Equal Pay BAP

OP #7918509
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Hi,

hier gibt es ja die Tarife der Leiharbeit in Metall und Elektro Betrieben https://www.igmetall.de/tarif/tariftabellen/metall-und-elektroindustrie

Zitat: "Die Branchenzuschläge werden bei 90% des laufenden regelmäßigen Stundenentgelts eines vergleichbaren Beschäftigten des Kundenbetriebs gedeckelt."

Was zählt alles zu diesem Vergleichsentgelt? Nur das Grundentgelt? Leistungszulage (wohl nicht nach meinen Recherchen) Sonderzahlungen? ...? Ich persönlich finde diese Intransparenz nervend. Die ausleihenden Unternehmen müssen dem Verleihunternehmen das Vergleichsentgelt nennen, dem überlassenen Arbeitnehmer allerdings nicht. Da können Sie den Festangestellten ja schön "armrechnen", wenn einfach etliche Gehaltsbestandteile nicht betrachtet werden für ein Vergleichsentgelt. Da kommt ein Leiharbeiter dann ja nicht mit 90%, sondern eher 70-80% raus. Dass ein Leiharbeiter nicht mehr als Festangestellte verdienen sollen kann ich ja noch halbwegs verstehen, aber das am Ende "Equal Pay" zu nennen ist frech. Habt ihr da handfeste Infos zu?

Grüße Joe

#7918562
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Michael B. schrieb:

Joe S. schrieb:

Dass ein Leiharbeiter nicht mehr als Festangestellte verdienen sollen kann ich ja noch halbwegs verstehen

Im Gegenteil, die Flexibilität des Leiharbeiters muss extra honoriert werden.

Richtig! Als Student bekam ich zweite Hälfte der 70er vom Zeitarbeitsvermittler locker bis zum Doppelten des festen Facharbeiters in der Metallbearbeitung.

#7918665
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Dabei sind die Verleiher hier ja auch gewerkschaftlich kontrolliert. Sie schmücken sich ja damit, dass sie nach Gewerkschaftstarifen zahlen.

Nur ist der Haken daran, dass das oft christliche Gewerkschaften sind. Habe mal als Betriebsrat an einer Tagung teilgenommen, wo das Gebaren dieser Christlichen Gewerkschaften offenbart wurde. Dagegen kann man die zwei atheistischen Parteien in der Union, die sich mit einem C aus voller Überzeugung schmücken, schon fast heilig sprechen.

In Schweden wird bei den Stellenausschreibungen oft gleich der Kontakt zur Gewerkschaft mit eingtragen.

Ob das von Vorteil ist, wenn man dann das Gespräch mit dem Gewerkschaftssekretär oder Betriebsrat vor der Bewerbung erwähnt, sei mal dahingestellt :-)

#7918733
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.● Des|ntegrator ●. schrieb:

Cyblord -. schrieb:

Roland E. schrieb:

Ist überall üblich, außer in Deutschland. Da kassiert die Leihbude zwar sehr üppige Aufschläge, davon sieht der Leiher aber nix.

Einfache Lösung: Kein Leiher werden.

Überhaupt nicht arbeiten müssen...

Noch besser.

Immer dran denken: Für die Eltern kann man nichts, für die Schwiegereltern schon...

#7918844
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Dieter D. schrieb:

Cyblord -. schrieb:

Man merkt dir an dass du noch nie Leiher rumgescheucht hast.

Auch Leihpersonal hat einen Namen,

Klar hat es das. Kennt halt niemand. Außerdem herrscht da oft eine große Fluktuation. Namen lernen lohnt da nicht. Aber falls man mehrere Leiher hat die man regelmäßig rumkommandiert, kann man auch zu einer Nummerierung greifen. Das ist immer wieder gerne genommen.

Zur Wertschätzung des Mitarbeiters als Vorgesetzter sind das Selbstverständlichkeiten, die anscheinend heute zu vielen fehlen.

Da brauchts keinen Vorgesetzten. Jeder IGM-Türgummiklopfer-Azubi ist dem Leiher überlegen und er weiß das ganz genau. Denn bald ist der Azubi ein vollwertiger IGM-Türgummiklopfer und damit Großverdiener und der Leiher wird ans andere Ende der Republik abgeschoben zum nächsten Laden und ist dort wieder der Depp vom Dienst. Daher: Werd kein Leiher!

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