Hauptverteiler aufräumen

OP (Firma: privat) #7635122
Lesenswert?

Hallo,

ich habe vor kurzem ein 5 Jahre altes Haus gekauft. Aus Neugier habe ich letztens den Hauptverteilerkasten geöffnet und die Verblendung abgenommen.

Dabei bot sich mir ein katastrophales Bild: Der reinste Kabelsalat. Vereinzelt hängen da irgendwelche Schienen rum, die auf der einen Seite gar nicht befestigt wurden.

Ich habe daraufhin einen selbstständigen Elektriker angerufen und ihn gefragt, ob er einmal einschätzen würde, ob die ganze Sache fachmannisch gemacht ist.

Im Gespräch meinte er dann sinngemäß (etwas genervt von meiner Anfrage), dass man sowas auch selbst neu verkabeln kann. Ich hatte das Gefühl, dass er keinen Bock hatte.

Nun kenne ich jemanden aus dem privaten Umfeld der seine Hausverkabelung selbst gemacht hat und mir helfen würde.

Meine Frage: Kann man das Hauptstromkabel, das in den Stromzähler führt, abstellen und die Verkabelung im Hauptverteiler gefahrenfrei selbst durchführen mit dem Ziel, diese dann von einem Elektriker abnehmen zu lassen?

Vielen Dank!

#7635141
Lesenswert?

Der Elektriker darf das. Wenn Du einen findest, der Deine Arbeit abnimmt, dann darfst Du das machen. Dazu müsstest Du aber wissen, was und wie Du es machen musst. Und er müsste nachher jede schraubklemme prüfen.

Such Dir einen Elektriker, der es mit Dir macht und der einen Meisterbetrieb an der Hand hat, der das nachher abnimmt und neu verplombt.

(Firma: Funkenflug Industries) #7635154
Lesenswert?

Hauptverteilung selbst bauen ist nicht ganz ohne, aufgrund der hohen Ströme sollte man schon wissen was man tut, sonst wird hinterher irgendwas heiß und wenn das vorbei ist, dann wird die Bude kalt und schwarz, und durch die Feuerwehr auch noch nass.

Auch immer dran denken, daß alte Anlagen idR. Bestandsschutz haben. Dieser fällt weg wenn man daran Änderungen vornimmt und dann muss die komplette Anlage auf aktuell gültige Normen umgebaut werden - das kann ganz schnell richtig teuer werden.

Ob der Laie (bzw. nicht zugelassene Elektriker) die Bude selbst freischalten darf, hängt von der Art der Sicherung ab. Irgendwelche Schraubsicherungen darf er alleine herausnehmen, einen SLS auslegen auch, beim NH-Sicherungstrenner (oder Sicherungslasttrennschalter oder wie das heißt) gibt's geteilte Meinungen, ob die laienbedienbar sind oder nicht. Wichtig bei sowas ist nur, nicht zaghaft langsam "probieren wie der raus geht", sondern mit einem guten Ruck rausklappen.

Normale gesteckte NH-Sicherungen sind nicht laienbedienbar und normalerweise auch verplombt.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7635166
Lesenswert?

Torben S. schrieb:

Ich hatte das Gefühl, dass er keinen Bock hatte.

Glaube ich nicht, denn er hat was gesehen, was vermutlich folgendes betrifft:

Ben B. schrieb:

Auch immer dran denken, daß alte Anlagen idR. Bestandsschutz haben. Dieser fällt weg wenn man daran Änderungen vornimmt

Wenn da alles so im Argen ist, dann ist er viele Stunden dran. Bei der Rechnungshöhre, wird ihm keiner glauben, dass er nur die Sachen wieder in Ordnung gebracht hat. Den zusätzlichen Dokumentationsaufwand (zum Teil schon in der Rechnungssoftware) zu vermeiden, ist nur all zu verständlich.

Wenn Du also alles wieder in Ordnung bringst (oder irgendwer günstig aus dem Ausland) und Du holst den Handwerker nur noch für einen Kleinigkeit zu machen die unschädlich für den Bestandsschutz ist, dann kannst Du ihn noch dafür bezahlen, dass er die Leitungen durchsieht, bzw. festzieht und Dir ein kleines Angebot macht um auf die aktuellen Vorschriften hochzurüsten.

Es ist vermutlich deshalb alles so durcheinender, weil der Vorbesitzer vermutlich ein paar SmartHome-Komponenten verbaut hatte, die er wieder mitnahm und dann einfach nur provisorisch die Leitungen wieder verband.

#7635169
Lesenswert?

Zeigst Du bitte mal aus welchem Märchenbuch Du den Bestandschutz hast? Wenn die Bude abfakelt, weil da 20 Jahre nichts gemacht wurde freut sich die Versicherung und erklärt Dir noch einmal was Stand der Technik bedeutet. Bei jedem Lehrgang zum lacht sich der Ausbilder halb schlapp wenn wieder einer von Bestandschutz faselt.

MfG Michael

(Firma: --------------) #7635171
Lesenswert?

Torben S. schrieb:

ich habe vor kurzem ein 5 Jahre altes Haus gekauft. Aus Neugier habe ich letztens den Hauptverteilerkasten geöffnet und die Verblendung abgenommen.

So eine Verblendung soll halt schließlich auch "blenden"!

Dabei bot sich mir ein katastrophales Bild: Der reinste Kabelsalat. Vereinzelt hängen da irgendwelche Schienen rum, die auf der einen Seite gar nicht befestigt wurden.

Mach die Verblendung wieder darauf und alles ist gut!

#7635180
Lesenswert?

Cha-woma M. schrieb:

Bruno V. schrieb:

Such Dir einen Elektriker, der es mit Dir macht und der einen Meisterbetrieb an der Hand hat, der das nachher abnimmt und neu verplombt.

Was das "kostet", dafür kann man auch einen schönen 2-Personen-4-Wochen-Urlaub im 8000 km entfernten Süden buchen.

Dann lieber den Elektriker bezahlen damit bei der Rückkehr die Bude noch steht ;-))

#7635187
Lesenswert?

Torben S. schrieb:

Im Gespräch meinte er dann sinngemäß (etwas genervt von meiner Anfrage), dass man sowas auch selbst neu verkabeln kann. Ich hatte das Gefühl, dass er keinen Bock hatte.

Vermutlich hat dein Elektriker das selbst gebaut, und ist genervt von besserwisserischen Laien.

Michael O. schrieb:

Zeigst Du bitte mal aus welchem Märchenbuch Du den Bestandschutz hast?

Es gibt keine Verpflichtung, eine Anlage umzurüsten, bloss weil seit deren Errichtung die Regeln geändert wurden.

Wenn eine Anlage den zu ihrer Errichtung geltenden Vorschriften entspricht, darf sie so bleiben, und sogar gewartet werden, auch von Laien, also defektes ersetzt und Elemente verbessert werden, ohne den Rest anfassen zu müssen.

Ausnahme bilden Kragenstecker und Wasserleitungen etc. als Erdung.

Ob der Sicherungskasten ok ist, möge jemand anders beurteilen. 5 Jahre gibt es Gewährleistung auf dem Bau.

OP (Firma: privat) #7635190
Lesenswert?

Ich gehe mal schon davon aus, dass die Verkabelung im Hauptverteilerkasten nicht im Argen ist. Dafür gibt es ja auch keine Hinweise und das habe ich in meiner Ausgangsfrage ja auch nicht so dargestellt.

Mir hat ein Freund seine eigene Verkabelung gezeigt und die sah sehr ordentlich aus. Daraufhin habe ich ihm ein Bild von meiner gezeigt und man kann sehen, dass da einiges einfach unordentlich bzw. oberflächlich umgesetzt wurde. Die Leistungen sind wüst miteinander verdreht, was alles andere als übersichtlich ist.

Ich reiche ein Bild nach sobald ich zuhause bin.

Ich bin mir sicher, dass er die Sache aufräumen kann und mir die ein oder andere Sache erklären kann.

Ich wollte halt nur mal aus Interesse wissen, ob man an einer bestimmten Stelle das Hauptstromkabel abstellen kann.

#7635207
Lesenswert?

Torben S. schrieb:

Dabei bot sich mir ein katastrophales Bild: Der reinste Kabelsalat. Vereinzelt hängen da irgendwelche Schienen rum, die auf der einen Seite gar nicht befestigt wurden.

Ein Photo von dem katastrophalen Bild würde helfen, sich davon eine etwas präzisere Vorstellung zu verschaffen.

Vielleicht hättest du bei deinem Elektriker gleich etwas genauer fragen sollen, wie er zu der Installation steht, wenn du sie hier nicht zeigen magst.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7635257
Lesenswert?

Thomas R. schrieb:

Bilder?

Empfehle ich in dem Falle nicht zu machen und vor allem nicht einzustellen, solange der Kasten nicht ordentlicher ist.

Michael O. schrieb:

Bei jedem Lehrgang zum lacht sich der Ausbilder halb schlapp wenn wieder einer von Bestandschutz faselt.

Weil der keine Ahnung hat oder jedem einen neuen Auftrag einreden will. https://www.weka.de/elektrosicherheit/bestandsschutz-bei-elektrischen-anlagen/ https://www.dbz.de/artikel/dbz_Sicherheitsrisiko_Bestandsschutz_Elektrische_Anlagen_in_aelteren_Gebaeuden-1859495.html

Wobei hier die Jahresangaben zuschlagen bei Wechsel des Eigentümers. Internet ist da oft nicht vollständig.

Auch auf Fahrzeuge wird das mit dem Begriff Bestandsschutz übertragen, wobei dieser aus der Bauwirtschaft stammt. Aus dem Grunde ist man nicht gezwungen bei alten Autos ein Tagfahrlicht nachzurüsten oder weil es das vom Hersteller nicht gibt, muss es nicht sofort verschrottet werden.

#7635265
Lesenswert?

Torben S. schrieb:

Ich gehe mal schon davon aus, dass die Verkabelung im Hauptverteilerkasten nicht im Argen ist. Dafür gibt es ja auch keine Hinweise und das habe ich in meiner Ausgangsfrage ja auch nicht so dargestellt.

Dann habe ich das falsch verstanden:

Torben S. schrieb:

katastrophales Bild: Der reinste Kabelsalat. Vereinzelt hängen da irgendwelche Schienen rum, die auf der einen Seite gar nicht befestigt wurden.

Das wäre bei einem 5 Jahre alten Haus ungewöhnlich und deutet auf ein Mangel hin, den der Bauherr entweder kennt oder hätte kennen müssen, weil er es selbst oder schwarz gemacht hat.

Ich wollte halt nur mal aus Interesse wissen, ob man an einer bestimmten Stelle das Hauptstromkabel abstellen kann.

Ja. Aber verplombt und teilweise (NH00-Sicherung) ist es nicht mal erlaubt, die ohne Schutzausrüstung und Werkzeug zu entfernen.

OP (Firma: privat) #7635268
Lesenswert?

Bruno V. schrieb:

Das wäre bei einem 5 Jahre alten Haus ungewöhnlich und deutet auf ein Mangel hin, den der Bauherr entweder kennt oder hätte kennen müssen, weil er es selbst oder schwarz gemacht hat.

Ungewöhnlich würde ich nicht sagen. Handwerker haben, wenn sie überhaupt kommen, kaum Zeit oder sind halt überhaupt nicht vom Fach. Das ist ja nichts neues. Wer mal selbst gebaut hat, weiß, dass man jeden Schritt kontrollieren muss. Ich weiß nicht wie das bei euch ist, aber meine Aufträge sind für die meisten Handwerker wohl unrentabel. In der Zeit, in der Sie meine Probleme lösen, können Sie bei andere Kunden schneller viel mehr Geld verdienen. Wenn tatsächlich einer zu mir kommt, um meine Probleme zu lösen, dann ehrer aus Mitleid.

Ähnlich seltsam finde ich auch Aussagen wie: "Das solltest du mal ärztlich abklären lassen" ;)

#7635291
Lesenswert?

Ich habe das gerade durch. Haus wurde Ende der 60er gebaut, aber ~2010 "saniert", d.h. WDVS aufgeklebt, bisschen gestrichen, neuer Boden. Elektro dürfte aus den 80ern stammen. Alles war kreuz und quer, noch schön mit Kabelringschuhen aufgelegt, Schienen gab es damals scheinbar noch nicht.

Ich habe das zusammen mit einem Bekannten in etwa 12 Stunden erledigt gehabt. Am Haupt-Lasttrennschalter die Neozeds gezogen und dann angefangen. Im Zuge dessen haben wir noch ein paar FI/LS, Verteilerblöcke, einen Shelly 3P+N-Stromzähler und Powerline gesetzt. Verkabelung von 6mm² auf 16 mm² hochgezogen. Der ganze Kasten war auf 3P/35A ausgelegt, mag vielleicht in den 80ern mal ok gewesen sein, aber jetzt sind wir auf dem Niveau, auch auf 3P/63A hochzugehen (muss mit dem NB abgesprochen sein, nicht einfach machen).

Würde dir, falls du das selbst angehen willst, unbedingt die Anschaffung eines Drehmoment-Schraubendrehers ans Herz legen, mit dem du jede Verschraubung gemäß des angegebenen Drehmoments nachziehst. Machen auch Fachkräfte gerne nicht.

Und natürlich ans Licht denken, Akku-Baustrahler regelt. Es dauert immer länger als man denkt.

#7635331
Lesenswert?

Bruno V. schrieb:

Wobei der i.d.R. vor dem Zähler sitzt und zwar abgeschaltet werden kann, aber gegen Wiedereinschalten verplombt ist (sonst würden Leute den Zähler brücken).

Abgesehen davon dass es im EFH eher keinen anderen Zähler gibt um brücken: Wie sieht denn so eine SLS der gegen Wiedereinschalten verlompt ist aus, hast Du mal ein Bild? Kann ich mir gerade schlecht vorstellen...

Und wenn dem so ist: Wenn der also bestimmungsgemäß ausgelöst hat, rufe ich meinen VNB an warte Stunden, Tage, Wochen, bis der die Gnade besitzt, um meinen SLS wieder einzuschalten?

#7635341
Lesenswert?

Bruno V. schrieb:

Wobei der i.d.R. vor dem Zähler sitzt und zwar abgeschaltet werden kann, aber gegen Wiedereinschalten verplombt ist (sonst würden Leute den Zähler brücken).

Was für eine wirres Zueg Du da schreibst.

Natürlich sitzt der SLS vor dem Zähler, er ist laienbedienbar und kann selbstverständlich wieder eingeschaltet werde. Was hat das mit dem Zähler zu tun?

Wenn Du deinen Strom nicht zahlst und gesperrt wird, dann schaltet der VNB den aus und plombiert ihn.

Ein entfernen der Plombe wäre dann Urkundenvernichtung und Sachbeschädigung also strafbar.

Solange der SLS nicht gesperrt ist, kann da jeder schalten, wie er will.

#7635352
Lesenswert?

Klaus schrieb:

Und wenn dem so ist: Wenn der also bestimmungsgemäß ausgelöst hat, rufe ich meinen VNB an warte Stunden, Tage, Wochen, bis der die Gnade besitzt, um meinen SLS wieder einzuschalten?

Bei einer bestimmungsgemäßen Auslösung muss wegen der für die Installation geforderten Selektivität einer der Schutzschalter in deinen untergeordneten Kreisen auslösen. Wenn der LS auf der Eingangsseite hochfliegt, hast du ein ganz anderes Problem.

#7635360
Lesenswert?

Rainer W. schrieb:

Bei einer bestimmungsgemäßen Auslösung muss wegen der für die Installation geforderten Selektivität einer der Schutzschalter in deinen untergeordneten Kreisen auslösen. Wenn der LS auf der Eingangsseite hochfliegt, hast du ein ganz anderes Problem.

Blödsinn. Hab zB zwei Unterverteilungen die mit je 35A abgesichert sind, der SLS mit 50A.

Gast #7635372
Lesenswert?

Rainer W. schrieb:

Wenn der LS auf der Eingangsseite hochfliegt, hast du ein ganz anderes Problem.

Käse! Selektivität ist in Schland nicht vorgeschrieben und auch kein Standard.

Klaus schrieb:

rufe ich meinen VNB an warte Stunden, Tage, Wochen, bis der die Gnade besitzt, um meinen SLS wieder einzuschalten?

Ich rufe dann die örtlichen Stadtwerke an, welche für solche Fälle einen Notdienst eingerichtet haben, welcher auch innerhalb 24Stdn. kommt und zahle, wenn es sich um ungünstge Zeiten handelt (Feier- und Sonntage) ca. 150€ all inclusive.

Achso ja, eine laienbedienbare Abschaltung vor dem Zähler gibt es nicht!

#7635375
Lesenswert?

Lodda schrieb:

Achso ja, eine laienbedienbare Abschaltung vor dem Zähler gibt es nicht!

Die VDE-AR-N 4100 besagt, dass als Trenn­vo­rich­tung für die Kunden­an­lage ein selek­tiver Haupt­lei­tungs­schutz­schalter (SLS) einzu­setzen ist, der laien­be­dienbar, sperr- und plom­bierbar ist. Eben­falls darf im NAR ein Kombia­bleiter für den Über­span­nungs­schutz nach VDE 0100-443 einge­setzt werden (z.B. SPA501Z).

Quelle: https://hager.com/de/wissen/normen/vde-ar-n-4100 oder div. TABen oder die entsprechende Norm.

Gast #7635387
Lesenswert?

Sven L. schrieb:

Die VDE-AR-N 4100 besagt, dass als Trenn­vo­rich­tung für die Kunden­an­lage ein selek­tiver Haupt­lei­tungs­schutz­schalter (SLS) einzu­setzen ist, der laien­be­dienbar, sperr- und plom­bierbar ist.

Hätte die Industrie wohl gerne, aber dieser Wunsch ist keine Vorschrift!

Gast #7635389
Lesenswert?

Lodda schrieb:

Sven L. schrieb:

Die VDE-AR-N 4100 besagt, dass als Trenn­vo­rich­tung für die Kunden­an­lage ein selek­tiver Haupt­lei­tungs­schutz­schalter (SLS) einzu­setzen ist, der laien­be­dienbar, sperr- und plom­bierbar ist.

Hätte die Industrie wohl gerne, aber dieser Wunsch ist keine Vorschrift!

Für neue Anlagen schon.

#7635487
Lesenswert?

Torben S. schrieb:

Wie macht ihr das bspw., wenn ihr nachträglich in einen Verteilerkasten Shellys einbauen wollt? Wie vermeide ich es, dass Spannung auf den Phasen anliegt, während ich die Verkabelung durchführe?

Ein Shelly im Sicherungskasten gilt kaum als Verbesserung, sondern eine festinstallierte Erweiterung, da ruft man einen Elektriker.

In einer UP Dose an Stelle des Schalters würde ich den Shelly aber das als Verbesserung einer bestehenden Installation ansehen, das darf auch ein Laie wechseln.

Wer nicht weiss, wie er den Strom abstellt, holt sowieso gerne einen Elektriker.

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren