legale freie bänder und deren max sendeleistung?

#7571708
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Max M. schrieb:

Auf welchen frequenzen darf ich wie stark senden ohne jegliche lizenz?

Lizenzen gibt es schon lange nicht mehr. Du brauchst eine Frequenz mit Allgemeingenehmigung. Senden darfst du auf den o.g. Frequenzen aber nur mit Geräten, die ein CE-Kennzeichen tragen!

Und es liest sich besser, wenn man die "wichtigen Regeln" beachtet: Groß- und Kleinschreibung verwenden!

Moderator Persönliche Seite #7571722
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Helmut -. schrieb:

Senden darfst du auf den o.g. Frequenzen aber nur mit Geräten, die ein CE-Kennzeichen tragen!

Falls er ein eigenes Produkt entwickeln will, dann halt unter Einhaltung aller einschlägigen Normen, die Basis für die Konformitätsbescheinigung (und damit das künftige CE-Zeichen) sind. Herauszufinden, welche Normen das alles sind, ist Teil der Produktentwicklung (bei dem einem üblicherweise die entsprechenden Messlabore natürlich gern behilflich sind, gegen eine entsprechende Bezahlung, versteht sich).

OP #7571741
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Res schrieb:

Fred F. schrieb:

Hier wird dir geholfen:

Das hier ist etwas übersichtlicher: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/start.html

Danke, aber darauf bin ich selbst gekommen. Nur ist mir die Info die ich daraus ableiten kann unklar. Also wenn ein Band nicht zugewisen aber für eine freie Verwendung mit einem vorgesehenen Zweck definiert ist = frei verwendbar und kann darin volles rohr alles senden? (Da Verwendungszweck nur eine empfehlung) Zugewiesene frequenzen dürfen auf keinen Fall genutzt werden? Und auch nicht empfangen?

Existiert irgendwo eine Liste bei welcher klar definiert ist bei welcher frequenz ich mit wieviel dBm EIRP gesendet werden darf?

#7571747
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Max M. schrieb:

Also wenn ein Band nicht zugewisen aber für eine freie Verwendung mit einem vorgesehenen Zweck definiert ist = frei verwendbar und kann darin volles rohr alles senden?

Klare Antwort: Nein

Da "du" aber eh gar nicht senden kannst, sondern nur ein technisches Gerät, und zudem niemand einfach so ohne Grund damit sendet, sondern irgend etwas bezwecken will, ist deine Ausgangsaussage

Max M. schrieb:

Titel sagt alles:

natürlich völliger Blödsinn. Der Titel sagt genau gar nix.

Also: Was willst du eigentlich machen, und warum? Super-Hai-Ent-Funkkopfhörer, oder ne Richtfunkverbindung nach Australien oder zum Sirius?

Oliver

#7571748
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Jörg W. schrieb:

Falls er ein eigenes Produkt entwickeln will, dann halt unter Einhaltung aller einschlägigen Normen, die Basis für die Konformitätsbescheinigung (und damit das künftige CE-Zeichen) sind. Herauszufinden, welche Normen das alles sind, ist Teil der Produktentwicklung (bei dem einem üblicherweise die entsprechenden Messlabore natürlich gern behilflich sind, gegen eine entsprechende Bezahlung, versteht sich).

Da er schon so fragt, glaube ich nicht, dass er dazu imstande ist!

Moderator Persönliche Seite #7571764
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Max M. schrieb:

Also wenn ein Band nicht zugewisen aber für eine freie Verwendung mit einem vorgesehenen Zweck definiert ist = frei verwendbar und kann darin volles rohr alles senden?

Es gibt kein Band "für freie Verwendung".

Implizit darfst du gar nichts. Explizit darfst du mit Geräten, die die entsprechenden Bedingungen einhalten (was sie durch eine Konformitätserklärung und die Anbringung des CE-Symbols dokumentieren), ohne separate Frequenzzuteilung auf den allgemein zugeteilten Frequenzen unter den in der Zuteilung genannten Bedingungen (die u.a. auch die abgestrahlte Leistung beinhalten) etwas aussenden. Die Bedienungsanleitung eines konformen Geräts sollte dir die für dieses Gerät zutreffenden Angaben erklären.

Alles jenseits der allgemein zugeteilten Frequenzen benötigt eine Einzel-Frequenzzuteilung von der BNetzA.

OP #7571844
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Jörg W. schrieb:

Implizit darfst du gar nichts.

Schade

Jörg W. schrieb:

Explizit darfst du mit Geräten, die die entsprechenden Bedingungen einhalten (was sie durch eine Konformitätserklärung und die Anbringung des CE-Symbols dokumentieren), ohne separate Frequenzzuteilung auf den allgemein zugeteilten Frequenzen unter den in der Zuteilung genannten Bedingungen (die u.a. auch die abgestrahlte Leistung beinhalten) etwas aussenden.

Marke Eigenbau darf man gar nicht in betrieb nehmen?

Moderator Persönliche Seite #7571852
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Max M. schrieb:

Marke Eigenbau darf man gar nicht in betrieb nehmen?

Jein. Du musst alle einschlägigen Vorschriften einhalten, die du natürlich erstmal kennen musst, und dann musst du die Messmittel besitzen, deren Einhaltung nachweisen zu können.

Am einfachsten darfst du das als Funkamateur, aber auch da musst du die zutreffenden Regelungen einhalten, bist allerdings bei Eigenbauten von der Pflicht befreit, eine Konformitätserklärung anzufertigen.

Moderator Persönliche Seite #7571890
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Max M. schrieb:

Ja super, dann mache ich eigene messungen und anhand derer bestimme ich ob ich konform bin. Schon ists legal :-).

Klar - mit Amateurfunkgenehmigung.

Legal ist es natürlich auch nur dann, wenn deine Messungen korrekt sind.

Und was sind nun die Bänder und deren zulässigen Leistungen?

Als Funkamateur kennst du diese bzw. weißt zumindest, wo du sie nachschlagen kannst. ;-)

Gast #7571954
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Laser mit 470 THz aka Optischer Richtfunk:

Es gibt per Definition keine "freien" Frequenzen, die du dir einfach nehmen darfst. Alle nicht zugewiesenen Frequenzen sind für künftige Zuweisungen durch die Behörden reserviert.

Mumpitz, der Frequenznutzungsplan endet bei 275 GHz.

#7571958
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Jörg W. schrieb:

Hmmm schrieb:

Unter 8.3 kHz wird er fündig, aber unabhängig von den gesetzlichen Rahmenbedingungen sind da die Antennen etwas unhandlich.

Yep :), < 9 kHz ist nicht reguliert. Irgendwo gibt es auch eine Obergrenze, aber naja, die ist nichts mehr für den einfachen Basteltisch.

Das ist mir klar, aber ist da wirklich offen für alle? Darum ging es mir. Nur weil nicht da steht, daß man es nicht darf, heißt es nicht man darf :P

Gast #7571964
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Es gibt per Definition keine "freien" Frequenzen, die du dir einfach nehmen darfst. Alle nicht zugewiesenen Frequenzen sind für künftige Zuweisungen durch die Behörden reserviert.

Mumpitz, der Frequenznutzungsplan endet bei 275 GHz.

Eigenkorektur, das wurde wohl vor wenigen Jahren angehoben, jetzt (ab 2022?) gilt die Regulierung wohl bis 3 THz.

Moderator Persönliche Seite #7571979
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Max M. schrieb:

So wie ich das verstehe giebt hier keine weitere einschränkung.

Da gibt es deutliche Einschränkungen, sogar für Funkamateure (der du nicht bist, sonst wüsstest du das). Der Frequenzbereich ist dem Amateurfunkdienst nämlich lediglich sekundär zugewiesen, und die Primärnutzer haben sehr lange Zeit dort extreme Bedenken vor sich her getragen, dass ihre Nutzung durch den Amateurfunk zu stark beeinträchtigt werden könnte. Andere Länder haben den kompletten Bereich schon sehr lange für den Amateurfunk freigegeben gehabt, hierzulande war es lange Zeit nur ein sehr kleiner Teil davon.

Oliver S. schrieb:

So langsam wird’s doch übelste Trollerei…

Volle Zustimmung. Was "Amateurfunk" ist, kann er nun wirklich mal selbst gugeln.

Moderator Persönliche Seite #7571980
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Steve van de Grens schrieb:

Die Amateurfunklizenz kann man über den deutschen Amateur-Radio-Club (DARC) erworben werden, was eine Ausbildung und Prüfung durch den Verein erfordert.

Leider weder noch.

Die Prüfung erfolgt durch die BNetzA (mit entsprechenden Kosten verbunden), Ausbildung bietet der DARC (und andere Vereine) an, aber man kann das auch selbst lernen, wenn man möchte.

#7571981
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Steve van de Grens schrieb:

Die Amateurfunklizenz kann man über den deutschen Amateur-Radio-Club (DARC) erworben werden, was eine Ausbildung und Prüfung durch den Verein erfordert.

Genau, und da lernt man auch gleich, auf welchen Frequenzen wieviel Sendeleistung erlaubt ist. Das musst Du dann in der Prüfung wissen.

Einen allgemeingültigen Plan für "alle" Frequenzen (auch ausserhalb von Amateurfunkbändern) wird es bezüglich der Sendeleistung so detailiert nicht geben. Die Regeln ändern sich ja auch hin und wieder und somit müsste jemand diese Liste(n) auch pflegen.

Ausserdem gilt in kommerziellen Frequenzbändern auch die Regel "wer viel Leistung will muss auch viel zahlen". Jedenfalls meine ich, dass das so ist. Der Betreiber eines 100kW UKW Rundfunksenders wird sicherlich höhere Gebühren zahlen, als ein 10 Watt Lokalsender.

OP #7571985
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Habe folgendes gefunden:

Frequenzteilplan: 250 Eintrag: 250004 Stand: MÄRZ 2022 Frequenzbereich: 790 - 862 MHz Nutzungsbestimmung(en): 3 5 31 Funkdienst: Nutzung: ziv Frequenznutzung: Funkmikrofone Frequenzteilbereich(e): 823 - 832 MHz Frequenznutzungs- bedingungen: Einseitige Übertragung von Sprach-, Musik- und Tonsignalen zur Nutzung durch Funkmikrofone Maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung: 100 mW EIRP

Dies wiedersrpicht der es existieren keine freien Bänder Aussage. (Obwohl Leistung sehr gering- aber so wie ich es sehe frei)

Gast #7571988
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Max M. schrieb:

Dies wiedersrpicht der es existieren keine freien Bänder

Was verstehst du unter "frei"?

Der von dir bezeichnete Frequenzbereich ist den Funkmikrofonen zugeteilt, damit nicht frei.

Erläutere mal, was du unter frei verstehst.

Wenn du meinst, zur freien Verwendung, ohne Einschränkungen, dann suchst du sowas vergeblich.

Moderator Persönliche Seite #7572097
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CA schrieb:

Der von dir bezeichnete Frequenzbereich ist den Funkmikrofonen zugeteilt, damit nicht frei.

Und selbst für diese nicht etwa per Allgemeinzuteilung, sondern per Einzelzuteilung. Die konkrete Frequenz und Sendeleistung bekommst du dann von der BNetzA in der Zuteilungsurkunde genannt.

Das Theater um die Ecke würde es sicher auch nicht lustig finden, wenn Bastler Flinkerdraht plötzlich statt des Schauspielers aus dem Lautsprecher erklingt …

OP #7572509
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CA schrieb:

Erläutere mal, was du unter frei verstehst.

Nun ein frequenzband wo ich senden darf innerhalb der zulässigen max EIRP. Bei diesem Mic band ist dies anscheinend möglich. Also man nehme ein kleines Handfunkgerät (hat ein MIC) und sende in dem Band.

Bandverwendung MIC -> legal Max EIRP - (muss mann halt stark dämpfen -> legal)

Also inwiefern würde bei der besagten Verwendung ein Gesetz gebrochen werden?

#7572527
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Max M. schrieb:

Bei diesem Mic band ist dies anscheinend möglich. Also man nehme ein kleines Handfunkgerät (hat ein MIC) und sende in dem Band.

Falsch, wenn dein Handfunkgerät kein CE-Zeichen hat! Denn die BNetzA glaubt deiner selbstgeschriebenen Konformitätserklärung sicher nicht, wenn du nicht eine entsprechende Kompetenz vorweisen kannst. Oder bist du eine "Benannte Stelle"? Und wenn es dann zur behördlichen Messung kommt, wird es etwas teuer (Messdienst, Messung einer "Benannten Stelle", Einzug des Geräts). Also lieber gleich eines mit CE kaufen, auf den zulässigen Frequenzen funken und das "Schnäppchen" entsorgen.

Moderator Persönliche Seite #7572581
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Helmut -. schrieb:

Max M. schrieb:

Bei diesem Mic band ist dies anscheinend möglich. Also man nehme ein kleines Handfunkgerät (hat ein MIC) und sende in dem Band.

Falsch, wenn dein Handfunkgerät kein CE-Zeichen hat!

Selbst mit CE-Zeichen hätte er dafür keine Frequenzzuteilung, und allgemein zugeteilt ist das Band auch nicht.

Denn die BNetzA glaubt deiner selbstgeschriebenen Konformitätserklärung sicher nicht, wenn du nicht eine entsprechende Kompetenz vorweisen kannst. Oder bist du eine "Benannte Stelle"?

Auch eine benannte Stelle stellt keine Konformitätserklärung aus, sie hilft nur (kompetent) dabei. Der "Inverkehrbringer" ist und bleibt dennoch der Verantwortliche für die Erklärung.

Ansonsten ist für die BNetzA ohnehin erst einmal die eigene Messung relevant, selbst falls es eine Konformitätserklärung gibt. Letzteres wäre dann eher für entsprechende ordnungsrechtliche Maßnahmen ein Thema.

Max M. schrieb:

Nun ein frequenzband wo ich senden darf innerhalb der zulässigen max EIRP.

Wurde schon genannt. Es gibt diverse Frequenzbereiche, die für Funkanwendungen allgemein zugeteilt sind. Dennoch darf dort nicht jeder alles machen, was er will, und zu allererst muss die verwendete Technik den einschlägigen Vorschriften entsprechen, was durch Konformitätserklärung und CE-Zeichen belegt wird.

Für reine Sprechfunkanwendungen wäre dabei (neben dem klassischen CB-Funk) PMR auf 446 MHz und (nur in Deutschland) "Freenet" auf 149 MHz mit entsprechend dafür konformen Geräten das, was du machen kannst.

Jenseits davon, auch das wurde dir schon genannt, steht es dir natürlich frei, die Prüfung für ein Amateurfunkzeugnis abzulegen und ein Rufzeichen zu beantragen. Mit diesem darfst du dann regelkonforme Eigenbauten auf den für den Amateurfunkdienst freigegebenen Frequenzen mit den dort zutreffenden Limitierungen benutzen. Aber wie andere schon schrieben: bei deinem derzeitigen Kenntnisstand ist es offensichtlich noch ein sehr weiter Weg bis dahin.

#7575714
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Max M. schrieb:

Nun ein frequenzband wo ich senden darf innerhalb der zulässigen max EIRP. Bei diesem Mic band ist dies anscheinend möglich. Also man nehme ein kleines Handfunkgerät (hat ein MIC) und sende in dem Band.

Nöö, ein Handfunkkgerät ist kein Funkmikrofon, und erst recht keins für "Einseitige Übertragung ...". Vielleicht solltest Du mal anfangen, Begrifflichkeiten so zu begreifen, wie diese eigentlich gedacht sind (die Intention), und nicht ständig versuchen, Begrifflichkeiten zurecht zu biegen, damit die in Deine Welt passen. Nicht alles, was an Störaussendungen in Verbindung mit Mikrofonie krankt, ist in dem Sinne ein Funkmikrofon ...

#7575735
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Die höchste Sendeleistung, die man legal nutzen kann, ist 10W, mit einem legalen zugelassenen CB-Funkgerät, was nicht verändert wurde. Danach kommt Freenet mit 1W und danach PMR446 mit 500mW. Der ganze Rest nur noch mit 100 mW und weniger. Schlusslicht ist der FM Transmitter mit 50 nW.

Persönliche Seite #7581292
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Man hätte genauso nach einem Waffenbesitz fragen können, die Antwort wäre in DE die generell Gleiche: Nüscht darfste außer allerstrengste und nicht gerade zügige oder kostenfreie Freigabe!

Aber halt, es gibt ein Schlupfloch: Es gibt die ISM-Bänder und in einem davon WLAN. Da darf man sogar verschlüsselt und ohne nachvollziehbare Kennung duplex kommunizieren. Gekauftes Gerät mit Generalzulassung, 100mW EIRP, beliebig viele Repeater, kostenlos ohne Anmeldung.

Muß eine Lücke sein. Denken vor allem die Mobilfunkbetreiber 😉

#7581325
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Interessanter thread!

Da habe ich wohl etwas übersehen? Bisher nutze ich um 213MHz in QPSK für die gelegentliche Ausstrahlung von Sprache weil die hier nicht von DAB belegt ist und unterhalb des MIL Bereiches. War mir immer unangenehm hat aber bisher (anscheinend) niemanden gestört.

Wenn der Eintrag 213007 im Teilplan 213 wirklich "frei" bedeutet kann ich meine Anlagentechnik auf diese Frequenz umziehen. Damit wäre mir geholfen. Die Leistung kann man ja auch anpassen ;-)

Gast #7581345
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Abdul K. schrieb:

Man hätte genauso nach einem Waffenbesitz fragen können, die Antwort wäre in DE die generell Gleiche: Nüscht darfste außer allerstrengste und nicht gerade zügige oder kostenfreie Freigabe!

Du hast etwas vergessen/übersehen: Wenn du Mitglied eines Schützenvereines bist, oder eine Jagdprüfung ablegst, dann darfst du ganz legeal jede Art von Waffen benutzen.

#7581346
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🤣😅 Wenn selbst der "Pirat" mitliest und nur mit dem Kopf schüttelt, nach dem der lachkrampf vorbei ist.

Thomas R. schrieb:

Da habe ich wohl etwas übersehen?

Ja, hör den Bereich erst ab und prüfe auf Aktivitäten in deiner Umgebung wenn du mit dem Kram auf 149MHz ausweichen willst.

Sonst machst du dir schnell "Freunde"... So wie ich mit meinem Testrepeater. "Der Kanal gehört schon immer uns..." und solcher bullshit von kanalwächtern.

#7581355
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Thomas R. schrieb:

Wenn der Eintrag 213007 im Teilplan 213 wirklich "frei" bedeutet

Wie "frei" genau, hängt immer von der Frequenzzuteilung ab. Hier gibt es eine Allgemeinzuteilung für Handfunkgeräte:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/MobilfunkDectWlanCBFunk/2019_Vfg_60_Freenet.pdf?__blob=publicationFile&v=1

#7581559
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Hmmm schrieb:

Thomas R. schrieb:

Wenn der Eintrag 213007 im Teilplan 213 wirklich "frei" bedeutet

Wie "frei" genau, hängt immer von der Frequenzzuteilung ab. Hier gibt es eine Allgemeinzuteilung für Handfunkgeräte:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/MobilfunkDectWlanCBFunk/2019_Vfg_60_Freenet.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Danke. Das schließt wohl die Übertragung von Veranstaltungsinhalten an die Funklautsprecher eher aus ;-((

#7583194
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J. T. schrieb:

CA schrieb:

Du hast etwas vergessen/übersehen: Wenn du Mitglied eines Schützenvereines bist, oder eine Jagdprüfung ablegst, dann darfst du ganz legeal jede Art von Waffen benutzen.

Klar, wer kennt sie nicht, die Jäger die mit PZH2000 und MG42 auf Fasanenjagd gehen. Und die nuklearen Sprengfallen für Feldmäuse....

Alles außer Biowaffen. Da muß erstmal ein Anthraxformular eingereicht werden.

#7583279
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Jörg W. schrieb:

Wobei ab 10 W EIRP eine Standortbescheinigung fällig wäre …

4W ERP, nicht mehr EIRP und keine 10W mehr.

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/MobilfunkDectWlanCBFunk/vfg212021CBFunk.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Oder um es mit meinen Worten zu sagen: Die haben den CB Funk "kastriert".

Moderator Persönliche Seite #7583296
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Kilo S. schrieb:

4W ERP, nicht mehr EIRP und keine 10W mehr.

Nicht richtig. Die 4 W sind ERP statt Senderausgangsleistung (bzw. 12 W bei SSB), korrekt. Wenn ich mich recht erinnere, waren früher nur rundstrahlende Antennen zugelassen – jetzt darfst du auch eine Richtantenne nehmen, musst aber die Sendeleistung um den Gewinn der Antenne reduzieren (gewinnst natürlich trotzdem noch auf der Empfangsseite).

Die 10 W EIRP für die Standortbescheinigung haben aber mit der Allgemeinzuteilung als solches nichts zu tun, die treffen ja auf alle Funkdienste und -anwendungen zu (mit Ausnahme des Amateurfunkdienstes, der stattdessen eine Selbsterklärung verwenden darf). Fußnote 4 deines Dokuments weist darauf explizit nochmal hin.

Ich weiß, es wird ziemlich unrealistisch sein, dass ein CB-Funker sich dieser Prozedur unterzieht …

#7583309
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CA schrieb:

Wenn du Mitglied eines Schützenvereines bist, oder eine Jagdprüfung ablegst, dann darfst du ganz legeal jede Art von Waffen benutzen.

Yay, ich stand (natürlich nur bis zum Verbot für die Allgemeinheit ;)) auf Kartoffelkanonen. Hab davon einige gebaut und würde das Hobby gern wieder aufnehmen, mich wieder wie 14 fühlen.

Wo bekomm ich den Wisch?

Gast #7583329
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Die Standortbescheinigung lässt sich doch problemlos umgehen indem man sich zu Hause ein Mobilgerät hinstellt. Die meisten dieser Geräte sind sowieso Mobilgeräte.

Habe gerade mal nachgefragt, welche Kriterien für eine "ortsfeste Funkstation" gelten und folgende Antwort bekommen:

"Eine Funkanlage gilt als ortsfest, wenn sie fest an einem bestimmten Ort installiert ist und nicht mobil oder tragbar ist. Ortsempfangsanlagen oder ortsfeste Sende- und Empfangsanlagen, wie zum Beispiel Feststationen für Funkübertragungen, werden als ortsfeste Funkanlagen betrachtet. Mobile Funkgeräte oder tragbare Handfunkgeräte gelten dagegen nicht als ortsfest, da sie beweglich sind und nicht an einen festen Standort gebunden sind".

Insofern ist so eine Standortbescheinigung für die meisten Hobbyfunker irrelevant.

#7583347
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CA schrieb:

Eine Funkanlage gilt als ortsfest, wenn sie fest an einem bestimmten Ort installiert ist und nicht mobil oder tragbar ist.

Ich glaube, da sich das ja auf die gesamte Anlage bezieht, das du dich bei einer auf dem Dach oder im Garten an einem festen Mast befindlichen Antenne da nicht mehr herausreden kannst.

Jörg W. schrieb:

Nicht richtig. Die 4 W sind ERP statt Senderausgangsleistung (bzw. 12 W bei SSB), korrekt.

Übrigens die Bemerkungen auf Seite 2 der allgemeinzuteilung:"Die „effektive Strahlungsleistung (ERP)“ ist das Produkt aus der Leistung, die unmittelbar der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinnfaktor in einer Richtung, bezogen auf den Halbwellendipol. Dabei liegt ein idealer, verlustloser Halbwellendipol im freien Raum als Bezugsantenne zu Grunde. Der Gewinnfaktor einer Antenne errechnet sich aus ihrem Antennengewinn in dB bezogen auf den Halbwellendipol (g d) wie folgt: 10 10 dg dG = . 4 Die „Spitzenleistung (PEP)“ ist die Durchschnittsleistung, die der Sender unter normalen Betriebsbedingungen während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve der Antennenspeiseleitung zuführt. 5 Effektive Strahlungsleistung (ERP) gemessen als Effektivwert."

Die 4W sind ERP, also elektrisch ABGESTRAHLTE Leistung, inklusive antennengewinn.

#7583351
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CA schrieb:

"Eine Funkanlage gilt als ortsfest, wenn sie fest an einem bestimmten Ort installiert ist und nicht mobil oder tragbar ist. Ortsempfangsanlagen oder ortsfeste Sende- und Empfangsanlagen, wie zum Beispiel Feststationen für Funkübertragungen, werden als ortsfeste Funkanlagen betrachtet. Mobile Funkgeräte oder tragbare Handfunkgeräte gelten dagegen nicht als ortsfest, da sie beweglich sind und nicht an einen festen Standort gebunden sind".

Insofern ist so eine Standortbescheinigung für die meisten Hobbyfunker irrelevant.

Zählt es als ortsfest, wenn man zuhause eine fest installierte Antenne hat, die man bei Bedarf an die Handquetsche anschliesst?

Gast #7583362
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Kilo S. schrieb:

Ich glaube, da sich das ja auf die gesamte Anlage bezieht, das du dich bei einer auf dem Dach oder im Garten an einem festen Mast befindlichen Antenne da nicht mehr herausreden kannst.

Das geht aus dem Text nicht hervor, denn da steht explizit: "Mobile Funkgeräte oder tragbare Handfunkgeräte gelten dagegen nicht als ortsfest, da sie beweglich sind und nicht an einen festen Standort gebunden sind".

Ich bin der Meinung, daß eine festinstallierte Antenne noch keine orsfeste Funkanlage bedeutet.

Wobei noch anzumerken wäre, daß Mobilgeräte ja ebenfalls eine irgendwo fest installierte Antenne benötigen.

Moderator Persönliche Seite #7583367
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Wf88 schrieb:

Zählt es als ortsfest, wenn man zuhause eine fest installierte Antenne hat, die man bei Bedarf an die Handquetsche anschliesst?

Wenn etwas fest installiert ist, ist es fest installiert – und nicht mehr tragbar.

Wie geschrieben, es wird sich kaum einer den Stress machen, so eine Bescheinigung zu erlangen, aber von der BEMFV her ist man mit mehr als 10 W EIRP dazu verpflichtet.

Kilo S. schrieb:

Die 4W sind ERP, also elektrisch ABGESTRAHLTE Leistung, inklusive antennengewinn.

(gegenüber einem Halbwellendipol)

… und abzüglich der Kabelverluste.

Moderator Persönliche Seite #7583369
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CA schrieb:

Wobei noch anzumerken wäre, daß Mobilgeräte ja ebenfalls eine irgendwo fest installierte Antenne benötigen.

Es geht ja um "ortsfest". Ein Fahrzeug in fahrfähigem Zustand erfüllt dieses Kriterium in der Regel nicht. ;-)

Das geht aus dem Text nicht hervor

Der rechtlich relevante Text dazu ist jedoch die Begriffserklärung der für den Grenzwert (der Standortbescheinigung) maßgeblichen BEMFV, und die lautet:

"… ist eine ortsfeste Funkanlage eine Funkanlage im Sinne des § 2 Nr. 3 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen einschließlich Radaranlagen, die während ihres bestimmungsgemäßen Betriebes keine Ortsveränderung erfährt, …"

Sicher wird das keiner so pingelig auslegen, dass er dich bereits für einen kurzen Halt auf einem Parkplatz da anhält, aber wenn du versuchst, das Erfordernis für die Standortbescheinigung zu umgehen, indem du dich zum Funken stets in das vor dem Haus geparkte Auto zurückziehst, begibst du dich bereits eindeutig in den Bereich einer "ortsfesten Funkanlage".

Gast #7583374
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Jörg W. schrieb:

Es geht ja um "ortsfest". Ein Fahrzeug in fahrfähigem Zustand erfüllt dieses Kriterium in der Regel nicht. ;-)

Es geht auch nicht um Fahrzeuge.

Wenn ich zu Hause ein Mobilgerät betreibe und die dazugehörige Antenne irgendwo befestige, dann betreibe ich aus meiner Sicht keine ortsfeste Anlage.

Auch Antennen kann man transportieren und die Anbringung irgendwo bedeutet nicht, daß sie ortsunveränderlich ist.

So sehe ich das, aber bitte, man kann sich auch das Leben schwer machen.

Moderator Persönliche Seite #7583390
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CA schrieb:

Wenn ich zu Hause ein Mobilgerät betreibe und die dazugehörige Antenne irgendwo befestige, dann betreibe ich aus meiner Sicht keine ortsfeste Anlage.

Den relevanten Verordnungstext habe ich dir zitiert. Da kannst du Sichten haben, wie du möchtest, der ist recht eindeutig. (So blöd sind die Gesetze-Schreiber ja auch nicht.)

Klar kannst du den ignorieren, aber du brauchst dir das nicht schön zu reden. Wenn du bei rot über die Straße gehst, musst du auch keinem Polizisten erzählen, dass nach deiner Sicht das Zeichen doch auch ein wenig grün gewesen wäre.

Gast #7583431
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Jörg W. schrieb:

Den relevanten Verordnungstext habe ich dir zitiert.

Nein, daraus geht garnichts hervor.

Wäre es so, daß schon eine fest installierte Antenne jedes Mobilfunkgerät zu einer Feststation machen würde, dann wäre das im Gesetzestext auch so geschrieben.

Ich interpretiere jedenfalls nicht mehr in den Gesetzestext, als dort geschrieben steht.

Das Szenario ist für mich sowieso nur hypothetisch, da es für mich nicht zur Anwendung kommt, somit ist für mich das Thema auch erledigt.

Gast #7583453
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Jörg W. schrieb:

"Funkanlage […], die während ihres bestimmungsgemäßen Betriebes keine Ortsveränderung erfährt" finde ich ziemlich eindeutig.

Dann dürftest du keine Funkverbindungen im Stand tätigen, nur während des Fahrens und/oder Gehens.

Ich finde, du schießt mit deiner Interpretation weit über das Ziel hinaus.

Aber lass stecken, es gibt immer Leute, die sind noch religiöser als der Papst :-)

#7583494
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CA schrieb:

irgendwo befestige,

Naja unter der Bedingung das die Antenne nicht fest auf dem Dach oder einem Mast im Garten (Ausnahme wäre hier ein GFK Mast der wirklich nur temporär steht) aufgebaut ist.

Ortsveränderlich heißt nicht "ja ich könnte auch die dachantenne jederzeit abbauen" sondern eher sowas wie Angel mit drahtantenne am Balkon für ein paar Stunden. Eine Antenne die fest verbleibt und nur das Gerät such bewegt oder wechselt ist für mich am Ende eine ortsfeste Anlage. Auch wenn ich dort nicht durchgängig Betrieb mache.

Gast #7583577
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Kilo S. schrieb:

Naja unter der Bedingung das die Antenne nicht fest auf dem Dach oder einem Mast im Garten (Ausnahme wäre hier ein GFK Mast der wirklich nur temporär steht) aufgebaut ist.

Ich will jetzt mal etwas Wind aus der Diskussion holen und darauf hinweisen was der Gesetzgeber wirklich geschrieben hat.

Da steht wortwörtlich: "Mobile Funkgeräte oder tragbare Handfunkgeräte gelten dagegen nicht als ortsfest, da sie beweglich sind und nicht an einen festen Standort gebunden sind".

Warum sollte man jetzt mehr hinein interpretieren, als da geschrieben steht?

Es liegt am Gesetzgeber zu konkretisieren was gemeint ist und meiner Meinung nach ist das konkret genug.

Ich glaube, wir diskutieren um Kaisers Bart.

#7583617
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CA schrieb:

Ich weiß nicht woran das bei dir liegt, aber du interpretierst es falsch.

"EIN Geisterfahrer? TAUSENDE!"

Deine Interpretation ist schon sehr merkwürdig. Es sei denn, Du erklärst uns plausibel, wie man eine zu Hause installierte Funkanlage (Anlage, nicht Gerät!), bestehend aus einem Mobilgerät und einer Antenne auf dem Dach, während des bestimmungsgemässen Betriebs bewegen soll.

Wenn Du mit einem Mikrofon in der Hand und einem Funkgerät unter dem Arm auf dem Dach stehst und dabei eine Antenne durch die Gegend trägst, wirkt das deutlich merkwürdiger, als mit einem Handfunkgerät durch die Gegend zu laufen oder ein Mobilgerät im Auto während der Fahrt zu benutzen.

Beitrag #7583620 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7583621 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7583640
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CA schrieb:

Ich weiß nicht woran das bei dir liegt, aber du interpretierst es falsch.

Evtl solltest du dir Gedanken darüber machen, ob nicht doch deine Rechtsinterpretation daneben liegt. Ich habe von der Rechtslage in dem Bereich ehrlich gesagt überhaupt keine Ahnung, aber wenn deine Interpretation des Waffenrechts so aussieht:

J. T. schrieb:

CA schrieb:

Du hast etwas vergessen/übersehen: Wenn du Mitglied eines Schützenvereines bist, oder eine Jagdprüfung ablegst, dann darfst du ganz legeal jede Art von Waffen benutzen

wage ich zu behaupten, dass es bei telekommunikationsrechtlichen Belangen bei dir nicht besser aussieht.

#7583641
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Dann gäbe es ja nur mobile Geräte, denn mein Feststationsgerät ist auch transportierbar, wenn ich den Netz- und den Antennenstecker ziehe. Da muss ich dem Jörg schon Recht geben. Und recht teuer ist die Bescheinigung auch, da du die nicht selbst machen darfst, im Gegensatz zu mir, meine Afu-Antennen betreffend. Ich habe ja den Sachkundenachweis.

Gast #7583678
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Helmut -. schrieb:

Und recht teuer ist die Bescheinigung auch

Ja, endlich mal etwas das stimmt :-)

Helmut -. schrieb:

im Gegensatz zu mir, meine Afu-Antennen betreffend. Ich habe ja den Sachkundenachweis.

Reine Angeberei! Das hat mit der Sachlage hier überhauptnichts zu tun!

Nur nebenbei: Ich verfüge ebenfalls über die "Erlaubnis zur Teilnahme am Amateurfunkdienst".

Ich kehre das aber nicht heraus, wie Du.

Was die Interpretation der Gesetze angeht, bin ich deshalb ganz neutral :-)

Moderator Persönliche Seite #7583729
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CA schrieb:

Was die Interpretation der Gesetze angeht, bin ich deshalb ganz neutral :-)

Keineswegs, denn die Bestimmungen über ortsfeste Funkanlagen und die Grenze von 10 W EIRP existieren ja dort genauso. Nur die Art und Weise der Feststellung der Einhaltung der Grenzwerte ändert sich.

CA schrieb:

Da steht wortwörtlich

Wo soll dieser Text eigentlich "wörtlich" stehen?

#7583745
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CA schrieb:

Was die Interpretation der Gesetze angeht, bin ich deshalb ganz neutral :-)

Nein. Du liegst in mindestens einem Fall nachweislich daneben. Das ist nicht neutral interpretiert, das ist schlichtweg falsch.

J. T. schrieb:

J. T. schrieb:

CA schrieb:

Du hast etwas vergessen/übersehen: Wenn du Mitglied eines Schützenvereines bist, oder eine Jagdprüfung ablegst, dann darfst du ganz legeal jede Art von Waffen benutzen

Selbst das Militär darf nicht jede Art von Waffen nutzen.

#7583754
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CA schrieb:

Frag' den Mod, was er gelöscht hat, dann weißt du Bescheid. :-)

Oder du formuliert einfach noch einmal so, das kein Anlass zur Löschung gegeben ist.

CA schrieb:

Auch für Dich gilt, was ich schon geschrieben habe, aber von einem übereifrigen Mod gelöscht wurde.

Was ja am Ende des Tages aber nichts daran ändert, dass ich schlicht nicht weiß, was du "gesagt" hast.

Und es ändert obendrein schonmal überhaupt nichts daran, dass deine Aussage, so wie sie da steht, schlicht falsch ist. Das ist übrigens eine einfache Tatsache und kein Versuch der Beleidigung.

#7583829
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CA schrieb:

J. T. schrieb:

Was ja am Ende des Tages aber nichts daran ändert, dass ich schlicht nicht weiß, was du "gesagt" hast.

Das ist unerheblich, du könntest eh nichts damit anfangen, weil dir das Verständnis dazu fehlt :-)

Ja, und Dir fehlt die Gabe, die Intention eines Gesetzestextes zu erfassen. Und auch deine Aussage, daß Du als Schützenvereinsler oder Jäger sämtliche Waffen haben/benutzen darfst, ist schlichtweg falsch ...

Beitrag #7583832 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7583836 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7583844
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CA schrieb:

Du darfst das gene an die Klagemauer in Jerusalem sprechen, für mich gibt es keine Kommunikation mit dir mehr.

Das wäre dann doch n bischn viel Aufwand, näch? Von der Couch bis in die Küche, könnten wir noch drüber reden. Aber selbst bei dem Weg müsste ich drüber nachdenken, ob mir der Lohn der Kommunikation mit dir, den Aufwand der weiten Reise in die Küche wert wäre.

Man kann übrigens nicht nicht kommunizieren =)

#7583937
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Abdul K. schrieb:

Guter Thread zur Erklärung des mangelnden Nachwuchs für Amateurfunk. Wer will sich sowas antun??

Genau so ist es!

Leute wie CA und so manche "Old Man" sind leider prototypisch für den "Deutschen Amateur Rentner Club".

Ich bin selbst seit 1978 lizenziert, und schäme mich für die alten weissen Männer, die die Deutungshoheit über das Wesen des Amateurfunk für sich beanspruchen.

Dem potentiellen Nachwuchs rate ich heute, sich von diesen "verkrusteten Funkamateuren" fern zu halten.

Um mit HF zu experimentieren braucht man keine Lizenz mehr. Es gibt im Jahr 2024 mit LoRa, WLAN etc. genug Möglichkeiten für drahtlose Kurzstrecken-Kommunikation. Für die weiten Strecken nutzt man eben Internet.

#7584026
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Harry L. schrieb:

Abdul K. schrieb:

Guter Thread zur Erklärung des mangelnden Nachwuchs für Amateurfunk. Wer will sich sowas antun??

Genau so ist es!

Leute wie CA und so manche "Old Man" sind leider prototypisch für den "Deutschen Amateur Rentner Club"

Also ist die eigentliche Frage, ist der DARC wie er ist, weil Leute wie CA Mitglieder sind, oder sind Leute wie CA wie sie sind, weil sie Mitglied im DARC.

Sein Umgang mit Fehlern ist zumindest etwas fragwürdig.

"CA du hast da etwas faktisch Falsches gesagt" "mimimi du bist doof, mit dir rede ich nicht mehr".

Gast #7584047
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Abdul K. schrieb:

Guter Thread zur Erklärung des mangelnden Nachwuchs für Amateurfunk. Wer will sich sowas antun??

Eben.

Leute die sich anmaßen Gesetze nach ihrem Gusto zu interpretieren und wieder andere die sich mit ihrer AFu-Genehmigung schmücken wollen, ohne Bezug zum Thema:

Helmut -. schrieb:

im Gegensatz zu mir, meine Afu-Antennen betreffend. Ich habe ja den Sachkundenachweis.

Soll wohl herausstellen, daß er über besondere Kompetenzen verfügt, auch wenn es garnicht zum Thema passt.

Diese Arroganz gab es auch schon zu meinen Anfangszeiten, die ist nicht neu. Man möchte sich halt abgrenzen, mit möglichst großer Distanz, weshalb auch der Wunsch besteht, solche Gesetze noch deutlich restriktiver zu handhaben, als es der Gesetzgeber vorgibt.

Ja, ich schäme mich für solche Funkamateure, davon gibt es vielzuviele; die meisten haben sich im DARC vereint, weswegen ich schon seit Ewigkeiten kein Mitglied mehr dort bin.

Aber auch hier im Forum tummeln sich diese Spezies, sieht man ja hier im Thread.

#7584074
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CA schrieb:

Leute die sich anmaßen Gesetze nach ihrem Gusto zu interpretieren und wieder andere die sich mit ihrer AFu-Genehmigung schmücken wollen, ohne Bezug zum Thema:

Helmut -. schrieb:

im Gegensatz zu mir, meine Afu-Antennen betreffend. Ich habe ja den Sachkundenachweis.

Das sollte nur heißen, dass ich meine Standortbescheinigung selbst machen darf, da ich die Grundlagen dazu in einer Prüfung nachgewiesen habe (und dazu noch einige Semester HF-Technik studiert habe [ohne was raushängen lassen zu wollen]). Aber wie andere schon feststellten: du bist relativ unbelehrbar und zu keiner Kritik fähig.

Gast #7584165
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Helmut -. schrieb:

Das sollte nur heißen, dass ich meine Standortbescheinigung selbst machen darf, da ich die Grundlagen dazu in einer Prüfung nachgewiesen habe

Das hilft hier aber niemandem weiter, das ist lediglich eine Selbstdarstellung/Selbstbeweihräucherung....und übrigens, als Funkamateur brauchst du garkeine Standortbescheinigung, da genügt die Selbsterklärung.

Also, doch nur Angeberei.

#7584169
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CA schrieb:

Das hilft hier aber niemandem weiter, das ist lediglich eine Selbstdarstellung/Selbstbeweihräucherung....und übrigens, als Funkamateur brauchst du garkeine Standortbescheinigung, da genügt die Selbsterklärung. Also, doch nur Angeberei.

Schön dass du so gut über jedermanns Beweggründe bescheid weißt, aber nicht einmal das Waffenrecht anständig interpretieren kannst.

#7584211
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J. T. schrieb:

und übrigens, als

Funkamateur brauchst du garkeine Standortbescheinigung, da genügt die Selbsterklärung.

Manchmal doch. An einem Standort, an dem schon eine ander Funkanlage vorhanden ist, braucht auch ein Funkamateuer für eine ortsfeste Funkanlage eine Standortbescheinigung nach BEMV, in der die Sicherheitsabstände ermittelt werden.

Auf einem Dach mit einer bestehenden Mobilfunkstation braucht auch ein Funkamateur eine Standortbescheinigung.

Moderator Persönliche Seite #7584216
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Rainer W. schrieb:

Jörg W. schrieb:

Irgendwo gibt es auch eine Obergrenze, aber naja, die ist nichts mehr für den einfachen Basteltisch.

Unsinn, der klassische Funkensender bzw. das entsprechende Äquivalent geht auch auf dem Basteltisch.

Der müllt zwar einen breiten Teil des Spektrums zu, aber beileibe nicht mehr jenseits von 3 THz (vom emittierten Licht natürlich abgesehen) – das ist die aktuelle Obergrenze des regulierten Spektrums.

Beitrag #7584218 wurde von einem Moderator gelöscht.
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Beitrag #7584384 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7584436 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7584448
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CA schrieb:

Ein gutes Beispiel dafür, daß der Mod völlig insuffizient agiert. Bei mir reicht ein einzelnes Wort im off-topic aus um einen Beitrag zu löschen und hier lässt er Bullshit einfach stehen. Wenn er nicht recht bekommt, ist sein Ego angekratzt, wie arm...

Eher ein Bspw dafür, wie "wie die Axt im Walde" du agierst. Von dir sehe ich fast ausschließlich überhebliches Gemoser. Ganz selten mal neutrales, noch nie etwas gutmütiges.

Fass dir einfach mal die eigene Nase, aber dass es an deinem Verhalten liegt, ist in deiner Welt natürlich völlig ausgeschlossen.

Vorhin hab ich in nem anderen Thread einen unserer Haralds gelesen, der auf einen von ihm gemachten Fehler aufmerksam gemacht wurde. Der sagt einfach "oh ja, hast du Recht, mein Fehler".

Der gesteht sich seine Fehler nicht nur ein, der redet sogar noch mit der Person, die ihn drauf aufmerksam gemacht hat! Verrückt, nicht? Dabei ist es doch eine total normale Reaktion, auf so etwas wie ein Kleinkind mit "mit dir rede ich nicht mehr" zu reagieren.

Evtl schneidest du dir davon mal ne Scheibe ab.

Beitrag #7584451 wurde von einem Moderator gelöscht.
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#7585124
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CA schrieb:

Abdul K. schrieb:

Man hätte genauso nach einem Waffenbesitz fragen können, die Antwort wäre in DE die generell Gleiche: Nüscht darfste außer allerstrengste und nicht gerade zügige oder kostenfreie Freigabe!

Du hast etwas vergessen/übersehen: Wenn du Mitglied eines Schützenvereines bist, oder eine Jagdprüfung ablegst, dann darfst du ganz legeal jede Art von Waffen benutzen.

Auch vollautomatische?

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