Heidelberg Home Eco 11 kW mit CEE betreiben

OP #8096307
Lesenswert?

Hallo Forum,

auch wir haben uns ein Elektroauto zugelegt und in meiner Vorfreude die Heidelberg Home Eco 11 kW Wallbox mitbestellt. Nun stellt sich heraus, dass der Elektriker den kompletten Zählerschrank aus dem Jahr 1992 gegen einen größeren tauschen muss, um bei der Installation der Wallbox Platz für die erforderliche Technik zu schaffen. Das kostet 4.700 Euro.

Da wir in der Garage ohnehin einen CEE-Stecker haben, möchte ich die stationäre Wallbox einfach mit einem CEE-Stecker versehen und als mobile Wallbox betreiben. Bei den Stadtwerken melde ich sie ebenfalls als mobile Ladeeinrichtung an.

Begehe ich damit ein Kapitalverbrechen oder gibt es bereits Erfahrungen von Menschen in ähnlichen Situationen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Meinungen und Ratschläge.

Ruddy

#8096309
Lesenswert?

Es hätte doch eh ein Kabel von dem Zählerschrank zur Wallbox gelegt werden müssen. Gibt es ggf. die Möglichkeit mit einem 5x10mm² zur Garage zu fahren und dort eine Unterverteilung zu setzen in der alles notwendige eingebaut wird?

Edit: Man könnte dann ggf. auch gleich die Sicherung und den FI für die CEE Dose mit einbauen und damit Platz im Zählerschrank schaffen.

: Bearbeitet durch User
#8096311
Lesenswert?

Udo S. schrieb:

Es hätte doch eh ein Kabel von dem Zählerschrank zur Wallbox gelegt werden müssen. Gibt es ggf. die Möglichkeit mit einem 5x10mm² zur Garage zu fahren und dort eine Unterverteilung zu setzen in der alles notwendige eingebaut wird?

Es geht mit um die Fernsteuermöglichkeit der Wallbox, die Netzbetreiber wollen die direkt beim Zähler haben. Aber bei einer 11kW Wallbox ist die ja noch keine Pflicht.

Der Elektriker sieht ein Opfer...

: Bearbeitet durch User
#8096313
Lesenswert?

H. H. schrieb:

Es geht mit um die Fernsteuermöglichkeit der Wallbox, die Netzbetreiber wollen die direkt beim Zähler haben. Aber bei einer 11kW Wallbox ist die ja noch keine Pflicht.

Soweit ich die aktuelle Situation verstehe ist die Fernsteuerbarkeit noch keine Pflicht, muß aber zukünftig möglich sein. So schreibt es z.B. mein VNB ewe netz.

Ein konzessionierter Betrieb wird sich also hüten eine Wallbox ohne Fernsteuerbarkeit zu installieren.

Praktmatische Lösung: Steckerleitung an Wallbox, nix anmelden. Ist natürlich ganz falsch.

Zum Thema FI: Wenn Verteilung von 1992 sollte schon ein 30mA-FI verbaut sein - auch für die 16A-CEE-Dose.

#8096316
Lesenswert?

Jörg K. schrieb:

Praktmatische Lösung: Steckerleitung an Wallbox, nix anmelden. Ist natürlich ganz falsch.

Meiner Meinung nach bessere Lösung: Wallbox zurückgeben und eine mobile Wallbox für Anschluss an CEE kaufen. Die sollte dann einen Typ-B RCD integriert haben. Alternativ den RCD der CEE Steckdose gegen einen Typ-B tauschen.

H. H. schrieb:

Es geht mit um die Fernsteuermöglichkeit der Wallbox, die Netzbetreiber wollen die direkt beim Zähler haben.

Meine neue Wärmepumpe muss die Option auch haben (Genauer gesagt eigentlich nur die 7kW Zusatzheizung). Trotzdem wurde sie an eine UV angeschlossen, die ich vorher im neuen Heizungsraum gesetzt hatte. Das einzige was der Elektriker bemängelte und nachgerüstet hat, war der SLS vor dem Zähler, da war nur ein Ausschalter und 32A Neozed Sicherungen direkt nach dem Zähler.

#8096318
Lesenswert?

Udo S. schrieb:

Meiner Meinung nach bessere Lösung: Wallbox zurückgeben und eine mobile Wallbox für Anschluss an CEE kaufen. Die sollte dann einen Typ-B RCD integriert haben.

Die Heidelberg-WB hat den Gleichstromfehlerschutz integriert, der vorgelagerte FI Typ A reicht also aus. So schreibt es auch die Installationsanweisung der WB

Alternativ den RCD der CEE Steckdose gegen einen Typ-B tauschen.

Er wird wohl keinen FI nur für die CEE-Dose haben

H. H. schrieb:

Es geht mit um die Fernsteuermöglichkeit der Wallbox, die Netzbetreiber wollen die direkt beim Zähler haben.

Meine neue Wärmepumpe muss die Option auch haben (Genauer gesagt eigentlich nur die 7kW Zusatzheizung). Trotzdem wurde sie an eine UV angeschlossen, die ich vorher im neuen Heizungsraum gesetzt hatte. Das einzige was der Elektriker bemängelte und nachgerüstet hat, war der SLS vor dem Zähler, da war nur ein Ausschalter und 32A Neozed Sicherungen direkt nach dem Zähler.

Dann habt Ihr einen VNB der es mit seinen TAB nicht so genau nimmt oder Du hast schon ein APZ-Feld in der Verteilung. Das APZ-Feld wird zwar von keinem VNB genutzt (die setzen das Smartmeter-Gateway und die Relaisbox für die Steuersignale auf eine Hutschiene am Zähler) aber immer noch gefordert.

#8096320
Lesenswert?

H. H. schrieb:

Es geht mit um die Fernsteuermöglichkeit der Wallbox, die Netzbetreiber wollen die direkt beim Zähler haben. Aber bei einer 11kW Wallbox ist die ja noch keine Pflicht.

Aber sicher ist das auch für 11kW Lader Pflicht. Den Buchstaben des Gesetzes nach sowohl für fest installierte Wallboxen, als auch für über CEE angeschlossene Lader…

In der Praxis sind die allermeisten Netzbetreiber aber noch gar nicht in der Lage, das technisch umzusetzen (einige aber schon). Das ändert aber nix an der Pflicht ;) Üblicherweise bedeutet das, dass man halt ein geeignetes Steuerkabel vom Zählerschrank zur Wallbox legt, und das erst mal nirgendwo anschließt. Die Wallbox muss allerdings die Steuerungsfunktionen haben.

Ebenfalls in der Praxis merkt der Netzbetreiber erst mal nix von einer mobil angeschlossen Wallbox. Wenn aber doch irgend wann mal, kommst du in Argumetationsschwierigkeiten.

Deine Entscheidung.

Oliver

: Bearbeitet durch User
#8096323
Lesenswert?

Jörg K. schrieb:

Die Heidelberg-WB hat den Gleichstromfehlerschutz integriert, der vorgelagerte FI Typ A reicht also aus. So schreibt es auch die Installationsanweisung der WB

Ok, das wusste ich nicht.

Jörg K. schrieb:

Dann habt Ihr einen VNB der es mit seinen TAB nicht so genau nimmt oder Du hast schon ein APZ-Feld in der Verteilung.

Das nicht, aber es wurde vor gut 30 Jahren ein Zählerschrank für 6 Zähler plus zwei Extra Felder gesetzt. Da nur noch 4 Wohnungen existieren ist genügend Platz im Schrank.

#8096341
Lesenswert?

Jörg K. schrieb:

Praktmatische Lösung: Steckerleitung an Wallbox, nix anmelden. Ist natürlich ganz falsch.

Es ist eine Grauzone. Regelmäßig am selben Platz genutzte Mobile Wallboxen müssen angemeldet werden, genauso wie auch die fest verbauten. Nun kann man sich halt die Frage stellen, was genau ist "regelmäßig"? für 2 Wochen im Jahr im Urlaub, wie ich dies nutze bei meinen Eltern, 1 Mal im Monat? Ab mehr als 1 mal in der Woche dürfte es schwer werden, das als nicht regelmäßig zu erklären. Aber formal hmmm...

#8096352
Lesenswert?

Christian B. schrieb:

Regelmäßig am selben Platz genutzte Mobile Wallboxen müssen angemeldet werden

Ja und wenn nicht? Kommt dann die Wallbox-Polizei und schreibt ein Ticket?

Das wird niemals jemand mitbekommen. Falls die im einsichtigen Außenbereich installiert werden soll -> Sichtschutz vorsehen.

Wenn aber doch irgend wann mal, kommst du in Argumetationsschwierigkeiten.

Ja richtig. Das gibt sicher ne 25 EUR OWI.

Also einfachste Lösung: Wallbox fest installieren und zwar an die vorhandene CEE Leitung. Alles was man da evt. noch brauchen sollte, z.B. FI, kann man vor Ort in nen kleinen Verteilerkasten packen. Ende der Geschichte.

: Bearbeitet durch User
#8096360
Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:

Ja und wenn nicht? Kommt dann die Wallbox-Polizei und schreibt ein Ticket?

Das kannst du deinen Ortsnetzbetreiber fragen.

Wenn in der Straße noch mehr Cyblords wohnen, könnte es für alle teuer werden.

Wenn das die einzige Wallbox ist, spielt das wohl keine wirkliche Rolle. Aber spätestens, wenn die Netzstabilität leidet, weil das Netz so schon an der Kotzgrenze arbeitet (weil der dringend nötige Netzausbau halt verpennt wurde, oder weil Leitungen Asbach uralt sind u.s.w.) Könnte man durchaus gravierenden Ärger bekommen. Theoretisch, bei renitenten, uneinsichtigen "Kunden" bis hin zur Trennung des Stromanschlusses vom Netz.

#8096361
Lesenswert?

Christian B. schrieb:

Cyblord -. schrieb:

Ja und wenn nicht? Kommt dann die Wallbox-Polizei und schreibt ein Ticket?

Wenn in der Straße noch mehr Cyblords wohnen, könnte es für alle teuer werden. Wenn das die einzige Wallbox ist, spielt das wohl keine wirkliche Rolle. Aber spätestens, wenn die Netzstabilität leidet, weil das Netz so schon an der Kotzgrenze arbeitet (weil der dringend nötige Netzausbau halt verpennt wurde

Was ändert ein 4700 EUR Anschluss vom Elektriker daran? Es geht darum das Ding günstig anzuschließen. Was ändert eine legale mobile Anbindung vs. einer fixen Selbstinstallation daran?

Könnte man durchaus gravierenden Ärger bekommen. Theoretisch, bei renitenten, uneinsichtigen "Kunden" bis hin zur Trennung des Stromanschlusses vom Netz.

Hätte könnte und theoretisch. D.h. mit einer Wahrscheinlichkeit von 0.0001% bekommst du dann was? Einen Brief dass du das Ding stilllegen sollst weil nicht korrekt angemeldet.

: Bearbeitet durch User
OP #8096362
Lesenswert?

Vielen Dank für die zahlreichen Hinweise. Das hilft mir sehr bei der Orientierung. Folgende habe ich noch:

Die Sicherheitsanforderungen sind grundsätzlich erfüllt:

  • Der Heidelberg Home Eco 11 kW verfügt über einen integrierten DC-Fehlerstromschutz bei 6 mA.
  • Im Zählerschrank läuft der CEE-Stecker über einen FI (mit anderen Verbrauchern kombiniert).

Die gesetzlichen Anforderungen sind mittelmäßig:

  • Der Heidelberg Home Eco 11 kW ist nicht steuerbar. Der Elektriker möchte ihn mit einem steuerbaren Lasttrennschalter nachrüsten.
  • Dann ist da noch die Sache mit der Anmeldung (ich werde eine stationäre Ladeeinrichtung als mobile deklarieren.)

Muss ich dafür wirklich einen bestehenden Zählerschrank aus dem Jahr 1992 für 4.700 Euro komplett austauschen? Der Sparrefekt des E-Autos wäre dahin...

Ich wollte den Heidelberg Home Eco 11 kW (unbenutzt, ungeöffnet) über eine Kleinanzeige verkaufen, aber niemand möchte mehr als die Hälfte des Kaufpreises zahlen. Wenn ich doch tatsächlich eine mobile Ladeeinrichtung kaufen sollte, werde ich ihn ebenfalls über den bestehenden CEE-Anschluss in der Garage betreiben.

Ist es wirklich falsch, illegal oder verboten, den bestehen, neuen Heidelberg Home Eco 11 kW als mobile Ladeeinrichtung umzufunktionieren und genau so wie eine mobile zu betrieben?

#8096364
Lesenswert?

Ruddy M. schrieb:

Muss ich dafür wirklich einen bestehenden Zählerschrank aus dem Jahr 1992 für 4.700 Euro komplett austauschen?

Die Antworten darauf hast du doch bekommen.

Der Sparrefekt des E-Autos wäre dahin...

Willkommen in der Welt der E-Auto-Dullis. Für die komplette Experience fehlt dir jetzt noch die Nachrüstung von PV und Wärmepumpe. Da siehst du dann Spareffekte verpuffen dass es nur so raucht.

: Bearbeitet durch User
#8096367
Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:

Was ändert ein 4700 EUR Anschluss vom Elektriker daran? Es geht darum das Ding günstig anzuschließen. Was ändert eine legale mobile Anbindung vs. einer fixen Selbstinstallation daran?

das ändert daran folgendes: Der Netzbetreiber weiß von dieser Ladestation und hat, theoretisch, die Möglichkeit, sie bei, sich anbahnenden Netzengpässen, vorübergehend zu drosseln. Natürlich nicht ohne Gegenleistung: zum einen bekommt man für die reine Option der Steuerbarkeit eine Kompensationszahlung (in meinem Fall 150Euro im Jahr) und zum Anderen verpflichtet sich der Netzbetreiber, sein Netz auszubauen, wenn er von der Option der Drosselung gebrauch macht.

Meldet man sie nicht an, weiß er aber gar nichts davon und bekommt es, im Zweifel, nur durch Auswertung von Logfiles mit.

Cyblord -. schrieb:

Hätte könnte und theoretisch. D.h. mit einer Wahrscheinlichkeit von 0.0001% bekommst du dann was? Einen Brief dass du das Ding stilllegen sollst weil nicht korrekt angemeldet.

ja, vermutlich ist das der Erste Schritt, esseidenn, etwas ist dadurch kaputt gegangen, dann muss man mit Regressforderungen rechnen. Die NAV ist da unerbittlich.

Ruddy M. schrieb:

Dann ist da noch die Sache mit der Anmeldung (ich werde eine stationäre Ladeeinrichtung als mobile deklarieren.)

Das spielt keine Rolle ob Stationär oder mobil, einzig die Anschlusslast ist relevant, in dem Fall 11kW. 22kW sind genehmigungspflichtig, 11kW nur Meldepflichtig.

#8096376
Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:

Da siehst du dann Spareffekte verpuffen dass es nur so raucht.

ist das so? ich musste meinen Zählerschrank nur beim Einbau der PV (die mit der Wallbox einher ging) mit Überspannungsableitern pimpen lassen, die passten aber noch rein. Auch bei der Installation der Wärmepumpe letztes Jahr musste nichts gemacht werden am Zählerschrank.

Nunja, und was das Verpuffen der Spareffekte angeht: bei aktuellen Spritpreisen spare ich allein mit dem e Fahrzeug schon über 3000Euro im Jahr, dazu kommen 800, die ich weniger für den Betrieb der Wärmepumpe als der Gasheizung vorher zahlen musste und dann kommen da noch die 1500Euro weniger Stromkosten, welche mir die PV letztes Jahr beschert hat. Dieses Jahr bin ich jetzt schon bei 5000kWh Einsparung, da wird also noch einiges dazu kommen bis ende des Jahres. Unterm Strich bezahle ich also 5300Euro weniger pro Jahr an Betriebskosten. Das ist schon mehr als nur ein Urlaub.

#8096377
Lesenswert?

Christian B. schrieb:

ist das so? ich musste meinen Zählerschrank nur beim Einbau der PV (die mit der Wallbox einher ging) mit Überspannungsableitern pimpen lassen, die passten aber noch rein. Auch bei der Installation der Wärmepumpe letztes Jahr musste nichts gemacht werden am Zählerschrank.

Wir wissen inzwischen dass du als Stockholm-Syndrom-E-PV-Fanboy Opfer hier ganz ganz spezielle Ansichten hast. Du siehst ja dass er TE sich hier seine Einsparungen ganz selbst ausrechnen konnte. Dem laberst du kein Mittagessen mehr in die Tasche.

Gehst du eigentlich auch von Tür zu Tür und machst Werbung für deine Religion?

Angehängte Dateien:
: Bearbeitet durch User
#8096385
Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:

bekommt man für die reine Option der Steuerbarkeit eine Kompensationszahlung (in meinem Fall 150Euro im Jahr)

Jap. Opfer.

Was soll das mit Opfer zu tun haben? Ich habe mit meinem Netzbetreiber einen Vertrag geschlossen, der mir pro Jahr 150 Euro einbringt für die Option, dass er eine Steuerung nachrüstet, mit der er meine WP auf 4,3 kW drosseln darf. Die hat aber nur 3,5kW elektrische Leistung. Er darf also nur die elektr. Zuheizung abschalten, die bei mir eh nicht aktiv ist weil unnötig. Ich bekomme also 1500€ in 10 Jahren für nichts.

Wer für den Anschluss einer Wallbox sich einen neuen Hauptsicherungskasten verkaufen lässt, der ist Opfer von der VDE "Mafia".

#8096388
Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:

Stockholm-Syndrom-E-PV-Fanboy

Wer keine Argumente hat nimmt Beleidigungen. So kennen wir unseren Cyblord. Aber du darfst gerne 3 oder 4 Euro für dein Super Benzin bezahlen wenn irgendwann fast alle anderen auf E-Autos umgestiegen sind. Du darfst auch gerne 15 oder 20ct für dein Gas zum Heizen bezahlen, wenn ich 30 oder 25 ct für Strom bezahle und mit einer WP mit einem COP von über 3 heize. Im Gegensatz zu dir bekommen andere da kein Geifer um den Mund, die gönnen dir gerne das Festhalten an alte dann teurere Technologie.

#8096389
Lesenswert?

Udo S. schrieb:

Wer für den Anschluss einer Wallbox sich einen neuen Hauptsicherungskasten verkaufen lässt, der ist Opfer von der VDE "Mafia".

Absolut korrekt.

Aber letztlich läuft das auf einen viel allgemeineren Fakt raus: Wer im Eigenheim nicht das meiste selbst machen kann wird ausgenommen und verarscht. Grade bei den aktuellen Handwerkerpreisen. D.h. vor allem Elektro + Heizung sollte man zu 95% selbst machen können.

#8096390
Lesenswert?

Christian B. schrieb:

bei aktuellen Spritpreisen spare ich allein mit dem e Fahrzeug schon über 3000Euro im Jahr, dazu kommen 800, die ich weniger für den Betrieb der Wärmepumpe als der Gasheizung vorher zahlen musste und dann kommen da noch die 1500Euro weniger Stromkosten, welche mir die PV letztes Jahr beschert hat.

Toll! Wie sieht denn die Rechnung unter Berücksichtigung der erforderlichen Investitionen aus? Vermutlich nicht mehr ganz so rosarot.

#8096393
Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:

Aber letztlich läuft das auf einen viel allgemeineren Fakt raus: Wer im Eigenheim nicht das meiste selbst machen kann wird ausgenommen und verarscht. Grade bei den aktuellen Handwerkerpreisen. D.h. vor allem Elektro + Heizung sollte man zu 95% selbst machen können.

Das ist nicht ganz richtig. Wenn man die Förderung abgreifen will, ist man an bestimmten Stellen auf den Handwerker angewiesen, selbst wenn man es selbst könnte, weil man schlichtweg für bestimmte Arbeiten eine Berechtigung braucht. Interessant wird es halt wenn etwas passieren sollte und größerer Schaden entsteht, dann ist schnell Ende mit Lustig.

Viel ätzender finde ich da da solche Vorgaben, wie den Energieberater, den man nachweisen muß, wenn man bei der KFW die Förderung beantragt.

#8096399
Lesenswert?

Hans schrieb:

Toll! Wie sieht denn die Rechnung unter Berücksichtigung der erforderlichen Investitionen aus? Vermutlich nicht mehr ganz so rosarot.

Nicht viel Anders: Das Auto hab ich angeschafft, als mein Pendlerfahrzeug nicht mehr wirtschaftlich zu reparieren war und das 2. Fahrzeug ebenfalls schon nicht mehr wirtschaftlich war. Gut, normalerweise hätte ich mir keinen Neuwagen geholt, sondern einen Gebrauchten, aber ich wollte nicht nochmal 6 Jahre warten, bis der nächste Pendelwagen schrott ist. Und da seither die Diesel- und Benzinpreise nur nach oben gingen, mit ganz kurzen Entspannungsphasen, sehe ich da keinen Schaden drin. Selbiges gilt für die Wärmepumpe: Wurde angeschafft, als die Gasheizung kaputt ging. Kostete mich 15k Eigenmittel, 7-8k hätte ich für eine neue Gasheizung bezahlen müssen. Ergo: hab ich die Mehrkosten in 10 Jahren wieder rein, wenn die Preise stabil bleiben, wovon sicher nicht auszugehen ist, es wird also schneller gehen. Die einzige, wirkliche Investition war die PV Anlage. Die hätte ich nicht gebraucht.

#8096400
Lesenswert?

Hans schrieb:

Viel ätzender finde ich da da solche Vorgaben, wie den Energieberater, den man nachweisen muß, wenn man bei der KFW die Förderung beantragt.

wofür? für die Wärmepumpe? sicher nicht. für Dämmmaßnahmen? Vielleicht. Hatten wir damals, als wir das gemacht haben auch, weil noch unklar war, was wir überhaupt brauchen. Aber das war vor irgendeiner Förderung, also kann ich nicht sagen, ob das Zwingend erforderlich ist. Außerdem kann man viele Einsparpotentiale auch ohne Energieberater und Kredit schon nutzen.

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren