ERA Leistungsentgelt verpflichtend?

Gast #3705823
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Hallo zusammen,

ich bin seit 7 Monaten in einem IG Metall Konzern.
In meinem Vertrag steht, dass er sich auf den Rahmenvertrag der IG 
Metall bezieht und ich ERA 9b bin. Bei meinem Vorstellungsgespräch ging 
es nie um eine Zulage ö.ä., ich weiß jedoch von einem Kollegen, dass er 
eine bekommt.
Laut meinem Vertrag wird mit Ablauf der Probezeit eine 
Leistungsbeurteilung erstellt, diese hat mein Chef auch mit mir 
ausgefüllt.
Ich warte jedoch immer noch auf die Bezahlung der Leistungszulage.

Mir ist schon klar, dass mir eine Frage hierzu nur meine 
Personalabteilung beantworten kann, jedoch möchte ich mich vorab schon 
mal informieren.

Habe ich mit einem Vertrag nach IG Metall immer ein Recht auf ein 
Leistungsentgelt oder muss dies explizit im Vertrag geregelt werden?
Wird die Zulage evtl nur einmal pro Jahr bezahlt?

Danke im Voraus.
Gast #3705864
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Die Leistungszulage ist im ERA-Tarif ein feste Bestandteil (nach der 
Probezeit). Im Klartext: Das Gehalt setzt sich (immer) zusammen aus dem 
Grundgehalt deiner Einstufung (bei dir also EG9b) + der Leistungszulage. 
Nach deiner Leistungsbeurteilung müsstest du automatisch einen Zettel 
mit einer Tabelle bekommen, in der das Ergebnis der Leistungsbeurteilung 
aufgeschlüsselt ist und unten eine klare Zahl in Prozent (0%-30%) steht. 
Das ist deine Leistungszulage in Prozent vom Grundgehalt. Das kann 
theoretisch auch 0% sein, habe ich aber noch nie erlebt. Den Zettel 
müsstest du übrigens trotzdem bekommen.

Gruß Christian.
Gast #3708510
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Christian schrieb:
> Die Leistungszulage ist im ERA-Tarif ein feste Bestandteil (nach der
> Probezeit).

Ich habe gehört das ich nicht ganz stimmt. In manchen Firmen wird statt 
Leistungsentgelt, eine Außertarifliche-Zulage gewährt. Dort gibt es 
keine 0-30% Leistungsentgelt.

Kennt jemand vielleicht die zweite Variante mit außertarifliche-Zulage 
näher? (Es geht nicht um einen AT-Vertrag)
Gast #3708597
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Ich weiß, daß man eine (für den Arbeitgeber auf freiweiliger Basis 
gezahlte) außertarifliche Zulage bekommen kann, z.B. wenn der AG einen 
Bewerber gerne haben will, aber dieser mehr Gehalt fordert, als seine 
ERA-Beschreibung zulässt.
Aber das hat meines Wissens nichts mit der Leistungszulage zu tun, da 
diese keine freiwillige Leistung des AG ist.
Gast #3708678
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Mathias schrieb:
> Ich habe gehört das ich nicht ganz stimmt. In manchen Firmen wird statt
> Leistungsentgelt, eine Außertarifliche-Zulage gewährt. Dort gibt es
> keine 0-30% Leistungsentgelt.

Das ist blödsinn. Es gibt den ERA Rahmenvertrag. Alles andere ist kein 
IGM-Betrieb, sondern einer der nicht in der Gewerkschaft ist und damit 
wirbt, daß die Bezahlung an ERA "angelehnt" ist.
Gast #3708854
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Wenn eine Leistungszulage Bestandteil des Gehalts ist (ob
zusätzlich oder inklusiv), kann der Betrag vom Arbeitgeber nach
Lust und Laune einbehalten werden. So wird Lohn-/Gehaltsfortzahlung
durch eine völlig unbegründete Vertragsklausel ausgehebelt.
Eine derartige Benachteiligung tut überhaupt nicht nötig.

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