Gast
#7217305
Ich habe mal eine Frage, die mir Google bislang nicht beantworten konnte: wenn ein Angestellter eines Unternehmens A (KEINE Zeitarbeitsfirma) für einen bestimmten, längeren Zeitraum in Unternehmen B arbeitet und die dortigen Arbeitsplätze nutzt - wer ist für die Arbeitssicherheit zuständig? Angenommen er hat in Unternehmen B Umgang mit Gefahrstoffen, Unternehmen A arbeitet aber nicht mit Gefahrstoffen und hat entsprechend auch keinen Gefahrstoffbeauftragten...