Hallo, Ich habe mir das oben genannte Motorrad gekauft. Zu meiner Frage: Das Rücklicht ist so konzipiert, dass wenn ich die Blinker einstecke, das Rücklicht aus geht und die Blinker die Rücklichtfunktion mit übernehmen. Ich würde das gerne anders gelöst haben, das dass Rücklicht weiterhin als normales Rück- u. Bremslicht mit funktioniert. Wie könnte ich das lösen? Mit freundlichen Grüßen Eric
Das steht so in der Zulassung des Fahrzeuges. Gehe erst mal zum TÜV klaeren, ob das Ändern zulaessig ist. Dann melde Dich wieder mit dem Anliegen.
Eric schrieb: > dass wenn ich die Blinker einstecke Wie ist das gemeint? Blinker wo einstecken? Generell: Was sagt der Händler/Hersteller? Hast Du dort schonmal gefragt, bevor Du das Forum um Rat fragst?
Von Änderungen und Ergänzungen bei der Motorrad Elektrik/Elektronik würde ich grundsätzlich die Finger lassen. Eric schrieb: > Das Rücklicht ist so konzipiert, dass wenn ich die Blinker einstecke, > das Rücklicht aus geht und die Blinker die Rücklichtfunktion mit > übernehmen. Die werden sich schon dabei was gedacht haben, Akku schonen vielleicht. HolgerR
Holger R. schrieb: > Von Änderungen und Ergänzungen bei der Motorrad Elektrik/Elektronik > würde ich grundsätzlich die Finger lassen. Das ist auch gut so, aber andere Leute können das.
Hallo, Der Hintergrund das dass Rücklicht ausgeschaltet wird, ist wohl das es nicht hell genug leuchtet und die Blinker, die in dem Rücklicht integriert sind, nicht den mindestabstand von 18cm haben. Deswegen müssen in der EU die 3in1 Blinker benutzt werden. Ich möchte mit dem Motorrad ab und an auf die Crossstrecke. Da sind die hinteren Blinker natürlich nicht sehr hilfreich aber jedes mal das Heck auseinander zu bauen, um die Stecker am Rücklicht ab zu bekommen, ist auch nicht sinn der sache. Ich möchte sie entweder klappbar oder zum abstecken bauen und im dichten Staub ist so ein bremslicht doch ne gute Sache. Deswegen meine Frage ob man das anderst lösen kann. Grüße Eric
Ich hatte schon Schwierigkeiten, ein simples Relais durch den TÜV zu bringen, das ein Auslassventil beim Abschalten der Zündung öffnet (Stichwort: "Anti-Klack"). Änderungen an der Beleuchtung sehe ich da sehr problematisch. In diesem bürokratisch überkorrekten Land darfst ja nicht mal die Glühbirne der Kennzeichenbeleuchtung durch eine LED austauschen. Beim Rücklicht/Fahrtrichtungsanzeiger drücken die bestimmt kein Auge zu. Da wird eine Einzelabnahme fällig.
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Hans W. schrieb: > In diesem bürokratisch überkorrekten Forum brauchst Du gar nicht weiter zu fragen.
Alexander schrieb: > Forum brauchst Du gar nicht weiter zu fragen. Warum schreibst Du eigentlich im Forum wenn es Dir sowieso nicht passt?
Eric schrieb: > Ich möchte mit dem Motorrad ab und an auf die Crossstrecke. Da sind die > hinteren Blinker natürlich nicht sehr hilfreich aber jedes mal das Heck > auseinander zu bauen, um die Stecker am Rücklicht ab zu bekommen, ist > auch nicht sinn der sache. Du erwartest nicht wirklich, dass hier jemand technische Details Deines exotischen Geschiebes kennt? Deine Zusatzblinker haben einen Stecker, der vom Motorrad erkannt wird und das Rücklicht umschaltet, sobald er gesteckt ist, richtig? Dann bekomme dessen Belegung heraus und setze einen Schalter dazwischen. Mit etwas Glück ist nur eine Ader für die Erkennung zuständig.
Eric schrieb: > Hallo, > Ich habe mir das oben genannte Motorrad gekauft. > Zu meiner Frage: > Das Rücklicht ist so konzipiert, dass wenn ich die Blinker einstecke, > das Rücklicht aus geht und die Blinker die Rücklichtfunktion mit > übernehmen. > Ich würde das gerne anders gelöst haben, das dass Rücklicht weiterhin > als normales Rück- u. Bremslicht mit funktioniert. > Wie könnte ich das lösen? Legal wohl nicht: https://custombike.de/wp-content/uploads/sites/2/2024/09/cb_611_technik_beleuchtung_Grafik.jpg
Alexander schrieb: > Kein Schwein interessiert ob etwas legal ist oder nicht. Wie Du mit Deinem Unfall beim Überholen, mit dem Du hier im Forum eingestiegen bist und Deine Verurteilung wohl bis heute nicht eingesehen hast?
Manfred P. schrieb: > Holger R. schrieb: >> Von Änderungen und Ergänzungen bei der Motorrad Elektrik/Elektronik >> würde ich grundsätzlich die Finger lassen. > > Das ist auch gut so, aber andere Leute können das. Das hatte ich aber anders gemeint: Finger wech von Änderungen an der Motorrad Elektrik/Elektronik. Wer eine Griff-Heizung nach Herstellerangaben anbaut, hat am nächsten Morgen einen leeren Akku. Manfred P. schrieb: > Holger R. schrieb: >> Von Änderungen und Ergänzungen bei der Motorrad Elektrik/Elektronik >> würde ich grundsätzlich die Finger lassen. > > aber andere Leute können das. Das mag ich für die Mehrheit bezweifeln. HolgerR
Ralf X. schrieb: > Alexander schrieb: >> Kein Schwein interessiert ob etwas legal ist oder nicht. > > Wie Du mit Deinem Unfall beim Überholen, mit dem Du hier im Forum > eingestiegen bist und Deine Verurteilung wohl bis heute nicht eingesehen > hast? Leider zu spät für edit, hier der Thread für Leser, die ihn noch nicht kennen: Beitrag "Kurvenradius berechnen"
Ich bin mit einem Gesuch hier im Marktplatz eingestiegen und habe nette und hilfsbereite Menschen wie und Jörg und Veit im echten Leben getroffen. Voll-Honks wie Dich liest man natürlich nur in Troll-Threads. Beitrag "[S] IC Lötpaste Einsteiger"
Ralf X. schrieb: > Legal wohl nicht: Alexander schrieb: > Kein Schwein interessiert ob etwas legal ist oder nicht. Ralf X. schrieb: > Wie Du mit Deinem Unfall beim Überholen, mit dem Du hier im Forum > eingestiegen bist Klugscheißerkommentare bekannter Foristen, die nichts zur Sache beitragen. Holger R. schrieb: >>> Von Änderungen und Ergänzungen bei der Motorrad Elektrik/Elektronik >>> würde ich grundsätzlich die Finger lassen. >> Das ist auch gut so, aber andere Leute können das. > Das hatte ich aber anders gemeint: > Finger wech von Änderungen an der Motorrad Elektrik/Elektronik. > Wer eine Griff-Heizung nach Herstellerangaben anbaut, > hat am nächsten Morgen einen leeren Akku. Wenn DU das machst, sicherlich. Im Gegensatz zu Dir kenne ich diverse Motorradelektriken und habe mit meinen eigenen keine Probleme gefangen - auch mit Heizgriffen und Zusatzscheinwerfern.
Manfred P. schrieb: > Klugscheißerkommentare bekannter Foristen, die nichts zur Sache > beitragen. Manfred P. schrieb: > Wenn DU das machst, sicherlich. Im Gegensatz zu Dir kenne ich diverse > Motorradelektriken und habe mit meinen eigenen keine Probleme gefangen - > auch mit Heizgriffen und Zusatzscheinwerfern. Wäre mal eine weitere Möglichkeit für Dich, mal wieder auf die Menge an Stangenlot hinzuweisen, die noch besitzt, aber nicht abgeben kannst, weil Du damit ja permanent Dein Motorrad ausbalancieren musst.. *lol
Manfred P. schrieb: > Wenn DU das machst, sicherlich. Im Gegensatz zu Dir kenne ich diverse > Motorradelektriken und habe mit meinen eigenen keine Probleme gefangen - > auch mit Heizgriffen und Zusatzscheinwerfern. Du hast mich nicht verstanden oder erahrnt was ich gemeint habe. HolgerR
Manfred P. schrieb: > Eric schrieb: >> Ich möchte mit dem Motorrad ab und an auf die Crossstrecke. Da sind die >> hinteren Blinker natürlich nicht sehr hilfreich aber jedes mal das Heck >> auseinander zu bauen, um die Stecker am Rücklicht ab zu bekommen, ist >> auch nicht sinn der sache. > > Du erwartest nicht wirklich, dass hier jemand technische Details Deines > exotischen Geschiebes kennt? > > Deine Zusatzblinker haben einen Stecker, der vom Motorrad erkannt wird > und das Rücklicht umschaltet, sobald er gesteckt ist, richtig? > > Dann bekomme dessen Belegung heraus und setze einen Schalter dazwischen. > Mit etwas Glück ist nur eine Ader für die Erkennung zuständig. Im Internet findet man leider nix über die Belegung. Ich hab mal nen paar Bilder angehangen, bei dem einen leuchtet das Rücklicht trotz angeschlossener Blinker.
Vermutlich wird alles per CAN gesteuert und die Stromaufnahme auf Kurzschluss überwacht, wie man das von Fahrrädern mit Bosch Smart System kennt. LED Treiber wird direkt in dem Rücklicht vorhanden sein, also könnte man sich irgendwo her Spannung (12V?) besorgen und das Rücklicht auf Dauerplus legen. Die Versorgung muss aber von anderswo herkommen, das Steuergerät (BMS?) kennt ja seine Verbraucher und schaltet die kurzerhand ab. Ich würde erstmal Makroaufnahmemodus aktivieren und ordentliche Fotos von den Steckern machen. Kabelbäume aufschneiden ist nicht so geil, dann lieber passende Gegenstücke besorgen. JULET bzw. HIGO findet man von verschiedenen Herstellern auf AliExpress, Bilder zum Vergleich sind unerlässlich.
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Eric schrieb: > bei dem einen leuchtet das Rücklicht trotz angeschlossener Blinker. Mit KI-Bildbearbeitung geht so etwas ganz einfach. Aus dem Suchergebnis abgeleitet, wäre es sinnvoll gewesen beim Kauf des Zubehörs diese Frage beim Händler bereits zu stellen. https://share.google/aimode/LjwF105WE94lVmUE3
Eric schrieb:
Das Rücklicht ist so konzipiert, dass wenn ich die Blinker einstecke,
das Rücklicht aus geht und die Blinker die Rücklichtfunktion mit
übernehmen.
Überleg mal, wer DAS verstehen kann. Mehr Brauchbares stand ja im ersten
Posting nicht. Und später war es trotz Fotos immer noch unklar. :-(
Anscheinend wird die serienmäßige Ausstattung durch eine andere ergänzt,
wobei immer nur eine der beiden in Betrieb ist.
Die alten Blinklichter sind zusammen mit den nachgerüsteten neuen
vermutlich nicht zulässig, weil der von dir erwähnte Mindestabstand in
der Kombination nicht eingehalten wird. Der wird ja sicherlich nicht
einfach außen gemessen, das wäre sicherheitstechnisch nicht sehr
sinnvoll.
Hinsichtlich der Sicherheit kommt es neben der Helligkeit auch auf das
Signalbild an, da kann man nicht einfach mehrere Leuchtpunkte irgendwie
verteilen. Das gilt auch für Rück-/Bremsleuchten.
Also werden die alten abgeschaltet - aus Spaß macht der Hersteller das
kaum und zusätzlicher Stromverbrauch ist ihm egal.
Wenn du das Fahrzeug unzulässig veränderst - und genau das willst du ja
- dann solltest du die rechtlichen Folgen bedenken. Da geht es nicht nur
um 20 € Verwarngeld. Im Falle eines Unfalls kann dich der Anwalt deiner
oder der der gegnerischen Versicherung so platt machen, dass du nicht
mehr weißt, ob du Männlein oder Weiblein bist.
Die deutsche HP vom Hersteller, da gabt es zig Dateien (32x) als techn. oder Anleitungen, nur konnte ich die dort nicht finden, außer den Text dass es die auf der Seite zu dem Modell gäbe. Und du kommst mit Bildern daher? Einen Stromlaufplan gibt es wohl nicht dazu wenn man so ein Teil kauft?
Mit der geplanten Änderung beim TÜV vorsprechen und notfalls eintragen lassen. Die Beleuchtung muss den Vorschriften entsprechen und nicht dem Auslieferungszustand, ausser es gibt eine Ausnahmegenemigung die dann nicht verändert werden kann. Wenn man davon abweicht -> Muss den Vorschriften entsprechen. Ohne K-Nummer (Wellenlinie) braucht man es nicht mal probieren. Ob der Blinker oder das Rücklicht auf der Motocrossstrecke geht oder nicht ist völlig belanglos. Bei Wettbewerben die tw. auf öffentlichen Strassen stattfinden gelten andere "Vorschriften".
Wenn jemand von Blinkanlagen mal so überhaupt keine Ahnung hat dann ist es der deutsche TÜV mit seinen schwachsinnigen Vorschriften.
Alexander schrieb: > Wenn jemand von Blinkanlagen mal so überhaupt keine Ahnung hat > dann ist > es der deutsche TÜV mit seinen schwachsinnigen Vorschriften. Das kommt dir nur so vor, weil du selbst schwachsinnig bist.
Sag mir dass Du kein Auto fährst ohne mir zu sagen dass Du kein Auto fährst. Garantiert noch nie erlebt, ein Dacia, Hyundai, Kia steht vor Dir und blinkt nicht. Kennzeichen, Bremslichter und Rückleuchten gut sichtbar. Nachdem es abgebogen ist blinkt es dann plötzlich 60 Zentimeter weiter unten im tiefschwarzen Kunststoff der Stoßstange. Und Nein das betrifft nicht nur US-Importe, die Fahrzeuge werden direkt beim Hersteller für den europäischen Markt damit nachgerüstet.
TÜV und DEKRA haben die technischen Standards entwickelt die der StVZO zugrunde liegen.
Alexander schrieb: > TÜV und DEKRA haben die technischen Standards entwickelt die der > StVZO > zugrunde liegen. Nur in deinen Wahnvorstellungen.
Meine Therapeutin sagt ich soll nicht auf Dich hören, Du existierst gar nicht.
Alexander schrieb: > Meine Therapeutin sagt ich soll nicht auf Dich hören, Du existierst gar > nicht. Als erstes muss eine Rettungskraft einen Patienten beruhigen und lebensrettende Massnahmen ergreifen. Wenn es dazu nötig ist, sind auch Lügen ggü. dem Patienten erlaubt.
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Alexander schrieb: > Garantiert noch nie erlebt, ein Dacia, Hyundai, Kia steht vor Dir und > blinkt nicht. Kennzeichen, Bremslichter und Rückleuchten gut sichtbar. > > Nachdem es abgebogen ist blinkt es dann plötzlich 60 Zentimeter weiter > unten im tiefschwarzen Kunststoff der Stoßstange. Siehe Bild. Mit dem TÜV hat das übrigens nichts zu tun, das geht auf die Kappe von a) Design und b) irgendeiner KFZ-Zulassungsbehörde in einem EU-Mitgliedsstaat. Wenn da jemand das Idiotendesign durchwinkt, dann ist das in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten auch zugelassen.
Das ursprüngliche Design ist ein blinkendes Rücklicht, der Designfail hingegen ist eine Nachbesserung und der deutschen StVZO geschuldet. § 54 (3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig. Gegen diese dämlichen Lauflichtblinker hat übrigens keiner was, die sind gelb. Auch die gestörten ganzseitigen Vollichtstreifen sind zulässig wenn serienmäßig vorhanden. Die Neon Unterbodenbeleuchtung widerum ist verboten. In Deutschland.
Rolf schrieb: > dass du nicht > mehr weißt, ob du Männlein oder Weiblein bist. Auch dafür gibt es was. HolgerR
Harald K. schrieb: > b) irgendeiner KFZ-Zulassungsbehörde in einem EU-Mitgliedsstaat. Das Bildbeispiel und Problem sehe ich auch so. Was auch noch doof ist, sind die klaren Blinker ohne orange Glasfront. In einem bestimmten Winkel spiegelt sich oftmals genau der eigene Blinker, so dass man meint, dass das andere Auto auf der Hauptstraße von Links kommend einbiegen möchte. Wenn dann von der Seitenstraße jemand einfährt, dann knallt es schon wieder auf der Bundesstraße. Da ich das weiß, warte ich lieber bis das vermeintlich blinkende Fahrzeug wirklich richtig eingebogen ist oder gerade aus weiter fährt. Da ist es mir egal wieviel der hinter mir hupt und wild gestikuliert. Ich schau da jetzt immer kurz in den Rückspiegel.
Dieter D. schrieb: > In einem bestimmten Winkel spiegelt sich oftmals genau der eigene > Blinker S-Bahn-Blinker?
Nick schrieb: > Ohne K-Nummer (Wellenlinie) braucht man es nicht mal probieren. K-Nummer ist Fahrrad, nicht Motorrad. Da gilt das E-Kennzeichen nach UNECE Regelung Nr. 50 (die gilt übrigens auch bei Fahrtrichtungsanzeigern an Fahrrädern und Pedelecs).
Ralf X. schrieb: > > Beitrag "Kurvenradius berechnen" Danke für die Erinnerung an diesen lustigen Thread. Ausgezeichneter Salami-Aufschnitt.
Alexander schrieb: > Die Neon Unterbodenbeleuchtung widerum ist > verboten. In Deutschland. Jetzt kommen wir deinem Hass auf den TÜV näher.
Holger R. schrieb: >> dass du nicht mehr weißt, ob du Männlein oder Weiblein bist. > Auch dafür gibt es was. Ersthelfer für die 13-jährige Teenagerin mit lila Haaren, Kaumgummiblase vor dem Mund und Blechring in der Nase: "Da hinten rechts im Gang ist eine Tür. Steht zwar 'Damen' dran, aber geh ruhig trotzdem rein."
René H. schrieb: > K-Nummer ist Fahrrad, nicht Motorrad. Da gilt das E-Kennzeichen Stimmt. Schwache Ausrede: Die K-Nummer kommt vom KBA. Wie war das eigentlich vor der EU und den E-Nummern? Die Wellenlinie?`Oder auch die K-Nummer? Naja, egal. Hauptsache E-Nummer im Kreis mit Index.
Nick schrieb: > E-Nummern Es geht hier nicht um Lebensmittelzusatzstoffe. https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
Nick schrieb: > war das eigentlich vor der EU und den E-Nummern? Nein. Die Regelung Nr. 50 ist auch schon älter. Die KBA-Nummern für Beleuchtungseinrichtungen bleiben. Fahrtrichtungsanzeiger sind aber Signaleinrichtungen, die an Fahrrädern und Pedelecs nach den §§ 67 und 67a StVZO behandelt werden können, also ECE-Kennzeichnung oder KBA-Kennzeichnung.
Lol ja genau, der Wurstblinker bekommt keine Abnahme weil E 321 enthalten ist!
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