Max M. schrieb:
Ich dachte immer, dass tragene Verbindungen nicht für die Stromführung
benutzt werden dürfen.
Ein metallisches Gehäuseteil muss nur an den Potentialausgleich angeschlossen werden, wenn im Fehlerfall Spannung anliegen kann und es gross genug zum umfassen ist.
Ist das Netzteil inklusive Spannungszuführung im Gerät SELV in einem isolierenden Plastikgehäuse, muss das Geräzegehäuse, auch wenn es aus Metall ist, gar nicht geerdet werden. Sonst:
Eine Schraube am Plastikgehäuse muss nicht geerdet werden, ein Typenschild dass auf Plastik geklebt ist auch nicht. Ein metallischer Griff der auf isolierendes Plastik gebraucht ist, fessen Begestigungsschrauben innen aber im Fehlerfall an 230V liegen könnten muss geerdet werden. Da der Griff klappbar ist, gilt das Lager nicht als Kontakt,,also extra flexibles Kabel. Man sorgt lieber für eine Befestigung ohne leitende schraube.
Ein Blech wie eine Seitenwand darf über die Befestigungsschrauben mit dem Restgehäuse verbunden und dadurch geerdet werden. Entfernt man nämlich die Schrauben, ist die Seitenwand ab und es kommt keine Spannung dran.
Eine Frontplatte in der Betriebsmittel sitzen, wie Schalter, muss auch nach Lösen der Befestigungsschrauben noch am Schutzleiter sein, also mit extra Kabel angeschlossen werden, denn ein Fehler im Schalter könnte zu Spannung auch auf der abgebauten Frontplatte führen. Wenn der Schalter aber doppelt isoliert ist, kann man sich das sparen