Krank nach halbem Arbeitstag

OP #7192864
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Wie ist folgendes bei eurem AG geregelt?

Man erscheint morgens in der Firma, aber nach einer Stunde (Beispiel) 
merkt man, dass z.B. eine Migräne Attacke beginnt.
Nach einer oder zwei weiteren Stunden Quälerei meldet man sich krank und 
geht nach Hause.
Ein sofortiger Artzttermin ist nicht möglich in diesem Zustand.
Wer Migräne kennt, weiß dass...

Viele AG sagen, dass der Tag als "anwesend" gewertet wird.
Andere ziehen die Fehlstunden vom Zeitkonto ab.
Oder es wird eine Krankschreibung (nachträglich) verlangt.

Was ist hier das korrekte Verhalten des AG?
Beitrag #7192872 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7192888
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Stefan M. schrieb:
> Was ist hier das korrekte Verhalten des AG?

Was "korrekt" ist kann ich dir nicht sagen, aber ich kann auch 2h als 
"krank" in unserer Zeiterfassung erfassen und das gibt keine Probleme.
z.B. wenn ich nur zur Arbeitszeit einen Termin beim Arzt bekomme.

Wenn ich merke mir gehts schlecht und ich gehe zum Arzt, dann schreibt 
der mir für den kompletten Tag eine Krankmeldung.
Die brauche ich in unserer Firma aber erst am 3. Tag.
Gast #7192929
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Mann geht erst zum Arzt wenn er nicht mehr kreucht schrieb im Beitrag 
#7192874:
> Kostenlose Beilage einer Schmerztablette (Immodium, Spalt) zur
> Frühstückspause.

Oh-oh! Das Posting zeugt von profunder Ahnungslosigkeit. Selbst-
medikation kann hier durchaus zu Gesundheitsschäden führen.

IMMODIUM ist kein Schmerzmittel, sondern ein hoch wirksames Mittel
gegen Dünnschiss (Diarrroe).

SPALT-Tabletten enthalten den gut verträglichen bewährten Wirkstoff
ASS (Aceylsalicylsäure).

Generika mit ASS sind problemlos sehr preiswert zu bekommen. Viele
Mitglieder der "Generation Kukident" (Senioren) greifen aber lieber
zu SPALT, da sie das Produkt schon seit Kindheitstagen kennen. Sie
legen dafür gerne bis zu fünfmal(!) soviel hin wie für ein gleich-
wertiges Generikum.
Beitrag #7192943 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7193066 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #7193068
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Stefan M. schrieb:
> Wie ist folgendes bei eurem AG geregelt?
> Man erscheint morgens in der Firma, aber nach einer Stunde (Beispiel)
> merkt man, dass z.B. eine Migräne Attacke beginnt.
> Nach einer oder zwei weiteren Stunden Quälerei meldet man sich krank und
> geht nach Hause.
> Ein sofortiger Artzttermin ist nicht möglich in diesem Zustand.
> Wer Migräne kennt, weiß dass...
> Viele AG sagen, dass der Tag als "anwesend" gewertet wird.
> Andere ziehen die Fehlstunden vom Zeitkonto ab.
> Oder es wird eine Krankschreibung (nachträglich) verlangt.
> Was ist hier das korrekte Verhalten des AG?

Einfach nicht stempeln. Vertrauensarbeit ist megageil.
#7193084
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Dr. med. Justus BWL schrieb:
> Stefan M. schrieb:
>
>> Wie ist folgendes bei eurem AG geregelt?
>> Man erscheint morgens in der Firma, aber nach einer Stunde (Beispiel)
>> merkt man, dass z.B. eine Migräne Attacke beginnt.
>> Nach einer oder zwei weiteren Stunden Quälerei meldet man sich krank und
>> geht nach Hause.
>> Ein sofortiger Artzttermin ist nicht möglich in diesem Zustand.
>> Wer Migräne kennt, weiß dass...
>> Viele AG sagen, dass der Tag als "anwesend" gewertet wird.
>> Andere ziehen die Fehlstunden vom Zeitkonto ab.
>> Oder es wird eine Krankschreibung (nachträglich) verlangt.
>> Was ist hier das korrekte Verhalten des AG?
>
> Einfach nicht stempeln. Vertrauensarbeit ist megageil.

gerade heute leider das falsche
 Stichwort :(

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/arbeitszeiterfassung-konsequenzen-fuer-arbeitnehmer-und-arbeitgeber-1.5657100
Beitrag #7193409 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7193415 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7193539
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1. Man fühlt sich während der Arbeit nicht gut und geht nach ein paar 
Stunden nach hause.
2. Ruft den Arzt an und besorgt sich einen Termin. Falls der Termin erst 
am nächsten Tag oder in 2 Tagen ist -> Arbeitgeber bescheid geben, dass 
du erst dort einen Termin hast, du aber auch nicht denkst, dass es dir 
so schnell besser geht.
3. Beim Arzt dann sagen, dass du vor x-Tagen nach hause gegangen bist da 
es dir nicht gut geht. Dementsprechend benötigst du eine Krankmeldung ab 
dem x-ten Tag (An dem du nach hause gegangen bist).
#7193567
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Bei mir in der Bude ist es folgendermaßen geregelt:
Mitarbeiter arbeitet von 8 bis 12, geht dann zum Arzt, bekommt 
Krankschreibung ab diesem Tag. Bis Mittag geleistete Arbeitszeit wird 
geschrieben.
Das ganze wird dann von einem "Kollegen" gerne soweit ausgereizt, daß er 
Mittwoch Nachmittag zum Doc geht, sich rückwirkend(!) ab Montag 
krankschreiben lässt, ergo 2,5 Tage als Überstunden verbucht bekommt. 
Den Gelben Schein bringt er dann immer persönlich vorbei, wobei man ihm 
ansieht, daß er wegen "sich unwohl fühlen/Schnupfen/Erkältung/ziehen 
hinter der Stirn", o.ä. "krank" ist.
Braucht nur den passenden Doc Holliday...🤬
Moderator (Firma: Titel) Persönliche Seite #7193573
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Stefan M. schrieb:
> Oder es wird eine Krankschreibung (nachträglich) verlangt.
> Was ist hier das korrekte Verhalten des AG?
Das kann der AG machen.
Denn im Gesetz steht zwar, dass spätestens am 4. Tag eine 
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen muss. Es steht da aber nicht 
drin, dass die ersten drei Tage ohne eine solche Bescheinigung 
arbeitsfrei genommen werden können:
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/krankmeldung-ab-wann/#:~:text=Der%20Arbeitnehmer%20muss%20dem%20Arbeitgeber,ersten%20Krankheitstag%20verlangt%20werden%20kann.

Wenn du also nur am Montag für 1 Tag krank bist, musst du dem AG 
eigentlich bis Donnerstag die Arbeitsunfähigkeitsmeldung für diesen 1 
Tag selbständig auf den Tisch legen. Der AG kann aber auch verlangen, 
dass du diese Meldung schon am Dienstag bringst.

Dass viele Unternehmen Krankmeldungen bis zu drei Tagen gänzlich ohne 
Attest akzeptieren ist lediglich ein freiwilliges Entgegenkommen oder 
eine jeweils besondere tarifliche Regelung dieser Firmen.

Stefan T. schrieb:
> Das ganze wird dann von einem "Kollegen" gerne soweit ausgereizt
Ich musste auch mal einem Kollegen sagen, dass es schon ein wenig 
auffällt, wie oft er am Montag krank ist. Dann hat er seine "Krankheit" 
auf den Freitag verlagert, bis ihm der Chef gesagt hat, dass es aber 
schon auffällt, wie oft er am Freitag krank ist. Inzwischen hat sich der 
Kankenstand am Freitag und Montag dank Homeoffice deutlich gebessert. 
Ergo: Homeoffice trägt positiv zur Gesundheit der Mitarbeiter bei... 
;-)
#7193584
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Lothar M. schrieb:
> ist lediglich ein freiwilliges Entgegenkommen

Ja, aber dann steht das auch ganz klar im Arbeitsvertrag. Und das gilt 
dann auch. Besserstellungen gegenüber dem Gesetz sind jederzeit möglich, 
schlechterstellungen hingegen nie.

Thomas R. schrieb:
> 3. Beim Arzt dann sagen, dass du vor x-Tagen nach hause gegangen bist da
> es dir nicht gut geht.

Der Arzt kann - zumindest bei Kassenpatienten - eine AU höchstens drei 
Tage rückwirkend ausstellen. Alles andere erlauben die Kassen nicht mehr 
und ist damit auch mit den üblichen, in Arztpraxen eingesetzten 
Weichwaren gar nicht mehr möglich.

Wenn man also am Freitag krank war, muss man spätestens am Montag die AU 
vom Arzt holen.
#7193597
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Lothar M. schrieb:
> Ich musste auch mal einem Kollegen sagen, dass es schon ein wenig
> auffällt...

Ist jetzt o.T., aber:
Blöd nur, wenn der Kollege völlig beratungsresistent ist und das Fell 
10cm dick trägt.
Ich könnt gerade platzen vor Hass, weil er wieder mal die Nummer 
abzieht.
Das schlimme ist, dagegen ist kein Kraut gewachsen. Spricht man ihn an, 
ist er krank. Gibt man ihm eine Arbeit, die nachdenken erfordert oder 
man gar schmutzige Finger bekommt --> krank. Ist er krank, dann gerne 
2-3 Wochen wegen "Unwohlsein".
Folge ist, daß er von der GL nicht zu direkt angesprochen wird, damit er 
wenigstens mit 75% seiner Leistung den Vollzeitjob abarbeitet...
Gast #7193633
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Stefan T. schrieb:
> Ich könnt gerade platzen vor Hass, weil er wieder mal die Nummer
> abzieht.
> Das schlimme ist, dagegen ist kein Kraut gewachsen. Spricht man ihn an,
> ist er krank. Gibt man ihm eine Arbeit, die nachdenken erfordert oder
> man gar schmutzige Finger bekommt --> krank. Ist er krank, dann gerne
> 2-3 Wochen wegen "Unwohlsein".
> Folge ist, daß er von der GL nicht zu direkt angesprochen wird, damit er
> wenigstens mit 75% seiner Leistung den Vollzeitjob abarbeitet...

Vielleicht ist er auch schwer krank und spricht nicht drüber und du bist 
einfach nur ein A********.
#7193736
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😄😄😄
Klar Wilfried, oder wie auch immer du heißen magst. Was hältst du davon, 
dich mit offenem Visier zu unterhalten?

Ich bin dann als A******** jedenfalls in guter Gesellschaft.
Wenn ich - deine Argumentation - schwer krank wäre, dann wäre es meine 
Pflicht, den Arbeigeber davon zu unterrichten, daß ich meine 
Vollzeitstelle krankheitsbedingt nicht ausüben kann. Dann kann der 
entsprechend reagieren, Stelle nachbesetzen, umgesetzten, was auch 
immer.
Have a nice day.
Gast #7193808
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Stefan T. schrieb:
> Bei mir in der Bude ist es folgendermaßen geregelt:
> Mitarbeiter arbeitet von 8 bis 12, geht dann zum Arzt, bekommt
> Krankschreibung ab diesem Tag. Bis Mittag geleistete Arbeitszeit wird
> geschrieben.
> Das ganze wird dann von einem "Kollegen" gerne soweit ausgereizt, daß er
> Mittwoch Nachmittag zum Doc geht, sich rückwirkend(!) ab Montag
> krankschreiben lässt, ergo 2,5 Tage als Überstunden verbucht bekommt.
> Den Gelben Schein bringt er dann immer persönlich vorbei, wobei man ihm
> ansieht, daß er wegen "sich unwohl fühlen/Schnupfen/Erkältung/ziehen
> hinter der Stirn", o.ä. "krank" ist.
> Braucht nur den passenden Doc Holliday...🤬

Anstatt rumzuheulen kannst du das doch auch machen? Was bist denn da so 
grantig?
Gast #7193873
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Die meisten Arbeitgeber die ich kenne sagen ihm er soll für immer zu 
hause bleiben.

Was rechtlich 100 % i.o. und erlaubt ist.  Grund: In jeden !!! 
Arbeitsvertrag den ich kenne steht eine Probezeit. Innerhalb dieser Zeit 
kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden.

Den 1 Tag würde ich ihm wenn mein Anwalt nix dagegen hat sogar bezahlen.
Um Stress zu vermeiden.
Gast #7193894
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Wilfried schrieb:
> Vielleicht ist er auch schwer krank und spricht nicht drüber und du bist
> einfach nur ein A********.

Vielleicht ist es ja auch nur scheiße für ein Team, wenn einer unter 
merkwürdigen Umständen nur Standgas macht und trotzdem volles Gehalt 
bekommt.

So etwas geht einfach massiv gegen das Gerechtigkeitsempfinden, aber 
darauf kommt man ja mit sozialer Behinderung nicht.
Beitrag #7193914 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7193917 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #7193941
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Martin S. schrieb:
> Der Arzt kann - zumindest bei Kassenpatienten - eine AU höchstens drei
> Tage rückwirkend ausstellen.

Selbst bei einem Tag machen die Kassen gerne Ärger. Theoretisch müsste 
der Patient glaubhaft versichern, so krank gewesen zu sein, dass er gar 
nicht in der Lage war, zum Arzt zu gehen. Mein Hausarzt behauptet 
jedenfalls, er könne am Folgetag keine rückwirkende Krankschreibung 
ausstellen.

Er will einen Anruf am ersten Krankheitstag, dann stellt er ggf eine 
Krankschreibung ab dem Tag aus. Ich gehe mal davon aus, dass er den 
Anruf als telefonische Beratung abrechnet.
Gast #7193954
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Harfner schrieb:
> Er will einen Anruf am ersten Krankheitstag, dann stellt er ggf eine
> Krankschreibung ab dem Tag aus. Ich gehe mal davon aus, dass er den
> Anruf als telefonische Beratung abrechnet.

Egal.
Es wäre sogar besser wenn, denn dann wäre ein Beweis da da du angerufen 
hast.

Davon abgesehen, finde ich sein Handeln richtig. Wenn ich ein Arzt 
brauche, gehe ich sofort hin oder mach den so viel Druck das ich 
spätestens am nächsten Tag ein Termin habe. Ansonsten bin ich nicht 
richtig krank.

Ich habe seit ich 20 bin, ein Magen-Darm-Problem was mich alle 2-3 
Monate mal ein Tag "krank" werden lässt. Da habe ich mir einfach ein Tag 
Urlaub genommen o. der Chef hat es als "Krank" gebucht. War mir egal. 
Ich hab ihm das mal erklärt und er hat es danach als "Krank" gebucht. 
Besonders weil ich ihm erklärt habe wieso ich NIEMALS Kaffee trinke.

Fakt ist.

Entweder mal ist krank und braucht ein DOC.
Oder Man ist es nicht
Für das Chronische o.ä.  kann man mit sein Chef reden.
Beitrag #7194038 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7194090
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Senf D. schrieb:
> Nicht jede Krankheit, die auch
> Arbeitsunfähigkeit bedeutet, benötigt einen Arzt. Standardbeispiel ist
> eine fiese Erkältung (grippaler Infekt), wo ein Arzt auch nichts machen
> kann. Da hilft nur Bettruhe und Erholung.

Aus medizinischer Sicht hast Du Recht. Die fiese Erkältung dauert ohne 
Arzt sieben Tage und mit Arzt eine Woche.

Allerdings kann Dein Brötchengeber die Lohnfortzahlung verweigern, wenn 
nicht spätesten am vierten Tag der gelbe Schein vorliegt.
Beitrag #7194131 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #7194150
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> Senf D. schrieb:
>> Nicht jede Krankheit, die auch
>> Arbeitsunfähigkeit bedeutet, benötigt einen Arzt. Standardbeispiel ist
>> eine fiese Erkältung (grippaler Infekt), wo ein Arzt auch nichts machen
>> kann. Da hilft nur Bettruhe und Erholung.

Quatsch.

Es gibt 2 Arten von Grippe.

Die eine ist die GRIPPE : Die ist für die Weicheier. Und die 
Pharmaindustrie. Das ist die wofür man kein Heilmittel erfinden WILL.
Da reicht ein Heißer Tee mit VIEL Vitamin C und früh ins Bett.

Die 2 ist eine grippaler Infekt. : Wenn ich wirklich eine Infektion 
habe, muss die Bekämpft werden. Dann gehe ich zum Arzt, besorge mir ein 
Heilmittel, meist Antibiotika und gehe nicht mehr aus den Bett.


Ich habe mein Lebenlang mit Bronchitis und Heuschnupfen zu kämpfen. Wenn 
bei jeden 3. Nieser o. Atemnot zu Hause geblieben wäre hätte ich NIE ein 
(gescheiten) Job gehabt.

Davon mal abgesehen. Eine krankhafte Migräne + ä. Krankheiten muss man 
den Arbeitgeber mitteilen. Gründe des Arbeitsschutz. Und DANN würde der 
ein in den seltensten Fällen einstellen. Ergo ist das Thema sowieso in 
der Realen Praxis nicht relevant.
Gast #7194157
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Was soll der ganze Quatsch ?

Natürlich kann es passieren das jemand am ersten Tag nach vier Stunden 
wegen Dickdarm-Gonorrhoe, zu deutsch Dünnschiss, ausfällt.

Das ist am ersten Tag ärgerlich aber würde mich als verantwortlichem 
Vorgesetzten nicht nötigen den Mann zu verurteilen.

Soll nach Hause gehen, wenn die Nachwirkungen der viertägigen Sauftur 
mit Weizenbier abgeklungen sind, kann er kommen und zeigen was er kann.

Ist das in Ordnung habe ich als vorgesetzter alles richtig gemacht. Wenn 
nicht, fliegt er nach zwei Wochen raus. Und ich bin immer noch da.
Gast #7194158
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Schlaumaier schrieb:
> Die 2 ist eine grippaler Infekt. : Wenn ich wirklich eine Infektion
> habe, muss die Bekämpft werden. Dann gehe ich zum Arzt, besorge mir ein
> Heilmittel, meist Antibiotika und gehe nicht mehr aus den Bett.

Aha, da kommt der nächste Anwärter für den Medizinnobelpreis: Viren mit 
Antibiotika bekämpfen!
Gast #7194167
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> von Shorty (Gast)
> 16.09.2022 20:35

> Aha, da kommt der nächste Anwärter für den Medizinnobelpreis: Viren mit
> Antibiotika bekämpfen!

Schwätzer.

Auf Inbetriebnahme haben wir viele Krankheiten mit Schnaps bekämpft.

" Abtöten der Keime durch überdimensionale Mengen von Alkohol ".

Gut, am nächsten Tag hast du dich Sau-elend gefühlt, aber die 
Virusinfektion war weg.

Dafür braucht man aber kein Arzt zu sein.
Gast #7194170
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Shorty schrieb:
> Aha, da kommt der nächste Anwärter für den Medizinnobelpreis: Viren mit
> Antibiotika bekämpfen!

möglich aber unwahrscheinlich :)

Lt. Google + mein Hausarzt !!!!

"Zur Behandlung der Grippe ist keine Antibiotikatherapie möglich. Dies 
liegt daran, dass Antibiotika nur gegen Bakterien, nicht aber gegen 
Viren wirken können."  <- DAS sind die Grippe wo ich den heißen Tee 
nehme

"Die Einnahme von Antibiotika macht daher nur zur Behandlung von 
bakteriellen Sekundärinfektionen Sinn."  <-  Und das ist die wo ich zum 
Doc renne und um Hilfe bitte. !!!

Du musst das medizinisch unterscheiden. Und NICHT alles was Grippe ist, 
in einen Topf werfen.

Mein Hausarzt hat bisher immer die richtige Wahl getroffen. Meist nach 
einen Freundlichen Blick in meinen Hals und Nase.
Gast #7194207
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Joachim B. schrieb:
> Rückwirkend geht schon lange nicht mehr!
> https://au-schein.de/rueckwirkend-krankschreiben-lassen/

Abgesehen von deiner tollen Quellenauswahl solltest du sie evtl. auch 
lesen bevor du Unsinn behauptest:

"Als Arbeitnehmer können Sie sich maximal drei Tage rückwirkend 
krankschreiben lassen.

Diese Regelung besteht erst seit dem 4. März 2016. Zuvor waren es 
maximal zwei Tage, für die ausnahmsweise rückwirkend eine 
Krankschreibung ausgestellt werden durfte."

Die Regelung wurde sogar toleranter du Möchtegernarbeitsrechtler!
#7194220
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Arbeitnehmer schrieb:
> Wurde auch schon rückwirkend krank geschrieben.

ich doch auch!

Arbeitnehmer schrieb:
> Abgesehen von deiner tollen Quellenauswahl solltest du sie evtl. auch
> lesen bevor du Unsinn behauptest:

Mein Hausarzt hatte mich früher auch rückwirkend krank geschrieben, es 
gab aber eine Änderung das rückwirkend nicht mehr geht!
Vielleicht wurde das wieder geändert?
Egal ich war die letzten 3 Jahre nicht AU.

Aber ich lasse den anonymen Pöblern ihren Erfolg! (zum Teil kenne ich 
meine Fanboys)
Gast #7194230
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Zocker_61 schrieb:
> Auf Inbetriebnahme haben wir viele Krankheiten mit Schnaps bekämpft.
>
> " Abtöten der Keime durch überdimensionale Mengen von Alkohol ".
>
> Gut, am nächsten Tag hast du dich Sau-elend gefühlt, aber die
> Virusinfektion war weg.
>
> Dafür braucht man aber kein Arzt zu sein.

Was ist denn das für ein Saustall der seinen Mitarbeitern zugesteht 
Alkohol am Arbeitsplatz zu konsumieren?

Du bist nicht zufällig Russe oder? So stelle ich mir jedenfalls die 
Kerle vor, die Panzer fahrend durch ein gekapertes Land die Sau 
rauslassen, bis sie zu ihrer Überraschung plötzlich vom Gegner in "den 
Ruhestand" versetzt werden.
Beitrag #7194257 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7194268 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7194272 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7194402 wurde von einem Moderator gelöscht.

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