Resturlaub verfällt nicht mehr automatisch

OP #7432052
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Hallo,

aus persönlichen Gründen bin ich letztens auf eine Gesetzesnovellierung gestossen: Resturlaub verfällt nicht mehr automatisch Ende des Jahres bzw. im März. Der EU Gerichtshof hat dieses vorgehen für ungültig erklärt, Urlaub dient der Erholung und ist sehr wichtig, das wird jetzt auch in D angewandt.

Der Mitarbeiter muss explizit jedes Jahr darauf hingewiesen werden, dass zum Zeitpunkt X die Menge an N Urlaubstagen verfällt falls diese bis dahin nicht genommen werden. Die Nachweispflicht liegt beim Arbeitgeber. Eine email reicht, "machen wir immer so" reicht nicht.

Hier ein Artikel zu diesem Thema: https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/newsletter-bestellen/eugh-resturlaub-darf-nicht-mehr-automatisch-verfallen-2052378

Die Aktenzeichen sind da verlinkt, hier nochmal: C-619/16 https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=207329&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=2800

C-684/16 https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=207328&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=2977

Das geht auch Jahre in Nachhinein, in dem verlinkten Fällen ging es wohl um über 3 Jahre, aber es scheint kein konkretes Limit festgelegt worden zu sein.

Manche Firmen scheinen solche emails schon länger zu verschicken und damit ist der Urlaub verfallen, aber eben nicht automatisch bzw. implizit. Wenn der AG keinen Nachweis erbringen kann, ist der Urlaub nicht verfallen.

Das hat natürlich Potential richtig Ärger zu verursachen, Klagewellen etc., speziell wenn das Jahre zurückgeht.

Schönen Sonntag noch :)

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#7432454
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Der Eingangsbeitrag ist etwas wirr.

Die Quelle mit dem EuGH stimmt, man sollte dazu wissen, dass es das (deutsche) Bundesarbeitsgericht war, welches dem EuGH eine Frage zu einem Fall vorgelegt hat, in welchem eine Arbeitnehmerin über mehr als 20 Jahre hinweg (Rest-)Urlaubsansprüche von insgesamt 101 Tagen angesammelt hatte.

Nach der Vorabentscheidung des EuGH hat das BAG den Fall entsprechend den Vorgaben des EuGH entschieden.

Genaueres:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/verjaehrung-von-urlaubsanspruechen-2/ (Pressemitteilung)

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-266-20-a/ (Vorlage des BAG an EuGH)

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-266-20/?highlight=9+AZR+266%2F20 (Urteil BAG nach Vorlageentscheidung des EuGH)

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#7433269
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Das handhaben die Unternehmen unterschiedlich, schau halt in den Arbeitsvertrag!

Bei meiner Firma konnte man Resturlaub bis Ende Februar nehmen, falls nicht möglich, ist der aber nicht verfallen, sondern wurde zum 1.3. ausbezahlt.

IGM BaWü Tarif.

Anderswo isses vielleicht anders. Keine Ahnung.

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