Hallo!
Meine Mutter und ich haben in einem Wohnhaus je eine Wohnung. Wir sind
jeweils Eigentümer unserer Wohnungen.
Es gibt noch weitere Wohnungen im Haus, alle haben private Eigentümer
(KEINE Genossenschaft).
Nun würde ich gerne ein LAN-Kabel von einer Wohnung in die andere legen,
vor allem um Dienste meines Servers (Nextcloud, PiHole, etc) auch meiner
Mutter zur Verfügung zu stellen.
Leider sind die Wohnungen NICHT nebeneinander, haben KEINE gemeinsame
Wände.
Man müsste das Kabel also dort legen, wo Strom, Telefon und KabelTV
gelegt sind.
Ist das prinzipiell erlaubt? Muss ich die Genehmigung der anderen
Eigentümer einholen? Oder die Genehmigung der Hausverwaltung?
Vielleicht sogar die Genehmigung anderer Stiegenhäuser der Wohnanlage?
Dürfte man auch einen gemeinsamen Internetanschluss nehmen? Oder dürften
da nur die Serverdienste darüber laufen?
Das Haus ist in Österreich.
Danke im Voraus!!
Hallo.
In D müsstest du die WEG fragen und es wären wahrscheinlich nur
Serverdienste erlaubt.
Man darf hier nach TKG keine Internetdienste über die Grundstücksgrenze
hinaus verlegen/ verlängern.
Martin
Martin schrieb:> Hallo.> In D müsstest du die WEG fragen und es wären wahrscheinlich nur> Serverdienste erlaubt.> Man darf hier nach TKG keine Internetdienste über die Grundstücksgrenze> hinaus verlegen/ verlängern.> Martin
Ist das wirklich so? Ich glaube da gibt es schon einige Ausnahmen bzw.
Spezialfälle für Private!
Ich denke da auch an Freifunk und ähnliche Produkte. Klar ist, das er
oder seine Mutter im Zweifel für die Taten des jeweils anderen haften
könnte, aber ein generelles Verbot halte ich für sehr unwahrscheinlich!
Ich würde mich deshalb über eine Quelle sehr freuen!
Zur Frage: Jede Nutzung von gemeinsamen Ressourcen, also auch
Kabelschächte, Leerrohre etc. bräuchte die Zustimmung der
Eigentümergemeinschaft.
Wäre eine 5ghz WLan Verbindung vielleicht eine Möglichkeit? Klar ist
Kabel besser, aber vielleicht reicht euch ja der Durchsatz.
Gruß, Stefan
Martin schrieb:> Man darf hier nach TKG keine Internetdienste über die Grundstücksgrenze> hinaus verlegen/ verlängern.
Und wie beendet man das WLan an der Grundstücksgrenze?
Der_Dicke schrieb:> Wäre eine 5ghz WLan Verbindung vielleicht eine Möglichkeit? Klar ist> Kabel besser, aber vielleicht reicht euch ja der Durchsatz.
Wieso 5GHz? Damit ist die Durchdringung und somit Reichweite geringer...
Eigentümer schrieb:> st das prinzipiell erlaubt? Muss ich die Genehmigung der anderen> Eigentümer einholen? Oder die Genehmigung der Hausverwaltung?> Vielleicht sogar die Genehmigung anderer Stiegenhäuser der Wohnanlage?
Als ob irgendjemand ein bis zwei weiße Cat6 Kabel von einem Sat Kabel
unterscheiden könnte. Im Idealfall wirfst du noch 1-2 Glasfasern dazu.
Wenn du das unentdeckt schnell verlegst und keinen Trappel mit den
Nachbarn hast wird davon keiner etwas mitbekommen. Am besten lässt einen
Kumpel im Telekom/Versorger/Elektriker Anzug mit rumstehen.
Fragst du vorher weckst du nur schlafende Hunde und Bedenkenträger falls
du die TV Installation störst etc. und was sonst alles schiefgehen
könnte. Um Vergebung bitten ist oft die einfachste Lösung...
Eigentümer schrieb:> Über die Grundstücksgrenze?> Das Geundstück ist ja das selbe!?
Nein
(prx) A. K. schrieb:> Frag die Hausverwaltung. Die könnte darüber Bescheid wissen.
Jepp
Eigentümer schrieb:> Über die Grundstücksgrenze?> Das Geundstück ist ja das selbe!?
Nein
(prx) A. K. schrieb:> Frag die Hausverwaltung. Die könnte darüber Bescheid wissen.
Jepp
Der_Dicke schrieb:> Martin schrieb:>> Hallo.>> In D müsstest du die WEG fragen und es wären wahrscheinlich nur>> Serverdienste erlaubt.>> Man darf hier nach TKG keine Internetdienste über die Grundstücksgrenze>> hinaus verlegen/ verlängern.>> Martin>> Ist das wirklich so? Ich glaube da gibt es schon einige Ausnahmen bzw.> Spezialfälle für Private!
!
> Ich denke da auch an Freifunk und ähnliche Produkte. Klar ist, das er> oder seine Mutter im Zweifel für die Taten des jeweils anderen haften> könnte, aber ein generelles Verbot halte ich für sehr unwahrscheinlich!
!
> Ich würde mich deshalb über eine Quelle sehr freuen!>
!
> Zur Frage: Jede Nutzung von gemeinsamen Ressourcen, also auch> Kabelschächte, Leerrohre etc. bräuchte die Zustimmung der> Eigentümergemeinschaft.> Wäre eine 5ghz WLan Verbindung vielleicht eine Möglichkeit? Klar ist> Kabel besser, aber vielleicht reicht euch ja der Durchsatz.>
?
> Gruß, Stefan
Habr ihr Fenster auf einer gemeinsamen Wand? D.h. wenn ihr beide aus dem
Fenster guckt, könnt ihr euch sehen?
Dann würde ich eine Richtfunkbrücke, z.B. mit zwei Ubiquiti Nano Loco 5
empfehlen. Schaffen ca. 300 MBit ...
Wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Die fallen in D nicht immer so
aus, wie man das als Normaldenkender erwarten würde.
Und was einmal gefragt wurde, kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Wenn es geht, einfach unauffällig die Kabel da rein werfen.
Hast du mal eine Wlan-Messung für arme gemacht.
Man nehme sein Handy und versuche eine Wlan-Verbindung mit seinen Router
zu bekommen. IRGENDWO in der Wohnung der Mutter.
Wenn das klappt, würde ich da ein Repaeter einbauen und alles ist gut.
Was die Frage angeht. JA du brauchst die Genehmigung ALLER Eigentümer.
Grund es ist auch IHR Haus durch das du verlegst.
Und wenn du die Daten ins Netz weiter routest machst du dich Strafbar.
Steht in den AGB deines Providers.
Sonst könnte mal ja 1 Anschluss nehmen und über das ganze Haus
verteilen. Da verdienen die nix mehr. ;). Das ist zwar machbar, aber
nicht mit einen Privat-Kunden-Tarif. ;)
Christian M. schrieb:> ich sehe in unseren Hochhaussiedlungen viele fliegende Kabel an der> Fassade, von Fenster zu Fenster, hautsächlich SAT...
Eine kleine Laser-Strecke braucht kein Kabel - nur direkte
Sichtverbindung.
Eigentümer schrieb:> Leider sind die Wohnungen NICHT nebeneinander, haben KEINE gemeinsame> Wände.
Geht es etwas genauer?
Wie liegen die Wohnungen zueinander und gibt es evtl. Sichtkontakt?
Schlaumaier schrieb:> Was die Frage angeht. JA du brauchst die Genehmigung ALLER Eigentümer.> Grund es ist auch IHR Haus durch das du verlegst.
Die Genehmigung aller Eigentümer ist nur bei baulichen Veränderungen
erforderlich. Ein Kabel zu verlegen ist keine bauliche Veränderung, und
ein Kabel durch bereits vorhandene Installationsschächte o.ä. zu ziehen,
erst recht nicht. Sofern da ausreichend Platz ist (und nach dem Verlegen
des Kabels bleibt), ist das kein Thema, über das man große Diskussionen
führen müsste.
Wenn im Sichtbereich in öffentlichen Bereichen Kabel verlegt werden,
sieht die Sache schon anders aus, da können analretentive Pedanten
anfangen zu nerven. Frag' am besten mal den Hausmeister, der das Objekt
betreut.
Manchmal gibt es auch bis in den Keller führende stillgelegte Kaminzüge
oder Luftschächte, durch die man Kabel verlegen kann (und auch darf);
eine im Keller verlegte Leitung erzeugt weniger Geschrei als ein im
Treppenhaus auf die Wand getackertes Kabel.
Kann natürlich sein, daß das in Österreich deutlich verkrampfter
gehandhabt wird, aber ich würde an Deiner Stelle trotzdem erst mal
"unten" anfangen, d.h. bei Hausmeister/Hausbetreuer. Als nächste
Eskalationsstufe kommt die Hausverwaltung.
In "meinem" Haus würde ich das Kabel selbst verlegen, aber da kenne ich
a) die baulichen Gelegenheiten genau (weiß also, welche Kaminzüge ich
wofür nutzen könnte) und b) auch die Empfindlichkeiten der
Miteigentümer, und c) habe ich als VBR einen doch eher direkten Draht
zur Hausverwaltung.
Bedenke, daß die Hausverwaltung Dienstleister ist, als Eigentümer
bezahlst Du die Hausverwaltung, damit sie in Deinem Auftrage
handelt. Das ist eine komplett anders gelagerte Machtsituation als in
einem Mietobjekt, da musst Du bei der Hausverwaltung schön brav betteln.
In einer WEG kannst Du, wenn Dir die Hausverwaltung nicht gefällt, auf
der nächsten WEG-Versammlung vorschlagen, die Verwaltung durch eine
andere zu ersetzen.
Einer schrieb:> Wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Die fallen in D nicht> immer so> aus, wie man das als Normaldenkender erwarten würde.> Und was einmal gefragt wurde, kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.>> Wenn es geht, einfach unauffällig die Kabel da rein werfen.
Wohin? In den Poschkasten?
Schwupp schrieb:> Eigentümer schrieb:>> Über die Grundstücksgrenze?>> Das Geundstück ist ja das selbe!?>> Nein
Natürlich ist das Grundstück (bei "normalen", üblichen MFH) das gleiche
für alle Wohnungen.
Nur weil die Wohnung ein eigenes Blatt im Grundbuch hat, verfügt der
Eigentümer dennoch nur über einen Miteigentumsanteil am
Gesamtgrundstück, welcher keinem real-physischen Stück, sondern
lediglich einem prozentualen Anteil am großen Ganzen entspricht.
Ein faktenfreies Gelaber hier wieder; unglaublich.
Schlaumaier schrieb:> ... machst du dich Strafbar.> Steht in den AGB deines Providers.
Ich wusste noch nicht, dass AGBs was mit dem Strafrecht zu tun haben.
So gesehen stehen sehr viele WG-Bewohner bereits mit einem Bein im
Knast...
Was Provider üblicherweise verbieten, ist die entgeltliche
"Untervermietung" des Internetzugangs. Wenn ich meine Mama einfach so
meinen Internetzugang mitnutzen lasse, bekommt das der Provider zum
einen garnicht mit und zum anderen interessiert es ihn
höchstwahrscheinlich auch nicht (Mütter erwachsener "Kinder" sind doch
eher selten große Traffic-Verursacher).
Schlimmstenfalls kann der Provider den Vertrag kündigen - dann geht man
halt zum nächsten.
mm schrieb:> Ich wusste noch nicht, dass AGBs was mit dem Strafrecht zu tun haben.
Dann lerne mal Gesetze.
Wenn in den AGB steht du darfst es nicht, machst du dich Strafbar wenn
du es machst. Einzige Ausnahme. Der Richter erklärt den Passus für
ungültig.
Einfachstes Beispiel. Schwarzfahren. Es gibt kein Gesetz was es
grundsätzlich verbietet, beziehungsweise der Begriff "schwarzfahren".
Aber in den AGB's steht das es eine "Erschleichung von Leistungen" ist,
wenn du ohne Ticket erwischt wirst. Und sogar die genauen Bedingungen
sind da hinterlegt.
Ist bei vielen anderen AGB's ähnlich. z.b. Lizenzverträge. Verstößt du
gegen die Lizenzverträge/AGB so machst du dich strafbar.
Der Anbieter entscheidet was du darfst. Du akzeptierst o. du lässt es.
Läuft in den meisten Fällen auf Betrug o. Erschleichung von
Dienstleistungen hinaus. Letzteres wäre hier der Fall.
Nur witzigerweise liest die AGB's keiner. Den wenn sie sie lesen würden,
dann würden sie ne Menge Dinge nicht machen, oder sich tierisch darüber
aufregen. ;)
> Geht es etwas genauer?> Wie liegen die Wohnungen zueinander und gibt es evtl. Sichtkontakt?
Wenn es Sichkontakt gibt, kann man auch ein Kabel in der Wandfarbe
werfen.
Sonst koennte man auch "Lueftungsschaechte" die zum Dach fuehren
benutzen.
Wer viel fragt hat schon verloren.
Das Kabel von meiner SAT-Schuessel auf dem Plattenbau kam damals
auch zum Fenster rein :).
Das war aber straff gespannt und machte keinen Krach.
Genehmigt haette das keiner. Die SAT-Schuessel auch nicht.
Einfach machen!
... schrieb:>> Geht es etwas genauer?>> Wie liegen die Wohnungen zueinander und gibt es evtl. Sichtkontakt?>> Wenn es Sichkontakt gibt, kann man auch ein Kabel in der Wandfarbe> werfen.
... oder noch unauffälliger ein WLAN-Kabel legen.
Der Knackpunkt des Vorhabens wird der Brandschutz sein, bzw. die
Abschottung zwischen den Wohnungen.
Wenn da was ungenehmigtes bemerkt wird, kann die
Hauseigentümergemeinschaft mächtig Ärger bekommen, der sehr teuer werden
kann, weil im Zweifel der Gutachter alles noch mal Grundsätzlich
abnehmen will, es könnten ja noch weitere nachträgliche Umbauten gemacht
worden sein.
Brandschutz ist derzeit die heilige Kuh bei den Bauvorschriften und
diejenigen die ok oder nicht ok sagen, haben ziemliche Narrenfreiheit.
someone else schrieb:> Der Knackpunkt des Vorhabens wird der Brandschutz sein, bzw. die> Abschottung zwischen den Wohnungen.
Einfach seperates Loch bohren, durch das kein weiteres Kabel mehr passt,
und dieses rauchdicht verschließen. Passt.
> ein WLAN-Kabel
Damit habe ich auch schon mal 2 Etagen temporaer verbunden.
Netter Nebeneffekt war die Deckelung der Geschwindigkeit
auf 1 Mbit/s. Das war so gewollt und gewuenscht.
Da reichte es AP und WLAN-Client aufs jeweilige Fensterbrett
zu stellen. Da waren aber keine Thermoscheiben davor. Bei denen
kommt nichts durch.
Zu Weihnachten koennte man das Kabel auch als Lichterkette "tarnen".
Dann hat es den richtigen kulturellen Hintergrund und seine
Anwesenheit muss nicht begruendet werden.
Mehr als 4 duenne Litzenadern braucht man ja nicht fuer ein
Fastethernet. Die sollten aber paarig verdrillt sein.
> Unauffällig geht anders:
Ich glaube 2 unkonfektionierte nackte Glasfasern waeren dann
doch noch unauffaelliger :).
Eigentümer schrieb:> Man müsste das Kabel also dort legen, wo Strom, Telefon und KabelTV> gelegt sind.>> Ist das prinzipiell erlaubt? Muss ich die Genehmigung der anderen> Eigentümer einholen? Oder die Genehmigung der Hausverwaltung?> Vielleicht sogar die Genehmigung anderer Stiegenhäuser der Wohnanlage?>> Dürfte man auch einen gemeinsamen Internetanschluss nehmen? Oder dürften> da nur die Serverdienste darüber laufen?
Stell so eine Frage nicht in einem Forum wo die Bedenkenträger quasi das
laute Grundrauschen des Forums sind und wegen vielleicht vorhandener
Kenntnisse von deutschem Recht aber vollkommener Unkenntnis von
österreichischen Rechts auch nicht weiter beachtet werden brauchen.
Als Eigentümer mach einfach. Und das mit den Serverdiensten... wer soll
das bitte kontrollieren wenn die nur von einer Wohnung in die andere
gehen? Vor allem wenn dann eh niemand weiß das diese Leitung liegt.
Und wenn der Provider anfängt so intensiv nachzuforschen das er
IP-Packerl analysiert um zu sehen ob da mehr als 2 Personen in
unterschiedlichen Wohnungen über eine Leitung gehen... hat der Provider
ein massives Problem und es wäre dann sowieso dringend angeraten einen
andere Provider zu nehmen.
Allerdings - mach es mit Glasfaser und nicht mit Kupfer. Kostet auch
nicht die Welt und erhöht die Zuverlässigkeit drastisch.
Reinhard S. schrieb:> Einfach seperates Loch bohren, durch das kein weiteres Kabel mehr passt,> und dieses rauchdicht verschließen. Passt.
Mit gesundem Menschenverstand ja. Aber beim Brandschutz, so wie in DE
betrieben, nicht unbedingt.
someone else schrieb:> Reinhard S. schrieb:>> Einfach seperates Loch bohren, durch das kein weiteres Kabel mehr passt,>> und dieses rauchdicht verschließen. Passt.>> Mit gesundem Menschenverstand ja. Aber beim Brandschutz, so wie in DE> betrieben, nicht unbedingt.
Das ist beim Brandschutz, wie in DE betrieben, eine zulässige und
gängige Verfahrensweise. Oft auch von Kunden/Hausverwaltern so
gewünscht, da einfacher als ein bestehendes Brandschott aufzureißen und
wieder zu verschließen.
Eigentümer schrieb:> Man müsste das Kabel also dort legen, wo Strom, Telefon und KabelTV> gelegt sind.>> Ist das prinzipiell erlaubt?
Par se: Nein.
> Muss ich die Genehmigung der anderen> Eigentümer einholen?
Ja.
> Oder die Genehmigung der Hausverwaltung?
Nein. Die ist nur Sachwalter der Gemeinschaft und kann sowas weder
genehmigen noch verbieten.
Wenn du es rechtssicher haben willst, dann musst du die Sache aber
tatsächlich über die Eigentümerversammlung abhandeln, die typisch unter
der Ägide des Verwalters abgehalten wird. Sprich: du sagst dem
Verwalter, dass dieses Thema ein Punkt der nächsten
Eigentümerversammlung werden soll. Der muss das dann auf den Plan setzen
und zur Abstimmung stellen.
Hier ist sehr hilfreich, gleich bei der Fragestellung festzustellen,
dass es die Miteigentümer nix kosten wird. Und dann wartest du einfach
bis zur Eigentümerversammlung auf den Ausgang der Abstimmung. I.d.R.
dürfte das unter der genannten Voraussetzung nach derzeitigem Recht
absolut problemlos durchgehen. Den meisten Eigentümern wird es schlicht
egal sein und eventuelle notorische Querulanten können nach dem neuen
Recht viel leichter überstimmt werden als früher.
Klar: wenn du ein ein, zwei Miteigentümer vorab zu einer positiven
Stimmabgabe für deinen Antrag motivierst, wird die Erfolgsausschicht
schon nahezu 100% sein...
Schlaumaier schrieb:> Schwarzfahren. Es gibt kein Gesetz was es> grundsätzlich verbietet, beziehungsweise der Begriff "schwarzfahren".
Na sicher gibts das.
Zitat:"Strafgesetzbuch (StGB)
§ 265a Erschleichen von Leistungen
(1) Wer ... die Beförderung durch ein Verkehrsmittel ... in der Absicht
erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in
anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html
Ich empfehle, um Potentialverschleppungen zwischen den beiden Wohnungen
zu vermeiden, kein Ethernetkabel zu nehmen, sondern sich auf WLAN oder
Glasfaser zu verlegen
Potential schrieb:> Ich empfehle, um Potentialverschleppungen zwischen den beiden Wohnungen> zu vermeiden ...
Dir ist bekannt, daß Ethernet galvanisch getrennt ist? Wozu mögen sonst
wohl die Übetrager in bzw. vor den RJ45-Buchsen da sein, auf jeder
Netzwerkkarte und in jedem Hub?
Man kann natürlich über den Schirm diskutieren, aber der ist außerhalb
schwer gestörter industrieller Umgebungen nicht erforderlich
(GBit-Ethernet ist für Cat 5e UTP spezifiziert, und das "U" in UTP steht
für unshielded).
Potential schrieb:> Ich empfehle, um Potentialverschleppungen zwischen den beiden Wohnungen> zu vermeiden, kein Ethernetkabel zu nehmen, sondern sich auf WLAN oder> Glasfaser zu verlegen
Zumindest keine Kopplung über beidseitig angeschlossene Schirmung, wenn
die beiden Seiten im Sinn der Hausverkabelung des Stroms weit
voneinander entfernt sind.
DerEinzigeBernd schrieb:> aber der ist außerhalb> schwer gestörter industrieller Umgebungen nicht erforderlich
Wir kennen das Haus nicht, und nicht, aus welcher Ära der Geschichte
dessen Stromverkabelung stammt. Was Tipps notwendigerweise eher in
Allgemeine als ins Spezielle rückt.
Ich bin kein Elektriker, kein Experte für Hausverkabelung. Ich weiss
nicht, inwieweit man klassische Nullung berücksichtigen muss. Ich kann
mir aber vorstellen, dass die für Ethernet-Schirmung eine besondere
Herausforderung darstellt.
Potential schrieb:> Ich empfehle, um Potentialverschleppungen zwischen den beiden Wohnungen> zu vermeiden,
Völliger Blödsinn, denn in einem Mietshaus hängen alle am gleichen
Potentialausgleich.
Feinrippträger schrieb:> Potential schrieb:>> Ich empfehle, um Potentialverschleppungen zwischen den beiden Wohnungen>> zu vermeiden,> Völliger Blödsinn, denn in einem Mietshaus hängen alle am gleichen> Potentialausgleich.
Du hast noch kein Haus mit schlampigem Potentialausgleich gesehen.
(prx) A. K. schrieb:> Wir kennen das Haus nicht, und nicht, aus welcher Ära der Geschichte> dessen Stromverkabelung stammt.
!!!
... schrieb:> Da reichte es AP und WLAN-Client aufs jeweilige Fensterbrett
Und die Antenne außen.
Da kommt man mit einfachen Mitteln 100m weit.
Den AP/Repeater mit ext. Antenne nehmen.
Eine Antenne außen, eine innen.
Und dann sich noch welche mit 40cm Länge besorgen.
Geht wie verrückt.
Von wie vielen Metern und Etagen sprechen wir da?
Außerdem: Sind da paar Telefonleitungen frei? Darüber könnte man auch
was machen. Oder aber über Koax.
... schrieb:> Zu Weihnachten koennte man das Kabel auch als Lichterkette "tarnen".> Dann hat es den richtigen kulturellen Hintergrund und seine> Anwesenheit muss nicht begruendet werden.
In Zeiten wo Weihnachstmärkte in Wintermärkte umbenannt werden, ist der
christliche Hintergrund eher gefährlich.