Erlösobergrenze für „inframarginale“ Stromerzeuger

Gast #7256473
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FYI:
Wer über Solar-Einspeisung nachdenkt, muß neu kalkulieren. Kaum daß "der 
Markt" die Energiewende befeuert, wird gebremst.

Einspeisevergütungen über 0,18/kWh werden durch EU-Verordnung 
eingebremst, 
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_5489 und 
heute beschlossen: in AT wird schon ab 0,14/kWh Übergewinn vorausgesetzt 
und stark besteuert, rückwirkend ab 01.07.2022. 
https://www.derstandard.at/story/2000140965513/oevp-und-gruene-einigen-sich-auf-uebergewinnsteuer-fuer-energieunternehmen

Pikantes Detail: die teuersten (Gas-)Kraftwerke gelten nicht als 
„inframarginale“ Stromerzeuger, die dürfen weiterhin zu Höchstpreisen 
verkaufen. Grünes Eigentor.
Gast #7256824
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Helge schrieb:
> Pikantes Detail: die teuersten (Gas-)Kraftwerke gelten nicht als
> „inframarginale“ Stromerzeuger, die dürfen weiterhin zu Höchstpreisen
> verkaufen. Grünes Eigentor.

Naja die produzieren halt Strom genau dann wenn er gebraucht wird.
Etwas was die "grünen Energien" noch nicht können.
Gast #7261382
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Helge schrieb:
> die dürfen weiterhin zu Höchstpreisen verkaufen.

Es muß halt zur selben Zeit auch jemand kaufen wollen, was wohl nur 
passieren wird, wenn der 14 Cent Strom grad ausverkauft ist; dürften die 
Gas-KW auch nicht mehr als 14 Cent verlangen, würden sie wohl 
(vorübergehend) stillgelegt werden statt mit Verlust zu produzieren.
Gast #7261515
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Helge schrieb:
> Beim Wasserkraftwerk ist das ganz einfach. Aber das darf im gegensatz zu
> Gas jetzt nur mehr 14 cent einnehmen.

Nein, ist es nicht, jedenfalls nicht ohne zusätzliche Speicherbecken.
Und dann gibt es noch reichlich Umweltverbote bzgl. "Restwassermengen", 
"Schwallbetrieb", etc.

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