In einem Arbeitsvertrag ist folgende Klausel enthalten.
„Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung
des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“
Wie ist der Satz zu interpretieren?
Montag schrieb:> Was gibt’s da nicht zu verstehen?
Der 'Maik' kennt halt nur "Pflegeverträge" und ähnliche
"Almosenvereinbarungen" und kann nun mit den Begriff "Arbeitsleistung"
in Bezug zu sich selbst nicht anfangen ....
Maik schrieb:> „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung> des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“> „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die 40h Arbeitsleistung> des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“
Der kleine aber feine Unterschied ;).
VG Paul
Maik schrieb:> In einem Arbeitsvertrag ist folgende Klausel enthalten.>> „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung> des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“>> Wie ist der Satz zu interpretieren?
Überstunden sind eine Selbstverständlichkeit und werden auch erwartet.
Extra Kohle gibt's dafür nicht. Freue Dich auf eine 60+ Stunden-Woche
und Übernachtungen am Arbeitsplatz.
Bei leitenden Angestellten normal, bei übrigen Angestellten nach der
neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts problematisch.
Paul schrieb:>> „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die 40h Arbeitsleistung>> des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“> Der kleine aber feine Unterschied ;).
Die 40h sind gesetzlich geregelt , dass musste nur besonders dämlichen
Arbeitnehmern doppelt vorkauen.
Vorzugsweise nimmt man Verträge, bei denen Überstunden extra (zu der
vereinbarten Wochenarbeitszeit) entlohnt werden.
Kanonenfutterfabrikant schrieb:> Die 40h sind gesetzlich geregelt , dass musste nur besonders dämlichen> Arbeitnehmern doppelt vorkauen.
Schon § 3 ArbZG reingezogen?
"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht
überschreiten."
Dumm nur, dass die Woche sechs Werktage hat...
bezieht sich vermutlich auf Dinge wie:
- Überstundenausgleich
- Wochenend/Schichtzulage
- Leistungszulagen
- Prämienansprüche
Reisekosten könnten auch noch so ne Sache sein.
Udo S. schrieb:> ALter Hut, aber in den meisten Fällen ungültig da zu pauschal
Hilft dir halt nicht viel wenn du in dem Saft sitzt.
Nicht das es nicht geht, aber es macht sich immer besonders gut beim
Arbeitgeber Nachzahlungen etc. einklagen zu müssen.
Fördert die Kreativität ^^
Rainer Z. schrieb:> Schon § 3 ArbZG reingezogen?>> "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht> überschreiten.">> Dumm nur, dass die Woche sechs Werktage hat...
Bitte auch das Vollzitat mit Satz 2:
"Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb
von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt
acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
Karl schrieb:> "Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb> von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt> acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
Unterm Strich bedeutet es:
Maximal 10h pro Tag und im Durchschnitt 48h pro Woche (8h x 6 Werktage).
Karl schrieb:> Bitte auch das Vollzitat mit Satz 2:>> "Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb> von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt> acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
Das ist richtig, ändert aber nix an der Tatsache, dass durchschnittlich
8 Stunden an Werktagen gearbeitet werden darf und max. 60 Stunden in der
Woche (bei mehr als 48 Std. aber Ausgleich binnen 1/2 Jahr oder 24
Wochen).
Beachte außerdem § 18 Abs. 1 Ziff. 1 ArbZG (Nichtanwendbarkeit des ArbZG
auf leitende Angestellte), dies meinte ich in meinem früheren Post.
interWebz schrieb:> Hilft dir halt nicht viel wenn du in dem Saft sitzt.> Nicht das es nicht geht, aber es macht sich immer besonders gut beim> Arbeitgeber Nachzahlungen etc. einklagen zu müssen.
Ich kenne viel zu viele, die freiwillig jeden Tag in ihrem Urlaub die
Firmenmail checken und Mails zeitnah beantworten.
Und das ohne das als Arbeitszeit nachzutragen.
Oder Nachtschichten im homeoffice einlegen, gerne auch am Wochenende
weil man ja den Termin zugesagt hat.
Ohne die Zeit aufzuschreiben, weil man hat ja beim AG unterschrieben
dass man sich an die gesetzliche Arbeitszeitregelung hält.
Jeder wie er will.
Ich wollte das noch nie und mache es auch nicht.
(prx) A. K. schrieb:> Könnte natürlich sein, dass die Arbeitswoche anderswo definiert ist.
Ja, z.B. § 3 Abs. 2 BUrlG:
"Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche
Feiertage sind."
Maik schrieb:> „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung> des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“
Welche Arbeitszeit ist im Vertrag vereinbart?
Udo S. schrieb:> Ich kenne viel zu viele, die freiwillig.......
Irgendwie muss man sich ja abheben, vielleicht gehen dann die subtilen
Andeutungen der Chefs in Erfüllung.
Rainer Z. schrieb:> Kanonenfutterfabrikant schrieb:>> Die 40h sind gesetzlich geregelt , dass musste nur besonders dämlichen>> Arbeitnehmern doppelt vorkauen.>> Schon § 3 ArbZG reingezogen?>> "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht> überschreiten.">> Dumm nur, dass die Woche sechs Werktage hat...
Nö, das kann man so pauschal nicht sagen, weil letztlich zählt der
Arbeitstag. Und die meisten Arbeitsverträge schließen Arbeit am Samstag
aus.
In Deutschland gilt nun mal weitgehend die 40h-, wenn nicht gar 35h
Woche, egal was Möchtegern-Paragraphen-Rabulisten so von sich geben.
https://www.bedeutungonline.de/warum-gibt-es-die-40-stunden-woche-wo-kommt-das-konzept-her-erklaerung/
Kanonenfutterfabrikant schrieb:> Und die meisten Arbeitsverträge schließen Arbeit am Samstag aus.
Und siehe da, die Individualabrede im Arbeitsvertrag hat Vorrang,
solange die nicht gegen ius cogens verstößt.
> In Deutschland gilt nun mal weitgehend die 40h-, wenn nicht gar 35h> Woche, egal was Möchtegern-Paragraphen-Rabulisten so von sich geben.
Und das liegt an den jeweiligen Verteagsverhältnissen der Beteilugten,
unabhängig davon, was Biertischjuristen so absondern.
Damit bleibt der Sonnabend Werktag.
Rainer Z. schrieb:> (prx) A. K. schrieb:>> Könnte natürlich sein, dass die Arbeitswoche anderswo definiert ist.>> Ja, z.B. § 3 Abs. 2 BUrlG:> "Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche> Feiertage sind."
In seinem Vertrag.
Kanonenfutterfabrikant schrieb:> Vorzugsweise nimmt man Verträge, bei denen Überstunden extra (zu der> vereinbarten Wochenarbeitszeit) entlohnt werden.
Oder welche in denen der Arbeitgeber zu dumm ist die Anzahl der
Überstunden welche mit dem Gehalt als abgegolten gelten zu beziffern.
Denn dann ist die Klausel nämlich eh nichtig. Wobei man bei solchen
Arbeitgebern eh nicht länger als 2 Jahre bleiben solle, selbst Konzerne
versuchen diesen Scheiss.
Generell macht man aber keine Überstunden.
Nach 35h heißt es bei mir "Hoch die Hände, Wochenende!"
Brennt es am Projekt war das eigentlich eh immer frühzeitig absehbar und
ich kommuniziere so etwas direkt schriftlich bereits Monate vorher, wenn
der Chef dann meint, man könne doch 2 Stunden ein paar Wochen länger
bleiben gibt es eine höfliche Antwort mit dem entsprechenden Jira Ticket
und der Verabschiedung ins Wochenende. Da kommt dann auch nix zurück,
ist ja der eigene Fehler, wurde zeitnah für die Planung informiert.
Ändert der AG dann nicht die Planung ist das nicht mein Problem, bin ja
keine Führungskraft.
San Miguel de Joker schrieb:> Generell macht man aber keine Überstunden.
Problematisch sind unbezahlte Überstunden ohne Zeitausgleich. Das sieht
der Gesetzgeber allerdings auch so. Werden sie ausgezahlt, kann mancher
das Geld vielleicht brauchen. Werden sie ausgeglichen, kann mancher ein
daraus resultierendes Zeitpolster vielleicht brauchen. Ich finde
Flexibilität bei der Arbeitszeit, die Möglichkeit, den Tag auch mal
kürzer zu gestalten, recht angenehm.
> Nach 35h heißt es bei mir "Hoch die Hände, Wochenende!"
Augen auf bei der Berufswahl. Wer nach 35h ohne Rücksicht auf die
Situation alles stehen und liegen lassen will, sollte sich einen Job
suchen, wo das kein Problem ist. Das geht nämlich nicht in allen Jobs.
> Brennt es am Projekt war das eigentlich eh immer frühzeitig absehbar
Eine sehr selektive Sicht, nämlich aus der Position z.B. eines
Entwicklers heraus. Hat man mit weniger planbaren Situationen zu tun,
kann sich eine andere Sicht ergeben.
Rainer Z. schrieb:> Schon § 3 ArbZG reingezogen?>> "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht> überschreiten.">> Dumm nur, dass die Woche sechs Werktage hat...
Und dann bitte auch vollständig zitieren:
> Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von> sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht> Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
10h/Tag als 4-Tage-Woche sind nicht unüblich.
Maik schrieb:> Wie ist der Satz zu interpretieren?
Dass die im Vertrag beschriebene Arbeitsleistung mit der Summe
abgegolten ist
Was im Vertrag steht, wissen wir nicht. Steht da was zu Überstunden,
Arbeitszeit, Reisen, Bereitschaft? Falls nein, bestehe auf Vergütung
aller darüber hinaus gehender Einsätze.
San Miguel de Joker schrieb:> Generell macht man aber keine Überstunden.
Nope, generell auf bezahlte Überstunden als (potentielle) zusätzliche
Einkommensquelle zu verzichten ist dämlich.
Für Überstunden braucht man sich keinen Nebenjob suchen und den
doppelten Arbeitsweg spart man sich auch. Es gibt immer mal Lebensphasen
wie bspw. vor und nach den Kindern, mit xtra Stunden für den Gelderwerb.
Da ist dann easy ein Tausender mehr verdient, der dann der
Altersvorsurge zu Gute kommt. Oder dem Hausausbau. Oder der
GmbH-Gründung, Oder ...
Mcn schrieb:> Nope, generell auf bezahlte Überstunden als (potentielle) zusätzliche> Einkommensquelle zu verzichten ist dämlich.
Das sehe ich ganz genauso. Nur untentgeltliche Überstunden sind
Beschiss, solche Arbeitgeber sind zu meiden.
Maik schrieb:> Wie ist der Satz zu interpretieren?
Mehrstunden werden nicht bezahlt.
Die Frage ist, gibt es ein Mehrstundenkonto?
Können Überstunden, ohne Mehrzahlung angeordnet werden, die dann
abgebummelt werden müssen?
Rainer Z. schrieb:> "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht> überschreiten.">> Dumm nur, dass die Woche sechs Werktage hat...
und das die 8 Stunden - 6 Tage die Woche über einen Zeitraum von 24
Wochen gezählt wird.
Rick M. schrieb:> Maik schrieb:>> Wie ist der Satz zu interpretieren?>> Mehrstunden werden nicht bezahlt.
Das ist ne Fehlinterpretation! Weil wir nicht wissen was bei "Mit der
vorstehend genannten Vergütung" steht. Mglw. steht da das "jede Stunde
am Arbeitsplatz mit x €" vergütet wird.
Und natürlich kann es jederzeit ausservertraglichen Bonus geben wenn der
Cheffe denkt es ist nötig oder passend. Nur haste halt keinen
vertraglichen Anspruch darauf. der Fabrikant der Gummibärchensuppe
beispielsweise soll seinen Mitarbeitern zu Abbleben 3k Trostgeld
angewiesen haben.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/red-bull-gruender-dietrich-mateschitz-er-soll-jedem-mitarbeiter-3000-euro-geschenkt-haben-zum-abschied-a-32564167-c602-4bd6-9c8a-480196c1252d
Steuerlich kann die Passage auch interessant sein, Stichpunkt Lohnsteuer
vom regelmäßigen/steuerpflichtigen Einkommen.
>> Dumm nur, dass die Woche sechs Werktage hat...
Das bezieht sich auf die Maximal zulässige und nicht auf die
Regelarbeitszeit. Werktag /= Arbeitstag. Oder wer hockt schon am Samstag
im Büro?! Insbesonders wenn das Büro über Sa/So verschlossen ist.
Kanonenfutterfabrikant schrieb:> Oder wer hockt schon am Samstag im Büro?!
So einige, weil das die Zeit ist, in der man weitgehend ungestört
arbeiten kann. Für Subalternkrauter kommt das allerdings eher kaum in
Frage.
Percy N. schrieb:> Kanonenfutterfabrikant schrieb:>> Oder wer hockt schon am Samstag im Büro?!>> So einige, weil das die Zeit ist, in der man weitgehend ungestört> arbeiten kann.
Das ist individuell sehr unterschiedlich, manche können gerade im Büro
nicht ungestört arbeiten und bevorzugen Homeoffice.
Manche Tätigkeiten (Laborarbeiten unter höherer Spannung bspw. ) sind
sogar aus Sicherheitsgründen in den ungestörten Phasen (meint, man ist
allein im Büro) verboten. Und die meisten Betriebsstätten sind Samstag
(für die Angestellten) verschlossen. Den Anteil der "Samstag im Büro
Hocker) kann man da locker mit "höchstens 1% abschätzen".
Das mag vor Einführung der 5-Tage Woche anders gewesen sein, in der DDR
hat man die Schüler noch bis zuletzt auch Samstag in die Schule
getrieben.
Somit war der West-Slogan: "Samstag gehört Vati mir" im Osten ohnehin
nicht realisierbar.
https://www.planet-wissen.de/geschichte/deutsche_geschichte/wirtschaftswunder/pwiewissensfrage398.htmlhttps://erdkunde24.com/wann-wurde-in-deutschland-die-samstagsschule-abgeschafft-tz24/
Mcn schrieb:> Manche Tätigkeiten (Laborarbeiten unter höherer Spannung bspw. ) sind> sogar aus Sicherheitsgründen in den ungestörten Phasen (meint, man ist> allein im Büro) verboten.
Die Büros, in denrn derartige Tätigkeiten häufiger vorkommen, dürften
nicht die ganz große Mehrheit darstellen, nicht wahr?
Percy N. schrieb:> Mcn schrieb:>> Manche Tätigkeiten (Laborarbeiten unter höherer Spannung bspw. ) sind>> sogar aus Sicherheitsgründen in den ungestörten Phasen (meint, man ist>> allein im Büro) verboten.>> Die Büros, in denrn derartige Tätigkeiten häufiger vorkommen, dürften> nicht die ganz große Mehrheit darstellen, nicht wahr?
Nunja, wenn du lediglich die Untermenge der Büros/Einrichtungen meinst,
in die Bildungsbefreite Elektrotechnikbanausen ohne jegliche
Fachausbildung eingelassen werden, mag das stimmen. Ansonsten sei allein
auf die Zunahme des Elektro-Antriebe und Energieerzeugung in
Privatwohnungen verwiesen und damit auf die damit gebundenen
Angestellten.
Ansonsten könnte man ja mal versuchen aus öffentlich zugänglichen
Materialen die Anzahl der Elektrofachkräfte zu extrapolieren.
Vorausgesetzt es mangelt nicht an geistigem Inventar und Guten Willen
und Anstrengungsbereitschaft.
https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/branchenkennzahlen-e-handwerke-legen-2021-bei-umsatz-und-beschaeftigten-zu-146990/https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Branchenfokus/Industrie/branchenfokus-elektrotechnik-und-elektronikindustrie.html
Aber manche wollen den Unterschied zwischen Arbeits- und Wektag pasrtout
nicht einsehen, weil er in deren Lebenswirklichkeit eh keine Rolle
(mehr) spielt.
Du musst den Betrieb analysieren.
Einfacher gesagt: Ist der Betrieb gewerkschaftlich organisiert.
Wenn JA, dann heißt das nur, das du kein Stundenlohn sondern
Monatsgehalt bekommst, nach der Gewerkschaftlichen Vereinbarung.
Also im Feb. und in allen anderen Monaten die selbe Kohle. OHNE
Überstundenzuschläge und Co. Nur Spesen gehen extra.
Ansonsten muss du halt schauen das im Vertrag auch die Arbeitszeit
steht.
Hatte ich 23 Jahre so ein Vertrag. Und war sehr zufrieden damit. Ach ja
13 Monatsgehalt (1.7 + 1.12 jeweils die Hälfte wegen Steuer und Co.) als
Urlaubs-/Weihnachtsgeld deklariert.
Jeden Monat das selbe = JEDEN Monat das selbe, egal ob Urlaub oder
nicht.
Der Vorteil ist die kostengünstigere Lohnbuchhaltung, die wie in meiner
Firma damals von Steuerbüro gemacht wurde.
> Nunja, wenn du lediglich die Untermenge der Büros/Einrichtungen meinst,> in die Bildungsbefreite Elektrotechnikbanausen ohne jegliche> Fachausbildung eingelassen werden, mag das stimmen.
Denjenigen, die eine Grundausbildung im Krsen durchlaufen haben, könnte
aufgefalken sein, dass sich nein Hinweis ausschließlich auf Büros
bezogen haben kann.
> Ansonsten sei allein> auf die Zunahme des Elektro-Antriebe und Energieerzeugung in> Privatwohnungen verwiesen und damit auf die damit gebundenen> Angestellten.
Auch die Anwesenheit von Hauspersonal welcher Bildungsstufe auch immer
(gutes Personal ist schon lange sehr schwer zu bekommen!) macht aus
einer Privatwohnung noch kein Büro.
> Ansonsten könnte man ja mal versuchen aus öffentlich zugänglichen> Materialen die Anzahl der Elektrofachkräfte zu extrapolieren.> Vorausgesetzt es mangelt nicht an geistigem Inventar und Guten Willen> und Anstrengungsbereitschaft
Das Wichtigste in diesem Zusammenhang dürfte die Bereitschaft sein, sich
vollends vom Thema zu entfernen und sich in irgendwelchen fernliegenden
Abseitigkeiten zu verlieren.
Percy N. schrieb:> Das Wichtigste in diesem Zusammenhang dürfte die Bereitschaft sein, sich> vollends vom Thema zu entfernen und sich in irgendwelchen fernliegenden> Abseitigkeiten zu verlieren.
Ja diesen Satz solltest du nicht schreiben sondern auch verinnerlichen
und danach handeln.
Auch wenn Samstag ein Werktag ist, ist er noch lange nicht ein
Arbeitstag. Und Büro kann sehr wohl auch als Synonym für Arbeitssstätte
verwendet werden. Aber das interessiert natürlich einem
Auszeit-Klookschieter dessen Elektronikwissen lediglich aus der
Beschäftigung mit Homecomputern, einem Abo der Computer-Bild und
Haushaltelektronik zu stammen scheint, herzlich wenig.
Maik schrieb:> In einem Arbeitsvertrag ist folgende Klausel enthalten.>> „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung> des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“>> Wie ist der Satz zu interpretieren?
D.h. dass du strikt darauf achten solltest, die Regelarbeitszeit
einzuhalten! Niemand kann dich kündigen, wenn du keine Überstunden
machst. Und wenn du sie trotzdem machst, hast du keine Gewähr
entsprechend befördert zu werden, so dass sich die Mehrarbeit rentieren
würde.
Maik schrieb:> In einem Arbeitsvertrag ist folgende Klausel enthalten.> „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung> des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“> Wie ist der Satz zu interpretieren?
Ich würde sagen: ein "ALL INCLUSIVE" Vertrag.
Gerald B. schrieb:> Geh und laß dir deine Inventarnummer auf die Stirn tätowieren
und komme nicht auf die Idee etwas zu erfinden, denn das ist damit dann
auch mal weg.
Mcn schrieb:> Ja diesen Satz solltest du nicht schreiben sondern auch verinnerlichen> und danach handeln.
Das tust Du ja schon völlig hinreichend.
> Und Büro kann sehr wohl auch als Synonym für Arbeitssstätte> verwendet werden.
Das steht Dir selbstverständlich frei, so wie Du auch Dummdreistigkeit
als Eloquenz ausgeben darst. Für die Kommunikation mit Dritten emofiehlt
sich allerdings eher die Orientierung am kollektiven Sprachgebrauch,
sofern keine Normen entgegenstehen.
Richtig ist allerdings, dass ein Büro tatsächlich als "Labor" im Sinne
von "Arbeitsstätte" bezeichnet werden kann, was umgekehrt nicht in
dieser Allgemeinheit gilt. Ja, das kann schwierig zu verstehen sein;
denke gerne ein wenig darauf herum.
Mathematiker schrieb:> D.h. dass du strikt darauf achten solltest, die Regelarbeitszeit> einzuhalten! Niemand kann dich kündigen, wenn du keine Überstunden> machst.
Na klar können die das: In der Probezeit wird getestet, wer sich über
die Maßen abrackert und nur der behalten, der voll reinhält und sich
ausbeuten lässt. In der Probezeit braucht man keine Gründe.
Und das ist keine platte Meckerei von mir: Ich habe das selber erlebt -
am eigenen Körper und auch bei anderen mitansehen müssen: Es gibt
durchaus nicht wenige Firmen, die sich das angewöhnt haben, dass sie
unbezahlte Überstunden einfordern.
Der Trick ist der, dass man eine Kernarbeitszeit hat, die früh endet und
Arbeitsprozesse, die lage Arbende erzeugt, welche dazu führen, dass man
über die Max-Zeit drüber kommt. Wenn du dann länger machen musst oder
willst, rennst du runter und stichst aus, damit es keinen Ärger mit dem
BR gibt.
Wenn du bei dem Spiel nicht mitmachst und zeitig gehst, dann packst du
deine Arbeit nicht und ein anderer bekommt eine bessere Bewertung sowie
auch eine höhere Zulage, die ja von der Firma freiwillig geleistet wird
und bei der die Bewertung des Vorgesetzten einfliesst, der zwangsläufug
die fleissigsten nehmen und behalten muss, um nicht selber gegrillt zu
werden.
Das ganze Spiel beginnt irgendwann einmal mit einigen fleissigen, die
viel leisten, um voranzukommen und die dann indirekt dafür sorgen, dass
andere mitziehen müssen, weil sie Arbeitsmaßstäbe setzen. Das kann
soweit gehen, dass einige daheim vorarbeiten und es sich selber per mail
schicken, um es dann auspacken und einchecken zu können.
Tust du das nicht, bist du weg! Das Ärgerliche ist, dass die Firma das
dann regelrecht erwartet. Das gehört dann "dazu"! Ohne unbezahlte
Überstunden ist praktisch überhaupt nichts zu machen.
Auf der anderen Seite nehmen sie es mit den Zeiten sehr genau:
Mir haben sie mal alle Zeiten nach 18.00 gestrichen, weil kein Antrag
auf Verlängerung gestellt wurde, es aber ständig Diskussionen mit den
Amis gab, die naturgäss zeitversetzt arbeiten, d.h wir sassen
regelmässig bis 19.30 im Office. Die anderen waren AT und bekamen mehr
Gehalt und haben ihre Zeiten selber gesteuert, weil sie nicht stechen
mussten. Ich, als damaliger Anfänger ,war noch im Tarif und habe alle
Zeiten gestochen. Insgesamt sind mir so in 3 Monaten in dieser Firma
rund 15h verloren gegangen. Bei meinem Austritt haben sie mir die
"fehlenden Stunden" vom Gehalt abgezogen, weil ich scheinbare
Minusstunden hatte. In wirklichkeit hatte ich Unbezahlte über: Die
normale GLZ war zuvor breits mehrfach am Anschlag und es gingen auch
deshalb > 10h verloren. Ich habe die GLZ dann abfeiern müssen, um dann
im Nachhinein die Minusstunden aufgebrummt zu bekommen. Den BR hat es
nicht gekümmert- Wollte sich zwar einschalten, passiert ist aber nichts.
Ist ein Sauladen hier in Hanau gewesen, deren Namen an "die Grosse
Leere" erinnert.
Percy N. schrieb:> Das steht Dir selbstverständlich frei, so wie Du auch Dummdreistigkeit> als Eloquenz ausgeben darst. Für die Kommunikation mit Dritten emofiehlt> sich allerdings eher die Orientierung am kollektiven Sprachgebrauch,> sofern keine Normen entgegenstehen.
Lebenswirklichkeit ist hier der Begriff den Du permanent ignorierst, du
kannst eben nicht davon ausgehen das zwei Sprecher dem selben
"KolleKtiv" und damit "Sprachgebrauch" angehören.
Da liegen u.a. erhebliche regionale Unterschiede, wie man beispielsweise
auch an der Werkstagdefinition nahe stehende Gesetzgebung zum
Feiertagsgebot sehen kann. Da kann in der Freien Hansestadt Hamdurg wie
in Sodom und Gomorha jegliches Amüsement gestattet sein, während in
Süd-Deutschland und darunter die Feier-/Sonntagsruhe und andere
Ruhezeitregelungen gelten, was sich auch in (werktäglichen)
Ladenöffnungszeiten und Arbeitsregelungen an Betriebsstätten
niederschlägt.
Werktag ≠ Arbeitstag und es der Arbeitstag der hier zur Debatte steht,
nicht der Werktag.
Im Alltag scheint die praktische Bedeutung des Werktages ohnehin in dem
Bereich des Zeichen 314 ind der Anlage 3 laufende Nummer 7 StVO
konzentriert. ;-)
Und damit hier noch nicht noch mehr Zeit verschwendet wird: "End of
Transmission".
Mcn schrieb:> Da liegen u.a. erhebliche regionale Unterschiede, wie man beispielsweise> auch an der Werkstagdefinition nahe stehende Gesetzgebung zum> Feiertagsgebot sehen kann. Da kann in der Freien Hansestadt Hamdurg wie> in Sodom und Gomorha jegliches Amüsement gestattet sein, während in> Süd-Deutschland und darunter die Feier-/Sonntagsruhe und andere> Ruhezeitregelungen gelten, was sich auch in (werktäglichen)> Ladenöffnungszeiten und Arbeitsregelungen an Betriebsstätten> niederschlägt.
Vollständige Kenntnisfreiheit erleichtert die Argumentation, wie Du
hier eindrucksvoll unter Beweis stellst. Ich frage mich nur, warum? Ich
kann mich nicht erinnern, an irgend einer Definition von Werk- oder
Arbeitstagen herumgedeutelt zu haben.
Sei's drum; ich hoffe, Du hattest Deine Freude. Auf Lernerfolg zu hoffen
erscheint mir etwas zu verwegen,, zumindest in Deinem Fall.
Maik schrieb:> In einem Arbeitsvertrag ist folgende Klausel enthalten.>> „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung> des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“>> Wie ist der Satz zu interpretieren?
Soetwas sollte man nur unterschreiben wenn man sehr genau weiss, welche
Arbeitsleistung zu erwarten ist und man Einfluss auf die zu erbringende
Arbeitsleistung hat.
Das ist quasi ein Werk- oder Jahreszielvertrag. Das hat Vor- und
Nachteile.
Dass du fragst ist für mich ein Ausdruck, dass du die zu erbringende
Arbeitsleistung nicht ausreichend genau kennst.
San Miguel de Joker schrieb:> Generell macht man aber keine Überstunden.
"Generell"? Wohl kaum. Dann würden viele Züge irgendwo auf der Strecke
stehenbleiben. Nur wie kommt der Lokführer dann nachhause?
Mathematiker schrieb:> Niemand kann dich kündigen, wenn du keine Überstunden> machst.
Falsch! Es gibt auch Berufe wo Überstunden gemacht werden müssen. Viele
Tarifverträge regeln auch Überstunden und Mehrleistung. Auch
Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können Überstunden und
Mehrleistung vereinbaren. Der AG kann Überstunden in einem gewissen
Umfang anordnen, die muss er aber vergüten oder ausgleichen.
René H. schrieb:> Mathematiker schrieb:> Der AG kann Überstunden in einem gewissen> Umfang anordnen, die muss er aber vergüten oder ausgleichen.
Nicht aber bei einem **ALL INKLUSIVE** Vertrag.