Mit der Modifikation batteriebetriebener Geräte ein paar Euro dazu verdienen. Rechtliches?

OP #7199753
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Hallo zusammen...

Verwandte Themen wurden hier zwar schon diskutiert, jedoch habe ich das 
Gefühl, dass mein Sonderfall hier nicht (hinreichend) abgedeckt wurde.

Folgender Sachverhalt:
Ich bin leidenschaftlicher Drohnenpilot. Jedoch hat das von mir 
geflogenen Gerät ein paar kleine Nachteile, welche ich nun selbst durch 
eine Modifikation gelöst habe. Dazu habe ich ein kommerziell 
erhältliches Zusatzteil für die Drohne mit einer selbst entworfenen 
Platine ergänzt, wozu auch am Gehäuse (des Zusatzgeräts) ein paar 
Änderungen nötig waren. Alles funktioniert super und ich habe bemerkt, 
dass auch andere Menschen an einer solchen Modifikation starkes 
Interesse haben. Der Gedanke liegt also nahe, sich durch entsprechende 
Modifikationen für andere ein paar Euro dazu zu verdienen.

Allerdings habe ich auch keine Lust, mich für ein paar Euro in 
rechtliche
 und finanzielle Schwierigkeiten zu begeben. Schon aus Zeitgründen gehe 
ich nicht davon aus, dass ich viele derartige Modifikationen pro Monat 
durchführen kann. Vielleicht 4 bis 10 zu je 50€ + Material.

Kann man sowas noch unter "privat" laufen lassen? Oder nur mit einem 
Gewerbe (was auch kein Problem wäre)?
Welche Richtlinien und Anforderungen gelten in so einem Fall?
Muss man hier auch auf alles achten wie bei der Entwicklung von 
Elektrogeräten? Also EMV, CE, EAR, Gewährleistung, sonstige Haftungen, 
...
Der Gedanke ist, dass ich ja "nur" auf "Kundenwunsch" hin ein 
bestehendes Gerät für diese Person modifiziere...

Vielen Dank für Gedanken und Denkanstöße zum Thema :)
OP #7199809
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Also ich würde fast sagen, dass durch jede Modifikation das Risiko 
besteht. Insofern müsste ich zwangsweise mit Ja antworten.

Außerkontrolle aber nur in dem Sinne, dass sie ggf. "tot" vom Himmel 
fällt. Damit es dazu kommt, müsste die Platine einen Kurzschluss 
verursachen, der den kompletten Akku während des Flugs unbrauchbar 
macht. Das wiederum kann nur passieren, wenn ein verlötetes Teil einen 
Defekt hat. Aus der "ordnungsgemäßen" Funktion heraus kann da nichts 
passieren. Selbst wenn die Modifikation komplett ihren Dienst einstellen 
sollte (zB durch einen Bug in der Software auf der MCU).

Die Modifikation selbst würde ja aber nicht an der Drohne, sondern am 
Zusatzgerät vorgenommen. Um es etwas weniger kryptisch zu umschreiben 
(da eventuell wichtig?): am Akku (der ist auswechselbar).
#7199860
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Dirk F. schrieb:
> Hallo zusammen...
>
> Verwandte Themen wurden hier zwar schon diskutiert, jedoch habe ich das
> Gefühl, dass mein Sonderfall hier nicht (hinreichend) abgedeckt wurde.
>
> Folgender Sachverhalt:
> Ich bin leidenschaftlicher Drohnenpilot. Jedoch hat das von mir
> geflogenen Gerät ein paar kleine Nachteile, welche ich nun selbst durch
> eine Modifikation gelöst habe. Dazu habe ich ein kommerziell
> erhältliches Zusatzteil für die Drohne mit einer selbst entworfenen
> Platine ergänzt, wozu auch am Gehäuse (des Zusatzgeräts) ein paar
> Änderungen nötig waren. Alles funktioniert super und ich habe bemerkt,
> dass auch andere Menschen an einer solchen Modifikation starkes
> Interesse haben. Der Gedanke liegt also nahe, sich durch entsprechende
> Modifikationen für andere ein paar Euro dazu zu verdienen.
>
> Allerdings habe ich auch keine Lust, mich für ein paar Euro in
> rechtliche
>  und finanzielle Schwierigkeiten zu begeben. Schon aus Zeitgründen gehe
> ich nicht davon aus, dass ich viele derartige Modifikationen pro Monat
> durchführen kann. Vielleicht 4 bis 10 zu je 50€ + Material.
>
> Kann man sowas noch unter "privat" laufen lassen? Oder nur mit einem
> Gewerbe (was auch kein Problem wäre)?

Leider bist du schon gewerblich tätig, wenn du auch nur ein so'n 
"Geschäft" machst.

https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/gruenden/gewerbeanmeldung/gewerbeanmeldung-wann/
OP #7199871
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Hartmut K. schrieb:
> Leider bist du schon gewerblich tätig, wenn du auch nur ein so'n
> "Geschäft" machst.
>
> 
https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/gruenden/gewerbeanmeldung/gewerbeanmeldung-wann/

Wobei ich sagen muss, dass ich aus den Angaben nicht erkennen kann, dass 
es bei nur einem solchen Geschäft schon ein Gewerbe sein muss. Ein 
Kriterium ist ja, dass es auf "Dauer" angelegt sein muss. Und gerade, 
wenn ich nur mal zum Testen für drei Nasen aus einem Forum sowas machen 
würde, wäre das ja nun wahrlich nicht gegeben.

Aber wie gesagt, prinzipiell wäre es ja kein Ding, da ein Gewerbe für 
anzumelden.
#7199887
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Dirk F. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>> Leider bist du schon gewerblich tätig, wenn du auch nur ein so'n
>> "Geschäft" machst.
>>
>>
> 
https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/gruenden/gewerbeanmeldung/gewerbeanmeldung-wann/
>
> Wobei ich sagen muss, dass ich aus den Angaben nicht erkennen kann, dass
> es bei nur einem solchen Geschäft schon ein Gewerbe sein muss. Ein
> Kriterium ist ja, dass es auf "Dauer" angelegt sein muss. Und gerade,
> wenn ich nur mal zum Testen für drei Nasen aus einem Forum sowas machen
> würde, wäre das ja nun wahrlich nicht gegeben.

Stimmt, wenn du das einmal machst, nicht. Aber wann beginnt "auf Dauer" 
... Reine Auslegungssache, würde ich sagen. Also ein böser Finanzbeamter 
könnte dir schon beweisen, dass das ab dem 2. Fall "auf Dauer ist" ... 
;)

> Aber wie gesagt, prinzipiell wäre es ja kein Ding, da ein Gewerbe für
> anzumelden.

Naja, eine Gewerbeanmeldung kostet auch 25 Euren. Aber schon besser, als 
wenn sie dir erst drauf kommen, dann wird's teurer. ;)

Dirk F. schrieb:
> Ok...
>
> Aber das gewerbliche ist ja wie gesagt prinzipiell in Ordnung.
> Die Frage ist nur, welche Hürden und Verpflichtungen damit einher gehen
> (also über die grundlegenden Fragestellung eine Gewerbeanmeldung
> hinaus).

Hürden mit Sicherheit keine, Verpflichtungen schon. "Ordnungsgemäße" 
Buchführung, Steuererklärung, pipapo ...
Beitrag #7199891 wurde von einem Moderator gelöscht.
(Firma: Dem Ben seine Leiche) #7199895
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Machs unter der Hand über kleinanzeigen oder ähnliche Portale. Wechsle 
ab und an den Nicknamen. Alles andere birgt nur unnütz Ägrer von 
absurden Bedenenträgern.
Oder veröffentliche deine sagenhafte Eerfindung als POpen -Source damit 
sich das jeder selber sägen und 3Ddurkcen kann.
Und wer das kaufen will weil er das nicht auf die Kette bekommt muss 
dich kontaktieren.
OP #7199899
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Und klar, der Rattenschwanz der am Gewerbe hängt ist mir durchaus 
bewusst.

Daher geht meine Frage ja viel mehr in die Richtung, ob speziell aus 
dieser Umsetzung von Gewerbe weitere Verpflichtungen usw. entstehen. 
Würde ich jetzt ein komplett neues Elektronikgerät auf den Markt bringen 
wollen, bräuchte ich ja CE Konformität, RoHS, EMV, ... Wenn man das 
richtig machen möchte, entsteht daraus ein zeitlicher und finanzieller 
Aufwand, welcher durch die paar Euro niemals gedeckt wird.
Wenn ich aber nur eine Art "Auftragsmodifikation" eines bestehenden 
Gerätes mache (inkl. Ergänzung durch eigene Platine), war meine 
Hoffnung, dass man dieses Problem eventuell reduzieren oder dem ganz 
entgehen kann.
OP #7199903
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Benedikt L. schrieb:
> Oder veröffentliche deine sagenhafte Eerfindung als POpen -Source damit
> sich das jeder selber sägen und 3Ddurkcen kann.
> Und wer das kaufen will weil er das nicht auf die Kette bekommt muss
> dich kontaktieren.
Genau so möchte ich es sowieso machen. Das ganze war als Opensource 
gedacht. Aber da die Platine schon allein aufgrund des geringen Platzes 
SMD-bestückt sein muss und das nicht jedem seins ist, wollte ich meine 
Dienste zur Modifikation für einen kleinen Obolus anbieten :)
Aber eben legal :)
#7199910
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Cyblord -. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>> Naja, eine Gewerbeanmeldung kostet auch 25 Euren. Aber schon besser, als
>> wenn sie dir erst drauf kommen, dann wird's teurer. ;)
>
> Unsinn. Das zu versäumen ist nur eine Owi.

Die bis 1.000 € kosten kann.

> Solange die Einkünfte bei der Steuer angegeben werden kann nicht viel
> passieren.

Na, wenn du meinst. Ich würde mich wie gesagt nicht drauf verlassen.
OP #7199988
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Dirk F. schrieb:
> Daher geht meine Frage ja viel mehr in die Richtung, ob speziell aus
> dieser Umsetzung von Gewerbe weitere Verpflichtungen usw. entstehen.
> Würde ich jetzt ein komplett neues Elektronikgerät auf den Markt bringen
> wollen, bräuchte ich ja CE Konformität, RoHS, EMV, ... Wenn man das
> richtig machen möchte, entsteht daraus ein zeitlicher und finanzieller
> Aufwand, welcher durch die paar Euro niemals gedeckt wird.
> Wenn ich aber nur eine Art "Auftragsmodifikation" eines bestehenden
> Gerätes mache (inkl. Ergänzung durch eigene Platine), war meine
> Hoffnung, dass man dieses Problem eventuell reduzieren oder dem ganz
> entgehen kann.

Der Teil.
Auch die Frage nach einer zu erbringenden Gewährleistung usw.
#7200005
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Dirk F. schrieb:
> Dirk F. schrieb:
>> Daher geht meine Frage ja viel mehr in die Richtung, ob speziell aus
>> dieser Umsetzung von Gewerbe weitere Verpflichtungen usw. entstehen.
>> Würde ich jetzt ein komplett neues Elektronikgerät auf den Markt bringen
>> wollen, bräuchte ich ja CE Konformität, RoHS, EMV, ... Wenn man das
>> richtig machen möchte, entsteht daraus ein zeitlicher und finanzieller
>> Aufwand, welcher durch die paar Euro niemals gedeckt wird.
>> Wenn ich aber nur eine Art "Auftragsmodifikation" eines bestehenden
>> Gerätes mache (inkl. Ergänzung durch eigene Platine), war meine
>> Hoffnung, dass man dieses Problem eventuell reduzieren oder dem ganz
>> entgehen kann.
>
> Der Teil.
> Auch die Frage nach einer zu erbringenden Gewährleistung usw.

Entfällt m.E., wenn du das unter "Modifikation auf Kundenwunsch" laufen 
lässt. Müsstest dich natürlich mit jedem Kunden einzeln darauf einigen, 
in dem Sinne: Du haftest für jeden Schaden, der durch dein Verschulden 
entsteht.
#7200044
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Dirk F. schrieb:
> Das was ich hören wollte :)
> Aber genau deswegen würde es mich natürlich interessieren, ob/wie das
> jemand anders sieht.

Nun, da kannst du wohl von 10 Usern 11 Meinungen hören. ;)

> Vielleicht gibt es ja sogar direkte oder indirekte Erfahrungen.

Also noch eine direkte von mir: Ich hatte mal "vorsorglich" ein Gewerbe 
angemeldet und dann "vergessen". Allein der Papierkrieg, den das FA dann 
verlangte ("Verlustvortrag" - also ich musste denen quasi beweisen, dass 
ich nichts gewerbesteuerpflichtiges getan hatte) ...
OP #7200078
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Hartmut K. schrieb:
> Dirk F. schrieb:
>> Das was ich hören wollte :)
>> Aber genau deswegen würde es mich natürlich interessieren, ob/wie das
>> jemand anders sieht.
>
> Nun, da kannst du wohl von 10 Usern 11 Meinungen hören. ;)

Naja, aber genau dafür bin ich hier ;)
Mir ist ja auch klar, dass eure Meinungen und Erfahrungen erstmal nur 
ein Ausgangspunkt sind und mir eine grundlegende Orientierung geben 
sollen. Einfach weil meine eigenen Recherchen genau zu diesem Thema 
nicht viel gebracht haben.
#7200354
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Zur Frage der Produkthaftung: Auf eBay kann man alles kaufen auch 
Zubehör für KFZ, Sportauspuff ohne ABE, Xenonscheinwerfer ohne 
Prüfzeichen usw. Der Verkäufer schreibt lediglich einen Zusatz in den 
Anzeigentext - nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. 
Genauso machst du das auch.

Bzgl. Finanzamt: Gewerblich ist normalerweise alles wo die Absicht 
dahinter steckt Gewinn zu erzielen. Du hast Dir für Eigenbedarf 2-3 
Bausätze zu viel gebastelt die Du nun nicht mehr brauchst, natürlich 
kannst Du die Privat verkaufen. Die eBay Einstellungen erlauben für 
Privataccount eine Artikelmenge bis 9 Stk. Du musst ja nicht 
reinschreiben ob es eine Auftragsfertigung ist.
#7200357
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Alexander schrieb:
> Zur Frage der Produkthaftung: Auf eBay kann man alles kaufen auch
> Zubehör für KFZ, Sportauspuff ohne ABE, Xenonscheinwerfer ohne
> Prüfzeichen usw. Der Verkäufer schreibt lediglich einen Zusatz in den
> Anzeigentext - nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
> Genauso machst du das auch.

Und damit hast du dir die schlechtestmögliche Bewertung gesichert. ;)
#7200433
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Thomas O. schrieb:
> https://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei
>
> ich würde das irgendwie als Dienstleistung und nicht als Produkt
> bewerben, weil das auch wieder einen Rattenschwanz zieht.

Eben als Werk, also den Tipp mit dem Werkvertrag fand ich schon den 
besten.

Alexander schrieb:
> Lies einfach mal einen gängigen Haftungsausschluss.

Wozu? Ist mit einem Werkvertrag alles geregelt. Der Lieferant haftet für 
alle von ihm verursachten Schäden, basta.

> Manche Verkäufer setzen sogar Sachverstand voraus:

Den kannst du aber nicht bei allen Kunden voraussetzen. ;) Du musst dich 
vor allem gegen den DAU (Dümmsten anzunehmenden User) absichern. ;)
#7200543
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Nein, muss man nicht. Dazu gibt es den Haftungsausschluss für 
Privatverkauf.

"Es gibt für Privatverkäufer lediglich einige Kriterien, die für eine 
Einstufung als Gewerbe herangezogen werden. Folgende Anhaltspunkte 
sprechen für gewerbliches Handeln:

- Ankauf von Gegenständen für den gezielten Verkauf
- Verkauf in erheblichem Umfang (ab 30 Artikeln im Monat wird es 
kritisch)
- Anbieten von Neuware oder vielen gleichartigen Sachen
- Regelmäßige Verkäufe über längere Zeiträume
- Professioneller Auftritt im Internet (Werbung, Shop, Powerseller)
- Verkauf für Dritte (Schwiegereltern, Freunde)

Je mehr dieser genannten Kriterien erfüllt sind, umso eher liegt ein 
gewerbliches Handeln vor."

www.lohi.de/news/article/privatverkauf-im-internet-wo-sind-die-steuerlic 
hen-grenzen.html
(Firma: Funkenflug Industries) #7200720
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Mag sein, aber du hast halt ab der ersten Sekunde sofort diese ganze 
WEEE/EAR-Scheiße und alle Haftungsfragen an der Backe wenn du mit 
Endkunden handelst. Das war der Grund warum ich mich gegen eine 
Vermarktung einiger meiner Projekte entschieden habe, obwohl die 
nachgewiesenes Potential hätten. Es ist in Deutschland politisch nicht 
erwünscht, daß man durch sowas für sich selbst sorgt.

Nachtrag: Du bist auch sofort dem Argwohn der Mitbewerber ausgesetzt und 
manche von denen gehen so weit, einen einfach mal wegen irgendwas 
anzuzeigen. Da muss nicht das geringste dran sein, das wissen die und 
die erscheinen dann auch gar nicht erst vor Gericht - was man sich als 
Beklagter nicht so einfach leisten kann und entsprechende Mittel und 
Zeit daran binden muss.
#7200750
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Ben B. schrieb:
> Mag sein, aber du hast halt ab der ersten Sekunde sofort diese ganze
> WEEE/EAR-Scheiße und alle Haftungsfragen an der Backe wenn du mit
> Endkunden handelst. Das war der Grund warum ich mich gegen eine
> Vermarktung einiger meiner Projekte entschieden habe, obwohl die
> nachgewiesenes Potential hätten. Es ist in Deutschland politisch nicht
> erwünscht, daß man durch sowas für sich selbst sorgt.

Wem sagst du das. Andere Frage: Hast du's mal im englischsprachigen Raum 
versucht? Da ist man i.A. innovationsfreudiger und nicht halb so 
engstirnig.

> Nachtrag: Du bist auch sofort dem Argwohn der Mitbewerber ausgesetzt und
> manche von denen gehen so weit, einen einfach mal wegen irgendwas
> anzuzeigen. Da muss nicht das geringste dran sein, das wissen die und
> die erscheinen dann auch gar nicht erst vor Gericht - was man sich als
> Beklagter nicht so einfach leisten kann und entsprechende Mittel und
> Zeit daran binden muss.

Wem sagst du das. Das hat schon mancher nicht oder nur gerade so 
überlebt. (Mir hat schon mancher dazu gratuliert.) ;) Der größte Witz 
war aber: Das waren nicht mal Mitbewerber. Von den längst auf dem Markt 
etablierten, die auch was davon mitgekriegt hatten, kam nicht mal ein 
abfälliges Wort, im Gegenteil, nur Glück- und Erfolgswünsche. Das nennt 
man "Größe".
#7200768
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Dirk F. schrieb:
> Vielleicht 4 bis 10 zu je 50€ + Material.

Ich befürchte, du überschätzt das Interesse.

> Kann man sowas noch unter "privat" laufen lassen?

Nein, nicht bei deinen angestrebten Zahlen von 6000 EUR im Jahr.

Hartmut K. schrieb:
> Leider bist du schon gewerblich tätig, wenn du auch nur ein so'n
> "Geschäft" machst.

Unsinn.

Grenze liegt bei Einnahmen von 410 EUR und 5 Verkäufen auch von
extra für den Verkauf angefertigten Gegenständen, unter denen es im Jahr 
als
Hobby durchgeht.

Hartmut K. schrieb:
> Eben als Werk, also den Tipp mit dem Werkvertrag fand ich schon den
> besten.

Da er offenbar nichts verkaufen will, sondern einbauen will, was 
glücklicherweise im Modellbau nicht als Handwerk gilt, aber dummerweise 
erfordert, daß der Kunde sein Teil zu ihm schickt, er seine Platine 
einbaut, und wieder zurück schickt, da ist man mit 2 mal grösserem Porto 
schon dabei.

Allerdings müsste er seine PLatine zumindest ein Mal im eingebauten 
Zustand auf EMV untersuchen (lassen), und wird dabei feststellen, daß 
schon der unmodifizierte Kopter EMV Grenzwerte reisst.
#7200797
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Michael B. schrieb:
> Dirk F. schrieb:
>> Vielleicht 4 bis 10 zu je 50€ + Material.
>
> Ich befürchte, du überschätzt das Interesse.

Das käme auf einen Versuch an. Einfach mal anbieten.

> Hartmut K. schrieb:
>> Eben als Werk, also den Tipp mit dem Werkvertrag fand ich schon den
>> besten.
>
> Da er offenbar nichts verkaufen will, sondern einbauen will, was
> glücklicherweise im Modellbau nicht als Handwerk gilt, aber dummerweise
> erfordert, daß der Kunde sein Teil zu ihm schickt, er seine Platine
> einbaut, und wieder zurück schickt, da ist man mit 2 mal grösserem Porto
> schon dabei.

Er will's ja auch zum Selber-Einbauen verschicken. Und da wäre er mit 
einem Wervertrag fein 'raus.

> Allerdings müsste er seine PLatine zumindest ein Mal im eingebauten
> Zustand auf EMV untersuchen (lassen),

Richtig.

> und wird dabei feststellen, daß
> schon der unmodifizierte Kopter EMV Grenzwerte reisst.

Das ist auch nicht sein Problem. Dann gehören die Hersteller in den 
Burggraben getunkt. ;)
OP #7200798
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Michael B. schrieb:
> Dirk F. schrieb:
>> Vielleicht 4 bis 10 zu je 50€ + Material.
>
> Ich befürchte, du überschätzt das Interesse.
>
>> Kann man sowas noch unter "privat" laufen lassen?
>
> Nein, nicht bei deinen angestrebten Zahlen von 6000 EUR im Jahr.
Naja... Entweder ich überschätze das Interesse, dann sind die 6k im Jahr 
nicht das Problem, oder das Gewerbe lohnt sich.

> ..., aber dummerweise
> erfordert, daß der Kunde sein Teil zu ihm schickt, er seine Platine
> einbaut, und wieder zurück schickt, da ist man mit 2 mal grösserem Porto
> schon dabei.
Die Arbeit wird ja nur am Akku ausgeführt. Im Grunde reicht da schon das 
kleine (versicherte) Paket von DHL für 5,49€. Mit Hermes wird's 
eventuell noch günstiger.

> Allerdings müsste er seine PLatine zumindest ein Mal im eingebauten
> Zustand auf EMV untersuchen (lassen), und wird dabei feststellen, daß
> schon der unmodifizierte Kopter EMV Grenzwerte reisst.
Da ich ja nur den Akku und nicht die Drohne modifiziere, spielt diese 
für die EMV ja keine Rolle. Würde ich vermuten.
Aber hier wären wir wieder bei der Kernfrage. Ob sowas überhaupt nötig 
ist...
Wobei ich mich gerade frage, ob eine EMV bei Dingen, die im Freien 
fernab von Häusern und Co eingesetzt werden sollen, überhaupt nötig ist.
#7200804
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Dirk F. schrieb:
> Wobei ich mich gerade frage, ob eine EMV bei Dingen, die im Freien
> fernab von Häusern und Co eingesetzt werden sollen, überhaupt nötig ist.

Aber sicher doch. Was meinst du, was "im Freien" alles an (sowohl 
ortsfesten als auch mobilen) Sendern aktiv ist. Außerdem lässt man 
Drohnen doch auch in zivilisierten Gegenden kreiseln - oder ist das 
verboten, was ich da kürzlich zu sehen kriegte - da landete so'n Ding 
quasi mir vor der Nase, und der "Pilot" stand auf der anderen 
Straßenseite ...
OP #7200810
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Hartmut K. schrieb:
> Aber sicher doch. Was meinst du, was "im Freien" alles an (sowohl
> ortsfesten als auch mobilen) Sendern aktiv ist. Außerdem lässt man
> Drohnen doch auch in zivilisierten Gegenden kreiseln - oder ist das
> verboten, was ich da kürzlich zu sehen kriegte - da landete so'n Ding
> quasi mir vor der Nase, und der "Pilot" stand auf der anderen
> Straßenseite ...

Naja... Ein Sender und eine kleine Platine die für etwas gänzlich 
anderes ausgelegt ist als zu senden, sind für mich irgendwie auch zwei 
paar Schuh.

Und je nach "Drohnenführerschein" und Art der Drohne ist die Bewegung in 
"zivilisierten Gegenden" erlaubt oder nicht. Wenn es sich nicht um eine 
Drohne <250g gehandelt hat und du eine unbeteiligte Person warst, hätte 
sich die besagte Drohne mWn auf maximal 50m nähern dürfen. Und dazu wäre 
glaub ich auch der Führerschein A2 notwendig. Den eigentlich nur 
Menschen haben/brauchen, die mit sowas Geld verdienen...
#7200815
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Dirk F. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>> Aber sicher doch. Was meinst du, was "im Freien" alles an (sowohl
>> ortsfesten als auch mobilen) Sendern aktiv ist. Außerdem lässt man
>> Drohnen doch auch in zivilisierten Gegenden kreiseln - oder ist das
>> verboten, was ich da kürzlich zu sehen kriegte - da landete so'n Ding
>> quasi mir vor der Nase, und der "Pilot" stand auf der anderen
>> Straßenseite ...
>
> Naja... Ein Sender und eine kleine Platine die für etwas gänzlich
> anderes ausgelegt ist als zu senden, sind für mich irgendwie auch zwei
> paar Schuh.

Du hast mich falsch verstanden. Hier geht's um EMV "von außen", und da 
sind jede Menge Sender aktiv.

> Und je nach "Drohnenführerschein" und Art der Drohne ist die Bewegung in
> "zivilisierten Gegenden" erlaubt oder nicht. Wenn es sich nicht um eine
> Drohne <250g gehandelt hat und du eine unbeteiligte Person warst, hätte
> sich die besagte Drohne mWn auf maximal 50m nähern dürfen. Und dazu wäre
> glaub ich auch der Führerschein A2 notwendig. Den eigentlich nur
> Menschen haben/brauchen, die mit sowas Geld verdienen...

Ok, das war nicht direkt vor meiner Nase, aber <50m schon. Und sie kann 
auch leichter als 250g gewesen sein, aber egal: Wenn sie Funkstörungen 
auffängt, die in deinem Fall ggf. bis zum Absturz wegen leerem Akku 
führen könnten, fragt sie nicht nach der Qualifikation ihres "Piloten". 
;)
OP #7200826
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Hartmut K. schrieb:
> Dirk F. schrieb:
>> Hartmut K. schrieb:
>>> Aber sicher doch. Was meinst du, was "im Freien" alles an (sowohl
>>> ortsfesten als auch mobilen) Sendern aktiv ist. Außerdem lässt man
>>> Drohnen doch auch in zivilisierten Gegenden kreiseln - oder ist das
>>> verboten, was ich da kürzlich zu sehen kriegte - da landete so'n Ding
>>> quasi mir vor der Nase, und der "Pilot" stand auf der anderen
>>> Straßenseite ...
>>
>> Naja... Ein Sender und eine kleine Platine die für etwas gänzlich
>> anderes ausgelegt ist als zu senden, sind für mich irgendwie auch zwei
>> paar Schuh.
>
> Du hast mich falsch verstanden. Hier geht's um EMV "von außen", und da
> sind jede Menge Sender aktiv.

Oh ja, das habe ich tatsächlich.

> Ok, das war nicht direkt vor meiner Nase, aber <50m schon. Und sie kann
> auch leichter als 250g gewesen sein, aber egal: Wenn sie Funkstörungen
> auffängt, die in deinem Fall ggf. bis zum Absturz wegen leerem Akku
> führen könnten, fragt sie nicht nach der Qualifikation ihres "Piloten".
> ;)

Aber nein, Funkstörungen sind für meinen Mod kein Problem. So lange es 
nicht zu einem Kurzschluss des Akkus kommt, was nur möglich ist, wenn 
ein schwerer Hardwaredefekt vorliegt, kann eigentlich nichts passieren. 
Im schlimmsten Fall führt die Drohne eine kontrollierte Notlandung 
durch. Also selbst, wenn die Platine vollkommen den Geist aufgibt oder 
aus bizarren Gründen irgendwelchen Quark an die Drohne übermittelt.
OP #7200844
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Hartmut K. schrieb:
> Dirk F. schrieb:
>> Aber nein, Funkstörungen sind für meinen Mod kein Problem.
>
> Bist du sicher? Getestet?

Also nein, ich habe natürlich keinen solchen Test bzgl. Funkstörungen 
durchgeführt.
Aber ich habe getestet, was passiert, wenn meine Platine (warum auch 
immer) bestimmte Störungen hervorruft. Also beispielsweise was passiert, 
wenn sie nur noch Murks an die Drohne sendet oder auch was passiert, 
wenn sie plötzlich gar nichts mehr macht. Was wären mögliche andere 
Szenarien durch entsprechende Störquellen?
Beitrag #7200853 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7200869
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Dirk F. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>> Dirk F. schrieb:
>>> Aber nein, Funkstörungen sind für meinen Mod kein Problem.
>>
>> Bist du sicher? Getestet?
>
> Also nein, ich habe natürlich keinen solchen Test bzgl. Funkstörungen
> durchgeführt.
> Aber ich habe getestet, was passiert, wenn meine Platine (warum auch
> immer) bestimmte Störungen hervorruft. Also beispielsweise was passiert,
> wenn sie nur noch Murks an die Drohne sendet oder auch was passiert,
> wenn sie plötzlich gar nichts mehr macht.

Also kontrollierte Notlandung. Lass' das einmal passieren, und der Kunde 
erzählt das 'rum, dann kannste dein Geschäft vergessen.

> Was wären mögliche andere Szenarien durch entsprechende Störquellen?

"Unmöglich" gibt's nicht! ;) Was die Störquellen betrifft, meine ich. 
Lass' mal nur einen Mobilfunkmast in der Nähe sein - im GHz-Bereich 
reicht ggf. jedes Stückchen Draht / Leiterzug als "Antenne" ...

Unmöglich ist allerdings im anderen Extrem auch nicht, dass gar nichts 
passiert. Kommt ganz aufs Design an - sowohl auf Schaltung als auch aufs 
Platinenlayout ...

Ist übrigens ganz einfach auf "worst case" zu testen: Nimm ein altes
GSM-Handy - sollst mal sehen, was das 'reinhaut, wenn's bei
Verbindungsaufnahme mit dem Netz mit voller Leistung anfängt ... ;)
Gast #7200924
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Hartmut K. schrieb:

> Ist übrigens ganz einfach auf "worst case" zu testen: Nimm ein altes
> GSM-Handy - sollst mal sehen, was das 'reinhaut, wenn's bei
> Verbindungsaufnahme mit dem Netz mit voller Leistung anfängt ... ;)

Da die Breite der störempfindlichen Bereiche üblicherweise nicht so groß 
ist, kann es durchaus sein, dass Dein Test mit dem GSM-Handy (Uplink) 
problemlos bestanden wird, die Nähe eines Sendemastes mit 50 MHz höherer 
Sendefrequenz aber eine Beeinflussung verursacht. D.h. wenn dahingehend 
Zweifel bestehen, kommst Du um einen ordentlichen EMV-Test nicht 
drumherum.
#7200940
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Hartmut K. schrieb:
> Leider bist du schon gewerblich tätig, wenn du auch nur ein so'n
> "Geschäft" machst.

dachte ich auch mal, aber das ist logischerweise unter Juristen 
umstritten, deswegen ist es ja so formuliert!

Was ist gewerbmäßig?
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2007/BGH/Definition-von-Gewerbsmaessigkeit

1. Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine 
nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger 
Dauer verschaffen will.

nach seiner Aussage:

Dirk F. schrieb:
> Schon aus Zeitgründen gehe
> ich nicht davon aus, dass ich viele derartige Modifikationen pro Monat
> durchführen kann.

scheint es aber nicht so zu sein und
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
Dauer und Haupteinnahmequelle scheint es nicht zu sein

Aber im Zweifel entscheiden Gerichte und nicht mal die bezahlten 
Anwälte!
#7200945
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Soul E. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>
>> Ist übrigens ganz einfach auf "worst case" zu testen: Nimm ein altes
>> GSM-Handy - sollst mal sehen, was das 'reinhaut, wenn's bei
>> Verbindungsaufnahme mit dem Netz mit voller Leistung anfängt ... ;)
>
> Da die Breite der störempfindlichen Bereiche üblicherweise nicht so groß
> ist, kann es durchaus sein, dass Dein Test mit dem GSM-Handy (Uplink)
> problemlos bestanden wird, die Nähe eines Sendemastes mit 50 MHz höherer
> Sendefrequenz aber eine Beeinflussung verursacht.

Da will ich mich nicht streiten, kenne das eben nur hörbar a) mit 
meinem Eigenbau - Amp und b) mit einem Autoradio, das aber garantiert 
auf eine viel niedrigere Frequenz abgestimmt war, außerdem ziemlich 
schmalbandig selektiert.

Hörbar wird's allerdings erst, wenn es auch demoduliert wird, aber 
irgendein Bauelement mit nichtlinearer Kennlinie findet sich dazu immer 
bereit. ;)

> D.h. wenn dahingehend
> Zweifel bestehen, kommst Du um einen ordentlichen EMV-Test nicht
> drumherum.

Wahrscheinlich nicht. ;)
#7200949
Lesenswert?

Soul E. schrieb:
> kommst Du um einen ordentlichen EMV-Test nicht
> drumherum.

wo wird der denn noch gemacht und von wem?

Wenn ich bedenke das ich jede SMS jede whatsapp Benachrichtigung als 
Knattern im jeden neuen, zugelassenen, industrieellen Gerät höre, ich 
muss nur das Handy daneben legen.

Also scheint es mit der Störempfindlichkeit nicht so eng gesehen zu 
werden, ausser ein Richter mag irgendeinem armen Teufel die Schuld 
aufdrücken der nicht vorher 1000de € in irgendwelchen Tests versenkt hat 
und selbst das nutzt vermutlich nichts wenn die Drohne abstürtzt!
Gast #7200962
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Joachim B. schrieb:

> wo wird der denn noch gemacht und von wem?

geh da hin:
* https://www.emc-test.de/
* https://www.akuvib.de/
* https://www.phoenix-testlab.de/de/

> Also scheint es mit der Störempfindlichkeit nicht so eng gesehen zu
> werden, ausser ein Richter mag irgendeinem armen Teufel die Schuld
> aufdrücken der nicht vorher 1000de € in irgendwelchen Tests versenkt hat
> und selbst das nutzt vermutlich nichts wenn die Drohne abstürtzt!

Für Consumer-Geräte gelten sehr geringe Grenzwerte. Das sind gerade mal 
10 V/m (oder 3 V/m), wenn Du irgendwo ein Handy drauflegst liegst Du 
deutlich drüber.

Automobilelektronik testen wir mit 360 V/m.
#7200973
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Joachim B. schrieb:
> Soul E. schrieb:
>> kommst Du um einen ordentlichen EMV-Test nicht
>> drumherum.
>
> wo wird der denn noch gemacht und von wem?
>
> Wenn ich bedenke das ich jede SMS jede whatsapp Benachrichtigung als
> Knattern im jeden neuen, zugelassenen, industrieellen Gerät höre, ich
> muss nur das Handy daneben legen.

Schau an, und das mit einem neuen Handy - der technische Fortschritt ist 
doch nicht aufzuhalten. ;)

Aber schon nicht mit jedem industriellen Gerät - da gibt's schon (noch?) 
Hersteller, die was auf sich halten und ihre EMV-Tests selber machen. 
Wie z.B. die bereits erwähnte Firma, von der weiß ich's sicher.

Beitrag "Re: Chipstüte als ESD-Verpackung?"
OP #7201215
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Hartmut K. schrieb:
> Also kontrollierte Notlandung. Lass' das einmal passieren, und der Kunde
> erzählt das 'rum, dann kannste dein Geschäft vergessen.

Hier geht es ja nicht darum, dass ich ein lupenreines Produkt für den 
Massenmarkt an den Mann bringen will. Sondern um eine Modifikation für 
Freaks, die aus ihrer Drohne mehr raus kitzeln wollen, es sich aber 
selbst nicht zutrauen meine Opensource-Anleitung selbst zu realisieren. 
Leute sind ja an mich heran getreten, nachdem sie meine ersten, ganz 
schlimm aussehenden Prototypen gesehen haben.
Deshalb soll es ja auch nur etwas ganz Kleines für neben dem Hauptjob 
werden. Und wenn da plötzlich alle wegen einer Notlandung sagen "Oh 
nein! Das hätte ich bei einem Bastlerprojekt ja nie gedacht!", dann kann 
ich auch gut damit leben ^^

> Ist übrigens ganz einfach auf "worst case" zu testen: Nimm ein altes
> GSM-Handy - sollst mal sehen, was das 'reinhaut, wenn's bei
> Verbindungsaufnahme mit dem Netz mit voller Leistung anfängt ... ;)

Dann muss ich mal schauen, wo ich mein altes Trium Handy liegen habe ^^
OP #7201278
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Hehehe...
Am Akku selbst verbessert sie nichts. Aber sie ermöglicht es die 
Akkuzellen gegen "beliebige" andere Akkuzellen auszutauschen. Damit muss 
man die Drohne nicht mit den sündhaft teuren Originalzellen betreiben. 
Das ist leider kein triviales Ding, da es sich um einen "intelligenten" 
Akku handelt, der mit der Dohne kommuniziert. Meine Bastelei spricht 
dann ein bisschen mit und überzeugt die Drohne davon, dass es sich um 
einen Originalakku handelt. Leider kommt man, meines beschränken Wissens 
nach, nicht um die Originalplatine als Teil des Ganzen herum, da eine 
ziemlich wasserfest verschlüsselte Authentifizierung kurz nach dem Start 
durchgeführt wird. Aber der Rest der Kommunikation ist zum Glück offen.
Leider hab ich keine Lösungen im Netz gefunden und musste selbst tätig 
werden. Wie gesagt, das ganze soll Opensource sein, aber ich erhielt 
schon einige Anfragen, ob ich das Ganze nicht auch käuflich anbieten 
kann. Daher die Frage hier :)

Wenn man die zeit betrachtet, die ich bereits in das Projekt gesteckt 
habe, dürfte man bei Material + 50€ auch gar nicht von Gewinnabsicht als 
Kriterium für ein Gewerbe reden ^^
#7201398
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> Wenn man die zeit betrachtet, die ich bereits in das Projekt gesteckt
> habe, dürfte man bei Material + 50€ auch gar nicht von Gewinnabsicht als
> Kriterium für ein Gewerbe reden ^^

Eigentlich nicht. Wenn du deine Arbeitszeit berechnest, müsstest du eher 
eine Verlustvortrag machen. ;) Noch.

Dirk F. schrieb:
> Hehehe...
> Am Akku selbst verbessert sie nichts. Aber sie ermöglicht es die
> Akkuzellen gegen "beliebige" andere Akkuzellen auszutauschen. Damit muss
> man die Drohne nicht mit den sündhaft teuren Originalzellen betreiben.
> Das ist leider kein triviales Ding, da es sich um einen "intelligenten"
> Akku handelt, der mit der Dohne kommuniziert. Meine Bastelei spricht
> dann ein bisschen mit und überzeugt die Drohne davon, dass es sich um
> einen Originalakku handelt. Leider kommt man, meines beschränken Wissens
> nach, nicht um die Originalplatine als Teil des Ganzen herum, da eine
> ziemlich wasserfest verschlüsselte Authentifizierung kurz nach dem Start
> durchgeführt wird. Aber der Rest der Kommunikation ist zum Glück offen.
> Leider hab ich keine Lösungen im Netz gefunden und musste selbst tätig
> werden. Wie gesagt, das ganze soll Opensource sein, aber ich erhielt
> schon einige Anfragen, ob ich das Ganze nicht auch käuflich anbieten
> kann. Daher die Frage hier :)

Na pass' bloß auf, dass das nicht dem Akkuhersteller zu Ohren kommt, 
sonst macht der alles dicht und dir außerdem großen Ärger. ;)
#7201508
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Ich würde auch nicht die Nachfrage überschätzen. Inseriere doch erstmal 
Deinen eigenen Akku. Kaufpreis = modifizierter Akku + originaler Akku + 
Deine 50 € Traumvorstellung. Den Pfand für den originalen erstattest Du 
nach Eingang des Austauschakkus vom Käufer (Funktion vorausgesetzt). So 
musst Du nicht in Vorkasse gehen und hast auch keinen Termindruck bei 
der verdeckten Auftragsfertigung, d.h. der Käufer erhält seinen Akku 
sofort. Weiterhin könntest Du auf diese Art auch ein gefahrloses 14 Tage 
Rückgaberecht anbieten, vorausgesetzt du wartest die 14 Tage mit der 
nächsten Anfertigung ab.

Wenn's gut läuft inserierst Du es als gewerblicher Anbieter, vielleicht 
so nach dem zehnten Verkauf? Wenn's nicht läuft, taste dich erstmal an 
den optimalen Verkaufspreis heran, bevor du über Gewerbe nachdenkst.
#7201828
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Alexander schrieb:
> Ich würde auch nicht die Nachfrage überschätzen. Inseriere doch erstmal
> Deinen eigenen Akku. Kaufpreis = modifizierter Akku + originaler Akku +
> Deine 50 € Traumvorstellung. Den Pfand für den originalen erstattest Du
> nach Eingang des Austauschakkus vom Käufer (Funktion vorausgesetzt).

Ähm nee, den Originalakku würde ich mal außen vor lassen. Gehen wir mal 
davon aus, dass Bedarf ja nur entsteht, wenn ein neuer fällig ist, also 
das Original Schrott ist. Dann würdest du also Geld ausgeben für etwas, 
das du nur noch (kostenpflichtig?) entsorgen kannst.

> So
> musst Du nicht in Vorkasse gehen und hast auch keinen Termindruck bei
> der verdeckten Auftragsfertigung, d.h. der Käufer erhält seinen Akku
> sofort. Weiterhin könntest Du auf diese Art auch ein gefahrloses 14 Tage
> Rückgaberecht anbieten, vorausgesetzt du wartest die 14 Tage mit der
> nächsten Anfertigung ab.
>
> Wenn's gut läuft inserierst Du es als gewerblicher Anbieter, vielleicht
> so nach dem zehnten Verkauf? Wenn's nicht läuft, taste dich erstmal an
> den optimalen Verkaufspreis heran, bevor du über Gewerbe nachdenkst.

Erst mal gar nicht inserieren, würde ich vorschlagen.

Dirk F. schrieb:
> Leute sind ja an mich heran getreten,

Eben. Also "Auftragsfertigung" (Werkverträge) erst mal im 
Bekanntenkreis. Und wenn sich das 'rumspricht, dass du auch Qualität 
lieferst (nur erheblich billiger als das Original - wobei der Kunde dem 
Preis ja gar nicht ansieht, was du daran verdienst), kommen neue 
Aufträge von ganz alleine.

Hab' da mal in einem Handwerksbetrieb einen schönen Spruch gelesen: 
"Sind Sie zufrieden, sagen Sie es anderen - sind Sie es nicht, sagen Sie 
es mir." ;)

Dirk F. schrieb:
> da es sich um einen "intelligenten"
> Akku handelt, der mit der Dohne kommuniziert. Meine Bastelei spricht
> dann ein bisschen mit und überzeugt die Drohne davon, dass es sich um
> einen Originalakku handelt.

Ähm - das Ladegerät auch? ...
#7201857
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> Dirk F. schrieb:
>> da es sich um einen "intelligenten"
>> Akku handelt, der mit der Dohne kommuniziert. Meine Bastelei spricht
>> dann ein bisschen mit und überzeugt die Drohne davon, dass es sich um
>> einen Originalakku handelt.

Moin...
Hab mir jetzt nicht den kompletten Thread durchgelesen, daher nur meine 
Meinung dazu (ohne zu Wissen, ob es schon mal erwähnt wurde).

Sobald Du etwas "herstellst", bist Du m.W.n. automatisch der 
Inverkehrbringer und hast mit den Themen CE, EMV, RoHs und Stiftung EAR 
zu tun.

Wenn Du eine Sache veränderst, erlichst u.U. auch die Betrieberlaubnis!
Da ja jede Drohne auch Haftpflichtversichert sein muss, gehe ich stark 
davon aus, dass (z.B. im Falle eines Unfalls o.ä.) die Versicherung mit 
Sicherheit jeden Hebel in Bewegung setzen wird, um nicht zahlen zu 
müssen.
U.U. bist Du dann in der Beweispflicht, dass Dein Artikel nicht zum 
Absturz/Unfall/Personenschaden etc. geführt hat.
In so einem Fall möchte ich nicht in der Haut des Piloten oder in Deiner 
als "Verkäufer" der Zusatzhardware stecken (Stichwort 
Produkthaftpflich).

Aus dem oben zitierten Text entnehme ich, dass es sich wahrscheinlich um 
Drohnen von DJI handelt.
Was ist, wenn Deine "Zusatzhardware" einfach mal mitten im Flug die 
Drohne abschaltet, weil sie denkt, der Akku ist leer/nicht mehr 
vorhanden ?
Setz dich mal mit dem Thema Logging und DJI auseinander, ist schon 
Interessant, was DJI alles aus den internen Logs der Drohnen auslesen 
kann.
In Foren wird immer wieder darüber berichtet, dass DJI Logs angefordert 
hat und sehr genau den Absturzgrund aus den Logs erkennen kann (im 
Zusammenhang mit DJI Care).
#7201903
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Alexander schrieb:
> So nun haben wir das Vorhaben tot geredet.

Ach wo, jetzt geht's erst mal richtig los. ;)

Dirk T. schrieb:
> Sobald Du etwas "herstellst", bist Du m.W.n. automatisch der
> Inverkehrbringer und hast mit den Themen CE, EMV, RoHs und Stiftung EAR
> zu tun.

Beherrschbar, bei einem Vorhaben dieser Größenordnung. ;)

> Wenn Du eine Sache veränderst, erlichst u.U. auch die Betrieberlaubnis!

Bei solchen vergleichsweise geringen Modifikationen mit Sicherheit 
nicht. Die sind ja nicht sicherheitsrelevant. (Sorgfältige Ausführung 
und Tests natürlich vorausgesetzt.)

> Da ja jede Drohne auch Haftpflichtversichert sein muss, gehe ich stark
> davon aus, dass (z.B. im Falle eines Unfalls o.ä.) die Versicherung mit
> Sicherheit jeden Hebel in Bewegung setzen wird, um nicht zahlen zu
> müssen.

Mit Sicherheit.

> U.U. bist Du dann in der Beweispflicht, dass Dein Artikel nicht zum
> Absturz/Unfall/Personenschaden etc. geführt hat.

Kaum. Wie du selber schreibst, ist die Ursache ja aus den Logs 
ermittelbar.

> Was ist, wenn Deine "Zusatzhardware" einfach mal mitten im Flug die
> Drohne abschaltet, weil sie denkt, der Akku ist leer/nicht mehr
> vorhanden ?

Das kann sie gar nicht denken. Es sei denn durch einen groben 
Desingfehler, aber der kommt gar nicht durch die Tests.

> Setz dich mal mit dem Thema Logging und DJI auseinander, ist schon
> Interessant, was DJI alles aus den internen Logs der Drohnen auslesen
> kann.
> In Foren wird immer wieder darüber berichtet, dass DJI Logs angefordert
> hat und sehr genau den Absturzgrund aus den Logs erkennen kann (im
> Zusammenhang mit DJI Care).
#7391390
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Die Anfrage ist nun schon älter. Im Thread sind aber so viele unsinnige, zumindest nicht hilfreiche Aussagen, dass ich wenigstens zum Thema Konformitätsanforderungen (er)klären möchte. Vielleicht hilft dies späteren Lesern mit ähnlichen Problemen.

Fragestellung war: Jemand möchte eine kleine, elektronische Baugruppe als Zubehörprodukt gewerblich vermarkten.

Erste Fragestellung ist, ob die Baugruppe ein Produkt, und damit konformitätspflichtig ist. Würde sie nur B2B-vermarktet, dürfte man sie als Komponente betrachten und sie wäre nicht konformitätspflichtig. Denn der Hersteller des Gesamtgerätes muss die Baugruppe in sein Konformitätsverfahren mit einbeziehen. Als Baugruppe mit Lieferung an Privat ist es ein Produkt und damit konformitätspflichtig, benötigt also CE und eine Konformitätserklärung. Man mag diskutieren, ob das wirklich zwingend ist. Der Verzicht würde an den Maßnahmen selbst aber wenig ändern und im Zweifelsfall mehr Erklärungs(aufwand) benötigen, als eine Konformitätserklärung auszufüllen.

Selbstverständlich kann man auch als reiner Fertiger auftreten, der auf Kundenwunsch produziert. Das geht aber nur im B2B-Geschäft, wo ein Kunde akribisch vorschreibt, was, wie und mit was herzustellen ist und die Konformitätsmaßnahmen dann selbst durchführt. Auf Wunsch eines privaten Kunden Hergestelltes bleibt ein konformitätspflichtiges Teil, für das der Fertiger auch der Inverkehrbringer bleibt, weil der private Käufer diesen Part hier nicht übernehmen kann und mit Sicherheit auch nicht will. Zumindest sehe ich das so.

Zuerst sind die anzuwendenden Richtlinie/Verordnungen zu sichten: EMV-RL: Wenn aktive Elektronik (also alles, was über eine Diode, eventuell noch Tranistor hinausgeht). Funkrichtlinie: Entfällt, da kein Funkgerät Niederspannungs-RL: Wenn Betriebsspannung über 50 VAC/75 V DC. Aber beachten, dass Verwendung für ein Funkgerät. RoHS-RL: Immer Maschinen-Richtlinie: Entfällt laut Produktbeschreibung Spielzeug-Richtlinie: Entfällt laut Produktbeschreibung

Dann sichten, wie die anzuwendenden Richtlinie/VO zu prüfen sind. EMV Ein Prüfinstitut wird eine Vermessung fordern. Nun müsste man den Schaltplan haben, um eine sichere Aussage zu treffen. Das Folgende ist also eine Risikoabschätzung, die ein Inverkehrbringer mit sich selbst ausmachen muss. Bei kleinen Stückzahlen wird keine Aufsichtsbehörde nachprüfen. Zudem darf EMV auch aufgrund von Sachkenntnis beurteilt werden. Erste Sachkenntnis ist eine EMV-gerechte Schaltungsausführung und Layout. Wenn die Elektronik nicht schnell sein muss, ist hohe Störfestigkeit problemlos umzusetzen. Eine Prüfung mit einem alten Handy das noch mit Power sendet, wird in der (Kosten-)Not oft gemacht, um wenigstens „etwas“ vorweisen zu können (und zur eigenen Beruhigung). Die modernen, mit geringer Spannung und Strom betriebenen, kleinen Controller haben nicht mehr die Energie für hohe Emissionen. Mit einem EMV-gerechten Layout kenne ich diesbezüglich keine Probleme. Dazu noch eine Risikobetrachtung in Form einer kleinen FMEA-Betrachtung. Kann die Baugruppe zu gefährlichen Zuständen des Gesamtgerätes führen? Wenn man das ausschließen kann, sollte das Restrisiko „auszuhalten“ sein.

Niederspannungs-Richtlinie Trifft – da Kleinspannungsbetrieb - nicht zu. Die Funkgeräterichtlinie beinhaltet allerdings die Niederspannungs-RL ohne untere Spannungsgrenze. Und die Baugruppe wird zum Einbau in ein Funkgerät (das die Drohne ist) vermarktet. Der Drohnenbesitzer würde nun seine Konformität verlieren, wenn die Zubehörbaugruppe dies nicht beachten würde. Von einer Privatperson (Drohnenbesitzer) darf nicht erwartet werden, dass er dies weiß und eine „Lösung“ mittels „Schutz- und Warnhinweis“ dürfte juristisch wenig Bestand haben. Also muss es der Hersteller der Zusatzbaugruppe lösen. Ist aber „banal“ umzusetzen. Im Kleinspannungbereich ist es vor allem die sichere Verhinderung von Brandgefahren und Einhalten von Luft- und Kriechstrecken. Ein guter Entwickler weiß, wie man das macht.

RoHS Man verwendet nur Komponenten, welche RoHS einhalten (andere elektrotechnische gibt es von seriösen Distributoren nicht, lässt es sich vorsorglich aber trotzdem zusichern) und fertig ist RoHS.

Fertig ist die Konformitätsbetrachtung. Nun ein vollständiges Typenschild mit CE angebracht und die Konformitätserklärung ausfüllen. Anleitung mit den trotzdem notwendigen „Schutz- und Warnhinweisen“ nicht vergessen. Darin muss der Einbau so beschrieben sein, dass damit die Konformität des Gesamtproduktes nicht verloren geht.

Dazu kommt noch: Eine REACH-Erklärung auf die Homepage pinnen, wegen WEEE bei ear (über einen Provider) registrieren, SCIP-EU-Datenbank füllen

Aber nun ist das „Konformitatorische“ getan und das Gewerbe kann blühen.

Das ist eine Kurzfassung und Fragen ergeben sich in der Regel erst beim Umsetzen. Wer in einer ähnlichen Situation ist und als Kleingewerblicher oder stolzer StartUp Fragen zur Konformität hat, kann sich bei mir melden. Für eine Flasche Höherprozentiges gebe ich viel höherwertigere, detaillierte Auskunft. Wer schon mal stundenlang ergebnislos danach gegoogelt hat, weiß so etwas zu schätzen. Mail: fth_whk@nefkom.net

#7392077
Lesenswert?

Erinnert sich noch jemand an Dieter Schlüter?

Als Hobbybastler brachte er den ersten Modellhubschrauber zum fliegen. Ursprünglich wollte er nur privat ein paar Bausätze verkaufen. Sah aber ziemlich schnell, bei der Masse an Bestellungen muss er Lizenzen vergeben.

Das scheitert heutzutage schon an der Frage: Welche Vorschriften muss ich beachten?

#7392194
Lesenswert?

Helmut K. schrieb:

Im Kleinspannungbereich ist es vor allem die sichere Verhinderung von Brandgefahren und Einhalten von Luft- und Kriechstrecken. Ein guter Entwickler weiß, wie man das macht.

Na ja, siehe die vielen im Haus beim Laden abbrennenden LiIon Alkus von Scootern, Hoverboards und Drohnen.

So einfach ist es nicht, eigentlich nicht zu verhindern. Trotzdem werden die Sachen verkauft, und den Hersteller freut, dass er so weit weg ist. BSH hat man mit abbrennenden Häusern wegen unzureichender Relais in Geschirrspülmaschinen noch dran gekriegt:

https://productsafety.bsh-group.com/ch/de/dishcare

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