nachdem ich auch auf den Geschmack von Smart-Home gekommen bin, möchte ich einen Shelly 2.5 verbauen, um zwei Lichter zu schalten.
Licht 1 hat einen ganz normalen Kippschalter. Licht 2 hat zwei 3-Wege-Kippschalter, um das Licht von zwei Positionen schalten zu können.
Beide Lichter sind 20W LED Plaste-Deckenleuchten ohne Anschluss für Erdung.
In original.png habe ich die Schaltung gezeichnet, wie sie aktuell vorliegt. Die schwarzen Kästen sind die Schalterboxen in der Wand und das Kabel links geht zum Verteilerkasten.
Um nun ein Shelly 2.5 (wie in shelly.png) einzubauen müsste ich die grüne Ader zwischen den Schalterboxen umfunktionieren/missbrauchen. Das ist so an sich auch erst mal kein Problem, da die eine betroffene Lampe sowie der Shelly 2.5 keinen Anschluss für die Erdung haben(, oder?). Die Ader an der Lampe müsste natürlich für später entsprechend mit einem Hinweis versehen werden.
Mit welchen Risiken und Nebenwirkungen müsste ich bei so einer Verdrahtung rechnen?
Gibt es bessere Lösungen?
das darf leider nicht gemacht werden (vorallem der letzte Satz):
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Die Kennzeichnung von Schutzleitern ist eindeutig im Abschnitt 514.3.1.Z2 DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510) [1] bzw. im Abschnitt 6.3 von DIN EN 60445 (VDE 0197) [2] festgelegt.
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Entsprechend Abschnitt 514.3.1.Z2 von DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510) [1] müssen isolierte Schutzleiter (einschließlich PEN-Leiter und Schutzpotentialausgleichsleiter) über die gesamte Länge durch die Zwei-Farben-Kombination Grün-Gelb gekennzeichnet sein.
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Wichtig dabei ist, dass diese Farbkombination für keinen anderen Zweck verwendet werden darf.
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Daraus ergibt sich eindeutig, dass eine Umkennzeichnung an den Leiterenden – auch wenn hierfür Mittel verwendet werden, die dauerhaft sind – nicht zulässig ist.
Okay, das habe ich befürchtet. Sehe ich das richtig, dass ich um einen zweiten Shelly 2.5 in der anderen Schalterbox nicht drumherum komme? Oder gibt es da eine elegantere Lösung?
Natürlich wird hier keiner sagen, daß Du das machen darfst. Es wird aber auch keine Behörde zu Dir nach Hause kommen, Deine Installation prüfen und dann ein Bußgeld verhängen.
Den Elektronen ist die Farbe des Mantels herzlich egal.
Jetzt gibt es aber im privaten Umfeld herzlich wenig Vorschriften zu Aderfarben. Und dann die eine mitunter lebensrettende Umgehen zu wollen - naja muss jeder selbst wissen.
Hier in Deutschland ist die Zweckentfremdung der gelb/grünen Schutzleiterader VERBOTEN, man muss sich immer darauf verlassen können, dass man etwas erdet wenn man es an gelb/grün anschliesst.
Zudem ist es VERBOTEN dass man als Fachfremder Laie seine Elektronistallation ERWEITERT damit erst gar nicht solche Fragen aus Ahnungslosigkeit auftreten.
Wenn du nicht in Deutschland lebst, sind deine Elektrokabel aber vermutlich in einem Rohr verlegt und du kannst benötigte Adern einfach einziehen.
Natürlich wird hier keiner sagen, daß Du das machen darfst. Es
wird aber auch keine Behörde zu Dir nach Hause kommen, Deine
Installation prüfen und dann ein Bußgeld verhängen.
Erst wenn einer durch Montage einer Lampe mit Schutzleiteranschluss am gelb/grünen Schutzleiter ums Leben kam.
Wenn Du die beiden Wechselschalter durch Taster ersetzt, brauchst Du eine Litze weniger.
Dauerhaft Phase hast Du ja in der Dose, wo der Shelly ist. Die könnstest du über den Rechten Taster dem SW2 zukommen lassen und parallel drauf klemmt die vom Taster Links geschatete (tastete) phase.
Und dann machst Du halt Flip-Flop Verhalten im Shelly. Taster Drücken -> Relais togglen...
Dann kommst Du mit dem 5 adrigen aus und kannst vorschriftsmäßig den PE behalten.
..... einzubauen müsste ich die
grüne Ader zwischen den Schalterboxen .......
Grüne Ader? gibt`s nicht, nur Gelb/Grün!
An einer Gelb/Grün Ader wird nicht rumgefummelt!
Gibt es bessere Lösungen?
Stell die ganze Installation auf eine saubere Wlan Basis!
---> die Phase legst du bis in die Lampe und dort setzte den Schaltaktor!
Da ist dann alles 1a sauber nach VDE umgesetzt!
Gibts shellys mit 2 wechslern die man als Kreuzschalter verwenden
kann?
VG
2 Wechsler wären ja 2 Eingänge und 4 Ausgänge. Nein, sowas gibts nicht, zumindest nicht auf Shelly-Basis.
Ein Kreuzschalter ist was anderes (2 Eingänge, 2 Ausgänge).
Sowas könnte die Shelly 2.5-Hardware prinzipiell darstellen, allerdings kann die Standard-Firmware das meines Wissens nicht.
Mit Tasmota-Firmware könne es gehen (notfalls mit Berry-Skript). Allerdings sind die beiden Relais nicht mechanisch gegeneinander verriegelt.
Gibts shellys mit 2 wechslern die man als Kreuzschalter verwenden kann?
Meines wissens nicht. Du musst dann in jedem Schalter einen Shelly verbauen, der den Tasten/Schalterdruck registriert. Einer der beiden (oder mehr, bei Kreuzschaltern kann man ja beliebig viele in die Kette bauen) schaltet dann halt die Lampe.
Grüne Ader? gibt`s nicht, nur Gelb/Grün!
An einer Gelb/Grün Ader wird nicht rumgefummelt!
Das einzige, was zwar nicht zulässig, aber auch nicht gleich
gefährlich wäre, wäre eine Verwendung als "N", wobei man die
Enden mit blauem Isolierband umwickeln sollte.
Jeder, der an ein grün-gelbes Kabel (egal ob Umkennzeichnung der Enden, was wie bereits gesagt wurde, auch gar nicht erlaubt ist, oder ohne) was anderes als Schutzerde anschließt, gehört erschossen.
Auch eine Verwendung als Nullleiter ist nicht gestattet!
Es gibt immer wieder Probleme wegen solcher Scheiße, wenn irgendwann nach 50 Jahren die Anlage erweitert/umgebaut wird, dann jemand das Kabel schneidet, sich über das Vorhandensein des grün-gelben PE freut - und dann irgendwann erschrocken feststellt, daß da 230V drauf liegen... und mit dieser tollen Erkenntnis ins Grab kippt.
Toll, dann messt sowas doch mal, vor allem wenn da eine geschaltete Phase drauf liegt. Wie gesagt, es gab und gibt immer wieder solche Probleme, wo dann im besten Fall nur der FI aus unerklärlichen Gründen fliegt oder wo sich schlimmstenfalls das Metallgehäuse des in die herrliche neue Steckdose eingestecken Geräts "etwas kribbelig" anfühlt wenn das Licht brennt.
Immer wieder dieses ****-Argument der Ich-bin-Ich-Fraktion. Man kann einfach mal länger nachdenken als von 12 bis Mittag: Eine Elektroinstallation erlebt oft genug nicht nur die eine Person, von der sie angelegt/verändert worden ist. Im Laufe der Zeit können ganz andere Personen in den Räumen wohnen bzw. an der Installation arbeiten (selbst wenn man im eigenen Haus wohnt und glaubt, dort ewig wohnen zu bleiben).
DESWEGEN gibt es die Vorschriften. Die sollen keine potenziellen Selbstmörder schützen, sondern den Rest der Gesellschaft.
Das einzige, was zwar nicht zulässig, aber auch nicht gleich
gefährlich wäre, wäre eine Verwendung als "N", wobei man die
Enden mit blauem Isolierband umwickeln sollte.
Früher konnte man durch ein Umfärben der Enden einer Ader sowas machen.
Da aber die Umwicklung oftmals verloren ging, ist sowas auch nicht mehr zulässig!
Im vorliegenden Fall ist auch das "Umfärben" nicht nötig, da man mit einem lokalen WLAN die Schaltfunktionen auch verwirklichen kann. Saubere Sache halt.
Früher hatte ich in der Firma eine "Ausbildung" für Ladegeräte.
Irgendwann hieß es, dass ich keine Ladegeräte mehr machen dürfe, weil ich kein gelernter Elektriker bin.
Sollte ich den Kunden dann nach 25 Jahren sagen, dass ich das nicht darf?
Vor allem, wenn die Elektriker nicht weiter kommen (also die, die in den Firmen arbeiten, zu denen ich gerufen werde) und mich dann zu Hilfe rufen.
Na ja, heute ist das eh vorbei. Die kleinen Ladegeräte kannst du nicht mal mehr rein gucken, weil das Reparieren so teuer (oder teurer) ist, dass du gleich ein neues Ladegerät bestellen kannst.
Die großen Pulslader, bei denen kann man mittlerweile Module tauschen. Lohnt auch nicht, weil eben auch zu teuer.
Heute fährst du noch maximal hin, um denen zu bestätigen, dass das Ladegerät kaputt ist. Das kostet dann noch zusätzliche 300 Euro.
Jeder der ohne Messung unbekannte Installationen anhand von Aderfarben
in Betrieb nimmt,
(...)
liefert einen weiteren Beweis für Darwin's Law.
Angenommen, du bist gelernter Kfz-Mechaniker und kaufst von Privat ein gebrauchtes Auto. Steigst du dann da ein und fährst damit nach Hause? Ohne vorher geprüft zu haben, ob die Radmuttern und Bremssättel vorschriftsmäßig festgeschraubt worden sind?
Ach ja, ich weiß, in der Elektrotechnik ist alles anders als im sonstigen Leben ...
Eine Umwidmung des grn/gelb ist auch schon deshalb nicht erlaubt, weil in jeder elektrischen Leitung ein PE mitgeführt werden muss, egal ob er am Ende benötigt wird, oder nicht.
Was passiert im Normalfall?
Wenn du stirbst und jemand das Haus oder die Wohnung übernimmt, dann kommt ein Elektriker, schimpft ganz fürchterlich, was du da für einen Scheiß gemacht hast, klemmt das ab oder verlegt es neu und das war es.
Sollte irgendwas anderes sein und du lebst noch, dann machst du das doch sowieso selbst fertig.
man muss sich immer darauf verlassen können,
dass man etwas erdet wenn man es an gelb/grün anschliesst.
Hast du dich wirklich jemals blind darauf verlassen? Noch dazu in privaten Gemächern? Ich nicht.
Nein, man sollte es NIEMALS NICHT machen. Entweder lässt man eine neue Funktionalität über ein bestehendes Kabel oder legt eben was passendes Neues. Es wird aber dennoch gemacht, immer wieder. Ich habs schon mehrfach erlebt.
Hast du dich wirklich jemals blind darauf verlassen?
Ich schon, den gelb/grün steht halt für Erdung und Schutzleiter.
Nie würde ein Elektriker auch nur eine Mykro-Sekunde in Erwägung ziehen, diese Adernfarbe für was anderes zu verwenden.
Noch dazu in
privaten Gemächern? Ich nicht.
Nur in sehr alten Gebäuden findet man noch so zwielichtige Installationen die in Not- oder Kriegszeiten entstanden sind. Aber seit den 60ern ist es eigentlich klar, was der gelb/grüne Draht bedeutet.
weil
in jeder elektrischen Leitung ein PE mitgeführt werden muss,
Unsinn.
Und du bist Sinnlos!
In VDE 0100-410 wird sinngemäß verlangt, dass in jedem Stromkreis der Schutzleiter PE vorhanden ist. Also überall im Stromkreis vorhanden sein muss. Selbst für Betriebsmittel, die Schutz isoliert, wird die Mitführung des Schutzleiters in der Zuleitung gefordert.
In der Folge wird in jedem Kabel auch der PE mitgeführt.
Um nun ein Shelly 2.5 (wie in shelly.png) einzubauen müsste ich die
grüne Ader zwischen den Schalterboxen umfunktionieren/missbrauchen.
"Und der Gelb-Grüne ist Tabu!!!!!!"
Der To ist schon länger nicht mehr dabei und kann die Adernfarben nicht korrekt erkennen den nur Grün habe ich noch nicht wirklich gesehen (nur in USA).
Sollte irgendwas anderes sein und du lebst noch, dann machst du das doch
sowieso selbst fertig.
Als ob man so etwas nach ein paar Jahren noch wüsste...
Vor ein paar Jahren hab ich kernsaniert und obwohl Strom, Wasser, Heizung,... alles vorschriftsmäßig verlegt wurde, könnte ich dir heute nicht mehr sagen wo genau die Leitungen verlaufen.
Daher bin ich froh alles fotografiert zu haben.
Angenommen, du bist gelernter Kfz-Mechaniker und kaufst von Privat ein
gebrauchtes Auto. Steigst du dann da ein und fährst damit nach Hause?
Ohne vorher geprüft zu haben, ob die Radmuttern und Bremssättel
vorschriftsmäßig festgeschraubt worden sind?
Natürlich (wie weltfremd bist du?).
Wenn während der Fahrt ein Rad wackelt, guck ich ggf. nach.
weil
in jeder elektrischen Leitung ein PE mitgeführt werden muss,
Unsinn.
Und du bist Sinnlos!
In VDE 0100-410 wird sinngemäß verlangt, dass in jedem Stromkreis der
Schutzleiter PE vorhanden ist. Also überall im Stromkreis vorhanden sein
muss. Selbst für Betriebsmittel, die Schutz isoliert, wird die
Mitführung des Schutzleiters in der Zuleitung gefordert.
In der Folge wird in jedem Kabel auch der PE mitgeführt.
Wenn dir dieser Unterschied nicht geläufig ist, solltest du die Finger
von jeglicher Elektroinstallation lassen!
Ganz dünnes Eis! Ich sag nur NYM-O.
also, um hier mal mit Belegen zu kommen:
In DIN VDE 0100-410; 412.2.3.2 steht drin, dass auch zu Schutzklasse II Geräten der Schutzleiter mitgeführt werden muss. Dazu noch eine Begründung und eine (irrelevante) Ausnahme.
Das gilt natürlich für die Festinstallation und für 230 V Starkstrom.
Das schließt weder die Existenz 2adriger Kabel und Leitungen oder von NYM-O aus. Diese dürfen völlig legal und unberührt davon verwendet werden. NYM-O ist gewerblich (im Handwerk) allerdings ehr selten anzutreffen, weil man sich einen Artikel sparen will und oft NYM-J 5adrig verwendet, 4adrig hat kaum noch einer auf dem Hof.
Und natürlich dürfen SK II Verbraucher mit einer 2adrigen 0,75 mm² Zuleitung und Eurostecker versehen werden, warum auch nicht, hat aber auch nichts mit der Forderung nach einem Schutzleiter in der Installation oder der Eingangsfrage zu tun.
Das gilt natürlich für die Festinstallation und für 230 V Starkstrom.
Das schließt weder die Existenz 2adriger Kabel und Leitungen oder von
NYM-O aus. Diese dürfen völlig legal und unberührt davon verwendet
werden. NYM-O ist gewerblich (im Handwerk) allerdings ehr selten
anzutreffen, weil man sich einen Artikel sparen will und oft NYM-J
5adrig verwendet, 4adrig hat kaum noch einer auf dem Hof.
Und natürlich dürfen SK II Verbraucher mit einer 2adrigen 0,75 mm²
Zuleitung und Eurostecker versehen werden, warum auch nicht, hat aber
auch nichts mit der Forderung nach einem Schutzleiter in der
Installation oder der Eingangsfrage zu tun.
Stimmt, das gibt es!
Aber nur zähneknirschend wurde das noch toleriert und nur für Schaltzwecke!
Denn was spricht dagegen ein 5 x NYM-J zu verlegen. Preis ist gleich
dem 3x NYM-O. Der Arbeitsaufwand ist auch gleich.
So macht man das auch.
Ich habe bei mir im Anschlusskasten zusätzlich zwei Sicherungen und eine Siemens Logo, mit (mittlerweile) TP-link eingebaut.
Eigentlich verständlich und Ausbau sollte auch kein Problem sein.
Dennoch, falls ich mal nicht mehr in der Lage sein sollte, habe ich einen Zettel mit den nötigen Daten an der Tür.
Schon in gewöhnlichem Super sind fünf Prozent Alkohol.
Ach so:
Absolute Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn ein Kraftfahrzeugführer eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille oder mehr aufweist. Bei Radfahrern liegt dieser Wert bei 1,6 Promille.
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"Hicks, Herr Wachtmeister, ich hab doch nur an meinem, Hicks, Tankeinfüllstutzen geschnuppert!"
Ach so:
Absolute Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn ein Kraftfahrzeugführer eine
Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille oder mehr aufweist. Bei
Radfahrern liegt dieser Wert bei 1,6 Promille.
Das mag sein, aber bereits ab 0,3 Promille ist man haftbar wenn Ausfallerscheinungen auftreten oder gar ein Unfall passierte, man muss dafür noch nichtmal der Verursacher sein.
Das mag sein, aber bereits ab 0,3 Promille ist man haftbar wenn
Ausfallerscheinungen auftreten oder gar ein Unfall passierte, man muss
dafür noch nichtmal der Verursacher sein.
2 Likörpralinen vllt. würden reichen für 0,3 Promille?
Das ist bei jedem individuell. Bei manchen reichts wenn sie sich eine einzige braunsche Röhre an den Hals angeschlossen haben.
Was gerne strafverschärfend hinzukommt, wenn man trotz hoher Blutalkoholwerte keinerlei Ausfallerscheinungen zeigt. Das wird dann als Gewöhnungseffekt angesehen.
Unsinn. Die BAK ist allein vom Körpergewicht und der zugeführten Menge
Alkohol abhängig.
Falsch!
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"
Die Blutalkoholkonzentration (BAK) hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
1
Alkoholmenge: Je mehr Alkohol getrunken wird, desto höher ist die BAK.
Geschlecht: Bei gleicher Menge konsumiertem Alkohol ist die BAK bei Frauen in der Regel höher als bei Männern.
Körpergewicht: Bei gleicher konsumierter Menge hat eine schwerere Person eine tiefere BAK.
Körperwasser: Die BAK hängt von der Menge des Körperwassers ab, in dem sich der Alkohol verteilt.
Geschwindigkeit des Trinkens: Wie schnell Alkohol getrunken wird, beeinflusst die BAK.
Nahrungsaufnahme: Ob und was gegessen wird, beeinflusst die BAK.
Alter: Das Alter beeinflusst die BAK.
Genetische Voraussetzungen: Genetische Voraussetzungen beeinflussen die BAK.
Die BAK steigt etwa 30–60 Minuten nach der Alkoholaufnahme am stärksten an. Der Alkohol wird über die Leber abgebaut, wobei verschiedene Enzyme beteiligt sind.
"
[x] Du kannst eine Suchmaschine bedienen oder sogar eine KI befragen.
[x] Du beherscht Copy and Paste
[ ] Du bist ein Held.
[ ] Ohne dich wären wir nichts.
[x] Ohne dich wäre das Forum lesenswerter
Falsch[x] Du kannst eine Suchmaschine bedienen oder sogar eine KI befragen.
Falsch[x] Du beherscht Copy and Paste
Richtig[ ] Du bist ein Held.
Richtig[ ] Ohne dich wären wir nichts.
Falsch[x] Ohne dich wäre das Forum lesenswerter
Statt Dankbarkeit sich zu zeigen, dass ich mich tagtäglich abmühe Euch ein bisschen Allgemeinbildung zukommen zu lassen, kommt ihr mit Eurem erbärmlichen Gewinsel daher und geht mir auf den Zeiger!