Gast
#692660
Wie verhält es sich, wenn man innerhalb eines Jahres in einem definierten Zeitraum, sagen wir von Maerz bis September, in die Selbständigkeit ein Angestellternverhältnis einstreut (Vollzeit)? Muss man dann für das gesamte Jahresgehalt Rentenverischerung und Arbeitslosenversicherung zahlen ? (Krankenkasse habe ich freiwillig gesetzlich)