Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik CRA und kleine Mikrocontroller (PIC12)


von 42845er (42845er)


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Hey Leute,

Wie verfahren wir eigentlich dann mit dem CRA, wenn die Signierung 
jeglicher Firmware notwendig ist.
Das wird z.Bsp. bei kleinen µC wie den PIC12 Mikrocontroller doch 
speichertechnisch gar nicht möglich sein.

Hat da jemand Lösungsansätze, oder gibt es da Ausnahmen in der CRA, die 
ich noch nicht gesehen haben?

von H. H. (hhinz)


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PIC12 bekommst du nur ins Netz wenn du eines aus dem Aquarianerbedarf 
nimmst.

von Rob R. (robr)


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Haben denn die PICs oder vergleichbare µCs irgendeinen Internetzugang? 
Für die, die keinen haben stellt sich die Frage nicht und für die 
anderen ist die HW i.a. umfassend genug für CRA Rechnung zu tragen. In 
der EU wird alles  heißer gekocht als es sein müsste. Anstatt hoch 
bezahlte EU Stellen zu schaffen, die dann solche Regeln ions Leben 
rufen, sollte man das ausgegebene Geld sinnvoler nutzen...

von Rainer W. (rawi)


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42845er schrieb:
> Das wird z.Bsp. bei kleinen µC wie den PIC12 Mikrocontroller doch
> speichertechnisch gar nicht möglich sein.

Wie vernetzt du den denn?

Wichtige Aspekte des CRA:

Ziel: Verbesserung der Cybersicherheit von IoT-Geräten, Software und 
anderen vernetzten Produkten, um Verbraucher und Unternehmen zu 
schützen.

Geltungsbereich: Betrifft fast alle vernetzten Produkte (vom Babyphone 
bis zur Industrieanlage), die auf dem EU-Markt verkauft werden, 
unabhängig vom Produktionsort.

von 42845er (42845er)


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Das Problem am CRA was ich sehe:
Sobald eine Schnittstelle (in diesem Fall UART) verfügbar ist.
Egal ob die Schnittstelle verwendet wird oder nicht.

von H. H. (hhinz)


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Rob R. schrieb:
> hoch bezahlte EU Stellen

Narrativ.

von H. H. (hhinz)


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42845er schrieb:
> Das Problem am CRA was ich sehe:
> Sobald eine Schnittstelle (in diesem Fall UART) verfügbar ist.
> Egal ob die Schnittstelle verwendet wird oder nicht.

Unsinn.

von 42845er (42845er)


Angehängte Dateien:

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H. H. schrieb:
> Unsinn.

Steht doch einwandfrei drinnen!

von H. H. (hhinz)


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42845er schrieb:
> H. H. schrieb:
>> Unsinn.
>
> Steht doch einwandfrei drinnen!

Wenn es unbedingt falsch verstehen will.

von 42845er (42845er)


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H. H. schrieb:
> Wenn es unbedingt falsch verstehen will.

Artikel 2
Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für auf dem Markt bereitgestellte Produkte mit 
digitalen Elementen, deren bestimmungsgemäßer Zweck oder 
vernünftigerweise vorhersehbare Verwendung eine direkte oder indirekte 
logische oder physische Datenverbindung mit einem Gerät oder Netz 
einschließt.

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