Moin, hier bei mir (in Niedersachsen) bedarf es einer Genehmigung mit vorherigem Lehrgang, wenn man auf öffentlichen Flächen "sondeln" will. Funde sind der zuständigen Behörde zu melden (nicht nur Römerschätze). Auf privatem Gelände mit Erlaubnis des Eigentümers geht das auch einfach so. Ausser es werden histoisch wertvolle Funde gemacht, dass muss dann gemeldet werden und die Fundstücke dürfen in ihrer Lage im Boden nicht weiter verändert werden. So weit so gut. Wie ist es aber, wenn ich auf öffentlichem Gelände ohne Genehmigung mit so einem Gerät rumlaufe um z.B. Geld, verlorenen Schmuck etc. zu suchen. Dafür muss ich nicht graben, ich hätte es ja auch zufällig mit dem Auge sehen können. Alle "Gesetzestexte" beschreiben immer nur, das es verboten ist einen Fund auszugraben. Weiß von Euch jemand etwas genaueres darüber?
Stefan M. schrieb: > Weiß von Euch jemand etwas genaueres darüber? Zeug, das so auf der Straße herumliegt, ist in 99.9% der Fälle kein Bodendenkmal und kein archäologischer Fund. Durch die Genehmigung und den Lehrgang will man sicherstellen, dass Laien keine archäoliogischen Stücke und Bodendenkmäler zerstören. Dadurch ist halt ein bisschen Sachkunde und vor allem die rechtliche Belehrung einigermaßen sichergestellt.
Bei uns hinterm Haus auf dem Kinderspielplatz hat jemand, um das mit Muskelkraft angetriebene Sitzkarussell herum, mit einem Metallsuchgerät den verlorenen Schlüsselbund von seiner Tochter gesucht! Da wird wohl niemand etwas dagegen haben.
>um z.B. Geld, verlorenen Schmuck etc. zu suchen. >Dafür muss ich nicht graben, ich hätte es ja auch zufällig mit dem Auge >sehen können. So wie ich das verstehe, gehen die Sachen in dem Fall erst mal ans Fundbüro. Behalten kannst du die nur, wenn du danach lange genug wartest bis das Fundbüro sie wieder freigibt...
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Bearbeitet durch User
Simon L. schrieb: > So wie ich das verstehe, gehen die Sachen in dem Fall erst mal ans > Fundbüro. Behalten kannst du die nur, wenn du danach lange genug wartest > bis das Fundbüro sie wieder freigibt... Stimmt im Prinzip. Offiziell ist die Abgabe im Fundbüro ab einem Wert von 10€ vorgegeben. Aber naja... Das ist eine schwammige Definition. Wenn ich erst einen Euro finde, danach 50 Cent, danach 2 Euro... hmmmm.
Stefan M. schrieb: > Wenn ich erst einen Euro finde, danach 50 Cent, danach 2 Euro... hmmmm. Vorsicht Falle!
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