Brandschutztüren

OP #7621558
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Moin ich möchte eine Wohnung umbauen. Baugenehmigung habe ich. Die verlangen Brandschutz massnamen. Keine Aufputzleitungen oder E-Leitungen nur Unterputz oder in Brandschutz-Kanälen. Nur Feuerschutztüren nach T30 oder T30RS. Wasser in den Heizungsrohren könnte brennen. Wasserleitungen dürfen nicht gecrimt werden, nur verschweißt.

Nun meine Frage : Wer kennt den Unterschied zwischen T30 Türen und El²30 Türen. Danke HolgerR

#7621562
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https://www.beuth.de/en/standard/din-en-16034/223240827

Die Lösung scheint wohl hinter der üblichen Paywall zu liegen. Womit auch ein bezug zum Forumsthema hergestellt wäre: Harmonisierte Normen mit Gesetzescharakter in EU-Richtlinien zitiert, durften nach neuster rechsprechung nie kommerziell verwertet werden. Sie müssen kostenfrei veröffentlicht sein.

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eugh-europaeische-normen-buerger-zugaenglich

#7621575
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Holger R. schrieb:

Wer kennt den Unterschied zwischen T30 Türen und El²30 Türen.

Dein Ansprechpartner ist Euer Brandschutzbeauftragter bzw der, der Euer Brandschutzkonzept erstellt und damit diese Vorgaben festgelegt hat.

T30 steht für Tür 30 Minuten Feuerwiderstand EI²30 steht für "Etanchèit Isolation" 30 Minuten, also Raumabschluss Isolierend, kann also auch ein Fenster oder eine Trennwand/Raumteiler sein.

#7621597
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T30 und T30RS sind die Bezeichung nach der Deutschen DIN 4102-2, das zweite die neuen Bezeichung ...

https://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwiderstand

https://www.baunetzwissen.de/brandschutz/fachwissen/grundlagen/feuerwiderstandsklassen-3183147

Die Anforderung "Keine Aufputzleitungen oder E-Leitungen nur Unterputz oder in Brandschutz-Kanälen." sind Anforderung an Flucht- und Rettungswege ... und die sind selten in der Wohnung zu finden... das klingt für mich nach einem größern Projekt / vorhaben. Auch Müssen nur die Türen von der Nutzungseinheiten zum Flur die Anforderung T30 oder T30RS erfüllen... nicht aber die Türen in der Wohnung.

Basis aller Forderung ist die jeweilige Landesbauordnung (LBO), denn dort steht idR. die Mindestanforderung drinnen, evtl. greift abhängig vom Gebäude noch die Hochhausrichtlinie (falls im jeweiligen Bundesland vorhanden und das Gebäude ist größer ) siehe auch Gebäudeklasse ... und im Brandschutzkonzept folgt dann die Umsetzung mit Begrüdnung / Kompensationsmaßnahmen.

Das Brandschutzkonzept sollte auf aktuellem stand und die Umbauten auch genehmigt sein. Ansprechpartner bei Fragen ist da die Firma, die diese Planung macht...

#7621647
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Hallo Holger,

die Antworten auf alle Deine Fragen hat der Brandschutzkonzeptersteller. Wenn Du diesen fragst, wird er Dir bestimmt alles erklären.

Wenn Dir der Brandschutzkonzeptersteller zu teuer oder zu kryptisch ist, lässt sich auch ein Baufachmann am Ort befragen, der macht sowas auch täglich und hat fast alle Antworten auf Deine Fragen.

Egal wie, ich denke hier bist hier Du total falsch!

Hättest Du eine Frage über eine Steuerung für Brandschutztüren oder über Rauchmelder gestellt, dann hätte das ja einen klaren Bezug, aber so???

Grüße

Stefan

#7621709
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Jens G. schrieb:

Holger R. schrieb:

Wasserleitungen dürfen nicht gecrimt werden, nur verschweißt.

Ja, weil sonst die Gummidichtung Dir wegbrennt ...

...und dadurch (Lösch-)wasser austreten könnte? Darf natürlich nicht sein, das Wasser darf ausschließlich nur aus der Sprinkleranlage kommen.

Ist ja ähnlich wie "mein" Energieberater und nicht isolierte Heizungsrohre im Keller. Die müssen isoliert werden! Und wenns dann zu kalt ist im Keller, dann müssen dort eben Heizkörper installiert werden. Na klar doch...

(Firma: Schweigstill IT) Persönliche Seite #7621761
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Tom K. schrieb:

Webdesigner ist er offensichtlich auch nicht, jedenfalls keiner aus dem 21.Jahrhundert...

Na und? Sind die Inhalte von modernen Webseiten mit schmierigen Werbetexten unbedingt fachlich besser? Am Besten noch von Chat GPT rundgelutscht und anschließende inhaltliche Kontrolle? Laut Impressum sollen die Webseiten übrigens im Jahr 2001 erstmalig veröffentlicht worden sein, also im 21. Jahrhundert.

OP #7622335
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Holger R. schrieb:

Moin ich möchte eine Wohnung umbauen. Baugenehmigung habe ich. Die verlangen Brandschutz Massnamen. Keine Aufputzleitungen oder E-Leitungen nur Unterputz oder in Brandschutz-Kanälen. Nur Feuerschutztüren nach T30 oder T30RS. Wasser in den Heizungsrohren könnte brennen. Wasserleitungen dürfen nicht gecrimt werden, nur verschweißt.

Danke erstmal für die Antworten. Wie immer in diesem Forum, habe auch ich mich nicht richtig ausgedrückt.

Hier die Korrektur: ich möchte ehemalige Personalräume zu einer Wohnung umbauen. Der Zugang findet durch eine ehemalige Werkstatt statt. Dazu wird ein Flur abgezweigt durch eine Brandschutzmauer. Die Tür zur Wohnung soll eine T30RS sein. Zur Garage, zur Werkstatt und zu einem kleinen Lager, die alle an den Flur grenzen, kommen T30 Türen. Leitungen aller Art müßen den Brandschutzvorgaben für Flure und Treppenhäuser haben. Die Brandschutz-Massmassnahmen gelten für den Flur. Die Pläne hat mein Architekt gemacht und von der Baubehörde abgenickt.

Beim Googln nach den Türen stellte sich mir diese Frage:

Holger R. schrieb im Beitrag #7621558: Unterschied zwischen T30 Türen und El²30 Türen

Mein Architekt weiß es auch nicht. Beim nächsten Meeting werde ich meinen Brandschutz-Fritzen fragen, der muß sowieso den Kram abnehmen.

Tom K. schrieb:

Ist ja ähnlich wie "mein" Energieberater und nicht isolierte Heizungsrohre im Keller. Die müssen isoliert werden! Und wenns dann zu kalt ist im Keller, dann müssen dort eben Heizkörper installiert werden. Na klar doch...

Den Spruch kenn ich schon von meinem Schornsteinfeger. Sorry war nicht böse gegen Dich gemeint. HolgerR

#7622355
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Holger R. schrieb:

Unterschied zwischen T30 Türen und El²30 Türen

Eine T30 dichtschließende Tür nach DIN 4102 sollte nach der neuen DIN EN 13501 eine EI₂30-C5 Tür sein ... siehe die zwei Links zum Thema.

https://www.tischlerei-berg.de/tueren-faq-fragen/brandschutztueren-brandschutzanforderungen-din-4102/?cn-reloaded=1

https://schock-fensterwerk.de/wordpress/wp-content/uploads/2016/03/T%C3%BCren-mit-brandschutztechnischen-Anforderungen.pdf

#7622431
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Holger R. schrieb:

Wie immer in diesem Forum, habe auch ich mich nicht richtig ausgedrückt.

Danke für die Klarstellung, ich war etwas verwirrt. Tom K. schrieb:

Ist ja ähnlich wie "mein" Energieberater und nicht isolierte Heizungsrohre im Keller. Die müssen isoliert werden! Und wenns dann zu kalt ist im Keller, dann müssen dort eben Heizkörper installiert werden. Na klar doch...

Den Spruch kenne ich auch ähnlich. Scheiße wenn nur noch nach Vorschriften gearbeitet wird ohne mal das Hirn einzuschalten. Aber die Kehrseite sollte man auch sehen. Lässt man Lücken in den Vorschriften, dann kann man sicher sein, dass vor allem große Konzerne die gnadenlos ausnutzen und sinnvolle Vorschriften umgehen nur um ein paar Cent pro Wohnung zu sparen.

#7624124
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Holger R. schrieb:

Unterschied zwischen T30 Türen und El²30 Türen

Der Unterschied ist das Brandschutznormen jetzt harmonisiert sind (gleiche Normen in der ganzen EU). Die alte Bezeichnung T wie Tür - 30 wie 30 minuten - RS wie Rauchschutz ist ein Auslaufmodell. Wenn der Tischler aber die Typenprüfung so nach der alten Norm gemacht hat, dann darf er nur die alte Bezeichnung verwenden.

Eine El²30 Tür kan dasselbe ist halt nur entsprechend der neuen Norm geprüft. Jetzt heisst es französch lernen um die Abkürzungen zu verstehen.

Eine El²30 willst du sowieso, auch wenn du sonst selbst keine eigenen Anforderungen an den Schallschutz stellst - 32 dB Rw,P sollten in deiner Landesbauordnung stehen.

Ausserdem willst du auch nicht dass man durch die verschlossene Tür durchgehen kann, selbst wenn du auf eine Widerstandsklasse nach EN 1627 verzichtest.

Dann noch Anschlag: rechts, links, aussen, innen, Schloss und Schliesszylinder...

kurzum: Türen sind recht komplexe Bauteile.

OP #7624581
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Sebastian L. schrieb:

kurzum: Türen sind recht komplexe Bauteile.

Das habe ich auch schon gemerkt.

Sebastian L. schrieb:

Eine El²30 willst du sowieso, auch wenn du sonst selbst keine eigenen Anforderungen an den Schallschutz stellst - 32 dB Rw,P sollten in deiner Landesbauordnung stehen.

In meiner Baugenehmigung steht T 30 bzw T 30RS

Werde meinen Brandschutzfritzen fragen, der muß dafür zur Bauabnahme unterschreiben. Die Bürokratie nimmt kein Ende.

Danke trotzdem HolgerR

#7624620
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Wenn ich deine Umbaupläne richtig verstanden habe ist der resultierende Flur der einzige begehbare Zugang zur neuen Wohnung?

Dann ergeben die Brandschutzauflagen doch absolut Sinn. Oder möchtest du bei einem Brand in der Werkstatt von jedem Fluchtweg (außer Fenster klettern) abgeschnitten sein?

Mit T30RS hast du wenigstens etwas Zeit nach Ansprechen des Brandmelders durch den noch unverrauchten Flur zu entkommen.

OP #7625283
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Thomas R. schrieb:

Wenn ich deine Umbaupläne richtig verstanden habe ist der resultierende Flur der einzige begehbare Zugang zur neuen Wohnung?

Das ist korrekt. Ich zweifel auch nicht an den Rauch- und Brandschutzmaßnahmen, na ja für die E- und Heizungsleitungen schon. Bei Würth bin ich auch schon auf Brandschutzpaste gestoßen.

Holger R. schrieb:

Wer kennt den Unterschied zwischen T30 Türen und El²30 Türen.

Bin beim Googln nach den Türen darauf gestoßen. Hab nach Preise und Angebote gesucht.

Thomas R. schrieb:

Dann ergeben die Brandschutzauflagen doch absolut Sinn. Oder möchtest du bei einem Brand in der Werkstatt von jedem Fluchtweg (außer Fenster klettern) abgeschnitten sein?

Fenster, an die eine Leiter angelehnt werden kann, ist auch eine Bandschutzvorgabe. Na ja ist ein Balkon vorhanden. Hoffentlich ist die Balkontür breit genug.

Trotzdem Danke HolgerR

(Firma: Hobbytheoretiker) #7625412
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Holger R. schrieb:

Hoffentlich ist die Balkontür breit genug.

Vielleicht spielst Du darauf an? Erinnert mich an eine Rettungsaktion, die in den Medien stand. Die übergwichtige Person konnte nicht transportiert werden. Es wurde ein Kran benötigt und ein ein Loch in der Außenwand vergrößert. In dem Falle wurde die Balkontür herausgerissen und noch ein Teil der Wand weggeschlagen um das Loch zu vergrößern. Glaube, die Person verstarb dennoch.

#7625757
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Holger R. schrieb:

auf Brandschutzpaste gestoßen

Durchaus nützlich, um das Weiterbrennen von Leitungen zu bremsen. Die meisten Leute sterben jedoch vorher schon durch Rauchgasvergiftung. Deswegen sind dicht schließende Türen durchaus hilfreich (solange sie geschlossen bleiben)! Sobald man sie öffnet, bekommt das Feuer neuen Sauerstoff und brennt umso wilder. Wer das noch nicht erlebt hat, wirds kaum glauben.

OP #7626747
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Dieter D. schrieb:

Vielleicht spielst Du darauf an? Erinnert mich an eine Rettungsaktion, die in den Medien stand. Die übergwichtige Person konnte nicht transportiert werden. Es wurde ein Kran benötigt und ein ein Loch in der Außenwand vergrößert. In dem Falle wurde die Balkontür herausgerissen und noch ein Teil der Wand weggeschlagen um das Loch zu vergrößern. Glaube, die Person verstarb dennoch.

Na ja. Wenn ich die Wohnung fertig stellen sollte und die zur Vermietung ansteht werde ich alle Miet-Kanidaten auf die Waage stellen und deren Body-Maaße prüfen. Danke an Dieter D.

Lu schrieb:

Durchaus nützlich, um das Weiterbrennen von Leitungen zu bremsen. Die meisten Leute sterben jedoch vorher schon durch Rauchgasvergiftung. Deswegen sind dicht schließende Türen durchaus hilfreich (solange sie geschlossen bleiben)! Sobald man sie öffnet, bekommt das Feuer neuen Sauerstoff und brennt umso wilder. Wer das noch nicht erlebt hat, wirds kaum glauben.

Durchaus richtig. Danke Lu

Ich war hier nur auf der Suche zwischen Holger R. schrieb im Beitrag #7621558:

Wer kennt den Unterschied zwischen T30 Türen und El²30 Türen.

Danke trotzdem allen HolgerR

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