Hallo,
ich möchte mich neben dem Beruf selbstständig machen und ein kleines
Ingenieurbüro gründen. Leider muss ich feststellen, dass der Aufwand für
die Gründung fast der gleiche ist, wie als wenn ich mich komplett
selbstständig machen würde.
Als Tätigkeitsschwerpunkt soll Beratung, Planung, Erstellen von Software
und Elektronik im Vordergrund stehen.
Da ich nicht nur plane, sondern auch erstelle (Hardware) handelt es sich
nicht um eine reine freiberufliche Tätigkeit. Daher muss ich mich sowohl
beim Finanzamt (Freiberufler) als auch beim Gewerbeamt (Gewerbe)
anmelden.
Leider sind beim Beratungsgespräch mit der IHK noch ein paar Fragen
offen geblieben. Wie schaut es mit dem ach so lieben ElektroG aus? Muss
ich mich wegen ein paar Ören anmelden? Gibt es bereits Praxisfälle in
denen von den happigen Gebühren abgesehen wurde?
Welche anderen Institutionen werden mich nach der Gründung anschreiben
und ggf. mein „Bestes“ wollen – nämlich mein Geld?
Muss ich auch Mitglied in einer Ing.-Kammer werden, nur weil ich
beratend tätig sein möchte?
Auch über andere Hinweise und Tipps oder auch Erfahrungsberichte zum
Thema Gründung würde ich mich freuen.
Sebastian
> Daher muss ich mich sowohl beim Finanzamt (Freiberufler) als auch beim> Gewerbeamt (Gewerbe) anmelden.
Jein, solange es "Prototypen" sind und keine Serienproduktion, reicht
normalerweise die Meldung beim Finanzamt (falls dieses die Tätigkeit als
freiberuflich einstuft. Stichwort Anwendungssoftware vs.
Systemsoftware).
Am besten ohne Umweg direkt mit dem Finanzamt klären.
Sollte sich der Schwerpunkt verlagern, kann man immernoch ein Gewerbe
anmelden und muss sich nicht von Anfang an mit IHK und ähnlichem ...
auseinandersetzen.
ElektroG:
Falls Geräte nur im B2B-Bereich in Verkehr gebracht werden, reicht eine
Stammregistrierung (z.Z. 150€). Garantien und ähnliches werden nur im
B2C-Bereich fällig.
Richtig.
Die Händeaufhalter können Dir als Freiberufler nicht an die Wäsche. Auch
nicht die seltsame Insititution IHK, die auf ominöse Weise ein
staatliches Privatprotektorat genießt.
Ja, als teilweise Freiberufler hat man denselben Aufwand wie fuer eine
komplette Selbstaendigkeit. Es ist sogar noch extremer. Du benoetigst
auch dieselbe Infrastruktur wir 5 von Dir. Eine zusammengelegte
Infrastruktur wuerde helfen.
r
>Die Händeaufhalter können Dir als Freiberufler nicht an die Wäsche.>Auch nicht die seltsame Insititution IHK, die auf ominöse Weise ein>staatliches Privatprotektorat genießt
Vorsicht! Wenn er keiner Ingenieurstätigkeit nachgeht und die richtige
Ausbildung hat, ist er Gewerbetreibender. Dann kassiert die IHK
Pflichtbeiträge, die sich nach dem Umsatz bemessen. Es gibt da nur einen
Freibetrag von 5000,- im Jahr an Gewinn, glaube ich,
"...Wenn er keiner Ingenieurstätigkeit nachgeht..."
Ja genau, dann ist er eben auch kein Freiberufler.
Ich habe nicht behauptet, dass alleine der Ingenieurstitel ein Freibrief
ist. Oder versteht man meine Zeilen nicht?
Ggf. hilft es hier bei entsprechenden Förderorganisationen zu fragen.
Es gibt div. Gründeroffensiven, die auch
"Nebenbei-Sachen"
fördern bzw. beraten.
Ggf. "google", oder ask.net o.s.
Auch rechtl. Fragen (Haftung, etc. sind ggf. KRITISCH zu sehen)
sollte man klären.
Viel Erfolg
c.
"nunja wenn ich sehe dass man auch freiberufler werden kann ohne
Ing.-Ausbildung ....."
ja aber das trifft aber eher auf die künstler zu also mahler musiker
aber eigentlich eher für die studierten
>Ich habe nicht behauptet, dass alleine der Ingenieurstitel ein Freibrief
Äh, Moment - der Ingenieurstitel wäre ja doch ein Freibrief, aber hier
ist es wohl doch so, daß er keinen Titel hat. deshalb ist er erstmal
kein Freiberufler. Jetzt kommt sogar hinzu, daß das Gewerbeamt mitunter
noch genau wissen will, was man tut. Wer da nicht überwiegend denkt,
zahlt trotzdem! Die wissen schon wo sie es holen können.
""nunja wenn ich sehe dass man auch freiberufler werden kann ohne
Ing.-Ausbildung ....."
ja aber das trifft aber eher auf die künstler zu also mahler musiker
aber eigentlich eher für die studierten"
tja stimmt nicht, ich kenne ihn persönlich
er hat keine Ing.-Abschluss, kann aber trotzdem als Freiberufler tätig
sein und das im IT/ET-Sektor
hat sein Steuerberater arrangiert ! aber wie ist mir schleierhaft .....
> der Ingenieurstitel wäre ja doch ein Freibrief, aber hier> ist es wohl doch so, daß er keinen Titel hat. deshalb ist er erstmal> kein Freiberufler
Die Einstufung ob Freiberufler oder Gewerbetreibender nimmt das
Finanzamt vor und nicht der Titel. Übt man einen der Katalogberufe aus,
hält sich das Finanzamt auch daran, problematisch wird es, wie schon
geschrieben, bei Grenzfällen:
Dienstleistungen vs. Handelsgeschäft/Massenproduktion, "besonderer
beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung", persönliche
Verantwortung vs. weisungsgebundene Angestellte.
Definition aus dem PartGG (andere Variante: §18 EStG)
"Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer
beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche,
eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von
Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der
Allgemeinheit zum Inhalt. Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses
Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte,
Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure,
Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte,
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte,
vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren),
Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker,
Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten,
Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie
der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher."
Musiker als Künstler sind nur dann Freiberufler, wenn sie auch
Komponieen. Wenn sie einen Chor leiten, Arrangieren oder nur im
Orchester spielen sind es keine!