Digitaler Stromzähler schaltet das Display ab, wenn man ihn anleuchtet

OP #7781166
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Vor ein paar Monaten wurden hier im Haus die Ferraris-Zähler gegen digitale Zähler ausgetauscht.

Dieser Zähler hat eine sehr merkwürdige Marotte: wenn man ihn anleuchtet, schaltet er das Display ab – das ist natürlich super, wenn das Teil in irgend einer dunklen Ecke hängt…

Erst wenn man oben einen Sensor abdeckt, bequemt er sich, sein Geheimnis, den aktuellen Zählerstand, preiszugeben.

Was soll diese eigenartige Verhalten?

#7781194
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Oft kann man bei den Stromzählern zusätzliche Funktionen (z.B. aktueller Stromverbrauch über optische Schnittstelle) freischalten. Dafür muss man einen Code eingeben. Bei einigen Geräten macht man dies indem man mit einer Taschenlampe x-mal blinkt. Vielleicht will dir das Display sagen, "ich habe deine Taschenlampe erkannt, mach weiter"? Sowas steht aber auch in der Bedienungsanleitung. Wenn du die IR-Schnittstelle nicht benötigst, dann klebe doch einfach einen Aufkleber drüber.

OP #7781215
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Es ist ein ISKRA B1T+E1T+G Typ MT631-D152-K0Z-H01.

Gebrauchsanleitung? Fehlanzeige.

Ich habe bei den Stadtwerken angefragt, warum das Display rückgesetzt wird, wenn man es anleuchtet. Die Antwort ist wirklich spitze:

1
Da Sie keinen aktiven Stromvertrag mit uns haben, ist eine Mitteilung des
2
Zählerstandes an uns nicht erforderlich.
#7781218
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Wenn man Deine Typenbezeichnung Google vorwirft, fällt z.B. das hier raus:

https://www.swa-netze.de/fileadmin/Downloadfiles/Strom/03_Messstellenbetrieb/Anleitungen_Stromzaehler/16.pdf

https://www.inetz.de/fileadmin/dokumente/05_Messwesen/Intelligenter_Messstellenbetrieb/Moderne_Messeinrichtungen/20220401_S_Bedienungsanleitung_mME_Typ_MT631_Mehrtarif-Zweirichtungszaehler_Stand_04-2022.pdf

Diese hochwertigen Plastezähler haben garantiert auch irgendwelche Vorteile. Ich weiß nur nicht, welche. Daß sie alle acht Jahre wegen der verkürzten Eichfrist weggeworfen werden müssen?

Gast #7781229
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Harald K. schrieb:

Diese hochwertigen Plastezähler haben garantiert auch irgendwelche Vorteile.

Weniger Kunststoff als bei den Ferrariszählern.

Ich weiß nur nicht, welche. Daß sie alle acht Jahre wegen der verkürzten Eichfrist weggeworfen werden müssen?

Die war anfangs bei den Ferrariszählern noch kürzer.

Beitrag #7781241 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7781258
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Eigentlich sollte so ein moderner Stromzähler, grundsätzlich immer den aktuellen Stromverbrauch direkt anzeigen, ohne dass ich mühsam einen Morsecode mit der Taschenlampe morsen muss!

Bis ich mit dem Morsen fertig bin, ist der Kaffee schon längst durchgelaufen und der Toast schon rausgesprungen und der Zähler steht schon wieder auf Null! Dann erübrigt sich auch das Ablesen!

#7781283
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Achim H. schrieb:

Das ist irgendsoein Datenschutzunsinn. Ein Mieter könnte ja sehen wie viel Strom ein anderer braucht :-(

Na wenn das so ist, dann werde ich mich mal an meinem Arbeitstisch dran setzen und mir eine Taschenlampe ausdenken die per Knopfdruck automatisch den kompletten Morsecode über eine LED abspielt!

Am besten noch mit 10-fach Dippschalter, um die Morselampe jederzeit neu zu programmieren. Vielleicht kann ich davon auch noch welche an die Nachbarschaft verkaufen :D

OP #7781427
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Aber wenn Schwachsinn spezifiziert ist, dann haben sie sich gefälligst zu melden. Wenn sie das nicht tun, fällt der Unsinn auf sie zurück.

Außerdem spricht das Verhalten nicht gerade dafür, dass das Gerät gründlich getestet wurde.

Ich habe jedenfalls als Entwickler bei solchen Konflikten immer eine praktikable Lösung herbeigeführt.

#7781434
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H. H. schrieb:

Weniger Kunststoff als bei den Ferrariszählern.

Aber deutlich minderwertiger. Bakelit ist was anständiges.

"Plaste" stand hingegen auf dem berühmten Schkopau-Reklameschild an der Transitautobahn ...

Ich weiß nur nicht, welche. Daß sie alle acht Jahre wegen der verkürzten Eichfrist weggeworfen werden müssen?

Die war anfangs bei den Ferrariszählern noch kürzer.

Und wann war dieses "anfangs"? Ferrariszähler hatten die letzten 40 Jahre oder so eine Eichfrist von 15 Jahren - und die wurde durch die sogenannte "Gruppeneichung" drastisch verlängert.

Dieser minderwertige Elektroramsch (deswegen als "Plastezähler" bezeichnet, wie auch "Plasterouter") aber hat eben nur acht Jahre Eichfrist, und ich bezweifle, daß die Dinger nach Tausch /neu geeicht/ werden oder aber, daß es für sie eine Gruppeneichung gibt.

Persönliche Seite #7781525
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Ralf X. schrieb:

Da es keine Produkte gibt, die wirklich jedem zusagen, gibt es heute nur noch Fehlkonstruktionen.

Das stimmt so auch nicht, aber wenn ein Konglomerat aus Behörden und Fimen versucht ein Allheilmittel zu entwickeln das allen Normen entspricht aber dennoch billig ist kommt sowas raus. Gute Produkte haben halt meistens ihren Preis...

Marcel V. schrieb:

...und hier:

Klasse, da doch lieber ein vollwertiges Smart-Meter...

#7781537
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Marcel V. schrieb:

Eigentlich sollte so ein moderner Stromzähler, grundsätzlich immer den aktuellen Stromverbrauch direkt anzeigen, ohne dass ich mühsam einen Morsecode mit der Taschenlampe morsen muss!

Das kann er auch, zumindest meiner und auch der des OP. Einfach mal die Bedienungsanleitung lesen. Man muss das nur einmalig freigeben, wozu man die PIN braucht, die einem der Betreiber gibt.

#7781541
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Moriz schrieb:

Ich habe bei den Stadtwerken angefragt, warum das Display rückgesetzt wird, wenn man es anleuchtet. Die Antwort ist wirklich spitze: Da Sie keinen aktiven Stromvertrag mit uns haben, ist eine Mitteilung des Zählerstandes an uns nicht erforderlich.

Auf Deutsch: Du hast vermutlich nicht dort angefragt, wo "man" das tut, nämlich beim Messstellenbetreiber. Garbage in – garbage out.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/stromanbieter-netzbetreiber-messstellenbetreiber-wer-macht-was-38444#:~:text=Der%20Netzbetreiber%20bleibt%20an%20einer,Sie%20einen%20digitalen%20Stromz%C3%A4hler%20haben.

#7781577
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Rolf schrieb:

Man muss das nur einmalig freigeben, wozu man die PIN braucht, die einem der Betreiber gibt.

Für Einfamilienhäuser ist das einmalige Freigeben natürlich eine feine Sache, aber für Mietshäuser wäre das rechtswidrig. Denn stell dir mal vor, die Nachbarin geht im Hausflur ständig an den Zählerkästen vorbei und sieht, dass ich immer tausende von Watts verbrauche, dann plappert die das womöglich noch in der ganzen Straße rum: "Hammse schon gehört? Der Herr Winterscheidt verbraucht aber immer ganz schön viel Strom!" Und meldet das womöglich noch der Hausverwaltung.

Da kommen am Ende die wildesten Spekulationen bei raus. Dabei geht sie das gar nichts an!

#7781601
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Marcel V. schrieb:

Denn stell dir mal vor, die Nachbarin geht im Hausflur ständig an den Zählerkästen vorbei und sieht, dass ich immer tausende von Watts verbrauche, dann plappert die das womöglich noch in der ganzen Straße rum: "Hammse schon gehört? Der Herr Winterscheidt verbraucht aber immer ganz schön viel Strom!" Und meldet das womöglich noch der Hausverwaltung.

Hältst Du sowas für ein auch nur irgendwie ansatzweise realistisches Szenario?

Gast #7781611
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Harald K. schrieb:

Marcel V. schrieb:

Denn stell dir mal vor, die Nachbarin geht im Hausflur ständig an den Zählerkästen vorbei und sieht, dass ich immer tausende von Watts verbrauche, dann plappert die das womöglich noch in der ganzen Straße rum: "Hammse schon gehört? Der Herr Winterscheidt verbraucht aber immer ganz schön viel Strom!" Und meldet das womöglich noch der Hausverwaltung.

Hältst Du sowas für ein auch nur irgendwie ansatzweise realistisches Szenario?

Realsatire!

#7781630
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Harald K. schrieb:

Marcel V. schrieb:

Denn stell dir mal vor, die Nachbarin geht im Hausflur ständig an den Zählerkästen vorbei und sieht, dass ich immer tausende von Watts verbrauche, dann plappert die das womöglich noch in der ganzen Straße rum: "Hammse schon gehört? Der Herr Winterscheidt verbraucht aber immer ganz schön viel Strom!" Und meldet das womöglich noch der Hausverwaltung.

Hältst Du sowas für ein auch nur irgendwie ansatzweise realistisches Szenario?

Naja, wenn da ein Dieter mit im Haus lebt? Dann wissen das innnerhalb kurzer Zeit auch die anderen Fahrgäste im ÖPNV.

#7781698
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Harald K. schrieb:

Hältst Du sowas für ein auch nur irgendwie ansatzweise realistisches Szenario?

Nein. Aber es geht ja ums Prinzip. Datenschutz ist nun mal Datenschutz, und aus der Leistungskurve über den Tag und die Woche kann man in manchen Fällen sehr wohl etwas schließen.

Wir jedenfalls haben eine Bekannte, die schon mehrmals Rabatz gemacht hat, dass Nachbarn (die sie nicht leiden kann) angeblich Strom verbrauchen, den sie bezahlen muss. Sie habe das genau kontrolliert. Hat sie natürlich gar nicht können, aber sie denkt es. Ist zwar ein anderes Szenario, aber im Prinzip dasselbe.

#7781706
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Marcel V. schrieb:

Man muss das nur einmalig freigeben, wozu man die PIN braucht, die einem der Betreiber gibt.

Für Einfamilienhäuser ist das einmalige Freigeben natürlich eine feine Sache, aber für Mietshäuser wäre das rechtswidrig.

Es ist natürlich nicht rechtswidrig, wenn ich das für meinen eigenen Zähler freigebe, und für fremde Zähler bekomme ich natürlich keine PIN. (Nebenbei: Statt Mietshaus wolltest du sicher Mehrfamilienhaus sagen.)

Habe ich übrigens hier gemacht, und die Nachbarin könnte sich z. B. meinen Momentanverbrauch anzeigen lassen – ist mir aber egal, die ist ohnehin zu ***, mit sowas umzugehen. Aber ich kann nun einfach per Knopfdruck ablesen, welchen Wirkleistungsverbrauch ein bestimmtes meiner Geräte hat. Ist genauer und das alte ungenaue Messgerät ist überflüssig. :-)

#7781723
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Rolf schrieb:

Moriz schrieb:

Ich habe bei den Stadtwerken angefragt, warum das Display rückgesetzt wird, wenn man es anleuchtet. Die Antwort ist wirklich spitze: Da Sie keinen aktiven Stromvertrag mit uns haben, ist eine Mitteilung des Zählerstandes an uns nicht erforderlich.

Auf Deutsch: Du hast vermutlich nicht dort angefragt, wo "man" das tut, nämlich beim Messstellenbetreiber. Garbage in – garbage out.

Was Du das auch immer so und warum vermutest.

Hier in der Stadt ist der Meßstellenbetreiber eine 100% Tochter der Stadtwerke. Ruft man beim Meßstellenbetreiber an, läuft ein Sprachcomputer mit Hinweisen, Zählerstände einzugeben und verweist ansonsten auf die Stadtwerke. Ruft dann die Stadtwerke an, wollen die als erstes die Kundennummer, die man als Kunde eines anderen Stromlieferanten natürlich nicht hat und mit dem Zähler wollen sie sowieso nix zu tun haben und mit Dir eigentlich auch nicht. Die Hotline vom Stromlieferanten verweist auf den Meßstellenbetreiber. Ein typischer Catch 22.

OK, schriftlich hat's dann doch funktioniert. Hat halt gedauert.

#7781729
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Harald K. schrieb:

Dieser minderwertige Elektroramsch (deswegen als "Plastezähler" bezeichnet, wie auch "Plasterouter") aber hat eben nur acht Jahre Eichfrist, und ich bezweifle, daß die Dinger nach Tausch neu geeicht werden oder aber, daß es für sie eine Gruppeneichung gibt.

Ausgebaute Zähler werden schon seit vielen Jahrzehnten nicht wieder eingebaut. Der Trick besteht darin, eine kleine Stichproben von Zählern auszubauen und zu Überprüfen. Wenn diese Stichprobenprüfung keine Beanstandung ergab, wird die ganze Zählerkohorte als OK angesehen und die Eichfrist hochgesetzt.

Das geht auch mit digitalen Zählern und wird auch gemacht.

Wilde Austauschorgien von eHZ gab es allerdings schon: Ein sehr großer Meßstellenbetreiber hatte große Probleme mit einer Zählerserie.

#7781731
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Rolf schrieb:

Es ist natürlich nicht rechtswidrig, wenn ich das für meinen eigenen Zähler freigebe

Aber nur solange sich der Zähler innerhalb deiner Wohnung befindet. Wäre er im öffentlichen Treppenhaus installiert, dann ist das sehr wohl rechtswidrig!

Rolf schrieb:

und für fremde Zähler bekomme ich natürlich keine PIN.

Sie würde dir auch nix nützen. Selbst wenn du die PIN deiner Nachbarin hättest, dann müsstest du erst ihre Wohnungstür mit der Brechstange aufbrechen, um an ihren Zähler dran zu kommen!

Rolf schrieb:

Statt Mietshaus, wolltest du sicher Mehrfamilienhaus sagen.

Genau, Mehrfamilienhaus ist die korrekte Formulierung! 👍

#7781741
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Marcel V. schrieb:

Rolf schrieb:

Es ist natürlich nicht rechtswidrig, wenn ich das für meinen eigenen Zähler freigebe

Aber nur solange sich der Zähler innerhalb deiner Wohnung befindet. Wäre er im öffentlichen Treppenhaus installiert, dann ist das sehr wohl rechtswidrig!

Wieso sollte es rechtswidrig sein, wenn ich andere meinen Zählerstand, Momentanverbrauch, etc. lesen lasse? Ich denke aber auch, dass sich das Lesenlassen genauso wieder sperren lässt.

Rolf schrieb:

und für fremde Zähler bekomme ich natürlich keine PIN.

Sie würde dir auch nix nützen. Selbst wenn du die PIN deiner Nachbarin hättest, dann müsstest du erst ihre Wohnungstür mit der Brechstange aufbrechen, um an ihren Zähler dran zu kommen!

In vielen Häusern sind die Zähleranlagen in (teil-) öffentlich zugänglichen Bereichen untergebracht.

#7781751
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Jörg K. schrieb:

Der Trick besteht darin, eine kleine Stichproben von Zählern auszubauen und zu Überprüfen. Wenn diese Stichprobenprüfung keine Beanstandung ergab, wird die ganze Zählerkohorte als OK angesehen und die Eichfrist hochgesetzt.

Du hast gerade beschrieben, was ich als Gruppeneichung bezeichnet habe.

Das geht auch mit digitalen Zählern und wird auch gemacht.

Tatsächlich? Ich werds sehen, wenn mein polnischer Plastezähler seine acht Jahre runter hat.

Ralf X. schrieb:

In vielen Häusern sind die Zähleranlagen in (teil-) öffentlich zugänglichen Bereichen untergebracht.

In vielen Häusern aber sind die Zähler in nicht zugänglichen "Zählerräumen" untergebracht, zu denen man auch als Nutzer der Zähler nur nach intensiver Bettelei beim Hauswart oder der Hausverwaltung Zugang gewährt bekommt, oder einen vom Hauswart mürrisch übergebenen Zettel mit dem aktuellen Zählerstand. Und hier ist die Unterscheidung zwischen Miet- (ohne Fugen-s) und Mehrfamilienhaus wichtig, denn letzteres kann auch aus selbstgenutztem Wohneigentum bestehen, und da hat man gegenüber der Hausverwaltung andere Ansprüche und Rechte.

Selig sind da die, die noch eine Zählertafel in der Wohnung haben. Das ist was, was laut TAB natürlich für Neuinstallationen nicht mehr zulässig ist.

Immerhin wird noch nicht der zwangsweise Umbau solcher Installationen gefordert, obwohl das doch dem Handwerk schön viele Aufträge zuschustern würde ...

#7781946
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Marcel V. schrieb:

Es ist natürlich nicht rechtswidrig, wenn ich das für meinen eigenen Zähler freigebe

Aber nur solange sich der Zähler innerhalb deiner Wohnung befindet. Wäre er im öffentlichen Treppenhaus installiert, dann ist das sehr wohl rechtswidrig!

Solange du die entsprechende Rechtsvorschrift nicht nennst, sage ich: Unfug³.

und für fremde Zähler bekomme ich natürlich keine PIN.

Sie würde dir auch nix nützen. Selbst wenn du die PIN deiner Nachbarin hättest, dann müsstest du erst ihre Wohnungstür mit der Brechstange aufbrechen, um an ihren Zähler dran zu kommen!

An den Zähler meiner Nachbarin komme ich jederzeit ohne Gewalt, ohne Tricks und ohne Schlüssel. Ohne dass die das verhindern kann und – wenn ich aufpasse – auch ohne dass sie es überhaupt merkt. Könnte sein, dass du im Leben bisher noch nicht viele Häuser kennengelernt hast ...

Beitrag #7781949 wurde von einem Moderator gelöscht.
(Firma: Hobbytheoretiker) #7782005
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Marcel V. schrieb:

Da kommen am Ende die wildesten Spekulationen bei raus.

Übrigens da hast Du durchaus einen wahren Kern erwischt. In München gab es deshalb im Mietshaus ein paar feste Termine mit der Hausmeisterei und in dessen Gegenwart nur die Zähler abgelesen werden durften. Bei einem anderen Mietshaus gab es deshalb keine Beschriftung zu wessen Wohnung die Zähler gehörten. Da waren nur Nummern dran, die man wissen musste.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7782036
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H. H. schrieb:

Realsatire!

Als „Realsatire“ werden absurde, abwegige, irrwitzige und unsinnige Ereignisse, Umstände und Vorgänge bezeichnet, die trotz ihres aberwitzigen Charakters echt und real sind.

https://www.bedeutungonline.de/was-ist-realsatire-bedeutung-definition-erklaerung/

"Realsatire ist, wenn für eine Gruppe von Menschen etwas in bester Absicht veranstaltet, ..."

Viele der Stromzählerschnüffler taten das nur in bester Absicht als Energie gespart werden mußte, weil die Gastanks leer waren und die Pipelines versiegten.

Wohl schon wieder alles vergessen?

#7782246
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In vielen Häusern sind die Zähleranlagen in (teil-) öffentlich zugänglichen Bereichen untergebracht.

In meinem 3-Parteien Mietshaus sind alle Zähler in meiner Wohnung (wie auch die ganze Heizungsanlage), d.h. ich kann nicht nur alles ablesen sondern die Nachbarn müssen mich fragen wenn sie ihren eigenen Stand brauchen...

#7782454
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Dieter D. schrieb:

Viele der Stromzählerschnüffler taten das nur in bester Absicht als Energie gespart werden mußte, weil die Gastanks leer waren und die Pipelines versiegten.

Aha. Ja, ganz sicher, so wird es sein. Das sind dann vermutlich Gegenden, wo der ABV den Job noch nicht abgeben wollte, den er damals vom Blockwart geeerbt hat.

T. B. schrieb:

In meinem 3-Parteien Mietshaus sind alle Zähler in meiner Wohnung (wie auch die ganze Heizungsanlage),

Du wirst dort kein Mieter sein, oder? Sowas ist jedenfalls sehr unschön.

#7782757
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Rolf schrieb:

Wir jedenfalls haben eine Bekannte, die schon mehrmals Rabatz gemacht hat, dass Nachbarn (die sie nicht leiden kann) angeblich Strom verbrauchen, den sie bezahlen muss. Sie habe das genau kontrolliert. Hat sie natürlich gar nicht können, aber sie denkt es.

Dagegen hilft nur was von Ratiopharm, nicht von Eltako.

Bei einer Geigerzählervorführung für das allgemeine Publikum wo ich mal war, mit bißchen rasseln an Granit und so, hat eine Schwester im Geiste der obigen Dame ihr Handy hingehalten, ob der Vorführer das mal auf Strahlung überprüfen könnte.

Es fehlen einfach die Säbelzahntiger, die solche Probleme früher elegant gelöst haben.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7788767
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Harald K. schrieb:

Aha. Ja, ganz sicher, so wird es sein. Das sind dann vermutlich Gegenden, wo der ABV den Job noch nicht abgeben wollte, den er damals vom Blockwart geeerbt hat.

Zeit für ein Update. In dem großen Hochhaus wohnen auch viele StudentInnen-WGs mit AktivistInnen. Da kündigte wegen solcher Querelen die Hausverwaltungsfirma zum 31.12.24.

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