auch wir haben uns ein Elektroauto zugelegt und in meiner Vorfreude die Heidelberg Home Eco 11 kW Wallbox mitbestellt. Nun stellt sich heraus, dass der Elektriker den kompletten Zählerschrank aus dem Jahr 1992 gegen einen größeren tauschen muss, um bei der Installation der Wallbox Platz für die erforderliche Technik zu schaffen. Das kostet 4.700 Euro.
Da wir in der Garage ohnehin einen CEE-Stecker haben, möchte ich die stationäre Wallbox einfach mit einem CEE-Stecker versehen und als mobile Wallbox betreiben. Bei den Stadtwerken melde ich sie ebenfalls als mobile Ladeeinrichtung an.
Begehe ich damit ein Kapitalverbrechen oder gibt es bereits Erfahrungen von Menschen in ähnlichen Situationen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Meinungen und Ratschläge.
Es hätte doch eh ein Kabel von dem Zählerschrank zur Wallbox gelegt werden müssen.
Gibt es ggf. die Möglichkeit mit einem 5x10mm² zur Garage zu fahren und dort eine Unterverteilung zu setzen in der alles notwendige eingebaut wird?
Edit: Man könnte dann ggf. auch gleich die Sicherung und den FI für die CEE Dose mit einbauen und damit Platz im Zählerschrank schaffen.
Es hätte doch eh ein Kabel von dem Zählerschrank zur Wallbox
gelegt werden müssen.
Gibt es ggf. die Möglichkeit mit einem 5x10mm² zur Garage zu fahren und
dort eine Unterverteilung zu setzen in der alles notwendige eingebaut
wird?
Es geht mit um die Fernsteuermöglichkeit der Wallbox, die Netzbetreiber wollen die direkt beim Zähler haben. Aber bei einer 11kW Wallbox ist die ja noch keine Pflicht.
Es geht mit um die Fernsteuermöglichkeit der Wallbox, die Netzbetreiber
wollen die direkt beim Zähler haben. Aber bei einer 11kW Wallbox ist die
ja noch keine Pflicht.
Soweit ich die aktuelle Situation verstehe ist die Fernsteuerbarkeit noch keine Pflicht, muß aber zukünftig möglich sein. So schreibt es z.B. mein VNB ewe netz.
Ein konzessionierter Betrieb wird sich also hüten eine Wallbox ohne Fernsteuerbarkeit zu installieren.
Praktmatische Lösung: Steckerleitung an Wallbox, nix anmelden.
Ist natürlich ganz falsch.
Zum Thema FI: Wenn Verteilung von 1992 sollte schon ein 30mA-FI verbaut sein - auch für die 16A-CEE-Dose.
Praktmatische Lösung: Steckerleitung an Wallbox, nix anmelden.
Ist natürlich ganz falsch.
Meiner Meinung nach bessere Lösung:
Wallbox zurückgeben und eine mobile Wallbox für Anschluss an CEE kaufen. Die sollte dann einen Typ-B RCD integriert haben.
Alternativ den RCD der CEE Steckdose gegen einen Typ-B tauschen.
Es geht mit um die Fernsteuermöglichkeit der Wallbox, die Netzbetreiber
wollen die direkt beim Zähler haben.
Meine neue Wärmepumpe muss die Option auch haben (Genauer gesagt eigentlich nur die 7kW Zusatzheizung). Trotzdem wurde sie an eine UV angeschlossen, die ich vorher im neuen Heizungsraum gesetzt hatte.
Das einzige was der Elektriker bemängelte und nachgerüstet hat, war der SLS vor dem Zähler, da war nur ein Ausschalter und 32A Neozed Sicherungen direkt nach dem Zähler.
Meiner Meinung nach bessere Lösung:
Wallbox zurückgeben und eine mobile Wallbox für Anschluss an CEE kaufen.
Die sollte dann einen Typ-B RCD integriert haben.
Die Heidelberg-WB hat den Gleichstromfehlerschutz integriert, der vorgelagerte FI Typ A reicht also aus. So schreibt es auch die Installationsanweisung der WB
Alternativ den RCD der CEE Steckdose gegen einen Typ-B tauschen.
Er wird wohl keinen FI nur für die CEE-Dose haben
H. H. schrieb:
Es geht mit um die Fernsteuermöglichkeit der Wallbox, die Netzbetreiber
wollen die direkt beim Zähler haben.
Meine neue Wärmepumpe muss die Option auch haben (Genauer gesagt
eigentlich nur die 7kW Zusatzheizung). Trotzdem wurde sie an eine UV
angeschlossen, die ich vorher im neuen Heizungsraum gesetzt hatte.
Das einzige was der Elektriker bemängelte und nachgerüstet hat, war der
SLS vor dem Zähler, da war nur ein Ausschalter und 32A Neozed
Sicherungen direkt nach dem Zähler.
Dann habt Ihr einen VNB der es mit seinen TAB nicht so genau nimmt oder Du hast schon ein APZ-Feld in der Verteilung. Das APZ-Feld wird zwar von keinem VNB genutzt (die setzen das Smartmeter-Gateway und die Relaisbox für die Steuersignale auf eine Hutschiene am Zähler) aber immer noch gefordert.
Es geht mit um die Fernsteuermöglichkeit der Wallbox, die Netzbetreiber
wollen die direkt beim Zähler haben. Aber bei einer 11kW Wallbox ist die
ja noch keine Pflicht.
Aber sicher ist das auch für 11kW Lader Pflicht. Den Buchstaben des Gesetzes nach sowohl für fest installierte Wallboxen, als auch für über CEE angeschlossene Lader…
In der Praxis sind die allermeisten Netzbetreiber aber noch gar nicht in der Lage, das technisch umzusetzen (einige aber schon). Das ändert aber nix an der Pflicht ;)
Üblicherweise bedeutet das, dass man halt ein geeignetes Steuerkabel vom Zählerschrank zur Wallbox legt, und das erst mal nirgendwo anschließt. Die Wallbox muss allerdings die Steuerungsfunktionen haben.
Ebenfalls in der Praxis merkt der Netzbetreiber erst mal nix von einer mobil angeschlossen Wallbox. Wenn aber doch irgend wann mal, kommst du in Argumetationsschwierigkeiten.
Die Heidelberg-WB hat den Gleichstromfehlerschutz integriert, der
vorgelagerte FI Typ A reicht also aus. So schreibt es auch die
Installationsanweisung der WB
Dann habt Ihr einen VNB der es mit seinen TAB nicht so genau nimmt oder
Du hast schon ein APZ-Feld in der Verteilung.
Das nicht, aber es wurde vor gut 30 Jahren ein Zählerschrank für 6 Zähler plus zwei Extra Felder gesetzt. Da nur noch 4 Wohnungen existieren ist genügend Platz im Schrank.
Praktmatische Lösung: Steckerleitung an Wallbox, nix anmelden.
Ist natürlich ganz falsch.
Es ist eine Grauzone. Regelmäßig am selben Platz genutzte Mobile Wallboxen müssen angemeldet werden, genauso wie auch die fest verbauten. Nun kann man sich halt die Frage stellen, was genau ist "regelmäßig"? für 2 Wochen im Jahr im Urlaub, wie ich dies nutze bei meinen Eltern, 1 Mal im Monat? Ab mehr als 1 mal in der Woche dürfte es schwer werden, das als nicht regelmäßig zu erklären. Aber formal hmmm...
Regelmäßig am selben Platz genutzte Mobile Wallboxen müssen angemeldet
werden
Ja und wenn nicht? Kommt dann die Wallbox-Polizei und schreibt ein Ticket?
Das wird niemals jemand mitbekommen. Falls die im einsichtigen Außenbereich installiert werden soll -> Sichtschutz vorsehen.
Wenn aber doch irgend wann mal, kommst du in
Argumetationsschwierigkeiten.
Ja richtig. Das gibt sicher ne 25 EUR OWI.
Also einfachste Lösung: Wallbox fest installieren und zwar an die vorhandene CEE Leitung. Alles was man da evt. noch brauchen sollte, z.B. FI, kann man vor Ort in nen kleinen Verteilerkasten packen. Ende der Geschichte.
Ja und wenn nicht? Kommt dann die Wallbox-Polizei und schreibt ein
Ticket?
Das kannst du deinen Ortsnetzbetreiber fragen.
Wenn in der Straße noch mehr Cyblords wohnen, könnte es für alle teuer werden.
Wenn das die einzige Wallbox ist, spielt das wohl keine wirkliche Rolle. Aber spätestens, wenn die Netzstabilität leidet, weil das Netz so schon an der Kotzgrenze arbeitet (weil der dringend nötige Netzausbau halt verpennt wurde, oder weil Leitungen Asbach uralt sind u.s.w.) Könnte man durchaus gravierenden Ärger bekommen. Theoretisch, bei renitenten, uneinsichtigen "Kunden" bis hin zur Trennung des Stromanschlusses vom Netz.
Ja und wenn nicht? Kommt dann die Wallbox-Polizei und schreibt ein
Ticket?
Wenn in der Straße noch mehr Cyblords wohnen, könnte es für alle teuer
werden.
Wenn das die einzige Wallbox ist, spielt das wohl keine wirkliche Rolle.
Aber spätestens, wenn die Netzstabilität leidet, weil das Netz so schon
an der Kotzgrenze arbeitet (weil der dringend nötige Netzausbau halt
verpennt wurde
Was ändert ein 4700 EUR Anschluss vom Elektriker daran? Es geht darum das Ding günstig anzuschließen. Was ändert eine legale mobile Anbindung vs. einer fixen Selbstinstallation daran?
Könnte man
durchaus gravierenden Ärger bekommen. Theoretisch, bei renitenten,
uneinsichtigen "Kunden" bis hin zur Trennung des Stromanschlusses vom
Netz.
Hätte könnte und theoretisch. D.h. mit einer Wahrscheinlichkeit von 0.0001% bekommst du dann was? Einen Brief dass du das Ding stilllegen sollst weil nicht korrekt angemeldet.
Vielen Dank für die zahlreichen Hinweise. Das hilft mir sehr bei der Orientierung. Folgende habe ich noch:
Die Sicherheitsanforderungen sind grundsätzlich erfüllt:
Der Heidelberg Home Eco 11 kW verfügt über einen integrierten DC-Fehlerstromschutz bei 6 mA.
Im Zählerschrank läuft der CEE-Stecker über einen FI (mit anderen Verbrauchern kombiniert).
Die gesetzlichen Anforderungen sind mittelmäßig:
Der Heidelberg Home Eco 11 kW ist nicht steuerbar. Der Elektriker möchte ihn mit einem steuerbaren Lasttrennschalter nachrüsten.
Dann ist da noch die Sache mit der Anmeldung (ich werde eine stationäre Ladeeinrichtung als mobile deklarieren.)
Muss ich dafür wirklich einen bestehenden Zählerschrank aus dem Jahr 1992 für 4.700 Euro komplett austauschen? Der Sparrefekt des E-Autos wäre dahin...
Ich wollte den Heidelberg Home Eco 11 kW (unbenutzt, ungeöffnet) über eine Kleinanzeige verkaufen, aber niemand möchte mehr als die Hälfte des Kaufpreises zahlen. Wenn ich doch tatsächlich eine mobile Ladeeinrichtung kaufen sollte, werde ich ihn ebenfalls über den bestehenden CEE-Anschluss in der Garage betreiben.
Ist es wirklich falsch, illegal oder verboten, den bestehen, neuen Heidelberg Home Eco 11 kW als mobile Ladeeinrichtung umzufunktionieren und genau so wie eine mobile zu betrieben?