LAN-Kabel von einer Wohnung in die andere

Gast #7274520
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Hallo!

Meine Mutter und ich haben in einem Wohnhaus je eine Wohnung. Wir sind 
jeweils Eigentümer unserer Wohnungen.
Es gibt noch weitere Wohnungen im Haus, alle haben private Eigentümer 
(KEINE Genossenschaft).

Nun würde ich gerne ein LAN-Kabel von einer Wohnung in die andere legen, 
vor allem um Dienste meines Servers (Nextcloud, PiHole, etc) auch meiner 
Mutter zur Verfügung zu stellen.

Leider sind die Wohnungen NICHT nebeneinander, haben KEINE gemeinsame 
Wände.

Man müsste das Kabel also dort legen, wo Strom, Telefon und KabelTV 
gelegt sind.

Ist das prinzipiell erlaubt? Muss ich die Genehmigung der anderen 
Eigentümer einholen? Oder die Genehmigung der Hausverwaltung?
Vielleicht sogar die Genehmigung anderer Stiegenhäuser der Wohnanlage?

Dürfte man auch einen gemeinsamen Internetanschluss nehmen? Oder dürften 
da nur die Serverdienste darüber laufen?

Das Haus ist in Österreich.

Danke im Voraus!!
Gast #7274543
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Martin schrieb:
> Hallo.
> In D müsstest du die WEG fragen und es wären wahrscheinlich nur
> Serverdienste erlaubt.
> Man darf hier nach TKG keine Internetdienste über die Grundstücksgrenze
> hinaus verlegen/ verlängern.
> Martin

Ist das wirklich so? Ich glaube da gibt es schon einige Ausnahmen bzw. 
Spezialfälle für Private!
Ich denke da auch an Freifunk und ähnliche Produkte. Klar ist, das er 
oder seine Mutter im Zweifel für die Taten des jeweils anderen haften 
könnte, aber ein generelles Verbot halte ich für sehr unwahrscheinlich! 
Ich würde mich deshalb über eine Quelle sehr freuen!

Zur Frage: Jede Nutzung von gemeinsamen Ressourcen, also auch 
Kabelschächte, Leerrohre etc. bräuchte die Zustimmung der 
Eigentümergemeinschaft.
Wäre eine 5ghz WLan Verbindung vielleicht eine Möglichkeit? Klar ist 
Kabel besser, aber vielleicht reicht euch ja der Durchsatz.

Gruß, Stefan
#7274565
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Martin schrieb:
> Man darf hier nach TKG keine Internetdienste über die Grundstücksgrenze
> hinaus verlegen/ verlängern.

Und wie beendet man das WLan an der Grundstücksgrenze?

Der_Dicke schrieb:
> Wäre eine 5ghz WLan Verbindung vielleicht eine Möglichkeit? Klar ist
> Kabel besser, aber vielleicht reicht euch ja der Durchsatz.

Wieso 5GHz? Damit ist die Durchdringung und somit Reichweite geringer...
Gast #7274671
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Eigentümer schrieb:
> st das prinzipiell erlaubt? Muss ich die Genehmigung der anderen
> Eigentümer einholen? Oder die Genehmigung der Hausverwaltung?
> Vielleicht sogar die Genehmigung anderer Stiegenhäuser der Wohnanlage?

Als ob irgendjemand ein bis zwei weiße Cat6 Kabel von einem Sat Kabel 
unterscheiden könnte. Im Idealfall wirfst du noch 1-2 Glasfasern dazu.

Wenn du das unentdeckt schnell verlegst und keinen Trappel mit den 
Nachbarn hast wird davon keiner etwas mitbekommen. Am besten lässt einen 
Kumpel im Telekom/Versorger/Elektriker Anzug mit rumstehen.

Fragst du vorher weckst du nur schlafende Hunde und Bedenkenträger falls 
du die TV Installation störst etc. und was sonst alles schiefgehen 
könnte. Um Vergebung bitten ist oft die einfachste Lösung...
Gast #7274743
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Eigentümer schrieb:
> Über die Grundstücksgrenze?
> Das Geundstück ist ja das selbe!?

Nein

(prx) A. K. schrieb:
> Frag die Hausverwaltung. Die könnte darüber Bescheid wissen.

Jepp

Der_Dicke schrieb:
> Martin schrieb:
>> Hallo.
>> In D müsstest du die WEG fragen und es wären wahrscheinlich nur
>> Serverdienste erlaubt.
>> Man darf hier nach TKG keine Internetdienste über die Grundstücksgrenze
>> hinaus verlegen/ verlängern.
>> Martin
>
> Ist das wirklich so? Ich glaube da gibt es schon einige Ausnahmen bzw.
> Spezialfälle für Private!
!
> Ich denke da auch an Freifunk und ähnliche Produkte. Klar ist, das er
> oder seine Mutter im Zweifel für die Taten des jeweils anderen haften
> könnte, aber ein generelles Verbot halte ich für sehr unwahrscheinlich!
!
> Ich würde mich deshalb über eine Quelle sehr freuen!
>
!
> Zur Frage: Jede Nutzung von gemeinsamen Ressourcen, also auch
> Kabelschächte, Leerrohre etc. bräuchte die Zustimmung der
> Eigentümergemeinschaft.
> Wäre eine 5ghz WLan Verbindung vielleicht eine Möglichkeit? Klar ist
> Kabel besser, aber vielleicht reicht euch ja der Durchsatz.
>
?
> Gruß, Stefan
Gast #7275246
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Hast du mal eine Wlan-Messung für arme gemacht.

Man nehme sein Handy und versuche eine Wlan-Verbindung mit seinen Router 
zu bekommen. IRGENDWO in der Wohnung der Mutter.

Wenn das klappt, würde ich da ein Repaeter einbauen und alles ist gut.

Was die Frage angeht. JA du brauchst die Genehmigung ALLER Eigentümer. 
Grund es ist auch IHR Haus durch das du verlegst.

Und wenn du die Daten ins Netz weiter routest machst du dich Strafbar. 
Steht in den AGB deines Providers.

Sonst könnte mal ja 1 Anschluss nehmen und über das ganze Haus 
verteilen. Da verdienen die nix mehr. ;).  Das ist zwar machbar, aber 
nicht mit einen Privat-Kunden-Tarif. ;)
Gast #7275255
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Christian M. schrieb:
> ich sehe in unseren Hochhaussiedlungen viele fliegende Kabel an der
> Fassade, von Fenster zu Fenster, hautsächlich SAT...

Eine kleine Laser-Strecke braucht kein Kabel - nur direkte 
Sichtverbindung.

Eigentümer schrieb:
> Leider sind die Wohnungen NICHT nebeneinander, haben KEINE gemeinsame
> Wände.

Geht es etwas genauer?
Wie liegen die Wohnungen zueinander und gibt es evtl. Sichtkontakt?
Gast #7275288
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Schlaumaier schrieb:
> Was die Frage angeht. JA du brauchst die Genehmigung ALLER Eigentümer.
> Grund es ist auch IHR Haus durch das du verlegst.

Die Genehmigung aller Eigentümer ist nur bei baulichen Veränderungen 
erforderlich. Ein Kabel zu verlegen ist keine bauliche Veränderung, und 
ein Kabel durch bereits vorhandene Installationsschächte o.ä. zu ziehen, 
erst recht nicht. Sofern da ausreichend Platz ist (und nach dem Verlegen 
des Kabels bleibt), ist das kein Thema, über das man große Diskussionen 
führen müsste.

Wenn im Sichtbereich in öffentlichen Bereichen Kabel verlegt werden, 
sieht die Sache schon anders aus, da können analretentive Pedanten 
anfangen zu nerven. Frag' am besten mal den Hausmeister, der das Objekt 
betreut.

Manchmal gibt es auch bis in den Keller führende stillgelegte Kaminzüge 
oder Luftschächte, durch die man Kabel verlegen kann (und auch darf); 
eine im Keller verlegte Leitung erzeugt weniger Geschrei als ein im 
Treppenhaus auf die Wand getackertes Kabel.

Kann natürlich sein, daß das in Österreich deutlich verkrampfter 
gehandhabt wird, aber ich würde an Deiner Stelle trotzdem erst mal 
"unten" anfangen, d.h. bei Hausmeister/Hausbetreuer. Als nächste 
Eskalationsstufe kommt die Hausverwaltung.

In "meinem" Haus würde ich das Kabel selbst verlegen, aber da kenne ich 
a) die baulichen Gelegenheiten genau (weiß also, welche Kaminzüge ich 
wofür nutzen könnte) und b) auch die Empfindlichkeiten der 
Miteigentümer, und c) habe ich als VBR einen doch eher direkten Draht 
zur Hausverwaltung.

Bedenke, daß die Hausverwaltung Dienstleister ist, als Eigentümer 
bezahlst Du die Hausverwaltung, damit sie in Deinem Auftrage 
handelt. Das ist eine komplett anders gelagerte Machtsituation als in 
einem Mietobjekt, da musst Du bei der Hausverwaltung schön brav betteln. 
In einer WEG kannst Du, wenn Dir die Hausverwaltung nicht gefällt, auf 
der nächsten WEG-Versammlung vorschlagen, die Verwaltung durch eine 
andere zu ersetzen.
#7275310
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Schwupp schrieb:
> Eigentümer schrieb:
>> Über die Grundstücksgrenze?
>> Das Geundstück ist ja das selbe!?
>
> Nein

Natürlich ist das Grundstück (bei "normalen", üblichen MFH) das gleiche 
für alle Wohnungen.
Nur weil die Wohnung ein eigenes Blatt im Grundbuch hat, verfügt der 
Eigentümer dennoch nur über einen Miteigentumsanteil am 
Gesamtgrundstück, welcher keinem real-physischen Stück, sondern 
lediglich einem prozentualen Anteil am großen Ganzen entspricht.

Ein faktenfreies Gelaber hier wieder; unglaublich.
Gast #7275317
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Schlaumaier schrieb:
> ... machst du dich Strafbar.
> Steht in den AGB deines Providers.

Ich wusste noch nicht, dass AGBs was mit dem Strafrecht zu tun haben.
So gesehen stehen sehr viele WG-Bewohner bereits mit einem Bein im 
Knast...

Was Provider üblicherweise verbieten, ist die entgeltliche 
"Untervermietung" des Internetzugangs. Wenn ich meine Mama einfach so 
meinen Internetzugang mitnutzen lasse, bekommt das der Provider zum 
einen garnicht mit und zum anderen interessiert es ihn 
höchstwahrscheinlich auch nicht (Mütter erwachsener "Kinder" sind doch 
eher selten große Traffic-Verursacher).
Schlimmstenfalls kann der Provider den Vertrag kündigen - dann geht man 
halt zum nächsten.
Gast #7275326
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mm schrieb:
> Ich wusste noch nicht, dass AGBs was mit dem Strafrecht zu tun haben.

Dann lerne mal Gesetze.

Wenn in den AGB steht du darfst es nicht, machst du dich Strafbar wenn 
du es machst. Einzige Ausnahme. Der Richter erklärt den Passus für 
ungültig.

Einfachstes Beispiel.  Schwarzfahren.  Es gibt kein Gesetz was es 
grundsätzlich verbietet, beziehungsweise der Begriff "schwarzfahren". 
Aber in den AGB's steht das es eine "Erschleichung von Leistungen" ist, 
wenn du ohne Ticket erwischt wirst. Und sogar die genauen Bedingungen 
sind da hinterlegt.

Ist bei vielen anderen AGB's ähnlich. z.b. Lizenzverträge. Verstößt du 
gegen die Lizenzverträge/AGB so machst du dich strafbar.

Der Anbieter entscheidet was du darfst. Du akzeptierst o. du lässt es.

Läuft in den meisten Fällen auf Betrug o. Erschleichung von 
Dienstleistungen hinaus. Letzteres wäre hier der Fall.

Nur witzigerweise liest die AGB's keiner. Den wenn sie sie lesen würden, 
dann würden sie ne Menge Dinge nicht machen, oder sich tierisch darüber 
aufregen. ;)
Beitrag #7275349 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #7275617
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> Geht es etwas genauer?
> Wie liegen die Wohnungen zueinander und gibt es evtl. Sichtkontakt?

Wenn es Sichkontakt gibt, kann man auch ein Kabel in der Wandfarbe 
werfen.

Sonst koennte man auch "Lueftungsschaechte" die zum Dach fuehren 
benutzen.

Wer viel fragt hat schon verloren.

Das Kabel von meiner SAT-Schuessel auf dem Plattenbau kam damals
auch zum Fenster rein :).
Das war aber straff gespannt und machte keinen Krach.
Genehmigt haette das keiner. Die SAT-Schuessel auch nicht.

Einfach machen!
Beitrag #7275619 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #7275773
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Der Knackpunkt des Vorhabens wird der Brandschutz sein, bzw. die 
Abschottung zwischen den Wohnungen.

Wenn da was ungenehmigtes bemerkt wird, kann die 
Hauseigentümergemeinschaft mächtig Ärger bekommen, der sehr teuer werden 
kann, weil im Zweifel der Gutachter alles noch mal Grundsätzlich 
abnehmen will, es könnten ja noch weitere nachträgliche Umbauten gemacht 
worden sein.

Brandschutz ist derzeit die heilige Kuh bei den Bauvorschriften und 
diejenigen die ok oder nicht ok sagen, haben ziemliche Narrenfreiheit.
Gast #7275786
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> ein WLAN-Kabel

Damit habe ich auch schon mal 2 Etagen temporaer verbunden.
Netter Nebeneffekt war die Deckelung der Geschwindigkeit
auf 1 Mbit/s. Das war so gewollt und gewuenscht.
Da reichte es AP und WLAN-Client aufs jeweilige Fensterbrett
zu stellen. Da waren aber keine Thermoscheiben davor. Bei denen
kommt nichts durch.

Zu Weihnachten koennte man das Kabel auch als Lichterkette "tarnen".
Dann hat es den richtigen kulturellen Hintergrund und seine
Anwesenheit muss nicht begruendet werden.

Mehr als 4 duenne Litzenadern braucht man ja nicht fuer ein
Fastethernet. Die sollten aber paarig verdrillt sein.

> Unauffällig geht anders:

Ich glaube 2 unkonfektionierte nackte Glasfasern waeren dann
doch noch unauffaelliger :).
Gast #7275805
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Eigentümer schrieb:

> Man müsste das Kabel also dort legen, wo Strom, Telefon und KabelTV
> gelegt sind.
>
> Ist das prinzipiell erlaubt? Muss ich die Genehmigung der anderen
> Eigentümer einholen? Oder die Genehmigung der Hausverwaltung?
> Vielleicht sogar die Genehmigung anderer Stiegenhäuser der Wohnanlage?
>
> Dürfte man auch einen gemeinsamen Internetanschluss nehmen? Oder dürften
> da nur die Serverdienste darüber laufen?

Stell so eine Frage nicht in einem Forum wo die Bedenkenträger quasi das 
laute Grundrauschen des Forums sind und wegen vielleicht vorhandener 
Kenntnisse von deutschem Recht aber vollkommener Unkenntnis von 
österreichischen Rechts auch nicht weiter beachtet werden brauchen.

Als Eigentümer mach einfach. Und das mit den Serverdiensten... wer soll 
das bitte kontrollieren wenn die nur von einer Wohnung in die andere 
gehen? Vor allem wenn dann eh niemand weiß das diese Leitung liegt.

Und wenn der Provider anfängt so intensiv nachzuforschen das er 
IP-Packerl analysiert um zu sehen ob da mehr als 2 Personen in 
unterschiedlichen Wohnungen über eine Leitung gehen... hat der Provider 
ein massives Problem und es wäre dann sowieso dringend angeraten einen 
andere Provider zu nehmen.

Allerdings - mach es mit Glasfaser und nicht mit Kupfer. Kostet auch 
nicht die Welt und erhöht die Zuverlässigkeit drastisch.
#7275852
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someone else schrieb:
> Reinhard S. schrieb:
>> Einfach seperates Loch bohren, durch das kein weiteres Kabel mehr passt,
>> und dieses rauchdicht verschließen. Passt.
>
> Mit gesundem Menschenverstand ja. Aber beim Brandschutz, so wie in DE
> betrieben, nicht unbedingt.

Das ist beim Brandschutz, wie in DE betrieben, eine zulässige und 
gängige Verfahrensweise. Oft auch von Kunden/Hausverwaltern so 
gewünscht, da einfacher als ein bestehendes Brandschott aufzureißen und 
wieder zu verschließen.
Gast #7275853
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Eigentümer schrieb:

> Man müsste das Kabel also dort legen, wo Strom, Telefon und KabelTV
> gelegt sind.
>
> Ist das prinzipiell erlaubt?

Par se: Nein.

> Muss ich die Genehmigung der anderen
> Eigentümer einholen?

Ja.

> Oder die Genehmigung der Hausverwaltung?

Nein. Die ist nur Sachwalter der Gemeinschaft und kann sowas weder 
genehmigen noch verbieten.

Wenn du es rechtssicher haben willst, dann musst du die Sache aber 
tatsächlich über die Eigentümerversammlung abhandeln, die typisch unter 
der Ägide des Verwalters abgehalten wird. Sprich: du sagst dem 
Verwalter, dass dieses Thema ein Punkt der nächsten 
Eigentümerversammlung werden soll. Der muss das dann auf den Plan setzen 
und zur Abstimmung stellen.

Hier ist sehr hilfreich, gleich bei der Fragestellung festzustellen, 
dass es die Miteigentümer nix kosten wird. Und dann wartest du einfach 
bis zur Eigentümerversammlung auf den Ausgang der Abstimmung. I.d.R. 
dürfte das unter der genannten Voraussetzung nach derzeitigem Recht 
absolut problemlos durchgehen. Den meisten Eigentümern wird es schlicht 
egal sein und eventuelle notorische Querulanten können nach dem neuen 
Recht viel leichter überstimmt werden als früher.

Klar: wenn du ein ein, zwei Miteigentümer vorab zu einer positiven 
Stimmabgabe für deinen Antrag motivierst, wird die Erfolgsausschicht 
schon nahezu 100% sein...
Gast #7275988
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Schlaumaier schrieb:
> Schwarzfahren.  Es gibt kein Gesetz was es
> grundsätzlich verbietet, beziehungsweise der Begriff "schwarzfahren".

Na sicher gibts das.
Zitat:"Strafgesetzbuch (StGB)
§ 265a Erschleichen von Leistungen
(1) Wer ... die Beförderung durch ein Verkehrsmittel ... in der Absicht 
erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe 
bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in 
anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html
Gast #7276011
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Potential schrieb:
> Ich empfehle, um Potentialverschleppungen zwischen den beiden Wohnungen
> zu vermeiden ...

Dir ist bekannt, daß Ethernet galvanisch getrennt ist? Wozu mögen sonst 
wohl die Übetrager in bzw. vor den RJ45-Buchsen da sein, auf jeder 
Netzwerkkarte und in jedem Hub?

Man kann natürlich über den Schirm diskutieren, aber der ist außerhalb 
schwer gestörter industrieller Umgebungen nicht erforderlich 
(GBit-Ethernet ist für Cat 5e UTP spezifiziert, und das "U" in UTP steht 
für unshielded).
#7276014
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Potential schrieb:
> Ich empfehle, um Potentialverschleppungen zwischen den beiden Wohnungen
> zu vermeiden, kein Ethernetkabel zu nehmen, sondern sich auf WLAN oder
> Glasfaser zu verlegen

Zumindest keine Kopplung über beidseitig angeschlossene Schirmung, wenn 
die beiden Seiten im Sinn der Hausverkabelung des Stroms weit 
voneinander entfernt sind.

DerEinzigeBernd schrieb:
> aber der ist außerhalb
> schwer gestörter industrieller Umgebungen nicht erforderlich

Wir kennen das Haus nicht, und nicht, aus welcher Ära der Geschichte 
dessen Stromverkabelung stammt. Was Tipps notwendigerweise eher in 
Allgemeine als ins Spezielle rückt.

Ich bin kein Elektriker, kein Experte für Hausverkabelung. Ich weiss 
nicht, inwieweit man klassische Nullung berücksichtigen muss. Ich kann 
mir aber vorstellen, dass die für Ethernet-Schirmung eine besondere 
Herausforderung darstellt.
Gast #7276071
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Feinrippträger schrieb:
> Potential schrieb:
>> Ich empfehle, um Potentialverschleppungen zwischen den beiden Wohnungen
>> zu vermeiden,
> Völliger Blödsinn, denn in einem Mietshaus hängen alle am gleichen
> Potentialausgleich.

Du hast noch kein Haus mit schlampigem Potentialausgleich gesehen.

(prx) A. K. schrieb:
> Wir kennen das Haus nicht, und nicht, aus welcher Ära der Geschichte
> dessen Stromverkabelung stammt.

!!!

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