Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Schutzleiter DIN 700-1


von remo (Gast)


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Hab mal vor einer Ewigkeit in einem Praktikum gelernt, dass man den
Schutzleiter in einem Gerät der Schutzklasse I mit einer z.B. Schraube
befestigen darf, die einer zusätzlichen mechanischen Aufgabe dient.
Sprich, mann muß das gelb-grüne Kabel mit einer extra Schraube irgendwo
anschrauben.

Ist das Pflicht oder nur guter Stil ?

Oder darf man das Kabel an einer Schraube mit dranklemmen mit der man
z.B. den Kaltstecker in der Gehäuserückwand montiert.
Die entsprechende Norm ist Din 700-1 oder EN 60335-1 nur hab ich leider
keinen Zugriff drauf. Wenn jemand den entsrechenden Abschnitt posten
könnte wäre ich dankbar.

ciao
Remo

von remo (Gast)


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Hab im Posting im ersten Satz das NICHT vergessen, dadurch ist mein
Ansinnen etwas schwer zu enträtseln.
Also 2. Versuch:
------
Hab mal vor einer Ewigkeit in einem Praktikum gelernt, dass man den
Schutzleiter in einem Gerät der Schutzklasse I NICHT mit einer z.B.
Schraube befestigen darf, die.....

von Winfried (Gast)


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Das macht technisch zumindest durchaus Sinn: Eine Schraube, mit der du
was anderes befestigst, kann auch bei Belastung abreißen. Damit ist
dann der Schutzleiter ebenfalls ab. Eine Schraube, die nur für den
Schutzleiter verwendet wird, kann in der Regel nicht belastet werden.

Weiterhin: Nimmst du z.B. eine Gehäuseschraube, dann ist der
Schutzleiter ab, sobald du den Deckel des Gerätes abschraubst. Alles
ungünstige Konstellationen.

Was die Norm sagt, weiß ich aber nicht.

von Wigbert Picht (Gast)


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Hallo,
hier mal ein Auszug aus dem Fachbuch:  VDE-Prüfung nach ....
"Durchgehende Verbindung des Schutzleiters"
Steht auch in der VDE 0700 Teil 1

von Wigbert Picht (Gast)


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sorry Remo,
gif Datei sl3 steht auf den Kopf.
Hier noch ein Auszug.
Ich denke jetzt ist alles klar.

von Wigbert Picht (Gast)


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Dateianhang

von Sonic (Gast)


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Zu beachten ist auch, dass Schrauben die an Schutzisolierten Geräten aus
dem Gehäuse ragen, mit PE verbunden sein müssen.
Die VFE ist eine Richtlinie, kein Gestz! Du MUSST dich nicht dran
halten, wenn die Vorschrift für den Einsatzzweck sich nicht drauf
beruft, falls jedoch was passiert wird sich der Richter drauf berufen.

von Wigbert Picht (Gast)


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Hallo,
wir reden von Geräten der Schutzklasse 1 also: mit Schutzleiter.
Keine Verwirrung stiften.
Nun die VDE ist sicher nur eine Richtlinie,Mord wird aber
bestraft.

von Thomas (Gast)


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Nen Schutzleiter falsch anzuschliessen erfüllt aber noch lange nicht den
Tatbestand des Mordes...

von ??? (Gast)


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Ich sehe in Profigeräten (19"-Technik, Wissenschaftlicher Gerätebau)
immermal sowas. ABER Nie eine Gehäuseschraube, die von Aussen
zugänglich ist!

von Sonic (Gast)


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Ich meinte Kunststoffgehäuse mit Metallschrauben, die von aussen
zugänglich sind.
Ausserdem wollte ich nicht dass das Thema hier eskaliert! Sorry!

von Tobias (Gast)


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Ich habe mich letztens noch mit dem Thema befasst, und es ist laut VDE
NICHT erlaubt, die Erde an einer Schraubverbindung die zur Befestigung
eines anderen Teils als der Erde dient, anzuschliessen.
Und da gibts keine Ausnahmen.

von Tobias (Gast)


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Ich habe nachgeschaut, das steht in der DIN EN 60204-1 unter Punkt 8.2.3
Absatz 4.

von Uwe (Gast)


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Hi!
<Zu beachten ist auch, dass Schrauben die an Schutzisolierten Geräten
<aus dem Gehäuse ragen, mit PE verbunden sein müssen.

Nicht ganz, wenn sichergestellt ist das durch Isolierung der Schraube
keine Möglichkeit besteht das sie Kontakt zu anderen spannungsführenden
Teilen bekommen kann, darf/muss das unterbleiben.
Wenn du den Schutzleiter anklemmst ist es kein schutzisoliertes Gerät
mehr, also Schuzklasse I!
Ein gutes Beispiel sind schutzisolierte Handbohrmasch.wo das Getriebe
ja aus Metall, aber kein Schutzleiter drann ist.->Doppelte Isolierung

MFG Uwe

von remo (Gast)


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Hallo zusammen.
Danke für die vielen Beiträge.

@ Tobias: könntest du bitte den von dir angeführten Abschnitt DIN EN
60204-1 Punkt 8.2.3 hier posten. Ich weiss, das macht Mühe, wäre aber
sicherlich für einige (uA natürlich auch mich) interessant. Also schon
mal DANKE.

ciao
Remo

von Tobias (Gast)


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8.2.7 Schutzleiteranschlusspunkte
"Alle Schutzleiter müssen in Übereinstimmung mit 15.1.1 angeschlossen
werden. Es ist nicht zulässig, Schutzleiter
an Anschlußteile anzuschließen, die benutzt werden, um Geräte oder
Teile zu befestigen oder zu verbinden. Jeder Schutzleiter-Anschlußpunkt
muß als solcher durch Verwendung des Symbols 417-IEC-5019
gekennzeichnet
werden. Wahlweise können Klemmen für den Anschluß von Schutzleitern
durch die Zweifarbenkombination
GRÜN-GELB kenntlich gemacht werden. Die Buchstaben "PE“ sind für die
Klemme zum Anschluß des externen
Schutzleiters reserviert (siehe 5.2)."

War nicht wie von mir angegeben 8.2.3 sondern 8.2.7 in der gleichen
Norm sorry, ändert aber nichts an den fakten.

mehr poste ich nicht, das könnte sonst ärger geben, so wegen
copyright.
Punkt 15.1.1 hat zwar was mit schutzleiter zu tun, ist aber nicht
direkt mit dem thema in verbindung.

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