Nach fast 20 Jahren problemlosen Ebay-Transaktionen bin ich jetzt zum ersten mal richtig auf die Schnauze geflogen.
Angenommen, ich kaufe bei Ebay ein Consumer-Gerät, das die Funktion "X" ausführen kann, deswegen ist es allgemein als "X-Gerät" bekannt. Auf der Angebotseite steht, dass man mit diesem X-Gerät die die Funktion Y ausführen kann. Das ist keine große Überraschung, weil man mit einem X-Gerät immer auch Y und sogar Z machen kann, ob wohl ein X-Gerät nicht primär dafür gemacht ist.
Dann stellt sich jedoch heraus, dass dieses X-Gerät nur für die Funktion Y geeignet ist, die Funktion X steht gar nicht zur Verfügung. Es handelt sich um eine spezielle und sehr seltene Variante des Geräts ohne X-Funktion.
Der Verkäufer weigert sich, das X-Gerät zurückzunehmen, weil er ja auf die Funktion Y hingewiesen hat, und außerdem hätte ich ja beim Hersteller googlen können, dann hätte ich gesehen, dass es sich um ein reines Y-Gerät handelt. Das ist zwar richtig, aber wer ein Auto kauft, schaut auch nicht erst auf der Herstellerseite nach, ob dieses Auto zum Fahren geeignet ist.
Meine Argumentation ist, dass die nicht vorhandene Funktion X bei einem X-Gerät eine so massive Einschränkung darstellt, dass im Angebot explizit darauf hingewiesen werden muss, oder das Gerät darf nicht als X-Gerät beworben werden. Es gibt auf dem Makrt tausende Varianten des X-Geräts von vielen Herstellern, die reine Y-Variante ist extrem selten (ich wusste gar nicht, dass es die überhaupt gibt). Zudem kann die Funktion Y auf jedem X-Gerät ausgeführt werden, deswegen reicht der Hinweis auf Y alleine nicht aus.
Bei der Durchsicht der Bewertungen des Verkäufers habe ich gesehen, dass ich offenbar nicht der Einzige bin, der darauf hereingefallen ist, es gab in der Vergangenheit schon mherere Fälle. Trotzdem ändert der Verkäufer seine Angebotsseite nicht, daher vermute ich, dass Absicht dahinter steckt, weil er sonst seine seltenen Y-Teile nicht los wird. Es bereits gingen viele unfreundliche E-Mails hin und her.
Es handelt sich um einen Privatverkäufer, der jede Rücknahme ausgeschlossen hat. Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass hier der Ebay- bzw. Paypal-Käuferschutz greift?
Ich würde alles noch verworrener beschreiben, vermutlich hast Du schon viel zu viel verraten.
Man kanns mit der Geheimniskrämerei aber auch übertreiben, BND und CIA haben Dich bestimmt schon in der Kartei.
Es handelt sich um einen Privatverkäufer, der jede Rücknahme
ausgeschlossen hat. Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass hier der Ebay-
bzw. Paypal-Käuferschutz greift?
Was hältst Du davon bei eBay und Paypal nachzufragen und das Problem dort zu schildern? Erwartest Du hier im Forum tatsächlich eine verbindliche Rechtsauskunft?
Naja, es ist kein Vermögen, knapp 70€. Aber es ärgert mich, dass dieser Typ offenbar mit dieser Nummer durchkommt. Aber ich kann das Teil auch nicht weiterverkaufen, weil ich nicht auf einfache Weise feststellen kann, ob es funktioniert, also müsste ich mit dem Preis massiv runtergehen.
Ich bin absichtlich so diffus geblieben, weil ich nicht will, dass der Verkäufer auf unsere Diskussion hier aufmerksam wird. Außerdem tuts auch nicht wirklich was zur Sache. und nein, es ist kein Gerät zur Unterstützung nächtlicher Bombadierungen.
Erwartest Du hier im Forum tatsächlich eine
verbindliche Rechtsauskunft?
Nein, ich erwarte einen Erfahrungswert, falls jemand sowas schon mal erlebt hat. Ich kann mir die Anfrage bei Ebay sparen, wenn 20 Leute sagen, vergiss es, der Käuferschutz greift hier nicht.
Der Verkäufer weigert sich, das X-Gerät zurückzunehmen, weil er ja auf
die Funktion Y hingewiesen hat, und außerdem hätte ich ja beim
Hersteller googlen können, dann hätte ich gesehen, dass es sich um ein
reines Y-Gerät handelt.
Also hast Du ein falsches Modell gekauft, weil Du Dich vorher nicht informiert hast.
Das ist seine Argumentation, und ich habe oben geschrieben, warum ich
die nicht teile.
Was erwartest Du? Einen Hinweis wie "Achtung! Wer zu faul ist, sich beim Hersteller zu informieren, dieses Modell kann wirklich nur Y! Kein X! Nein, wirklich nicht!" oder sowas?
Solange das, was er angegeben hat, korrekt ist, und dieses Modell so hergestellt wird (keine nachträglich entfernte Baugruppe o.dgl.), hast Du keine Chance.
Ich versuche mal das zu verstehen und stricke die Geschichte mal um:
Angeboten wird ein Fliegermodell (X-Eigenschaft), welches auch auf dem Boden herumfahren kann (Y-Eigenschaft).
Geliefert wird aber ein Flieger, der nur auf dem Boden herumfahren kann, fliegen kann er nicht.
Was erwartest Du? Einen Hinweis wie "Achtung! Wer zu faul ist, sich beim
Hersteller zu informieren, dieses Modell kann wirklich nur Y! Kein X!
Nein, wirklich nicht!" oder sowas?
Ja, sowas in der Art. Achtung, nur für Y, kann kein X. Wäre wichtiger als die Information, dass keine Kratzer drauf sind.
Angeboten wird ein Fliegermodell (X-Eigenschaft), welches auch auf dem
Boden herumfahren kann (Y-Eigenschaft).
Geliefert wird aber ein Flieger, der nur auf dem Boden herumfahren
kann, fliegen kann er nicht.
Die Qualität der Antworten entspricht bisher exakt der Qualität der Frage. Aber Du hast ja bestimmt auch nichts anderes erwartet. Es sind also alle zufrieden.
Thread kann geschlossen werden.
Es handelt sich um einen Privatverkäufer, der jede Rücknahme
ausgeschlossen hat. Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass hier der Ebay-
bzw. Paypal-Käuferschutz greift?
Warum gehst du nicht einfach hin und beantragst den Käuferschutz? Dann werden dir Ebay oder Paypal schon sagen ob er greift oder nicht.
Was wir dir hier ins Ohr flüstern hat keinerlei Einfluss darauf wie Ebay oder Paypal entscheiden werden. Du verschwendest deine und unsere Zeit.
Du bist der Meinung, daß jeder Betrug von geringem Wert ungesühnt
bleiben sollte?
Also wenn man dich um 70€ bescheißt, lässt du es aufsich beruhen?
Wenn es denn Betrug ist - für mich hört sich diese Geschichte einfach nur nach "Ich hab nicht richtig geschaut und versuche den Verkäufer verantwortlich zu machen!" aus.
Dann müsste man jetzt wissen, ob das X nur ein Bestandteil der
Namensgebung ist, oder eine zugesicherte Eigenschaft.
X ist die zentrale Funktion dieses Gerätes. Beispiel: Von einer Videokamera würdest du erwarten, damit Videos aufnehmen zu können. Mir wurde ein Ding verkauft, das ab Werk ohne Bildsensor, nur mit einem Mikrofon ausgestattet ist - jedoch unter dem Namen Videokamera. Aus dem Hinweis, dass mit dieser Kamera Tonaufnahmen gemacht werden können, lässt sich nicht schließen, dass damit keine Bildaufnahmen möglich sind.
Die Angaben des Verkäufers sind richtig aber unvollständig und damit irreführend.
Die Angaben des Verkäufers sind richtig aber unvollständig und damit
irreführend.
Wenn aber der Artikel "Videomat 2370" ist. Und der Hersteller des "Videomat 2370" sagt das damit kein Video aufgenommen werden kann - dann ist dies deine Schuld. Nicht die des Verkäufers.
Nein, ich erwarte einen Erfahrungswert, falls jemand sowas schon mal
erlebt hat. Ich kann mir die Anfrage bei Ebay sparen, wenn 20 Leute
sagen, vergiss es, der Käuferschutz greift hier nicht.
Und warum versuchst du es nicht einfach? Ist weniger Arbeit, als die aufwändige Konstruktion deines verschlüsseltes Eingangspostings. Du hättest längst Klarheit. Oder holst du auch deinen Lottogewinn nicht ab, weil dir 10 Leute erzählen: "Die zahlen das Geld eh nicht aus".
Es handelt sich um eine Grafikkarte. Im Angebot stand Grafikkarte mit Mining-GPU. Beim Auspacken habe ich dann gesehen, dass diese Karte keinerlei Videoanschlüsse hat, das gesamte Videobackend fehlt. Diese Karte ist ausschließlich für Bitcoin-Mining gedacht (Sondermodell von Nvidia). Von einer GRAFIKkarte erwartet jeder normale Mensch Monitoranschlüsse zwecks Darstellung eines Bildes. Und Mining kann man auf jeder GPU rechnen. Mining kann man sogar auf einem RPI rechnen, das ist Killefitz. Fehlende Videoanschlüsse hingegen sind vielleicht doch ein extrem wichtiges Detail.
Es gab kein Foto von der Seite, wo die Anschlüsse sind, nur von oben. Und ja, wenn man weiß, dass die Anschlüsse fehlen und genau hinschaut, sieht man es.
Es handelt sich um eine Grafikkarte. Im Angebot stand Grafikkarte mit
Mining-GPU. Beim Auspacken habe ich dann gesehen, dass diese Karte
keinerlei Videoanschlüsse hat, das gesamte Videobackend fehlt. Diese
Karte ist ausschließlich für Bitcoin-Mining gedacht
War denn der genaue Typ der Karte angegeben? Mit dessen man alle Details dazu finden kann?
Wenn ja, bist du einfach selber Schuld. 100% und eindeutig.
Aber auch so, du kaufst dann also irgendeine nicht näher spezifizierte Grafikkarte rein nach Bild? Und wunderst dich dann. Hattest du keine Anforderungen WELCHE Anschlüsse drauf sind? War es dir egal ob HDMI oder DisplayPort und wie viele von jedem? Wie kann das sein?
Wärst du mit einem FBAS Anschluss zufrieden gewesen oder mit einem alten DVI?
Also ich sage, selber Schuld wenn man nicht schaut WAS GENAU man kauft. Wenn man nicht sicher ist -> Nachfragen oder Hände weg.
Aber ich scheue mich immer davor den Verkäufer für die eigene Nachlässigkeit oder Doofheit verantwortlich zu machen. Versehen passieren, aber wenn die beim Käufer liegen, kann das nicht zu lasten des Verkäufers gehen.
Der Verkäufer ist Schuld wenn er was falsches schreibt oder arglistig Dinge verschweigt. Hat er hier IMO nicht getan.
Es gab kein Foto von der Seite, wo die Anschlüsse sind, nur von
oben. Und ja, wenn man weiß, dass die Anschlüsse fehlen und genau
hinschaut, sieht man es.
Wenn die Bezeichnung stimmte (P106 und GTX* sind ja schwer zu verwechseln), dürfte es schlecht aussehen.
Was aber gehen könnte, ist ein Parallelbetrieb mit einer anderen GPU, an der die Monitore hängen:
Diese
Karte ist ausschließlich für Bitcoin-Mining gedacht (Sondermodell von
Nvidia).
Dafür gibt es mittlerweile einen größeren Markt, ist also keine grenzwertig.
M.E. wie ein Haus ohne Grundstück (Erbpacht) oder ein E-Auto ohne Batterie (Mietbatterie). Durchaus üblich. Und nur davon abhängig, ob und wie versteckt diese Info im Angebot ersichtlich war oder hätte gewusst werden müssen.
Wenn er aber
den genauen Typ des Geräts genannt hat, dann hat der Käufer die
Möglichkeit sich alle Daten zu holen die er für eine Kaufentscheidung
benötigt.
Ja, der genau Typ wurde genannt. Und es wurde auch der verbaute Grafikchip genannt, dessen Daten ich schon verher rausgesucht hatte. Und da soll ich jetzt allen Ernstes bei Nvidia nachschauen, ob die Grafikkarte auch Monitoranschlüsse hat?
da soll ich jetzt allen Ernstes bei Nvidia nachschauen, ob die
Grafikkarte auch Monitoranschlüsse hat?
Ja sicher. Woher weißt du denn sonst ob die auch die Anschlüsse hat die DU brauchst. (Hatte sie nämlich nicht).
Oder sonst alles was du brauchst. man wie kaufst du ein?
Sehe ich persönlich als Pattsituation. Leider wird "Grafikkarte" häufig als Bezeichnung benutzt, sogar für eine KI-Beschleuniger. Das ist ungenau (genau genommen falsch) muss aber keine böse Täuschungsabsicht dahinter stecken.
Rückgabe innerhalb 14 Tagen bei Neugeräten ist aber immer möglich, außer bei Gebrauchtwaren. Davon kann ich aber nichts lesen. Va nachdem der Verkäufer dieses Produkt ja angeblich häufiger verkauft ("seine Masche"). Dann hat es einen gewerblichen Charakter.
Vermutlich hast du sie wegen dem Chipsatz gekauft und dachtest, der wird immer als Grafikkarte verbaut? Nein leider nicht. Wäre aber in der Tat hilfreich gewesen wenn der Verkäufer sie als Mining-Karte bezeichnet hätte.
Eine schnelle Such hat allerdings ergeben, dass die bereits seit
geraumer Zeit (2017) angeboten werden und darüber auch berichtet wird:
Ja, ich wusste das es Karten gibt, die für Mining optimiert sind. Aber ich wäre nie im Leben drauf gekommen, dass die keine Monitorschlüsse haben, obwohl sie Grafikkarten heißen. Wenn ich Mining-Beschleiniger oder Compute-Board gelesen hätte, wäre ich hellhörig geworden.
Woher weißt du denn sonst ob die auch die Anschlüsse hat die
DU brauchst.
Weil es mir egal ist, welche Anschlüsse sie hat, weil meine Monitore HDMI, DP und über ein entsprechendes Kabel auch DVI können. Nur ohne Anschlüsse bleiben sie dunkel.
Von einer GRAFIKkarte erwartet jeder normale Mensch
Monitoranschlüsse zwecks Darstellung eines Bildes.
Und als Käufer schaue ich zuerst mal, ob das die für meine Monitore passenden Anschlüsse und Frameraten sind.
Wenn da aber steht "Videoanschlüsse: No outputs", dann sollte mir schon ein Seifensieder aufgehen.
Und
da soll ich jetzt allen Ernstes bei Nvidia nachschauen, ob die
Grafikkarte auch Monitoranschlüsse hat?
Nun, das ist mir auch ein Ärgernis, daß man bei ebay und amazon niemals brauchbare technische Angaben findet. Entweder ich suche sie mir woanders oder ich kaufe den Artikel einfach nicht.
Und da der Großteil der Verkäufer es so macht, würde ich auch keine böse Absicht unterstellen, eher Faulheit.
Ich bin ja schon froh, wenn man eine Bezeichnung findet, nach der man googlen kann.
Ich hab auch schonmal eine Frage an den Verkäufer gestellt. Die Antwort zeigte leider, daß er der englischen Sprache nicht mächtig war. Und ich kann kein Chinesisch.
Ich bin auch dazu übergegangen, bei der Bezahlung nochmal alle wichtigen Eigenschaften zu nennen. Seitdem hatte ich keine Fehllieferung mehr.
Diese Mining Karten scheinen alle gebraucht zu sein, naja der Hype ist wohl schon vorbei.
Dann müsste man jetzt wissen, ob das X nur ein Bestandteil der
Namensgebung ist, oder eine zugesicherte Eigenschaft.
X ist die zentrale Funktion dieses Gerätes. Beispiel: Von einer
Videokamera würdest du erwarten, damit Videos aufnehmen zu können. Mir
wurde ein Ding verkauft, das ab Werk ohne Bildsensor, nur mit einem
Mikrofon ausgestattet ist - jedoch unter dem Namen Videokamera. Aus dem
Hinweis, dass mit dieser Kamera Tonaufnahmen gemacht werden können,
lässt sich nicht schließen, dass damit keine Bildaufnahmen möglich
sind.
Also eine Placebo-Überwachungskamera?
Die sind übrigens ebenfalls verrrrboten! Der Dieb könnte schliesslich nervös werden und sich beim Einbruch verletzen und DU bist dann daran schuld!!! ;-))
Die Angaben des Verkäufers sind richtig aber unvollständig und damit
irreführend.
ich wäre nie im Leben drauf gekommen, dass die keine Monitorschlüsse
haben
Ich habe hier sogar vier Karten ohne Anschlüsse. Nvidia GRID Karten.
Und ich verspreche dir: Es gibt auf dem Markt defintiv mehr GPU / Grafik Karten OHNE Monitoranschlüsse. Die Rechenzentren sind voll davon, auch im Consumerbereich (MXM Karten im Laptop z.b.) nur weil du sie kennst? Nicht weißt was du kaufst - willst du das dem Verkäufer in die Schuhe schieben?!
Mal schauen, vielleicht behalte sich sie als CUDA-Rechenknecht.
Ich würde es mal mit dem o.g. Treiber-Patch versuchen, mit der aktuellen Version sollen die Mining-Karten mit den meisten bestehenden Grafikkarten (incl. Intel-Onboard-GPU) zusammenarbeiten können.
Etwas Ähnliches (Nvidia Optimus) habe ich in einem Notebook, da hängt das Display an der Intel-GPU, aber 3D-Anwendungen kann man auf der dedizierten Grafikkarte laufenlassen.
Etwas Ähnliches (Nvidia Optimus) habe ich in einem Notebook, da hängt
das Display an der Intel-GPU, aber 3D-Anwendungen kann man auf der
dedizierten Grafikkarte laufenlassen.
Nunja, bei Optimus oder dem Vorgänger Hybrid-Power ist auf der dedizierten GPU ein spezieller Chip, welcher die Ausgabe über eine sperate PCIe Lane in den RAM (mMn ging Optimus nur mit integrierten Intel GPUs?!) der integrierten GPU schrieb welche dann ausschließlich zur Ausgabe da war. Die Karte muss quasi Optimus und damit eben diesen Chip und die sperate PCIe Lane zur Verfügung stellen.
Nunja, bei Optimus oder dem Vorgänger Hybrid-Power ist auf der
dedizierten GPU ein spezieller Chip
Ja, deshalb schrieb ich "etwas Ähnliches". Mag sein, dass diese Lösung nicht so gut funktioniert, aber da die Karte schon da ist, kostet der Versuch nichts.
Wenn ja, bist du einfach selber Schuld. 100% und eindeutig.
Sehe ich anders. Die Sache ohne die Anschlüsse ist essenziell und muss erwähnt werden. Er hat ja auch extra erwähnt, was da für ein Chip drauf ist, um die Ähnlichkeit zu einer echten GraKa zu unterstreichen (Gleicher Chip wie auf einer GTX irgendwas). Nach DEM hätte ich gegoogelt, um zu erfahren, was die Karte für eine GPU drauf hat. Aber dann hätte ich gesehen, dass es keine Grafikkarte ist. Vermutlich hat er deswegen den Chip vorsorglich erwähnt.
Hattest du keine
Anforderungen WELCHE Anschlüsse drauf sind?
Nein.
War es dir egal ob HDMI oder
DisplayPort und wie viele von jedem? Wie kann das sein?
Zwei Monitore, jeder hat DP, HDMI und über ein Adapterkabel DVI. Es gibt seit Jahren keine Karten mehr mit nur einem Videoausgang, die haben alle mindestens zwei. Mehr Anforderungen gabs nicht.
Wärst du mit einem FBAS Anschluss zufrieden gewesen oder mit einem alten
DVI?
Wenn du mir eine CUDA-Karte mit FBAS zeigst, antworte ich dir.
Aber ich scheue mich immer davor den Verkäufer für die eigene
Nachlässigkeit oder Doofheit verantwortlich zu machen. Versehen
Ich scheue mich nicht davor, den Verkäufer für die Unterschlagung relevanter Informationen verantwortlich zu machen.
passieren, aber wenn die beim Käufer liegen, kann das nicht zu lasten
des Verkäufers gehen.
Nur ist das "wenn" hier nicht erfüllt, jedenfalls nicht vollständig. Außerdem habe ich ihm angeboten, die Versandkosten für Hin- und Rückversand zu übernehmen, er sollte nur den Kaufpreis zurückerstatten. Wäre kein Verlust für ihn gewesen.
Der Verkäufer ist Schuld wenn er was falsches schreibt oder arglistig
Dinge verschweigt. Hat er hier IMO nicht getan.
Er hat Informationen verschwiegen, und ich habe den Verdacht, dass es arglistig war, auch wenn ich diese Informationen auf andere Art hätte bekommen können. Als seriöser Verkäufer hätte er nach der ersten negativen Bewertung sein Angebot klarer formuliert, aber das ist nicht geschehen.
Er hatte von diesen NVIDIA-Karten über 40 Stück im Angbot, und noch einiges mehr an Hardwarekram, tritt aber als privater Verkäufer auf, was ihn vor Rücknahmepflicht schützt. Wenn ich auf sowas reinfalle, dann ist es zwar meine eigene Doofheit und Unachtsamkeit, aber der Verkäufer wird dadurch keinen Deut seriöser.
Ich scheue mich nicht davor, den Verkäufer für die Unterschlagung
relevanter Informationen verantwortlich zu machen.
Hat er eine Artikelbezeichnung gelistet z.b. nVidia Grid K80 oder Tesla M40?
Dann obliegt es dir - DU hast diese gekauft, DU hast den Artikel nicht richtig gelesen.
Mining?! Das ist doch bei solchen Karten der verschwindent geringste Teil für welche dies genutzt werden. Diese sind für Grafik da... Als vGPU für VMs in Firmennetzwerken, als Rendering GPU, auf diesen Katzen kannst du Adapter laufen lassen wie z.b. 3x GTX1060 oder 5x GTX1050 in VMs...
Ganz ehrlich, wenn ich mir eine Grafikkarte kaufe. Dann informiere ich mich davor - und das hast du nicht gemacht - ganz einfach. Es ist deine Schuld. Und ja: es ist eine Grafikkarte.
Und wenn du sie nun in deinen Rechner steckst, sie mit CUDA belastest - sie dir dann nach 30sec durchbrennt weil da kein Lüfter drauf ist (jaaa... 90% dieser Karten haben KEINEN Lüfter!) Ist dann auch der Verkäufer schuld weil er dich nicht darauf hingewiesen hat?
Er hat ja auch extra erwähnt, was da für ein Chip drauf
ist, um die Ähnlichkeit zu einer echten GraKa zu unterstreichen
(Gleicher Chip wie auf einer GTX irgendwas).
Da steht die exakte Bezeichnung der Karte, und genau die sollte das primäre Kaufkriterium sein. Im Gegensatz zu Deiner Behauptung im ersten Posting steht da auch nichts von "für Mining geeignet", sondern da steht explizit "Mining GPU".
Ich scheue mich nicht davor, den Verkäufer für die Unterschlagung
relevanter Informationen verantwortlich zu machen.
Du hast Dich für schlau gehalten, weil Du eine günstige Karte gefunden hast, auf der dieselbe GPU wie auf der teureren ist, und bist damit auf die Nase gefallen. Wenn Du jetzt unbedingt noch mehr Geld verbrennen willst...
Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass hier der Ebay- bzw.
Paypal-Käuferschutz greift?
Gering. Denn die Karte kann ja wie beschrieben die Funktion "Bitcoinmining" tadellos. Dass du erwartest, sie könne auch noch Monitore ansteuern, ist leider nur dein Wunsch. Wenn da nichts davon steht, dann muss die Karte das auch nicht können.
Da bin ich selber so ähnlich auch schon auf mein Wunschdenken reingefallen. Allerdings bei einem gewerblichen Verkäufer. Das hat mich dann nur die Versandkosten (hin und zurück) gekostet.
ich kaufe bei Ebay ein Consumer-Gerät, das die Funktion "X" ausführen
kann, deswegen ist es allgemein als "X-Gerät" bekannt. Auf der
Angebotseite steht, dass man mit diesem X-Gerät die die Funktion Y
ausführen kann
Auf deutsch steht da also in etwa "NVIDIA Grafikkarte für Bitcoinmining"?
Ich als Laie denke auch, nur die Schiene "gewerblicher Verkäufer" macht Sinn. Aber dafür sind die Stichtage nach dem technischen Hin und Her wohl jetzt schon perdü.
Ich als Laie denke auch, nur die Schiene "gewerblicher Verkäufer" macht
Sinn. Aber dafür sind die Stichtage nach dem technischen Hin und Her
wohl jetzt schon perdü.
Richter entscheiden da sehr unterschiedlich, die meisten Fälle betrafen Abmahnverfahren aufgrund der fehlenden Impressumsangaben plus Widerrufsbelehrung.
So konnte es eine Mutter treffen, die ausschliesslich die abgelegten Klamotten der Kinder verkaufte oder Hobby- und Haushaltsauflöser, auch aufgrund Trauerfall.
das kann auch passieren, wenn der VK angibt, z.B. das private Mining aufgegeben zu haben.
Aber genauso gut kann das Urteil entgegengesetzt ausfallen.
Ich stelle mir gerade vor, wie der TO Strafanzeige erstattet:
"Herr Wachmeister, ich kaufte bei Ebay ein Consumer-Gerät, das die Funktion "X" ausführen kann, deswegen ist es allgemein als "X-Gerät" bekannt. Auf der
Angebotseite steht, dass man mit diesem X-Gerät die die Funktion Y
ausführen kann. Das ist keine große Überraschung, weil man mit einem
X-Gerät immer auch Y und sogar Z machen kann, ob wohl ein X-Gerät nicht
primär dafür gemacht ist.
Dann stellt sich jedoch heraus, dass dieses X-Gerät nur für die
Funktion Y geeignet ist, die Funktion X steht gar nicht zur Verfügung.
Es handelt sich um eine spezielle und sehr seltene Variante des Geräts
ohne X-Funktion."
Ich stelle mir gerade vor, wie der TO Strafanzeige erstattet:
Hobby-Jurist!
Eine Anzeige wegen Betrugs ist eine strafrechtliche Angelegenheit und wird sehr wahrscheinlich ins Nirwana führen.
Eine ganz andere Geschichte ist eine zivilrechtliche Belangung.
Zivilrechtlich besteht durchaus großes Potential für Streit und Streit bedeutet hohe Kosten, die aber von der unterlegenen Seite bezahlt werden müssen.
Er hat Informationen verschwiegen, und ich habe den Verdacht, dass es
arglistig war
Was spielt das für eine Rolle? Wenn du wegen 70 EUR einen Rechtsstreit anfangen willst, wäre es wohl sinnvoller, auf dein Widerrufsrecht zu bestehen. Damit dürftest du angesichts
Er hatte von diesen NVIDIA-Karten über 40 Stück im Angbot
wohl nahezu 100 % Erfolgschance haben. Die arglistige Täuschung lässt sich dagegen eher schwer nachweisen.
Zwei Richter gehen in der Mittagspause im Park spazieren. Plötzlich kommt ein junger Mann atemlos und wutentbrannt auf sie zugestürzt und wirft einem der beiden Juristen vor: "Ihr Hund hat soeben meine Hose zerrissen, schauen Sie mal hier die Fleischwunde." Der Richter packt sein Portemonnaie aus und gibt ihm ohne große Diskussion 200 Euro für den Kauf einer neuen Hose und Schmerzensgeld. Als der junge Mann schon wieder weg ist, fragte sein Kollege fassungslos: "Hör mal, Du hast doch gar keinen Hund?" Antwortet der Richter: "Du weißt es und ich weiß es. Aber man weiß nie, wie die Kollegen entscheiden."
Ja, ich wusste das es Karten gibt, die für Mining optimiert sind. Aber
ich wäre nie im Leben drauf gekommen,
Die sind nicht fürs Mining optimiert, sondern allgemein fürs Rechnen. Diese setzen wir z.B. bei Rechenfarben ein und auch an einzel CAEs / Workstations als CoPro für MATLAB.
Ich scheue mich nicht davor, den Verkäufer für die Unterschlagung
relevanter Informationen verantwortlich zu machen.
Welche Infos relevant sind kann sich je nach Käufer unterscheiden. Die einzig relevante Info war die korrekte Bezeichnung, und die war da.
Ich denke langsam zu hast bekommen was du verdient hast. Wer eigene Fehler nicht eingestehen kann und dafür stets andere beschuldigt, dem gehört es nicht anders.
stellt sich die Frage, ob hier möglicherweise bereits gewerbliches
Handeln gegeben ist.
Waas? Nur weil ich 40 Grafikkarten aus meinem alten PC verkaufe und mein Nutzername auf „store“ endet soll ich plötzlich gewerblich handeln? Wenn ich das meinen Lieferanten erzähle werden die sich totlachen!
Ich denke langsam zu hast bekommen was du verdient hast. Wer eigene
Fehler nicht eingestehen kann und dafür stets andere beschuldigt, dem
gehört es nicht anders.
Jep. Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, ist ja auch nur die Badehose schuld.
Da steht die exakte Bezeichnung der Karte, und genau die sollte das
primäre Kaufkriterium sein. Im Gegensatz zu Deiner Behauptung im ersten
Posting steht da auch nichts von "für Mining geeignet", sondern da steht
explizit "Mining GPU".
Grenzwertig ist m.E., dass der Verkäufer 50 davon verkauft (und bisher fast nix anderes) und seinen Text trotz 2 negativer Bewertungen nicht anpasst. Er weiß also, was er tut und ist sicher (bald) mit anderen Accounts unterwegs.
Ganz verrückte Idee: Wurde schon mal freundlich nachgefragt ob eine Rücknahme möglich sei? Mit dem Hinweis man SELBST habe hier nicht genau geschaut. Natürlich ohne erstmal eine Tirade an Vorwürfen voraus zu schicken. Versteht sich.
Ganz verrückte Idee: Wurde schon mal freundlich nachgefragt ob eine
Rücknahme möglich sei? Mit dem Hinweis man SELBST habe hier nicht genau
geschaut. Natürlich ohne erstmal eine Tirade an Vorwürfen voraus zu
schicken. Versteht sich.
Finde eine Kofferquote von 2/50 eigentlich nicht grenzwertig.
As erinnert an die Anfangszeit von Ebay, wo "Karton" und Playstation XY oder Mac AB für 100€ im Titel standen und. Fehler passieren auf beiden Seiten, beim Schreiben und beim Lesen und sind ärgerlich.
Dass jemand neu bei Ebay direkt 50 "Spezialkarten" verkauft, 5% negative Bewertungen kassiert und einen "kriminellen" Käuferschutz verloren hat, kaufe ich auch noch.
Aber dass er das nicht in 10 Sekunden klarstellt, das deutet für mich auf "Karton, stand doch im Text" hin. Und auch darauf, dass er die sonst nicht losbekommt und sich weit mehr beschwert haben.
Aber dass er das nicht in 10 Sekunden klarstellt, das deutet für mich
auf "Karton, stand doch im Text" hin. Und auch darauf, dass er die sonst
nicht losbekommt und sich weit mehr beschwert haben.
Weißt ja wie man sagt: Jeden Tag steht ein Dummer auf, man muss ihn nur finden. Und er hat ihn im TE gefunden.
Denn wer so kopflos einkauft, nach dem Motto: Hauptsache Grafikkarte, sonst ist mir alles egal, der verdient es nicht anders. Frage mich ob da Gier auch eine Komponente war für einen solchen überhasteten Kauf.
Somal ich sowieso jegliche Finger von "Mining" Geräten lassen würden - alleine sich schon so ein Gerät zuzulegen zeugt von wenig Verstand. Aber er hat sich sicherlich NICHT belesen was Mining überhaupt bedeutet und welche Last die Geräte in den letzten Jahren ausgesetzt waren. Nicht umsonst sind die so billig.
Somal ich sowieso jegliche Finger von "Mining" Geräten lassen würden -
alleine sich schon so ein Gerät zuzulegen zeugt von wenig Verstand. Aber
er hat sich sicherlich NICHT belesen was Mining überhaupt bedeutet und
welche Last die Geräte in den letzten Jahren ausgesetzt waren. Nicht
umsonst sind die so billig.
Je näher an 100% Leistung desto effektiver. Hat sich jetzt erledigt da der Ertrag geringer ist als die Kosten für den Strom.
Somal ich sowieso jegliche Finger von "Mining" Geräten lassen würden -
alleine sich schon so ein Gerät zuzulegen zeugt von wenig Verstand. Aber
er hat sich sicherlich NICHT belesen was Mining überhaupt bedeutet und
welche Last die Geräte in den letzten Jahren ausgesetzt waren.
Der TO schrieb, dass er "irgendeine" Grafikkarte mit diesem Grafikchip wollte.
Er wollte weder minen noch hatte er irgendeine Ahnung.
Wenn ich ein Radio "mit AM" anbiete, dann ist das fahrlässig formuliert, wenn es "nur AM" hat.
Wenn ich 50 davon anbiete und 10 Käufer sich beschweren, dass da nicht "nur AM" steht, dann ist das Vorsatz. Wenn ein Käufer gar mit Käuferschutz durchkam, dann wird der TO hoffentlich auch Erfolg haben.
Der TO schrieb, dass er "irgendeine" Grafikkarte mit diesem Grafikchip
wollte.
Wenn ich eine Grafikkarte mit einem speziellen Chip möchte - dann unterstelle ich diesem jemanden schon das er ein wenig Ahnung von der Materie hat. Wenn ich einen GK104 will - dann weiß ich das er in einer GTX460 steckt oder eben in einer Grid K520 - beides sind aber unterschiedliche Karten und eine davon hat keinen Monitoranschluss.
Wenn ich ein Radio "mit AM" anbiete, dann ist das fahrlässig formuliert,
wenn es "nur AM" hat.
Wenn es sich um den obigen Anbieter handelt - dann ist dies eindeutig: er bietet eine NVIDIA P106-100 an - keine GTX1060 - da gibt es nichts daran zu rütteln. Ob dies nun menschlich korrekt ist, sei dahin gestellt. Aber er bietet eben diese Karte - es ist nicht nötig alle Spezifikationen dieser Karte zu teilen.
Nicht dass es nicht schon x-fach erwähnt worden wäre, aber das sieht doch ein blinder dass mit der Karte was nicht stimmt, also keine Anschlüsse dran sind. Ausserdem ist sie unmissverständlich als Mining Karte angeschrieben.
"wie X" ist doch ein gängiger bauernfänger / keyword-matching ausdruck, so viel Netz-Kompetenz sollte man schon mitbringen.
Sieh's einfach ein, Du bist drauf reingefallen. So einen Fehler hat doch jeder schon gemacht. Gehört zum erwachsen werden.
Ich denke auch, dass man sich gerne
auf eine "erweiterte" Suche begeben darf,
sich also nicht nur auf Angaben und Bilder
eines Angebotes verlassen sollte.
Genauso wie man auch den Namen eines Shops suchmaschint,
wenn man den noch nicht kennt.
Hier fällt das monetär ja noch nicht so dolle ins Gewicht,
zumal man das Ding ja auch weiterverkaufen kann.
Aber wenn man manchmal hört, wie Autos...HÄUSER blind gekauft werden,
ohne selbst alles in Augenschein zu nehmen, dann muss man halt sagen:
Ebay und Grafikkarten sind an sich schon ein rotes Tuch. Da werden munter gewerblich Fake Grafikkarten verkauft (zu erkennen am existierenden VGA Port) ohne dass eBay da einschreitet.
In deinem Fall war es aber kein Betrug sondern einfach nur ein Fehlkauf. Du hast etwas gekauft von dem Du keine Ahnung hast und das Du gar nicht brauchst. Den Fehler musst Du Dir eingestehen.
P.S. wenn es Dich tröstet, passiert jedem Mal. Ich hab mal "Server" RAM Riegel für meinen PC gekauft weil die günstig waren.
Er hat ja auch extra erwähnt, was da für ein Chip drauf
ist, um die Ähnlichkeit zu einer echten GraKa zu unterstreichen
(Gleicher Chip wie auf einer GTX irgendwas).
Da steht die exakte Bezeichnung der Karte, und genau die sollte das
primäre Kaufkriterium sein. Im Gegensatz zu Deiner Behauptung im ersten
Posting steht da auch nichts von "für Mining geeignet", sondern da steht
explizit "Mining GPU".
Wenn es dieser Anbieter sein sollte hast Du 14 Tage Widerrufsrecht. Wer mehr als 9 Stück desselben Artikels inseriert ist gewerblicher Verkäufer. Eröffne die Rückgabe bei eBay und gut.
Grenzwertig ist m.E., dass der Verkäufer 50 davon verkauft (und bisher
fast nix anderes)
Ist wohl ein Fall für die Gewerbeaufsicht. Da er "privat" verkauft, reicht wohl ein Hinweis an das Finanzamt in Siegen. Du wirst ja seine Adresse kennen und hast die DHL Sendungsnummer. Da steht der Absender drin. Ansonsten Paypal Transaktions-Ziffer notieren.
Wer mehr als 9 Stück desselben Artikels inseriert ist gewerblicher
Verkäufer.
Unsinn.
Gewerblicher Verkäufer ist, wer ein Gewerbe als Händler hat.
Und dazu muss eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen.
Wer aber damals Bitcoin-Miner gekauft und betrieben hat, und nun merkt dass das nichts einbringt und nun seine Miner mit Verlust wieder verkauft, der handelt nicht gewerblich.
Das Finanzamt lacht ihn aus wenn er den Verlust geltend machen will, weil dass ja klar sein PRIVATvergnügen ist, als Gewerbetreibender könnte er sas aber
10 identische Verkaufsobjekte können ein INDIZ für möglichen gewerblichen Verkauf sein, ein BEWEIS sind sie nicht, und in diesem Fall, billiger als neu, sicher nicht.
Ist wohl ein Fall für die Gewerbeaufsicht. Da er "privat" verkauft,
reicht wohl ein Hinweis an das Finanzamt in Siegen. Du wirst ja seine
Adresse kennen und hast die DHL Sendungsnummer. Da steht der Absender
drin. Ansonsten Paypal Transaktions-Ziffer notieren.
Was soll das? Das ist Denunziantentum. Und ziemlich überflüssig dazu. Es gibt längst einen Mechanismus:
Die Einordnung eines FA muss keine keine Wirkung auf die Einordnung eines Gewerbeamtes oder Gerichts haben.
Die Einordnung einer Gewerbebehörde muss keine Wirkung auf die des FA oder Rechtsentscheidung haben.
Eine Gerichtsentscheidung muss keine Wirkung... usw....
Versuch mal identische Artikel mit Stückzahl 10 zu inserieren - es geht
nicht. Dazu muss man sich erst als gewerblicher eBay Verkäufer
registrieren.
Da scheint es dann wohl Ausnahmen zu geben, vielleicht ist das beschränkt auf Neuware? Wie auch immer: das wäre eine relativ willkürliche Beschränkung seitens eBay, die nicht mit der Entscheidung eines Gerichts deckungsgleich sein muss.
Die Stückzahl mag ein Indiz für gewerbliches Handeln sein, ist aber weder eine notwendige noch eine hinreichende Bedingung.
Wenn ein Handwerker seinen gebrauchten Transporter verkauft, ist das ein gewerblicher Verkauf, obwohl er kein Autohändler ist und obwohl es sich nur um ein Stück handelt.
Und dazu muss eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen.
Die wird aber beim Finanzamt unterstellt, wenn man neue Ware verkauft und gleich mehrere davon. Das geht mal als Weiterverkauf eines Fehlkaufs durch, aber andauernd neuwertige Artikel führen zu einem Handel, egal ob angemeldet oder nicht.
90% der VK auf EBAY sind gewerblich tätige Händler. Dank der Schludrigkeit von EBAY aber 2/3 davon als private Verkäufer. Die haben meistens mehrere accoutns die sich wechseln.
Ich hab mir das doch nicht ausgedacht. Als Privatverkäufer kann einen Artikel nur mit Stückzahl < 10 inserieren, mehr geht nicht! Probiere das bitte selbst aus und denke anschließend über die 46 nach.
90% der VK auf EBAY sind gewerblich tätige Händler. Dank der
Schludrigkeit von EBAY aber 2/3 davon als private Verkäufer. Die haben
meistens mehrere accoutns die sich wechseln.
Das hat mit Schluderigkeit nicht viel gemein, es ist vielmehr der Komplexität geschuldet die für jeden Hahnenschiss einen eigenen Algorithmus fordert. Da fällt eben vieles durchs Raster. Auf der einen Seite der Kunde der so billig als möglich mit allen Rechten Pfennigprodukte mitsamt Umtauschrecht erwerben mag, auf der anderen Seite der Verkäufer der dem Fiskus & der Verwaltung möglichst wenig in den Rachen werfen will. Retouren sind unbeliebt, weil die Wiedereinlagerung, Papierkram und Neuverkauf mehr Kosten verursachen als die Tonne gemischten Gewerbemülls vor der Tür. Zwischendrin steht eBay, denen werden gleichzeitig von beiden Seiten die Klöten massiert. Der Umstand dass eBay noch immer existent ist, ist wohl nur der Tatsache geschuldet, dass sich das finanziell noch immer rechnet.
Niemand macht mehr Dienst am Herrn, es läßt sich ein jeder jeden Handgriff bezahlen. Jeder Mausclick sorgt für volle Taschen irgendwo am anderen Ende, ganz ohne Arbeit, darauf fußt das ganze System.
Niemand macht mehr Dienst am Herrn, es läßt sich ein jeder jeden
Handgriff bezahlen. Jeder Mausclick sorgt für volle Taschen irgendwo am
anderen Ende, ganz ohne Arbeit, darauf fußt das ganze System.
Ich hab mir das doch nicht ausgedacht. Als Privatverkäufer kann einen
Artikel nur mit Stückzahl < 10 inserieren, mehr geht nicht! Probiere das
bitte selbst aus und denke anschließend über die 46 nach.
Man(n) kann aber als Privater beliebig oft den gleichen Artikel neu einstellen.
Man(n) kann aber als Privater beliebig oft den gleichen Artikel neu
einstellen.
Wohl war, Schlupflöcher gibt es reichlich.
Aus der Sicht des unzufrieden Kunden guckt das aber so aus:
Artikel gefällt nicht, ergo: Email an Verkäufer. Mag mein Geld zurück oder neue Ware.
Wunschantwort wäre: SCHULDIGUNG, unser Fehler, hab's scheiße verpackt, zu ungenau deklariert, war im falschen Regal, selbstverständlich nehmen wir das zurück auch wenn's nach benutzt stinkt. Etc. pp. blahblahblah. Ersatz geht SOFORT raus, ist in zwei Tagen da.
Das ist das, was der Kunde wünscht.
Der Gedankengang des Verkäufers:
MEINE FRESSE, dann schiebs dir halt sonst wohin. Behalt den Rotz, ich hab keinen Bock auf Rücksendung, lohnt nicht weil Katzenhaare dranhängen und das Ding nach Kneipe stinkt. Ich schick dir was neues.
Wieder 30€ für'n Arsch, aber was soll's, in der Summe passt das. NOCH.
Schwarze Schafe gibt's also auf beiden Seiten.
Den Schuh zieh ich mir nicht mehr an, ist tatsächlich nervtötend.
Welche Alternative Plattform gäge es denn, wenn EBAY so böse ist?
Alle anderen (Amazon, Kleinanzeigen, Etsy, Hood, und Branchenspezialisten wie Autoscout, Immoscout, Mädchenflohmarkt ...) sind böser, auch dein lokaler second hand Laden der es auf Kommission ins Regal lässt.
Aus der Sicht des unzufrieden Kunden guckt das aber so aus:
Artikel gefällt nicht, ergo: Email an Verkäufer. Mag mein Geld zurück
oder neue Ware.
Hat aber wohl keinen Bezug zu hier, u. wer 1x Mal mit einem gewerbl. Verkäufer unzufrieden war, bei der Masse die es auf ebay gibt, der wird von ihm keine 2. Chance haben wollen, wenn er die 1. schon verspielt hat.
Bei einzigartigen Artikeln oder Schnäppchen vllt. noch möglich, aber allgemein eher nicht.
@ TO du hast die Daten vom Verkäufer, schau ob er was gewerblich in der Richtung macht, gib das an ebay mit dem Wunsch dass er den Artikel zurücknehmen soll. Es scheint ja genügend Käufer dafür zu geben, in den Bewertungen hat es aber auch schon einer geschafft bzgl. Rücknahme.
Mit dem FA oder Gewerbeamt braucht man gar nicht erst versuchen, so doof wird er ja nun nicht sein.
Das FA interessiert sich sehr für solche Leute. Die haben nur kaum
Personal, um das zu verfolgen.
Hinweise nehmen sie aber gerne entgegen. Von EBAY bekommt man ja eine
Adresse des Versenders.
Welches Problem des TE wird dadurch gelöst? Seine Rachsucht befriedigt?
Denunzianten sind sowas von ekelhaft.
Die Formulierung von A.M.,
"Geben wir als Bürgerinnen und Bürger wieder mehr aufeinander acht",
im Bundestag, Mittwoch, 30. September 2020 und anschliessend im TV verbreitet, wirkt noch heute nach und wird von einigen Kreisen sehr gern befolgt...