Andrew T. schrieb:
Martin S. schrieb:
Bei Ebay werden jedenfalls gefühlt zwischen 180 und 230 Euro dafür
bezahlt (ähnliche Typen, wie 1406). Und das ist wohl ein recht solider
Maßstab.
Nachteilig ist natürlich auch, dass Du keinen Funktionstest vorweisen
kannst. Der Käufer kauft also einen FU, der zwar gehen sollte, aber hat
pech, wenn er doch nicht geht.
Und bei ebay schickt man den FU zurück, eröffnet wenn nix tut einen Fall
"Artikel nicht wie beschrieben" und ebay bucht dem Käufer ALLES was
bezahlt wurde zurück.
Nur, wenn man sich darauf auch einlässt.
Ich habe als Vekäufer keine Lust, mich damit herumzuärgern. Ich verkaufe Dinge als ungeprüft, mögl. defekt, habe einen rechtssicheren Haftungsausschuss in jedem Angebot, und dokumentiere jeden Artikel vor dem Versand umfassend; heißt: von allen Seiten. Zusätzlich noch wie das Paket verpackt wird und wie es dann fertig aussieht mit Versandmarke drauf. Alleine schon, um den Versanddienstleister in Regress zu nehmen, wenn ein Paket verloren geht / stark beschädigt wird. Ist mir aber bei meinen hunderten Paketen noch nie passiert.
Ich hatte in meinen 20+ Jahren, die ich Artikel auch versende, nur einen einzigen Fall, in dem ein Käufer den Zustand kritisiert hat. Wir haben uns damals darauf geeinigt, dass ich die bemängelten Teile ersetze. Hat mich dann damals bei LGB 15 Euro für die Ersatzteile gekostet und alle waren zufrieden. Egal, ob er nun recht hatte, oder nicht.
Die umfängliche Doku verhindert dann ggü. dem Ebay Käuferschutz auch falsche Ansprüche.
Und wenn der Käuferschutz doch gegen Mich als Verkäufer entscheidet, weil der Empfänger sagt "Artikel nicht erhalten" oder "Artikel nicht wie beschrieben", obwohl er das war, macht er sich vollumfänglich haftbar dafür. In dem Moment, in dem Ebay mir das Geld wegnimmt, um es dem Käufer zurückzugeben, verschafft sich der Käufer dadurch einen Vermögensvorteil und liegt damit voll im Bereich einer strafbaren Handlung.
Schlussendlich heißt das für mich als Verkäufer: Strafanzeige erstatten, Anwalt konsultieren (geht bei solchen Fällen per Mail und Telefon problemlos), und der Käufer merkt ganz schnell, wie unfassbar teuer die Angelegenheit für ihn wird. Und dank Rechtschutzversicherung ist das einzige Risiko, das ich selbst habe, dass ich den Verkaufspreis abschreiben muss. In so einem Fall würde ich keinerlei Gnade haben. Warum auch?
Aber, wie gesagt, dieses letzte Mittel musste ich in all den Jahren, die ich online verkaufe, noch nie ausnutzen.