Führerschein-Update - habt ihr euren schon erledigt? [Endet 19.4.]

OP #7647839
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Vor kurzem habe ich zufällig im TV erfahren, dass ich schon seit zwei Jahren ohne gültigen Führerschein fahre. Es ist zwar nur eine Ordnungswidrigkeit (10 €, wie oft darf ich das?), aber das wurmt mich doch. Kann unser Staat so etwas nicht mehr der Öffentlichkeit ordentlich mitteilen? Für die Umstellung der Postleitzahlen gab es noch eine riesige PR-Aktion mit Rolfi und "Fümpf ist Trümpf". Aber das waren andere Zeiten.

Also habe ich mich auf den Webseiten der Stadtverwaltung umgeschaut. Ich bekomme unter "Führerschein" zwar Infos zu verlorenen oder in der Waschmaschine verschollenen Führerscheinen und deren Wiederbeschaffung. Wer ihn durch Alkoholkonsum eingebüßt hat erhält Hilfen von einer ganzen Beratungsindustrie. Aber das gesetzlich vorgeschriebene Update ist nur vereinzelt zu finden.

Meine Generation hat es als erste mitten in der Coronakrise erwischt. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist, der musste spätestens am 19.1.2022 einen neuen Ausweis haben. Später wurde das anscheinend auf den 19.7 verschoben, da widersprechen sich die Fundstellen im Web oder fehlen völlig. Wer vor 1953 geboren ist, von dem vermutet man, dass er/sie nach 2033 keinen Führerschein mehr braucht, daher ist deren Datum dahin verlegt.

Ab 1998 (Ausstellungsdatum) wird dagegen vermutet, dass der Führerschein waschmaschinenfest ist, daher entfällt die Staffelung nach Jahreszahl. Auch die haben noch etwas Zeit. Die wird auch dringend benötigt, denn die automatische Terminvergabe kennt im April und Mai keine freien Termine.

Wo bekomme ich überhaupt ein Update? Da widersprechen sich die Angaben. Entweder gibt es in der Innenstadt eine zentrale Behörde, oder der Bürgerservice in jedem Vorort kann das. Und dann existiert in der KFZ-Zulassungsstelle gleich neben dem TÜV noch eine Stelle, die dazu in Konkurrenz steht, wenn das noch aktuell ist.

Es geht ja um eine größere Aktion "In Deutschland müssen rund 42 Millionen Führerscheine umgetauscht werden." heißt es auf einer Seite.

Was haltet ihr davon?

Moderator Persönliche Seite #7647841
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Och Christoph, das ist doch nun lang und breit überall breit getreten worden.

Die Deutschen waren schon immer sehr Führerschein-affin, mein verstorbener Vater hätte wohl theoretisch noch mit seinem Wehrmachts-Führerschein ein Motorrad und mit seinem DDR-Führerschein aus den 1960ern ein Auto fahren dürfen.

Die EU hat dagegen nun einheitliche (relative lange) zeitliche Begrenzungen eingeführt, was zur Folge hat, dass alle nicht zeitlich begrenzten Führerscheine umgetauscht werden müssen.

Wie geschrieben: wurde an vielen Stellen lang und breit erläutert, wer in welchen Staffelungen mit dem Umtausch dran ist.

(Firma: matzetronics) #7647843
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Schon längst hinter mir und in Berlin geht das im Bürgeramt. Termin übers Internet und den Austausch des Führerscheins ankreuzen. Lästig war, das sie einem nicht mitteilen, wann der neue FS abgeholt werden kann. "Kommse einfach in 4 Wochen, dann wird er wohl da sein". Gegen die Zahlung von 5 Euro(!) schicken sie ihn auch nach Hause.

Komisch ist, das es angeblich die EU sei, aber ich sowieso schon die rosa Pappe mit 'Euröpäische Union' beschriftet, hatte. Aber nee, es muss Plastikkarte sein.

OP #7647847
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Ja das mit dem Zuschicken für 5€ habe ich auch gelesen. Ich sehe schon, ich lese zu wenig Zeitung und fahre zu selten Auto (obwohl - wie oft wird der Führerschein kontrolliert?). Ich habe trotzdem den Eindruck, dass das zu wenig kommuniziert wurde. Die automatische Terminvergabe ("Behörden-Digitalisierung") hat sämtliche Tage bis Ende Mai durchgestrichen, was machen die dort den ganzen Tag? Nur die schwache Hoffnung, dass jemand absagt bleibt mir noch. Oder diese Website wird nie upgedatet. Wie soll das erst das werktätige Volk managen, die einen Behördengang mit Urlaub oder Gleitzeit erledigen müssen? Als Rentner habe ich ja Zeit stundenlang dort herumzuhocken.

#7647872
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Christoph db1uq K. schrieb:

Ich habe trotzdem den Eindruck, dass das zu wenig kommuniziert wurde

Das ist doch völlig unwichtig. Wenn Du am sozialen Leben teilnimmst (aktiv durch Familie, Sport, Arbeit, Politik …, passiv durch Zeitung und Fernsehen) dann erfährst Du das irgendwann und einer schaut dann die genauen Bedingungen nach. Und wenn nicht, dann fährst Du 40 Jahre mit der Pappe weiter und den Polizisten stört das genauso wenig wie das fehlende Warndreieck.

Und ein saufkumpane ergänzt, dass der Bekannte seines Friseurs fast deshalb verhaftet worden wäre.

(Firma: Spezialeinheit) #7647879
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Wichtig ist noch was nach dem Tausch übrig bleibt, gerade beim zulässigen Gesamtgewicht gibt es dort mehr Einschränkungen. Könnte für den Wohnwagen von Bedeutung sein. Was mich jetzt noch verwirrt, ich hatte zu DDR-Zeiten den Mopedschein gemacht, später Auto. Wenn ich mit tauschen dran bin bekomme ich (so wie ich es verstehe) den Motorradschein für die 125ccm dazu... Verwirrspiel

#7647889
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Mit Foto kostet die Karte min. 40€ plus 2 Behördengänge für 15 Jahre. Wie oft wird man bei 10€ Verwarngeld kontrolliert? Mit meinem grauen Lappen von ´82 kann ich leichte Lastzüge, fette Wohnmobile und viele landwirtschaftliche Maschinen des Nachbarn führen, mit der Karte nicht mehr. Mein jetziger Führerschen ist uneingeschränkt gültig, ob in 15 Jahren die Karte verlängert wird ist ungewiss.

#7647912
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Matthias S. schrieb:

Komisch ist, das es angeblich die EU sei, aber ich sowieso schon die rosa Pappe mit 'Euröpäische Union' beschriftet, hatte. Aber nee, es muss Plastikkarte sein.

Die Plastik-Karten halten nun mal länger, wenn man sie nicht gerade zum Öffnen zugefallener Türen benutzt. Viele der Papierausweise waren oft so zerfleddert, dass man sie nicht mehr als Dokument anerkennen konnte. Oft sah die Person auf dem Foto dann noch aus, wie der Enkel.

Im rosa Lappen standen schon die internationalen Klassen mit Buchstaben. B, C, E, M, T. Das ist ein Beispiel für "Überholen ohne Einzuholen". Anderswo galten immer noch die Führerscheinklassen mit Zahlen. 1, 2, 3, 4, 5.

#7647919
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Andreas M. schrieb:

Im rosa Lappen standen schon die internationalen Klassen mit Buchstaben.

Aber nicht in den frühen. Mit der Plastikkarte darf man weniger, eine Rechtebeschneidung durch die Hintertür. Genauso wie die zeitliche Begrenzung für LKW bis 50. Jahre, nicht Tonnen. Danach darf man mit dem dann Ex-Dreier gerade noch nen aktuellen 3-Tonnen-Kleinwagen bewegen.

#7647925
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Die "Umrechnung" alter in neue Führerscheine ist ein wenig zu kompliziert für einfache Mikrocontroller. Dafür sind komplexe Beamtenhirne nötig, und wer von uns hier kann schon damit dienen? Weshalb es sich trefflich fürs Stammtischschimpfen eignet, denn worüber schimpft es dich schon besser, als über Dinge, die man nicht versteht?

#7647926
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Wollvieh W. schrieb:

Danach darf man mit dem dann Ex-Dreier gerade noch nen aktuellen 3-Tonnen-Kleinwagen bewegen

Vorher 7,5t nachher 7,5t. Die Gnade der frühen Geburt. Jungspunde dürfen nur 3,5t. Das ändert sich nicht, Bestandsschutz. Schwierig ist es allerdings, anhand der neuen Karte herauszufinden, was genau man darf, wenn man es nicht schon vorher wusste. Bisschen kompliziertes Spiel mit den vielen Kürzeln.

Die Komplexität rührt daher, dass die Erlaubnis der unterschiedlichsten Systeme integriert werden musste. Neben den Westdeutschen auch das Ostdeutsche, Tschechische, ... Und wenn du dann noch deutscher Grenzgänger zur nicht-EU Schweiz mit Führerschein aus der vergangenen Tschechoslowakei bist, musst du aufpassen, was du so alles über die Grenze fahren darfst, und was nicht. Das war schon bisher nicht einfach, aber durch die Umstellung merkt man das erst so richtig.

Gast #7647934
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Christoph db1uq K. schrieb:

Vor kurzem habe ich zufällig im TV erfahren, dass ich schon seit zwei Jahren ohne gültigen Führerschein fahre. Es ist zwar nur eine Ordnungswidrigkeit (10 €, wie oft darf ich das?), aber das wurmt mich doch. Kann unser Staat so etwas nicht mehr der Öffentlichkeit ordentlich mitteilen? Für die Umstellung der Postleitzahlen gab es noch eine riesige PR-Aktion mit Rolfi und "Fümpf ist Trümpf". Aber das waren andere Zeiten.

Das liegt nicht am Staat sondern an der Stadt resp. dem Landkreis. Der schreibt diejenigen, die einen Neuen brauchen an, jedenfalls geschieht das bspw- so in Süddeutschland.

Wenn das bei dir nicht so ist, dann haste bei der Kommunalwahl den Kreuz bei den falschen gesetzt oder bei Euch herrscht allgemein Mangel an Fachkräften die eine lauffähige Bürokratie aufsetzen können.

Also habe ich mich auf den Webseiten der Stadtverwaltung umgeschaut.

Klingt falsch,/suboptimal ; wegen Führerschein schaut man bei der Führerscheinstelle nach. Man könnte auch mal einen "bekannten aus der Branche" fragen, Fahrlehrer, Verkehrsbullerei etc..

https://www.google.com/search?q=F%C3%BChrerscheinstelle

google maps bietet auch eine Umkreissuche an.

Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist, der musste spätestens am

19.1.2022 einen neuen Ausweis haben.

Was heisst "neu", meiner ist über zwanzig Jahre alt und bleibt weiterhin gültig. Grad mal für einen von 1999 durchgetippt (siehe Anhang),

Also wer mit jahrelangen fristen nicht klarkommt, der vergisst sicher auch rechtzeitig Werihnachtsgeschenke zu kaufen oder in Rente zu gehen. SCNR

PS: Mehr Info's als pdf vom ADAC: https://assets.adac.de/image/upload/v1640078837/ADAC-eV/KOR/Text/PDF/Fuehrerscheinumtausch_Infoblatt_neu_rep6vl.pdf

Angehängte Dateien:
Moderator Persönliche Seite #7647937
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(prx) A. K. schrieb:

Neben den Westdeutschen auch das Ostdeutsche

Das Ostdeutsche war bereits das Europäische System, da war die DDR mal Vorreiter. Allerdings wurden dann die in der DDR auf 3,5 t limitierten PKW durch das bundesdeutsche Klassensystem auf 7,5 t implizit "aufgebohrt", denn anders konnten sie das damals nicht abbilden. Da hier nach der Wende noch DDR-Führerschein-Formulare benutzt worden sind (so schnell war man nicht mit dem Update der Bürokratischen Republik Deutschland), hatte ich dann die Kuriosität eines in der BRD ausgestellten Führerscheins mit "DDR" drauf, das mich laut Dokument für 3,5 t, real laut Bestimmungen für 7,5 t berechtigte …

OP #7647939
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Genau, beim ADAC steht der 19.Juli, auf den Behördenseiten noch der 19.Januar 2022 und anderswo wurde der Jahrgang 53 bis 58 ganz vergessen. Für den Corona-Lockdown kann der Erfinder dieser Termine nix, aber das hat das Kuddelmuddel noch vergrößert. Und dass die online-Terminvergabe nicht mehr funktioniert, und gleich drei Behörden für den Umtausch zuständig sind ist von denen hausgemacht.

Hier der Text beim Bund: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html

Der städtische Website - Parcourt: "Fahrerlaubnisbehörde" - Fachbereich Bürgerdienste - "Führerscheinwesen" Eine zentrale Behörde in der Innenstadt und dann gibt es noch die Bürgerdienste in den Vororten.

Die "Führerscheinstelle" der KFZ-Zulassungsstelle im TÜV-Gebäude: "Bürgerdienste - Führerscheinstelle" Der angegeben Weblink führt allerdings wieder auf die städtische Website.

Auch Wikipedia hat einen Artikel zum Thema: https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis_(Deutschland)#Verpflichtender_Umtausch_alter_F%C3%BChrerscheine_bis_2033

#7647957
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Andreas M. schrieb:

internationalen Klassen mit Buchstaben. B, C, E, M, T.

B, C, E (A und D gehören auch dazu) ja, M, T nein - letztere sind deutsche nationale Klassen. T gibt es z.B. in Österreich nocht, das entspricht hier in etwas der Klasse F. die gibts aber hinter der Grenze wieder nicht...

und zum Umtausch (wieder AT) - auch wenn es mich nicht betrifft, da ich den Führerschein wegen LKW sowieso alle fünf Jahre erneuern muss: Man marschiert mit dem Führerschein, einem Foto und 25(?) EUR in irgendeine Führerscheinstelle irgendwo in Österreich, füllt das Formular aus, wirft Geld ein, bekommt einen Fresszettel (a.k.a. vorläufiger Führerschein) und ca. eine Woche später Post mit der Plastikkarte.

Fertig

wenn man den"echten" Führerschein behalten muss weil man z.B. ins Ausland fährt, dann kann man den neuen auch bei der Behörde abholen und den alten dabei abgeben/ungültig machen lassen.

#7648002
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Matthias S. schrieb:

Stimmt doch gar nicht. Du behältst genau die Rechte, die dein alter Schein erlaubt hat.

In meiner alten Pappe steht keine Begrenzung für LKW bis 7.5t bis Lebensalter 50 Jahre. Das stand erst in der Plastikkarte die ich 2007 bekam. Mir wurde gesagt, es ändert sich nichts. Nun mag die Regel schon bestanden haben ohne dass es in der Pappe stand.

Weshalb ich meine 2007 erhaltene Plastikkarte nochmal umtauschen muss, erschließt sich mir nicht. Meines Erachtens sieht die genauso aus wie der aktuelle EU-Führerschein.

Mir ist es eigentlich auch egal. Das gehört für mich zu den "kann man mal machen" Vorschriften. Völlig unwichtig. Dass ich einen guten Arzt finde, der auch noch Termine zu meiner Lebenszeit vergibt bei Bedarf, dass als Beispiel ist mir viel wichtiger. Oder oder oder.... Aber der Führerscheinumtausch? gähn... :)

Und ich finde auch, dass das von offizieller Seite nicht besonders gut kommuniziert worden ist. Obwohl ich es auch schon lange von irgendwoher wusste.

(Firma: --------------) #7648005
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Christoph db1uq K. schrieb:

Kann unser Staat so etwas nicht mehr der Öffentlichkeit ordentlich mitteilen?

Für sowas ist eigentlich die Führerscheinstelle/Zulassungsstelle deiner Lkr. Verwaltung zuständig. Wenn du dich also ausweinen willst, gehst du am bestem zum Landrat/rätin oder OB-meister/in und mach dort mal ordentlich auf GvD (Gorilla vom Dienst).

#7648055
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900ss schrieb:

In meiner alten Pappe steht keine Begrenzung für LKW bis 7.5t bis Lebensalter 50 Jahre.

Meinst Du klasse 2 über 7,5t? Bis 7,5 können wir alten Säcke auch künftig weiter mit B fahren.

Das stand erst in der Plastikkarte die ich 2007 bekam. Mir wurde gesagt, es ändert sich nichts. Nun mag die Regel schon bestanden haben ohne dass es in der Pappe stand.

Die Regel für Klasse 2 ab 50 alle 5 Jahre verlängern war unabhängig vom Tausch. Inzwischen war sogar die 50 weggefallen.

Moderator Persönliche Seite #7648059
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900ss schrieb:

In meiner alten Pappe steht keine Begrenzung für LKW bis 7.5t bis Lebensalter 50 Jahre. Das stand erst in der Plastikkarte die ich 2007 bekam.

Gilt aber so nicht mehr:

https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-fuehrerschein-ab-50/

Du musst ihn jetzt nur noch aller 5 Jahre verlängern lassen (wie jeden anderen der Klasse C), unabhängig vom Alter.

(Wobei mir nicht ganz klar ist, wie das funktioniert: bei mir steht die C1 drauf, aber das Ablaufdatum ist 15 Jahre nach Ausstellung. Egal, es ist eh unwahrscheinlich, dass ich nochmal irgendwas mit mehr als 3,5 t fahren muss.)

Weshalb ich meine 2007 erhaltene Plastikkarte nochmal umtauschen muss, erschließt sich mir nicht.

Es müssen nur die umgetauscht werden, die noch kein Ablaufdatum hatten. Zeitlich unbegrenzt gültige Führerschein gibt es im EU-Recht nicht.

#7648072
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900ss schrieb:

In meiner alten Pappe steht keine Begrenzung für LKW bis 7.5t bis Lebensalter 50 Jahre. Das stand erst in der Plastikkarte die ich 2007 bekam. Mir wurde gesagt, es ändert sich nichts. Nun mag die Regel schon bestanden haben ohne dass es in der Pappe stand.

Ich hatte in den 2000ern meinen LKW Führerschein beim Bund gemacht. Damals wurden wir schon drauf hingewiesen: >7,5t ist immer für 5 Jahre gültig und kann mit gesundheitlichen Nachweisen immer um 5 Jahre verlängert werden. 3,5-7,5t ist bis zum 50. gültig und ab dann greift ebenfalls die 5-Jahres Regel. Scheint so, das C1 jetzt auch wie C ist, grundsätzliche alle 5 Jahre.

Finde ich richtig so, ich möchte das einer der mit 40t durch die Gegend heizt zumindest noch theoretisch in der Lage wäre zu reagieren bevor er mich plättet. Wenn ich so sehe was heutzutage manchmal in ein Auto steigt. Können kaum einen Fuß vor den anderen setzen, Gefahrenbremsung kannst da vergessen. Halte ich für brandgefährlich. Und nein, ich lebe nicht auf dem Land wo es keine Öffis gibt.

#7648076
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Den Polizisten reicht heute sogar schon ein Personalausweis oder eine Bankkarte, sofern der Rest für neugierige Polizeiaugen auch im grünen Bereich ist. Was definitiv fehlt, ist Schulung für Blaulicht-Fahrten. Da kann einem echt Angst und Bange werden heutzutage.

#7648080
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Matthias S. schrieb:

Stimmt doch gar nicht. Du behältst genau die Rechte, die dein alter Schein erlaubt hat.

stimmt so verkürzt nicht, meine alte graue BRD Pappe hatte kein Ablaufdatum nicht mal einen Säuferbalken, aber ist mit der neuen Plastikkarte nun umgerubelt auf 2033. Für alle unbegrenzten grauen BRD Pappen endet die Umtauschfrist 2033 und ab da gibt es nur noch begrenzte Laufzeiten. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/papierfuehrerscheine-laufen-ab-umstellung-bis-2033-10393

Schon 2016 wollte die Mietwagenfirma auf Malle die graue Pappe nur letztmalig anerkennen, sie wollen zukünftig unbedingt den neuen EU-Führerschein sehen.

OP #7648114
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Sodele ...

Behördengänge erst mal erledigt. Der Bürgerdienst hier im Vorort hatte terminfrei offen, 8-12 Uhr und darf Führerschein und Personalausweis bearbeiten (was nirgends steht). Die Online-Terminvergabesoftware sollte man nicht ernst nehmen, freie Termine werden nur für den aktuellen Tag richtig angezeigt. Also frühmorgens reinschauen und gleich zugreifen. Der Perso war auch schon 1 Jahr abgelaufen, ich muss mich wirklich mal wieder um den Krempel kümmern. Jetzt habe ich erst mal einen vorläufigen Perso, den neuen kann ich nach e-mail-Benachrichtigung im Bürgerdienst abholen, der Führerschein wird zugeschickt. Fingerabdrücke beider Zeigefinger werden im Perso gespeichert, das kann man auch nicht verweigern.

Meine alten Passbilder wurden nicht akzeptiert, aber hier im Ort gibt es drei Möglichkeiten sofort neue zu bekommen. Eine Fotografin öffnet erst um 9:30. Der Fotoautomat in der Postfiliale (öffnet 9:00) ist noch nicht auf Sommerzeit umgestellt und schaltet erst um 10:00 ein. Aber der Drogeriemarkt (schon ab acht) macht mit Fotostativ und Sofortausdruck 6 Bilder für 7,95€, das habe ich schließlich getan. Streng isometrisch und keinesfalls lächeln, letzteres habe ich sehr gründlich befolgt.

Also von meiner Seite alles gut abgelaufen.

#7648120
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Christoph db1uq K. schrieb:

Vor kurzem habe ich zufällig im TV erfahren, dass ich schon seit zwei Jahren ohne gültigen Führerschein fahre.

Da mußt Du aber ein eingefleischter Medienverweigerer sein, das wurde doch überall ad nauseam publiziert. Bekannte zum plaudern hast Du wohl auch nicht.

Die Fahrerlaubnis ist auch nach dem Umtausch des Führerscheins unbegrenzt gültig und endet regulär erst mit dem Tod.

Du darfst nach einer Kontrolle auch ohne Führerschein weiterfahren, ohne Fahrerlaubnis aber nicht. In der Regel wird dann der Fahrzeugschlüssel einbehalten.

Beitrag #7648130 wurde von einem Moderator gelöscht.
OP #7648134
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Und wie könnte ich eine Fahrerlaubnis nachweisen, wenn ich keinen Führerschein mithabe? Der alte graue Lappen beweist das immerhin, den durfte ich auch wieder mitnehmen, sogar ohne eine "Entwertung".

Säuferbalken

Da damals (1974) die Motorradklasse 1 versehentlich durchgeixt wurde, was erst bei der Ausgabe auffiel musste ich gleich einen ohne das X bekommen, das dauerte ein paar Tage länger, seither hatte ich einen nagelneuen mit "Säuferbalken", also dem Stempel "Ersatzführerschein". Der Stempel ist mittlerweile verblasst.

Beitrag #7648141 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7648143
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Peter D. schrieb:

Die Fahrerlaubnis ist auch nach dem Umtausch des Führerscheins unbegrenzt gültig und endet regulär erst mit dem Tod.

mag ja sein nur hilft dir das nicht:

Joachim B. schrieb:

Für alle unbegrenzten grauen BRD Pappen endet die Umtauschfrist 2033 und ab da gibt es nur noch begrenzte Laufzeiten. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/papierfuehrerscheine-laufen-ab-umstellung-bis-2033-10393

Beitrag #7648159 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7648160
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Peter D. schrieb:

Die Fahrerlaubnis ist auch nach dem Umtausch des Führerscheins unbegrenzt gültig und endet regulär erst mit dem Tod.

Allerdings NOCH. Diese zeitliche Begrenzung die jetzt eingeführt wurde, hat natürlich erst den Weg geebnet um bald Bedingungen für eine Verlängerung einzuführen. Als erstes werden medizinische Tests ab einem bestimmten Alter kommen.

Ansonsten hätte es auch absolut keinen Grund gegeben für diese Maßnahme. Das Feigenblatt wegen den veralteten Bildern ist ja lächerlich.

Moderator Persönliche Seite #7648171
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Cyblord -. schrieb:

Allerdings NOCH. Diese zeitliche Begrenzung die jetzt eingeführt wurde, hat natürlich erst den Weg geebnet um bald Bedingungen für eine Verlängerung einzuführen. Als erstes werden medizinische Tests ab einem bestimmten Alter kommen.

Was auch vollkommen richtig wäre.

Ansonsten hätte es auch absolut keinen Grund gegeben für diese Maßnahme. Das Feigenblatt wegen den veralteten Bildern ist ja lächerlich.

Wenn ich mir manchen alten Lappen so ansehe - das Bild hat genau gar nichts mehr mit dem Inhaber zu tun. Natürlich muss man ab und zu das Bild mit dem realen Aussehen abgleichen.

Beim Perso beschwert sich niemand.

#7648180
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Chris D. schrieb:

Cyblord -. schrieb:

Allerdings NOCH. Diese zeitliche Begrenzung die jetzt eingeführt wurde, hat natürlich erst den Weg geebnet um bald Bedingungen für eine Verlängerung einzuführen. Als erstes werden medizinische Tests ab einem bestimmten Alter kommen.

Was auch vollkommen richtig wäre.

Kann man so oder so sehen. Allerdings sollte so eine Debatte offen geführt werden und nicht durch die Hintertür über vermeintliche harmlose Verlängerungen.

Beim Perso beschwert sich niemand.

ist auch was ganz anderes.

#7648187
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Chris D. schrieb:

Beim Perso beschwert sich niemand.

woher weißt du das? Du hast alle befragt?

Ich erinnere mich noch an den Hürdenlauf den zu beantragen und zu bekommen während des Corona Lockdowns, kaum Termine zu bekommen und wenn am Ars*h der Welt ohne Parkgelegenheiten und dann mußte man im Regen draußen stehen weil das Wartezimmer wegen Corona geschlossen war, das selbe noch mal bei der Abholung.

#7648195
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Christoph db1uq K. schrieb:

Die automatische Terminvergabe ("Behörden-Digitalisierung") hat sämtliche Tage bis Ende Mai durchgestrichen, was machen die dort den ganzen Tag?

Ein Monat Vorlauf brauchte ich bei meiner Führerscheinstelle vom Landratsamt für den Termin auch.

Wie soll das erst das werktätige Volk managen, die einen Behördengang mit Urlaub oder Gleitzeit erledigen müssen? Als Rentner habe ich ja Zeit stundenlang dort herumzuhocken.

Hier wählst du dir einen Termin (inkl. Uhrzeit) auf der Website aus und wirst dann vor Ort +/- 15 Minuten aufgerufen. Nichts mit stundenlang rumhocken.

Aber ja, das Thema ging wirklich lang und ausdauernd durch diverse Medien und kommt immer mal wieder hoch, wenn ein Stichtag kommt.

Moderator Persönliche Seite #7648198
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Cyblord -. schrieb:

Beim Perso beschwert sich niemand.

ist auch was ganz anderes.

Nein, das hatte immer genau diesen Grund: die erhobenen Daten sollen halbwegs zur aktuellen Person passen.

Joachim B. schrieb:

Chris D. schrieb:

Beim Perso beschwert sich niemand.

woher weißt du das? Du hast alle befragt?

Selbstverständlich.

Ich erinnere mich noch an den Hürdenlauf den zu beantragen und zu bekommen während des Corona Lockdowns, kaum Termine zu bekommen und wenn am Ars*h der Welt ohne Parkgelegenheiten und dann mußte man im Regen draußen stehen weil das Wartezimmer wegen Corona geschlossen war, das selbe noch mal bei der Abholung.

Jepp, ganz schrecklich, das alles. Du hast es überlebt und Normalität hält wieder Einzug: hier war das inkl. Reisepass letztes Jahr eine Sache von 10 Minuten.

Beitrag #7648203 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7648219 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7648268
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Christoph db1uq K. schrieb:

Vor kurzem habe ich zufällig im TV erfahren, dass ich schon seit zwei Jahren ohne gültigen Führerschein fahre.

Was haltet ihr davon?

Du lebst scheinbar hinter dem Mond.

Wo bekomme ich überhaupt ein Update? Da widersprechen sich die Angaben.

Rathaus, Bürgerbüro, Führerscheinstelle..schon mal gehört?

In meiner Gemeinde ging das komplett online.

#7648269
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Christoph db1uq K. schrieb:

Sodele ...

Behördengänge erst mal erledigt. Der Bürgerdienst hier im Vorort hatte terminfrei offen, 8-12 Uhr und darf Führerschein und Personalausweis bearbeiten (was nirgends steht). Die Online-Terminvergabesoftware sollte man nicht ernst nehmen, freie Termine werden nur für den aktuellen Tag richtig angezeigt. Also frühmorgens reinschauen und gleich zugreifen. Der Perso war auch schon 1 Jahr abgelaufen, ich muss mich wirklich mal wieder um den Krempel kümmern. Jetzt habe ich erst mal einen vorläufigen Perso, den neuen kann ich nach e-mail-Benachrichtigung im Bürgerdienst abholen, der Führerschein wird zugeschickt. Fingerabdrücke beider Zeigefinger werden im Perso gespeichert, das kann man auch nicht verweigern.

Wenn das so gut geht... Mein 'Erlebnis' vor einigen Jahren war ein völlig anderes. Der PA war kurz vor dem Ablaufdatum. Also ab und mit Passbild und Fingerabdrücken zur Meldestelle. 'Abholen in ca. 3 Wochen...'. Aber dann! Beim Abholen wurde mir verkündet, dass ich ein gültiges Dokument vorzulegen hätte, wenn ich ein Dokument abholen wolle! Der alte PA wäre inzwischen nicht mehr gültig. Ein Pass war ebenfalls nicht vorhanden. Ich könne ja ersatzweise mit der Geburtsurkunde nochmals wiederkommen...

Wieso erinnert mich das sooosehr an den 'Hauptmann von Köpenick'? Was in dieser 'Beamten Demokratie Deutschland' so alles möglich ist... Wer ist hier eigentlich für wen da?

#7648274
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Chris D. schrieb:

Beim Perso beschwert sich niemand.

Den muss man aber auch öfter erneuern. War übrigens auch lustig, den ersten neuen hatte ich wohl verloren, weil der so klein und glitschig war. Den nächsten neuen konnte ich noch, trotz des aktuell angehenden C-Alarms bestellen. Das ging anfangs noch so - dann ging aber die Panik los. Abholen nur mit Termin. Nun war die Terminvergabe vor Ort auch schwierig, und so bekam ich keinen - und ich dachte so.. Ein paar Tage später - oder ein paar Wochen, weiß ich nicht mehr, die Panik war noch im vollen Gange - gab an der Seite vom Bürgerhaus (wie vorher auch schon) ein offenes Fenster für Ausländeranfragen. Da bin ich hin, und habe die Leute da gefragt, ob die mir meinen neuen Perso aushändigen können. Was die dann auch (unerschrocken) gemacht hatten.

Das Schlumpfi-Zentrum war bei uns eine umfunktionierte Kreissporthalle. Man musste echt Angst haben, dass die Leute die Bude zum Einsturz bringen vor lauter I..Geilheit. Die Hauptstraße war auf mehrere 100m zugeparkt, man kam nur auf der Grasnarbe weiter wenn man an der umfunktionierten Sporthalle vorbeikam.

#7648283
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Chris D. schrieb:

Cyblord -. schrieb:

Beim Perso beschwert sich niemand.

ist auch was ganz anderes.

Nein, das hatte immer genau diesen Grund: die erhobenen Daten sollen halbwegs zur aktuellen Person passen.

Gegen aktuelle Fotos oder Daten hat keiner was.

Zum Perso brauchst du keinen Gesundheitscheck und gewinnst auch keine Reisebeschränkung oder Pflichtbetreuung.

OP #7648300
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So sah die Online-Terminreservierung gestern mittag aus, auch ein Grund für mich, diesen Thread zu eröffnen. Man bekommt das auch noch als Kalender vom aktuellen Datum bis Ende Mai. Alle Tageszahlen sind dort durchgestrichen.

Aber das hat sich ja erledigt, beim Bürgerdienst ist dieser Zustand bekannt.

Angehängte Dateien:
#7648363
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Chris D. schrieb:

Bruno V. schrieb:

Zum Perso brauchst du keinen Gesundheitscheck und gewinnst auch keine Reisebeschränkung oder Pflichtbetreuung.

Mit dem Perso gefährdest Du aber auch keine anderen.

Wirklich? man könnte doch locker ein psychologisches Gutachten fordern. Damit sichergestellt ist, dass die Person keine Gefahr für andere darstellt. Wäre doch praktisch wenn man das bei jeder Perso Verlängerung vorlegen müsste.

Das Problem ist: Begründen kann man viel. Freiheiten die einmal weg sind, bleiben weg.

#7648387
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(prx) A. K. schrieb:

Wollvieh W. schrieb:

Danach darf man mit dem dann Ex-Dreier gerade noch nen aktuellen 3-Tonnen-Kleinwagen bewegen

Vorher 7,5t nachher 7,5t. Die Gnade der frühen Geburt. Jungspunde dürfen nur 3,5t. Das ändert sich nicht, Bestandsschutz.

Eben nicht. Auf der Karte ist alles über 3,5t (oder war es der Anhänger über 7,5t) bis zum 50. Geburtstag begrenzt und dann ungültig. Lies doch wenigstens über die Dinge nach, über die Du schwadronierst und dann anderen widersprichst, die die korrekte Sachlage wiedergeben.

Matthias S. schrieb:

Wollvieh W. schrieb:

Mit der Plastikkarte darf man weniger, eine Rechtebeschneidung durch die Hintertür.

Stimmt doch gar nicht. Du behältst genau die Rechte, die dein alter Schein erlaubt hat.

Auch für Dich gilt: Lies doch wenigstens die Sachlage nach, bevor Du Unfug erzählst.

#7648402
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Wollvieh W. schrieb:

(prx) A. K. schrieb:

Wollvieh W. schrieb:

Danach darf man mit dem dann Ex-Dreier gerade noch nen aktuellen 3-Tonnen-Kleinwagen bewegen

Vorher 7,5t nachher 7,5t. Die Gnade der frühen Geburt. Jungspunde dürfen nur 3,5t. Das ändert sich nicht, Bestandsschutz.

Eben nicht. Auf der Karte ist alles über 3,5t (oder war es der Anhänger über 7,5t) bis zum 50. Geburtstag begrenzt und dann ungültig. Lies doch wenigstens über die Dinge nach, über die Du schwadronierst und dann anderen widersprichst, die die korrekte Sachlage wiedergeben.

Blödsinn! Für alle Inhaber der alten Klasse 3 gilt weiterhin, dass sie Fahrzeuge bis 7,5t fahren dürfen, Gespanne sogar bis 12t. Darüber hinaus können sie bestimmte Gespanne bis 18,75 Tonnen fahren, ab 50 Jahren allerdings nur mit Gesundheitsbescheinigung alle fünf Jahre, wie es auch für die "grossen" LKW-Führerscheine gilt. Voraussetzung, man hat sich die Klasse CE 79 eintargen lassen.

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/umtausch-fuehrerscheinklasse-3/

#7648412
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(prx) A. K. schrieb:

Thomas U. schrieb:

Beim Abholen wurde mir verkündet, dass ich ein gültiges Dokument vorzulegen hätte, wenn ich ein Dokument abholen wolle!

Ja was denn sonst? Soll das jeder dürfen?

Eigentlich logisch. Aber: der Ablauf war auch der Behörde bekannt und der Hinweis, such dir ein Dokument zur Abholung, hätte damals schon kommen können! Wegschicken ist natürlich 'bürgerfreundlich' und zeigt gewisse Abhängigkeiten doch recht deutlich... Wie oft hat Jeder diese Situation, dass er an diese Notwendigkeiten denkt und wie oft tritt das bei unseren Behörden auf?

#7648431
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Wieso soll ich ein Dokument zur Identifikation mitbringen? Der Mensch, der mir den neuen Ausweis ausgeben soll, hat doch genau ein solches Dokument, den neuen Ausweis, vorliegen. Mit meinem Perso kann ich mich doch auch sonst überall ausweisen. Da wiehert des Amtsschimmel aber ganz laut!

Moderator Persönliche Seite #7648432
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Rainer Z. schrieb:

Ja, per Sackpost. Verglichen wird halt, wenn man ihn abholt.

Heute auch noch? Mittlerweile ist der Fingerabdruck verpflichtend

Nicht beim Führerschein, um den ging's.

Wollvieh W. schrieb:

Auf der Karte ist alles über 3,5t (oder war es der Anhänger über 7,5t) bis zum 50. Geburtstag begrenzt und dann ungültig.

Siehe oben, das ist mittlerweile schon wieder hinfällig.

Auf den aktuell umgetauschten Karten findest du nichts mehr in diese Richtung.

#7648440
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Horst V. schrieb:

Wieso soll ich ein Dokument zur Identifikation mitbringen? Der Mensch, der mir den neuen Ausweis ausgeben soll, hat doch genau ein solches Dokument, den neuen Ausweis, vorliegen. Mit meinem Perso kann ich mich doch auch sonst überall ausweisen. Da wiehert des Amtsschimmel aber ganz laut!

Ist vielleicht Auslegungssache und wie diese 'Person' geschlafen hat... Mir wurde bei der Abholung ein GÜLTIGES Dokument abverlangt, und da der alte PA vor wenigen Tagen (<eine Woche und zur Antragstellung noch gültig!) abgelaufen war...

#7648458
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Thomas U. schrieb:

Ist vielleicht Auslegungssache und wie diese 'Person' geschlafen hat... Mir wurde bei der Abholung ein GÜLTIGES Dokument abverlangt, und da der alte PA vor wenigen Tagen (<eine Woche und zur Antragstellung noch gültig!) abgelaufen war...

Ein recht spannender Teil (Datenarchivierung 2024) ist diesbezüglich, eine Geburtsurkunde vom Geburtsort zu bekommen, falls man mal eine bräuchte.

#7648466
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Rbx schrieb:

Thomas U. schrieb:

Ist vielleicht Auslegungssache und wie diese 'Person' geschlafen hat... Mir wurde bei der Abholung ein GÜLTIGES Dokument abverlangt, und da der alte PA vor wenigen Tagen (<eine Woche und zur Antragstellung noch gültig!) abgelaufen war...

Ein recht spannender Teil (Datenarchivierung 2024) ist diesbezüglich, eine Geburtsurkunde vom Geburtsort zu bekommen, falls man mal eine bräuchte.

Diese hatte ich zum Glück noch im Original, aber eben daheim und durfte damit nochmals antreten...

#7648467
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Zum gleichen Thema passt sicher auch das zunehmend diskutierte 'ab Alter xyz' muss der FS regelmäßig nach Vorlage von ärztlichen Begutachtungen neu beantragt werden. Unabhängig davon, dass es bei manchen Zeitgenossen wirklich angebracht wäre, die Straße nicht mehr auf Rädern zu benutzen, wäre das ein riessiger Boom für die Ärzte! Da diese Begutachtungen und Atteste ausschliesslich IGEL-Leistungen sind, gäbe es für Normal/Kassenkunden keinerlei Termine mehr und die Fachärzte könnten Porsche Nr. x ordern! Ich warte eigentlich nur darauf, dass der Fachkräftemangel dadurch behoben wird, dass mit Rentenantrag die Fahrerlaubnis erlöscht! Vorteile wären die Entlastung der Rentenkassen und der Fachkräftemangel wäre sofort behoben, da Jeder bis zur Kiste malochen würde! 😡

#7648512
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Chris D. schrieb:

Bruno V. schrieb:

Zum Perso brauchst du keinen Gesundheitscheck und gewinnst auch keine Reisebeschränkung oder Pflichtbetreuung.

Mit dem Perso gefährdest Du aber auch keine anderen.

Mit dem Argument gehst Du wieder auf den Anfang:

Cyblord -. schrieb:

Kann man so oder so sehen. Allerdings sollte so eine Debatte offen geführt werden und nicht durch die Hintertür über vermeintliche harmlose Verlängerungen.

#7648640
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Ralf X. schrieb:

Für alle Inhaber der alten Klasse 3 gilt weiterhin, dass sie Fahrzeuge bis 7,5t fahren dürfen, Gespanne sogar bis 12t.

Und der Anhänger darf "neuerdings" mehr als eine Achse haben. (z.B. Drehschemelanhänger)

Darüber hinaus können sie bestimmte Gespanne bis 18,75 Tonnen fahren, ab 50 Jahren allerdings nur mit Gesundheitsbescheinigung alle fünf Jahre,

Das resultierte aus der maximal zulässigen Gesamtmasse eines gebremsten Anhängers, bei einem 7,49 Tonner eben 11,25 Tonnen. Das waren schon ernsthafte Geschosse die da von Fahrern gelenkt wurden die vor Jahrzehnten auf dem Dorf ihren 3er mit 4 Fahrstunden gemacht haben. Die Dinger sind gottseidank weitgehend verschwunden.

Ich darf nach dem Tausch auch die fetten Trecker mit 60km/h fahren die uns kürzlich so genervt haben. Das durfte ich vorher nicht. Es reichte der netten Dame auf dem Amt zu erklären daß wir einen kleinen Wald in der Familie haben.

Probleme haben die freiwilligen Feuerwehren mit dem Nachwuchs bekommen der nur noch Pipilaster <3,6 Tonnen fahren darf.

Uwe

#7648838
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Uwe B. schrieb:

Probleme haben die freiwilligen Feuerwehren mit dem Nachwuchs bekommen der nur noch Pipilaster <3,6 Tonnen fahren darf.

IMHO gibt's dafür a) extra den vereinfacht zu erlangenden Feuerwehrführerschein und b) soll anderfalls die Gemeinde den immerhin überwiegend Ehrenamtlichen den Schein finanzieren. Man kann halt nicht alles für lau haben.

Bruno V. schrieb:

Und Handwerker mangels Hängerschein

Soll der Chef die Ausbildung dazu halt finanzieren. Fortbildungen sind ja für andere Sachen auch üblich.

#7648840
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Ralf X. schrieb:

Blödsinn! Für alle Inhaber der alten Klasse 3 gilt weiterhin, dass sie Fahrzeuge bis 7,5t fahren dürfen, Gespanne sogar bis 12t. Darüber hinaus können sie bestimmte Gespanne bis 18,75 Tonnen fahren, ab 50 Jahren allerdings nur mit Gesundheitsbescheinigung alle fünf Jahre, wie es auch für die "grossen" LKW-Führerscheine gilt. Voraussetzung, man hat sich die Klasse CE 79 eintargen lassen.

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/umtausch-fuehrerscheinklasse-3/

Das ist soweit richtig, allerdings finde ich es sinnvoll sich bei solchen Sachen immer die Primärquellen (Fahrerlaubnisverordnung) anzusehen, da hat man dann die Definitive Aussage.

Einschlägig für ALLE mit der Umstellung von Alt auf neu betreffenden Dinge ist hier der §76 FeV.

Unter Punkt 9 ist auch die Sache mit C1(E) und C(e) geregelt. Dort steht:

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder einer ihr entsprechenden Fahrerlaubnis, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden ist, brauchen sich, soweit sie keine in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombinationen führen, keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einer Umstellung ihrer Fahrerlaubnis werden die Klassen C1 und C1E nicht befristet. Zusätzlich wird die Klasse CE mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge zugeteilt. Die Fahrerlaubnis dieser Klasse wird bis zu dem Tag befristet, an dem der Inhaber das 50. Lebensjahr vollendet. [...]

Auch finden sich andere interessante Regelungen da. Unter anderem das ich, wenn ich weiterhin meinen mit 16 in der Mittelstufe gemachten (ersten) Erste Hilfe Nachweis dafür verwenden könnte eine Fahrerlaubnis neu zu beantragen. Wogegen eine Bescheinigung über den kürzeren Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort" schon damals nach zwei Jahren ungültig wurde. (Hätte aber noch ein paar jüngere Bescheinigungen ;-) DAs ist z.B. Punkt 11a

Die Regelung das jemand der den C1 in der Zeit ab dem 01.01.1999 bis zum 27.12.2016 gemacht hat diesen ohne ärztlichen Nachweis nur bis zum erreichen des 50Lebenjahr befristet eingetragen bekommt findet sich unter Punkt 12c. (Ab dann ist, wie bei allen die später den C1 gemacht haben von Anfang an, alle 5 Jahre die Verlängerung zu Beantragen)

Zu alten DDR Führerscheinen und der Zeit noch davor macht Punkt 13 Aussagen: Alle bisherigen Fahrerlaubnisse bleiben gültig, bei den DDR Führerscheinen ist explizit dabei erwähnt das dies ebenfalls für durch die NVA ausgestellte Führerscheine/FE gilt. Wie das, weil es oben (scherzhaft) erwähnt wurde bei einem Wehrmachts-Dienstführerschein aussehen würde weiß ich nicht. Ich vermute der würde, anders als die zivilen Führerscheine dieser Zeit, ähnlich wie ein Dienstführerschein der BW angesehen und nicht gelten. Man hätte aber vermutlich damals, wie ja heuten einen BW Führerschein auch, aber sicher innerhalb einer gewissen Frist nach Dienstende zur Prüfungsfreien Umschreibung in einen zivilen Führerschein nutzen können. (Würde jetzt wetten, da die NVA FS ja weiter gelten sollen, das es in der DDR so geregelt war das ein einmal gemachter NVA Dienstführerschein auch ohne Umschreibung im Zivilleben weitergalt und deshalb auch heute weitergilt - Richtig oder falsch vermutet?)

Gruß Carsten

Moderator Persönliche Seite #7648856
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Carsten S. schrieb:

Würde jetzt wetten, da die NVA FS ja weiter gelten sollen, das es in der DDR so geregelt war das ein einmal gemachter NVA Dienstführerschein auch ohne Umschreibung im Zivilleben weitergalt und deshalb auch heute weitergilt - Richtig oder falsch vermutet?

Passt schon, das waren keine "Dienst-Führerscheine", sondern ganz reguläre. Nur die ausstellende Behörde war in diesem Falle die NVA (daher der extra Passus in obigen Regelungen), die halt ihre eigene (begrenzte) Fahrschultätigkeit hatte. Der Führerschein sah wie jeder zivile aus mit den gleichen Klassen – die wir auch heute noch kennen, also A bis E, M und T als nationale Sonderregelungen.

#7648857
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Uwe B. schrieb:

Ich darf nach dem Tausch auch die fetten Trecker mit 60km/h fahren die uns kürzlich so genervt haben. Das durfte ich vorher nicht. Es reichte der netten Dame auf dem Amt zu erklären daß wir einen kleinen Wald in der Familie haben.

Aber Vorsicht: Das (fette Trecker der Klasse T die nicht schon unter deine Kl. 5 gefallen sind und auch nicht unter b bzw. C1) darfst du nur explizit zu Land- und Fortwirtschaftlichen Zwecken! Denn die neuen Klassen T und L gelten nur für diese Zwecke. Fährst du aber so einen Trecker zum Vergnügen, um damit einen Karneval Umzugswagen zu ziehen, einfach weil dein Auto kaputt ist und du Sonntags bei Regen deine Familie im Nachbarsdorf besuchen willst, dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis wenn das festgestellt wird. Das dürfte man nur mit Klasse C!

Trecker bis 40km/h jedoch dürfen wir Altbesitzer jedoch beliebig fahren da dies in Klasse 5 OHNE Zweckbindung enthalten war. Das sagt die Schlüsselnummer 174 die bei Altbesitzern eingetragen wird. (Mal abgesehen davon das viele kleinere Trecker sowieso auch so in Klasse B oder C1 enthalten sind - würde man einen großer 60er Trecker der Klasse T auf 40km/h drosseln lassen aber auch dieser)

Probleme haben die freiwilligen Feuerwehren mit dem Nachwuchs bekommen der nur noch Pipilaster <3,6 Tonnen fahren darf.

Naja, Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sind bei der Feuerwehr, zumindest hier in der Region, schon damals eher nicht so häufig gewesen. Das mit diesn Kleinstfahrzeugen gibt es aber in Regionen mit vielen Selbstständigen Dorfwehren durchaus.

Problematisch sind die fehlenden CE aber durchaus. Das kommt zum einen durch den Wegfall des Wehrdienstes. Zum anderen aber auch dadurch das gar nicht mehr so viele scharf darauf sind einen CE Schein zu machen, selbst wenn der Bezahlt wird. Zu Zeiten des Klasse 2 war das Hochbegehrt und die Zahl der Führerscheine die durch den Topf gefördert wurden konnte dadurch gesteigert werden das viele bereit waren einen Teil der Kosten (z.B. 30%) selbst zu übernehmen womit durch die selbe Summe mehr Leute den FS machen konnten. Grund war das dieser dann (geglaubt) ein Leben lang galt und es durchaus viele gab die sich in jüngeren Jahren damit etwas dazu verdient haben das die dann einen Tag in der Woche im Nebenjob für eine Spedition im Regionalverkehr gefahren sind. Einige halt auch dann wieder wenn die Kinder größer waren.

Das geht aber nun nicht mehr! Denn dafür braucht man JETZT zusätzlich zur Fahrerlaubnis die regelmäßigen und teuren Berufskraftfahrerfortbildungen. Damit hat man privat KAUM noch etwas vom CE FS. (Als Handwerker der nur einen WErkstattwagen fährt oder für den privaten Umzug mit dem 8tonner braucht man die Fortbildungen nicht da es kein gewerblicher Güterverkehr ist) Daher ist die Begeisterung mäßig. Anteilig aus eigener Tasche etwas zuzahlen weil man damit nachher Geld verdienen kann fällt sowieso flach. Und selbst wer die Lust und Zeit hat das zu machen überlegt es sich oft wenn nicht ganz sicher feststeht wie seine Situation die nächsten fünf Jahre aussieht da es meist so geregelt ist das man sich im Gegenzug für die Finanzierung verpflichtet 5 Jahre aktiv im Dienst zu bleiben. Mit gewisser Mindeststundenzahl und nicht nur auf dem Papier. Sonst wird anteilig zurückgefordert. (Wie bei HOCHWERTIGEN Beruflichen Weiterbildungen mit nutzen für den AN auch üblich - manche unseriöse AG versuchen das ja sogar bei Weiterbildungen ohne Nutzen für den AN durchzudrücken was man tunlichst ablehnen sollte ;-) ) Lässt man diese Verpflichtung aber weg dann hat man das Problem das man das Problem bekommen könnte das ein Reihe von Personen die FE teuer von der Stadt bezahlt macht und dann nach ein oder zwei Jahren keine Lust mehr haben.

Gruß Carsten

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