pünktlich zum Jahresende brav die Zählerstände beim Energieversorger abgeben.

OP #7803009
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aber vielleicht sind sie ja tatsächlich doch so doof :-) dann gibts halt dieses Jahr keine Zählerstände, somit keine Abbuchung :-)

Spass, aber im Sommer kam eine Mail das ich die Zähler ablesen soll - die hatte ich übersehen, Ablesung ist ja eigentlich immer zum Jahresende

Sofort wurde die Überweisung der PV-Vergütung eingestellt

#7803017
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Heinz R. schrieb:

und dann kommt so was... ich wundere mich da echt nur noch, Deutschland, Dienstleistungsland....

Ich wurde per Brief aufgefordert meine Einspeisemenge zu melden. Ok, bringt 75ct. Die genannte Seite akzeptierte das mitgeteilte Passwort nicht. Mein Kundenlogin hingegen akzeptierte das Passwort. Dort konnte man auch Zählerstände eingeben. Aber nur Strombezug+Stromeinspeisung+Wasser+Kanal+Heizung, fehlte eine Zahl, meckerte er. Argh. Never tested.

#7803124
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Heinz R. schrieb:

und dann kommt so was...

Würdest du gerne einen Aufpreis auf den Strom zahlen, damit dein Versorger viel teurere Technik einsetzt, um Wartungsfenster auch bei der Technik zur unkritischen Verwaltung reduzieren bis vermeiden zu können?

Rücksicht auf deine Empfindlichkeiten wurde bereits genommen, indem der Termin auf Tage gelegt wurde, in denen viele Leute ihren Kater ausschlafen.

#7803125
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Manfred P. schrieb:

Hier kam, wie jedes Jahr, eine Ablesekarte per Briefpost.

Was angesichts von Reaktionen wie von Heinz die klügere Strategie ist. Denn wenn diese Karte aufgrund Feiertag, Wochenende oder eines nur intern sichtbaren Wartungsfensters der IT 2 Tage später bearbeitet wird, merkt das kein Mensch. War ja schon immer so.

Aber wehe man digitalisiert. Die Strafe in Form von öffentlichem Frust aufgrund übertrieben anspruchsvoller Kundschaft folgt auf dem Fusse. Bedanke dich bei Heinz dafür, dass dein Versorger lieber klassisch per Karte vorgeht.

#7803138
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Cha-woma M. schrieb:

Die Zählerstände werden vom Messstellenbetreiber erfasst.

Danke für die Aufklärung. Ändert aber nichts daran, dass es um eine Datenerfassung geht, die anders als Strom, Wasser, Gas selbst nicht zwingend unterbrechungsfrei zur Verfügung stehen muss.

Vielleicht wärs klüger, das Unternehmen reicht die Daten nicht live in den Datenbestand durch, sondern druckt sie aus und legt sie auf den Stapel zur späteren Bearbeitung zu normalen Bürozeiten. Reduziert sichtbare Wartungsintervalle. ;)

(Firma: --------------) #7803145
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(prx) A. K. schrieb:

Vielleicht wärs klüger, das Unternehmen reicht die Daten nicht live in den Datenbestand durch, sondern druckt sie aus und legt sie auf den Stapel zur späteren Bearbeitung zu normalen Bürozeiten. Reduziert sichtbare Wartungsintervalle. ;)

Der Messstellenbetreiber ist nur ein Konstrukt, um den Wirrwarr der mit der ganzen Energiewende entstanden ist, in geregelte Bahnen (war die Hoffnung) zu bringen. Den früher hat der VNB ja die Zähler mit betreut. Wozu man den "Messstellenbetreiber" braucht, ist mir bis heute nicht klar. Aber es wird schon irgendeinen geben bei der Bundesnetzagentur, der weis warum! Was zur Info: https://www.inexogy.com/blog/messstellenbetreiber-wechseln/

Gut zu wissen, es gibt einen grundzuständigen MSB und einen wMSB der eine Messstellenbetreiber ist oftmals der alte VNB und der wMSB ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Der verdient sein Geld mit dem Roll-out vom Smarth Meter. Das dürfte auch der Grund gewesen sein, warum man die Messstellenbetreiber "erfunden" hat. Den wir alle wissen doch wie die Lage war: "Am Zaun des Bundeskanzleramtes rüttelten die Bürger und verlangten nach IHREM Smarth Meter!"

#7803159
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Schorsch M. schrieb:

Wenn der Meßstellenbetreiber die Zählerstände wissen will, meldet er sich. Ohne diese Anforderung braucht man auch keine Zählerstände erfassen.

Ja, und? Er will sie gar nicht unbedingt wissen.

Tatsächlich ist es ja so, dass viele die jährliche Ablesung irgendwann mitten im Jahr machen, weil die Ablesepersonen ja nicht nur einen Tag im Jahr arbeiten, sondern die Kunden der Reihe nach aufsuchen.

Nun gibt es aber auch Tarifänderungen, die zum Jahreswechsel erfolgen sollen/müssen. Wenn an dem Tag keine Daten vorliegen, muss geschätzt werden. Wenn der Kunde etwas gegen eine solche Schätzung hat, kann er den Zählerstand zum Jahreswechsel melden.

Es geht also darum, dem Kunden in seinen Wünschen entgegenzukommen – so einfach ist das.

#7803167
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Cha-woma M. schrieb:

Den früher hat der VNB ja die Zähler mit betreut. Wozu man den "Messstellenbetreiber" braucht, ist mir bis heute nicht klar.

Man braucht ihn nicht, aber alle Welt hat laut nach Liberalisierung und freiem Markt gerufen.

Das Verteilnetz ist aber ein natürliches Monopol, daran lässt sich nichts ändern. Um dieses Monopol einzuschränken, hat man es auf das reine Verteilen beschränkt. So kann der verehrte Wahlbürger wenigstens das Ablesen frei vom Zwang auf den örtlich zuständigen VNB genießen und hoffen, dass durch die Konkurrenz mehrerer Messstellenbetreiber alles billiger wird.

https://de.wikipedia.org/wiki/Liberalisierung_des_Messwesens

Persönliche Seite #7803175
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Rolf schrieb:

Das Verteilnetz ist aber ein natürliches Monopol, daran lässt sich nichts ändern

Du meinst das Netz was zu den Privat-Haushalten führt? Die großen Netze die an die Stadtwerke liefern sind ja in den Händen mehrerer verschiedener Unternehmen.

Rolf schrieb:

Tatsächlich ist es ja so, dass viele die jährliche Ablesung irgendwann mitten im Jahr machen,

Wie ist es eigentlich wenn der Messstellenbetreiber den Stand am Jahreswechsel wissen möchte, aber der eigentliche Stromanbieter diesen auch noch abfragt, aber zu einem anderen Zeitpunkt (z.B. immer im Oktober wenn man im Oktober eingezogen ist und den Vertrag abgeschlossen hat). Muss man beiden den Stand mitteilen?! Wie soll man das machen wenn der Vermieter einem keinen direkten Zugang zum Zähler gibt?

#7803176
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Rolf schrieb:

Ja, und? Er will sie gar nicht unbedingt wissen.

Tatsächlich ist es ja so, dass viele die jährliche Ablesung irgendwann mitten im Jahr machen, weil die Ablesepersonen ja nicht nur einen Tag im Jahr arbeiten, sondern die Kunden der Reihe nach aufsuchen.

Doch, er will sie wissen!

Das muss jedoch nicht zum Jahreswechsel sein. Meine Stadtwerke wollen regelmässig zum Oktober die Zälerstände wissen.

Einmal im Jahr reicht, egal wann.

Unabhängig davon, wollen meine Versorger ebenfalls die Zählerstände und zwar jeweils zum Vertragsbeginn/ende für den jährlichen Abrechnungszeitraum.

Ich beziehe z.B. Strom von A, dessen Vertragslaufzeit läuft von Oktober zu September und der Versorger für Gas (B) vom Januar bis Dezember.

Beide fordern mich zum Vertragsende auf, die Zählerstände zu übermitteln, ganz unabhängig von den Stadtwerken.

Die Abrechnung, die dann folgt war bisher immer korrekt.

#7803177
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Niklas G. schrieb:

Wie soll man das machen wenn der Vermieter einem keinen direkten Zugang zum Zähler gibt?

FAQ Bayernwerk:

"Ich kann meinen Gas- bzw. Stromzähler nicht selbst ablesen. Kann das jemand für mich übernehmen?

Gerne können Sie uns eine Person aus Ihrem Umfeld als Ablesebeauftragten benennen. Wir senden das Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes dann zukünftig direkt an die von Ihnen genannte Person zu."

#7803192
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(prx) A. K. schrieb:

Und auch bei einer derart exakten Ablesung sollte es ausreichen, die Übermittlung ein paar Tage später durchzuführen.

Das Datum der Ablesung wird auf der Webseite fest aus dem aktuellen Tag dazugeschrieben, da kannst du nichts ändern.

Klar sind das alles Idioten.

Aber da ist Deutschland inzwischen gelandet.

Bevorzugt geistig behinderte produzieren Software.

(Firma: --------------) #7803314
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(prx) A. K. schrieb:

Niklas G. schrieb:

Wie soll man das machen wenn der Vermieter einem keinen direkten Zugang zum Zähler gibt?

Na, dann muß halt der Vermieter die Ablesekarte ausfüllen und unterschreiben! Weigern kann er die Ablesung des Zählers durch dich oder einen Beauftragten nicht. Ok wen dem seine Frauen dauernd Nackt durch die Wohnung ziehen hat dein Vermieter ein Problem. Das er aber selber lösen muß!

Persönliche Seite #7803523
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H. H. schrieb:

Hängt über Powerline bis zum Ortstrafo, von dort dann übers Mobilfunknetz. https://www.sciencesetavenir.fr/assets/referentiel/file/15193269.png

Ist das aktuell? 3G gibt es in Deutschland nicht mehr, GPRS früher oder später auch nicht mehr. Mit NB-IoT, LTE-M, LoRaWAN, SigFox hätte man sehr einfach und günstig zu implementierende Technologien die auf Smart Meter als Hauptanwendungsfall abzielen... Macht es Sinn da über den Umweg des Powerline zu gehen?

(prx) A. K. schrieb:

Gerne können Sie uns eine Person aus Ihrem Umfeld als Ablesebeauftragten benennen

Das ist clever. Scheint aber nicht bei allen Stromanbierern so zu gehen.

Cha-woma M. schrieb:

Weigern kann er die Ablesung des Zählers durch dich oder einen Beauftragten nicht

Stimmt, aber er kann es umständlich machen. Jedes Mal per Einschreiben mit Anwalt zu drohen ist ermüdend.

OP #7803533
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ich habe einen 2. Vertraf

Bei diesem ist Netze BW der zählerbetreiber, aber nicht der Stromlieferant

Der bisherige Stromlieferant - lustigerweise e wie einfach - schafft es nicht die paar € abzurechnen

Netze BW wiederum schafft es nicht das ich online für diesen Zähler den Zählerstand eingeben kann - obwohl ich dort auch die Jahresabrechnung für die Zählermiete abrufen kann

(Firma: Schweigstill IT) Persönliche Seite #7803568
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Rüdiger B. schrieb:

Mithilfe meines Smarthomes konnte ich den Zählerstand auch aus 600km Entfernung ablesen und übemitteln.

Und wie fertigt Dein Smarthome die Beweisfotos über die Zählerstände an? Befindet sich jeweils eine Webcam vor dem betreffenden Zähler?

Bei unserem Versorger (Versorgungsbetriebe Kronshagen) muss man seit einigen Jahren die Ablesung mit jeweils einem Foto dokumentieren. Vermutlich gibt es zu viele Leute, die zu blöd zum korrekten(!) Ablesen sind oder nicht mehr richtig sehen können.

#7803740
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Heinz R. schrieb:

Rüdiger B. schrieb:

Du kannst bei NetzeBW im Kundenportal deine Zähler hinzufügen.

der Zähler ist ja da - aber ich kann dort keine Zählerstände eintragen?

gerade versucht - die Vorgangsnummer ist falsch

aber ich habe nur die für die Zählermiete?

Also bevor ich meinen Zähler im Kundenportal angelegt habe, habe ich ein mal im Jahr oder so einen Link bekommen wo man sich mittels Vorgangsnummer und Zählernummer anmelden musste.

Seit ich den Zähler im Kundenportal unter meine.netze-bw.de angelegt habe, kann ich dort den Zählerstand jeder Zeit ansehen und eingeben und sehe auch die Historie der Eingabe.

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