Forum: Fahrzeugelektronik Stark Varg Ex Rücklicht


von Eric (grop)


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Hallo,
Ich habe mir das oben genannte Motorrad gekauft.
Zu meiner Frage:
Das Rücklicht ist so konzipiert, dass wenn ich die Blinker einstecke, 
das Rücklicht aus geht und die Blinker die Rücklichtfunktion mit 
übernehmen.
Ich würde das gerne anders gelöst haben, das dass Rücklicht weiterhin 
als normales Rück- u. Bremslicht mit funktioniert.
Wie könnte ich das lösen?

Mit freundlichen Grüßen
Eric
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Das steht so in der Zulassung des Fahrzeuges. Gehe erst mal zum TÜV 
klaeren, ob das Ändern zulaessig ist. Dann melde Dich wieder mit dem 
Anliegen.
von Alal A. (multipla)


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Schonmal in die Bedienungsanleitung geschaut, ob das einstellbar ist?
von Stefan M. (derwisch)


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Eric schrieb:
> dass wenn ich die Blinker einstecke

Wie ist das gemeint?
Blinker wo einstecken?

Generell: Was sagt der Händler/Hersteller?
Hast Du dort schonmal gefragt, bevor Du das Forum um Rat fragst?
von Holger R. (holgerr)


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Von Änderungen und Ergänzungen bei der Motorrad Elektrik/Elektronik 
würde ich grundsätzlich die Finger lassen.

Eric schrieb:
> Das Rücklicht ist so konzipiert, dass wenn ich die Blinker einstecke,
> das Rücklicht aus geht und die Blinker die Rücklichtfunktion mit
> übernehmen.
Die werden sich schon dabei was gedacht haben, Akku schonen vielleicht.
HolgerR
von Manfred P. (pruckelfred)


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Holger R. schrieb:
> Von Änderungen und Ergänzungen bei der Motorrad Elektrik/Elektronik
> würde ich grundsätzlich die Finger lassen.

Das ist auch gut so, aber andere Leute können das.
von Eric (grop)


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Hallo,
Der Hintergrund das dass Rücklicht ausgeschaltet wird, ist wohl das es 
nicht hell genug leuchtet und die Blinker, die in dem Rücklicht 
integriert sind, nicht den mindestabstand von 18cm haben. Deswegen 
müssen in der EU die 3in1 Blinker benutzt werden.

Ich möchte mit dem Motorrad ab und an auf die Crossstrecke. Da sind die 
hinteren Blinker natürlich nicht sehr hilfreich aber jedes mal das Heck 
auseinander zu bauen, um die Stecker am Rücklicht ab zu bekommen, ist 
auch nicht sinn der sache. Ich möchte sie entweder klappbar oder zum 
abstecken bauen und im dichten Staub ist so ein bremslicht doch ne gute 
Sache. Deswegen meine Frage ob man das anderst lösen kann.
Grüße Eric
von Joachim B. (jar)


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Manfred P. schrieb:
> aber andere Leute können das

können != dürfen
von Hans W. (hanswieland)


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Ich hatte schon Schwierigkeiten, ein simples Relais durch den TÜV zu 
bringen, das ein Auslassventil beim Abschalten der Zündung öffnet 
(Stichwort: "Anti-Klack").

Änderungen an der Beleuchtung sehe ich da sehr problematisch. In diesem 
bürokratisch überkorrekten Land darfst ja nicht mal die Glühbirne der 
Kennzeichenbeleuchtung durch eine LED austauschen. Beim 
Rücklicht/Fahrtrichtungsanzeiger drücken die bestimmt kein Auge zu. Da 
wird eine Einzelabnahme fällig.
: Bearbeitet durch User
von Alexander (alecxs)


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Hans W. schrieb:
> In diesem bürokratisch überkorrekten

Forum brauchst Du gar nicht weiter zu fragen.
von Mani W. (e-doc)


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Alexander schrieb:
> Forum brauchst Du gar nicht weiter zu fragen.

Warum schreibst Du eigentlich im Forum wenn es Dir sowieso nicht
passt?
von Manfred P. (pruckelfred)


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Eric schrieb:
> Ich möchte mit dem Motorrad ab und an auf die Crossstrecke. Da sind die
> hinteren Blinker natürlich nicht sehr hilfreich aber jedes mal das Heck
> auseinander zu bauen, um die Stecker am Rücklicht ab zu bekommen, ist
> auch nicht sinn der sache.

Du erwartest nicht wirklich, dass hier jemand technische Details Deines 
exotischen Geschiebes kennt?

Deine Zusatzblinker haben einen Stecker, der vom Motorrad erkannt wird 
und das Rücklicht umschaltet, sobald er gesteckt ist, richtig?

Dann bekomme dessen Belegung heraus und setze einen Schalter dazwischen. 
Mit etwas Glück ist nur eine Ader für die Erkennung zuständig.
von Ralf X. (ralf0815)


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Eric schrieb:
> Hallo,
> Ich habe mir das oben genannte Motorrad gekauft.
> Zu meiner Frage:
> Das Rücklicht ist so konzipiert, dass wenn ich die Blinker einstecke,
> das Rücklicht aus geht und die Blinker die Rücklichtfunktion mit
> übernehmen.
> Ich würde das gerne anders gelöst haben, das dass Rücklicht weiterhin
> als normales Rück- u. Bremslicht mit funktioniert.
> Wie könnte ich das lösen?

Legal wohl nicht:

https://custombike.de/wp-content/uploads/sites/2/2024/09/cb_611_technik_beleuchtung_Grafik.jpg
von Alexander (alecxs)


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Kein Schwein interessiert ob etwas legal ist oder nicht.
von Ralf X. (ralf0815)


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Alexander schrieb:
> Kein Schwein interessiert ob etwas legal ist oder nicht.

Wie Du mit Deinem Unfall beim Überholen, mit dem Du hier im Forum 
eingestiegen bist und Deine Verurteilung wohl bis heute nicht eingesehen 
hast?
von Holger R. (holgerr)


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Manfred P. schrieb:
> Holger R. schrieb:
>> Von Änderungen und Ergänzungen bei der Motorrad Elektrik/Elektronik
>> würde ich grundsätzlich die Finger lassen.
>
> Das ist auch gut so, aber andere Leute können das.
Das hatte ich aber anders gemeint:
Finger wech von Änderungen an der Motorrad Elektrik/Elektronik.
Wer eine Griff-Heizung nach Herstellerangaben anbaut,
hat am nächsten Morgen einen leeren Akku.

Manfred P. schrieb:
> Holger R. schrieb:
>> Von Änderungen und Ergänzungen bei der Motorrad Elektrik/Elektronik
>> würde ich grundsätzlich die Finger lassen.
>
> aber andere Leute können das.
Das mag ich für die Mehrheit bezweifeln.
HolgerR
von Ralf X. (ralf0815)


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Ralf X. schrieb:
> Alexander schrieb:
>> Kein Schwein interessiert ob etwas legal ist oder nicht.
>
> Wie Du mit Deinem Unfall beim Überholen, mit dem Du hier im Forum
> eingestiegen bist und Deine Verurteilung wohl bis heute nicht eingesehen
> hast?

Leider zu spät für edit, hier der Thread für Leser, die ihn noch nicht 
kennen:

Beitrag "Kurvenradius berechnen"
von Alexander (alecxs)


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Ich bin mit einem Gesuch hier im Marktplatz eingestiegen und habe nette 
und hilfsbereite Menschen wie und Jörg und Veit im echten Leben 
getroffen. Voll-Honks wie Dich liest man natürlich nur in Troll-Threads.

Beitrag "[S] IC Lötpaste Einsteiger"
von Manfred P. (pruckelfred)


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Ralf X. schrieb:
> Legal wohl nicht:

Alexander schrieb:
> Kein Schwein interessiert ob etwas legal ist oder nicht.

Ralf X. schrieb:
> Wie Du mit Deinem Unfall beim Überholen, mit dem Du hier im Forum
> eingestiegen bist

Klugscheißerkommentare bekannter Foristen, die nichts zur Sache 
beitragen.

Holger R. schrieb:
>>> Von Änderungen und Ergänzungen bei der Motorrad Elektrik/Elektronik
>>> würde ich grundsätzlich die Finger lassen.
>> Das ist auch gut so, aber andere Leute können das.
> Das hatte ich aber anders gemeint:
> Finger wech von Änderungen an der Motorrad Elektrik/Elektronik.
> Wer eine Griff-Heizung nach Herstellerangaben anbaut,
> hat am nächsten Morgen einen leeren Akku.

Wenn DU das machst, sicherlich. Im Gegensatz zu Dir kenne ich diverse 
Motorradelektriken und habe mit meinen eigenen keine Probleme gefangen - 
auch mit Heizgriffen und Zusatzscheinwerfern.
von Ralf X. (ralf0815)


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Manfred P. schrieb:
> Klugscheißerkommentare bekannter Foristen, die nichts zur Sache
> beitragen.

Manfred P. schrieb:
> Wenn DU das machst, sicherlich. Im Gegensatz zu Dir kenne ich diverse
> Motorradelektriken und habe mit meinen eigenen keine Probleme gefangen -
> auch mit Heizgriffen und Zusatzscheinwerfern.

Wäre mal eine weitere Möglichkeit für Dich, mal wieder auf die Menge an 
Stangenlot hinzuweisen, die noch besitzt, aber nicht abgeben kannst, 
weil Du damit ja permanent Dein Motorrad ausbalancieren musst.. *lol
von Holger R. (holgerr)


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Manfred P. schrieb:
> Wenn DU das machst, sicherlich. Im Gegensatz zu Dir kenne ich diverse
> Motorradelektriken und habe mit meinen eigenen keine Probleme gefangen -
> auch mit Heizgriffen und Zusatzscheinwerfern.

Du hast mich nicht verstanden oder erahrnt was ich gemeint habe.
HolgerR
von Eric (grop)



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Manfred P. schrieb:
> Eric schrieb:
>> Ich möchte mit dem Motorrad ab und an auf die Crossstrecke. Da sind die
>> hinteren Blinker natürlich nicht sehr hilfreich aber jedes mal das Heck
>> auseinander zu bauen, um die Stecker am Rücklicht ab zu bekommen, ist
>> auch nicht sinn der sache.
>
> Du erwartest nicht wirklich, dass hier jemand technische Details Deines
> exotischen Geschiebes kennt?
>
> Deine Zusatzblinker haben einen Stecker, der vom Motorrad erkannt wird
> und das Rücklicht umschaltet, sobald er gesteckt ist, richtig?
>
> Dann bekomme dessen Belegung heraus und setze einen Schalter dazwischen.
> Mit etwas Glück ist nur eine Ader für die Erkennung zuständig.


Im Internet findet man leider nix über die Belegung.
Ich hab mal nen paar Bilder angehangen, bei dem einen leuchtet das 
Rücklicht trotz angeschlossener Blinker.
von Alexander (alecxs)


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Vermutlich wird alles per CAN gesteuert und die Stromaufnahme auf 
Kurzschluss überwacht, wie man das von Fahrrädern mit Bosch Smart System 
kennt.

LED Treiber wird direkt in dem Rücklicht vorhanden sein, also könnte man 
sich irgendwo her Spannung (12V?) besorgen und das Rücklicht auf 
Dauerplus legen. Die Versorgung muss aber von anderswo herkommen, das 
Steuergerät (BMS?) kennt ja seine Verbraucher und schaltet die 
kurzerhand ab.

Ich würde erstmal Makroaufnahmemodus aktivieren und ordentliche Fotos 
von den Steckern machen. Kabelbäume aufschneiden ist nicht so geil, dann 
lieber passende Gegenstücke besorgen. JULET bzw. HIGO findet man von 
verschiedenen Herstellern auf AliExpress, Bilder zum Vergleich sind 
unerlässlich.
: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Eric schrieb:
> bei dem einen leuchtet das Rücklicht trotz angeschlossener Blinker.

Mit KI-Bildbearbeitung geht so etwas ganz einfach.

Aus dem Suchergebnis abgeleitet, wäre es sinnvoll gewesen beim Kauf des 
Zubehörs diese Frage beim Händler bereits zu stellen.

https://share.google/aimode/LjwF105WE94lVmUE3
von Rolf (rolf22)


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Eric schrieb:

Das Rücklicht ist so konzipiert, dass wenn ich die Blinker einstecke,
das Rücklicht aus geht und die Blinker die Rücklichtfunktion mit
übernehmen.

Überleg mal, wer DAS verstehen kann. Mehr Brauchbares stand ja im ersten 
Posting nicht. Und später war es trotz Fotos immer noch unklar. :-(
Anscheinend wird die serienmäßige Ausstattung durch eine andere ergänzt, 
wobei immer nur eine der beiden in Betrieb ist.

Die alten Blinklichter sind zusammen mit den nachgerüsteten neuen 
vermutlich nicht zulässig, weil der von dir erwähnte Mindestabstand in 
der Kombination nicht eingehalten wird. Der wird ja sicherlich nicht 
einfach außen gemessen, das wäre sicherheitstechnisch nicht sehr 
sinnvoll.
Hinsichtlich der Sicherheit kommt es neben der Helligkeit auch auf das 
Signalbild an, da kann man nicht einfach mehrere Leuchtpunkte irgendwie 
verteilen. Das gilt auch für Rück-/Bremsleuchten.

Also werden die alten abgeschaltet - aus Spaß macht der Hersteller das 
kaum und zusätzlicher Stromverbrauch ist ihm egal.

Wenn du das Fahrzeug unzulässig veränderst - und genau das willst du ja 
- dann solltest du die rechtlichen Folgen bedenken. Da geht es nicht nur 
um 20 € Verwarngeld. Im Falle eines Unfalls kann dich der Anwalt deiner 
oder der der gegnerischen Versicherung so platt machen, dass du nicht 
mehr weißt, ob du Männlein oder Weiblein bist.
von Alexander (alecxs)


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Ist doch vollkommen Wurst.

https://www.youtube.com/watch?v=y6uN38whkyU
von Nevs (noname_user)


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Die deutsche HP vom Hersteller, da gabt es zig Dateien (32x) als techn. 
oder Anleitungen, nur konnte ich die dort nicht finden, außer den Text 
dass es die auf der Seite zu dem Modell gäbe. Und du kommst mit Bildern 
daher?
Einen Stromlaufplan gibt es wohl nicht dazu wenn man so ein Teil kauft?
von Nick (b620ys)


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Mit der geplanten Änderung beim TÜV vorsprechen und notfalls eintragen 
lassen. Die Beleuchtung muss den Vorschriften entsprechen und nicht dem 
Auslieferungszustand, ausser es gibt eine Ausnahmegenemigung die dann 
nicht verändert werden kann. Wenn man davon abweicht -> Muss den 
Vorschriften entsprechen.
Ohne K-Nummer (Wellenlinie) braucht man es nicht mal probieren.

Ob der Blinker oder das Rücklicht auf der Motocrossstrecke geht oder 
nicht ist völlig belanglos.

Bei Wettbewerben die tw. auf öffentlichen Strassen stattfinden gelten 
andere "Vorschriften".
von Alexander (alecxs)


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Wenn jemand von Blinkanlagen mal so überhaupt keine Ahnung hat dann ist 
es der deutsche TÜV mit seinen schwachsinnigen Vorschriften.
von H. H. (hhinz)


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Alexander schrieb:
> Wenn jemand von Blinkanlagen mal so überhaupt keine Ahnung hat
> dann ist
> es der deutsche TÜV mit seinen schwachsinnigen Vorschriften.

Das kommt dir nur so vor, weil du selbst schwachsinnig bist.
von Alexander (alecxs)


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Sag mir dass Du kein Auto fährst ohne mir zu sagen dass Du kein Auto 
fährst.

Garantiert noch nie erlebt, ein Dacia, Hyundai, Kia steht vor Dir und 
blinkt nicht. Kennzeichen, Bremslichter und Rückleuchten gut sichtbar.

Nachdem es abgebogen ist blinkt es dann plötzlich 60 Zentimeter weiter 
unten im tiefschwarzen Kunststoff der Stoßstange.

Und Nein das betrifft nicht nur US-Importe, die Fahrzeuge werden direkt 
beim Hersteller für den europäischen Markt damit nachgerüstet.
von H. H. (hhinz)


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Der TÜV ist nicht schuld an deiner Paranoia.
von Alexander (alecxs)


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TÜV und DEKRA haben die technischen Standards entwickelt die der StVZO 
zugrunde liegen.
von H. H. (hhinz)


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Alexander schrieb:
> TÜV und DEKRA haben die technischen Standards entwickelt die der
> StVZO
> zugrunde liegen.

Nur in deinen Wahnvorstellungen.
von Alexander (alecxs)


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Meine Therapeutin sagt ich soll nicht auf Dich hören, Du existierst gar 
nicht.
von Ralf X. (ralf0815)


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Alexander schrieb:
> Meine Therapeutin sagt ich soll nicht auf Dich hören, Du existierst gar
> nicht.

Als erstes muss eine Rettungskraft einen Patienten beruhigen und 
lebensrettende Massnahmen ergreifen.
Wenn es dazu nötig ist, sind auch Lügen ggü. dem Patienten erlaubt.
: Bearbeitet durch User
von Harald K. (kirnbichler)


Angehängte Dateien:

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Alexander schrieb:
> Garantiert noch nie erlebt, ein Dacia, Hyundai, Kia steht vor Dir und
> blinkt nicht. Kennzeichen, Bremslichter und Rückleuchten gut sichtbar.
>
> Nachdem es abgebogen ist blinkt es dann plötzlich 60 Zentimeter weiter
> unten im tiefschwarzen Kunststoff der Stoßstange.

Siehe Bild.

Mit dem TÜV hat das übrigens nichts zu tun, das geht auf die Kappe von 
a) Design und b) irgendeiner KFZ-Zulassungsbehörde in einem 
EU-Mitgliedsstaat.

Wenn da jemand das Idiotendesign durchwinkt, dann ist das in allen 
anderen EU-Mitgliedsstaaten auch zugelassen.
von Alexander (alecxs)


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Das ursprüngliche Design ist ein blinkendes Rücklicht, der Designfail 
hingegen ist eine Nachbesserung und der deutschen StVZO geschuldet.

§ 54 (3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes 
Licht zulässig.

Gegen diese dämlichen Lauflichtblinker hat übrigens keiner was, die sind 
gelb. Auch die gestörten ganzseitigen Vollichtstreifen sind zulässig 
wenn serienmäßig vorhanden. Die Neon Unterbodenbeleuchtung widerum ist 
verboten. In Deutschland.
von Holger R. (holgerr)



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Rolf schrieb:
> dass du nicht
> mehr weißt, ob du Männlein oder Weiblein bist.
Auch dafür gibt es was.
HolgerR
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Harald K. schrieb:
> b) irgendeiner KFZ-Zulassungsbehörde in einem EU-Mitgliedsstaat.

Das Bildbeispiel und Problem sehe ich auch so.

Was auch noch doof ist, sind die klaren Blinker ohne orange Glasfront. 
In einem bestimmten Winkel spiegelt sich oftmals genau der eigene 
Blinker, so dass man meint, dass das andere Auto auf der Hauptstraße von 
Links kommend einbiegen möchte. Wenn dann von der Seitenstraße jemand 
einfährt, dann knallt es schon wieder auf der Bundesstraße. Da ich das 
weiß, warte ich lieber bis das vermeintlich blinkende Fahrzeug wirklich 
richtig eingebogen ist oder gerade aus weiter fährt. Da ist es mir egal 
wieviel der hinter mir hupt und wild gestikuliert. Ich schau da jetzt 
immer kurz in den Rückspiegel.
von Harald K. (kirnbichler)


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Dieter D. schrieb:
> In einem bestimmten Winkel spiegelt sich oftmals genau der eigene
> Blinker

S-Bahn-Blinker?
von René H. (mumpel)


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Nick schrieb:
> Ohne K-Nummer (Wellenlinie) braucht man es nicht mal probieren.

K-Nummer ist Fahrrad, nicht Motorrad. Da gilt das E-Kennzeichen nach 
UNECE Regelung Nr. 50 (die gilt übrigens auch bei 
Fahrtrichtungsanzeigern an Fahrrädern und Pedelecs).
von Clara (clara)


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Ralf X. schrieb:
>
> Beitrag "Kurvenradius berechnen"

Danke für die Erinnerung an diesen lustigen Thread. Ausgezeichneter 
Salami-Aufschnitt.
von Udo S. (urschmitt)


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Alexander schrieb:
> Die Neon Unterbodenbeleuchtung widerum ist
> verboten. In Deutschland.

Jetzt kommen wir deinem Hass auf den TÜV näher.
von Alexander (alecxs)


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Ich bekomme alles eingetragen. Sogar die Wurstblinker.
von Rolf (rolf22)


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Holger R. schrieb:
>> dass du nicht mehr weißt, ob du Männlein oder Weiblein bist.

> Auch dafür gibt es was.

Ersthelfer für die 13-jährige Teenagerin mit lila Haaren, Kaumgummiblase 
vor dem Mund und Blechring in der Nase: "Da hinten rechts im Gang ist 
eine Tür. Steht zwar 'Damen' dran, aber geh ruhig trotzdem rein."
von Nick (b620ys)


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René H. schrieb:
> K-Nummer ist Fahrrad, nicht Motorrad. Da gilt das E-Kennzeichen

Stimmt.
Schwache Ausrede: Die K-Nummer kommt vom KBA.
Wie war das eigentlich vor der EU und den E-Nummern? Die 
Wellenlinie?`Oder auch die K-Nummer?

Naja, egal.
Hauptsache E-Nummer im Kreis mit Index.
von H. H. (hhinz)


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Nick schrieb:
> E-Nummern

Es geht hier nicht um Lebensmittelzusatzstoffe.


https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
von Nick (b620ys)


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H. H. schrieb:
> Es geht hier nicht um Lebensmittelzusatzstoffe.

Ausser bei Wurschtblinkern.
von René H. (mumpel)


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Nick schrieb:
> war das eigentlich vor der EU und den E-Nummern?

Nein. Die Regelung Nr. 50 ist auch schon älter. Die KBA-Nummern für 
Beleuchtungseinrichtungen bleiben. Fahrtrichtungsanzeiger sind aber 
Signaleinrichtungen, die an Fahrrädern und Pedelecs nach den §§ 67 und 
67a StVZO behandelt werden können, also ECE-Kennzeichnung oder 
KBA-Kennzeichnung.
von Alexander (alecxs)


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Lol ja genau, der Wurstblinker bekommt keine Abnahme weil E 321 
enthalten ist!
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