Hallo,
ich stelle es mal hier ein und bitte auch um Weiterverbreitung. Aktuell
ist es 5 vor 12, hunderte Vereine deutschlandweit stehen vor dem Aus, da
keinerlei Einsicht beim Verkehrsminister besteht. Zehnausende
Modellflieger sollen der kommerziellen Vermarktung des Luftraumes
weichen, weil sie eine angebliche" Gefährdung" bilden. Der klassische
Modellflug wird dann nur noch mit Sondergenehmigung möglich sein. Neben
der 100m Grenze, die jedes Segler Fliegen witzlos macht soll für jedes
Flugmodell ab 0,5kg ein amtliches Kennzeichen beantragt werden müssen,
wird jedes 100g Dröhnchen, was in einem Garten aufsteigt demnächst
"strafbar" sein, da in Wohngebieten ein absolutes Flugverbot bestehen
wird.
Gleichzeitig wird der Sektor der kommerziellen "Drohnen" und unbemannten
Systeme ausgebaut und gefördert, vertreten durch die milllionenschwere
Lobbyorganisation UAVDACH.
Dieser sinnlosen Reglementierungswut stellen wir Modellflieger uns
entgegen mit einer Petition, gerichtlichen Schritten und
Öffentlichkeitsarbeit.
http://www.pro-modellflug.de/
das sind nun mal ganz normale Entwicklungen in der Gesellschaft,
die gewisse Veränderungen mit sich bringen.
Warum sollte da gerade sowas wie das Herumfliegen
mit Drohnen eine Ausnahme sein?
wenn jetzt im kommenden Sommer auch wieder über meinem Haus mit Drohnen
herumgeeiert wird, werden diese Teile heruntergeholt.
▶ J-A von der H. schrieb:> wenn jetzt im kommenden Sommer auch wieder über meinem Haus mit Drohnen> herumgeeiert wird, werden diese Teile heruntergeholt.
Hmmm
Was machen dann zum Beispiel die Berliner wenn die wirklich
fetten Brocken im Landeanflug auf Tegel sind ?
Alle "runterholen" ?
Die Gefaehrdung ist doch weitaus groesser als nen halbes Kilo
Mini-Fluggeraet.
Und bedeutet das auch, das den Kindern im Herbst staatlich verboten
wird mal " ´nen Drachen steigen" zu lassen ?
Gruss Asko
> wenn die wirklich fetten Brocken im Landeanflug auf Tegel sind
Du meinst verkehrsflugzeuge
Überdenke Deine Aussage nochmal.
Auf gleichem Niveau diskutieren zu können wäre nicht schlecht.
▶ J-A von der H. schrieb:> wenn jetzt im kommenden Sommer auch wieder über meinem Haus mit Drohnen> herumgeeiert wird, werden diese Teile heruntergeholt.
Wir fliegen keinen Drohnen !!! Scheinbar gibt es in der öffentlichen
Wahrnehmung nur noch die eine Sorte Modellflug und das sind diese
albernen Spielzeugdinger die es an jeder Ecke gibt.
Ich fliege eine 3,50m DG-1000 und eine F3A Extra 300 Maschine.
Christian J. schrieb:> ich stelle es mal hier ein und bitte auch um Weiterverbreitung. Aktuell> ist es 5 vor 12, hunderte Vereine deutschlandweit stehen vor dem Aus, da> keinerlei Einsicht beim Verkehrsminister besteht. Zehnausende> Modellflieger sollen der kommerziellen Vermarktung des Luftraumes> weichen, weil sie eine angebliche" Gefährdung" bilden. Der klassische> Modellflug wird dann nur noch mit Sondergenehmigung möglich sein.
Der klassische Modellflug war früher immer nur von speziellen
Modellflugplätzen aus gestattet. Ich kann mich erinnern, dass früher
außerhalb des Dorfes, in dem ich wohnte, ein Modellflugplatz gelegen
war. In den 70er Jahren war Modellflug mit Verbrennungsmotoren die
übliche Variante, und die hat seinerzeit einen Höllenlärm verursacht.
Modellflieger mußte sich vereinsmäßig organisieren, Mitglied in einem
entsprechenden Verein sein, der dann eine Flugwiese pachtet hat und
über die Flugrechte mit der Gemeinde verhandeln mußte. Und dort konnten
Vereinsmitglieder dann aufschlagen, ggf. sogar eine "Start-/Landebahn
mit Asphalt auslegen, und ihre Flieger starten lassen.
Mitten im bebauten Gelände in der Gemeinde Modellflugzeuge starten
lassen war schon damals verboten und wildes Fliegen außerhalb von
Modellflugplätzen war mindestens verpönt, wegen des Höllenlärms der
Flieger mit Verbrenner.
Und heute schicken zehntausende Drohnenflieger ihre Maschinen in die
Höhe, egal ob innerhalb geschlossener Ortschaften, auf Straßen oder
mitten im bebauten Gelände, möglicht noch mit Spähkamera, um Foto- und
Videoaufnahmen in den Gärten der Nachbarschaft zu machen.
Da haben einfach tausende überzogen. Der Krug geht so lange zum Brunnen,
bis er bricht, und wenn der Verkehrsminister der freifliegenden
Drohnen-PEST in Zukunft Einhalt gebieten möchte, dann hat er dafür
meinen Segen.
Wenn jemand mit seiner Drohne die WILDE SAU SPIELEN möchte, dann bin ich
inzwischen soweit, dass wenn ich Drohnen in meiner Straße oder über
meinen Garten fliegen sehe, die Polizei rufen würde, um den Piloten
ausfindig zu machen und zu überprüfen, ob das alles seine Rechtmäßigkeit
hat, und ob ggf. Luftaufnahmen von mir, meinem Garten oder Haus beim
Überflug angefertigt wurden.
Im Zweifelsfall würde ich den Drohnenpiloten "wegen aller in Frage
kommenden Straftaten" anzeigen, und dann soll sich ein Staatsanwalt
kümmern. Mit Einstellungsverfügungen kann ich leben.
Die Jungs sind selber Schuld, die haben in den letzten Jahren einfach
völlig überzogen und auf Wildsau gemacht, Leute ohne Sinn und Verstand
belästigt, und jetzt kommt irgendwas nach.
Ist mir doch scheißegal was da kommt, um der Pest Einhalt zu gebieten.
Was da in Sachen Drohnen momentan abgeht, kräftige Selbstbaudrohnen
bringen inzwischen über 5 Kilogramm Flugmasse zusammen, ist echt nicht
mehr normal.
Unter zehntausenden Drohnenpiloten sind sicher hunderte nicht mehr ganz
normal im Kopf und völlig rücksichts- und verantwortungslos gegenüber
ihren Mitmenschen.
Auf die Petition scheiße ich!
Was heute in Sachen Flugdrohnen abgeht, das hat mit klassischem und
vereinsmäßig organisierten Modellflug vom vereinseigenen Modellflugplatz
nicht mehr das geringste zu tun.
▶ J-A von der H. schrieb:> Du meinst verkehrsflugzeuge>> Überdenke Deine Aussage nochmal.
Ich bezog mich da drauf:
Christian J. schrieb:> da in Wohngebieten ein absolutes Flugverbot bestehen> wird.
Wenn schon Richtlinien und Gesetze, dann fuer ALLE.
Gruss Asko
Christian J. schrieb:> http://www.pro-modellflug.de/
Danke für den Hinweis.
Jürgen S. schrieb:> Wenn jemand mit seiner Drohne die WILDE SAU SPIELEN möchte, dann bin ich> inzwischen soweit, dass wenn ich Drohnen in meiner Straße oder über> meinen Garten fliegen sehe, die Polizei rufen würde, um den Piloten> ausfindig zu machen und zu überprüfen, ob das alles seine Rechtmäßigkeit> hat, und ob ggf. Luftaufnahmen von mir, meinem Garten oder Haus beim> Überflug angefertigt wurden.
Machst Du das auch bei jedem Hubschrauber, der Über Deine Straße oder
Dein Grundstück fliegt? Wo evtl. jemand mit (viel besserer) Kamera drin
sitzt? Was würde da die Polizei sagen, wenn Du sie deswegen rufst, und
aufforderst, den Heli-Piloten auszumachen? Ich glaube, Polizisten dürfen
einen nicht auslachen, aber ich könnte es ihnen nicht verdenken, wenn
sie es in der Situation täten..
Jürgen S. schrieb:> Was da in Sachen Drohnen momentan abgeht, kräftige Selbstbaudrohnen> bringen inzwischen über 5 Kilogramm Flugmasse zusammen, ist echt nicht> mehr normal.
Ich finde eine Freigrenze von 500 Gramm recht sinnvoll - was darunter
ist, sollte weniger reglementiert werden. Noch besser wäre eine Angabe,
wie viel Joule Aufprallenergie man damit erzeugen kann (klein und
schnell kann auch weh tun), aber das versteht wieder keiner.
Vor der Vereinigung von West und Ost galten in Berlin (West) noch ganz
andere Regeln - 50m Maximalflughöhe, nur Start und Landung auf
Modellflugplätzen, Mitgliedschaft im Verein und Schalldämpfer
obligatorisch, Absprache über die benutzten Funkfrequenzen. Und auch
damit konnte man sich arrangieren und Spass haben.
Die Drohnenbesitzer haben nun mal einigen Leuten die Galle überlaufen
lassen und hier am Berg macht das ewige Gesumse auch keinen Spass, vor
allem, wenn die Drohnen dem Mäusebussard Konkurrenz machen wollen.
Matthias S. schrieb:> vor> allem, wenn die Drohnen dem Mäusebussard Konkurrenz machen wollen.
Wie jetzt - die fangen Mäuse damit? :-)
Matthias S. schrieb:> hier am Berg
welcher Berg?
Liebe Leute...
wir leben nun mal in einer sich immer weiter vernetzenden Welt.
Dort, wo die Freiheiten der Einen beschnitten werden,
hört nun mal die Freiheit der Anderen, die die Einen einengen auf.
Und da diese Grenzen immer enger werden,
müssen sich lieb gewonnene Dinge ändern.
stellt Eure 5-Tage-Urlaube auf Malle oder
"Mal-eben-zum-Shoppen-nach-London" Wochenenden ein,
dann brauchen wir auch nicht so viel Verkehrsflüge,
dann wird der Luftraum auch wieder weitmaschiger.
erschwerend kommt noch hinzu:
Ihr habt nun mal keine Lobby.
das sieht bei Fahrzeugbauern mit all deren Arbeitsplätzen
natürlich anders aus.
Da sind 9 Tote Moppedfahrer am letzten WoE
nur kleine Schönheitsfehler in der Kosmetik.
Geh in Die Politik, wenn Du das ändern willst.
Alternative: Setz Dich auf den Hosenboden, lerne was, studier fleissig
BWL
werde ein ganz grosses Tier im entsprechenden Bereich der Wirtschaft
und schmiere die Politik nach Deinem Gusto.
Rainer U. schrieb:> Ich finde eine Freigrenze von 500 Gramm recht sinnvoll - was darunter> ist, sollte weniger reglementiert werden. Noch besser wäre eine Angabe,> wie viel Joule Aufprallenergie man damit erzeugen kann (klein und> schnell kann auch weh tun), aber das versteht wieder keiner.
Ja, klar, wenn ein 500g Gerät aus 100m Höhe abschmiert und einem
parkenden Auto auf die Windschutzscheibe knallt ist der Wumms wohl
geringer als wenn ein 5kg Brummer aus derselben Höhe draufknallt.
Mein Auto parkt im Freien, und ich bin voll damit einverstanden, dass
keine pvivaten Fluggeräte in Wohngebieten aufsteigen dürfen. Ich möchte
weder eine 500g noch 5kg Drohne auf mein Auto aufprallen haben.
Und wenn die Forderung des Verkehrsministers tatsächlich "nur" ist, dass
keine privaten Fluggeräte in Wohngebieten aufsteigen sollen, dann wäre
ich eher für eine wesentlich striktere Fassung: Keine Aufstiege privater
Fluggeräte innerhalb geschlossener Ortschaften!
Es gibt genug "Mischgebiete", die von außen wie reine Wohngebiete
aussehen, und bei denen man nur im Bebauungsplan erkennen kann, dass ein
Gebiet als Mischgebiet für Gewerbe und Wohnen ausgewiesen ist. Die
Fassung mit Beschränkungen auf "reine Wohngebiete" halte ich noch für zu
lasch.
Nochmal:
WIR FLIEGEN KEINE DROHNEN !!!!!!!
Und fürs Fliegen musste man nie in einem Verein sein, noch sonstwas. Es
reicht sich 1,5km von bewohnten Gebieten zu entfernen und < 5kg zu
bleiben, fertig. Aus den 5kg sollen jetzt 500g werden.
Jürgen S. schrieb:> Ich möchte> weder eine 500g noch 5kg Drohne auf mein Auto aufprallen haben.
Du, bei meiner Frzeitbeschäftigung interessiert mich Dein Auto aber
nicht. Und Dich sollte es nicht interessieren was ich tue. Es geht Dich
genauer gesagt auch gar nichts an was ich auf meinem Grundstück mache!
Gegen Schäden bin ich versichert. Es gab genau 12 Schadens Fälle letztes
Jahr bei zehntausenden Flügen und Starts.
ich will ja nicht alles schlecht machen.
in Hamburg könnte ich aus einer Kleingartenkolonie Steine direkt ins
Triebwerk werfen. Also in eines, dass gerade im Start-Modus ist.
Problem ist nur:
wenn man in Gewisse Bereiche nicht gleich am Anfang eingreift,
wird es immer Leute geben,
denen es viel zu leicht gemacht wird, mit irgendwas zu übertreiben.
von daher sind gewisse Regelungen schon nicht verkehrt.
Wie sagt man so schön:
gewisse Gesetze werden mit Blut geschrieben.
Matthias S. schrieb:> Vor der Vereinigung von West und Ost galten in Berlin (West) noch ganz> andere Regeln - 50m Maximalflughöhe, nur Start und Landung auf> Modellflugplätzen, Mitgliedschaft im Verein und Schalldämpfer> obligatorisch, Absprache über die benutzten Funkfrequenzen. Und auch> damit konnte man sich arrangieren und Spass haben.
Auwei, da waren wir/ich ja glatte Chaoten.
Ich brauchte bloss ueber die Strasse + 200m und wir hatten sozusagen
die halbe Wuhlheide fuer uns alleine.
Schalldaempfer, hmm ... kannte ich nur aus Prospekten.
Das mit den 50m haette uns auch nicht gestoert bei unserem
begrenztem "Aktionsradius" (Fesselflug).
Und wir hatten jede menge Spass.
Aber irgendwann ist das wieder-zusammen-leimen zu bloed geworden.
Ich hab hier auch so´n Droehnchen, so ca. 10 Gramm.
(fuenf Stueck davon wuerden auf eine Handflaeche passen)
Da bin ich ja, wenn die neuen Regelungen kommen ja fein raus.
Und wenn ich die Nachbarin am Pool sehen wollte, braeuchte ich
nur aus dem Fenster gucken. Dazu wuerde ich kein Fluggeraet brauchen.
Gruss Asko
Ich bin ja mal gespannt wie sich die Meinungen von manchen hier
ganz plötzlich um 180° drehen wenn die Politik merkt wie man
mit ein wenig Elektronik ganz einfach Fernzünder für Bomben
bauen kann und es deswegen für jeden gekauften Widerstand
eine Registrierungspflicht gibt.
Chr. M. schrieb:> Ich bin ja mal gespannt wie sich die Meinungen von manchen hier> ganz plötzlich um 180° drehen wenn die Politik merkt wie man> mit ein wenig Elektronik ganz einfach Fernzünder für Bomben> bauen kann und es deswegen für jeden gekauften Widerstand> eine Registrierungspflicht gibt.
Oder ein polizeiliches Fuehrungszeugnis erforderlich ist wenn Du ein
Mobiltelefon kaufen moechtest.
Natuerlich mit anschliessender registrierter Sachkundepruefung.
Gruss Asko
Chr. M. schrieb:> Fernzünder für Bomben> bauen kann und es deswegen für jeden gekauften Widerstand> eine Registrierungspflicht gibt.
Das gilt schon jetzt, dass jeder der 100g Schwefel oder Salpeter kauft,
weil er gern experimentiert automatisch in die Bombenbauecke gesteckt
wird. Deutschland steht den USA in nichts mehr nach, hier ticken bald
alle nur noch hysterisch und wer nicht in die Norm des systemtreuen
Konsumbürgers passt wird an den Pranger gestellt und fertig gemacht.
Wenn ich schon hunderte "private Fahndungsaufrufe" bei Facebook sehe
wird mir schlecht. Bis zur Lynchjustiz ist es nicht mehr weit....
Asko B. schrieb:> Und bedeutet das auch, das den Kindern im Herbst staatlich verboten> wird mal " ´nen Drachen steigen" zu lassen ?Chr. M. schrieb:> wenn die Politik merkt wie man> mit ein wenig Elektronik ganz einfach Fernzünder für Bomben> bauen kann und es deswegen für jeden gekauften Widerstand> eine Registrierungspflicht gibt.
Super! Macht die schlafenden Hunde noch munter...
:-(
MfG Paul
Christian J. schrieb:> Nochmal:>> WIR FLIEGEN KEINE DROHNEN !!!!!!!>> Und fürs Fliegen musste man nie in einem Verein sein, noch sonstwas. Es> reicht sich 1,5km von bewohnten Gebieten zu entfernen und < 5kg zu> bleiben, fertig. Aus den 5kg sollen jetzt 500g werden.
Das ist natürlich für die klassischen Modellflieger doppelt bitter:
- die Ursache dafür, dass neue und drastisch verschärfte Regeln auch für
den klassischen Modellflug gelten sollen, sind die wilden Drohnenflieger
mit ihren neumodischen Fluggeräten
- und trotzdem sollen die neuen Regeln wphl, wenn ich Dich richtig
verstehe, nicht nur für wilde Drohnenflieger mit neumodischem Fluggerät
gelten, sondern auch für den klassischen Modellflug, ohne jeden
Bestandsschutz für klassischen Modellflug Eine Zehntelung der Flugmasse
ist natürlich schon heftig, wohl besonders für diejenigen, die
entsprechende Modelle jetzt bereits besitzen. Aber andererseits: soweit
ich verstanden habe, werden die Modelle nicht verboten, sondern es gibt
eine Registrierungspflicht. Aber würde eine Registrierungspflicht einem
klassischen Modellfliegeer wirklich sein Hobby auf ewig verleiden? Oder
könnte man nicht doch damit leben?
Bei neumodischen Fahrzeugen war es in Deutschland doch immer so: Zuerst
Wildwuchs und keine Reglementierung, und irgendwann kommen dann die
verschärften Regeln.
So auch beim Automobil: Seit 1886 ist jeder sein (oft selbstgebautes)
Automobil gefahren wie er lustig war. Und 1909 kam dann eine
Strassenverkehrsordnung und die Führerscheinpflicht, da war es der
Obrigkeit dann mit dem knatternden Wildwuchs an Automobilen in den
Städten wohl auch einfach zu viel geworden. Und plötzlich gab es strikte
Regeln für etwas , was vorher nicht weiter geregelt war. 1909
verschärfte Regeln für private Automobile. 2016 verschärfte Regeln für
private unbemannte Fluggeräte. Das muss der Fortschritt sein.
Paul B. schrieb:> Super! Macht die schlafenden Hunde noch munter...> :-(
Ist schon in Planung, dass der "Verkauf unfertiger elektrotechnischer
Erzeugnisse" an die Sachkunde einer "Elektrofachkraft" gebunden werden
soll.
Das wird kommen, dass Du bestimmte Dinge nicht mehr frei kaufen kannst
von denen nach Meinung der Bürokraten eine "Gefährdung" ausgeht oder die
als sog. Dual-Use Güter gelten. Eine Mikrowelle kann Essen warm machen,
sie kann aber auch eine Waffe sein.
Jürgen S. schrieb:> Aber andererseits: soweit> ich verstanden habe, werden die Modelle nicht verboten, sondern es gibt> eine Registrierungspflicht.
Im Wesentlichen geht es um die 100m Grenze. Und wir haben schon heute
Metallplättchen mit Name und Adresse in den Modellen, damit sie
zugeordnet werden können. Das ist Selbstverpflichtung und im DMFV
Pflicht. Wer Schaden anrichtet muss dafür aufkommen. Da die
Registrierung Geld kostet (ca 25 Euro) und viele 5,10 oder mehr Modelle
besitzen wird das teuer.
100m sind allerdings nur noch für Spielsachen interessant, wir fliegen
von 50m bis 500m, ein Segler muss laufen können, Thermik gibt es nicht
bei 100m und Kunstflug muss auch Platz haben, Turbinen sowieso.
Deutschland ist inzwischen dermassen abgehängt durch "Regelungen",
Rekorde und Innovationen sind nur noch Made in USA, ob Internet,
Technik, Elektroautos, Raumfahrt... hier verlassen alle das sinkende
Schiff.
Paul B. schrieb:> Super! Macht die schlafenden Hunde noch munter...> :-(
Tja, wenn man den Leuten ihre Hobys wegnimmt sind sie sauer auf den der
das veranlasst hat und habe auch noch übrige Zeit...
Seltsamerweise sind die die immer Jammer das alles schlechter wird und
die die dafür sorgen dass alles immer schlechter wird meistens die
selben.
Jürgen S. schrieb:> Mein Auto parkt im Freien, und ich bin voll damit einverstanden, dass> keine pvivaten Fluggeräte in Wohngebieten aufsteigen dürfen.
Frage an die Fachleute: War das bisher erlaubt? Ich dachte dass
bewohntes Gebiet und Personen nicht überflogen werden dürfen.
Ich bin dabei, auch wenn ich selbst kein Modellflieger bin.
Das Problem einer überzogenen Regulierungswut infolge größtenteils
eingebildeter Gefährdungen kenne ich schon aus anderen Bereichen. Dem
sollte man frühzeitig Einhalt gebieten, wenn man kann. Wünsche den
Initiatoren der Petition viel Erfolg.
Christian J. schrieb:> 100m sind allerdings nur noch für Spielsachen interessant, wir fliegen> von 50m bis 500m, ein Segler muss laufen können, Thermik gibt es nicht> bei 100m und Kunstflug muss auch Platz haben, Turbinen sowieso.
Ja, sehe ich ein.
Nun ist Luftraum aber öffentlicher Raum und dieser soll für kommerzielle
Drohnenflüge genutzt werden.
Früher hat es gereicht Schutzzonen um Flughäfen einzurichten.
Ausserhab dieser waren die Flieger eh schon zu hoch.
Heute reicht das aber nicht mehr und der Staat fordert die Kontrolle
über seinen Luftraum zurück.
Statt sich stumpf dagegen zu stellen, was rein garnichts bringen wird,
müsstet ihr über die Einrichtung gesperrter Lufträume verhandeln die
exklusiv den Vereinen vorbehalten sind und für kommerzielle Dronen
gesperrt.
Dazu braucht auch ihr einen Bundesweiten Dachverband mit genügend
Kapital.
So wird das Spiel nunmal gespielt oder meinst Du mir gefallen die 1000
Vorschriften an die ich mich halten muß weil es in einer so eng
verzahnten Gesellschaft nicht anders geht ?
Christian J. schrieb:> Deutschland ist inzwischen dermassen abgehängt durch "Regelungen",> Rekorde und Innovationen sind nur noch Made in USA, ob Internet,> Technik, Elektroautos, Raumfahrt... hier verlassen alle das sinkende> Schiff.
Es ist halt einfacher, die kleinen Leute mit ungehemmter Regelflut an
die Kandare zu nehmen, als sich mal an Panama-Papiere und Konsorten
heran zu trauen. Es ist ja auch einfacher die Parole "Wir schaffen das"
herauszuposaunen und die "Ausgestaltung" dann "denen da unten" zu
überlassen, als ein großes Wohnungsbauprogramm wie in den 60er Jahren
auf die Beine zu stellen. Zumal wenn die dafür Verantwortlichen selber
alle in proper Eigenheimen nebst satter Altersvorsorge leben und
Wohnungsmangel höchstens als Randnotiz in Tageszeitungen wahrnehmen.
Bevor die mal den Panama-Sumpf trockenlegen werden sie lieber den
Bundesbürgern das Bargeld wegnehmen und die Sache so verkaufen, dass der
Druchschnittswähler das auch noch für eine gute Sache hält.
Aber mal im ernst, glaubst du eine Petition (oder ähnlich) würde daran
was ändern? Wieviel Modellflieger gibt es, die das mittragen? Ein paar
Zehntausend? "Who cares" ..
@Agp
Genau so ist es.
Nachdem mein Beitrag gelöscht wurde, bin ich froh darüber, daß auch
Andere zu den gleichen Schlussfolgerungen gelangt sind. Ja, die Realität
ist hart..
MfG Paul
> Aus den 5kg sollen jetzt 500g werden.
und?
für den Führerschein hat sich damals auch was geändert.
"plötzlich" nicht mehr PKW Klasse 3 mit integrierter Fähigkeit,
Kleinlaster bis 7,5t zu führen.
Wie schon weiter oben gefragt,
warum soll Dein Bereich nun ausgerechnet von Veränderungen verschont
bleiben?
Ich bin sogar zu fragen geneigt,
was diese Modellbaufliegerei überhaupt soll.
Die Festigkeit einer Beziehung zu testen, dazu taugt es wohl.
Georg W. schrieb:> Frage an die Fachleute: War das bisher erlaubt? Ich dachte dass> bewohntes Gebiet und Personen nicht überflogen werden dürfen.
Nein, das ist alles abgedeckt durch "Wer Schaden anrichtet haftet
dafür".
Und im Fernsehen ist jede Aufnahme aus der Luft inzwischen eine von
einer Drohne. Ob ich auf der Strasse oder im Garten mit meiner Syma X5c
(80g) rumdüse juckte bisher keinen. Flughöhe 10-20m. Nicht größer als
diese kleinen Hubschrauber die man beim Volltanken schon dabei bekommt.
Früher haben wir Holzmodelle mit Gummimotor geworfen ....
Den Tenor ist eher ein anderer "Das Bedürfnis (zu) vieler nach 100%
Sicherheit im Leben" kann nur funktionieren, wenn möglichst große
Einschränkung all derjenigen vorgenommen wird, die mehr machen als nur
arbeiten gehen, konsumieren und danach vor der Glotze sitzen. Und wer so
alt ist wie ich weiss, dass es immer mehr Gesetze und Regeln werden,
niemals weniger. Ob vom brennenden Laub was früher natürlich in den
Gärten verbrannt wurde bis zum Jäger, der mit Blei geschossen hat .....
verboten! Ja, selbst eine winzige Bleikugel aus einem Gewehr ist nach
den Grünen schon "umweltschädlich". Allein der Verdacht, dass es so ist
reicht schon aus.
Modellflug ist eine Sache, die drohende Öko- und Sicherheits-Diktatur
eine andere.
@Rainer Unsinn
Auch für Helikopter gilt eine Mindesthöhe von 2000ft außerhalb von
Landeplätzen, ausgenommen Sondergenehmigungen zu Außenlandungen.
@Asko B
Auch für Kinderdrachen gibt es schon seit Jahrzehnten gesetzlich
definierte Flugverbotszonen, Gewichtsgrenzen und maximale Höhen
Es ist schön, dass sich die Modellflieger nun gegen die sie treffenden
Regeln stellen wollen, aber es wäre sicherlich zielführender gewesen,
sich gegen die seit Jahrzehnten zunehmende Regulierungen des Luftraumes
zu wenden. Aber da hat es sie nicht interessiert, weil es sie ja nicht
betraf. In 20 Jahren haben Modellflieger eine Transponderpflicht und man
braucht einen PPLA um sie zu fliegen.
Für eine Platzpatronen-Pistole braucht man heute ja auch einen
Waffenschein und die Frage ob ein Messer eine Waffe oder ein Werkzeug
ist entscheidet sich an der Frage wie viele Hände man braucht, um das
Messer auszuklappen.
Michael K. schrieb:> Dazu braucht auch ihr einen Bundesweiten Dachverband mit genügend> Kapital.
Den gibt es DMFV und AERO mit zusammen ca 120.000 Mitgliedern. Deren
Protest hat aber nichts gebracht, es wurden nur "Ausnahmegenemigungen"
angeboten, d.h. es ist erstmal generell verboten und erst nach Prüfung
durch zig Ämter kann dann ggf. evtl.... nur wenn keiner dagegen ist eine
Ausnahme gemacht werden.
Und richtig, es liegen etliche Anträge von Amazon, DHL und vielen
anderen vor, die 80 - 150m Luftraum haben wollen, für ihre fu....
Drohnen. Das Ganze soll wie die UMTS Lizenzen dann versteigert werden,
ein Millionending.
Christian J. schrieb:> es wurden nur "Ausnahmegenemigungen"> angeboten, d.h. es ist erstmal generell verboten und erst nach Prüfung> durch zig Ämter kann dann ggf. evtl.... nur wenn keiner dagegen ist eine> Ausnahme gemacht werden.
Ja, aber mehr stand doch auch nicht zu erwarten.
Jeder Antrag eines Vereines muß doch separat geprüft werden und mit den
anderen Bedarfsträgern abgestimmt werden. Wie soll das anders gehen ?
Es bleibt also das Fazit das Euch niemand etwas wegnimmt oder verbietet.
Es wird lediglich das Reglement geändert und um weiterhin das tut zu
können was man bisher tat muß man Genehmigungen einholen und ggf. den
Verein verlegen um diese zu erhalten.
Das betrifft nicht nur Euch sondern viele, viele in unterschiedlichsten
Bereichen.
Ein Bekannter hat eine Lackiererei übernommen.
Gegründet auf der grünen Wiese ist heute alles dicht mit Wohnhäusern
gepfastert. Du glaubts doch nicht das die alten Regeln noch für ihn
gelten ?
Amazon, DHL etc. wollen Rechtssicherheit und einen Luftraum in dem klar
ist was sie darin tun dürfen. Dafür bieten die einen Ansprechpartner für
die Staatlichen Stellen und Jobs + Steuereinnahmen.
Wenn der Luftraum enger wird MUSS reglementiert werden.
Das ist auch keine staatliche Willkür sondern die Aufgabe einer
funktionierenden Verwaltung.
Es wird euch nichts anderes übrig beiben sich mit den neuen Regeln zu
arrangieren so wie alle anderen es bei allen anderen Regeln auch tun.
Mal nebenbei:
Wenn einige der Drohnenpiloten, von denen bestimmt auch viele aktiv bei
euch sind, es nicht so gnadenlos überrissen hätten mit ihren Kapriolen
wären die Regelungen sicher nicht halb so scharf ausgefallen.
Diese Wild West Kacke mit Drohnen in der Landeanflugszone von Flughäfen,
über großen Menschenansammlungen und über Nachbars Garten mussten über
kurz oder lang die Aufmerksamkeit der staatlichen Stellen erregen.
Christian J. schrieb:> Und richtig, es liegen etliche Anträge von Amazon, DHL und vielen> anderen vor, die 80 - 150m Luftraum haben wollen, für ihre fu....> Drohnen. Das Ganze soll wie die UMTS Lizenzen dann versteigert werden,> ein Millionending.
Ja, viele Vögel sind dann illegal. Mal sehen, wer es denen erklärt.. :-)
Es gibt bestimmt Inselanwendungen, wo das sinnvoll ist (Medikamente in
ein schwach besiedeltes Krisengebiet liefern, ..) Aber die sollen doch
erstmal einer breiten Öffentlichkeit erklären, wie die Zustellung
überhaupt funktionieren soll - werfen die die Pakete dann auf's Dach?
Klingelt die Drohne beim Nachbarn? DANACH kann man sich über den
Luftraum ja immer noch unterhalten..
Aber so ein Verbot fordert auch die Kreativität heraus:
- Modellflugzeuge, die wie Vögel aussehen und auch so fliegen
- Modellflugzeuge, die Lieferdrohnen abfangen können
- Luftballons mit ganz kleiner Steuerung
- ...
Ach so ja - werden Luftballons dann auch verboten sein?
Chr. M. schrieb:> wie man> mit ein wenig Elektronik ganz einfach Fernzünder für Bomben> bauen kann und es deswegen für jeden gekauften Widerstand> eine Registrierungspflicht gibt.
Handys gibt's doch fertig..
Tex A. schrieb:> Auch für Helikopter gilt eine Mindesthöhe von 2000ft außerhalb von> Landeplätzen, ausgenommen Sondergenehmigungen zu Außenlandungen.
schon klar, aber er hat ja Angst, dass er beobachtet wird.
Wahrscheinlich schubst er auch den Nachbarn von der Leiter, wenn sie zu
hoch ist und man über seine Hecke sehen kann..
Christian J. schrieb:> WIR FLIEGEN KEINE DROHNEN !!!!!!!
Finde ich auch. Mein Modellflugzeug hat 4 Propeller, aber keine Waffen.
Christian J. schrieb:>> Deutschland ist inzwischen dermassen abgehängt durch "Regelungen",> Rekorde und Innovationen sind nur noch Made in USA, ob Internet,> Technik, Elektroautos, Raumfahrt... hier verlassen alle das sinkende> Schiff.
Hier sehe ich auch ein grosses Problem. Wie will man denn aufgeweckte,
technisch interessierte Kinder heute noch vom Handy wegbekommen ?
Mit Modellbau und auch Drohnen geht das noch. Haben viele hier
offensichtlich auch gemacht, und aus manchem ist dann ein ordentlicher
Ingenieur/Techniker geworden.
Aber mitlerweile ?
Gruss
Axel
Axel L. schrieb:> Wie will man denn aufgeweckte,> technisch interessierte Kinder heute noch vom Handy wegbekommen ?>> Mit Modellbau und auch Drohnen geht das noch.
Entsprechende Tragfähigkeit vorausgesetzt...
;-)
MfG Paul
Rainer U. schrieb:> werfen die die Pakete dann auf's Dach?> Klingelt die Drohne beim Nachbarn? DANACH kann man sich über den> Luftraum ja immer noch unterhalten..
Nein, das soll ganz anders gehen. mal abgesehen davon, dass wohl etliche
diese Dinger mit Gewehren, Netzen, Abfangdrohnen usw vom Himmel holen
wird das zuerst so aussehen, dass nur Paketstationen beliefert werden
auf festen Routen. Die Drohne, die derzeit ohnehin nur 3,5kg tragen
kann, was absolut witzlos ist gegen einen Lieferwagen wird ihr Paket nur
zum Verteiler bringen, wo es dann abgeholt werden kann. Wenn TTIP durch
ist können die ganz schön Druck machen, ja sogar die BRD verklagen, wenn
die ihnen keine Genemighungen erteilt.
Axel L. schrieb:> Hier sehe ich auch ein grosses Problem. Wie will man denn aufgeweckte,> technisch interessierte Kinder heute noch vom Handy wegbekommen ?
Die Amis machen das mit Schußwaffen.
Da gehen die kleinen Racker richtig drauf ab.
Müssen wir die deswegen jetzt erlauben?
Warum Kinder jetzt Fluggeräte >500gr brauchen und es zuviel verlangt ist
das Wohngebiet dabei zu verlassen kann ich grad nicht erkennen.
Paul B. schrieb:> Entsprechende Tragfähigkeit vorausgesetzt...> ;-)> MfG Paul
Der Paule nimmt es wieder ganz wörtlich .. aber der war gut!
Christian J. schrieb:> dass nur Paketstationen beliefert werden> auf festen Routen.
Dann hab ich eine andere Idee: Selbstfahrende Transportcontainer in
Tunneln (Rohrpost in groß). Geht auch, kann wesentlich mehr Gewicht.
Christian J. schrieb:> Wenn TTIP durch> ist können die ganz schön Druck machen, ja sogar die BRD verklagen, wenn> die ihnen keine Genemighungen erteilt.
Was ist daran neu ?
In einem Rechtsstaat kann jeder den Staat verklagen wenn er sich unrecht
behandelt fühlt.
TTIP hat ganz andere Mechanismen die einen gruseln lassen.
Die privaten Gerichte z.B. die sich jeder Kontrolle entziehen oder das
die Regeln nicht öffentlich bekannt sind oder, oder, oder ...
A. K. schrieb:> Youtube-Video "KILLERDRONE! Flying chainsaw"
Ironie des Schicksals: Ein paar Luftballons haben sie gekillt. Sieht
jedenfalls im Video so aus - oder?
Axel L. schrieb:> Christian J. schrieb:>>>>> Deutschland ist inzwischen dermassen abgehängt durch "Regelungen",>> Rekorde und Innovationen sind nur noch Made in USA, ob Internet,>> Technik, Elektroautos, Raumfahrt... hier verlassen alle das sinkende>> Schiff.>> Hier sehe ich auch ein grosses Problem. Wie will man denn aufgeweckte,> technisch interessierte Kinder heute noch vom Handy wegbekommen ?
Meiner Beobachtung nach reicht denen das Handy sowieso nicht aus bzw.
wird eher noch in den Basteldrang eingebunden.
Der große Rest hat auch damals schon nicht gebastelt und anderes
gemacht.
> Mit Modellbau und auch Drohnen geht das noch. Haben viele hier> offensichtlich auch gemacht, und aus manchem ist dann ein ordentlicher> Ingenieur/Techniker geworden.>> Aber mitlerweile ?
Es gibt eben viele andere, neue Felder. Eins davon ist bspw. der
3D-Druck, in dem es gerade hier in DE eine große, sehr junge Gemeinde
gibt, die unter anderem viele kleine Unternehmen ausspuckt.
Da wird auch oft zusammen getüftelt, verbessert, probiert.
Wenn man also bei den "klassischen" Hobbys nachlassendes Interesse
feststellt, so liegt das zum Teil auch daran, dass es eben viele neue
Hobbys gibt.
Damit will ich die neuen Restriktionen im Modellbereich nicht gutheißen.
Die bisherige Regelung, die Christian skizziert hat (1,5km von
Ortschaften entfernt, bis 5kg) erscheint mir vollkommen ausreichend.
Über Wohngebieten nur mit Genehmigung, und gut ist es.
Übrigens lohnt es sich durchaus, Druck zu machen, auch ohne viel Geld
und Lobbyisten. Vielleicht erinnert sich noch jemand an die Verbotspläne
für Paintballspiele nach den diversen Amokläufen. Da stand ein
komplettes Verbot im Raum. Damals haben die Aktiven sich aber sofort
über die Foren organisiert und per E-Mail/Telefon wirklich massiv Druck
gemacht. Die Postfächer der jeweiligen MdBs wurden offenbar dermaßen
geflutet (ich weiss das von MdB hier im Kreis), dass man die Wähler dann
doch lieber nicht vergrätzen wollte und die Vorlage komplett gekippt
wurde.
Man muss sich nur einig sein. Dann könnte man bspw. auch den
WEEE-Quatsch gerade für kleine Unternehmen z.B. durch Freigrenzen
deutlich entschärfen. Aber wenn auf den Vere-Versammlungen von 4000
Mitgliedern gerade mal 25 Leute aufschlagen - wen will man damit
beeindrucken?
OXI T. schrieb:> Langsam aber sicher rücken die Reglementierungen in die Wohlfühlzone> der Bürger.
Keine Sorge. Das erste ganz real mit solchen Fliegern stattfindende
Kettensägen- oder Maschinenpistolen-Massaker definiert diese
Wohlfühlzone sofort neu.
Auf jeden Fall wird der Ton seitens unseres Dachverbandes DMFV schon
deutlich "klarer", dass sich knapp 2000 Vereine nicht in ihre Freizeit
hinein regieren lassen wollen. So wie seinerzeit 2009 die
Paintball-Hysterie, die dann sang und klanglos vom Tisch war als sich im
Rentenalter befindliche Politiker als "moralische Instanz" anschickten
Jugendliche und Jungerwachsene bevormunden zu wollen, die sich mit
Farbbällchen beschiessen.
Wie wäre es mit einer Regelung wie beim Funk, also so eine Art
Amateurfunklizenz zum Fliegen, eine Amateurfluglizenz quasi?
Kleine Spielzeugdronen bleiben frei. Alles über einer bestimmten
Gewichtsklasse, Geschwindigkeit und/oder Höhe fällt unter die E-Lizenz
und darüber unter A-Lizenz bis zu einer bestimmten Obergrenze. Wer keine
Zulassung zum Amateurflugdienst machen will, der kauft halt ein
Fertigflugzeug mit Bauartzulassung und meldet es mit Kennzeichen an.
Wer die Amateurfluglizenz hat, der kann je nach Gebiet und
Beschaffenheit des Flugzeugs frei fliegen, nach kostenfreier Anzeige in
einem Online-System oder nach kostenfreiem Antrag/Genehmigung über das
Online-System fliegen.
ein "Funk-Vorhang" um jeden Modellflugplatz in der Art,
dass Modelle mit GPS-Daten gekoppelt nur dort starten können.
-Wäre noch ne Möglichkeit in Eurer Gewichtsklasse zu bleiben.
Is' doch heute alles smart, alles vernetzt, warum nicht auch da???
wie gesagt, Ihr habt halt das Problem, dass Ihr keine Lobby habt.
Gepaart mit mangelndem techn. Verständnis auf Entscheidungsebene...
naja, kennt man ja.
BTW
das mit dem Test einer Beziehung, wie war das gemeint?
Ganz einfach, wenn ein Partner das mitmacht, schön, habt'a dat selbe
Hobby.
Aber 's gibt sicher genug Partner,
denen das Hobby des Anderen ein ziemlicher Dorn im Auge ist.
hier mal 1200EUR für 'nen Motor, dort mal eben neue Reifen,
dann mal lackieren (lassen).
Zu Bruch gegangen,
Wochenende = Teilemarkt etcpp.
bleibt da überhaupt "Platz" für ein Mädel?
Michael K. schrieb:> Früher hat es gereicht Schutzzonen um Flughäfen einzurichten.> Ausserhab dieser waren die Flieger eh schon zu hoch.
Wie groß waren die? Ich kann mich erinnern in Mannheim war damals der
Modellflugplatz genau zwischen der Autobahn und der Start- und Landebahn
des örtlichen Verkehrsflugplatzes eingezwängt (vielleicht 100m von
beiden entfernt, mehr nicht). Und quer dazu (und genauso nah dran) noch
ne autobahnähnliche mehrspurige Schnellstraße.
Christian J. schrieb:> Neben> der 100m Grenze, die jedes Segler Fliegen witzlos macht soll für jedes> Flugmodell ab 0,5kg ein amtliches Kennzeichen beantragt werden müssen,> wird jedes 100g Dröhnchen, was in einem Garten aufsteigt demnächst> "strafbar" sein, da in Wohngebieten ein absolutes Flugverbot bestehen> wird.
Recht so ,diese Dröhnchen als weitere Mutation der Laubbläser zu
betrachten und diese aus den Ruheraum der Bevölkerung zu verbannen.
Amtliches kennzeichen ist auch gut um die Verantwortungslosen Gesellen
die es nun mal auch bei den Modellfliegern gibt zur Rechenschaft zu
ziehen. Oder zumindest die Möglichkeit einen "Fluggerät-Halter" zu
ermitteln.
100m Höhe bedeuten bei den heute üblichen Modellen mit Gleitzahl knapp
über 20m eine Reichweite von 2 km. Finde ich schon gewagt einen Flieger
in dieser Ferne immer so zu kontrollieren das er nicht von einer Bö
jemanden an den Kopf geknallt wird.
Es hat ja schon copter gegeben die auf der Autobahn auf Kollisionskurs
mit den PKW-Verkehr gingen:
http://www.rc-quadrocopter.de/news/unfall-drohne-knallt-in-fahrendes-auto/
MfG,
Christian J. schrieb:> Und fürs Fliegen musste man nie in einem Verein sein, noch sonstwas. Es> reicht sich 1,5km von bewohnten Gebieten zu entfernen und < 5kg zu> bleiben, fertig. Aus den 5kg sollen jetzt 500g werden.
Ja was den nun, ab 500g wird ein registriertes Kennzeichen nötig?!
Jedenfalls steht das oben so. Und das hindert Dich am Fliegen lassen???
Ich fliege aktuell noch keine Drohne (auch wenn ich mir ein
entsprechendes Spielzeug schon bestellt habe).
Da ich aber eine ganze Zeitlang glühender Helikopterfan war und mehrere
Modelle hatte kann ich den Frust nachvollziehen.
Dazu finde ich die Petition nur zum Teil sinnvoll. Sicher macht es Sinn,
die sehr leicht steuerbaren und ggf. doch saugefährlichen Drohnen nicht
in jedermanns Hand zu geben.
Andererseits wird man so wieder bevormundet und die bösen Buben, die mit
der Drohne nicht versehentlich, sondern absichtlich Menschen schaden
wollen, erwischt man damit ohnehin nicht.
Die werden jetzt nicht gestört bei ihrem Werk und das werden sie auch
durch Dobrindt nicht. Nur die technische Hürde wird höher, weil man
selbst entwickeln muss.
Aber in Zeiten von Arduino, Atmega und frei verkäuflichen Höhenmessern,
GPS-Sensoren und digitalen Kompassen wird das niemanden stören, der sich
auskennt. Damit eine autonome Drohne zu bauen ist dann kein Kunststück
mehr, zumal es alle erforderlichen Teile frei zu haben gibt.
Chr. M. schrieb:> Ich bin ja mal gespannt wie sich die Meinungen von manchen hier> ganz plötzlich um 180° drehen wenn die Politik merkt wie man> mit ein wenig Elektronik ganz einfach Fernzünder für Bomben> bauen kann und es deswegen für jeden gekauften Widerstand> eine Registrierungspflicht gibt.
Willkommen in der Realität. Warum soll es den Modellfliegern besser
gehen als den Funkamateuren (10W-Grenze / BEMFV), Hobbychemikern
(Chemikalienverbotsordnung), Elektronikbastlern (Zoll / CE), Autotunern,
um nur einige zu nennen.
Der Staat mischt sich in immer mehr Bereiche der privaten Lebensführung
ein und kriminalisiert die Hobbys seiner Bürger. Das ganze nicht zuletzt
durch die reißerische Berichterstattung in den Medien, wo der
Hobbychemiker natürlich grundsätzlich ein Bombenbauer ist. Der
Funkamateur kennt das ja zur genüge. Wenn irgendwo in Nachbars Fernseher
ein Piep ist war es der "Funkspinner" mit seinen Antennen.
Unsere Politiker haben es offenbar noch nicht begriffen, warum sich so
viele Leute am Wochenende die Birne zulöten und sich diese dann
gegenseitig einhauen. Oder die vielen Extremen jedweder Colour. Die
wissen mit ihrer Freizeit nichts besseres anzufangen... Die Bürger mit
etwas Grips im Kopf kompensieren ihr zerstörtes Hobby mit anderen
Aktivitäten, beispielsweise in Bürgerinitiativen. Stichwort: Wutbürger.
Das Problem ist, dass 90+X% der restlichen Bevölkerung diese Dinge
sch...egal sind. Somit fehlen einfach die Massen um etwas zu bewegen.
120000 Modellflieger klingt viel, das sind aber gerade mal 0,15% der
deutschen Bevölkerung. Noch Fragen?
Christian J. schrieb:> Rainer U. schrieb:>> werfen die die Pakete dann auf's Dach?>> Klingelt die Drohne beim Nachbarn? DANACH kann man sich über den>> Luftraum ja immer noch unterhalten..>> Nein, [...] , dass nur Paketstationen beliefert werden> auf festen Routen. Die Drohne, die derzeit ohnehin nur 3,5kg tragen> kann, was absolut witzlos ist gegen einen Lieferwagen wird ihr Paket nur> zum Verteiler bringen, wo es dann abgeholt werden kann.
Das Konzept lohnt sich doch nie und nimmer. Warum fahren die dann nicht
einfach mit nem selbstfahrenden Lieferwagen zur Paketstation und laden
automatisiert um? Oder stellen den Lieferwagen selbst einfach als
Paketstation an die Straßenecke? Ich glaube selbstfahrende Autos werden
wir vor selbstfliegenden Paketdrohnen haben, denn hinter denen steckt
wirklich ein Milliardenmarkt. Und der Lieferwagen kann halt ne Tonne an
Paketen zuladen, die Drohne nur 2-3 Kilo.
Ne Drohne macht doch nur Sinn wenn es wirklich auf Zeit ankommt. Also
wenn ich z.B. ne Pizza bestelle und die nach 10 Min bei mir auf dem
Teller haben will. Oder wenn ich die Lieferung von Amazon nach 1h
geliefert haben will. Aber ob sich das bei den Mehrkosten durch die
Kosten der Drohne durchsetzen wird?
Ich hab das Gefühl daß da momentan ein riesiger Hype läuft ohne daß da
wirklich tragfähige Geschäftsmodelle dahinterstehen. Die großen Firmen
experimentieren und schicken gleichzeitig schon mal ihre Lobbyisten
voraus um sich ihren Claim abzustecken. Ob da dann wirklich Gold
gefunden wird steht auf einem ganz anderen Blatt. Nur wenn die jetzt die
Regelungen festzurren, werden wir die nie wieder los, auch wenn keine
einziger Paketdrohne in den wirklichen täglichen Regelbetrieb übernommen
wird.
Gerd E. schrieb:> Aber ob sich das bei den Mehrkosten durch die> Kosten der Drohne durchsetzen wird?
An Stelle eines Fahrradkuriers passt das Fliegzeug schon ins Bild.
> Ich hab das Gefühl daß da momentan ein riesiger Hype läuft
Klar. Keiner will was verpassen, ohne zu wissen ob das wirklich was
wird.
Jens P. schrieb:> Der Staat mischt sich in immer mehr Bereiche der privaten Lebensführung> ein und kriminalisiert die Hobbys seiner Bürger.
Zeige bitte wo sich die Modellflieger von dem Verordnungsvorschlag
kriminalisiert fühlen.
Die Modellflieger legen ihre Positionen dort dar:
http://www.pro-modellflug.de/faktencheck/
Dort begrüßen sie entweder die Intentionen der Verordnung; bspw Zitat:
"Den Ansatz zur Kennzeichnung von Flugmodellen zwecks Identifikation des
Halters begrüßen wir" oder verweisen darauf das eine solche Regelung
faktisch sein Jahren in Kraft ist ("Damit liegt rein faktisch schon
jetzt eine Flughöhenbegrenzung von etwa 100 Metern für diese Sparte
vor").
Mit der Verordnung wird lt. den Modellfliegern der einvernehmlich
anerkannte status quo festgeschrieben und Grauzonen beseitigt.
Wenn das "Kriminalisierung" ist, dann ist jede Regelung zur
Gewährleistung des störungsfreien Zusammenlebens ein Verbrechen und
einzig Anarchie die anzustrebende Gesellschaftsform.
MfG,
Fpga K. schrieb:> Wenn das "Kriminalisierung" ist, dann ist jede Regelung zur> Gewährleistung des störungsfreien Zusammenlebens ein Verbrechen und> einzig Anarchie die anzustrebende Gesellschaftsform.
Nein, der Autor hat schon recht. Der Staat regiert seit meiner Jugend
immer weiter in Bereiche hinein, wo er schlichtweg nichts zu sagen haben
sollte. Ich erinnere an die unselige Paintball Debatte. Es wird ein
"Gutmenschen-Moral-Mainstream" definiert, irgend so ein Norm-Bürger und
jene, die nicht in dieses Schema passen denen wird die Grundlage
entzogen auf der sie ihre Interessen ausleben können. Das liegt auch
daran, dass weltfremde Schlipsträger mit Doktor-Titel den ganzen Tag
nichts anderes zu tun haben als sich immer neue "Regulierungen"
auszudenken. Da wir keine Basisdemokratie haben ist das einfach
durchsetzbar.
Zum Thema Eigentümer-Kennzeichnung:
Als würde das irgendeinen Wildflieger interessieren.
Das würde ja bedeuten, dass der-/diejenige auch eine entsprechende
Versicherung vorweisen könnte, was ich stark bezweifle, da man als Kunde
vom Händler i.d.R. nicht auf die Versicherungspflicht hingewiesen wird.
Der Vorstoß von Herrn Dobrindt dürfte auf massiver Lobbyarbeit seitens
gewisser Vertsandhändler basieren (nur eine Vermutung meinerseits, da
ich mich noch nicht näher mit seinem Entwurf befasst habe).
Da ich für meine Drohnen eine Versicherung besitze, habe ich auch keine
Probleme damit, sie mit einem Eigentümer-Kennzeichen zu versehen.
Leute, die diese Geräte zum Ausspionieren ihrer Nachbarn verwenden,
haben doch einfach einen Schaden.
Fpga K. schrieb:> oder verweisen darauf das eine solche Regelung faktisch sein Jahren in> Kraft ist
Wenn schon zitieren, dann zitier' sie doch bitte richtig:
„Die Einführung einer Flughöhenbegrenzung lässt sich nur im Falle
zwingenden Bedarfs rechtfertigen.“
und
„Während Drohnen-Piloten von einer Höhenbegrenzung keine Einschränkungen
hinnehmen müssten, wäre der klassische Modellflug in einer Massivität
bedroht, die existenzgefährdend ist.“
̶Ganz ehrlich: An ein solches Gä̶̶n̶̶g̶̶e̶̶l̶̶e̶̶i̶ Verbot wird sich
niemand halten.
Genauso wie in den Bedienungsanleitungen der Spielzeugdrohnen meiner
Kinder steht "Ab 14 Jahre". Nun ja, 9 + 11 sind 20 Jahre, also erlaube
ich es, solange sie gemeinsam spielen und nur bei uns im Garten ;-)
Gerd E. schrieb:> wenn ich z.B. ne Pizza bestelle und die nach 10 Min bei mir auf dem> Teller haben will.
Die musst Du dann aber (s.o.) aus der Packstation abholen.. :-)
Rahul D. schrieb:> Als würde das irgendeinen Wildflieger interessieren.
Ich hab meine Handynummer immer drauf - schon falls so ein Teil mal
verlorengeht und evtl. gefunden wird.
Herr Dobrindt ist sicher kein Modellflieger.
Er weiss wahrscheinlich nicht, welch großer Markt der Flugmodellbau
inzwischen geworden ist.
Früher nur was für versierte Bastler, die gern stundenlang am
Verbrennermotor rumkurbeln, bis er mal richtig läuft.
Wenn sich heutzutage die Industrie und der Handel angepi..t fühlen, weil
sie Ihr Zeug nicht mehr bei Conrad und Co. in die Regale stellen dürfen,
wird die Politik selbstverständlich den Schwanz einziehen, und sich die
Regulierungswut etwas abkühlen.
Und wenn ich falsch liege, würde ich allen Modellfliegern empfehlen,
einfach wie bisher weiterzumachen.
Wir lassen uns ja leider allzu gern regulieren.
Da muss man ja nicht mitmachen.
Matthias B. schrieb:> Ganz ehrlich: An ein solches Gä̶̶n̶̶g̶̶e̶̶l̶̶e̶̶i̶ Verbot wird sich> niemand halten.
Das ist die Frage: Wenn jeder Spaziergänger mit einem Handy Dich
fotografieren und anzeigen kann und die Strafen bis zu 50.000 Euro auf
Lftraumverletzung taxiert sind. Ich war früher mal mit Sonden auf
"Schatzsuche". Es verging kein Tag an dem nicht irgendein Depp die
Polizei rief, weil die Presse alle Sondengeher kollektiv als
"Grabräuber" in den Dreck gezogen hatte und in einem auf "kriminell"
getrimmten RTL Beitrag als Verbrecher hinstellte. Inzwischen ist es
überall verboten worden, nur noch mit "staatlicher Genehmigung" und
unter "Aufsicht" und alles was man findet muss man abgeben. So läuft das
hier in Deutschland.
Matthias B. schrieb:> ̶Ganz ehrlich: An ein solches Gä̶̶n̶̶g̶̶e̶̶l̶̶e̶̶i̶ Verbot wird> sich> niemand halten.> Genauso wie in den Bedienungsanleitungen der Spielzeugdrohnen meiner> Kinder steht "Ab 14 Jahre". Nun ja, 9 + 11 sind 20 Jahre, also erlaube> ich es, solange sie gemeinsam spielen und nur bei uns im Garten ;-)
sehe ich auch so.
genauso brettert man mit 100 durch die Ortschaft
(hier ziemlich oft der Fall)
15-Jährige saufen Hartgas und den Eltern isses egal,
freuen sich sogar noch darüber, wie weit die Sprösslinge gediehen sind.
Jörg W. schrieb:> Fpga K. schrieb:>> oder verweisen darauf das eine solche Regelung faktisch sein Jahren in>> Kraft ist>> Wenn schon zitieren, dann zitier' sie doch bitte richtig:
Hab ich doch, die wesentliche Aussage wörtlich wiedergeben. Nochmal:
"Damit liegt rein faktisch schon jetzt eine Flughöhenbegrenzung von etwa
100 Metern für diese Sparte vor".
Heisst das die Modellfliegerei bereits ohne Regulation in Höhen bis 100
m stattfindet und nur dort praktiziert werden kann, da sonst der Flug
mit Sichtkontrolle nicht gegeben ist.
> „Die Einführung einer Flughöhenbegrenzung lässt sich nur im Falle> zwingenden Bedarfs rechtfertigen.“
Nein, es gibt auch andere Gründe für eine Begrenzung zum Beispiel die
Sichere Kontrolle durch Sichtkontakt mit den Modellführer vom Boden aus.
> „Während Drohnen-Piloten von einer Höhenbegrenzung keine Einschränkungen> hinnehmen müssten, wäre der klassische Modellflug in einer Massivität> bedroht, die existenzgefährdend ist.“
Das steht in völligen Widerspruch zu der Aussage die der Autor ein paar
Sätze früher trifft, sinngemäß: die Modellfliegerei findet bereits heute
faktisch in einer Höhe von bis zu 100m statt.
Es ist nicht glaubhaft, das die Umsetzung der aktuellen Praxis (status
quo) bzgl. der Flughöhe in Verordnungen den status quo verändert.
Schlimmstenfalls minimal aber keinesfalls existenzgefährdend. Selbst der
TO räumt ein das nur der Betrieb von Segelflugzeug durch die 100m Grenze
beeinträchtigt würde, eine Behauptung die sich anhand einfacher Rechnung
mit der Gleitzahl wiederlegbar ist.
Für Motormodelle, die nicht der Thermik bedürfen stellt eine Begrenzung
auf 100m ohnehin kaum eine Beeinträchtigung des Fluges dar. Zur
Veranschaulichung ein Vergleich mit dem Dresdner Rathausturm der mit
Figur 99m hoch ist:
http://www.dresden-und-sachsen.de/dresden/pics/rath_fern.jpg
Welchem Modellflieger wird das Hobby genommen wenn er zwar dem
Rathausmann am Ar*** vorbei fliegen kann aber nicht auf dessen Augenhöhe
oder darüber steigen darf ??
MfG,
Fpga K. schrieb:> Hab ich doch, die wesentliche Aussage wörtlich wiedergeben. Nochmal:> "Damit liegt rein faktisch schon jetzt eine Flughöhenbegrenzung von etwa> 100 Metern für diese Sparte vor".
Diese Aussage hat er aber nur auf die Multikopter bezogen („diese
Sparte“), du stellst sie so dar, als wären sie dort als allgemein
gültig behauptet worden. Dass das deine Meinung ist, ist was
anderes, aber du unterstellst, dass auch der Modellflugverband
„eigentlich deiner Meinung“ sei. Das ist er ganz offensichtlich
nicht, wenn man sich die komplette Stellungnahme dort durchliest.
„Echte“ Flugmodelle (gerade Segler) können wohl auch schon mal einige
Meter Spannweite haben(*), dadurch kann man sie auch in großen Höhen
noch erkennen.
(*) Der von dir zitierte Rathausmann ist 6 m hoch, und den erkennt
man aus einem Umkreis von mehr als einem Kilometer. Wenn du jetzt
einen Segler von 3 m Spannweite nimmst, dann sollte klar sein, dass
man den auch in mehr als 100 m Höhe noch gut sehen kann.
Die geplante Regelung behindert damit offenbar vor allem die, von
denen sich auch bisher schon kaum jemand auf den Nerv gegangen
fühlte (weil sie fernab normaler besiedelter Gebiete agieren),
während sich für die allgegenwärtigen *kopter, von denen ja
wohl auch hier manch einer genervt zu sein scheint, dadurch gar
nichts ändern würde.
Fpga K. schrieb:> Hab ich doch, die wesentliche Aussage wörtlich wiedergeben. Nochmal:> "Damit liegt rein faktisch schon jetzt eine Flughöhenbegrenzung von etwa> 100 Metern für diese Sparte vor".
Nein, das hast du völlig falsch interpretiert. Sichtflug heißt, das
Modell auf Sicht sicher steuern zu können. Die Entfernung, in der das
noch sicher möglich ist, hängt von der Größe und Bauart des Modells ab.
Multicopter sind i.d.R. erstens relativ klein (unter 1m) und zweitens
symmetrisch aufgebaut. Dadurch ist die Fluglage schon bei 100m
Entfernung nur noch schwer zu erkennen und somit ein sicheres Steuern
nicht mehr möglich. Mit "Sparte" sind also "Drohnen" gemeint. Modellflug
beschränkt sich aber nicht auf Multikopter. Die Fluglage von großen
Flächenmodellen ist bis in einige 100m klar erkennbar, bei manchen sogar
bis zur Reichweitengrenze der Funke (~1km). Und Segelflug läßt sich halt
mit einer Höhenbegrenzung auf 100m nicht mehr sinnvoll ausüben.
Jörg W. schrieb:> Die geplante Regelung behindert damit offenbar vor allem die, von> denen sich auch bisher schon kaum jemand auf den Nerv gegangen> fühlte (weil sie fernab normaler besiedelter Gebiete agieren),> während sich für die allgegenwärtigen *kopter, von denen ja> wohl auch hier manch einer genervt zu sein scheint, dadurch gar> nichts ändern würde.
Das ist doch genau die derzeitige Praxis der Politik.
Nach dem Motto:
Die Strafen für Selbstmordattentäter müssen verschärft werden!
Christian J. schrieb:> Ich war früher mal mit Sonden auf> "Schatzsuche". Es verging kein Tag an dem nicht irgendein Depp die> Polizei rief (...)
das hatte ich hier in der Gegend anders erlebt.
Auch Sondengänger und ich bin damit mal über etliche Äcker gestiefelt
und in einem Waldstück gewesen, das früher mal ein kleiner Güterbahnhof
war.
wie eben fast jeder Ort einen Gleisanschluss hatte. Heute
Naturschutzgebiet.
Einige fragten, was das denn fürn komisches Teil wär (Eigenbau)
und haben interessiert zugeguckt.
auf einem Acker tatsächlich eine alte dänische Kupfermünze gefunden.
Der Bauer hat mir das Ding gegen eine Gertenkaltschale überlassen.
Spätestens damit weicht man die Leute auf.
auf dem ex-Gleisanschluss traten dann lauter Bleistücke zutage.
Das war ein ganzer Schwung voll, ich bin extra 2 mal hingestiefelt.
Mit Meinem Verständnis von Naturschutz habe ich die Teile also geborgen.
und abgegeben. Aber auf dem Schrottplatz ;)
Jörg W. schrieb:> Fpga K. schrieb:>> Hab ich doch, die wesentliche Aussage wörtlich wiedergeben. Nochmal:>> "Damit liegt rein faktisch schon jetzt eine Flughöhenbegrenzung von etwa>> 100 Metern für diese Sparte vor".
...
> Dass das deine Meinung ist, ist was> anderes, aber du unterstellst, dass auch der Modellflugverband> „eigentlich deiner Meinung“ sei. Das ist er ganz offensichtlich> nicht, wenn man sich die komplette Stellungnahme dort durchliest.
Nein ich bewerte nicht eine "Meinung" des Modellflugverbandes sondern
die Praxis, Konkret die Frage "Welche Fughöhe braucht ein Modellflieger
für den sinnvollen Einsatz". Dazu findet sich leider auch in der Rubrik
"Faktencheck" bestenfalls zwischen den zeilen etwas, führt aber in
Kombination mit eigener Erfahrung, Analogievergleich mit Koptern und
Einschätzung der Vorgabe Flug auf Sicht zu der Aussage das Flugmodelle
im Bereich bis 100m unterwegs und eine Einschränkung auf diesen Bereich
daher den Status quo nicht wesentlich ändert.
> „Echte“ Flugmodelle (gerade Segler) können wohl auch schon mal einige> Meter Spannweite haben(*), dadurch kann man sie auch in großen Höhen> noch erkennen.>> (*) Der von dir zitierte Rathausmann ist 6 m hoch, und den erkennt> man aus einem Umkreis von mehr als einem Kilometer. Wenn du jetzt> einen Segler von 3 m Spannweite nimmst, dann sollte klar sein, dass> man den auch in mehr als 100 m Höhe noch gut sehen kann.
Bloßes Erkennen eines Objektes reicht nicht zur Steuerung, es muss auch
die Fluglage erkennbar sein (rechts geneigt, Nase oben - geringe Fahrt
-kurz vor Strömungsabriss) und eigentlich auch die Position der
Steuerklappen. Und das nicht nur bei günstigenen Sichtbedingungen
sondern auch wenn man nur noch blinzeln aufschauen kann weil der
strahlendblaue Himmel blendet. Probier das mal am Rathausmann aus,
erschwerend kommt bei der Abschätzung der Fluglage hinzu das am Himmel
eine Waagerechte oder horirontale Linie zur Abschätzung des
Neigungswinkel fehlt. Also muss ma so nach oben schauen das der Horizont
zur Orientierung noch im Sichtfeld ist. Das wird um so schwieriger je
mehr man den Kopf in den Nacken dreht.
> Die geplante Regelung behindert damit offenbar vor allem die,
Nein, diese Behinderung wird zwar behauptet aber nirgends nachgewiesen.
Es recht nicht die "existentielle Bedrohung eines Hobbies". Die Petition
stilisiert die Modellflieger als (kriminalisierte) Opfer staatlicher
Willkür. Ist ja heute üblich. Und da wird auch schon mal in Thread mit
Strassenkampf gedroht und vorab der Regierung die Verantwortung dafür
zugewiesen :
Beitrag "Re: Petition - Hände weg vom Modellflug, Herr Dobrindt"
MfG,
Da redet ein Blinder über Farben. Du hast bestimmt noch nie ein
Modellflugzeug gesteuert, oder?
100 Meter höhe ist nichts. Ich bin letztes Wochenende mal mutwillig bis
zu der Höhe geflogen wo ich gesagt hätte, dass ich hier noch alles
sicher unter Kontrolle habe. Das war bei einem 1,8m Elektrosegler 250m.
Persönlich bin ich mit einem ähnlichen Flieger schon auf 500m gewesen.
Das war dann aber doch extrem, da darf man keine Sekunde wegschauen.
Also war es für mich ein einmaliger Rekord, meine Wohlfühlzone liegt
aber bis 250m. Bei einem 5 Meter Segler ist das natürlich anders. Bei
Hubschraubern und Drohnen liegt die Grenze wesentlich tiefer weil diese
kleiner sind und die Eigenschaft haben auch mal Rückwärts fliegen zu
können. Ein Flieger fliegt meist vorwärts, da kann man die Lage auch in
größeren Höhen gut einschätzen.
Warum muss ich beim Fliegen die Klappen sehen können? Das kann ein 737
Pilot auch nicht. Wenn das Höhenruder nicht reagiert merken das Pilot
und Modellpilot sehr schnell, da muss ich es nicht sehen. Auch einen
drohenden Strömungsabriss merke ich nicht an einem 5° Anstellwinkel -
den ich natürlich nicht sehe - sondern am Flugverhalten. Und wenn die
Strömung mal abreist (meist mutwillig): Das Flugzeug geht in einen 45°
Sturzflug, nimmt Fahrt auf und nach spätestens 30 Höhenmeter hat man es
wieder unter Kontrolle. Wenn das in über 100 Metern Höhe passiert geht
bei mir noch nicht einmal der Puls hoch.
Man darf bei der 100 Meter Grenze nicht vergessen dass Modellflug in 3
Dimensionen stattfindet. Ein Kunstflieger hat schonmal Steigraten von
über 20m/s. Wenn ich da zu einem Looping ansetze ist es kaum möglich
unter 100 Meter zu bleiben. Außer man fliegt sehr tief aber das ist
gefährlich.
Ich persönlich betreibe Modellflug schon seit 15 Jahren. Durch das
Basteln ist mein Interesse für Technik gewachsen und (vielleicht auch
desswegen) bin ich Ingenieur geworden. Es ist Entspannung vom Alltag auf
einer ruhigen Wiese zu sitzen und die Fluggeräte zu fliegen. Andere
haben andere Hobbys. Ist auch Okay. Aber die jenigen die sagen "Scheiß
auf die Modellbauer" scheinen selber keine Hobbys zu haben. Ansonsten
müssten sie sich mal Vorstellen wie es wäre wenn man ihr Hobby verbieten
wöllte. Wieviel verletzte gibt es jedes Jahr beim Hobby Fussball?
Gebrochene Knochen, Platzwunden, Kreuzbandriss, ... Kein Mensch kommt
auf die Idee die Spielregeln so zu verändern dass sich ja keiner
Verletzen kann.
Während meines Hobbys habe ich niemanden Verletzt und habe immer
Rücksicht auf Anwohner und Flugzeuge genommen. Es ist auch nie zu einer
gefährlichen Situation gekommen wo Gefahr für Andere bestand.
Petition, die... ursprünglich von petting: Man ist beschäftigt, hat ein
schönes Gefühl dabei und es hat keine Folgen.
Schon mal erlebt, daß irgendeine dieser Onlinepetitionen irgendwas
bewirkt hätte...?
Ich glaub da auch nicht dran. Ich selber werde wohl darauf keinen
Einfluss haben. Wird dann halt wie beim Motorrad fahren. Dort ist es
auch schwer mit 120PS auf einer leeren Landstraße Gesetzeskonform zu
fahren.
(Für diesen Satz gebe ich mir selber -10 Punkte ;) )
Timm T. schrieb:> Schon mal erlebt, daß irgendeine dieser Onlinepetitionen irgendwas> bewirkt hätte...?
sehe ich ähnlich auch bei Demonstrationen gegen was auch immer.
damals gabs sogar Tote. Und? die AKWs stehen.
Wenn der Staat etwas wirklich will,
dann hat der Bürger das Maul zu halten.
Betonköpfe gabs nicht nur hinterm Eisernen Vorhang.
"hinter" oder "vor" das ist in der Beziehung gleichermassen egal.
Da redet ein Blinder über Farben...
Bei der Profi F3A X Kunstflug Klasse mit Modellen in der 2,7m 13kg
Klasse fängt der Flugraum bei einer Mindesthöhe von 50m an und geht bis
200m.
4 Zylinder 120ccm oder auch Elektro Antriebe bis 8kW sind keine
Seltenheit
https://de.wikipedia.org/wiki/F3A-Xhttps://www.toni-clark.com/deutsch/service/video_vm120b2-4t_mxs_faszination_modellbau.htm
Bei den Segel Kunstflug Klassen werden 6m Segler per Schleppmaschine auf
500m geschleppt, damit die das vorgeschriebene Programm abspulen können.
Unser Thermik Opa mit seinen 80 Jahren fliegt mit seinem 2,6m Segler
typisch in Regionen von 300m+
Für einen schönen großen Looping mit meinem 500er Heli reichen mir 100m
auch nicht, ganz zu schweigen von den Kollegen mit den 700/800er.
Vom 15.4. bis 17.4 findet in Soest die ProWing Veranstaltung statt,
wenns nicht zu weit ist, einfach mal hinfahren. Dort sind auch Modelle
>25kg live zu sehen.http://www.prowing.de/
Fpga K. schrieb:> Das steht in völligen Widerspruch zu der Aussage die der Autor ein paar> Sätze früher trifft, sinngemäß: die Modellfliegerei findet bereits heute> faktisch in einer Höhe von bis zu 100m statt.
Du redest Unsinn und hast keine Ahnung. Sorry, aber ich fliege seit 10
Jahren. Alle Arten von Verbrennern und Kleinmodellen fliegen ca bis
100m, nahezu aber jeder Segler muss auf 250 - 400m damit er Thermik
suchen kann. Ich bin regelmässig auf 500m mit meinem 3,50m Segler und
sehe noch alles auch mit Brille. Und beim F-Schlepp geht es auch in die
Bereiche 400-600m.
Und wer registriert schon seinen Schaumwaffel Funjet und schraubt ein
Nummernschild drauf? Jedes Modell wiegt über 500g. Hält ein paar Monate
und dann ist es hinüber.
Ob mit oder ohne Petition: Die Leute werden auch weiterhin fliegen. Nur
werden sie aus den Vereinen austreten und wild fliegen gehen. Kann
Dobrindt ja mal sehen wie er jede Wiese und jeden Hügel in Deutschland
kontrollieren will. Und genau das gilt es zu verhindern, dass wir
Vereinsflieger in die Illegalität gehen müssen für unser Hobby.
Ihr wisst doch wie Gesetze zustande kommen...
möglicher Gedankengang des Verkehrsministers:
>Muss es denn unbedingt Modellflug sein, um das Ingeniuerwesen >voranzutreiben?>Dass Flugzeuge funktionieren wissen wir ja nun seit mehr als 100Jahren.>Es kann alles höchstens noch um paar dez effizienter gestaltet werden,>aber das erledigt ja die Wirtschaft, die mit mir im Dialog steht, mit >millardenschwerer Forschung.>Zudem sind anti-Terror Maßnahmen bestens für mein Image.
Heute ist mein Spielzeugkopter angekommen.
Macht schon Spaß, damit rumzuschwirren. Allerdings ist der so klein,
dass es mir gar nicht in den Sinn kommen würde, damit auf 100 Meter
hochzugehen. Ab etwa zehn Meter erkenne ich nämlich die Position nicht
mehr zuverlässig - und wenn der Kopter dann auf dem Hausdach notgelandet
werden muss, weil er aus der Sicht geraten ist, dann ist das unlustig.
Wüsste auch nicht, wozu man mit so einem Spielzeug da rumschwirren
sollte, wo es gefährlich ist.
Mir reicht es, im Zimmer und im Garten damit Kunststücke anzustellen.
Leute, da geht's um GANZ was anderes als diese Spielzeuge für Kinder
oder die Drohnen die von irgendwelchen Deppen mitten in der Stadt weil's
lustig ist gestartet werden.
Modellflieger (also die, die da "ernsthaft" das Hobby betreiben, und
nicht erst seit den 5 Jahren die's jetzt diese Billigdrohnen gibt die
jeder Vollhorst relativ unfallfrei fliegen kann) sind OHNEHIN bereits
alles was Ihr hier fordert. Die fliegen nicht in der Stadt. Die lassen
Euch das Ding nicht auf'n Kopf fallen weil sie erstens gelernt haben wie
man damit umgeht und zweitens wo fliegen wo Ihr NIE hinkommt. Die
fliegen irgendwo mitten in der Pampa Kilometer von der nächsten
Hundshütte. Also kommt endlich wieder runter von Eurem "wird Zeit dass
was unternommen wird" Trip!
Weil all das was Ihr da fordert IST bereits FAKT. Es ist bereits
VERBOTEN in geschlossenen Ortschaften zu fliegen. Es ist bereits
VERBOTEN Luftaufnahmen ohne entsprechende Genehmigung (sowohl staatliche
als auch des Aufzunehmenden) zu machen. Es ist bereits untersagt
irgendwo Modellflugzeuge zu betreiben wo dies die Luftfahrt
beeinträchtigen KÖNNTE. Genaugenommen ist es überall nicht gestattet wo
nicht explizit dafür eine Genehmigung existiert.
DAS IST ALLES BEREITS GESETZ!
Heinz L. schrieb:> Es ist bereits> VERBOTEN Luftaufnahmen ohne entsprechende Genehmigung (sowohl staatliche> als auch des Aufzunehmenden) zu machen.
Ich weiß nicht, ob es so einfach ist: Beim FPV-Fliegen guckt man auf
einen Monitor oder durch eine Brille - aber man zeichnet nicht
zwangsläufig auf. Wenn ich dabei beim Nachbarn Sachen sehe (die ihm
nicht gefallen), aber nicht aufzeichne - hätte ich ja kein Problem,
oder? Schließlich kann ich die auch sehen, wenn ich auf meinen Obstbaum
klettere, und der Paparazzo in seinem Hubschrauber mit
super-Teleobjektiv sieht es noch viel besser und schärfer..
Und das weiß ich woher ob Du das aufzeichnest? Bzw eben der Gesetzgeber?
Übrigens: Ich weiß jetzt nicht die Gesetzeslage in DE, aber hierzulande
wär das auf den Kirschbaum steigen oder 'n Heli mieten damit Du den
Nachbarn beim Sonnenbad zuschauen kannst auch strafbar. Ausser Du wohnst
neben Merkel oder Bohlen, Promis ("Personen öffentlichen Interesses")
müssen sowas (in bestimmten Grenzen) dulden.
Heinz L. schrieb:> Übrigens: Ich weiß jetzt nicht die Gesetzeslage in DE, aber hierzulande> wär das auf den Kirschbaum steigen oder 'n Heli mieten damit Du den> Nachbarn beim Sonnenbad zuschauen kannst auch strafbar.
jetzt wird's ein bischen albern: Wenn ich mit einer Handsäge auf meinen
Kirschbaum steige, einen alten Ast absäge und Dich dabei beobachte
(huch, das wollt ich gar nicht sehen) - dann finde mal einen, der mich
dafür bestraft..
ok, "hierzulande" hab ich nicht beachtet - wo wohnst Du denn??
Österreich. Und es ist natürlich immer 'ne Frage wer da nun was macht.
Wenn Du auf den Baum steigst mit der Säge in der Hand und da am Ast 'ne
Viertelstunde rumhantierst, anschließend runtersteigst und die Nummer
ist gegessen wird keiner was sagen.
Wenn Du anschließend im Schlafzimmer wieder auftauchst mit'm Feldstecher
um die süße Muschi zu beobachten, einhändig damit die andere sich was
anderes zum Spielen suchen kann, ist's wiederum was anderes.
Solche "aber es ist ja nicht verboten, also mach ich mal" Mentalität
führte übrigens genau zu diesem beschissenen Gesetzesentwurf. Weil wir
grad beim Thema sind.
Heinz L. schrieb:> Es ist bereits VERBOTEN in geschlossenen Ortschaften zu fliegen.
Das trifft nur auf Modelle mit Verbrennungsmotor zu, nicht für
elektrisch betriebene. Nichtsdestotrotz verkneift sich das ein
vernunftbegabter Modellflieger normalerweise.
wie bereits oben erwähnt, werdet auch Ihr Modellbauer
nicht um gewisse Veränderungen herum kommen.
Gesellschaften und Erkenntnisse ändern sich.
Dies hat Auswirkungen auf alle.
Und dem kann man sich nun mal nicht entziehen.
..ja und wenn die geänderte Gesellschaft dann langsam zu doof ist, wird
sie geändert.
Ich lasse mir weder Fliegerei noch Verbrenner verbieten, egal wo.
Kameras benutze ich aber nicht.
Gruß,
Holm
▶ J-A von der H. schrieb:> wie bereits oben erwähnt, werdet auch Ihr Modellbauer> nicht um gewisse Veränderungen herum kommen.>> Gesellschaften und Erkenntnisse ändern sich.> Dies hat Auswirkungen auf alle.> Und dem kann man sich nun mal nicht entziehen.
Was ist denn Dein liebstes Hobby?
Was, wenn jemand kommt und Dir das verbieten will?
Bleibst Du dann bei Deiner Aussage und gibst dem nach?
Oder magst Du bloß die Modellbauer nicht?
Stefan M. schrieb:> Was ist denn Dein liebstes Hobby?> Was, wenn jemand kommt und Dir das verbieten will?
Ähm hallo? Ich weiß ja nicht unter welchem Stein Du lebst, aber früher
konnte man diversen Chemikalienbedarf zum Leiterplattenmachen kaufen,
ohne wie ein Bombenbauer verdächtigt zu werden. Heute bekomme ich nicht
mal mehr Glanzzinn bei Conrad.
Timm T. schrieb:> Ähm hallo? Ich weiß ja nicht unter welchem Stein Du lebst, aber früher> konnte man diversen Chemikalienbedarf zum Leiterplattenmachen kaufen,> ohne wie ein Bombenbauer verdächtigt zu werden. Heute bekomme ich nicht> mal mehr Glanzzinn bei Conrad.
Dann beschwer Dich bei den Bombenbauern, was hat der Dobrindt damit zu
tun?
Oder kauf beim Bürklin - aber das ist dir ja schon genannt worden:
Beitrag "Kein Seno Glanzzinn mehr?"
MfG,
BTW: Was hat Conrad Glanzzinn mit Bombenbau zu tun?
Fpga K. schrieb:> Dann beschwer Dich bei den Bombenbauern
Wenn die Bombenbauer demnächst ein Attentat mit einem LKW begehen,
werden dann LKWs verboten?
Jörg W. schrieb:> Fpga K. schrieb:>> Dann beschwer Dich bei den Bombenbauern>> Wenn die Bombenbauer demnächst ein Attentat mit einem LKW begehen,> werden dann LKWs verboten?
Die werden/wurden registriert um den Verantwortlichen Halter zu
ermitteln. Und eine Haftpflicht wurde eingeführt. Jetzt nicht wegen der
Bombe sondern um Schäden die Dritten entstehen können zu kompensieren.
Genauso läuft es auch bei den Modellfliegern - der Halter eines 20 kg
Kleingarten-StuKas muss sich registrieren damit im Schadensfall ein
Verantwortlicher ermittelt wird. Und eine Haftpflicht wird i.d.R. über
eine Vereinsmitgliedschaft abgeschlossen. Der sorgt durch den Unterhalt
von Modelflugplätzen im Abstand von 1.5 km von Wohnsiedlungen das keiner
vom schwebenden Rasenmäher um seine Ruhe gebracht wird.
Und das ist so schon seit Jahrzehnten so und Dobrindt will das auch
nicht ändern. Trotzdem ein Getöse von wegen Vertreibung in die
Illegalität und so. Wie sagt Obelix: Die spinnen - die Flieger.
http://www.rc-network.de/magazin/artikel_06/art_06-021/art_021-01.htmlhttp://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html
MfG,
Fpga K. schrieb:> Dobrindt will das auch nicht ändern.
Du hast den weseentlichen Punkt vergessen: die Flughöhe.
Gegen eine „offizielle“ Registrierung hätte vermutlich dann kaum
jemand etwas, wenn man die aus der Portokasse bezahlen kann. Aber
wie die Bürokratie in diesem Lande typischerweise läuft, wird genau
das nicht der Fall sein, sondern eine solche (statt einerr wie bisher
offenbar üblich eigenverantwortlich angebrachten Kennzeichnung) wird
mit happigen Größen zu Buche schlagen. Wenn ich mir ansehe, dass
eine simple Amateurfunkprüfung 70 Euro kostet (auch von Jugendlichen!)
und die anschließende Rufzeichenzuteilung nochmal so viel, und dass
ein Flugmodellbauer eben oft nicht nur ein Modell hat, dann kannst
du dir ausrechnen, dass nur für die blöde Verwalterei völlig
unproduktiv unsinnige Ausgaben entstehen werden – bei den ehrlichen
Leuten natürlich. Die, die sich nicht um die Regelungen kümmern und
einfach nichts dranpappen, sich nicht registrieren lassen, bei einem
Schaden als Halter nicht auffindbar sind, denen entstehen die Kosten
nicht. Um die müsste man sich aber eigentlich kümmern.
Jörg W. schrieb:> Fpga K. schrieb:>> Dobrindt will das auch nicht ändern.> Gegen eine „offizielle“ Registrierung hätte vermutlich dann kaum> jemand etwas, wenn man die aus der Portokasse bezahlen kann.> Aber> wie die Bürokratie in diesem Lande typischerweise läuft, wird genau> das nicht der Fall sein, sondern eine solche (statt einerr wie bisher> offenbar üblich eigenverantwortlich angebrachten Kennzeichnung) wird> mit happigen Größen zu Buche schlagen.> Wenn ich mir ansehe, dass> eine simple Amateurfunkprüfung 70 Euro kostet (auch von Jugendlichen!)> und die anschließende Rufzeichenzuteilung nochmal so viel,
Es gibt auch Bänder/Betriebsarten auf denen man ohne Prüfung funken
kann. Die Leistungsbeschränkung ist da so gewählt das damit "wenig
Schaden" angerichtet werden kann. Die selbe Unterteilung lässt sich auch
beim Modellbau beobachten: Schwere Gartenzwerk-Bomber sind hinsichtlich
Registrierung/Haftpflicht stärker reglementiert als die Copter-Mücken.
Fernergibt es bei den Amateurfunker die Möglichkeit unter einen
Club-Rufzeichen zu arbeiten. Also das Hobby unter Aufsicht einer Gruppe
erlernen. So funktionieren auch die Modefliegervereinen, da ist in der
Jahresgebühr die Versicherung mit drin und der Flugplatz liegt dort wo
er keinen stört
> Die, die sich nicht um die Regelungen kümmern und> einfach nichts dranpappen, sich nicht registrieren lassen, bei einem> Schaden als Halter nicht auffindbar sind, denen entstehen die Kosten> nicht. Um die müsste man sich aber eigentlich kümmern.
Ja genau auf diese zielen ja auch die Anstrengungen des BMVI. Das wird
deutlich wenn man die Hintergründe der Petirion beleuchtet.
Die Änderungsankündigung des BMVI ist dort:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/151108-drohnen.html?linkToOverview=js
Die bezieht sich auf Drohnen (ich interpretiere elektrisch betriebene
Copter) die von Privatpersonen genutzt werden. Für diesen Personenkreis
wird die Flughöhe auf 100m begrenzt. Diese Begrenznug entfällt bei einem
anderen Personenkreis: gewerblich und geprüft. Ob das auch
Privatpersonen betrifft die geprüft sind aber die Drohne als Hobby
betrieben ist nicht explizit geregelt - die Intention ist aber IMHO klar
- nur Oersonen "gefährliche" Flughöhen überlassen, die das
nachgewiesener Maßen beherrschen.
Vom klassischen (Verbrennungsmotor/Segler) Modellflug ist da nicht die
Rede. Ab 2015 wird behauptet des BMVI will die Flughöhe das auch für den
Modelflug so auslegen, ich hab da aber bis jetzt nichts offizeilles dazu
gefunden. Dagen findet sich für 2014 eine Information wie das BMVI die
Drohnenregelung in bezug zum Modellflug sieht:
http://www.mfsd.de/images/stories2014/pdf/140507_Info_Besuch_BMVI.pdf
Da steht das das Ministerium keine Änderung bezgl des Modellflugs sieht.
Aber:
"Allerdings kam vom BMVI der Hinweis, dass unser Gesprä
ch (und die Arbeit des BLFA-L) nur rein fachliche As-
pekte des Gesamtproblems umfasst. Wir entnehmen dieser
Bemerkung, dass durch fortgesetzte Überschreitung
der aktuell recht freizügigen Reglementierung des Mode
llfliegens, (z. B. entsprechende Negativ-Presse, durch
ins Netz gestellte Videos, welche derartige Überschreitungen
dokumentieren), dann der Handlungsbedarf so
groß werden könnte, sodass der Gese
tzgeber weitere Regelungen in diesem Bereich entwerfen müsste,
um dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung gerecht zu werden."
Das übersetze ich grob so: "Wenn die Modellflieger die Rowdies/Deppen
unter Ihnen die die bestehenden Regel fortgesetzt überschreiten nicht in
den Griff bekommen - Dann ist Schluß mit lustig"
Dem folgen inhaltlich auch die Modellflugvertreter:
"Alle Modellflieger in Deutschland, alle Modelflugverbände sollten
deshalb darauf hinwirken, dass nicht durch
das Ausleben einer nur vermeintlichen Freiheit Einzelner
die Freiheit des Modellfliegens in Deutschland fahrläs-
sig auf’s Spiel gesetzt wird. "
Die Rowdies sind also schon im Fokus des BMVI. Es sieht aber die
Verantwortung für eine ordentliche Selbstorganisation bei den
Modellfliegern selbst.
-> und dann kommt so ne Petition wo behauptet wird des Ministerium will
einfach aus Regulierungswut das Hobby kaputtmachen und man brauche keine
schliesung von gestzeslucken (Elektroflieger).
Man könnte meinen die Drohnenflieger hetzen die klassischen
Modellflieger gegen jegliche Vorschriftsänderung auf um weiter dank der
Gesetzeslücken ohne Haftpflicht, Aufsicht und Reglementierung durch die
Zivilisation zu pflügen. - Aber das (Aufhetzen der Modellflieger als
Instrumentalisierung zur Durchsetzung eigener Ziele) ist meine
prrsönliche Spekulation. ich bin der Meinung das man bezüglich de
Drohnen die Regeln so wie beschrieben enger fassen soll und zwecks
"Bestandsschutz" aus den Regularien der Sportwettkämpfen eine Flughöhe
für diese ableitet die den Wettkampf weiter gestattet. Beispielsweise
200m für Kunstflug, höher für Thermik - Vorbindung Sichtbarkeit
garantiert.
MfG,
Jeder Landwirt mit Pflanzenanbau kann im nu' nen ganzen Hänger voll
Stoffe bekommen, die am Sicherheitseinrichtungen gescannt die halbe Welt
still stehen lassen.
Ich nenne es mal Kupfer-Komplexbildner.
eines meiner Hobbies kannst Du in "Quick'n Dirty" sehen.
Basteleien aller Art. Für mehr bleibt mit Familie Haus und Hof kaum
Zeit.
Wenn ich das so schreibe, hat das nix damit zu tun dass ich irgendwen
nicht mag (bitte nicht immer irgendwas hinein interpretieren).
Ich erwähne lediglich das, was ist.
wie gesagt, wir werden immer vernetzter,
leben immer Enger zusammen
und das erfordert nun mal Änderungen in der Lebensweise.
Ich kann nix dafür dass man ein Hobby hat, das sehr viel Platz
erfordert.
Und ja:
Wenn man mich gängeln würde, fänd ich das natürlich auch nicht schön.
Nur: was soll ich dann machen?
Für die einzig wirksame Alternative komme ich in den Knast O_°
Oder glaubst Du dass es mit abwählen klappt? -
Is' doch eh alles der selbe Brei.
Man kann eh nur noch so wählen, damit die Stimme
bei einer demokratischen Partei bleibt.
Jörg W. schrieb:> Fpga K. schrieb:>> Dobrindt will das auch nicht ändern.>> Du hast den weseentlichen Punkt vergessen: die Flughöhe.>> Gegen eine „offizielle“ Registrierung hätte vermutlich dann kaum> jemand etwas, wenn man die aus der Portokasse bezahlen kann. Aber> wie die Bürokratie in diesem Lande typischerweise läuft, wird genau> das nicht der Fall sein, sondern eine solche (statt einerr wie bisher> offenbar üblich eigenverantwortlich angebrachten Kennzeichnung) wird> mit happigen Größen zu Buche schlagen. Wenn ich mir ansehe, dass> eine simple Amateurfunkprüfung 70 Euro kostet (auch von Jugendlichen!)> und die anschließende Rufzeichenzuteilung nochmal so viel, und dass> ein Flugmodellbauer eben oft nicht nur ein Modell hat, dann kannst> du dir ausrechnen, dass nur für die blöde Verwalterei völlig> unproduktiv unsinnige Ausgaben entstehen werden – bei den ehrlichen> Leuten natürlich. Die, die sich nicht um die Regelungen kümmern und> einfach nichts dranpappen, sich nicht registrieren lassen, bei einem> Schaden als Halter nicht auffindbar sind, denen entstehen die Kosten> nicht. Um die müsste man sich aber eigentlich kümmern.
Irgend Jemand hat mal "den Verwaltungen" erzählt, das man mit Computern
erfaßte Daten effizient sortieren kann. Der Einsatz von Computern hat
den Verwaltern Freizeit verschafft so das die Zeit haben auf dämliche
Ideen zu kommen und neue Vorschriften zu erfinden.
Hier zieht eindeutig der blöde Spruch: "Computer sind dazu da Probleme
zu lösen die man ohne sie nicht hätte".
Unser Staat ist so ausgelegt das jeden Tag neue Leute auftauchen die
berechtigt sind von Dir Geld geschenkt zu bekommen. Die Gegenleistung
dafür ist recht beliebig und geht meist gegen Null. (GEZ und Konsorten,
Verpackungsverordnung, Stiftung EAR).
Ich bin nun ein paar Jahre selbständig und weiß, das es in D unmöglich
ist eine Firma zu betreiben ohne mit irgendwelchen Beinen im Knast zu
stehen.
Wenn ich alle einschlägigen Vorschriften, Meldepflichten und
Versicherungen abschließen, beachten und zahlen würde, könnte ich mir
nichts mehr zu Essen kaufen, also unterbleibt das. Ich wäge ganz einfach
Interessen gegeneinander ab und ein Stück weit sind solche Sachen
mittlerweile ein PAL Syndrom...Probleme Anderer Leute.
Ich versuche allerdings auch nicht absichtlich zum Stein des Anstoßes zu
werden, d.h. ich mache mit einem Flugmodell keinen Krach der irgend
Jemanden stören könnte, zu mindest nicht absichtlich. Allerdings habe
ich hier halt auch speziell am Wochenende ständig das Vergnügen "die
fliegenden Rasenmäher" vom benachbarten Sportflugplatz in
Langhennersdorf beobachten und hören zu dürfen, zweifellos Alle
gemeldet, aber das kann einem schon gehörig auf den Beutel gehen, ich
sehe aber ein das die irgendwo rum fliegen müssen..
Ich bin kein Mitglied in irgend einem Modellflugverein, bin nicht
versichert und machs doch, sehr sehr selten und auf dem Privatgelände
eines befreundeten Landwirtschaftsbetriebes mit seiner Genehmigung.
Wenn dort eine Kontrollbehörde auftaucht und mir auf den Beutel geht,
haben die ein Problem mit Hausfriedensbruch und da die i.A. keine
Durchsuchungsbefehle mit haben treten die ab und zwar ohne längere
Diskussion.
Anmerkung:
Scheiß BRD!
In der DDR bildete sich um einem Modellflieger eine Traube Neugieriger
die sich an dem Modell freuten und klatschten.
Heute bildet sich eine Interessengemeinschaft Ruhegestörter die versucht
die Leutchen vollzupöbeln weil das Geräusch beim Fußballgucken stört und
drohen mit einer Klage.
Der Zusammenhalt der Leute geht flöten, jeder ist sich selbst der
Nächste und verklagt Jeden..der Streß bringt die Leute unter die Erde.
Weiter so, gibt eh zu viele Menschen auf der Erde.
Leute laßt doch mal Vernunft walten. Gönnt Anderen Ihren Spaß so werden
auch die Anderen Euch den Spaß gönnen. Kauft Euch ne private Gummizelle
in der Ihr Euch abreagieren könnt und spart das Geld für den Anwalt, es
ist zielführernder mit einem Bier zum Nachbarn zu gehen oder ihm in der
Kneipe mal einen aus zu geben als es den Advokaten in den Hals zu
stopfen, ihr bekommt sowieso kein Recht, sondern ein Urteil.
Gruß,
Holm
Edit:
>"was soll ich den machen?"
Kämpfen für Deine Interessen! Du sitzt der Irrmeinung auf das der
Staat/die Verwaltung/der Gesetzgeber Deine Interessen wahrnehmen. Dem
ist nicht so. Es werden im Kapitalismus ausschließlich die Interessen
verschiedener Clientel wie Hochfinanz oder Großindustrie verfolgt, das
sieht man z.B. an den Regeln der Stiftung EAR: maximaler Schaden für
Klein- und Kleinstbetriebe, kein Problem für Große. Der Export
Atomwaffenfähiger U-Boote nach Israel liegt auch nicht in meinem
Interesse, findet aber trotzdem statt, genauso wie der Export von
anderen Waffen in Kriesengebiete. Es ist auch nicht in meinem Interesse
meine Rente an Griechenland zu verschenken oder Rechtsradikale in der
Ukraine zu unterstützen.
Fpga K. schrieb:> Fernergibt es bei den Amateurfunker die Möglichkeit unter einen> Club-Rufzeichen zu arbeiten.
Noch einer, bei dem du dich nicht auskennst …
Benutzung einer Klubstation bedarf in DL stets einer vorherigen
bestandenen Prüfung und der Zuteilung des personengebundenen
Rufzeichens, d. h. auf die bereits genannten (minimal, Klasse A
wird noch teurer) 140 Euro an Verwaltungsgebühren kommen dann nochmal
110 Euro für das Klubstationsrufzeichen drauf – OK, einmal für alle,
aber nur, bis ggf. der dafür verantwortliche Funkamateur die
Verantwortung an jemanden anders weiterreichen will, dann sind erneut
110 Euro fällig.
Wohlgemerkt, das alles nur für die Verwaltung eines Hobbys.
Holm T. schrieb:> Irgend Jemand hat mal "den Verwaltungen" erzählt, das man mit Computern> erfaßte Daten effizient sortieren kann. Der Einsatz von Computern hat> den Verwaltern Freizeit verschafft so das die Zeit haben auf dämliche> Ideen zu kommen und neue Vorschriften zu erfinden.
die Verwalter haben mehr Freizeit.
Nur wenns denn mal auf was ankommen sollte,
haben Ermittler aber bestimmt mehr Arbeit als nötig,
Weil sowas dann ja gerne wieder Ländersache sein darf.
Weshalb jedes Bundesland wieder eigene Regelungen hat.
Mithin eigene Computersysteme,
die sich idealerweise untereinander nicht "verständigen" können.
Jörg W. schrieb:> Fpga K. schrieb:>> Fernergibt es bei den Amateurfunker die Möglichkeit unter einen>> Club-Rufzeichen zu arbeiten.>> Noch einer, bei dem du dich nicht auskennst …
Doch, doch man kann auch vor der Prüfung und ohne personengebundenes
Rufzeichen auf den Amateurbändern legal funken. Allerdings nicht mit dem
Stationsrufzeichen (war noch ein bißchen müde heut früh) sondern auf
Ausbildungsrufzeichen und unter Anleitung/Aufsicht eines lizensierten
Funkers. Also nix mit 140€ für den ersten Funkverkehr, Sports- und
Teamgeist machts möglich
http://www.darc.de/distrikte/x/11/ausbildung/http://www.darc.de/distrikte/t/01/unsere-stationen/dn1moh-ausbildungsrufzeichen/
So ein Ausbildungsrufzeichen kann jeder Funkamateur beantragen. Kost
zwar wieder 70 € aber damit könnt ich Frau, Kinder und Strassenkids
praktischerweise und 100% real life an ein sinnvolles Hobby führen. Das
sollte es wert sein.
MfG,
Fpga K. schrieb:> Doch, doch man kann auch vor der Prüfung und ohne personengebundenes> Rufzeichen auf den Amateurbändern legal funken. Allerdings nicht mit dem> Stationsrufzeichen (war noch ein bißchen müde heut früh) sondern auf> Ausbildungsrufzeichen
Ja, aber rein für die Ausbildung. Das ist ausdrücklich nicht dafür
gedacht, dass man damit dann ständig als Familienmitglied arbeitet.
Und, du hast es ja schon festgestellt, auch das kostet nochmal happig
Geld. (Ich habe sowohl ein Ausbildungsrufzeichen als auch bin ich
verantwortlicher Funkamateur einer Klubstation.) Wenn der Nachwuchs
dann tatsächlich Interesse hat, sind die besagten EUR 140 (oder mehr,
falls Wiederholungsprüfungen notwendig werden oder Klasse A gewünscht
ist) fällig.
Aber darum ging's ja in diesem Thread nicht.
Ich wollte damit nur andeuten, dass ich sehr gut verstehen kann, dass
die Modellbauer schon allein finanziell sich gegen eine „amtliche“
Registrierpflicht wehren: sie kamen offenbar jahrzehntelang damit hin,
dass sie einfach ihren Namen, Telefon etc. auf dem Modell anbringen,
und die, die es nicht taten, werden sich auch nicht um eine
Registrierpflicht scheren.
Ich frage mich aber wie ein Verwaltungsaufwand für die 70 bzw. 140 Euro
seitens der Ämter begründet wird. Wieviel "Gebührenhebesatz" ist da
dabei?
Wenn ich die geballte Fachkompetenz und die Preise auf unserer KFZ
Zulassungsstelle in FG ins Verhältnis setze kommt mir die Wurst und die
Schläfen fangen an zu pochen. In dem Laden bin ich nicht nur einmal "zur
Sau" geworden und das mit Recht.
Der mündige Bürger sollte sich Sowas nicht gefallen lassen und Sturm
dagegen laufen. Diese Leute sind elende Rostflecke am Spaten der
Arbeiterklasse :-)
Gruß,
Holm
Jörg W. schrieb:> Ich wollte damit nur andeuten, dass ich sehr gut verstehen kann, dass> die Modellbauer schon allein finanziell sich gegen eine „amtliche“> Registrierpflicht wehren: sie kamen offenbar jahrzehntelang damit hin,> dass sie einfach ihren Namen, Telefon etc. auf dem Modell anbringen,> und die, die es nicht taten, werden sich auch nicht um eine> Registrierpflicht scheren.
Kommt halt auf die Höhe an. In den USA müssen die Kopter bereits seit
Dec. registriert werden - Gebühr 5 US$. In den ersten 30 Tagen sogar
kostenfrei:
http://www.faa.gov/news/press_releases/news_story.cfm?newsId=19856
Was die Gebühren allgemein in D betrifft. Nun das Hauptproblem ist m.E.
die Intransparenz - also eine Erklärung bezüglich der hohen Spanne
zwischen den einzelnen Verwaltungsakten:
-Geburtsurkunde: Berlin 10€ | Bayern: 0
-Kfz Gebühren: je nach Anliegen 11 - 40€
http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/kfz-behoerden-gebuehren
-Heirat ca 150€
http://www.wuerzburg.de/de/buerger/standesamt/gebuehren/28294.Standesamt-und-Gebhren---Die-wichtigsten-Gebhren-nach-dem-Bayerischen-Kostengesetz.html
-Führungszeugnis: 13 Euro
Wobei die Amateurfunkprüfung bei der ja auch ein amtliches Dokument
ausgefertigt wird im Vergleich zu anderen Prüfung garmicht so teuer ist:
-TOEFL: 240$
-Medizinertest (TMS): 73 Euro
-Fahrprüfung Theorie|Praxis: 21|85
MfG,
Holm T. schrieb:> Diese Leute sind elende Rostflecke am Spaten der> Arbeiterklasse :-)
:-))
Das ist ein schöner Ausdruck. Den lege ich gleich in meinem
String-Speicherbereich ab.
MfG Paul
Icke ®. schrieb:> Heinz L. schrieb:>> Es ist bereits VERBOTEN in geschlossenen Ortschaften zu fliegen.>> Das trifft nur auf Modelle mit Verbrennungsmotor zu, nicht für> elektrisch betriebene. Nichtsdestotrotz verkneift sich das ein> vernunftbegabter Modellflieger normalerweise.
Genau deswegen WEIL der Modellflieger mit Hirn sich sowas immer
verkniffen hat weil er nicht nur für 50 Cent Verstand hat sondern auch
weiss dass er seinen Flieger eher schwer wiederkriegt wenn der irgendwo
in ein Fenster einschlägt. Genau deswegen hat's dafür kein Gesetz
gebraucht.
Blöderweise kaufen sich jetzt auch Leute Fluggeräte, die den geistigen
Aufstieg zum Homo Sapiens noch vor sich haben. Und diese
Oxygenverschwender machen sowas. Und genau deswegen dreht der
Gesetzgeber jetzt durch. Und schießt, wie immer bei Aktionen der Marke
"Operative Hektik ersetzt geistige Windstille", über's Ziel hinaus.
Das Gleiche hast ja mit der diversen Chemie für die PCB-Herstellung. Bis
vor so 20 Jahren konntest kaufen was Du lustig bist. Problemlos. 30%
H2O2? Kein Thema, reicht 'n 5-Liter Ballon? Dann haben Idioten das Zeug
in die Finger bekommen. Ich red dabei jetzt noch nicht mal von Spinnern
die im Namen ihres imaginären Freundes sich selbst und die Umgebung
inneneinrichtungsmäßig umdekorieren wollen, da reichten schon die
Spezialisten, die sich die Haare mit 30%igem H2O2 bleichen wollten (weil
geht ja schneller, ist ja 10x so gut wie der 3% Mist vom Friseur, ne?).
Und jetzt kriegst das was Du brauchst bestenfalls noch in homöopatischen
Dosen. Und bestell ja nix Falsches, oder in der falschen Kombination,
sonst ist der Besuch von der GSG9/COBRA inklusive.
Das Problem ist doch, dass sich die Konzerne unsere Freiheit aneignen
wollen!
Wir sollen unsere Freiheit dafür opfern, dass die großen Multis sich
exklusiv am Allgemeingut des Luftraums bereichern können!
Philipp X. schrieb:> Wir sollen unsere Freiheit dafür opfern, dass die großen Multis sich> exklusiv am Allgemeingut des Luftraums bereichern können!
Übersetzung:
Modellflieger aller Länder vereinigt Euch - Nieder mit dem Kapital!
SCNR
Philipp X. schrieb:> dass die großen Multis sich> exklusiv am Allgemeingut des Luftraums bereichern können!
bei Bodenschätzen akzeptiert das jeder.
beim Erdöl gibts auch keinen Fair-Trade
▶ J-A von der H. schrieb:> Philipp X. schrieb:>> dass die großen Multis sich>> exklusiv am Allgemeingut des Luftraums bereichern können!>> bei Bodenschätzen akzeptiert das jeder.> beim Erdöl gibts auch keinen Fair-Trade
Eigentlich schon, Öl und Bodenschätze haben viele Länder reich gemacht:
Arabische Halbinsel, Russland, Kanada, Australien, USA, Anrainer
Kaspisches Meer, .... Das andere Länder der Besitz an diesen nicht zu
Wohlstand verholfen liegt selten an den Bodenschätzen selbst sondern an
Bürgerkriegen, Korruption und ideologischer Misswirtschaft. Ein Verzicht
auf Handel und Förderung nur weil damit Geld verdient wird macht keinen
Sinn. Geboten ist eine Regulierung die die Interessen von Modellfliegern
und Logistikern ausgleicht wie beispielsweise (Modell-)flugzonen um
Modelflugplätze (heute schon die Regel).
Der Modellflugplatz in VS-Zollhäusle beweist IMHO sehr gut wie mit
relativ einfachen Mittel (Abhören Flugfunk über Aussenlautsprecher da
Auflage bzgl. Funkkommunikationspflicht) eine unfallvermeidende
Kooperation von Modell- und da Rettungsfliegern ermöglicht wird:
http://www.mfgvs.de/modellflugplatz/http://sfg-schwenningen.de/wp-content/uploads/2015/01/NfL-1-329-14-RMZ-EDTD-Donaueschingen.pdf
MfG,
Fpga K. schrieb:> Geboten ist eine Regulierung die die Interessen von Modellfliegern und> Logistikern ausgleicht
Hör mir auf mit dieser ewigen Amazon Keule. Das kann es nicht sein. Das
Problem ist ein anderes, dass erkennt man mit einem Mindestmaß an
technischem Verstand.
Fpga K. schrieb:> wie beispielsweise (Modell-)flugzonen um Modelflugplätze
Was ist mit Fliegen über dem Privatgrundstück, Hangflug, Wildflug
allgemein? Hier sollen bestehende Rechte beschnitten werden und dagegen
lohnt es sich zu kämpfen.
Das würdest du auch tun wenn dir jemand DEIN Hobby klauen wollen würde.
Ich kann es nicht verstehen wie du dich da so reinhängen kannst, obwohl
es dich nicht betrifft. Vorauseilender Gehorsam?
Thomas H. schrieb:> Fpga K. schrieb:>> Geboten ist eine Regulierung die die Interessen von Modellfliegern und>> Logistikern ausgleicht>> Das> Problem ist ein anderes, dass erkennt man mit einem Mindestmaß an> technischem Verstand.
Diese "Mindestmaß an technischem Verstand" sprichts Du mir hier ab?
> Fpga K. schrieb:>> wie beispielsweise (Modell-)flugzonen um Modelflugplätze>> Was ist mit Fliegen über dem Privatgrundstück, Hangflug, Wildflug> allgemein? Hier sollen bestehende Rechte beschnitten werden und dagegen> lohnt es sich zu kämpfen.
Diese Rechte sind längst "beschnitten" um die Ruhezone in Wohngebiete,
Flugverkehrssicherheit, Naturschutz, Umweltschutz, Privatsphäre etc der
Nicht-Flieger zu gewährleisten. Vieles bedurfte keine Regulierung da die
meisten Modellflieger vernünftig genug sind mit ihren Stuben-StuKas
keine Mitbürger zu gefährden/verärgern.
Sture "Das ist aber mein Recht" - Anarchisten ist so eine
Rücksichtnahme und Bemühen um Interessen-Ausgleich aber Scheissegal -
die Folge Überregulierung.
Das ist das Problem. Ein anderes "Politaktivisten" die unter dem
Deckmantel "Freiheitsrechte" Modellflieger für den "Kampf gegen Multis"
etc. instrumentalisieren wollen.
MfG,
Fpga K. schrieb:> Diese "Mindestmaß an technischem Verstand" sprichts Du mir hier ab?
Ohne hier diese Diskussion wieder aufwärmen zu wollen, aber das mit den
Logistikern hast DU geschrieben.
Fpga K. schrieb:> Diese Rechte sind längst "beschnitten"...
Du tust so als ob sich nichts ändern würde, aber das ist falsch. Die
Höhenbeschränkung allein ist inakzeptabel. Glaubst du der Verband (DMFV)
würde so ein Wind machen wenn es um nichts gänge?
Ich denke es ist der falsche Weg. Die meisten würden weiter machen wie
bisher und dadurch kriminalisiert werden. Und dann sagen sie sich, wenn
wir eh schon illegal fliegen, scheiß auf alle anderen Regeln. Wozu ne
Versicherung wenn sie nicht zahlen muss weil ich die Regeln nicht
einhalte? Funkband/Leistung, egal, wir sind eh illegal. Warum in einen
Verein gehen wenn man dort nur in Kniehöhe fliegen darf? Ich starte
meinen 20kg Flieger jetzt hinterm Haus...
Also ICH möchte weiter legal fliegen und dafür kämpfen wir hier. Also:
unterschreiben!
Fpga K. schrieb:> Eigentlich schon (...)
wird Öl von einem Kleinkrauter gebohrt?
oder kauft man die Produkte doch eher von Global-Multis?
komm mir jetzt nicht mit Freien-T,
da sind die Kraftstoffe auch blau, gelb oder grün.
Holm T. schrieb:> ... Diese Leute sind elende Rostflecke am Spaten der Arbeiterklasse :-)> Gruß,>> Holm
Ja Holm,
wohin auch immer das auch führt, es gehört zum Prinzip der
Arbeitsteilung, dass die Einen arbeiten und die Anderen davon
profitieren. Und nach dem das Profitieren unterhaltsamer erscheint als
das arbeiten kommt Letzteres immer mehr aus der Mode, was zur Folge hat,
dass nur mehr die immer mehr schaffen müssen, welche sich nicht
rechtzeitig verpisst haben.
and so far
Namaste
Thomas H. schrieb:> Fpga K. schrieb:>> Diese "Mindestmaß an technischem Verstand" sprichts Du mir hier ab?>> Ohne hier diese Diskussion wieder aufwärmen zu wollen, aber das mit den> Logistikern hast DU geschrieben.>> Fpga K. schrieb:>> Diese Rechte sind längst "beschnitten"...>> Du tust so als ob sich nichts ändern würde, aber das ist falsch. Die> Höhenbeschränkung allein ist inakzeptabel.
Ja aber mit den anderen Änderungen ist der Verein einverstanden und auf
gleicher Linie mit dem Ministerium (Registrierung, Haftpflicht,
Begrenzung der Copterflughöhe). Daran wird auch in der Petition und den
Kommentaren dazu hingewiesen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schaerfere-Regeln-fuer-zivil-genutzte-Drohnen-Modellflieger-wehren-sich-gegen-Einschnitte-3197009.html
- "Anderen Forderungen des Bundesverkehrsministeriums, wie etwa der
Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht von unbemannten Fluggeräten,
die mehr als 500 Gramm wiegen, schließt sich der Verband an."
> Glaubst du der Verband (DMFV)> würde so ein Wind machen wenn es um nichts gänge?
Ich glaube nicht - ich hab die Petition gelesen und
Hintergrundrecherchen betrieben.
> Ich denke es ist der falsche Weg. Die meisten würden weiter machen wie> bisher und dadurch kriminalisiert werden. Und dann sagen sie sich, wenn> wir eh schon illegal fliegen, scheiß auf alle anderen Regeln. Wozu ne> Versicherung wenn sie nicht zahlen muss weil ich die Regeln nicht> einhalte? Funkband/Leistung, egal, wir sind eh illegal. Warum in einen> Verein gehen wenn man dort nur in Kniehöhe fliegen darf? Ich starte> meinen 20kg Flieger jetzt hinterm Haus...
Ich glaube nicht das du auf diese Weise weitere Sympathien für dein
Hobby unter den Mitbewohnern das Planeten gewinnst und eine Haltung wie
"Wenn ich den geringsten Kompromiss hinnehmen muss schlage ich alle
Regeln kurz und klein" ist einfach dämlich. Und nein, Modellflug wird
nicht illegal, er ist weiterhin gestattet.
> Also ICH möchte weiter legal fliegen und dafür kämpfen wir hier. Also:> unterschreiben!
Ich würde lieber eine Petition unterschreiben die substantiell klärt was
aus Sicht der Modellflieger dazu ist:
a) wie die Regeln derzeit aussehen
b) was die Modellflieger zur Zeit nutzen
c) wie eine Regelung ausschaut die eine friedliches Zusammenleben aller
weiterhin gestattet
Schaut man sich die Kontakte zw. dem Ministerium und dem Verband an wird
deutloch das seitens des Ministerium schon seit Jahren gedrängt wird,
das die Modellflieger dahingehend aktiv werden. Rausgekommen ist eine
Petition die unter dem Foto Marke "angepisster Halbstarker" jegliche
Zahlen vermeidet und den Eindrück erweckt den Modellfliegern würde alles
von 0 bis 1000m gehören und wenn sie nur einen Meter davon verlieren ist
das Hobby unmöglich. Fakt ist aber das es bereits seit Jahren
Höhenbeschränkungen gibt ohne das der Modellflug darunter gelitten hat.
Was der Modellflug essentiell an Raum braucht kann man beispielsweise an
den Kunstflugregularien nachlesen https://de.wikipedia.org/wiki/F3A-X -
da ist von einer Box mit 200m Abstand vom Piloten die Rede. Schaut man
sich die Platzordnungen der Modellflugplätze an, so findet man etliche
die "nur" bis 300 m zugelassen sind - ohne das der Verein seine Arbeit
eingestellt hat. Die 300m resultieren aus einem "abgesenkten
Kontrollraum" bspw. für Notarztflieger:
http://www.aeroclub-nrw.de/pdf/modellflug%20und%20hoehe.pdf
In Stürzelberg ist für den Verein die Höhe sogar auf 150m beschränkt -
trotzdem gibt es die Möglichkeit einen geordneten FlugBetrieb bis auf
300m auszudehnen wennman sich einige Regeln hält:
http://www.smc-ev.de/resources/Flugbetriebsordnung17_05_09.pdf
->
Sinnvoll wäre IMHO eine Initiative der Modellflieger, die beispielsweise
300m als Höchsthöhe für Kunstflug nennt und die Entwicklung einer App
vorschlägt mit der sich Beschränkungen wie beispielsweise wegen
Naturschutz von Wiesenbrütern einfach ermitteln lassen.
MfG,
Fpga K. schrieb:> - "Anderen Forderungen des Bundesverkehrsministeriums, wie etwa der> Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht von unbemannten Fluggeräten,> die mehr als 500 Gramm wiegen, schließt sich der Verband an."
Eine Kennzeichnungspflicht ist etwas anderes als eine Registrierung.
Eine Pferdekutsche, die auf der Straße fahren will, hat eine
Kennzeichnungspflicht, ein PKW dagegen muss registriert werden.
Jörg W. schrieb:> Fpga K. schrieb:> Eine Kennzeichnungspflicht ist etwas anderes als eine Registrierung.
Danke für den Hinweis, das ist tatsächlich vom procedere unterschiedlich
- aber der Zweck ist der selbe.
Kennzeichnungspflicht:
Anbringung einer Plakette mit Anschrift des Halters am Modell
Registrierung:
Eintrag des Halters in einem Register/Datenbank; Erteilung einer
Registriernummer; Registriernummer am Modell anbringen.
Beides dient der Identifikation des Halters.
Die Kennzeichnungspflicht wie beschrieben ist bereits in .de für einige
(schwere) Modelle vorgeschrieben, die Registrierungs(-pflicht) wurde in
den USA in diesem Jahr eingeführt.
Die Petition begrüßt die Kennzeichnungspflicht:
"Den Ansatz zur Kennzeichnung von Flugmodellen zwecks Identifikation des
Halters begrüßen wir ... bereits bestehende Kennzeichnungspflicht für
Modelle ... bewährt hat. ... Wir sind der Überzeugung, dass sich die
Zwischenfälle durch eine Verstärkung der Kontrollmöglichkeit und einer
stärkeren Sanktionierung nahezu komplett vermeiden lassen. ..."
Ob damit auch eine Registrierung nach US-Vorbild begrüßt wird ist IMHO
Ansichtssache. Persönlich halte ich die Registrierung für die
geeignetere Methode die Verantwortung des Halters umzusetzen.
US-Registrieung:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/USA-Hobby-Drohnen-muessen-ab-dem-21-Dezember-registriert-werden-3043955.htmlhttp://www.heise.de/newsticker/meldung/USA-300-000-Hobbypiloten-registrieren-ihre-Drohnen-3084403.html
Kennzeichnungspflicht in .de:
http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html#10http://www.pro-modellflug.de/faktencheck/
MfG,
Fpga K. schrieb:> Ob damit auch eine Registrierung nach US-Vorbild begrüßt wird ist IMHO> Ansichtssache.
Das hatten wir doch schon: in diesem unserem Lande wirst du es kaum
schaffen, eine Registrierung für einen Betrag hinzubekommen, den man
„aus der Portokasse“ bezahlen kann. (Ja, auch wenn die Amis sowas
hinbekommen.)
> Persönlich halte ich die Registrierung für die geeignetere Methode die> Verantwortung des Halters umzusetzen.
Warum? Diejenigen, denen es wichtig ist, die haben kein Problem mit
der Kennzeichnunspflicht und werden dieser genauso nachkommen, wie sie
ihre Modelle bislang freiwillig gekennzeichnet haben. Mit einer
Registrierpflicht würde ihnen jedoch bürokratischer und finanzieller
Aufwand entstehen.
Diejenigen, denen die Gesetze sowieso drei Meter am Gesäß vorbei gehen,
werden einen Teufel tun, sich um eine Registrierung zu scheren. Damit
begehen sie einen Ordnungswidrigkeit, für die sie haftbar sind, aber
was genau würde daran der Unterschied zwischen Kennzeichnung und
Registrierung ändern?
ich hab noch nicht wirklich herausgefunden, warum Änderungen in der
Gesellschaft an den Hobbies vereinzelter abzuprallen haben.
Man möchte quasi wie ein Fels in der Brandung stehen
und hoch erhobenen Hauptes den Untouchable mimen.
Eines ist aber Sicher:
Steter Tropfen zermürbt auch den letzten Stein.
Fpga K. schrieb:> Fakt ist aber das es bereits seit Jahren> Höhenbeschränkungen gibt ohne das der Modellflug darunter gelitten hat.
Fakt ist daß überall wo es nicht anders geregelt ist (z.B. in
Flughafennähe) der Luftraum G genutzt werden darf. Von einer
Höhenbeschränkung kann keine Rede sein.
Fpga K. schrieb:> Was der Modellflug essentiell an Raum braucht kann man beispielsweise an> den Kunstflugregularien nachlesen https://de.wikipedia.org/wiki/F3A-X -> da ist von einer Box mit 200m Abstand vom Piloten die Rede.
Modellflug ist mehr als F3A. Hier im Thread wurde schon mehrfach
aufgeklärt wie das mit Segelflugmodellen, Thermik, usw. funktioniert.
Egal, du weißt Bescheid. Erzähl uns von den Farben, Blinder.
Thomas H. schrieb:> Fpga K. schrieb:>> Fakt ist aber das es bereits seit Jahren>> Höhenbeschränkungen gibt ohne das der Modellflug darunter gelitten hat.>> Fakt ist daß überall wo es nicht anders geregelt ist (z.B. in> Flughafennähe) der Luftraum G genutzt werden darf. Von einer> Höhenbeschränkung kann keine Rede sein.
Ja klar du kennst Dich aus -- Selbstverständlich gibt es eine
Beschränkung bis zu welche Höhe der Luftraum in de ohne Anmeldung genutz
werden darf, siehe § 16a LuftVO. Der unkontrollierte Luftraum Golf
reicht nicht ins unendliche.
https://www.dmfv.aero/recht/nicht-ohne-grenzen-wie-hoch-darf-ich-fliegen/Thomas H. schrieb:> aufgeklärt wie das mit Segelflugmodellen, Thermik, usw. funktioniert.
Dann erzähl mal was man in höhe braucht um das 20 kilo geschoss sicher
durch die deutschen Lande zu steuern.
MfG,
Fpga K. schrieb:> Der unkontrollierte Luftraum Golf reicht nicht ins unendliche.
Das ist mir klar. Ich meinte das eher so dass 2500ft GND faktisch keine
Begrenzung für Modellflieger darstellt, da diese Höhe auch für die
großen Modelle ausreichend ist. Man kann natürlich alles falsch
verstehen wenn man will.
Fpga K. schrieb:> Dann erzähl mal was man in höhe braucht um das 20 kilo geschoss sicher> durch die deutschen Lande zu steuern.
Mal als Beispiel, mit meinem 2m Segler fliege ich bei besten
Wetterbedingungen auch mal knapp oberhalb 300m. Dieses Modell wiegt
keine 2 kg.
Und ich fliege auch nicht "durch die deutschen Lande" sondern in einem
Sektor von vielleicht 400m Radius um mich herum, der sehr gut einsehbar
ist was andere (bemannte) Luftfahrzeuge angeht.
Du siehst 100m Höhenbeschränkung sind ein Witz. Und einen 5m Segler kann
man bei gutem Wetter auch in 500m Höhe sicher fliegen.
Thomas H. schrieb:> Fpga K. schrieb:>> Dann erzähl mal was man in höhe braucht um das 20 kilo geschoss sicher>> durch die deutschen Lande zu steuern.>> Mal als Beispiel, mit meinem 2m Segler fliege ich bei besten> Wetterbedingungen auch mal knapp oberhalb 300m. Dieses Modell wiegt> keine 2 kg.> Und ich fliege auch nicht "durch die deutschen Lande" sondern in einem> Sektor von vielleicht 400m Radius um mich herum, der sehr gut einsehbar> ist was andere (bemannte) Luftfahrzeuge angeht.>> Du siehst 100m Höhenbeschränkung sind ein Witz.
Deshalb fände ich ja auch eine konstruktive Petition besser die bspw
dreihunder Meter als Höhenbegrenzung vorschlägt und sich dafür stark
macht Modellflugbegrenzte Zone bspw wg. Naturschutz besser zu
kommunizieren, bspw. per App:
Beitrag "Re: Petition - Hände weg vom Modellflug, Herr Dobrindt" - 2. Hälfte
Sich als Opfer Staatlicher Willkür insbesonders da man ja alles im Griff
hat bringt uns keinen Deut weiter.
Es ist schon verwunderlich; auf Baustellen/bei Dacharbeiten wird alles
abgesperrt und ggf sogar ein Sicherungsposten aufgestellt damit auch ja
keinem Passanten ein Hammer von 750g aus 10m am Kopf trifft, aber bei
einem Kilogrammschweren Geschoß in mehrere hundert Meter ist das "Null
-Problem"?!
MfG,
Wenn ein Passant in mehreren hundert Metern Höhe von einem "kilogramm
schweren Geschoß" getroffen warden würde, ware das sicher ein
interessanter Fall :-)
Zoe
Fpga K. schrieb:> Deshalb fände ich ja auch eine konstruktive Petition besser die bspw> dreihunder Meter als Höhenbegrenzung vorschlägt
Wofür? Du hast doch weiter oben schon die derzeitigen Grenzen
zitiert. Die sind doch offenbar durchaus ausreichend, wofür muss
man dann noch eine neue Grenze setzen?
Heinz L. schrieb:> Blöderweise kaufen sich jetzt auch Leute Fluggeräte, die den geistigen> Aufstieg zum Homo Sapiens noch vor sich haben. Und diese> Oxygenverschwender machen sowas. Und genau deswegen dreht der> Gesetzgeber jetzt durch. Und schießt, wie immer bei Aktionen der Marke> "Operative Hektik ersetzt geistige Windstille", über's Ziel hinaus.
Klasse ...
Allein schon die Formulierung verdient eine +1
Es gibt zumindest eine Antwort, Zitat:
<Anrede>
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht vom XX. April 2016 und die darin
enthaltenen Hinweise zu möglichen Auswirkungen von neuen luftrechtlichen
Regelungen. Auch ich unterstütze den Modellflug und Modellsport. Zu der
beabsichtigten Überarbeitung der luftrechtlichen Normen stehe ich in
engem Kontakt mit der Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur,
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, sowie dem Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Das BMVI hat mitgeteilt,
dass es sich bei den angesprochenen Regelungen zum Entwurf einer
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Luftfahrzeugen um
erste Überlegungen des BMVI handelt. Die Diskussion hierzu ist innerhalb
der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Man hat uns versichert,
dass das BMVI auf jeden Fall die Belange der Modellflieger im Auge
behalten werde. Der Verordnungsentwurf werde insbesondere im Rahmen der
weiteren Abstimmung mit den Bundesressorts im Hinblick auf seinen Inhalt
und Umfang sicherlich noch Änderungen erfahren. Außerdem werde den
Ländern und Verbänden im Anschluss daran Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben. Der zuständige Staatssekretär hat zudem kürzlich Gespräche mit
dem Deutschen Modellflieger-Verband e.V. zu dieser Thematik geführt.
Mit den besten Grüßen
Ihr
Klaus-Dieter Gröhler, MdB
Es geschehen noch Zeichen und Wunder, die Gebete der Modellflieger
wurden erhört. Im April trat die neue LuftVO in Kraft und entgegen der
Befürchtungen schränkt sie den Modellflug nicht unnötig ein. Die
getroffenen Regelungen setzen genau dort an, wo es Sinn macht. Ich bin
begeistert.
Was ist neu?
Die pauschale 100m Höhenbegrenzung ist vom Tisch. Generell gilt sie
ausschließlich für Multikopter. Andere Flugmodelle dürfen höher, wenn
der Aufstieg von einem Modellflugplatz erfolgt oder der Pilot einen
Kenntnisnachweis erworben hat. Der Kenntnisnachweis ist künftig auch für
Modelle ab 2kg Startgewicht außerhalb von Modellflugplätzen
erforderlich. Ausgestellt werden die Kenntnisnachweise von beauftragten
Luftsportverbänden, z.B. DMFV, nach einer Einweisung in die
Rechtsgrundlagen und die Luftraumordnung. Momentan wird noch am
Verfahren gearbeitet, es soll jedoch zeitnah fertig sein.
Grundsätzlich verboten ist ab sofort:
- das Fliegen über Menschenansammlungen
- das Fliegen über Unglücksorten, Katastrophengebieten sowie
Einsatzorten von Behörden
- das Fliegen über Industrie- und Energieanlagen, militärischen
Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten und Anlagen von
Sicherheitsbehörden
- das Fliegen innerhalb von Wohngebieten, wenn kein Einverständnis des
Grundstücksbesitzers vorliegt
- das Fliegen über Bundesfern- und Wasserstraßen sowie Bahnanlagen
In allen Fällen gilt ein seitlicher Mindestabstand von 100 Metern.
Die bisherige 1,5km-Regelung für den Abstand zu Flugplätzen bzw. zu
Wohngebieten bei Verbrennerflug gilt weiterhin.
Flugmodelle ab 250g Startgewicht müssen dauerhaft und feuerfest mit Name
und Adresse des Besitzers gekennzeichnet werden.
Ich denke, daß mit den Neuregelungen ein vernünftiger Kompromiß zwischen
Sicherheit und Freiheit des Modellflugs getroffen wurde. Für mich
ergeben sich keine Einschränkungen, die ich mir nicht schon freiwillig
selbst auferlegt hätte. Wie jeder vernunftbegabte Modellpilot sonst wohl
auch.
A. K. schrieb:> ● J-A V. schrieb:>> hehe da kannst eigentlich nur noch über'n Acker fliegen.>> Das ist ja auch der Sinn der Sache. Den Rüben ist es egal.
Den Fluggeräten auch. Die einzigen, die von den Regelungen eingeschränkt
werden, sind genau die, die es treffen soll. Nämlich ignorante
Drohnenflieger, die sich nicht freiwillig an die Spielregeln halten.
● J-A V. schrieb:> btw was kostet der Kenntnisnachweis?
Weiß bisher keiner. Das Verfahren ist noch in Arbeit.
Icke ®. schrieb:> Nämlich ignorante> Drohnenflieger, die sich nicht freiwillig an die Spielregeln halten.
Aha, und jetzt halten die sich plötzlich an die Regelungen?
Warum darf ich mit einem Fluggerät mit Tragflächen über 100m, mit einem
Fluggerät mit Rotorenauftrieb nur unter 100m?
Die Sichtbarkeit scheint ja nicht das Kriterium zu sein, einen kleinen
Motorflieger sehe ich da genauso wenig wie einen Quadrokopter.
Timm T. schrieb:> Aha, und jetzt halten die sich plötzlich an die Regelungen?
Nö, aber so kann man sie leichter auseinander halten.
An Tempolimits hält sich übrigens auch nicht jeder.
Icke ®. schrieb:> das Fliegen über Bundesfern- und Wasserstraßen
D.H. du darfst am Strand nicht mehr über die Küstenlinie hinaus fliegen.
Seewasserstraßen zählen zu den Bundeswasserstraßen und sind grob gesagt
die Flächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser und der
seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres.
Georg W. schrieb:> D.H. du darfst am Strand nicht mehr über die Küstenlinie hinaus fliegen.
Ist das ein verbreitetes Szenario? Mal vorausgesetzt das läuft nicht
unter einem der anderen Punkte und ist schon deshalb unpassend.
Die ersten zig Meter vom Nirgendwo dürften allenfalls Knöllchen-Horst
auf den Plan rufen und jenseits davon sollte doch wohl schon das
Eigeninteresse gegen eine mögliche Notwasserung sprechen.
Es gibt wohl Kitesurfer welche sich von speziellen Drohnen zur
Trainingsaufzeichnung tracken und filmen lassen. Dabei hält die Drohne
autonom einen definierten Abstand zum Kitesegel und zum Surfer um die
Manöver auf Video aufzeichnen und später analysieren zu können.
O.k. das klingt etwas abgehoben aber kürzlich war das sogar mal Thema im
TV.
Der Kitesurfer dazu ich spare mir einen Begleiter fürs Video, der ja
auch nicht jederzeit in optimal positioniert sein kann. Ja er atte auch
schon Verluste. ...
Es ist wohl müßig jede mögliche Anwendung im Voraus genehmigen müssen zu
lassen, klare Verbotsregeln hingegen erscheinen geboten, schon weil es
sonst ausartet.
Namaste
Timm T. schrieb:> Warum darf ich mit einem Fluggerät mit Tragflächen über 100m, mit einem> Fluggerät mit Rotorenauftrieb nur unter 100m?>> Die Sichtbarkeit scheint ja nicht das Kriterium zu sein, einen kleinen> Motorflieger sehe ich da genauso wenig wie einen Quadrokopter.
Weil Fluggeräte mit Tragfläche nicht schweben können?
Der Schwebeflug ist ja gerade bei hochauflösenden Bildaufnahme
interessant - die DSLR auf dem StyroGlider schließt dieses Szenario ja
faktisch aus...
Ausserdem bieten Multikopter ein ganz anderes Verhältnis zwischen
Modellgröße/-gewicht und (anbaubare) Traglast.
Eine GoPro kann man natürlich "überall" montieren, aber für eine
hochwertige Cam mit Tele reicht ein "einfacher" Modellflieger oder ein
einfacher Helikopter nicht aus. Ein "gewöhnlicher" Multikopter hat
dagegen Traglasten weit über dem Gesamtgewicht eines vergleichbaren
Helikopters oder Segelflieger.
Im übrigen ist in der aktuellen "Modellflieger" vom DMFV eine gute
Zusammenfassung der neuen LuftVO zu lesen.
Nachtrag: Der Strand ist dann natürlich auch tabu, es gilt ja noch der
Mindestabstand von 100 Metern. Das selbe gilt auch für alle als
Bundeswasserstraße ausgewiesenen Flüsse und Kanäle.
Der schiffbare Teil der Ruhr ist teils Bundeswasserstraße, teils
Landeswasserstraße. Damit ist der Bereich von Rheinmündung bis Mühlheim
Verbotszone, weiter oben aber wäre die Fliegerei erlaubt wie auch am
Bodensee.
Timm T. schrieb:> Aha, und jetzt halten die sich plötzlich an die Regelungen?
Es gab bisher keine verbindlichen Gesetze, die das Fliegen über Nachbars
Grundstück, Menschenmassen oder Unfallorten verboten hätten.
> Warum darf ich mit einem Fluggerät mit Tragflächen über 100m, mit einem> Fluggerät mit Rotorenauftrieb nur unter 100m?
Nicht Flugmodelle mit Rotorauftrieb, sondern ausschließlich Multikopter
(Drohnen) dürfen generell nur 100m hoch fliegen. Mit einem herkömmlichen
Helikopter könnte man höher, macht aber wegen der Fluglageerkennung kaum
Sinn.
Und ja, die Maßnahmen richten sich gezielt gegen Drohnenflieger. Denn
das sind diejenigen, die mit ihrer Disziplinlosigkeit den Ärger erst
heraufbeschworen haben. Die leistungsfähige Stabilisierungstechnik der
Multikopter macht das Fliegen sehr einfach und auf engstem Raum möglich.
Faktisch jeder kann ohne Training so ein Fluggerät in der Luft halten
und steuern. Auch dort, wo es nicht angebracht ist. Sicher gab/gibt es
auch unter klassischen Modellfliegern ein paar Unfug treibende Leute.
Aber erst mit den modernen Drohnen hat es sich zum Massenphänomen
entwickelt, dem nun ein Riegel vorgeschoben wurde.
Georg W. schrieb:> D.H. du darfst am Strand nicht mehr über die Küstenlinie hinaus fliegen.
Ich wüßte aus Modellfliegersicht keine Notwendigkeit, über der See zu
fliegen. Im Gegenteil, die Wahrscheinlichkeit des Totalverlustes ist
dort wesentlich höher als an Land. Auch für das Starten und Landen von
Wasserflugzeugen ist die See aufgrund des Wellengangs denkbar
ungeeignet. Das einzig sinnvolle in Küstennähe wäre Hangflug an den
Dünen.
Georg W. schrieb:> Das selbe gilt auch für alle als> Bundeswasserstraße ausgewiesenen Flüsse und Kanäle.
Was genausowenig ein Beinbruch ist, ich sehe auch hier keine
Notwendigkeit zum Überflug. Und selbst wenn, damit müssen wir halt
leben.
Icke ®. schrieb:> Und ja, die Maßnahmen richten sich gezielt gegen Drohnenflieger.
Damit haben sie nicht lange bestand. Das klagt schnell einer weg. Du
kannst ja auch nicht Sicherheitsgurte für Autos fordern, aber nur für
Blaue.
Icke ®. schrieb:> Und selbst wenn, damit müssen wir halt> leben.
Und mit was müssen wir noch alles leben, weil ein paar
Supergrundrechtsverfechter der Sicherheit alles opfern?
Timm T. schrieb:> kannst ja auch nicht Sicherheitsgurte für Autos fordern, aber nur für> Blaue.
Doch. Fordern kannst du. Du kannst sogar ein Gesetz dazu machen.
Ob es dann mit Art 19 GG verträglich ist, wird sich ggf. zeigen.
Icke ®. schrieb:> Ich denke, daß mit den Neuregelungen ein vernünftiger Kompromiß zwischen> Sicherheit und Freiheit des Modellflugs getroffen wurde.
Ich finde die Regelung dahingehend ok, dass Spielzeuge unter 250g nicht
sinnlos gegängelt werden.
Allerdings habe ich nicht genau herausgefunden, unter welchen
Voraussetzungen man FPV fliegen darf. Und die Unterscheidung Multikopter
und andere Modellflugzeuge finde ich auch fraglich - ein
Modellhubschrauber kann doch das gleiche, und eine GoPro an einem Strauß
Luftballons filmt auch..
Timm T. schrieb:> Du> kannst ja auch nicht Sicherheitsgurte für Autos fordern, aber nur für> Blaue.
Aber man kann Helmpflicht für Motorradfahrer fordern, aber für
Autofahrer nicht.
Icke ®. schrieb:> Es geschehen noch Zeichen und Wunder, die Gebete der Modellflieger> wurden erhört.
Dass dem DMFV jetzt einer abgeht ist klar. Damit können sie mehr
Mitgliedschaften und Versicherungen verkaufen.
Witzig ist, dass die Haftpflicht auch für ungesteuerte Flugmodelle und
ohne Größenbeschränkung gilt. Das sind - Papierflieger.
Ja Leute, ihr dürft einen Papierflieger nicht mehr ohne
Modellflug-Haftpflicht segeln lassen.
So, und jetzt klatsch weiter DMFV.
Wo hast du denn etwas zur Haftpflichtversicherung gefunden? Im
Änderungstext hab' ich auf die Schnelle gar nichts dazu gelesen:
https://www.mfsd.de/images/stories2017/BuKoaktuell/bgbl117s0683_75070.pd.pdf
Ansonste haftete schon immer der Verursacher eines Schadens für diesen
Schaden - auch wenn nur durch einen Papierflieger verursacht wurde,
oder?
Matthias L. schrieb:> Wo hast du denn etwas zur Haftpflichtversicherung gefunden?
Das steht im Luftverkehrsgesetz §43 Abs 2.
Matthias L. schrieb:> Ansonste haftete schon immer der Verursacher eines Schadens für diesen> Schaden
Darum geht es nicht.
Du machst Dich strafbar, wenn Du keine Haftpflicht hast, egal ob Du
einen Schaden verursachst oder nicht. Und da jetzt alles, was irgendwie
fliegen kann als unbemanntes Flugmodell gelten kann, auch nicht
steuerbare, ohne Mindestmasse, fällt darunter eben auch der
Papierflieger, den Dein Kind in der Schule aus dem Fenster wirft.
Aber das hat noch weitere Konsequenzen: Wenn Du eine Privathaftpflicht
hast, die Modellflug ausschließt, kann die sich beim Papierflieger jetzt
vor der Schadensbegleichung drücken: War ja Modellflug, hättest Du eine
eigene Versicherung gebraucht.
Meine Privathaftpflicht sagt: Versichert ist Ihre gesetzliche
Haftpflicht aus dem Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen
Luftfahrzeugen.
Da jetzt alles versicherungspflichtig ist, ist die Privathaftpflicht
hier raus und ich müsste eine Extraversicherung abschließen.
Danke Dop-Rind. Danke Lobbyärsche vom DMFV.
Anja zoe C. schrieb:> Timm T. schrieb:>>> Witzig ist, dass die Haftpflicht auch für ungesteuerte Flugmodelle und>> ohne Größenbeschränkung gilt. Das sind - Papierflieger.>>>> Schon mal was von Freifliegern gehört?> (http://www.modellbau-wiki.de/wiki/Freiflugmodelle)
Ja und? Inwiefern ändert die Existenz von irgendwelcgen anderen
Fluggeräten was an der neu eingeführten Versicherungspflicht für
Papierflieger?
Timm T. schrieb:> Das steht im Luftverkehrsgesetz §43 Abs 2.
Interessant, danke!
Das wird dann eher noch interessant werden, wenn es um Definitions- und
Auslegungsfragen geht.
Per Definition gilt das Gestz für:
> Flugzeuge> Drehflügler> Luftschiffe> Segelflugzeuge> Motorsegler> Frei- und Fesselballone> (weggefallen)> Rettungsfallschirme> Flugmodelle> Luftsportgeräte> sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte,> sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über> Grund oder Wasser betrieben werden können.
Freiflieger sind IMHO sowohl Flugzeuge als auch Flugmodelle als auch
"sonstige", denn 30m Höhe sind damit ja schwerlich auszuschließen.
Aber Papierflieger? Papiertiger könnten den Papierflieger sowohl als
Segelflugzeug oder "Sonstiges" werten, es könnte ja ein heftiger Aufwind
kommen. Realistisch betrachtet, ist der Papierflieger nichts von
alledem.
Welche Ansicht sich da juristisch durchsetzt, wird sich zeigen - ich
wage keine Prognose.
Irgendwie erinnert die gesamte Diskussion ans Waffengesetz; 1972 sollte
ja nur eine Registrierung stattfinden, es sollte natürlich keinem etwas
weggenommen werden und heute muss man in Diskussionen verteidigen warum
jemand überhaupt ein solches Hobby (unter strengsten Auflagen) ausüben
dürfen sollte...
Timm T. schrieb:> Meine Privathaftpflicht sagt: Versichert ist Ihre gesetzliche> Haftpflicht aus dem Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen> Luftfahrzeugen.
Ist ein Stein ein versicherungspflichtiges Luftfahrzeug?
Nein.
Matthias L. schrieb:> Per Definition gilt das Gestz für:>>> Flugzeuge>> Drehflügler>> Luftschiffe>> Segelflugzeuge>> Motorsegler>> Frei- und Fesselballone>> (weggefallen)>> Rettungsfallschirme>> Flugmodelle>> Luftsportgeräte>> sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte,>> sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über>> Grund oder Wasser betrieben werden können.
Da passt ein Stein nicht mal unter "sonstiges", weil er nicht für die
Benutzung des Luftraums bestimmt ist. Ein Gerät ist er auch nicht. Und
30m Höhe ist sportlich.
A propos sportlich - Diskus und Speer? Sind das Luftsportgeräte?
Anja zoe C. schrieb:> Schon mal was von Freifliegern gehört?
Hatten wir schon vor Jahren in der Modellbau-AG. Das ging ja gaaaanz
früher gar nicht anders, ohne Funkfernsteuerung konntest Du das Ding nur
losschicken und nach einiger Zeit abkippen lassen. Dafür gab es
mechanische Zeitauslöser.
Insofern ist auch der Schwachsinn mit den 100m für "Drohnen", sprich
Koptern - Schwachsinn. Wenn man damit Tororisten behindern will, damit
die keine Bömbchen irgendwohin fliegen - das ging auch vor 50 Jahren
schon mit zeitgesteuerten Freifliegern - und das geht heute genauso mit
ferngesteuerten Fliegern, sogar lautloser, weil man die im Gleitflug
aufs Ziel bringen kann.
Die 100m sind einzig dazu da, den kommerziellen Drohnenfliegern darüber
einen freien Korridor zu bieten, das sind rein wirtschaftsgesteuerte
Interessen. Und die Modellflieger klatschen dazu noch Beifall, weil sie
den bösen Kopterfliegern, die ja gar keine richtigen Modellflieger sind,
denn Kopterfliegen kann ja jeder, mal eins auswischen können. Und freuen
sich, weil sie gegenüber dem Dobrind einen Pyrrhussieg errungen haben.
Icke ®. schrieb:> Ich wüßte aus Modellfliegersicht keine Notwendigkeit, über der See zu> fliegen.
Und nur weil Du es Dir nicht vorstellen kannst, dürfen auch alle anderen
das nicht wollen?
Ich wüßte aus Autofahrersicht keine Notwendigkeit, auf der Autobahn
schneller als 130 zu fahren. Tempolimit für alle, wie wärs?
A. K. schrieb:> Ist ein Stein ein versicherungspflichtiges Luftfahrzeug?
Ah, ich sehe, Du hast die Problematik erkannt.
Meine Große hat vor Jahren mal so einen Styroporflieger bekommen, mit
einfachster Fernsteuerung. Das Ding wäre damals mangels Gewicht nicht
versicherungspflichtig gewesen, und ist damit unter meine
Privathaftpflicht gefallen, siehe oben.
Das Ding ist inzwischen lange kaputt, aber jetzt müsste ich dafür eine
extra Versicherung abschließen, die im Jahr mehr als der Flieger kostet.
Die nächsten Vereine liegen hier 30 und 50km entfernt.
Somit ein weiteres potentielles Hobby, welches für die zukünftigen
Generationen gestorben ist.
Timm T. schrieb:> Danke Dop-Rind. Danke Lobbyärsche vom DMFV.
Der einzige Arsch hier bist du. Weil du wieder Grütze zu einem Thema
absonderst, von dem du nicht den blassesten Schimmer hast.
1. Die Versicherungspflicht für Flugmodelle gibt es schon ewig. Bis 2005
galten jedoch Ausnahmeregelungen für Modelle unter 5kg, sofern sie nicht
mit Verbrennungsmotor angetrieben wurden. Aufgrund internationaler und
EG-Bestimmungen (EG-Verordnung Nr. 785/2004) wurden diese Ausnahmen
jedoch ersatzlos gestrichen. Sprich, die Haftpflicht für jegliche Art
von im Freien betriebenen Flugmodellen gilt schon 12 Jahre und nicht
erst seit jetzt.
2. Der DMFV ist NICHT der Gesetzgeber. Er ist NICHT verantwortlich für
die neuen Regelungen. Ganz im Gegenteil, den Bemühungen des DMFV und
anderer Modellsportverbände haben wir es zu verdanken, daß die von der
BUNDESREGIERUNG erlassenen Gesetze den Mpdellflug nun doch nicht so
drastisch einschränken, wie es ursprünglich geplant war.
3. Kommentare zum Rest deiner vor thematischer Inkompetenz strotzenden
Ergüsse verkneif ich mir, sonst reg ich mich bloß noch auf...
Rainer U. schrieb:> Allerdings habe ich nicht genau herausgefunden, unter welchen> Voraussetzungen man FPV fliegen darf.
Bis zu einer Höhe von 30 Meter ist FPV erlaubt, wenn entweder das
Abfluggewicht 250g nicht überschreitet ODER ein Luftbeobachter
assistiert. Über 30m Flughöhe muß ein zweiter Pilot nach Sichtflugregeln
jederzeit die Kontrolle übernehmen können (z.B. Lehrer/Schüler-System).
Timm T. schrieb:> Ich wüßte aus Autofahrersicht keine Notwendigkeit, auf der Autobahn> schneller als 130 zu fahren. Tempolimit für alle, wie wärs?
Haben wir de facto schon. Die Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h ist
nämlich nur so lange eine freundliche Empfehlung, wie nix passiert. Bei
einem Unfall gibt's für Schnellfahrer eine Mitschuld:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/verkehrsrecht/unfall-bei-tempo-200-fast-immer-mitschuld_212_212320.html
Ist nur ein Beispiel-Treffer. Mit den Suchbegriffen
"Richtgeschwindigkeit" und "Mitschuld" gibt's noch diverse mehr.
Icke ®. schrieb:> Sprich, die Haftpflicht für jegliche Art> von im Freien betriebenen Flugmodellen gilt schon 12 Jahre und nicht> erst seit jetzt.
Interessante Info, danke! Trotzdem ist die überspitzte Frage von Timm
nicht unberechtigt. Der Papierflieger ist natürlich ein Extrembeispiel,
aber was ist mit dem 100g-Spielzeugkopter? Da hat doch kein Mensch eine
Modellflug-Haftpflicht - und das auch in den letzten Jahren nicht
gehabt. Das mag bisher unte dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter"
gelaufen sein, die Unfallwahrscheinlichkeit ist bei den Spielzeugen im
eigenen Garten auch minimal - aber strenggenommen ist auch der eigene
Garten "im Freien", oder?
Matthias L. schrieb:> aber was ist mit dem 100g-Spielzeugkopter? Da hat doch kein Mensch eine> Modellflug-Haftpflicht - und das auch in den letzten Jahren nicht> gehabt.
Sicher aus Unkenntnis. Die Gesetzlage ist jedoch eindeutig, wenn auch
nicht uneingeschränkt sinnvoll. Sogar Drachen an der Leine gelten als
Flugmodelle.
> Das mag bisher unte dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter"> gelaufen sein,
Das würde es auch weiterhin, wenn es nicht so viele Zwischenfälle mit
Drohnen gegeben hätte. Fotos von der Nachbarin beim Sonnenbad zählen
noch zu den harmloseren, Drohnen in der Einflugschneise von Flugplätzen
sind aber nicht mehr lustig.
> die Unfallwahrscheinlichkeit ist bei den Spielzeugen im> eigenen Garten auch minimal
Der Luftraum im Sinne der LuftVO endet nicht an Grundstücksgrenzen. Und
auch ein kleines Modell kann durchaus erhebliche Verletzungen anrichten.
Gerade bei Koptern mit ihren schnell drehenden Rotoren ist die Gefahr
nicht zu unterschätzen. Ich spreche aus Erfahrung, habe selbst eine
Narbe von einer nur 8cm kleinen Luftschraube am Finger, der Schnitt ging
bis auf den Knochen runter. Haften mußt du übrigens in jedem Fall, auch
ohne Versicherung.
Icke ®. schrieb:> Sicher aus Unkenntnis.
Vermutlich - ich hab's auch nicht gewusst.
Icke ®. schrieb:> habe selbst eine> Narbe von einer nur 8cm kleinen Luftschraube am Finger, der Schnitt ging> bis auf den Knochen runter.
Na, das war aber kein Spielzeug, oder? Luftschraube vom Modellflugzeug
(Verbrenner)? Da ist mehr Rumms dahinter als bei den
Plastik-Propellerchen der Spielzeuge. Ich hab' das Spielzeug von meinem
Junior indoor schon abbekommen, und das ist völlig narbenfrei und ohne
rote Flecken abgegangen...
Icke ®. schrieb:> Haften mußt du übrigens in jedem Fall, auch> ohne Versicherung.
Logisch. Schon immer und für alle selbst verursachten Schäden.
Icke ®. schrieb:> Drohnen in der Einflugschneise von Flugplätzen> sind aber nicht mehr lustig.
Hallo! Nochmal für Dich zum mitmeiseln: Drohnen in der Einflugschneise
von Flughäfen sind schon seit Jahren verboten. Wer das bisher gemacht
hat, machte das illegal. Wer das jetzt macht, macht das illegal.
Wo ist der Unterschied?
Icke ®. schrieb:> Sogar Drachen an der Leine gelten als> Flugmodelle.
Und eine Drachenversicherung kostet um die 150 Eur im Jahr.
Also auch keine Drachen mehr mit den Kindern. Denn die könnten sich ja
lösen und irgendwo auf ein Auto knallen.
Ich frag mich, wie wir das als Kinder überlebt haben. Da hiess es
einfach, nicht in der Nähe von Stromleitungen, und fertig.
Icke ®. schrieb:> Ganz im Gegenteil, den Bemühungen des DMFV und> anderer Modellsportverbände haben wir es zu verdanken, daß die von der> BUNDESREGIERUNG erlassenen Gesetze den Mpdellflug nun doch nicht so> drastisch einschränken, wie es ursprünglich geplant war.
Und dafür beklatscht sich der DMFV jetzt auch ganz dolle. Und nebenbei
haben sie es den "Drohnenfliegern" mal so richtig gezeigt.
Nochmal, was berechtigt den Unterschied, dass eine "Drohne", sprich
Kopter nur 100m hoch fliegen darf, andere Flugmodelle aber darüber
hinaus?
Auch wenn diese vielleicht kleiner und schlechter zu sehen sind?
Auch wenn diese schwieriger in der Luft zu halten sind als ein
selbstbalancierender und im Notfall selbstlandender Drohne?
Der überzogene oder funkgestörte Flieger kommt einfach wie ein Stein
runter und macht ne Stecklandung, der Kopter kommt gemächlich zurück.
Also, warum die Höhenbeschränkung, wenn nicht aus kommerziellen Gründen?
Icke ®. schrieb:> Aufgrund internationaler und> EG-Bestimmungen (EG-Verordnung Nr. 785/2004) wurden diese Ausnahmen> jedoch ersatzlos gestrichen.
Liest Du auch selbst, was Du hier behauptest?
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
b) Modellflugzeuge mit einem für den Abflug zugelassenen Höchstgewicht
(MTOM) von weniger als 20 kg;
(aus der EG-Verordnung Nr. 785/2004)
Hi,
Jörg W. schrieb:> Fpga K. schrieb:>> Persönlich halte ich die Registrierung für die geeignetere Methode die>> Verantwortung des Halters umzusetzen.>> Warum? Diejenigen, denen es wichtig ist, die haben kein Problem mit> der Kennzeichnunspflicht und werden dieser genauso nachkommen, wie sie> ihre Modelle bislang freiwillig gekennzeichnet haben. Mit einer> Registrierpflicht würde ihnen jedoch bürokratischer und finanzieller> Aufwand entstehen.
Grundsätzlich sehe ich auch die "Registrierung" als wirkungsvoller an um
einen Hobbypiloten zu ermitteln. Zumal eine Registrierung dann ja auch
meist mit recht genauen Vorschriften einhergeht wie die zugeteilte
Registrierungsnummer angebracht werden muss damit die auch aus
entfernung noch gut lesbar ist.
Allerdings hat in der Praxis Jörg natürlich völlig recht. Es wäre ein
bürokratischer Riesenaufwand der bisher auch einfach nicht zu
rechtfertigen ist. Für Kommerzielle Fluggeräte sowie besonders große,
schwere mit extrem leistungsfähigen Antrieben ausgestattete
Modellflieger (die zudem dann auch extrem teuer in der Anschaffung/Bau
sind) mag das noch im Verhältnis stehen.
Aber nicht für die vielen einfachen Flieger der unter 1kEuro klasse, von
den "Spielzeugen" für 29,95 ganz zu schweigen. Kanonen auf Spatzen wäre
da noch deutlich untertrieben.
Zudem muss man ja auch berücksichtigen welchen Zweck dieser Teil der
Neuregelung verfolgt. Diese soll ermöglichen das jemand der durch das
Flugmodell einen materiellen oder gar körperlichen Schaden erlitten hat,
beispielsweise weil ihm jemand das Ding in die Windschutzscheibe oder
gegen den Kopf gesteuert hat, den Besitzer auch dann ermitteln kann wenn
dieser sich nicht zu erkennen gibt. Was ja nicht einmal aus
Bösartigkeit/Feigheit passieren muss. Es kann ja auch schon reichen das
man die Fähigkeiten des Geräts falsch einschätzt, das Ding viel zu hoch
für seine Leistung steuert wo es dann von einem kräftigen Windstoss zwei
Querstrassen weiter aus dem Sichtfeld des im Hinterhof stehenden
Hobbypiloten verschwindet.
Und dieser Zweck ist mit einer Namensplakette genauso sicher zu erfüllen
wie mit einer Registrierung. Bei halbwegs ehrlichen Personen gehts
zuverlässig, bei Idioten würde eine Registrierungspflicht genauso ins
Leere laufen.
Timm T. schrieb:> Meine Große hat vor Jahren mal so einen Styroporflieger bekommen, mit> einfachster Fernsteuerung. Das Ding wäre damals mangels Gewicht nicht> versicherungspflichtig gewesen, und ist damit unter meine> Privathaftpflicht gefallen, siehe oben.
Hatte das Ding einen Eigenantrieb oder war es nur ein Segelflugzeug?
Die Mitversicherung von nicht versicherungspflichtigen MODELLFLIEGERN
bis 5kg galt IMMER nur für Modelle ohne Eigenantrieb!
Die entsprechenden Passagen stehen ja noch in fast allen
Versicherugnsverträgen, nur sind die mit der Einführung der ALLGEMEINEN
Versicherungspflicht für Luftfahrzeuge IM JAHR 2005 obsolet geworden.
(Falls "deine Große" also vor weniger als 12 Jahren noch damit geflogen
ist habt ihr VIELLEICHT damals schon eine Ordnungswidrigkeit begangen.
Die Versicherungspflicht für ALLE Modellflieger ist nämlich NICHT neu)
>> Das Ding ist inzwischen lange kaputt, aber jetzt müsste ich dafür eine> extra Versicherung abschließen, die im Jahr mehr als der Flieger kostet.
Vielleicht, aber vielleicht auch nicht!
Es gibt nämlich immer noch eine IMPLIZITE Ausnahme von der
Versicherungspflicht für ferngesteuerte Modellflieger & Co.!
Und das ist die Frage ob es sich um ein Flugmodell oder im
KINDERspielzeug handelt. Diese Ausnahme ist nicht explizit im Gesetz
geregelt sondern durch die ständige Rechtssprechung entstanden!
Wenn das fragliche Flugobjekt nämlich als KINDERSPIELZEUG eingestuft
wird dann gilt es NICHT als Flugobjekt im Sinne der LuftVG! Und evtl.
Schäden sind doch wieder durch eine 0815 Privathaftpflichtversicherung
abgedeckt.
Das Problem an der Sache ist aber das es durch die fehlende explizite
Regelung KEINE EINDEUTIGE Abgrenzung zwischen Flugmodellen im Sinne der
LuftVO einerseits und Kinderspielzeugen gibt. Diese Unterscheidungen
treffen im Streitfalls die Gerichte immer noch für jeden Einzelfall
extra.
Als Kriterien können da neben der wesentlichen Frage ob ein
durchschnittliches Grundschulkind überhaupt in der Lage ist das Ding
sachgemäß zu bedienen dann auch noch Dinge wie Gewicht und Wert eine
Rolle spielen...
So kann bei einem Gericht noch der 199 Euro Multicopter mit 220g Gewicht
aus dem Modellbauladen als Spielzeug gelten(aber sehr
unwahrscheinlich!), bei einem anderen ist der Minimal-Ferngesteuerte
Styropor-Segelflieger der für 15,95 Euro direkt neben dem Playmobil im
Supermarkt steht und nicht mal bis zum Dachfirst des Einfamilienhauses
kommt aber schon weit aus dem "Spielzeugbereich" raus. Bei den meisten
Gerichten wird man irgendwo dazwischen landen!
Wirkliche Rechtssicherheit hat man also nur wenn die Versicherung die
fraglichen Modellflieger explizit einschliesst.
Aber noch einmal: DAS IST BEREITS SEIT 12 JAHREN SO!
(Wo man allerdings ziemlich sicher sein kann, das ist die Tatsache das
wohl jedes Gericht einen Papierflieger als Spielzeug einstufen wird. Für
einen simplen Kinderdrachen dürfte es ähnlich sein)
Im Zweifel sollte man daher zur eigenen Sicherheit immer von der
Ungünstigsten Variante ausgehen!
Aber gerade wegen dieser zweifelhaften Rechtslage bieten immer mehr
Versicherungen die Versicherung kleiner Flugmodelle mit Elektromotor
oder ganz ohne Antrieb wieder explizit als Leistung in der ganz normalen
Privathaftpflicht mit an!
Bei mir sind beispielsweise (neben anderen nicht immer enthaltenen
Dingen) alle Flugmodelle mit E-Motor (und natürlich ohne Eigenantrieb)
bis 1kg Abfluggewicht ohne jede Zusatzvereinbarung über die normale
Privathaftpflicht abgesichert. Und ich zahle sehr DEUTLICH unter 100
Euro im Jahr für den kompletten Privathaftpflichtschutz...
(und JA - Es steht so AUSDRÜCKLICH in den allgemeinen
Versicherungsbedingungen)
Auch und gerade in der Privathaftpflicht lohnt sich der Vergleich von
LEISTUNG und KOSTEN! Denn kostenmäßig liegen die Verträge oft sehr nah
beieinander, aber die Leistungen unterscheiden sich teilweise deutlich.
Aber da die absoluten Kosten so gering sind wird da oft der Vergleich
unterlassen.
Gruß
Carsten
Timm T. schrieb:> Icke ®. schrieb:>> Aufgrund internationaler und>> EG-Bestimmungen (EG-Verordnung Nr. 785/2004) wurden diese Ausnahmen>> jedoch ersatzlos gestrichen.>> Liest Du auch selbst, was Du hier behauptest?>> (2) Diese Verordnung gilt nicht für> b) Modellflugzeuge mit einem für den Abflug zugelassenen Höchstgewicht> (MTOM) von weniger als 20 kg;> (aus der EG-Verordnung Nr. 785/2004)
JAIN...
Richtig ist:
Eingeführt wurde die Pflichtversicherung für Modellflieger im Jahr 2005
durch den § 43 Abs.2 LuftVG in Verbindung mit §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG
Der "§1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG" legt fest das FLUGMODELLE explizit als
Luftfahrzeuge zu betrachten sind.
der "§ 43 Abs.2 LuftVG" schreibt durch nationale Regelung für alle
Luftfahrzeuge die NICHT von der o.g. EU Verordnung erfasst werden die
verpflichtende Haftpflichtversicherung vor!
Die Versicherungspflicht für Modellflugzeuge ist im Rahmen einer
Überarbeitung des LuftVG hinzgekommen die durch die o.g. EG-Verordnung
Nr. 785/2004 notwendig wurde. Allerdings ist die Versicherungspflicht
für Modellflugzeuge selbst nicht durch die o.g. Verordnung gefordert
sondern wurde als rein nationale Regelung halt im Zuge der notwendigen
Bearbeitung halt mit reingenommen.
Und ich muss sagen:
An der Versicherungspflicht kann ich grundsätzlich nichts aussetzen!
Diese soll ja nicht den Hobbypiloten ärgern sondern einen evtl.
Geschädigten der vielleicht durch unglückliche Verkettung von Umständen
unverschuldet einen sehr hohen Schaden erlitten hat davor bewahren auf
seinen vielleicht sogar existenzbedrohenden Schaden (Okay, sehr
unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich!) sitzen zu bleiben!
Problematisch finde ich halt nur das es in vielen
Privathaftpflichtversicherungen nicht enthalten ist.
Davon abgeshen wäre ich im Grunde sogar für eine allgemeine
Versicherungspflicht die grundsätzlich das abschließen einer
Privathaftpflicht mit gewissen Mindestleistungen vorschreibt.
Gruß
Carsten
Matthias L. schrieb:> Na, das war aber kein Spielzeug, oder? Luftschraube vom Modellflugzeug> (Verbrenner)? Da ist mehr Rumms dahinter als bei den> Plastik-Propellerchen der Spielzeuge.
Es war eine Luftschraube aus Plastik an einem E-Motor bei ca. 8000 rpm.
Sicher, nicht jeder Spielzeugflieger ist wirklich gefährlich. Der
Gesetzgeber unterscheidet aber nicht zwischen Spielzeug und potentiell
gefährlichen Modellen. Ich halte das auch nicht unbedingt für sinnvoll,
ebensowenig wie Kinder-Drachen als Flugmodelle einzustufen. Die
Schwierigkeit liegt wohl in der eindeutigen Definition, was noch
Spielzeug ist und was nicht.
Das mit der Def. läst sich leicht klären.
Keine vom Spiel abweichende Zweckbestimmung,
geringes Gefahrenpotential,
kleine Masse,
niedrige Leistung
niedriger Energievorrat.
Kann gern auch konkretisert werden für dt. Michel, wo mit Hausverstand
nicht auskimmt.
Namaste ?
Timm T. schrieb:> Hallo! Nochmal für Dich zum mitmeiseln: Drohnen in der Einflugschneise> von Flughäfen sind schon seit Jahren verboten. Wer das bisher gemacht> hat, machte das illegal. Wer das jetzt macht, macht das illegal.
Das weiß ich. Nicht erst seit Jahren, die 1,5km Regel gilt quasi schon
immer.
Allerdings gehört es zu deinem typischen Diskussionsstil, Zitate aus dem
Kontext zu reißen und vorsätzlich falsch zu interpretieren. So auch
hier. Ich habe NICHT behauptet, daß Drohnenflüge in Flughafennähe vorher
legal waren, sondern daß die Zwischenfälle erst seit dem massenhaften
Aufkommen von Drohnen ein Ausmaß erreicht haben, das die öffentliche
Aufmerksamkeit erregt.
Timm T. schrieb:> Und eine Drachenversicherung kostet um die 150 Eur im Jahr.
Unfug. Modellflughaftpflichtversicherungen gibt es schon für unter 30€
oder für einstellige Beträge als Zusatzoption zur normalen
Haftpflichtversicherung. Ich zahle beim DMFV 60€ Jahresbeitrag incl.
Zusatzversicherung Form 3 (Deckung bis 3 Mio auch außerhalb von
Modellflugplätzen).
Timm T. schrieb:> Und dafür beklatscht sich der DMFV jetzt auch ganz dolle. Und nebenbei> haben sie es den "Drohnenfliegern" mal so richtig gezeigt.
Du scheinst es nicht begreifen zu wollen. Der DMFV ist in keinster Weise
verantwortlich für die Initiierung der Neuregelung der LuftVO. Die kam
vom Verkehrsministerium und sah neben weiteren Einschränkungen eine
generelle Höhenbegrenzung auf 100m für ALLE Flugmodelle vor,
einschließlich Drohnen. Ohne die hartnäckige Intervention der
Modellflugverbände wäre dies mit Sicherheit auch durchgesetzt worden.
Jetzt haben wir Regelungen, die den Modellflug praktisch nur
unwesentlich mehr einschränken, als dies vorher schon der Fall war. Zum
Teil profitiert der Modellflug sogar, denn bspw. bewegen sich die
FPV-Racer nicht mehr in einer Grauzone, sondern können ihre Wettbewerbe
völlig legal durchführen. Deine Vorwürfe gegen den DMFV sind nicht nur
ohne jede Grundlage, sondern geradezu grotesk. Der absolute Gipfel der
Unsachlickeit und Unkenntnis sind diese Aussagen:
Timm T. schrieb:> Dass dem DMFV jetzt einer abgeht ist klar. Damit können sie mehr> Mitgliedschaften und Versicherungen verkaufen.Timm T. schrieb:> Da jetzt alles versicherungspflichtig ist, ist die Privathaftpflicht> hier raus und ich müsste eine Extraversicherung abschließen.>> Danke Dop-Rind. Danke Lobbyärsche vom DMFV.
Die aktuelle Neufassung der LuftVO hat rein gar nichts, in Worten
-NULL-KOMMA-NIX- mit der Haftpflichtversicherung zu tun, denn die gilt
nachweislich schon seit 2005. Wenn dir das nicht paßt, warum beschwerst
du dich nicht beim Verkehrsministerium? Was hält dich davon ab, einen
Drachenfliegerverein zu gründen und gegen die Versicherungspflicht für
Kinderdrachen vorzugehen? Das wäre sicher hilfreicher als stupides
Motzen gegen diejenigen, die im Gegensatz zu dir etwas unternommen haben
und damit erfolgreich waren.
Timm T. schrieb:> Liest Du auch selbst, was Du hier behauptest?>> (2) Diese Verordnung gilt nicht für> b) Modellflugzeuge mit einem für den Abflug zugelassenen Höchstgewicht> (MTOM) von weniger als 20 kg;> (aus der EG-Verordnung Nr. 785/2004)
Die Überarbeitung der LuftVO von 2005 basiert nichtsdestotrotz auf
dieser Verordnung. Hat Carsten Sch. hier schon ausführlich erklärt:
Beitrag "Re: Petition - Hände weg vom Modellflug, Herr Dobrindt"
Frag ansonsten den Gesetzgeber, warum die bis dato geltenden
Ausnahmeregelungen gestrichen wurden.
Icke ®. schrieb:> Bis zu einer Höhe von 30 Meter ist FPV erlaubt, wenn entweder das> Abfluggewicht 250g nicht überschreitet ODER ein Luftbeobachter> assistiert.
Ah ok danke. Dann bleib ich gerne unter 250g.
Matthias L. schrieb:> Na, das war aber kein Spielzeug, oder? Luftschraube vom Modellflugzeug> (Verbrenner)? Da ist mehr Rumms dahinter als bei den> Plastik-Propellerchen der Spielzeuge.Icke ®. schrieb:> Es war eine Luftschraube aus Plastik an einem E-Motor bei ca. 8000 rpm.
Ja, das kann weh tun. Ich verwende deshalb seit einiger Zeit nur noch
3Blatt "Bullnose" Propeller - die sind viel stabiler, kleiner, müssen
nicht so schnell drehen und "gefühlt" tun die nicht so weh, weil die
Außenkante keine rotierende Messerschneide ist und eher abprallt als
schneidet.
Icke ®. schrieb:> Es war eine Luftschraube aus Plastik an einem E-Motor bei ca. 8000 rpm.
Und Dir hat keiner gesagt, dass man E-Motoren nicht anwerfen muss?
Schnitte an den Fingern sind eher typische Verletzungen bei Verbrennern.
Icke ®. schrieb:> Die kam> vom Verkehrsministerium und sah neben weiteren Einschränkungen eine> generelle Höhenbegrenzung auf 100m für ALLE Flugmodelle vor,> einschließlich Drohnen. Ohne die hartnäckige Intervention der> Modellflugverbände wäre dies mit Sicherheit auch durchgesetzt worden.
Und? Warum die Höhenbeschränkung für Kopter und nicht für Flieger?
Timm, deine provokante Art hast du uns inzwischen ausreichend zur
Schau gestellt. Hör bitte damit auf, denn die Grenze zur Trollerei
(vorsätzliche Störung einer Diskussion) ist überschritten.
Carsten S. schrieb:> Diese soll ja nicht den Hobbypiloten ärgern sondern einen evtl.> Geschädigten der vielleicht durch unglückliche Verkettung von Umständen> unverschuldet einen sehr hohen Schaden erlitten hat davor bewahren auf> seinen vielleicht sogar existenzbedrohenden Schaden (Okay, sehr> unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich!) sitzen zu bleiben!
Daß bei der Modellfliegerei was passieren kann, geht manchmal schneller
als man denkt. Zwei Beispiele aus dem eigenen Umfeld:
* Ausfall der Steuerung, Segelflieger kracht in ein geparktes Auto.
* Landeanflug eines Segelfliegers, Radlfahrer mit Kind fahren ohne zu
schauen quer über die Wiese. Ein Zusammenstoß ließ sich nur durch
gezielte Bruchlandung des Fliegers vermeiden.
Klar, das erste war ein reiner Sachschaden, beim zweiten Beispiel ist
durch die Reaktion des Piloten kein Personenschaden entstanden, aber
auch beim vermeintlich harmlosen "Sonntagsfliegen" kann immer was
passieren.
Zoe
Die Drohnen sind halt zu einem echten Problem geworden. Fast in allen
Projekten, wo es um Luftfahrt, Überwachung, Radar oder Sicherheit geht,
sind die Dinger mittlerweile ein Thema und es werden Analysen gemacht.
Radare werden befähigt, Drohnen zu erkennen und deren Signale zu
irgnorieren, damit sie die eigentliche Funktion nicht stören und viele
denken auch über Abschussfunktionen nach.
Modellflug funktioniert eben nur so lange, wie es sehr wenige machen und
er begrenzt ist. Die ganzen Jahre war es auch teuer und nur wenige
konnten sich das leisten. Jetzt gibt es die Plastikdrohnen und jeder
Hanswurst meint, überall rumfliegen zu müssen.
Viele halten sich einfach nicht an die Regeln, kommen den
Gefahrenpunkten zu nahe und nehmen Gefahren für andere bewusst in Kauf.
Warum kann man nicht einfach die Sache dahingehend reglementieren, daß
die Fliegerei auf 30m Höhe begrenzt wird und nur über Privatgrund auf
Antrag passieren darf?
Dann kann sich jeder Modellbauverein ein Grundstück ausweisen lassen,
z.B. das, eines seiner Mitglieder und dort rumfliegen?
Pferde kann man auch nich überall rumrennen lassen. Geht halt nicht.
G. B. schrieb:> Warum kann man nicht...
Lass es gut sein. Das Gesetz ist fertig und es ist doch gar nicht mal so
schlecht geworden. Es ist praxisnah und es ist eigentlich an jeden
gedacht worden. Wobei man es eh nicht jedem recht machen kann. Schon gar
nicht Leuten mit so abartigen Ideen wie dir.
2016 sind 3214 Personen im Straßenverkehr umgekommen. Könnte man nicht
einfach mal die bösen Kraftfahrzeuge verbieten? ;-) Oder die
Maximalleistung der Autos auf 60 PS limitieren. Man kommt da auch gut
von A nach B. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.
Petitionen bringen nichts. Die machen eh was sie wollen.
Silvio K. schrieb:> 2016 sind 3214 Personen im Straßenverkehr umgekommen. Könnte man nicht> einfach mal die bösen Kraftfahrzeuge verbieten? ;-)
1970 gab es knapp 20.000 Verkehrstote. Der Gesetzgeber hat bereits
eingegriffen und den Straßenverkehr stärker reglementiert.
Anschnallpflicht, Alkoholverbot, Geschwindigkeitskontrollen, Tempo 30 in
Straßen mit hohem Fußgängerverkehr, ...
Durch diese "Einmischung" der Regierung wurde die Zahl der Verkehrstoten
um 85% gesenkt. Wobei alle oben genannten Maßnahmen seinerzeit für große
Diskussionen und Proteste gesorgt hatten.
Jörg W. schrieb:> Hast du wenigstens den ganzen Thread gelesen?
Jedes Wort, nur die verlinkten Videos habe ich nicht gesehen. Was soll
ich deiner Aussage entnehmen? War ich so am Thema vorbei?
Würde die Sache anders aussehen, wenn ich nicht den ganzen Thread
gelesen hätte?
Die rhetorischen Fragen kann sich jeder für sich selbst beantworten, ich
werde mich zurückhalten. Ihr werdet die Sache schon reißen. Viel Erfolg!
Silvio K. schrieb:> Jedes Wort, nur die verlinkten Videos habe ich nicht gesehen.
Offensichtlich nicht. Denn das..
> Petitionen bringen nichts. Die machen eh was sie wollen.
..stimmt in diesem Fall nicht. Der Intervention einer 6stelligen Zahl
von Modellfliegern ist es hauptsächlich zu verdanken, daß die
ursprünglich geplanten, massiven Einschränkungen auf ein vernünftiges
Maß reduziert wurden.
Thomas H. schrieb:> Lass es gut sein. Das Gesetz ist fertig und es ist doch gar nicht mal so> schlecht geworden
"gar nicht mal so schlecht geworden"????
Hast Du mal gelesen, was jetzt verzapft wurde?
Null Sicherheitsgewinn, Mehrkosten für Nutzer und keine wirkliche
Kontrolle über die, die unerkannte Rabaukenflüge durchführen wollen oder
die Drohnen für Anschläge misbrauchen wollen.
Wo ist da jetzt genau der Nutzen?
(Außer, dass einige Spezis am Führerschein verdienen)?
G. B. schrieb:> und keine wirkliche Kontrolle über die, die unerkannte Rabaukenflüge> durchführen wollen oder die Drohnen für Anschläge misbrauchen wollen.
Es war auch vorher schon verboten Anschläge zu verüben. Das gilt meines
Wissens nach immer noch.
G. B. schrieb:> Hast Du mal gelesen, was jetzt verzapft wurde?
Für diese tolle Rückfrage hast du mehr als ein halbes Jahr gebraucht?
Ab in die Mottenkiste mit dem Thread. Wurde doch alles diskutiert.