Forum: Offtopic "Sondeln" mit Metallsuchgerät unklar.


von Stefan M. (derwisch)


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Moin,
hier bei mir (in Niedersachsen) bedarf es einer Genehmigung mit 
vorherigem Lehrgang, wenn man auf öffentlichen Flächen "sondeln" will.
Funde sind der zuständigen Behörde zu melden (nicht nur Römerschätze).
Auf privatem Gelände mit Erlaubnis des Eigentümers geht das auch einfach 
so.
Ausser es werden histoisch wertvolle Funde gemacht, dass muss dann 
gemeldet  werden und die Fundstücke dürfen in ihrer Lage im Boden nicht 
weiter verändert werden.
So weit so gut.

Wie ist es aber, wenn ich auf öffentlichem Gelände ohne Genehmigung mit 
so einem Gerät rumlaufe um z.B. Geld, verlorenen Schmuck etc. zu suchen.
Dafür muss ich nicht graben, ich hätte es ja auch zufällig mit dem Auge 
sehen können.
Alle "Gesetzestexte" beschreiben immer nur, das es verboten ist einen 
Fund auszugraben.
Weiß von Euch jemand etwas genaueres darüber?
von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Stefan M. schrieb:
> Weiß von Euch jemand etwas genaueres darüber?

Zeug, das so auf der Straße herumliegt, ist in 99.9% der Fälle kein 
Bodendenkmal und kein archäologischer Fund.

Durch die Genehmigung und den Lehrgang will man sicherstellen, dass 
Laien keine archäoliogischen Stücke und Bodendenkmäler zerstören. 
Dadurch ist halt ein bisschen Sachkunde und vor allem die rechtliche 
Belehrung einigermaßen sichergestellt.
von Marcel V. (mavin)


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Bei uns hinterm Haus auf dem Kinderspielplatz hat jemand, um das mit 
Muskelkraft angetriebene Sitzkarussell herum, mit einem Metallsuchgerät 
den verlorenen Schlüsselbund von seiner Tochter gesucht!

Da wird wohl niemand etwas dagegen haben.
von Simon L. (dfgh)


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>um z.B. Geld, verlorenen Schmuck etc. zu suchen.
>Dafür muss ich nicht graben, ich hätte es ja auch zufällig mit dem Auge
>sehen können.
So wie ich das verstehe, gehen die Sachen in dem Fall erst mal ans 
Fundbüro. Behalten kannst du die nur, wenn du danach lange genug wartest 
bis das Fundbüro sie wieder freigibt...
: Bearbeitet durch User
von Stefan M. (derwisch)


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Simon L. schrieb:
> So wie ich das verstehe, gehen die Sachen in dem Fall erst mal ans
> Fundbüro. Behalten kannst du die nur, wenn du danach lange genug wartest
> bis das Fundbüro sie wieder freigibt...

Stimmt im Prinzip.
Offiziell ist die Abgabe im Fundbüro ab einem Wert von 10€ vorgegeben.
Aber naja...
Das ist eine schwammige Definition.
Wenn ich erst einen Euro finde, danach 50 Cent, danach 2 Euro... hmmmm.
von H. H. (hhinz)


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Stefan M. schrieb:
> Wenn ich erst einen Euro finde, danach 50 Cent, danach 2 Euro... hmmmm.

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