Moin, hier bei mir (in Niedersachsen) bedarf es einer Genehmigung mit vorherigem Lehrgang, wenn man auf öffentlichen Flächen "sondeln" will. Funde sind der zuständigen Behörde zu melden (nicht nur Römerschätze). Auf privatem Gelände mit Erlaubnis des Eigentümers geht das auch einfach so. Ausser es werden histoisch wertvolle Funde gemacht, dass muss dann gemeldet werden und die Fundstücke dürfen in ihrer Lage im Boden nicht weiter verändert werden. So weit so gut.
Wie ist es aber, wenn ich auf öffentlichem Gelände ohne Genehmigung mit so einem Gerät rumlaufe um z.B. Geld, verlorenen Schmuck etc. zu suchen. Dafür muss ich nicht graben, ich hätte es ja auch zufällig mit dem Auge sehen können. Alle "Gesetzestexte" beschreiben immer nur, das es verboten ist einen Fund auszugraben. Weiß von Euch jemand etwas genaueres darüber?