Hallo, hat jemand von euch diesen Funktiongenerator von der RND LAB RND 360-00002 - Arbiträr-Wellenformgenerator, 2x 35MHz Würde mich mal interessieren, ob der einen Lüfter eingebaut hat. Danke Gruß Stefan
Gast
#7296033
RND ist eine Hausmarke von Dätwyler/Distrilec. Eigentlich ist das ein Owon: http://www.owon.com.hk/products_owon_xdg2000_series_2-ch_arbitrary_waveform_generator Und im Handbuch steht dann was dazu.
Hallo Vielen Dank für die Infos Gruß Stefan und ein frohes und friedliches Weihnachtsfest
Hallo, ich habe einen Rigol DG1022Z Funktiongenerator wo mir das Lüftergeräusch doch sehr nervt. Ich wollte mir jetzt einen anderen kaufen wo entweder das Lüftergeräusch wirklich nicht zu hören ist oder gar kein Lüfter vorhanden ist, wie die Rigolserie DG 800-900. Oder gibt es noch andere? Vielen Dank für Infos zum Thema Gruß Stefan
Gast
#7296305
Stefan F. schrieb: > ich habe einen Rigol DG1022Z Funktiongenerator wo mir das Lüftergeräusch > doch sehr nervt. Dann drossel die Drehzahl. Im einfachsten Fall reicht ein Widerstand (47 Ohm?) in der Zuleitung, um ihn leise zu bekommen. Zudem ist es hilfreich, den Lüfter so zu montieren, daß er Luft ansaugt und nicht sein Säuseln hinauspustet. Gummipuffer mindern den Trittchall. Thermische Überlastung ist kaum zu befürchten. Bei meinem Scope habe ich das vor langer Zeit gemacht: flüsterleise und keinerlei Überhitzung. Deshalb ein neues Gerät zu kaufen ist völlig übertrieben.
m.n. schrieb: > Im einfachsten Fall reicht ein Widerstand (47 > Ohm?) in der Zuleitung, um ihn leise zu bekommen. ...und schwups ist die Garantie fort! Was ist das bloß für ein Vorschlag, tss, tss, tss!
Gast
#7296695
Ingolf O. schrieb: > ...und schwups ist die Garantie fort! > Was ist das bloß für ein Vorschlag, tss, tss, tss! Ach so, "Garantie" ist also wichtiger als ungestörtes Arbeiten. Vielleicht noch ein paar passende Versicherungen abschließen? Man weiß ja nie! Wer sich immerzu einnässt, sollte von Elektronik die Finger lassen. Wenn ich nicht irre, hat der TO seinen FG am 21.12.2020 erworben. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist ist somit abgelaufen und für sinnvolle Eingiffe ohne Belang. Und selbst wenn dies der Fall wäre, kann man Geräte auf- und zuschrauben, ohne anschließend die Müllabfuhr mit der Entsorgung beauftragen zu müssen.
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