Quansheng UV-K5 Welchen soll ich nehmen ?

#7548829
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Hallo

Von den aktuell heiss diskutierten Handgeraeten sind wohl die Quansheng UV-K5 der letzte Schrei. Nur wen soll ich davon nehmen, die unterscheiden sich scheinbar durch Gehaeuse und Display ? gerne qualifizierte Antworten .

73 der Nik (Ist meine persoehnliche Meinung und nicht wirklich wichtig)

#7548901
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Ok, Danke fuer die Antworten.

Aber dann duerfte man ja auch keine Fahraeder verkaufen.

Aber so ein Funkgeraet selber bauen , das duerfte ich ?

Zureueck zur Ursprungsfrage, habe jetz Angebote von 12€ (!) bis weit ueber 40€

Hat der eine oderer andere eine Empfehlung.

vy 73

( Besser im falschen Körper,als der falsch Körper in dir )

#7549022
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Res schrieb:

Gar keines? https://nkgdb.ofcomnet.ch/de/p7HRvFch8ipQgDgvb https://funkbasis.de/viewtopic.php?p=680121&sid=3da8e74e3a0319c93d24b37b700a333b

Wir sind aber nicht in der Schweiz. Und in Deutschland ist die Bundesnetzagentur für die Marktaufsicht zuständig und nicht die Schweizer BAKOM. So lange das Gerät von keiner Marktaufsichtsbehörde eines EU-Landes beanstandet wurde, dürfen die Quansheng-Geräte importiert und verkauft werden. Ganz offiziell und ohne jede Einschränkung.

#7549124
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Res schrieb:

Nur weil man es darf, heisst noch nicht dass man es soll. Das Ding stört andere Funkdienste, also Finger weg.

Hast du Quellen, die konkret belegen, dass jemand gestört wurde oder ist das deine gefühlte Beurteilung als besorgter Bürger? Schaltnetzteile, PLC, ISM und Co. stören auch, also da auch Finger weg?

Ich verlasse mich da lieber auf die Fachleute der zuständigen Bundesnetzagentur und auf deren Pendants in den anderen EU-Mitgliedsstaaten. Auf Youtube Videos von irgendwelchen Influenzern und auf den vorauseilenden Gehorsam von Gutmenschen und sonstigen Bevormundern und Fingerhebern darf man gern verzichten. Davon gibts in der Politik schon genügend. Da braucht es nicht noch dich.

Gast #7549158
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Al schrieb:

Ich verlasse mich da lieber auf die Fachleute der zuständigen Bundesnetzagentur und auf deren Pendants in den anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Den Schweizern sagt man ja alles mögliche nach, aber die BAKOM ist auch nicht dümmer als unsere BNetzA. Sobald jemand mit dem Ding EMV-Messungen macht und eine Beschwerde einreicht, landet das Ding hier genauso auf der Sperrliste wie drüben.

#7549202
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Soul E. schrieb:

Den Schweizern sagt man ja alles mögliche nach, aber die BAKOM ist auch nicht dümmer als unsere BNetzA.

Aber vielleicht penibler, empfindlicher, korinthenkackerhafter? Die Schweizer müssen ja nicht die gleiche Norm wie die Europäer haben.

Soul E. schrieb:

Sobald jemand mit dem Ding EMV-Messungen macht und eine Beschwerde einreicht

Also ich brauch nur ein Gerät haben, damit Messungen machen und mich über die Ergebnisse beschweren, und schon wird das Gerät verboten? Ach, das kann ja lustig werden.

Gast #7549245
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Wastl schrieb:

Also ich brauch nur ein Gerät haben, damit Messungen machen und mich über die Ergebnisse beschweren, und schon wird das Gerät verboten? Ach, das kann ja lustig werden.

Grundsätzlich schon, ja. Du meldest das hier: https://verwaltung.bund.de/leistungsbeantragung/de/leistung/99118055261000/herausgeber/LeiKa-103356009/region/00#0 und natürlich solltest Du Deine Vorwürfe auch belegen können. Dann fordert die BNetzA vom Importeur die CE-Unterlagen an, und wenn es nicht passt hat dieser nachzubessern oder bekommt ein Importverbot.

Üblicherweise machen das Wettbewerber, die den billigen Konkurrenten vom Markt weghaben wollen. Der Nachweis einer RED- oder CE-Verletzung ist ja von Privatpersonen nicht so einfach zu führen. Bei elektrischer Sicherheit oder Spielzeugrichtlinie schon, aber bei Funk braucht man halt ein paar Messmittel.

#7549265
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Eventuell sollte man etwas sparen und sich dann etwas wertiges anschaffen. Von außen schauen die Dinger ganz nett aus zumindest auf Bildern. Aber innen sieht man schon die 15 Euro und zwar überall selbst an der Löterei. Ich zahle für langlebige wertige Dinge egal was gerne mehr. Ps: Ich habe 1996 bei Sport Scheck in München zwei Polartec Jacken von VAUDE gekauft, die waren nicht billig, aber die habe ich heute noch. Sogar der Reißverschluss ...eines der ersten Teile die immer kaputt gehen funktionieren noch tadellos. Ich habe die immer bei Kälte unten drunter beim Bike fahren an. Ich wollte ich hätte noch welche von dieser Qualität.

#7550033
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Klaus H. schrieb:

Von den aktuell heiss diskutierten Handgeraeten sind wohl die Quansheng UV-K5 der letzte Schrei.

Das sind UV-5R in "modern".

Das nächste Modell dieser Kategorie ist dann das RT-890, ein K5 mit Farbdisplay, wie sich herausgestellt hat aber mit etwas besseren filtern.

Es kommt knapp an die nötigen 60db heran was die Unterdrückung der nebenaussendungen angeht.

Der richtig heiße scheiß, sind wohl die Digitalgeräte die von Opengd77 unterstützt werden.

Wenn du was zum Nutzen suchst, anstelle was zum dauernd spielen, nimm keines der Geräte. Da sollte es ein besseres Gerät sein, mit dem K5/890 ist man dauernd am spielen welche Firmware gerade für die eigenen Ansprüche die beste ist.

#7550078
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Ron-Hardy G. schrieb:

inspiriert von dieser Diskussion hab ich mir einfach ein UV-5R Plus + Programmierkabel für €15 bestellt, einfach mal rumspielen

Da gibst nicht viel zu spielen. Die UV-5R (Plus hin oder her...) sind die, welche sich nur.mit hilfe von Chirp, innerhalb ihrer Grenzen, betreiben lassen.

Und da sind die Hardware Limits enger gesetzt als Beim K5/890. (VHF/UHF Filter, der RTX IC ist eigentlich ganz "Cool". Der könnte mehr!)

#7550342
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Herbert Z. schrieb:

Ist es nicht so, dass man bei China Sachen quasi zum Importeur wird und die Haftung entsprechend knallhart ist falls da was sein sollte ? Habe ich nicht gewusst ...zählt nicht...

Ja klar wird man zum Importeur, denn man importiert ja. Liegt dem Gerät eine CE-Konformitätserklärung bei, gilt bis zum Beweis der Nicht-Konformität die Konformitätsvermutung (so das EU-Recht)

Und welche "knallharte" Haftung sprichst du an? Wenn du es jemandem knallhart an den Kopf wirfst wirst du sicher dafür haften, das gälte aber genauso für ein nicht selbst importiertes Gerät.

Sprichst du aber die Sachmängelhaftung an, so ist die beim Weiter-Verkauf bzw. beim gewerblichen Verkauf als Händler relevant.

Außerdem muss man ein Quansheng nicht importieren, es gibt genügend Händler in der EU und in DE, die das Gerät anbieten.

Gast #7550353
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Herbert Z. schrieb:

Ist es nicht so, dass man bei China Sachen quasi zum Importeur wird und die Haftung entsprechend knallhart ist falls da was sein sollte ? Habe ich nicht gewusst ...zählt nicht...

Theoretisch ja.

Ich hatte mal jemanden von der Netzagentur zu Hause, um eine Störung im DVB-T zu untersuchen. Den habe ich gefragt, was denn wäre wenn ich selbst der Störer wäre.

Er meinte, dass das möglichst kulant gehandhabt wird, weil keiner Bock auf den Papierkram hat. Sein Fokus läge darauf, Probleme zu beheben und Leute Glücklich zu machen. Bei notorischen Wiederholungstätern oder wenn Behörden erheblich behindert wurden, wäre allerdings wenig Spielraum für Kulanz.

Gast #7550497
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Haftungsrechtlich ist derjenige zuständig, der die Ware in der EU in Verkehr bringt. Ob das durch Verkaufen oder Verschenken passiert, oder einfach nur durch Benutzen in der Öffentlichkeit, ist egal.

#7550507
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Klaus H. schrieb:

hast du dafuer Argumente ?

Bereits existierende Spektrum Firmware, RX Erweiterung bereits bei der OEFW Firmware enthalten.(10-1300MHz RX, Heißt allerdings nicht das es "geht". Aber ab ca. 50MHz wird der RX wieder feinfühlig. ;-) )

Gute entwicklergruppe, bessere Filter als das K5, Farbdisplay und bis zu 120MHz CPU takt. 4MB SPI Flash mit jede Menge Platz, dafür leider kein XIP.

Nachteile: Das Display und Flash werden per SPI bitbang angesprochen weshalb es bei UHF zu eigenstörungen kommt, manche mäkeln das es zu leise in der modulation sei.

Beides habe ich bei meinem allerdings noch nicht bemerkt.

Wie gesagt, cool zum "spielen" wie das K5 auch, fürs ernsthafte funken und benutzen muss die FW erst noch weiter getestet werden ect.

Angehängte Dateien:
#7550513
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CA schrieb:

Bist du da sicher? Ich habe hier eine Software von Bao. Damit kann ich ganz entspannt meine beiden Geräte GT-3TP programmieren.

Ja na und? Versuch auf einen OTP CPU mal ne neue Firmware drauf zu bekommen. Das K5/890 kann das! Das GT/UV und wie sie alle heißen können das nicht.

Das Bao Programm kann auch nicht mehr oder weniger als Chirp. Und eine frequenzerqeiterung über chirp geht zwar, aber die filter sind nicht dafür ausgelegt. Daher ist kein Empfang Beispielsweise im Satcom Bereich möglich, auch wenn das Gerät theoretisch auf dieser Frequenz arbeiten würde.

Gast #7550532
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Kilo S. schrieb:

Ja na und? Versuch auf einen OTP CPU mal ne neue Firmware drauf zu bekommen.

Warum sollte ich das tun? Das Gerät tut was es soll, da sehe ich keinen Handlungsbedarf eine andere Firmware drauf zu spielen.

Kilo S. schrieb:

Das Bao Programm kann auch nicht mehr oder weniger als Chirp.

Ich habe ja nicht behauptet, daß es mehr kann, jedoch solltest du nicht sagen:

Kilo S. schrieb:

welche sich nur.mit hilfe von Chirp, innerhalb ihrer Grenzen, betreiben lassen.

Was das Gerät außerhalb seiner Spezifikationen noch so alles kann/können soll, interessiert mich nicht, es tut was es tun soll und gut ist.

#7550569
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CA schrieb:

Was das Gerät außerhalb seiner Spezifikationen noch so alles kann/können soll, interessiert mich nicht, es tut was es tun soll und gut ist.

Wer nach einem K5 fragt, der wird ziemlich sicher auf die OEFW oder Spektrum von OneOfEleven aufmerksam geworden sein.

Genau deshalb sind die Dinger ja "der heiße scheiß".

Eben weil sie sich so gut modifizieren lassen, eben weil sie Dinge können die ein GT/UV nicht kann.

Gast #7550586
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Kilo S. schrieb:

Wer nach einem K5 fragt, der wird ziemlich sicher auf die OEFW oder Spektrum von OneOfEleven aufmerksam geworden sein.

Hat er das gesagt?

Mein Post bezieht sich ja nur auf das Programmieren, von Firmware war bislang noch nicht die Rede.

Darauf bezieht sich mein Post:

Kilo S. schrieb:

Ron-Hardy G. schrieb:

inspiriert von dieser Diskussion hab ich mir einfach ein UV-5R Plus + Programmierkabel für €15 bestellt, einfach mal rumspielen

Da gibst nicht viel zu spielen. Die UV-5R (Plus hin oder her...) sind die, welche sich nur.mit hilfe von Chirp, innerhalb ihrer Grenzen, betreiben lassen.

...und genau passend zu diesem Programmierkabel gibt es die Programmiersoftware von Bao. Da würde ich mal glatt behaupten, komfortabler als mit Chirp :-)

#7550639
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Kilo S. schrieb:

Ja na und? Versuch auf einen OTP CPU mal ne neue Firmware drauf zu bekommen.

ist da echt eine OTP CPU verbaut? Schon 1989 gab es von Sonie den ICF-SW1 mit dem FM Bereich von 76-108 MHz sowie 87,5-108 MHz intern mit fest verlöteten Dioden auf dem PCB IMHO gewählt, da wurde nichts umprogrammiert.

http://www.shortwaveradio.ch/doku.php?id=de:icf-sw1

In meinem neuen redmi note 12 pro+ 5G wurden sogar per firmware update +4GB RAM (8GB nun +4GB = 12GB) freigeschaltet, waren also ab Fertigung schon auf dem PCB.

#7550709
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CA schrieb:

...und genau passend zu diesem Programmierkabel gibt es die Programmiersoftware von Bao. Da würde ich mal glatt behaupten, komfortabler als mit Chirp :-)

Chirp ist da aber deutlich besser weil es im gegensatz zum originalen Baofeng Programm die "Limits" (Frequenzbereich) erweitern kann.

Klaus H. schrieb:

Von den aktuell heiss diskutierten Handgeraeten sind wohl die Quansheng UV-K5 der letzte Schrei.

CA schrieb:

Hat er das gesagt?

Willst du mir jetzt erzählen das eben diese diskussion nur daher rührt das dies "5R" mit neuem gehäuse und display sind?... ach bitte! Das liegt daran das die Firmware sich mit features erweitern lässt!

Spektrum, FSK-Messenger, RTX Erweiterung usw... das macht die dinger so heiß!

Gast #7550725
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Kilo S. schrieb:

Willst du mir jetzt erzählen das eben diese diskussion nur daher rührt das dies "5R" mit neuem gehäuse und display sind?...

Nein, ich denke, daß das Vertriebs-Verbot der UV-5R des Herstellers Baofeng, dadurch umgangen wird, daß jetzt ein Gerät, eventuell etwas modifiziert, unter eben genau derselben Bezeichnung, jetzt aber von Quansheng, auf dem Markt aufgetaucht ist. Damit ist das UV-5R wieder verkehrsfähig.

Kilo S. schrieb:

Chirp ist da aber deutlich besser weil es im gegensatz zum originalen Baofeng Programm die "Limits" (Frequenzbereich) erweitern kann.

Solche Manipulationen bringen das Gerät aber vollends in die Illegalität.

Ich weiß, daß du ein "gnadenloser Bastler" bist, das meine ich nicht negativ, aber bisher bin ich nicht davon ausgegangen, daß es dem TO darum ging Modifikationen vorzunehmen, das Gerät außerhalb seiner Spezifikationen zu betreiben.

#7550791
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CA schrieb:

Nein, ich denke, daß das Vertriebs-Verbot der UV-5R des Herstellers Baofeng

Das in Deutschland nur für "Bestimmte Versionen" galt....

CA schrieb:

dadurch umgangen wird, daß jetzt ein Gerät, eventuell etwas modifiziert, unter eben genau derselben Bezeichnung, jetzt aber von Quansheng, auf dem Markt aufgetaucht ist.

Was eben nicht der fall ist weil nur "Versionen" betroffen sind aber eben nicht die gesamte Serie.

CA schrieb:

Solche Manipulationen bringen das Gerät aber vollends in die Illegalität.

Glaub ich nicht, wenn du dir als Afu ein funkgerät baust das "Voll Durchstimmbar" ist, kannst du genau das gleiche erreichen. Niemand kontrolliert was du emfpangen kannst, Wenn dem so wäre wie du sagst wären SDR (Egal welcher!) generell von einem verbot betroffen!

Dem ist aber nicht so! Ich kann mir legal ein KG-UV6D in 4m/2m kaufen und kein mensch sagt "Das ding kann 4m BOS, das ist verboten". Nein, im gegenteil! Das ding taugt für die 4m zuteilung im Afu als RX, ich kann es also kaufen.

Der unterschied liegt in der verwendung, wenn ich das 6D als afu RX betreibe so ist es ein Afu Gerät. Nutze ich es als BOS Scanner/TRX so ist es verboten.

Zu schwammig, vielleicht sogar absichtlich!

Wenn ich also ein K5 als RX (erweitert) nutze so ist das für mich (scannerverbot gibts ja auch nicht mehr) kein illegales handeln. Es ist nichts weiter als ein SDR/Scanner.... Erst der betrieb auserhalb seiner spezifikation als Sender macht es eventuell Illegal....

#7551450
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Steve van de Grens schrieb:

Ich hatte mal jemanden von der Netzagentur zu Hause, um eine Störung im DVB-T zu untersuchen. Den habe ich gefragt, was denn wäre wenn ich selbst der Störer wäre.

Naja, ich kenne eine Geschichte rund um einen fast 1000 Euro teuren "Wasserverbesserer" der im 2m Band ziemlich brutal sein Unwesen trieb und auch darüber. Der Betreiber konnte mit Peildaten zweier Funkamateure gefunden werden. Kulanz gab es da aber keine .Das Teil war futsch und die Kosten für den Einsatz wurden dem Esoteriker aufgebürdet. Ist also nicht immer so, dass die zu faul zum arbeiten sind...

Moderator Persönliche Seite #7551460
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CA schrieb:

Solche Manipulationen bringen das Gerät aber vollends in die Illegalität.

Nein, sie bringen das Gerät außerhalb der Reichweite des FuAG und damit in die private Verantwortlichkeit des Funkamateurs.

"(1) Dieses Gesetz gilt nicht für

  1. …; als nicht auf dem Markt bereitgestellt gelten

… b) Funkanlagen, die von Funkamateuren umgebaut und für ihre Zwecke verwendet werden, …"

Gast #7551738
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Jörg W. schrieb:

Nein, sie bringen das Gerät außerhalb der Reichweite des FuAG und damit in die private Verantwortlichkeit des Funkamateurs.

Nicht jeder Käufer eines dieser Geräte ist Funkamateur!

Natürlich ist jeder für sein Handeln verantwortlich. Das war hier ja garnicht Gegenstand der Diskussion.

Du kannst als Privatperson an allem herumschrauben was dir zur Verfügung steht, erst wenn durch dein Handeln ein Ungemach entsteht, wird man das näher untersuchen.

Wenn ich den Thread, respektive das Topic, richtig verstanden habe, geht es hier keinesfalls um Modifikationen; zumindest hat der TO davon keine Kenntnis gegeben.

Moderator Persönliche Seite #7551793
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CA schrieb:

Nein, sie bringen das Gerät außerhalb der Reichweite des FuAG und damit in die private Verantwortlichkeit des Funkamateurs.

Nicht jeder Käufer eines dieser Geräte ist Funkamateur!

Dennoch ist das Gerät nicht sofort illegal – um mehr ging's ja nicht. Lediglich, wenn du es zu einer „Wanze“ umbaust, dann ist es wirklich unmittelbar und sofort illegal. ;-)

In allen anderen Fällen hängt es dann halt vom Verwendungszweck ab.

Gast #7551808
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Jörg W. schrieb:

Dennoch ist das Gerät nicht sofort illegal

Wenn du ein in die EU importiertes Gerät kaufen kannst, dann braucht es eine Konformitätserklärung, andernfalls ist es nicht verkehrsfähig in der EU.

Veränderst du die der Konformitätserklärung zu Grunde liegenden Eigenschaften des Gerätes, erlischt die Zulassung.

Wie nennt man ein nicht zugelassenes Gerät?

Wir sollten aber nicht um Kaisers Bart streiten, wir wissen im Prinzip alle was gemeint ist.

Moderator Persönliche Seite #7551817
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CA schrieb:

Veränderst du die der Konformitätserklärung zu Grunde liegenden Eigenschaften des Gerätes, erlischt die Zulassung.

Es gibt keine "Zulassung".

Es entspricht dann nicht mehr der Konformitätserklärung. Aber siehe oben, für eine Benutzung als umgebaute Funkanlage durch Funkamateure braucht es eine solche eben auch nicht.

Selbst für alle anderen Zwecke wäre es erst dann nicht mehr legal betriebsfähig, wenn es nach einem Umbau nicht die mehr die entsprechenden Normen einhält, die der Konformitätserklärung zugrunde liegen. Ob ein lediglich erweiterter Rx-Bereich diese Normen schon verletzt, darf angezweifelt werden – aber die könntest du ja selbst nachlesen.

Was natürlich illegal ist, ist das Abhören von nicht für den Empfänger oder für die Allgemeinheit bestimmten Aussendungen.

Moderator Persönliche Seite #7551828
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CA schrieb:

Jörg W. schrieb:

Es gibt keine "Zulassung".

Es entspricht dann nicht mehr der Konformitätserklärung

Erbsenzähler!

Das hat nichts mit dem Zählen von Erbsen zu tun.

Eine "Zulassung" ist etwas, was du offiziell von jemandem bekommen hast – bspw. für ein Kraftfahrzeug vom entsprechenden Amt.

Für eine Funkanlage bekommst du von niemandem so etwas ausgestellt. Du musst als Inverkehrbringer dich selbst drum kümmern, welche Vorschriften zutreffen, musst die Einhaltung prüfen und dokumentieren und darüber erstellst du am Ende eine Konformitätserklärung.

Das ist schon deutlich anders als eine Zulassung, da kümmern sich nämlich komplett die Anderen um die Grundlagen und deren Einhaltung.

Jörg W. schrieb:

Was natürlich illegal ist, ist das Abhören von nicht für den Empfänger oder für die Allgemeinheit bestimmten Aussendungen.

Auch hier irrst du dich! Ich darf alles abhören was ich finden kann!

Soso.

Früher stand es im TKG, jetzt ist es in die TTDSG gewandert.

https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__5.html

Gast #7551837
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Jörg W. schrieb:

Früher stand es im TKG, jetzt ist es in die TTDSG gewandert.

https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__5.html

Das ist mir bekannt, jedoch sehe ich da kein Verbot!

Früher hieß das sinngemäß: "Werden Nachrichten empfangen, die nicht für einen selbst bestimmt sind, dann darf weder der Inhalt noch die Tatsache des Empfangs Anderen mitgeteilt werden".

Wie gesagt, sinngemäß.

Ein Verbot gibt es jedoch nicht.

Eine Konformitätserklärung entspricht einer Zulassung.

Bei KFZ gibt es auch nurnoch die Konformitätserklärung, der KFZ-Brief wurde abgeschafft. Ohne Selbige, bekommst du ein Auto nichtmehr zugelassen.

Also, verschone uns mit deiner Erbsenzählerei.

Gast #7551839
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Jörg W. schrieb:

Was natürlich illegal ist, ist das Abhören von nicht für den Empfänger oder für die Allgemeinheit bestimmten Aussendungen.

Diese Betriebsblindheit ist unsinnig.

In den USA darf der Amateurfunkverein Lizenzen vergeben und das Abhören des Polizeifunks ist legal.

In Deutschland gelten nach wie vor unsinnige Nazigesetze.

Beschränk Deine Aussagen auf Dich, Dein enges Umfeld und verschone uns. Das hier ist kein reindeutschvölkisches Forum.

Deine Moderatorenkompetenz ist fragwürdig - vlt. ein Anlass nachzudenken?

Moderator Persönliche Seite #7551852
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CA schrieb:

https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__5.html

Das ist mir bekannt, jedoch sehe ich da kein Verbot!

Nenne es, wie du es willst, aber deine Behauptung, du dürftest "alles abhören, was du finden kannst", steht auf jeden Fall im Widerspruch zu Absatz 1 dort, der klipp und klar beschreibt, was du abhören darfst.

Früher hieß das sinngemäß: "Werden Nachrichten empfangen, die nicht für einen selbst bestimmt sind, dann darf weder der Inhalt noch die Tatsache des Empfangs Anderen mitgeteilt werden".

Das steht in Absatz 2, aber das ist ja nur die Rückfallebene, weil sich ein versehentlicher Empfang von Aussendungen, deren Empfang dir nicht gestattet ist, sich nicht immer verhindern lässt.

Bei KFZ gibt es auch nurnoch die Konformitätserklärung, der KFZ-Brief wurde abgeschafft. Ohne Selbige, bekommst du ein Auto nichtmehr zugelassen.

Merkst du was? Da ist die Konformitätserklärung lediglich die Voraussetzung für eine Zulassung (und erst mit der darfst du das Ding dann auch im öffentlichen Verkehrsraum benutzen).

Bei einer Funkanlage genügt die Konformitätserklärung allein (und für Amateurfunk mit einer umgebauten Anlage braucht's nichtmal die).

Gast #7551868
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Jörg W. schrieb:

Nenne es, wie du es willst, aber deine Behauptung, du dürftest "alles abhören, was du finden kannst", steht auf jeden Fall im Widerspruch zu Absatz 1 dort

Ein gesetzestreuer HUND weiß also schon vor der Kenntnisnahme vom Inhalt der Nachricht. Das mag für einen Hund zutreffen, Funk riecht aber nicht und Logik ist nicht Dein Fach. Vorauseilender Gehorsam hingegen fördert auch ehrenamtliche Forenkarrieren.

Viel Spaß noch bei weiteren Entgleisungen ;)

Gast #7551919
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Jörg W. schrieb:

Nenne es, wie du es willst, aber deine Behauptung, du dürftest "alles abhören, was du finden kannst", steht auf jeden Fall im Widerspruch zu Absatz 1 dort, der klipp und klar beschreibt, was du abhören darfst.

Du hast scheinbar Verständnisschwierigkeiten. Ein Verbot ist immer strafbewehrt. Ohne Strafe, ist ein Verbot wertlos, sinnlos, oder schlicht nichtexistent.

Nenne mal die Strafe, die einem droht, wenn man gegen dein vorgebliches Abhörverbot verstößt.

Jörg W. schrieb:

Merkst du was? Da ist die Konformitätserklärung lediglich die Voraussetzung für eine Zulassung (und erst mit der darfst du das Ding dann auch im öffentlichen Verkehrsraum benutzen).

Du scheinst merkbefreit zu sein. Die Verknüpfung Zulassung mit Konformitätserklärung ist obligatorisch.

Eigentlich müsstest du deine eigenen Posts jetzt löschen, weil weitab vom Topic. Du bist vom Kuchenbacken zum A....backen gekommen. Du bist doch mit anderen Usern sonst auch nicht so zimperlich.

#7552981
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Jörg W. schrieb:

Ob ein lediglich erweiterter Rx-Bereich diese Normen schon verletzt, darf angezweifelt werden – aber die könntest du ja selbst nachlesen.

Und das schöne ist, die Gruppe vom 890/K5 macht es aktuell ABSICHTLICH schwierig die TX Erweiterung durchzuführen. Bem K5 gibt's nen counter innerhalb einer bestimmten FW der "Durchgezählt" werden muss. (wie beispielsweise bei Android für die entwickleroptionen)

Beim 890 geht das NUR, und auch nur wenn man weiß wo, in dem man die Firmware selbst umschreibt.

Keiner will das dieses Gerät zum senden außerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Frequenzen verwendet wird! Wer das machen möchte MUSS selbst wissen wie er das anstellt, bzw. wirklich lesen was in der Dokumentation zur Firmware steht.

Aber jetzt mal wieder locker bleiben, es gibt doch heut kaum mehr was zum abhören, schon gar nicht sowas was wirklich "interessant" ist. Und selbst damals wars lahm wenn mans konnte...

Moderator Persönliche Seite #7553089
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Kilo S. schrieb:

Aber jetzt mal wieder locker bleiben, es gibt doch heut kaum mehr was zum abhören, schon gar nicht sowas was wirklich "interessant" ist.

Deshalb wird es offenbar auch nicht mehr so rigoros verfolgt wie noch vor Jahren, obwohl der Gesetzestext im Wesentlichen der gleiche geblieben ist. Dazumals genügte es ja, einen Scanner mit einer programmierten "falschen" Frequenz zu haben …

ABSICHTLICH schwierig die TX Erweiterung durchzuführen

Dagegen ist das Auslöten von ein oder zwei Dioden bei der üblichen Afu-Hardware ja noch simpel. :-)

#7553149
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Jörg W. schrieb:

Deshalb wird es offenbar auch nicht mehr so rigoros verfolgt wie noch vor Jahren, obwohl der Gesetzestext im Wesentlichen der gleiche geblieben ist.

Ja ist schon komisch. Flugfunk hören gibt Ärger, aber Dump1090 darf problemlos genutzt werden.

Jörg W. schrieb:

Dagegen ist das Auslöten von ein oder zwei Dioden bei der üblichen Afu-Hardware ja noch simpel. :-)

In dem Fall ja.

#7553428
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Kilo S. schrieb:

Ja ist schon komisch. Flugfunk hören gibt Ärger, aber Dump1090 darf problemlos genutzt werden.

Das zugrunde liegende Gesetz bezieht sich nicht auf Geräte, sondern auf das Tun durch einen Menschen.

Geschichtlich stammt der Paragraph aus der Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses. Im Zeitalter der Telefonie und des Funks wurde auch für Funkaussendung das Abhören des nichtöffentlich gesprochenen Wortes unter Strafe gestellt. Die Zielrichtung war ursprünglich das Verbot des Abhörens von fremden Telefongesprächen oder des vertraulich gesprochenen Wortes durch Wanzen, und ist darum heute noch so als Straftatbesand im Gesetz.

Allerdings, die Bandbreite der Auslegung was "nichtöffentlich gesprochenes Wort" ist, und was nicht, ist in diversen Ländern unterschiedlich. In Deutschland wird es so ausgelegt, dass jede Nachricht, die an eine bestimmte Gruppe und nicht an die Allgmeinheit gerichtet ist, nichtöffentlich ist. Speziell beim Flugfunk führt das /(nur in Deutschland) zu grotesken Unterscheidungen: ATIS und VOLMET Wettermeldungen gelten als für die Allgemeinheit bestimmt und dürfen abgehört werden, der Flugfunk zwischen Flugzeug und Air-Traffic-Control gilt als Aussendung für eine bestimmte Gruppe. Darf also strenggeommen nicht abgehört werden.

Voraussetzung für die Strafbarkeit des Abhörens ist der Vorsatz. Das versehentliche Abhören ist noch nicht strafbar. Denn man kann ja zu dem Zeitpunkt noch gar nicht beurteilen, dass es eine nichtöffentliche Aussendung ist. Aber sobald der Abhörende sich darüber im Klaren ist, dass die Sendung nicht für ihn bestimmt ist, hat er unverzüglich das Abhören zu beenden und darf auch die Inhalte des Abgehörten nicht verwenden und sogar die Tatsache des Abhörens nicht weitergeben.

Es gibt nur wenige Urteile zu diesem Straftatbestand, weil das Abhören schwer nachzuweisen ist. Es gab meines Wissens eine Verurteilung in Bayern in zweiter Instanz, wo ein Lokaljournalist den Polizeifunk abgehört hat und immer als erster an der Unfallstelle war. Bei einer Überprüfung wurde man auf seinen quäkenden Scanner aufmerksam, auf dem er die Polizeifunkfrequenzen abgespeichtert hatte - dumm gelaufen.

http://www.funkwelle.com/bos-betriebsfunk/polizeifunk-abhoeren-rechtslage-detail.html

#7553477
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Al schrieb:

gab meines Wissens eine Verurteilung in Bayern in zweiter Instanz, wo ein Lokaljournalist den Polizeifunk abgehört hat

Das der da nicht bei eingeschlafen ist... hihi

Al schrieb:

Voraussetzung für die Strafbarkeit des Abhörens ist der Vorsatz.

Mir ist irgendwo im Gedächtnis hängengeblieben das wohl auch "Luftfahrt Fans" davon betroffen sind weil sie mit ihren Scannern "mithören" um genaue Zeitpunkte für Start/Landung und auf welcher Landebahn die interessanten Modelle von Flugzeugen zu finden sind.

Ich mein coole Aufnahmen eines startenden oder landenden Flugzeug nur auf Glück zu machen wäre echt zeitraubend.

Al schrieb:

ATIS und VOLMET

Nutze ich hier beispielsweise als "Testsignal". Dort wo ich dies empfangen kann geht in der Regel (oftmals in den hiesigen Häuserschluchten durch Reflexion) auch 2m ganz gut. Man bedenke ich bin "nur" 16km vom Flughafen weg, das Signal ist konstant aber trotzdem relativ Schwach.

#7553506
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Axel R. schrieb:

Welche "Gruppe" denn?

Die in Telegram, allesamt übrigens. EN|Dev Quanscheng UV-K5 und RT-890 OEFW. Dort wird auch rigoros abgeschmettert wenn einer mit der Frage nach der TX Erweiterung aufschlägt. OEFW für das 890 wird wohl nie offiziell TX erweitert werden. Einzig eine italienische FW für das K5 beinhaltet ein Passwort und ein "10 Schritte Unlock" für die TX Erweiterung.

Und beim 890 ist das ganze so verschachtelt in einer der Dateien drin, das sieht man nicht gleich. Vor allem nicht weil dort ja bereits 10-13000MHz steht. Frag mich nicht wieso, eines der Mitglieder wollte den BK "voll ausreizen" und einfach mal den Empfang unterhalb des Limits des Chip testen. (Unteres Limit sind normalerweise 16MHz) Ob dort auch nur ansatzweise Empfang möglich ist, kann ich dir nicht sagen.

Noch etwas was für das 890 spricht, es kann nicht falsch programmiert werden. Der bootloader ist sicher vor dem überschreiben jnd die kalibrierdaten des RX sind.im SPI flash, welcher sich vollständig sichern lässt.

Du kannst da ne passende 60kb bin von was auch immer flashen und kannst es jederzeit einfach in den originalzustand oder eben OEFW bringen. Beim K5 scheint das problematischer zu sein.

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