Forum: Offtopic Petition - Hände weg vom Modellflug, Herr Dobrindt


von Christian J. (Gast)


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Hallo,

ich stelle es mal hier ein und bitte auch um Weiterverbreitung. Aktuell 
ist es 5 vor 12, hunderte Vereine deutschlandweit stehen vor dem Aus, da 
keinerlei Einsicht beim Verkehrsminister besteht. Zehnausende 
Modellflieger sollen der kommerziellen Vermarktung des Luftraumes 
weichen, weil sie eine angebliche" Gefährdung" bilden. Der klassische 
Modellflug wird dann nur noch mit Sondergenehmigung möglich sein. Neben 
der 100m Grenze, die jedes Segler Fliegen witzlos macht soll für jedes 
Flugmodell ab 0,5kg ein amtliches Kennzeichen beantragt werden müssen, 
wird jedes 100g Dröhnchen, was in einem Garten aufsteigt demnächst 
"strafbar" sein, da in Wohngebieten ein absolutes Flugverbot bestehen 
wird.

Gleichzeitig wird der Sektor der kommerziellen "Drohnen" und unbemannten 
Systeme ausgebaut und gefördert, vertreten durch die milllionenschwere 
Lobbyorganisation UAVDACH.

Dieser sinnlosen Reglementierungswut stellen wir Modellflieger uns 
entgegen mit einer Petition, gerichtlichen Schritten und 
Öffentlichkeitsarbeit.

http://www.pro-modellflug.de/

: Gesperrt durch Moderator
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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das sind nun mal ganz normale Entwicklungen in der Gesellschaft,
die gewisse Veränderungen mit sich bringen.
Warum sollte da gerade sowas wie das Herumfliegen
mit Drohnen eine Ausnahme sein?

wenn jetzt im kommenden Sommer auch wieder über meinem Haus mit Drohnen 
herumgeeiert wird, werden diese Teile heruntergeholt.

von Asko B. (dg2brs)


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▶ J-A von der H. schrieb:
> wenn jetzt im kommenden Sommer auch wieder über meinem Haus mit Drohnen
> herumgeeiert wird, werden diese Teile heruntergeholt.

Hmmm

Was machen dann zum Beispiel die Berliner wenn die wirklich
fetten Brocken im Landeanflug auf Tegel sind ?
Alle "runterholen" ?
Die Gefaehrdung ist doch weitaus groesser als nen halbes Kilo
Mini-Fluggeraet.

Und bedeutet das auch, das den Kindern im Herbst staatlich verboten
wird mal " ´nen Drachen steigen" zu lassen ?


Gruss Asko

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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> wenn die wirklich fetten Brocken im Landeanflug auf Tegel sind

Du meinst verkehrsflugzeuge

Überdenke Deine Aussage nochmal.

Auf gleichem Niveau diskutieren zu können wäre nicht schlecht.

von Christian J. (Gast)


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▶ J-A von der H. schrieb:
> wenn jetzt im kommenden Sommer auch wieder über meinem Haus mit Drohnen
> herumgeeiert wird, werden diese Teile heruntergeholt.

Wir fliegen keinen Drohnen !!! Scheinbar gibt es in der öffentlichen 
Wahrnehmung nur noch die eine Sorte Modellflug und das sind diese 
albernen Spielzeugdinger die es an jeder Ecke gibt.

Ich fliege eine 3,50m DG-1000 und eine F3A Extra 300 Maschine.

von Jürgen S. (jurs)


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Christian J. schrieb:
> ich stelle es mal hier ein und bitte auch um Weiterverbreitung. Aktuell
> ist es 5 vor 12, hunderte Vereine deutschlandweit stehen vor dem Aus, da
> keinerlei Einsicht beim Verkehrsminister besteht. Zehnausende
> Modellflieger sollen der kommerziellen Vermarktung des Luftraumes
> weichen, weil sie eine angebliche" Gefährdung" bilden. Der klassische
> Modellflug wird dann nur noch mit Sondergenehmigung möglich sein.


Der klassische Modellflug war früher immer nur von speziellen 
Modellflugplätzen aus gestattet. Ich kann mich erinnern, dass früher 
außerhalb des Dorfes, in dem ich wohnte, ein Modellflugplatz gelegen 
war. In den 70er Jahren war Modellflug mit Verbrennungsmotoren die 
übliche Variante, und die hat seinerzeit einen Höllenlärm verursacht. 
Modellflieger mußte sich vereinsmäßig organisieren, Mitglied in einem 
entsprechenden Verein sein, der dann eine  Flugwiese pachtet hat und 
über die Flugrechte mit der Gemeinde verhandeln mußte. Und dort konnten 
Vereinsmitglieder dann aufschlagen, ggf. sogar eine "Start-/Landebahn 
mit Asphalt auslegen, und  ihre Flieger starten lassen.

Mitten im bebauten Gelände in der Gemeinde Modellflugzeuge starten 
lassen war schon damals verboten und wildes Fliegen außerhalb von 
Modellflugplätzen war mindestens verpönt, wegen des Höllenlärms der 
Flieger mit Verbrenner.

Und heute schicken zehntausende Drohnenflieger ihre Maschinen in die 
Höhe, egal ob innerhalb geschlossener Ortschaften, auf Straßen oder 
mitten im bebauten Gelände, möglicht noch mit Spähkamera, um Foto- und 
Videoaufnahmen in den Gärten der Nachbarschaft zu machen.

Da haben einfach tausende überzogen. Der Krug geht so lange zum Brunnen, 
bis er bricht, und wenn der Verkehrsminister der freifliegenden 
Drohnen-PEST in Zukunft Einhalt gebieten möchte, dann hat er dafür 
meinen Segen.

Wenn jemand mit seiner Drohne die WILDE SAU SPIELEN möchte, dann bin ich 
inzwischen soweit, dass wenn ich Drohnen in meiner Straße oder über 
meinen Garten fliegen sehe, die Polizei rufen würde, um den Piloten 
ausfindig zu machen und zu überprüfen, ob das alles seine Rechtmäßigkeit 
hat, und ob ggf. Luftaufnahmen von mir, meinem Garten oder Haus beim 
Überflug angefertigt wurden.


Im Zweifelsfall würde ich den Drohnenpiloten "wegen aller in Frage 
kommenden Straftaten" anzeigen, und dann soll sich ein Staatsanwalt 
kümmern. Mit Einstellungsverfügungen kann ich leben.

Die Jungs sind selber Schuld, die haben in den letzten Jahren einfach 
völlig überzogen und auf Wildsau gemacht, Leute ohne Sinn und Verstand 
belästigt, und jetzt kommt irgendwas nach.

Ist mir doch scheißegal was da kommt, um der Pest Einhalt zu gebieten.

Was da in Sachen Drohnen momentan abgeht, kräftige Selbstbaudrohnen 
bringen inzwischen über 5 Kilogramm Flugmasse zusammen, ist echt nicht 
mehr normal.

Unter zehntausenden Drohnenpiloten sind sicher hunderte nicht mehr ganz 
normal im Kopf und völlig rücksichts- und verantwortungslos gegenüber 
ihren Mitmenschen.

Auf die Petition scheiße ich!

Was heute in Sachen Flugdrohnen abgeht, das hat mit klassischem und 
vereinsmäßig organisierten Modellflug vom vereinseigenen Modellflugplatz 
nicht mehr das geringste zu tun.

von Borislav B. (boris_b)


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Da mache ich doch gleich mit :-)  unterschreib

Ich habe zwar kein Modellfluggerät, finde diese Drohnen-Phobie aber 
komplett schwachsinnig.

: Bearbeitet durch User
von Asko B. (dg2brs)


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▶ J-A von der H. schrieb:
> Du meinst verkehrsflugzeuge
>
> Überdenke Deine Aussage nochmal.

Ich bezog mich da drauf:

Christian J. schrieb:
> da in Wohngebieten ein absolutes Flugverbot bestehen
> wird.

Wenn schon Richtlinien und Gesetze, dann fuer ALLE.


Gruss Asko

von Rainer U. (r-u)


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Christian J. schrieb:
> http://www.pro-modellflug.de/

Danke für den Hinweis.

Jürgen S. schrieb:
> Wenn jemand mit seiner Drohne die WILDE SAU SPIELEN möchte, dann bin ich
> inzwischen soweit, dass wenn ich Drohnen in meiner Straße oder über
> meinen Garten fliegen sehe, die Polizei rufen würde, um den Piloten
> ausfindig zu machen und zu überprüfen, ob das alles seine Rechtmäßigkeit
> hat, und ob ggf. Luftaufnahmen von mir, meinem Garten oder Haus beim
> Überflug angefertigt wurden.

Machst Du das auch bei jedem Hubschrauber, der Über Deine Straße oder 
Dein Grundstück fliegt? Wo evtl. jemand mit (viel besserer) Kamera drin 
sitzt? Was würde da die Polizei sagen, wenn Du sie deswegen rufst, und 
aufforderst, den Heli-Piloten auszumachen? Ich glaube, Polizisten dürfen 
einen nicht auslachen, aber ich könnte es ihnen nicht verdenken, wenn 
sie es in der Situation täten..

Jürgen S. schrieb:
> Was da in Sachen Drohnen momentan abgeht, kräftige Selbstbaudrohnen
> bringen inzwischen über 5 Kilogramm Flugmasse zusammen, ist echt nicht
> mehr normal.

Ich finde eine Freigrenze von 500 Gramm recht sinnvoll - was darunter 
ist, sollte weniger reglementiert werden. Noch besser wäre eine Angabe, 
wie viel Joule Aufprallenergie man damit erzeugen kann (klein und 
schnell kann auch weh tun), aber das versteht wieder keiner.

: Bearbeitet durch User
von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


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Vor der Vereinigung von West und Ost galten in Berlin (West) noch ganz 
andere Regeln - 50m Maximalflughöhe, nur Start und Landung auf 
Modellflugplätzen, Mitgliedschaft im Verein und Schalldämpfer 
obligatorisch, Absprache über die benutzten Funkfrequenzen. Und auch 
damit konnte man sich arrangieren und Spass haben.
Die Drohnenbesitzer haben nun mal einigen Leuten die Galle überlaufen 
lassen und hier am Berg macht das ewige Gesumse auch keinen Spass, vor 
allem, wenn die Drohnen dem Mäusebussard Konkurrenz machen wollen.

von Rainer U. (r-u)


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Matthias S. schrieb:
> vor
> allem, wenn die Drohnen dem Mäusebussard Konkurrenz machen wollen.

Wie jetzt - die fangen Mäuse damit? :-)

Matthias S. schrieb:
> hier am Berg

welcher Berg?

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Liebe Leute...
wir leben nun mal in einer sich immer weiter vernetzenden Welt.
Dort, wo die Freiheiten der Einen beschnitten werden,
hört nun mal die Freiheit der Anderen, die die Einen einengen auf.

Und da diese Grenzen immer enger werden,
müssen sich lieb gewonnene Dinge ändern.

stellt Eure 5-Tage-Urlaube auf Malle oder
"Mal-eben-zum-Shoppen-nach-London" Wochenenden ein,

dann brauchen wir auch nicht so viel Verkehrsflüge,
dann wird der Luftraum auch wieder weitmaschiger.

erschwerend kommt noch hinzu:

Ihr habt nun mal keine Lobby.
das sieht bei Fahrzeugbauern mit all deren Arbeitsplätzen
natürlich anders aus.
Da sind 9 Tote Moppedfahrer am letzten WoE
nur kleine Schönheitsfehler in der Kosmetik.

Geh in Die Politik, wenn Du das ändern willst.
Alternative: Setz Dich auf den Hosenboden, lerne was, studier fleissig 
BWL
werde ein ganz grosses Tier im entsprechenden Bereich der Wirtschaft
und schmiere die Politik nach Deinem Gusto.

von Jürgen S. (jurs)


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Rainer U. schrieb:
> Ich finde eine Freigrenze von 500 Gramm recht sinnvoll - was darunter
> ist, sollte weniger reglementiert werden. Noch besser wäre eine Angabe,
> wie viel Joule Aufprallenergie man damit erzeugen kann (klein und
> schnell kann auch weh tun), aber das versteht wieder keiner.

Ja, klar, wenn ein 500g Gerät aus 100m Höhe abschmiert und einem 
parkenden Auto auf die Windschutzscheibe knallt ist der Wumms wohl 
geringer als wenn ein 5kg Brummer aus derselben Höhe draufknallt.

Mein Auto parkt im Freien, und ich bin voll damit einverstanden, dass 
keine pvivaten Fluggeräte in Wohngebieten aufsteigen dürfen. Ich möchte 
weder eine 500g noch 5kg Drohne auf mein Auto aufprallen haben.

Und wenn die Forderung des Verkehrsministers tatsächlich "nur" ist, dass 
keine privaten Fluggeräte in Wohngebieten aufsteigen sollen, dann wäre 
ich eher für eine wesentlich striktere Fassung: Keine Aufstiege privater 
Fluggeräte innerhalb geschlossener Ortschaften!

Es gibt genug "Mischgebiete", die von außen wie reine Wohngebiete 
aussehen, und bei denen man nur im Bebauungsplan erkennen kann, dass ein 
Gebiet als Mischgebiet für Gewerbe und Wohnen ausgewiesen ist. Die 
Fassung mit Beschränkungen auf "reine Wohngebiete" halte ich noch für zu 
lasch.

von Christian J. (Gast)


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Nochmal:

WIR FLIEGEN KEINE DROHNEN !!!!!!!

Und fürs Fliegen musste man nie in einem Verein sein, noch sonstwas. Es 
reicht sich 1,5km von bewohnten Gebieten zu entfernen und < 5kg zu 
bleiben, fertig. Aus den 5kg sollen jetzt 500g werden.

von Christian J. (Gast)


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Jürgen S. schrieb:
> Ich möchte
> weder eine 500g noch 5kg Drohne auf mein Auto aufprallen haben.

Du, bei meiner Frzeitbeschäftigung interessiert mich Dein Auto aber 
nicht. Und Dich sollte es nicht interessieren was ich tue. Es geht Dich 
genauer gesagt auch gar nichts an was ich auf meinem Grundstück mache! 
Gegen Schäden bin ich versichert. Es gab genau 12 Schadens Fälle letztes 
Jahr bei zehntausenden Flügen und Starts.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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ich will ja nicht alles schlecht machen.

in Hamburg könnte ich aus einer Kleingartenkolonie Steine direkt ins 
Triebwerk werfen. Also in eines, dass gerade im Start-Modus ist.

Problem ist nur:
wenn man in Gewisse Bereiche nicht gleich am Anfang eingreift,
wird es immer Leute geben,
denen es viel zu leicht gemacht wird, mit irgendwas zu übertreiben.

von daher sind gewisse Regelungen schon nicht verkehrt.

Wie sagt man so schön:
gewisse Gesetze werden mit Blut geschrieben.

von Asko B. (dg2brs)


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Matthias S. schrieb:
> Vor der Vereinigung von West und Ost galten in Berlin (West) noch ganz
> andere Regeln - 50m Maximalflughöhe, nur Start und Landung auf
> Modellflugplätzen, Mitgliedschaft im Verein und Schalldämpfer
> obligatorisch, Absprache über die benutzten Funkfrequenzen. Und auch
> damit konnte man sich arrangieren und Spass haben.

Auwei, da waren wir/ich ja glatte Chaoten.
Ich brauchte bloss ueber die Strasse + 200m und wir hatten sozusagen
die halbe Wuhlheide fuer uns alleine.
Schalldaempfer, hmm ... kannte ich nur aus Prospekten.
Das mit den 50m haette uns auch nicht gestoert bei unserem
begrenztem "Aktionsradius" (Fesselflug).

Und wir hatten jede menge Spass.

Aber irgendwann ist das wieder-zusammen-leimen zu bloed geworden.
Ich hab hier auch so´n Droehnchen, so ca. 10 Gramm.
(fuenf Stueck davon wuerden auf eine Handflaeche passen)
Da bin ich ja, wenn die neuen Regelungen kommen ja fein raus.

Und wenn ich die Nachbarin am Pool sehen wollte, braeuchte ich
nur aus dem Fenster gucken. Dazu wuerde ich kein Fluggeraet brauchen.


Gruss Asko

von Chr. M. (snowfly)


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Ich bin ja mal gespannt wie sich die Meinungen von manchen hier
ganz plötzlich um 180° drehen wenn die Politik merkt wie man
mit ein wenig Elektronik ganz einfach Fernzünder für Bomben
bauen kann und es deswegen für jeden gekauften Widerstand
eine Registrierungspflicht gibt.

: Bearbeitet durch User
von Asko B. (dg2brs)


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Chr. M. schrieb:
> Ich bin ja mal gespannt wie sich die Meinungen von manchen hier
> ganz plötzlich um 180° drehen wenn die Politik merkt wie man
> mit ein wenig Elektronik ganz einfach Fernzünder für Bomben
> bauen kann und es deswegen für jeden gekauften Widerstand
> eine Registrierungspflicht gibt.

Oder ein polizeiliches Fuehrungszeugnis erforderlich ist wenn Du ein 
Mobiltelefon kaufen moechtest.
Natuerlich mit anschliessender registrierter Sachkundepruefung.


Gruss Asko

von Christian J. (Gast)


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Chr. M. schrieb:
> Fernzünder für Bomben
> bauen kann und es deswegen für jeden gekauften Widerstand
> eine Registrierungspflicht gibt.

Das gilt schon jetzt, dass jeder der 100g Schwefel oder Salpeter kauft, 
weil er gern experimentiert automatisch in die Bombenbauecke gesteckt 
wird. Deutschland steht den USA in nichts mehr nach, hier ticken bald 
alle nur noch hysterisch und wer nicht in die Norm des systemtreuen 
Konsumbürgers passt wird an den Pranger gestellt und fertig gemacht. 
Wenn ich schon hunderte "private Fahndungsaufrufe" bei Facebook sehe 
wird mir schlecht. Bis zur Lynchjustiz ist es nicht mehr weit....

von Paul B. (paul_baumann)


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Asko B. schrieb:
> Und bedeutet das auch, das den Kindern im Herbst staatlich verboten
> wird mal " ´nen Drachen steigen" zu lassen ?

Chr. M. schrieb:
> wenn die Politik merkt wie man
> mit ein wenig Elektronik ganz einfach Fernzünder für Bomben
> bauen kann und es deswegen für jeden gekauften Widerstand
> eine Registrierungspflicht gibt.

Super! Macht die schlafenden Hunde noch munter...
:-(
MfG Paul

von Jürgen S. (jurs)


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Christian J. schrieb:
> Nochmal:
>
> WIR FLIEGEN KEINE DROHNEN !!!!!!!
>
> Und fürs Fliegen musste man nie in einem Verein sein, noch sonstwas. Es
> reicht sich 1,5km von bewohnten Gebieten zu entfernen und < 5kg zu
> bleiben, fertig. Aus den 5kg sollen jetzt 500g werden.

Das ist natürlich für die klassischen Modellflieger doppelt bitter:

- die Ursache dafür, dass neue und drastisch verschärfte Regeln auch für 
den klassischen Modellflug gelten sollen, sind die wilden Drohnenflieger 
mit ihren neumodischen Fluggeräten
- und trotzdem sollen die neuen Regeln wphl, wenn ich Dich richtig 
verstehe, nicht nur für wilde Drohnenflieger mit neumodischem Fluggerät 
gelten, sondern auch für den klassischen Modellflug, ohne jeden 
Bestandsschutz für klassischen Modellflug Eine Zehntelung der Flugmasse 
ist natürlich schon heftig, wohl besonders für diejenigen, die 
entsprechende Modelle jetzt bereits besitzen. Aber andererseits: soweit 
ich verstanden habe, werden die Modelle nicht verboten, sondern es gibt 
eine Registrierungspflicht. Aber würde eine Registrierungspflicht einem 
klassischen Modellfliegeer wirklich sein Hobby auf ewig verleiden? Oder 
könnte man nicht doch damit leben?

Bei neumodischen Fahrzeugen war es in Deutschland doch immer so: Zuerst 
Wildwuchs und keine Reglementierung, und irgendwann kommen dann die 
verschärften Regeln.

So auch beim Automobil: Seit 1886 ist jeder sein (oft selbstgebautes) 
Automobil gefahren wie er lustig war. Und 1909 kam dann eine 
Strassenverkehrsordnung und die Führerscheinpflicht, da war es der 
Obrigkeit dann mit dem knatternden Wildwuchs an Automobilen in den 
Städten wohl auch einfach zu viel geworden. Und plötzlich gab es strikte 
Regeln für etwas , was vorher nicht weiter geregelt war. 1909 
verschärfte Regeln für private Automobile. 2016 verschärfte Regeln für 
private unbemannte Fluggeräte. Das muss der Fortschritt sein.

von Christian J. (Gast)


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Paul B. schrieb:
> Super! Macht die schlafenden Hunde noch munter...
> :-(

Ist schon in Planung, dass der "Verkauf unfertiger elektrotechnischer 
Erzeugnisse" an die Sachkunde einer "Elektrofachkraft" gebunden werden 
soll.
Das wird kommen, dass Du bestimmte Dinge nicht mehr frei kaufen kannst 
von denen nach Meinung der Bürokraten eine "Gefährdung" ausgeht oder die 
als sog. Dual-Use Güter gelten. Eine Mikrowelle kann Essen warm machen, 
sie kann aber auch eine Waffe sein.

von Christian J. (Gast)


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Jürgen S. schrieb:
> Aber andererseits: soweit
> ich verstanden habe, werden die Modelle nicht verboten, sondern es gibt
> eine Registrierungspflicht.

Im Wesentlichen geht es um die 100m Grenze. Und wir haben schon heute 
Metallplättchen mit Name und Adresse in den Modellen, damit sie 
zugeordnet werden können. Das ist Selbstverpflichtung und im DMFV 
Pflicht. Wer Schaden anrichtet muss dafür aufkommen. Da die 
Registrierung Geld kostet (ca 25 Euro) und viele 5,10 oder mehr Modelle 
besitzen wird das teuer.

100m sind allerdings nur noch für Spielsachen interessant, wir fliegen 
von 50m bis 500m, ein Segler muss laufen können, Thermik gibt es nicht 
bei 100m und Kunstflug muss auch Platz haben, Turbinen sowieso.

Deutschland ist inzwischen dermassen abgehängt durch "Regelungen", 
Rekorde und Innovationen sind nur noch Made in USA, ob Internet, 
Technik, Elektroautos, Raumfahrt... hier verlassen alle das sinkende 
Schiff.

von Chr. M. (snowfly)


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Paul B. schrieb:
> Super! Macht die schlafenden Hunde noch munter...
> :-(

Tja, wenn man den Leuten ihre Hobys wegnimmt sind sie sauer auf den der 
das veranlasst hat und habe auch noch übrige Zeit...

Seltsamerweise sind die die immer Jammer das alles schlechter wird und 
die die dafür sorgen dass alles immer schlechter wird meistens die 
selben.

von Georg W. (gaestle)


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Jürgen S. schrieb:
> Mein Auto parkt im Freien, und ich bin voll damit einverstanden, dass
> keine pvivaten Fluggeräte in Wohngebieten aufsteigen dürfen.

Frage an die Fachleute: War das bisher erlaubt? Ich dachte dass 
bewohntes Gebiet und Personen nicht überflogen werden dürfen.

von Sebastian E. (der_andere_sebastian)


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Ich bin dabei, auch wenn ich selbst kein Modellflieger bin.
Das Problem einer überzogenen Regulierungswut infolge größtenteils 
eingebildeter Gefährdungen kenne ich schon aus anderen Bereichen. Dem 
sollte man frühzeitig Einhalt gebieten, wenn man kann. Wünsche den 
Initiatoren der Petition viel Erfolg.

von Michael K. (Gast)


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Christian J. schrieb:
> 100m sind allerdings nur noch für Spielsachen interessant, wir fliegen
> von 50m bis 500m, ein Segler muss laufen können, Thermik gibt es nicht
> bei 100m und Kunstflug muss auch Platz haben, Turbinen sowieso.

Ja, sehe ich ein.
Nun ist Luftraum aber öffentlicher Raum und dieser soll für kommerzielle 
Drohnenflüge genutzt werden.
Früher hat es gereicht Schutzzonen um Flughäfen einzurichten.
Ausserhab dieser waren die Flieger eh schon zu hoch.

Heute reicht das aber nicht mehr und der Staat fordert die Kontrolle 
über seinen Luftraum zurück.
Statt sich stumpf dagegen zu stellen, was rein garnichts bringen wird, 
müsstet ihr über die Einrichtung gesperrter Lufträume verhandeln die 
exklusiv den Vereinen vorbehalten sind und für kommerzielle Dronen 
gesperrt.

Dazu braucht auch ihr einen Bundesweiten Dachverband mit genügend 
Kapital.
So wird das Spiel nunmal gespielt oder meinst Du mir gefallen die 1000 
Vorschriften an die ich mich halten muß weil es in einer so eng 
verzahnten Gesellschaft nicht anders geht ?

von G. C. (_agp_)


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Christian J. schrieb:
> Deutschland ist inzwischen dermassen abgehängt durch "Regelungen",
> Rekorde und Innovationen sind nur noch Made in USA, ob Internet,
> Technik, Elektroautos, Raumfahrt... hier verlassen alle das sinkende
> Schiff.

Es ist halt einfacher, die kleinen Leute mit ungehemmter Regelflut an 
die Kandare zu nehmen, als sich mal an Panama-Papiere und Konsorten 
heran zu trauen. Es ist ja auch einfacher die Parole "Wir schaffen das" 
herauszuposaunen und die "Ausgestaltung" dann "denen da unten" zu 
überlassen, als ein großes Wohnungsbauprogramm wie in den 60er Jahren 
auf die Beine zu stellen. Zumal wenn die dafür Verantwortlichen selber 
alle in proper Eigenheimen nebst satter Altersvorsorge leben und 
Wohnungsmangel höchstens als Randnotiz in Tageszeitungen wahrnehmen.

Bevor die mal den Panama-Sumpf trockenlegen werden sie lieber den 
Bundesbürgern das Bargeld wegnehmen und die Sache so verkaufen, dass der 
Druchschnittswähler das auch noch für eine gute Sache hält.

Aber mal im ernst, glaubst du eine Petition (oder ähnlich) würde daran 
was ändern? Wieviel Modellflieger gibt es, die das mittragen? Ein paar 
Zehntausend? "Who cares" ..

: Bearbeitet durch User
von Paul B. (paul_baumann)


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@Agp

Genau so ist es.

Nachdem mein Beitrag gelöscht wurde, bin ich froh darüber, daß auch 
Andere zu den gleichen Schlussfolgerungen gelangt sind. Ja, die Realität 
ist hart..

MfG Paul

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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> Aus den 5kg sollen jetzt 500g werden.

und?
für den Führerschein hat sich damals auch was geändert.
"plötzlich" nicht mehr PKW Klasse 3 mit integrierter Fähigkeit,
Kleinlaster bis 7,5t zu führen.

Wie schon weiter oben gefragt,
warum soll Dein Bereich nun ausgerechnet von Veränderungen verschont 
bleiben?

Ich bin sogar zu fragen geneigt,
was diese Modellbaufliegerei überhaupt soll.

Die Festigkeit einer Beziehung zu testen, dazu taugt es wohl.

von Christian J. (Gast)


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Georg W. schrieb:
> Frage an die Fachleute: War das bisher erlaubt? Ich dachte dass
> bewohntes Gebiet und Personen nicht überflogen werden dürfen.

Nein, das ist alles abgedeckt durch "Wer Schaden anrichtet haftet 
dafür".
Und im Fernsehen ist jede Aufnahme aus der Luft inzwischen eine von 
einer Drohne. Ob ich auf der Strasse oder im Garten mit meiner Syma X5c 
(80g) rumdüse juckte bisher keinen. Flughöhe 10-20m. Nicht größer als 
diese kleinen Hubschrauber die man beim Volltanken schon dabei bekommt. 
Früher haben wir Holzmodelle mit Gummimotor geworfen ....

Den Tenor ist eher ein anderer "Das Bedürfnis (zu) vieler nach 100% 
Sicherheit im Leben" kann nur funktionieren, wenn möglichst große 
Einschränkung all derjenigen vorgenommen wird, die mehr machen als nur 
arbeiten gehen, konsumieren und danach vor der Glotze sitzen. Und wer so 
alt ist wie ich weiss, dass es immer mehr Gesetze und Regeln werden, 
niemals weniger. Ob vom brennenden Laub was früher natürlich in den 
Gärten verbrannt wurde bis zum Jäger, der mit Blei geschossen hat ..... 
verboten! Ja, selbst eine winzige Bleikugel aus einem Gewehr ist nach 
den Grünen schon "umweltschädlich". Allein der Verdacht, dass es so ist 
reicht schon aus.

Modellflug ist eine Sache, die drohende Öko- und Sicherheits-Diktatur 
eine andere.

von Tex A. (tex)


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@Rainer Unsinn
Auch für Helikopter gilt eine Mindesthöhe von 2000ft außerhalb von 
Landeplätzen, ausgenommen Sondergenehmigungen zu Außenlandungen.
@Asko B
Auch für Kinderdrachen gibt es schon seit Jahrzehnten gesetzlich 
definierte Flugverbotszonen, Gewichtsgrenzen und maximale Höhen

Es ist schön, dass sich die Modellflieger nun gegen die sie treffenden 
Regeln stellen wollen, aber es wäre sicherlich zielführender gewesen, 
sich gegen die seit Jahrzehnten zunehmende Regulierungen des Luftraumes 
zu wenden. Aber da hat es sie nicht interessiert, weil es sie ja nicht 
betraf. In 20 Jahren haben Modellflieger eine Transponderpflicht und man 
braucht einen PPLA um sie zu fliegen.
Für eine Platzpatronen-Pistole braucht man heute ja auch einen 
Waffenschein und die Frage ob ein Messer eine Waffe oder ein Werkzeug 
ist entscheidet sich an der Frage wie viele Hände man braucht, um das 
Messer auszuklappen.

von Christian J. (Gast)


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Michael K. schrieb:
> Dazu braucht auch ihr einen Bundesweiten Dachverband mit genügend
> Kapital.

Den gibt es DMFV und AERO mit zusammen ca 120.000 Mitgliedern. Deren 
Protest hat aber nichts gebracht, es wurden nur "Ausnahmegenemigungen" 
angeboten, d.h. es ist erstmal generell verboten und erst nach Prüfung 
durch zig Ämter kann dann ggf. evtl.... nur wenn keiner dagegen ist eine 
Ausnahme gemacht werden.

Und richtig, es liegen etliche  Anträge von Amazon, DHL und vielen 
anderen vor, die 80 - 150m Luftraum haben wollen, für ihre fu.... 
Drohnen. Das Ganze soll wie die UMTS Lizenzen dann versteigert werden, 
ein Millionending.

von Michael K. (Gast)


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Christian J. schrieb:
> es wurden nur "Ausnahmegenemigungen"
> angeboten, d.h. es ist erstmal generell verboten und erst nach Prüfung
> durch zig Ämter kann dann ggf. evtl.... nur wenn keiner dagegen ist eine
> Ausnahme gemacht werden.

Ja, aber mehr stand doch auch nicht zu erwarten.
Jeder Antrag eines Vereines muß doch separat geprüft werden und mit den 
anderen Bedarfsträgern abgestimmt werden. Wie soll das anders gehen ?

Es bleibt also das Fazit das Euch niemand etwas wegnimmt oder verbietet.
Es wird lediglich das Reglement geändert und um weiterhin das tut zu 
können was man bisher tat muß man Genehmigungen einholen und ggf. den 
Verein verlegen um diese zu erhalten.

Das betrifft nicht nur Euch sondern viele, viele in unterschiedlichsten 
Bereichen.
Ein Bekannter hat eine Lackiererei übernommen.
Gegründet auf der grünen Wiese ist heute alles dicht mit Wohnhäusern 
gepfastert. Du glaubts doch nicht das die alten Regeln noch für ihn 
gelten ?

Amazon, DHL etc. wollen Rechtssicherheit und einen Luftraum in dem klar 
ist was sie darin tun dürfen. Dafür bieten die einen Ansprechpartner für 
die Staatlichen Stellen und Jobs + Steuereinnahmen.

Wenn der Luftraum enger wird MUSS reglementiert werden.
Das ist auch keine staatliche Willkür sondern die Aufgabe einer 
funktionierenden Verwaltung.
Es wird euch nichts anderes übrig beiben sich mit den neuen Regeln zu 
arrangieren so wie alle anderen es bei allen anderen Regeln auch tun.

Mal nebenbei:
Wenn einige der Drohnenpiloten, von denen bestimmt auch viele aktiv bei 
euch sind, es nicht so gnadenlos überrissen hätten mit ihren Kapriolen 
wären die Regelungen sicher nicht halb so scharf ausgefallen.
Diese Wild West Kacke mit Drohnen in der Landeanflugszone von Flughäfen, 
über großen Menschenansammlungen und über Nachbars Garten mussten über 
kurz oder lang die Aufmerksamkeit der staatlichen Stellen erregen.

von Rainer U. (r-u)


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Christian J. schrieb:
> Und richtig, es liegen etliche  Anträge von Amazon, DHL und vielen
> anderen vor, die 80 - 150m Luftraum haben wollen, für ihre fu....
> Drohnen. Das Ganze soll wie die UMTS Lizenzen dann versteigert werden,
> ein Millionending.

Ja, viele Vögel sind dann illegal. Mal sehen, wer es denen erklärt.. :-)

Es gibt bestimmt Inselanwendungen, wo das sinnvoll ist (Medikamente in 
ein schwach besiedeltes Krisengebiet liefern, ..) Aber die sollen doch 
erstmal einer breiten Öffentlichkeit erklären, wie die Zustellung 
überhaupt funktionieren soll - werfen die die Pakete dann auf's Dach? 
Klingelt die Drohne beim Nachbarn? DANACH kann man sich über den 
Luftraum ja immer noch unterhalten..

Aber so ein Verbot fordert auch die Kreativität heraus:

- Modellflugzeuge, die wie Vögel aussehen und auch so fliegen
- Modellflugzeuge, die Lieferdrohnen abfangen können
- Luftballons mit ganz kleiner Steuerung
- ...

Ach so ja - werden Luftballons dann auch verboten sein?

Chr. M. schrieb:
> wie man
> mit ein wenig Elektronik ganz einfach Fernzünder für Bomben
> bauen kann und es deswegen für jeden gekauften Widerstand
> eine Registrierungspflicht gibt.

Handys gibt's doch fertig..

Tex A. schrieb:
> Auch für Helikopter gilt eine Mindesthöhe von 2000ft außerhalb von
> Landeplätzen, ausgenommen Sondergenehmigungen zu Außenlandungen.


schon klar, aber er hat ja Angst, dass er beobachtet wird. 
Wahrscheinlich schubst er auch den Nachbarn von der Leiter, wenn sie zu 
hoch ist und man über seine Hecke sehen kann..

Christian J. schrieb:
> WIR FLIEGEN KEINE DROHNEN !!!!!!!

Finde ich auch. Mein Modellflugzeug hat 4 Propeller, aber keine Waffen.

von Axel L. (axel_5)


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Christian J. schrieb:

>
> Deutschland ist inzwischen dermassen abgehängt durch "Regelungen",
> Rekorde und Innovationen sind nur noch Made in USA, ob Internet,
> Technik, Elektroautos, Raumfahrt... hier verlassen alle das sinkende
> Schiff.

Hier sehe ich auch ein grosses Problem. Wie will man denn aufgeweckte, 
technisch interessierte Kinder heute noch vom Handy wegbekommen ?

Mit Modellbau und auch Drohnen geht das noch. Haben viele hier 
offensichtlich auch gemacht, und aus manchem ist dann ein ordentlicher 
Ingenieur/Techniker geworden.

Aber mitlerweile ?

Gruss
Axel

von Paul B. (paul_baumann)


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Axel L. schrieb:
> Wie will man denn aufgeweckte,
> technisch interessierte Kinder heute noch vom Handy wegbekommen ?
>
> Mit Modellbau und auch Drohnen geht das noch.

Entsprechende Tragfähigkeit vorausgesetzt...
;-)
MfG Paul

von Christian J. (Gast)


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Rainer U. schrieb:
> werfen die die Pakete dann auf's Dach?
> Klingelt die Drohne beim Nachbarn? DANACH kann man sich über den
> Luftraum ja immer noch unterhalten..

Nein, das soll ganz anders gehen. mal abgesehen davon, dass wohl etliche 
diese Dinger mit Gewehren, Netzen, Abfangdrohnen usw vom Himmel holen 
wird das zuerst so aussehen, dass nur Paketstationen beliefert werden 
auf festen Routen. Die Drohne, die derzeit ohnehin nur 3,5kg tragen 
kann, was absolut witzlos ist gegen einen Lieferwagen wird ihr Paket nur 
zum Verteiler bringen, wo es dann abgeholt werden kann. Wenn TTIP durch 
ist können die ganz schön Druck machen, ja sogar die BRD verklagen, wenn 
die ihnen keine Genemighungen erteilt.

von Michael K. (Gast)


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Axel L. schrieb:
> Hier sehe ich auch ein grosses Problem. Wie will man denn aufgeweckte,
> technisch interessierte Kinder heute noch vom Handy wegbekommen ?

Die Amis machen das mit Schußwaffen.
Da gehen die kleinen Racker richtig drauf ab.
Müssen wir die deswegen jetzt erlauben?

Warum Kinder jetzt Fluggeräte >500gr brauchen und es zuviel verlangt ist 
das Wohngebiet dabei zu verlassen kann ich grad nicht erkennen.

von Rainer U. (r-u)


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Paul B. schrieb:
> Entsprechende Tragfähigkeit vorausgesetzt...
> ;-)
> MfG Paul

Der Paule nimmt es wieder ganz wörtlich .. aber der war gut!

Christian J. schrieb:
> dass nur Paketstationen beliefert werden
> auf festen Routen.

Dann hab ich eine andere Idee: Selbstfahrende Transportcontainer in 
Tunneln (Rohrpost in groß). Geht auch, kann wesentlich mehr Gewicht.

von Michael K. (Gast)


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Christian J. schrieb:
> Wenn TTIP durch
> ist können die ganz schön Druck machen, ja sogar die BRD verklagen, wenn
> die ihnen keine Genemighungen erteilt.

Was ist daran neu ?
In einem Rechtsstaat kann jeder den Staat verklagen wenn er sich unrecht 
behandelt fühlt.
TTIP hat ganz andere Mechanismen die einen gruseln lassen.
Die privaten Gerichte z.B. die sich jeder Kontrolle entziehen oder das 
die Regeln nicht öffentlich bekannt sind oder, oder, oder ...

von (prx) A. K. (prx)


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Finnisches Kettensägenmassaker: 
https://www.youtube.com/watch?v=6Viwwetf0gU

: Bearbeitet durch User
von Rainer U. (r-u)


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A. K. schrieb:
> Youtube-Video "KILLERDRONE! Flying chainsaw"

Ironie des Schicksals: Ein paar Luftballons haben sie gekillt. Sieht 
jedenfalls im Video so aus - oder?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Axel L. schrieb:
> Christian J. schrieb:
>
>>
>> Deutschland ist inzwischen dermassen abgehängt durch "Regelungen",
>> Rekorde und Innovationen sind nur noch Made in USA, ob Internet,
>> Technik, Elektroautos, Raumfahrt... hier verlassen alle das sinkende
>> Schiff.
>
> Hier sehe ich auch ein grosses Problem. Wie will man denn aufgeweckte,
> technisch interessierte Kinder heute noch vom Handy wegbekommen ?

Meiner Beobachtung nach reicht denen das Handy sowieso nicht aus bzw. 
wird eher noch in den Basteldrang eingebunden.

Der große Rest hat auch damals schon nicht gebastelt und anderes 
gemacht.

> Mit Modellbau und auch Drohnen geht das noch. Haben viele hier
> offensichtlich auch gemacht, und aus manchem ist dann ein ordentlicher
> Ingenieur/Techniker geworden.
>
> Aber mitlerweile ?

Es gibt eben viele andere, neue Felder. Eins davon ist bspw. der 
3D-Druck, in dem es gerade hier in DE eine große, sehr junge Gemeinde 
gibt, die unter anderem viele kleine Unternehmen ausspuckt.

Da wird auch oft zusammen getüftelt, verbessert, probiert.

Wenn man also bei den "klassischen" Hobbys nachlassendes Interesse 
feststellt, so liegt das zum Teil auch daran, dass es eben viele neue 
Hobbys gibt.

Damit will ich die neuen Restriktionen im Modellbereich nicht gutheißen. 
Die bisherige Regelung, die Christian skizziert hat (1,5km von 
Ortschaften entfernt, bis 5kg) erscheint mir vollkommen ausreichend. 
Über Wohngebieten nur mit Genehmigung, und gut ist es.

Übrigens lohnt es sich durchaus, Druck zu machen, auch ohne viel Geld 
und Lobbyisten. Vielleicht erinnert sich noch jemand an die Verbotspläne 
für Paintballspiele nach den diversen Amokläufen. Da stand ein 
komplettes Verbot im Raum. Damals haben die Aktiven sich aber sofort 
über die Foren organisiert und per E-Mail/Telefon wirklich massiv Druck 
gemacht. Die Postfächer der jeweiligen MdBs wurden offenbar dermaßen 
geflutet (ich weiss das von MdB hier im Kreis), dass man die Wähler dann 
doch lieber nicht vergrätzen wollte und die Vorlage komplett gekippt 
wurde.

Man muss sich nur einig sein. Dann könnte man bspw. auch den 
WEEE-Quatsch gerade für kleine Unternehmen z.B. durch Freigrenzen 
deutlich entschärfen. Aber wenn auf den Vere-Versammlungen von 4000 
Mitgliedern gerade mal 25 Leute aufschlagen - wen will man damit 
beeindrucken?

von N. N. (clancy688)


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A. K. schrieb:
> Finnisches Kettensägenmassaker:

Die amerikanische Variante mit Maschinenpistole: 
https://www.youtube.com/watch?v=SNPJMk2fgJU

: Bearbeitet durch User
von oldeurope O. (Gast)


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Langsam aber sicher rücken die Reglementierungen in die Wohlfühlzone
der Bürger.

LG

von (prx) A. K. (prx)


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OXI T. schrieb:
> Langsam aber sicher rücken die Reglementierungen in die Wohlfühlzone
> der Bürger.

Keine Sorge. Das erste ganz real mit solchen Fliegern stattfindende 
Kettensägen- oder Maschinenpistolen-Massaker definiert diese 
Wohlfühlzone sofort neu.

von Christian J. (Gast)


Angehängte Dateien:

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Auf jeden Fall wird der Ton seitens unseres Dachverbandes DMFV schon 
deutlich "klarer", dass sich knapp 2000 Vereine nicht in ihre Freizeit 
hinein regieren lassen wollen. So wie seinerzeit 2009 die 
Paintball-Hysterie, die dann sang und klanglos vom Tisch war als sich im 
Rentenalter befindliche Politiker als "moralische Instanz" anschickten 
Jugendliche und Jungerwachsene bevormunden zu wollen, die sich mit 
Farbbällchen beschiessen.

von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


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Wie wäre es mit einer Regelung wie beim Funk, also so eine Art 
Amateurfunklizenz zum Fliegen, eine Amateurfluglizenz quasi?

Kleine Spielzeugdronen bleiben frei. Alles über einer bestimmten 
Gewichtsklasse, Geschwindigkeit und/oder Höhe fällt unter die E-Lizenz 
und darüber unter A-Lizenz bis zu einer bestimmten Obergrenze. Wer keine 
Zulassung zum Amateurflugdienst machen will, der kauft halt ein 
Fertigflugzeug mit Bauartzulassung und meldet es mit Kennzeichen an.

Wer die Amateurfluglizenz hat, der kann je nach Gebiet und 
Beschaffenheit des Flugzeugs frei fliegen, nach kostenfreier Anzeige in 
einem Online-System oder nach kostenfreiem Antrag/Genehmigung über das 
Online-System fliegen.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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ein "Funk-Vorhang" um jeden Modellflugplatz in der Art,
dass Modelle mit GPS-Daten gekoppelt nur dort starten können.
-Wäre noch ne Möglichkeit in Eurer Gewichtsklasse zu bleiben.
Is' doch heute alles smart, alles vernetzt, warum nicht auch da???

wie gesagt, Ihr habt halt das Problem, dass Ihr keine Lobby habt.
Gepaart mit mangelndem techn. Verständnis auf Entscheidungsebene...
naja, kennt man ja.

BTW
das mit dem Test einer Beziehung, wie war das gemeint?

Ganz einfach, wenn ein Partner das mitmacht, schön, habt'a dat selbe 
Hobby.

Aber 's gibt sicher genug Partner,
denen das Hobby des Anderen ein ziemlicher Dorn im Auge ist.

hier mal 1200EUR für 'nen Motor, dort mal eben neue Reifen,
dann mal lackieren (lassen).
Zu Bruch gegangen,
Wochenende = Teilemarkt etcpp.

bleibt da überhaupt "Platz" für ein Mädel?

von Paul B. (paul_baumann)


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▶ J-A von der H. schrieb:
> bleibt da überhaupt "Platz" für ein Mädel?

Für ein Kleines -schließlich sind es ja Modellflugzeuge.

MfG Paul

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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:D

von Bernd K. (prof7bit)


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Michael K. schrieb:
> Früher hat es gereicht Schutzzonen um Flughäfen einzurichten.
> Ausserhab dieser waren die Flieger eh schon zu hoch.

Wie groß waren die? Ich kann mich erinnern in Mannheim war damals der 
Modellflugplatz genau zwischen der Autobahn und der Start- und Landebahn 
des örtlichen Verkehrsflugplatzes eingezwängt (vielleicht 100m von 
beiden entfernt, mehr nicht). Und quer dazu (und genauso nah dran) noch 
ne autobahnähnliche mehrspurige Schnellstraße.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Christian J. schrieb:
> Neben
> der 100m Grenze, die jedes Segler Fliegen witzlos macht soll für jedes
> Flugmodell ab 0,5kg ein amtliches Kennzeichen beantragt werden müssen,
> wird jedes 100g Dröhnchen, was in einem Garten aufsteigt demnächst
> "strafbar" sein, da in Wohngebieten ein absolutes Flugverbot bestehen
> wird.

Recht so ,diese Dröhnchen als weitere Mutation der Laubbläser zu 
betrachten und diese aus den Ruheraum der Bevölkerung zu verbannen.

Amtliches kennzeichen ist auch gut um die Verantwortungslosen Gesellen 
die es nun mal auch bei den Modellfliegern gibt zur Rechenschaft zu 
ziehen. Oder zumindest die Möglichkeit einen "Fluggerät-Halter" zu 
ermitteln.

100m Höhe bedeuten bei den heute üblichen Modellen mit Gleitzahl knapp 
über 20m eine Reichweite von 2 km. Finde ich schon gewagt einen Flieger 
in dieser Ferne immer so zu kontrollieren das er nicht von einer Bö 
jemanden an den Kopf geknallt wird.

Es hat ja schon copter gegeben die auf der Autobahn auf Kollisionskurs 
mit den PKW-Verkehr gingen: 
http://www.rc-quadrocopter.de/news/unfall-drohne-knallt-in-fahrendes-auto/

MfG,

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Soviel mal zum Thema Weitblick.

achnee...
heute sagt man ja Nachhaltigkeit.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Christian J. schrieb:

> Und fürs Fliegen musste man nie in einem Verein sein, noch sonstwas. Es
> reicht sich 1,5km von bewohnten Gebieten zu entfernen und < 5kg zu
> bleiben, fertig. Aus den 5kg sollen jetzt 500g werden.

Ja was den nun, ab 500g wird ein registriertes Kennzeichen nötig?! 
Jedenfalls steht das oben so. Und das hindert Dich am Fliegen lassen???

von Korbi G. (Firma: Möhrchenzucht) (korbinian_g53)


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Ich fliege aktuell noch keine Drohne (auch wenn ich mir ein 
entsprechendes Spielzeug schon bestellt habe).

Da ich aber eine ganze Zeitlang glühender Helikopterfan war und mehrere 
Modelle hatte kann ich den Frust nachvollziehen.

Dazu finde ich die Petition nur zum Teil sinnvoll. Sicher macht es Sinn, 
die sehr leicht steuerbaren und ggf. doch saugefährlichen Drohnen nicht 
in jedermanns Hand zu geben.

Andererseits wird man so wieder bevormundet und die bösen Buben, die mit 
der Drohne nicht versehentlich, sondern absichtlich Menschen schaden 
wollen, erwischt man damit ohnehin nicht.

Die werden jetzt nicht gestört bei ihrem Werk und das werden sie auch 
durch Dobrindt nicht. Nur die technische Hürde wird höher, weil man 
selbst entwickeln muss.

Aber in Zeiten von Arduino, Atmega und frei verkäuflichen Höhenmessern, 
GPS-Sensoren und digitalen Kompassen wird das niemanden stören, der sich 
auskennt. Damit eine autonome Drohne zu bauen ist dann kein Kunststück 
mehr, zumal es alle erforderlichen Teile frei zu haben gibt.

von Jens P. (picler)


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Chr. M. schrieb:
> Ich bin ja mal gespannt wie sich die Meinungen von manchen hier
> ganz plötzlich um 180° drehen wenn die Politik merkt wie man
> mit ein wenig Elektronik ganz einfach Fernzünder für Bomben
> bauen kann und es deswegen für jeden gekauften Widerstand
> eine Registrierungspflicht gibt.

Willkommen in der Realität. Warum soll es den Modellfliegern besser 
gehen als den Funkamateuren (10W-Grenze / BEMFV), Hobbychemikern 
(Chemikalienverbotsordnung), Elektronikbastlern (Zoll / CE), Autotunern, 
um nur einige zu nennen.

Der Staat mischt sich in immer mehr Bereiche der privaten Lebensführung 
ein und kriminalisiert die Hobbys seiner Bürger. Das ganze nicht zuletzt 
durch die reißerische Berichterstattung in den Medien, wo der 
Hobbychemiker natürlich grundsätzlich ein Bombenbauer ist. Der 
Funkamateur kennt das ja zur genüge. Wenn irgendwo in Nachbars Fernseher 
ein Piep ist war es der "Funkspinner" mit seinen Antennen.

Unsere Politiker haben es offenbar noch nicht begriffen, warum sich so 
viele Leute am Wochenende die Birne zulöten und sich diese dann 
gegenseitig einhauen. Oder die vielen Extremen jedweder Colour. Die 
wissen mit ihrer Freizeit nichts besseres anzufangen...  Die Bürger mit 
etwas Grips im Kopf kompensieren ihr zerstörtes Hobby mit anderen 
Aktivitäten, beispielsweise in Bürgerinitiativen. Stichwort: Wutbürger.

Das Problem ist, dass 90+X% der restlichen Bevölkerung diese Dinge 
sch...egal sind. Somit fehlen einfach die Massen um etwas zu bewegen. 
120000 Modellflieger klingt viel, das sind aber gerade mal 0,15% der 
deutschen Bevölkerung. Noch Fragen?

von Gerd E. (robberknight)


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Christian J. schrieb:
> Rainer U. schrieb:
>> werfen die die Pakete dann auf's Dach?
>> Klingelt die Drohne beim Nachbarn? DANACH kann man sich über den
>> Luftraum ja immer noch unterhalten..
>
> Nein, [...] , dass nur Paketstationen beliefert werden
> auf festen Routen. Die Drohne, die derzeit ohnehin nur 3,5kg tragen
> kann, was absolut witzlos ist gegen einen Lieferwagen wird ihr Paket nur
> zum Verteiler bringen, wo es dann abgeholt werden kann.

Das Konzept lohnt sich doch nie und nimmer. Warum fahren die dann nicht 
einfach mit nem selbstfahrenden Lieferwagen zur Paketstation und laden 
automatisiert um? Oder stellen den Lieferwagen selbst einfach als 
Paketstation an die Straßenecke? Ich glaube selbstfahrende Autos werden 
wir vor selbstfliegenden Paketdrohnen haben, denn hinter denen steckt 
wirklich ein Milliardenmarkt. Und der Lieferwagen kann halt ne Tonne an 
Paketen zuladen, die Drohne nur 2-3 Kilo.

Ne Drohne macht doch nur Sinn wenn es wirklich auf Zeit ankommt. Also 
wenn ich z.B. ne Pizza bestelle und die nach 10 Min bei mir auf dem 
Teller haben will. Oder wenn ich die Lieferung von Amazon nach 1h 
geliefert haben will. Aber ob sich das bei den Mehrkosten durch die 
Kosten der Drohne durchsetzen wird?

Ich hab das Gefühl daß da momentan ein riesiger Hype läuft ohne daß da 
wirklich tragfähige Geschäftsmodelle dahinterstehen. Die großen Firmen 
experimentieren und schicken gleichzeitig schon mal ihre Lobbyisten 
voraus um sich ihren Claim abzustecken. Ob da dann wirklich Gold 
gefunden wird steht auf einem ganz anderen Blatt. Nur wenn die jetzt die 
Regelungen festzurren, werden wir die nie wieder los, auch wenn keine 
einziger Paketdrohne in den wirklichen täglichen Regelbetrieb übernommen 
wird.

von (prx) A. K. (prx)


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Gerd E. schrieb:
> Aber ob sich das bei den Mehrkosten durch die
> Kosten der Drohne durchsetzen wird?

An Stelle eines Fahrradkuriers passt das Fliegzeug schon ins Bild.

> Ich hab das Gefühl daß da momentan ein riesiger Hype läuft

Klar. Keiner will was verpassen, ohne zu wissen ob das wirklich was 
wird.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Jens P. schrieb:
> Der Staat mischt sich in immer mehr Bereiche der privaten Lebensführung
> ein und kriminalisiert die Hobbys seiner Bürger.

Zeige bitte wo sich die Modellflieger von dem Verordnungsvorschlag 
kriminalisiert fühlen.
Die Modellflieger legen ihre Positionen dort dar:
http://www.pro-modellflug.de/faktencheck/

Dort begrüßen sie entweder die Intentionen der Verordnung; bspw Zitat: 
"Den Ansatz zur Kennzeichnung von Flugmodellen zwecks Identifikation des 
Halters begrüßen wir" oder verweisen darauf das eine solche Regelung 
faktisch sein Jahren in Kraft ist ("Damit liegt rein faktisch schon 
jetzt eine Flughöhenbegrenzung von etwa 100 Metern für diese Sparte 
vor").

Mit der Verordnung wird lt. den Modellfliegern der einvernehmlich 
anerkannte status quo festgeschrieben und Grauzonen beseitigt.

Wenn das "Kriminalisierung" ist, dann ist jede Regelung zur 
Gewährleistung des störungsfreien Zusammenlebens ein Verbrechen und 
einzig Anarchie die anzustrebende Gesellschaftsform.

MfG,

von Christian J. (Gast)


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Fpga K. schrieb:
> Wenn das "Kriminalisierung" ist, dann ist jede Regelung zur
> Gewährleistung des störungsfreien Zusammenlebens ein Verbrechen und
> einzig Anarchie die anzustrebende Gesellschaftsform.

Nein, der Autor hat schon recht. Der Staat regiert seit meiner Jugend 
immer weiter in Bereiche hinein, wo er schlichtweg nichts zu sagen haben 
sollte. Ich erinnere an die unselige Paintball Debatte. Es wird ein 
"Gutmenschen-Moral-Mainstream" definiert, irgend so ein Norm-Bürger und 
jene, die nicht in dieses Schema passen denen wird die Grundlage 
entzogen auf der sie ihre Interessen ausleben können. Das liegt auch 
daran, dass weltfremde Schlipsträger mit Doktor-Titel den ganzen Tag 
nichts anderes zu tun haben als sich immer neue "Regulierungen" 
auszudenken. Da wir keine Basisdemokratie haben ist das einfach 
durchsetzbar.

von Rahul D. (rahul)


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Zum Thema Eigentümer-Kennzeichnung:
Als würde das irgendeinen Wildflieger interessieren.
Das würde ja bedeuten, dass der-/diejenige auch eine entsprechende 
Versicherung vorweisen könnte, was ich stark bezweifle, da man als Kunde 
vom Händler i.d.R. nicht auf die Versicherungspflicht hingewiesen wird.
Der Vorstoß von Herrn Dobrindt dürfte auf massiver Lobbyarbeit seitens 
gewisser Vertsandhändler basieren (nur eine Vermutung meinerseits, da 
ich mich noch nicht näher mit seinem Entwurf befasst habe).
Da ich für meine Drohnen eine Versicherung besitze, habe ich auch keine 
Probleme damit, sie mit einem Eigentümer-Kennzeichen zu versehen.
Leute, die diese Geräte zum Ausspionieren ihrer Nachbarn verwenden, 
haben doch einfach einen Schaden.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Fpga K. schrieb:
> oder verweisen darauf das eine solche Regelung faktisch sein Jahren in
> Kraft ist

Wenn schon zitieren, dann zitier' sie doch bitte richtig:

„Die Einführung einer Flughöhenbegrenzung lässt sich nur im Falle
zwingenden Bedarfs rechtfertigen.“

und

„Während Drohnen-Piloten von einer Höhenbegrenzung keine Einschränkungen 
hinnehmen müssten, wäre der klassische Modellflug in einer Massivität 
bedroht, die existenzgefährdend ist.“

von Matthias B. (dl4bm)


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̶Ganz ehrlich: An ein solches Gä̶̶n̶̶g̶̶e̶̶l̶̶e̶̶i̶  Verbot wird sich 
niemand halten.
Genauso wie in den Bedienungsanleitungen der Spielzeugdrohnen meiner 
Kinder steht "Ab 14 Jahre". Nun ja, 9 + 11 sind 20 Jahre, also erlaube 
ich es, solange sie gemeinsam spielen und nur bei uns im Garten ;-)

von Rainer U. (r-u)


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Gerd E. schrieb:
> wenn ich z.B. ne Pizza bestelle und die nach 10 Min bei mir auf dem
> Teller haben will.

Die musst Du dann aber (s.o.) aus der Packstation abholen.. :-)

Rahul D. schrieb:
> Als würde das irgendeinen Wildflieger interessieren.

Ich hab meine Handynummer immer drauf - schon falls so ein Teil mal 
verlorengeht und evtl. gefunden wird.

von Stefan M. (derwisch)


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Herr Dobrindt ist sicher kein Modellflieger.

Er weiss wahrscheinlich nicht, welch großer Markt der Flugmodellbau 
inzwischen geworden ist.
Früher nur was für versierte Bastler, die gern stundenlang am 
Verbrennermotor rumkurbeln, bis er mal richtig läuft.

Wenn sich heutzutage die Industrie und der Handel angepi..t fühlen, weil 
sie Ihr Zeug nicht mehr bei Conrad und Co. in die Regale stellen dürfen, 
wird die Politik selbstverständlich den Schwanz einziehen, und sich die 
Regulierungswut etwas abkühlen.

Und wenn ich falsch liege, würde ich allen Modellfliegern empfehlen, 
einfach wie bisher weiterzumachen.

Wir lassen uns ja leider allzu gern regulieren.
Da muss man ja nicht mitmachen.

von Christian J. (Gast)


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Matthias B. schrieb:

> Ganz ehrlich: An ein solches Gä̶̶n̶̶g̶̶e̶̶l̶̶e̶̶i̶  Verbot wird sich
> niemand halten.

Das ist die Frage: Wenn jeder Spaziergänger mit einem Handy Dich 
fotografieren und anzeigen kann und die Strafen bis zu 50.000 Euro auf 
Lftraumverletzung taxiert sind. Ich war früher mal mit Sonden auf 
"Schatzsuche". Es verging kein Tag an dem nicht irgendein Depp die 
Polizei rief, weil die Presse alle Sondengeher kollektiv als 
"Grabräuber" in den Dreck gezogen hatte und in einem auf "kriminell" 
getrimmten RTL Beitrag als Verbrecher hinstellte. Inzwischen ist es 
überall verboten worden, nur noch mit "staatlicher Genehmigung" und 
unter "Aufsicht" und alles was man findet muss man abgeben. So läuft das 
hier in Deutschland.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Matthias B. schrieb:
> ̶Ganz ehrlich: An ein solches Gä̶̶n̶̶g̶̶e̶̶l̶̶e̶̶i̶  Verbot wird
> sich
> niemand halten.
> Genauso wie in den Bedienungsanleitungen der Spielzeugdrohnen meiner
> Kinder steht "Ab 14 Jahre". Nun ja, 9 + 11 sind 20 Jahre, also erlaube
> ich es, solange sie gemeinsam spielen und nur bei uns im Garten ;-)

sehe ich auch so.
genauso brettert man mit 100 durch die Ortschaft
(hier ziemlich oft der Fall)

15-Jährige saufen Hartgas und den Eltern isses egal,
freuen sich sogar noch darüber, wie weit die Sprösslinge gediehen sind.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Fpga K. schrieb:
>> oder verweisen darauf das eine solche Regelung faktisch sein Jahren in
>> Kraft ist
>
> Wenn schon zitieren, dann zitier' sie doch bitte richtig:

Hab ich doch, die wesentliche Aussage wörtlich wiedergeben. Nochmal:
"Damit liegt rein faktisch schon jetzt eine Flughöhenbegrenzung von etwa 
100 Metern für diese Sparte vor".

Heisst das die Modellfliegerei bereits ohne Regulation in Höhen bis 100 
m stattfindet und nur dort praktiziert werden kann, da sonst der Flug 
mit Sichtkontrolle nicht gegeben ist.

> „Die Einführung einer Flughöhenbegrenzung lässt sich nur im Falle
> zwingenden Bedarfs rechtfertigen.“

Nein, es gibt auch andere Gründe für eine Begrenzung zum Beispiel die 
Sichere Kontrolle durch Sichtkontakt mit den Modellführer vom Boden aus.

> „Während Drohnen-Piloten von einer Höhenbegrenzung keine Einschränkungen
> hinnehmen müssten, wäre der klassische Modellflug in einer Massivität
> bedroht, die existenzgefährdend ist.“

Das steht in völligen Widerspruch zu der Aussage die der Autor ein paar 
Sätze früher trifft, sinngemäß: die Modellfliegerei findet bereits heute 
faktisch in einer Höhe von bis zu 100m statt.

Es ist nicht glaubhaft, das die Umsetzung der aktuellen Praxis (status 
quo) bzgl. der Flughöhe in Verordnungen den status quo verändert. 
Schlimmstenfalls minimal aber keinesfalls existenzgefährdend. Selbst der 
TO räumt ein das nur der Betrieb von Segelflugzeug durch die 100m Grenze 
beeinträchtigt würde, eine Behauptung die sich anhand einfacher Rechnung 
mit der Gleitzahl wiederlegbar ist.
Für Motormodelle, die nicht der Thermik bedürfen stellt eine Begrenzung 
auf 100m ohnehin kaum eine Beeinträchtigung  des Fluges dar. Zur 
Veranschaulichung ein Vergleich mit dem Dresdner Rathausturm der mit 
Figur 99m hoch ist:

http://www.dresden-und-sachsen.de/dresden/pics/rath_fern.jpg

Welchem Modellflieger wird das Hobby genommen wenn er zwar dem 
Rathausmann am Ar*** vorbei fliegen kann aber nicht auf dessen Augenhöhe 
oder darüber steigen darf ??


MfG,

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Fpga K. schrieb:
> Hab ich doch, die wesentliche Aussage wörtlich wiedergeben. Nochmal:
> "Damit liegt rein faktisch schon jetzt eine Flughöhenbegrenzung von etwa
> 100 Metern für diese Sparte vor".

Diese Aussage hat er aber nur auf die Multikopter bezogen („diese
Sparte“), du stellst sie so dar, als wären sie dort als  allgemein
gültig behauptet worden.  Dass das deine Meinung ist, ist was
anderes, aber du unterstellst, dass auch der Modellflugverband
„eigentlich deiner Meinung“ sei.  Das ist er ganz offensichtlich
nicht, wenn man sich die komplette Stellungnahme dort durchliest.

„Echte“ Flugmodelle (gerade Segler) können wohl auch schon mal einige
Meter Spannweite haben(*), dadurch kann man sie auch in großen Höhen
noch erkennen.

(*) Der von dir zitierte Rathausmann ist 6 m hoch, und den erkennt
man aus einem Umkreis von mehr als einem Kilometer.  Wenn du jetzt
einen Segler von 3 m Spannweite nimmst, dann sollte klar sein, dass
man den auch in mehr als 100 m Höhe noch gut sehen kann.

Die geplante Regelung behindert damit offenbar vor allem die, von
denen sich auch bisher schon kaum jemand auf den Nerv gegangen
fühlte (weil sie fernab normaler besiedelter Gebiete agieren),
während sich für die allgegenwärtigen *kopter, von denen ja
wohl auch hier manch einer genervt zu sein scheint, dadurch gar
nichts ändern würde.

: Bearbeitet durch Moderator
von Icke ®. (49636b65)


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Fpga K. schrieb:
> Hab ich doch, die wesentliche Aussage wörtlich wiedergeben. Nochmal:
> "Damit liegt rein faktisch schon jetzt eine Flughöhenbegrenzung von etwa
> 100 Metern für diese Sparte vor".

Nein, das hast du völlig falsch interpretiert. Sichtflug heißt, das 
Modell auf Sicht sicher steuern zu können. Die Entfernung, in der das 
noch sicher möglich ist, hängt von der Größe und Bauart des Modells ab. 
Multicopter sind i.d.R. erstens relativ klein (unter 1m) und zweitens 
symmetrisch aufgebaut. Dadurch ist die Fluglage schon bei 100m 
Entfernung nur noch schwer zu erkennen und somit ein sicheres Steuern 
nicht mehr möglich. Mit "Sparte" sind also "Drohnen" gemeint. Modellflug 
beschränkt sich aber nicht auf Multikopter. Die Fluglage von großen 
Flächenmodellen ist bis in einige 100m klar erkennbar, bei manchen sogar 
bis zur Reichweitengrenze der Funke (~1km). Und Segelflug läßt sich halt 
mit einer Höhenbegrenzung auf 100m nicht mehr sinnvoll ausüben.

von Chr. M. (snowfly)


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Jörg W. schrieb:
> Die geplante Regelung behindert damit offenbar vor allem die, von
> denen sich auch bisher schon kaum jemand auf den Nerv gegangen
> fühlte (weil sie fernab normaler besiedelter Gebiete agieren),
> während sich für die allgegenwärtigen *kopter, von denen ja
> wohl auch hier manch einer genervt zu sein scheint, dadurch gar
> nichts ändern würde.


Das ist doch genau die derzeitige Praxis der Politik.

Nach dem Motto:
Die Strafen für Selbstmordattentäter müssen verschärft werden!

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Christian J. schrieb:
> Ich war früher mal mit Sonden auf
> "Schatzsuche". Es verging kein Tag an dem nicht irgendein Depp die
> Polizei rief (...)

das hatte ich hier in der Gegend anders erlebt.
Auch Sondengänger und ich bin damit mal über etliche Äcker gestiefelt 
und in einem Waldstück gewesen, das früher mal ein kleiner Güterbahnhof 
war.
wie eben fast jeder Ort einen Gleisanschluss hatte. Heute 
Naturschutzgebiet.

Einige fragten, was das denn fürn komisches Teil wär (Eigenbau)
und haben interessiert zugeguckt.

auf einem Acker tatsächlich eine alte dänische Kupfermünze gefunden.
Der Bauer hat mir das Ding gegen eine Gertenkaltschale überlassen.
Spätestens damit weicht man die Leute auf.

auf dem ex-Gleisanschluss traten dann lauter Bleistücke zutage.
Das war ein ganzer Schwung voll, ich bin extra 2 mal hingestiefelt.
Mit Meinem Verständnis von Naturschutz habe ich die Teile also geborgen.
und abgegeben. Aber auf dem Schrottplatz ;)

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Fpga K. schrieb:
>> Hab ich doch, die wesentliche Aussage wörtlich wiedergeben. Nochmal:
>> "Damit liegt rein faktisch schon jetzt eine Flughöhenbegrenzung von etwa
>> 100 Metern für diese Sparte vor".
...
>  Dass das deine Meinung ist, ist was
> anderes, aber du unterstellst, dass auch der Modellflugverband
> „eigentlich deiner Meinung“ sei.  Das ist er ganz offensichtlich
> nicht, wenn man sich die komplette Stellungnahme dort durchliest.

Nein ich bewerte nicht eine "Meinung" des Modellflugverbandes sondern 
die Praxis, Konkret die Frage "Welche Fughöhe braucht ein Modellflieger 
für den sinnvollen Einsatz". Dazu findet sich leider auch in der Rubrik 
"Faktencheck" bestenfalls zwischen den zeilen etwas, führt aber in 
Kombination mit eigener Erfahrung, Analogievergleich mit Koptern und 
Einschätzung der Vorgabe Flug auf Sicht zu der Aussage das Flugmodelle 
im Bereich bis 100m unterwegs und eine Einschränkung auf diesen Bereich 
daher den Status quo nicht wesentlich ändert.

> „Echte“ Flugmodelle (gerade Segler) können wohl auch schon mal einige
> Meter Spannweite haben(*), dadurch kann man sie auch in großen Höhen
> noch erkennen.
>
> (*) Der von dir zitierte Rathausmann ist 6 m hoch, und den erkennt
> man aus einem Umkreis von mehr als einem Kilometer.  Wenn du jetzt
> einen Segler von 3 m Spannweite nimmst, dann sollte klar sein, dass
> man den auch in mehr als 100 m Höhe noch gut sehen kann.

Bloßes Erkennen eines Objektes reicht nicht zur Steuerung, es muss auch 
die Fluglage erkennbar sein (rechts geneigt, Nase oben - geringe Fahrt 
-kurz vor Strömungsabriss) und eigentlich auch die Position der 
Steuerklappen. Und das nicht nur bei günstigenen Sichtbedingungen 
sondern auch wenn man nur noch blinzeln aufschauen kann weil der 
strahlendblaue Himmel blendet. Probier das mal am Rathausmann aus, 
erschwerend kommt bei der Abschätzung der Fluglage hinzu das am Himmel 
eine Waagerechte oder horirontale Linie zur Abschätzung des 
Neigungswinkel fehlt. Also muss ma so nach oben schauen das der Horizont 
zur Orientierung noch im Sichtfeld ist. Das wird um so schwieriger je 
mehr man den Kopf in den Nacken dreht.

> Die geplante Regelung behindert damit offenbar vor allem die,

Nein, diese Behinderung wird zwar behauptet aber nirgends nachgewiesen. 
Es recht nicht die "existentielle Bedrohung eines Hobbies". Die Petition 
stilisiert die Modellflieger als (kriminalisierte) Opfer staatlicher 
Willkür. Ist ja heute üblich. Und da wird auch schon mal in Thread mit 
Strassenkampf gedroht und vorab der Regierung die Verantwortung dafür 
zugewiesen : 
Beitrag "Re: Petition - Hände weg vom Modellflug, Herr Dobrindt"

MfG,

von Matthias X. (current_user)


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Da redet ein Blinder über Farben. Du hast bestimmt noch nie ein 
Modellflugzeug gesteuert, oder?
100 Meter höhe ist nichts. Ich bin letztes Wochenende mal mutwillig bis 
zu der Höhe geflogen wo ich gesagt hätte, dass ich hier noch alles 
sicher unter Kontrolle habe. Das war bei einem 1,8m Elektrosegler 250m. 
Persönlich bin ich mit einem ähnlichen Flieger schon auf 500m gewesen. 
Das war dann aber  doch extrem, da darf man keine Sekunde wegschauen. 
Also war es für mich ein einmaliger Rekord, meine Wohlfühlzone liegt 
aber bis 250m. Bei einem 5 Meter Segler ist das natürlich anders. Bei 
Hubschraubern und Drohnen liegt die Grenze wesentlich tiefer weil diese 
kleiner sind und die Eigenschaft haben auch mal Rückwärts fliegen zu 
können. Ein Flieger fliegt meist vorwärts, da kann man die Lage auch in 
größeren Höhen gut einschätzen.
Warum muss ich beim Fliegen die Klappen sehen können? Das kann ein 737 
Pilot auch nicht. Wenn das Höhenruder nicht reagiert merken das Pilot 
und Modellpilot sehr schnell, da muss ich es nicht sehen. Auch einen 
drohenden Strömungsabriss merke ich nicht an einem 5° Anstellwinkel - 
den ich natürlich nicht sehe - sondern am Flugverhalten. Und wenn die 
Strömung mal abreist (meist mutwillig): Das Flugzeug geht in einen 45° 
Sturzflug, nimmt Fahrt auf und nach spätestens 30 Höhenmeter hat man es 
wieder unter Kontrolle. Wenn das in über 100 Metern Höhe passiert geht 
bei mir noch nicht einmal der Puls hoch.
Man darf bei der 100 Meter Grenze nicht vergessen dass Modellflug in 3 
Dimensionen stattfindet. Ein Kunstflieger hat schonmal Steigraten von 
über 20m/s. Wenn ich da zu einem Looping ansetze ist es kaum möglich 
unter 100 Meter zu bleiben. Außer man fliegt sehr tief aber das ist 
gefährlich.

Ich persönlich betreibe Modellflug schon seit 15 Jahren. Durch das 
Basteln ist mein Interesse für Technik gewachsen und (vielleicht auch 
desswegen) bin ich Ingenieur geworden. Es ist Entspannung vom Alltag auf 
einer ruhigen Wiese zu sitzen und die Fluggeräte zu fliegen. Andere 
haben andere Hobbys. Ist auch Okay. Aber die jenigen die sagen "Scheiß 
auf die Modellbauer" scheinen selber keine Hobbys zu haben. Ansonsten 
müssten sie sich mal Vorstellen wie es wäre wenn man ihr Hobby verbieten 
wöllte. Wieviel verletzte gibt es jedes Jahr beim Hobby Fussball? 
Gebrochene Knochen, Platzwunden, Kreuzbandriss, ... Kein Mensch kommt 
auf die Idee die Spielregeln so zu verändern dass sich ja keiner 
Verletzen kann.
Während meines Hobbys habe ich niemanden Verletzt und habe immer 
Rücksicht auf Anwohner und Flugzeuge genommen. Es ist auch nie zu einer 
gefährlichen Situation gekommen wo Gefahr für Andere bestand.

: Bearbeitet durch User
von Timm T. (Gast)


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Petition, die... ursprünglich von petting: Man ist beschäftigt, hat ein 
schönes Gefühl dabei und es hat keine Folgen.

Schon mal erlebt, daß irgendeine dieser Onlinepetitionen irgendwas 
bewirkt hätte...?

von Matthias X. (current_user)


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Ich glaub da auch nicht dran. Ich selber werde wohl darauf keinen 
Einfluss haben. Wird dann halt wie beim Motorrad fahren. Dort ist es 
auch schwer mit 120PS auf einer leeren Landstraße Gesetzeskonform zu 
fahren.
(Für diesen Satz gebe ich mir selber -10 Punkte ;) )

: Bearbeitet durch User
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Timm T. schrieb:
> Schon mal erlebt, daß irgendeine dieser Onlinepetitionen irgendwas
> bewirkt hätte...?

sehe ich ähnlich auch bei Demonstrationen gegen was auch immer.

damals gabs sogar Tote. Und? die AKWs stehen.
Wenn der Staat etwas wirklich will,
dann hat der Bürger das Maul zu halten.

Betonköpfe gabs nicht nur hinterm Eisernen Vorhang.
"hinter" oder "vor" das ist in der Beziehung gleichermassen egal.

von Ingo S. (ingo-s)


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Da redet ein Blinder über Farben...

Bei der Profi F3A X Kunstflug Klasse mit Modellen in der 2,7m 13kg 
Klasse fängt der Flugraum bei einer Mindesthöhe von 50m an und geht bis 
200m.
4 Zylinder 120ccm oder auch Elektro Antriebe bis 8kW sind keine 
Seltenheit

https://de.wikipedia.org/wiki/F3A-X

https://www.toni-clark.com/deutsch/service/video_vm120b2-4t_mxs_faszination_modellbau.htm

Bei den Segel Kunstflug Klassen werden 6m Segler per Schleppmaschine auf 
500m geschleppt, damit die das vorgeschriebene Programm abspulen können.

Unser Thermik Opa mit seinen 80 Jahren fliegt mit seinem 2,6m Segler 
typisch in Regionen von 300m+

Für einen schönen großen Looping mit meinem 500er Heli reichen mir 100m 
auch nicht, ganz zu schweigen von den Kollegen mit den 700/800er.

Vom 15.4. bis 17.4 findet in Soest die ProWing Veranstaltung statt, 
wenns nicht zu weit ist, einfach mal hinfahren. Dort sind auch Modelle 
>25kg live zu sehen.

http://www.prowing.de/

von Christian J. (Gast)


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Fpga K. schrieb:
> Das steht in völligen Widerspruch zu der Aussage die der Autor ein paar
> Sätze früher trifft, sinngemäß: die Modellfliegerei findet bereits heute
> faktisch in einer Höhe von bis zu 100m statt.

Du redest Unsinn und hast keine Ahnung. Sorry, aber ich fliege seit 10 
Jahren. Alle Arten von Verbrennern und Kleinmodellen fliegen ca bis 
100m, nahezu aber jeder Segler muss auf 250 - 400m damit er Thermik 
suchen kann. Ich bin regelmässig auf 500m mit meinem 3,50m Segler und 
sehe noch alles auch mit Brille. Und beim F-Schlepp geht es auch in die 
Bereiche 400-600m.

Und wer registriert schon seinen Schaumwaffel Funjet und schraubt ein 
Nummernschild drauf? Jedes Modell wiegt über 500g. Hält ein paar Monate 
und dann ist es hinüber.

Ob mit oder ohne Petition: Die Leute werden auch weiterhin fliegen. Nur 
werden sie aus den Vereinen austreten und wild fliegen gehen. Kann 
Dobrindt ja mal sehen wie er jede Wiese und jeden Hügel in Deutschland 
kontrollieren will. Und genau das gilt es zu verhindern, dass wir 
Vereinsflieger in die Illegalität gehen müssen für unser Hobby.

von Ingo S. (ingo-s)


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Hi,
nun gibt es auch ein kleines Video dazu:

https://www.youtube.com/watch?v=NTBRFZ_q0yo

Gruß Ingo

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Ihr wisst doch wie Gesetze zustande kommen...

möglicher Gedankengang des Verkehrsministers:

>Muss es denn unbedingt Modellflug sein, um das Ingeniuerwesen >voranzutreiben?
>Dass Flugzeuge funktionieren wissen wir ja nun seit mehr als 100Jahren.
>Es kann alles höchstens noch um paar dez effizienter gestaltet werden,
>aber das erledigt ja die Wirtschaft, die mit mir im Dialog steht, mit 
>millardenschwerer Forschung.
>Zudem sind anti-Terror Maßnahmen bestens für mein Image.

von Korbi G. (Firma: Möhrchenzucht) (korbinian_g53)


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Heute ist mein Spielzeugkopter angekommen.

Macht schon Spaß, damit rumzuschwirren. Allerdings ist der so klein, 
dass es mir gar nicht in den Sinn kommen würde, damit auf 100 Meter 
hochzugehen. Ab etwa zehn Meter erkenne ich nämlich die Position nicht 
mehr zuverlässig - und wenn der Kopter dann auf dem Hausdach notgelandet 
werden muss, weil er aus der Sicht geraten ist, dann ist das unlustig.

Wüsste auch nicht, wozu man mit so einem Spielzeug da rumschwirren 
sollte, wo es gefährlich ist.

Mir reicht es, im Zimmer und im Garten damit Kunststücke anzustellen.

von Paul B. (paul_baumann)


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Korbinian G. schrieb:
> Heute ist mein Spielzeugkopter angekommen.

Gleich selbst durch die Luft?
:-)

MfG Paul

von Heinz L. (ducttape)


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Leute, da geht's um GANZ was anderes als diese Spielzeuge für Kinder 
oder die Drohnen die von irgendwelchen Deppen mitten in der Stadt weil's 
lustig ist gestartet werden.

Modellflieger (also die, die da "ernsthaft" das Hobby betreiben, und 
nicht erst seit den 5 Jahren die's jetzt diese Billigdrohnen gibt die 
jeder Vollhorst relativ unfallfrei fliegen kann) sind OHNEHIN bereits 
alles was Ihr hier fordert. Die fliegen nicht in der Stadt. Die lassen 
Euch das Ding nicht auf'n Kopf fallen weil sie erstens gelernt haben wie 
man damit umgeht und zweitens wo fliegen wo Ihr NIE hinkommt. Die 
fliegen irgendwo mitten in der Pampa Kilometer von der nächsten 
Hundshütte. Also kommt endlich wieder runter von Eurem "wird Zeit dass 
was unternommen wird" Trip!

Weil all das was Ihr da fordert IST bereits FAKT. Es ist bereits 
VERBOTEN in geschlossenen Ortschaften zu fliegen. Es ist bereits 
VERBOTEN Luftaufnahmen ohne entsprechende Genehmigung (sowohl staatliche 
als auch des Aufzunehmenden) zu machen. Es ist bereits untersagt 
irgendwo Modellflugzeuge zu betreiben wo dies die Luftfahrt 
beeinträchtigen KÖNNTE. Genaugenommen ist es überall nicht gestattet wo 
nicht explizit dafür eine Genehmigung existiert.

DAS IST ALLES BEREITS GESETZ!

von Rainer U. (r-u)


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Heinz L. schrieb:
> Es ist bereits
> VERBOTEN Luftaufnahmen ohne entsprechende Genehmigung (sowohl staatliche
> als auch des Aufzunehmenden) zu machen.

Ich weiß nicht, ob es so einfach ist: Beim FPV-Fliegen guckt man auf 
einen Monitor oder durch eine Brille - aber man zeichnet nicht 
zwangsläufig auf. Wenn ich dabei beim Nachbarn Sachen sehe (die ihm 
nicht gefallen), aber nicht aufzeichne - hätte ich ja kein Problem, 
oder? Schließlich kann ich die auch sehen, wenn ich auf meinen Obstbaum 
klettere, und der Paparazzo in seinem Hubschrauber mit 
super-Teleobjektiv sieht es noch viel besser und schärfer..

von Heinz L. (ducttape)


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Und das weiß ich woher ob Du das aufzeichnest? Bzw eben der Gesetzgeber?

Übrigens: Ich weiß jetzt nicht die Gesetzeslage in DE, aber hierzulande 
wär das auf den Kirschbaum steigen oder 'n Heli mieten damit Du den 
Nachbarn beim Sonnenbad zuschauen kannst auch strafbar. Ausser Du wohnst 
neben Merkel oder Bohlen, Promis ("Personen öffentlichen Interesses") 
müssen sowas (in bestimmten Grenzen) dulden.

: Bearbeitet durch User
von Rainer U. (r-u)


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Heinz L. schrieb:
> Übrigens: Ich weiß jetzt nicht die Gesetzeslage in DE, aber hierzulande
> wär das auf den Kirschbaum steigen oder 'n Heli mieten damit Du den
> Nachbarn beim Sonnenbad zuschauen kannst auch strafbar.

jetzt wird's ein bischen albern: Wenn ich mit einer Handsäge auf meinen 
Kirschbaum steige, einen alten Ast absäge und Dich dabei beobachte 
(huch, das wollt ich gar nicht sehen) - dann finde mal einen, der mich 
dafür bestraft..

ok, "hierzulande" hab ich nicht beachtet - wo wohnst Du denn??

: Bearbeitet durch User
von Heinz L. (ducttape)


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Österreich. Und es ist natürlich immer 'ne Frage wer da nun was macht. 
Wenn Du auf den Baum steigst mit der Säge in der Hand und da am Ast 'ne 
Viertelstunde rumhantierst, anschließend runtersteigst und die Nummer 
ist gegessen wird keiner was sagen.

Wenn Du anschließend im Schlafzimmer wieder auftauchst mit'm Feldstecher 
um die süße Muschi zu beobachten, einhändig damit die andere sich was 
anderes zum Spielen suchen kann, ist's wiederum was anderes.

Solche "aber es ist ja nicht verboten, also mach ich mal" Mentalität 
führte übrigens genau zu diesem beschissenen Gesetzesentwurf. Weil wir 
grad beim Thema sind.

von Icke ®. (49636b65)


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Heinz L. schrieb:
> Es ist bereits VERBOTEN in geschlossenen Ortschaften zu fliegen.

Das trifft nur auf Modelle mit Verbrennungsmotor zu, nicht für 
elektrisch betriebene. Nichtsdestotrotz verkneift sich das ein 
vernunftbegabter Modellflieger normalerweise.

von Paul B. (paul_baumann)


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Icke ®. schrieb:
> Nichtsdestotrotz verkneift sich das ein
> vernunftbegabter Modellflieger normalerweise.

...sonst fliegt er eben raus.
;-)
MfG Paul

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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wie bereits oben erwähnt, werdet auch Ihr Modellbauer
 nicht um gewisse Veränderungen herum kommen.

Gesellschaften und Erkenntnisse ändern sich.
Dies hat Auswirkungen auf alle.
Und dem kann man sich nun mal nicht entziehen.

: Bearbeitet durch User
von Holm T. (Gast)


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..ja und wenn die geänderte Gesellschaft dann langsam zu doof ist, wird 
sie geändert.

Ich lasse mir weder Fliegerei noch Verbrenner verbieten, egal wo.
Kameras benutze ich aber nicht.

Gruß,

Holm

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Holm T. schrieb:
> egal wo

dann jammer nicht, wenn Dir Dein Fluggerät mal abgenommen wird.

von Holm T. (Gast)


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Nein, keine Sorge, mach ich nicht, ich lasse es mir simpel nicht 
abnehmen, ich bin da etwas hartleibig.

Gruß,

Holm

von Stefan M. (derwisch)


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▶ J-A von der H. schrieb:
> wie bereits oben erwähnt, werdet auch Ihr Modellbauer
>  nicht um gewisse Veränderungen herum kommen.
>
> Gesellschaften und Erkenntnisse ändern sich.
> Dies hat Auswirkungen auf alle.
> Und dem kann man sich nun mal nicht entziehen.

Was ist denn Dein liebstes Hobby?
Was, wenn jemand kommt und Dir das verbieten will?
Bleibst Du dann bei Deiner Aussage und gibst dem nach?

Oder magst Du bloß die Modellbauer nicht?

: Bearbeitet durch User
von Timm T. (Gast)


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Stefan M. schrieb:
> Was ist denn Dein liebstes Hobby?
> Was, wenn jemand kommt und Dir das verbieten will?

Ähm hallo? Ich weiß ja nicht unter welchem Stein Du lebst, aber früher 
konnte man diversen Chemikalienbedarf zum Leiterplattenmachen kaufen, 
ohne wie ein Bombenbauer verdächtigt zu werden. Heute bekomme ich nicht 
mal mehr Glanzzinn bei Conrad.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Timm T. schrieb:

> Ähm hallo? Ich weiß ja nicht unter welchem Stein Du lebst, aber früher
> konnte man diversen Chemikalienbedarf zum Leiterplattenmachen kaufen,
> ohne wie ein Bombenbauer verdächtigt zu werden. Heute bekomme ich nicht
> mal mehr Glanzzinn bei Conrad.

Dann beschwer Dich bei den Bombenbauern, was hat der Dobrindt damit zu 
tun?

Oder kauf beim Bürklin - aber das ist dir ja schon genannt worden:
Beitrag "Kein Seno Glanzzinn mehr?"

MfG,

BTW: Was hat Conrad Glanzzinn mit Bombenbau zu tun?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Fpga K. schrieb:
> Dann beschwer Dich bei den Bombenbauern

Wenn die Bombenbauer demnächst ein Attentat mit einem LKW begehen,
werden dann LKWs verboten?

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Fpga K. schrieb:
>> Dann beschwer Dich bei den Bombenbauern
>
> Wenn die Bombenbauer demnächst ein Attentat mit einem LKW begehen,
> werden dann LKWs verboten?

Die werden/wurden registriert um den Verantwortlichen Halter zu 
ermitteln. Und eine Haftpflicht wurde eingeführt. Jetzt nicht wegen der 
Bombe sondern um Schäden die Dritten entstehen können zu kompensieren.

Genauso läuft es auch bei den Modellfliegern - der Halter eines 20 kg 
Kleingarten-StuKas muss sich registrieren damit im Schadensfall ein 
Verantwortlicher ermittelt wird. Und eine Haftpflicht wird i.d.R. über 
eine Vereinsmitgliedschaft abgeschlossen. Der sorgt durch den Unterhalt 
von Modelflugplätzen im Abstand von 1.5 km von Wohnsiedlungen das keiner 
vom schwebenden Rasenmäher um seine Ruhe gebracht wird.

Und das ist so schon seit Jahrzehnten so und Dobrindt will das auch 
nicht ändern. Trotzdem ein Getöse von wegen Vertreibung in die 
Illegalität und so. Wie sagt Obelix: Die spinnen - die Flieger.

http://www.rc-network.de/magazin/artikel_06/art_06-021/art_021-01.html
http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html

MfG,

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Fpga K. schrieb:
> Dobrindt will das auch nicht ändern.

Du hast den weseentlichen Punkt vergessen: die Flughöhe.

Gegen eine „offizielle“ Registrierung hätte vermutlich dann kaum
jemand etwas, wenn man die aus der Portokasse bezahlen kann.  Aber
wie die Bürokratie in diesem Lande typischerweise läuft, wird genau
das nicht der Fall sein, sondern eine solche (statt einerr wie bisher
offenbar üblich eigenverantwortlich angebrachten Kennzeichnung) wird
mit happigen Größen zu Buche schlagen.  Wenn ich mir ansehe, dass
eine simple Amateurfunkprüfung 70 Euro kostet (auch von Jugendlichen!)
und die anschließende Rufzeichenzuteilung nochmal so viel, und dass
ein Flugmodellbauer eben oft nicht nur ein Modell hat, dann kannst
du dir ausrechnen, dass nur für die blöde Verwalterei völlig
unproduktiv unsinnige Ausgaben entstehen werden – bei den ehrlichen
Leuten natürlich.  Die, die sich nicht um die Regelungen kümmern und
einfach nichts dranpappen, sich nicht registrieren lassen, bei einem
Schaden als Halter nicht auffindbar sind, denen entstehen die Kosten
nicht.  Um die müsste man sich aber eigentlich kümmern.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Fpga K. schrieb:
>> Dobrindt will das auch nicht ändern.

> Gegen eine „offizielle“ Registrierung hätte vermutlich dann kaum
> jemand etwas, wenn man die aus der Portokasse bezahlen kann.
> Aber
> wie die Bürokratie in diesem Lande typischerweise läuft, wird genau
> das nicht der Fall sein, sondern eine solche (statt einerr wie bisher
> offenbar üblich eigenverantwortlich angebrachten Kennzeichnung) wird
> mit happigen Größen zu Buche schlagen.

> Wenn ich mir ansehe, dass
> eine simple Amateurfunkprüfung 70 Euro kostet (auch von Jugendlichen!)
> und die anschließende Rufzeichenzuteilung nochmal so viel,

Es gibt auch Bänder/Betriebsarten auf denen man ohne Prüfung funken 
kann. Die Leistungsbeschränkung ist da so gewählt das damit "wenig 
Schaden" angerichtet werden kann. Die selbe Unterteilung lässt sich auch 
beim Modellbau beobachten: Schwere Gartenzwerk-Bomber sind hinsichtlich 
Registrierung/Haftpflicht stärker reglementiert als die Copter-Mücken.

Fernergibt es bei den Amateurfunker die Möglichkeit unter einen 
Club-Rufzeichen zu arbeiten. Also das Hobby unter Aufsicht einer Gruppe 
erlernen. So funktionieren auch die Modefliegervereinen, da ist in der 
Jahresgebühr die Versicherung mit drin und der Flugplatz liegt dort wo 
er keinen stört


>  Die, die sich nicht um die Regelungen kümmern und
> einfach nichts dranpappen, sich nicht registrieren lassen, bei einem
> Schaden als Halter nicht auffindbar sind, denen entstehen die Kosten
> nicht.  Um die müsste man sich aber eigentlich kümmern.

Ja genau auf diese zielen ja auch die Anstrengungen des BMVI. Das wird 
deutlich wenn man die Hintergründe der Petirion beleuchtet.

Die Änderungsankündigung des BMVI ist dort:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/151108-drohnen.html?linkToOverview=js

Die bezieht sich auf Drohnen (ich interpretiere elektrisch betriebene 
Copter) die von Privatpersonen genutzt werden. Für diesen Personenkreis 
wird die Flughöhe auf 100m begrenzt. Diese Begrenznug entfällt bei einem 
anderen Personenkreis: gewerblich und geprüft. Ob das auch 
Privatpersonen betrifft die geprüft sind aber die Drohne als Hobby 
betrieben ist nicht explizit geregelt - die Intention ist aber IMHO klar 
- nur Oersonen "gefährliche" Flughöhen überlassen, die das 
nachgewiesener Maßen beherrschen.


Vom klassischen (Verbrennungsmotor/Segler) Modellflug ist da nicht die 
Rede. Ab 2015 wird behauptet des BMVI will die Flughöhe das auch für den 
Modelflug so auslegen, ich hab da aber bis jetzt nichts offizeilles dazu 
gefunden. Dagen findet sich für 2014 eine Information wie das BMVI die 
Drohnenregelung in bezug zum Modellflug sieht:

http://www.mfsd.de/images/stories2014/pdf/140507_Info_Besuch_BMVI.pdf

Da steht das das Ministerium keine Änderung bezgl des Modellflugs sieht. 
Aber:

"Allerdings kam vom BMVI der Hinweis, dass unser Gesprä
ch (und die Arbeit des BLFA-L) nur rein fachliche As-
pekte des Gesamtproblems umfasst. Wir entnehmen dieser
 Bemerkung, dass durch fortgesetzte Überschreitung
der  aktuell  recht  freizügigen  Reglementierung  des  Mode
llfliegens,  (z.  B.  entsprechende  Negativ-Presse,  durch
ins  Netz  gestellte  Videos,  welche  derartige  Überschreitungen 
dokumentieren),    dann  der  Handlungsbedarf  so
groß  werden  könnte,  sodass  der  Gese
tzgeber    weitere  Regelungen  in  diesem  Bereich  entwerfen  müsste, 
um  dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung gerecht zu werden."

Das übersetze ich grob so: "Wenn die Modellflieger die Rowdies/Deppen 
unter Ihnen die die bestehenden Regel fortgesetzt überschreiten nicht in 
den Griff bekommen - Dann ist Schluß mit lustig"

Dem folgen inhaltlich auch die Modellflugvertreter:

"Alle  Modellflieger  in  Deutschland,  alle  Modelflugverbände  sollten 
deshalb  darauf  hinwirken,  dass  nicht  durch
das Ausleben einer nur vermeintlichen Freiheit Einzelner
die Freiheit des Modellfliegens in Deutschland fahrläs-
sig auf’s Spiel gesetzt wird.  "


Die Rowdies sind also schon im Fokus des BMVI. Es sieht aber die 
Verantwortung für eine ordentliche Selbstorganisation bei den 
Modellfliegern selbst.

-> und dann kommt so ne Petition wo behauptet wird des Ministerium will 
einfach aus Regulierungswut das Hobby kaputtmachen und man brauche keine 
schliesung von gestzeslucken (Elektroflieger).

Man könnte meinen die Drohnenflieger hetzen die klassischen 
Modellflieger gegen jegliche Vorschriftsänderung auf um weiter dank der 
Gesetzeslücken ohne Haftpflicht, Aufsicht und Reglementierung durch die 
Zivilisation zu pflügen. - Aber das (Aufhetzen der Modellflieger als 
Instrumentalisierung zur Durchsetzung eigener Ziele) ist meine 
prrsönliche Spekulation. ich bin der Meinung das man bezüglich de 
Drohnen die Regeln so wie beschrieben enger fassen soll und zwecks 
"Bestandsschutz" aus den Regularien der Sportwettkämpfen eine Flughöhe 
für diese ableitet die den Wettkampf weiter gestattet. Beispielsweise 
200m für Kunstflug, höher für Thermik - Vorbindung Sichtbarkeit 
garantiert.

MfG,

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Jeder Landwirt mit Pflanzenanbau kann im nu' nen ganzen Hänger voll
Stoffe bekommen, die am Sicherheitseinrichtungen gescannt die halbe Welt 
still stehen lassen.

Ich nenne es mal Kupfer-Komplexbildner.

eines meiner Hobbies kannst Du in "Quick'n Dirty" sehen.
Basteleien aller Art. Für mehr bleibt mit Familie Haus und Hof kaum 
Zeit.

Wenn ich das so schreibe, hat das nix damit zu tun dass ich irgendwen
nicht mag (bitte nicht immer irgendwas hinein interpretieren).
Ich erwähne lediglich das, was ist.

wie gesagt, wir werden immer vernetzter,
leben immer Enger zusammen
und das erfordert nun mal Änderungen in der Lebensweise.

Ich kann nix dafür dass man ein Hobby hat, das sehr viel Platz 
erfordert.
Und ja:
Wenn man mich gängeln würde, fänd ich das natürlich auch nicht schön.
Nur: was soll ich dann machen?
Für die einzig wirksame Alternative komme ich in den Knast O_°
Oder glaubst Du dass es mit abwählen klappt? -
Is' doch eh alles der selbe Brei.

Man kann eh nur noch so wählen, damit die Stimme
bei einer demokratischen Partei bleibt.

von Holm T. (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Fpga K. schrieb:
>> Dobrindt will das auch nicht ändern.
>
> Du hast den weseentlichen Punkt vergessen: die Flughöhe.
>
> Gegen eine „offizielle“ Registrierung hätte vermutlich dann kaum
> jemand etwas, wenn man die aus der Portokasse bezahlen kann.  Aber
> wie die Bürokratie in diesem Lande typischerweise läuft, wird genau
> das nicht der Fall sein, sondern eine solche (statt einerr wie bisher
> offenbar üblich eigenverantwortlich angebrachten Kennzeichnung) wird
> mit happigen Größen zu Buche schlagen.  Wenn ich mir ansehe, dass
> eine simple Amateurfunkprüfung 70 Euro kostet (auch von Jugendlichen!)
> und die anschließende Rufzeichenzuteilung nochmal so viel, und dass
> ein Flugmodellbauer eben oft nicht nur ein Modell hat, dann kannst
> du dir ausrechnen, dass nur für die blöde Verwalterei völlig
> unproduktiv unsinnige Ausgaben entstehen werden – bei den ehrlichen
> Leuten natürlich.  Die, die sich nicht um die Regelungen kümmern und
> einfach nichts dranpappen, sich nicht registrieren lassen, bei einem
> Schaden als Halter nicht auffindbar sind, denen entstehen die Kosten
> nicht.  Um die müsste man sich aber eigentlich kümmern.

Irgend Jemand hat mal "den Verwaltungen" erzählt, das man mit Computern
erfaßte Daten effizient sortieren kann. Der Einsatz von Computern hat 
den Verwaltern Freizeit verschafft so das die Zeit haben auf dämliche 
Ideen zu kommen und neue Vorschriften zu erfinden.

Hier zieht eindeutig der blöde Spruch: "Computer sind dazu da Probleme 
zu lösen die man ohne sie nicht hätte".

Unser Staat ist so ausgelegt das jeden Tag neue Leute auftauchen die 
berechtigt sind von Dir Geld geschenkt zu bekommen. Die Gegenleistung 
dafür ist recht beliebig und geht meist gegen Null. (GEZ und Konsorten, 
Verpackungsverordnung, Stiftung EAR).

Ich bin nun ein paar Jahre selbständig und weiß, das es in D unmöglich 
ist eine Firma zu betreiben ohne mit irgendwelchen Beinen im Knast zu 
stehen.
Wenn ich alle einschlägigen Vorschriften, Meldepflichten und 
Versicherungen abschließen, beachten und zahlen würde, könnte ich mir 
nichts mehr zu Essen kaufen, also unterbleibt das. Ich wäge ganz einfach 
Interessen gegeneinander ab und ein Stück weit sind solche Sachen 
mittlerweile ein PAL Syndrom...Probleme Anderer Leute.

Ich versuche allerdings auch nicht absichtlich zum Stein des Anstoßes zu 
werden, d.h. ich mache mit einem Flugmodell keinen Krach der irgend 
Jemanden stören könnte, zu mindest nicht absichtlich. Allerdings habe 
ich hier halt auch speziell am Wochenende ständig das Vergnügen "die 
fliegenden Rasenmäher" vom benachbarten Sportflugplatz in 
Langhennersdorf beobachten und hören zu dürfen, zweifellos Alle 
gemeldet, aber das kann einem schon gehörig auf den Beutel gehen, ich 
sehe aber ein das die irgendwo rum fliegen müssen..

Ich bin kein Mitglied in irgend einem Modellflugverein, bin nicht 
versichert und machs doch, sehr sehr selten und auf dem Privatgelände 
eines befreundeten Landwirtschaftsbetriebes mit seiner Genehmigung.
Wenn dort eine Kontrollbehörde auftaucht und mir auf den Beutel geht,
haben die ein Problem mit Hausfriedensbruch und da die i.A. keine 
Durchsuchungsbefehle mit haben treten die ab und zwar ohne längere 
Diskussion.


Anmerkung:

Scheiß BRD!

In der DDR bildete sich um einem Modellflieger eine Traube Neugieriger 
die sich an dem Modell freuten und klatschten.
Heute bildet sich eine Interessengemeinschaft Ruhegestörter die versucht 
die Leutchen vollzupöbeln weil das Geräusch beim Fußballgucken stört und 
drohen mit einer Klage.
Der Zusammenhalt der Leute geht flöten, jeder ist sich selbst der 
Nächste und verklagt Jeden..der Streß bringt die Leute unter die Erde. 
Weiter so, gibt eh zu viele Menschen auf der Erde.

Leute laßt doch mal Vernunft walten. Gönnt Anderen Ihren Spaß so werden 
auch die Anderen Euch den Spaß gönnen. Kauft Euch ne private Gummizelle
in der Ihr Euch abreagieren könnt und spart das Geld für den Anwalt, es 
ist zielführernder mit einem Bier zum Nachbarn zu gehen oder ihm in der 
Kneipe mal einen aus zu geben als es den Advokaten in den Hals zu 
stopfen, ihr bekommt sowieso kein Recht, sondern ein Urteil.

Gruß,
Holm

Edit:

>"was soll ich den machen?"

Kämpfen für Deine Interessen! Du sitzt der Irrmeinung auf das der 
Staat/die Verwaltung/der Gesetzgeber Deine Interessen wahrnehmen. Dem 
ist nicht so. Es werden im Kapitalismus ausschließlich die Interessen 
verschiedener Clientel wie Hochfinanz oder Großindustrie verfolgt, das 
sieht man z.B. an den Regeln der Stiftung EAR: maximaler Schaden für 
Klein- und Kleinstbetriebe, kein Problem für Große. Der Export 
Atomwaffenfähiger U-Boote nach Israel liegt auch nicht in meinem 
Interesse, findet aber trotzdem statt, genauso wie der Export von 
anderen Waffen in Kriesengebiete. Es ist auch nicht in meinem Interesse 
meine Rente an Griechenland zu verschenken oder Rechtsradikale in der 
Ukraine zu unterstützen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Fpga K. schrieb:
> Fernergibt es bei den Amateurfunker die Möglichkeit unter einen
> Club-Rufzeichen zu arbeiten.

Noch einer, bei dem du dich nicht auskennst …

Benutzung einer Klubstation bedarf in DL stets einer vorherigen
bestandenen Prüfung und der Zuteilung des personengebundenen
Rufzeichens, d. h. auf die bereits genannten (minimal, Klasse A
wird noch teurer) 140 Euro an Verwaltungsgebühren kommen dann nochmal
110 Euro für das Klubstationsrufzeichen drauf – OK, einmal für alle,
aber nur, bis ggf. der dafür verantwortliche Funkamateur die
Verantwortung an jemanden anders weiterreichen will, dann sind erneut
110 Euro fällig.

Wohlgemerkt, das alles nur für die Verwaltung eines Hobbys.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Holm T. schrieb:
> Irgend Jemand hat mal "den Verwaltungen" erzählt, das man mit Computern
> erfaßte Daten effizient sortieren kann. Der Einsatz von Computern hat
> den Verwaltern Freizeit verschafft so das die Zeit haben auf dämliche
> Ideen zu kommen und neue Vorschriften zu erfinden.

die Verwalter haben mehr Freizeit.

Nur wenns denn mal auf was ankommen sollte,
haben Ermittler aber bestimmt mehr Arbeit als nötig,
Weil sowas dann ja gerne wieder Ländersache sein darf.

Weshalb jedes Bundesland wieder eigene Regelungen hat.
Mithin eigene Computersysteme,
die sich idealerweise untereinander nicht "verständigen" können.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Fpga K. schrieb:
>> Fernergibt es bei den Amateurfunker die Möglichkeit unter einen
>> Club-Rufzeichen zu arbeiten.
>
> Noch einer, bei dem du dich nicht auskennst …

Doch, doch man kann auch vor der Prüfung und ohne personengebundenes 
Rufzeichen auf den Amateurbändern legal funken. Allerdings nicht mit dem 
Stationsrufzeichen (war noch ein bißchen müde heut früh) sondern auf 
Ausbildungsrufzeichen und unter Anleitung/Aufsicht eines lizensierten 
Funkers. Also nix mit 140€ für den ersten Funkverkehr, Sports- und 
Teamgeist machts möglich

http://www.darc.de/distrikte/x/11/ausbildung/
http://www.darc.de/distrikte/t/01/unsere-stationen/dn1moh-ausbildungsrufzeichen/

So ein Ausbildungsrufzeichen kann jeder Funkamateur beantragen. Kost 
zwar wieder 70 € aber damit könnt ich Frau, Kinder und Strassenkids 
praktischerweise und 100% real life an ein sinnvolles Hobby führen. Das 
sollte es wert sein.

MfG,

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Fpga K. schrieb:
> Doch, doch man kann auch vor der Prüfung und ohne personengebundenes
> Rufzeichen auf den Amateurbändern legal funken. Allerdings nicht mit dem
> Stationsrufzeichen (war noch ein bißchen müde heut früh) sondern auf
> Ausbildungsrufzeichen

Ja, aber rein für die Ausbildung.  Das ist ausdrücklich nicht dafür
gedacht, dass man damit dann ständig als Familienmitglied arbeitet.
Und, du hast es ja schon festgestellt, auch das kostet nochmal happig
Geld.  (Ich habe sowohl ein Ausbildungsrufzeichen als auch bin ich
verantwortlicher Funkamateur einer Klubstation.)  Wenn der Nachwuchs
dann tatsächlich Interesse hat, sind die besagten EUR 140 (oder mehr,
falls Wiederholungsprüfungen notwendig werden oder Klasse A gewünscht
ist) fällig.

Aber darum ging's ja in diesem Thread nicht.

Ich wollte damit nur andeuten, dass ich sehr gut verstehen kann, dass
die Modellbauer schon allein finanziell sich gegen eine „amtliche“
Registrierpflicht wehren: sie kamen offenbar jahrzehntelang damit hin,
dass sie einfach ihren Namen, Telefon etc. auf dem Modell anbringen,
und die, die es nicht taten, werden sich auch nicht um eine
Registrierpflicht scheren.

von Holm T. (Gast)


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Ich frage mich aber wie ein Verwaltungsaufwand für die 70 bzw. 140 Euro 
seitens der Ämter begründet wird. Wieviel "Gebührenhebesatz" ist da 
dabei?

Wenn ich die geballte Fachkompetenz und die Preise auf unserer KFZ 
Zulassungsstelle in FG ins Verhältnis setze kommt mir die Wurst und die 
Schläfen fangen an zu pochen. In dem Laden bin ich nicht nur einmal "zur 
Sau" geworden und das mit Recht.
Der mündige Bürger sollte sich Sowas nicht gefallen lassen und Sturm 
dagegen laufen. Diese Leute sind elende Rostflecke am Spaten der 
Arbeiterklasse :-)


Gruß,

Holm

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Jörg W. schrieb:

> Ich wollte damit nur andeuten, dass ich sehr gut verstehen kann, dass
> die Modellbauer schon allein finanziell sich gegen eine „amtliche“
> Registrierpflicht wehren: sie kamen offenbar jahrzehntelang damit hin,
> dass sie einfach ihren Namen, Telefon etc. auf dem Modell anbringen,
> und die, die es nicht taten, werden sich auch nicht um eine
> Registrierpflicht scheren.

Kommt halt auf die Höhe an. In den USA müssen die Kopter bereits seit 
Dec. registriert werden - Gebühr 5 US$. In den ersten 30 Tagen sogar 
kostenfrei:

http://www.faa.gov/news/press_releases/news_story.cfm?newsId=19856

Was die Gebühren allgemein in D betrifft. Nun das Hauptproblem ist m.E. 
die Intransparenz - also eine Erklärung bezüglich der hohen Spanne 
zwischen den einzelnen Verwaltungsakten:
-Geburtsurkunde:  Berlin 10€ | Bayern: 0
-Kfz Gebühren: je nach Anliegen 11 - 40€ 
http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/kfz-behoerden-gebuehren
-Heirat ca 150€ 
http://www.wuerzburg.de/de/buerger/standesamt/gebuehren/28294.Standesamt-und-Gebhren---Die-wichtigsten-Gebhren-nach-dem-Bayerischen-Kostengesetz.html
-Führungszeugnis: 13 Euro

Wobei die Amateurfunkprüfung bei der ja auch ein amtliches Dokument 
ausgefertigt wird im Vergleich zu anderen Prüfung garmicht so teuer ist:


-TOEFL: 240$
-Medizinertest (TMS): 73 Euro
-Fahrprüfung Theorie|Praxis: 21|85

MfG,

von Paul B. (paul_baumann)


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Holm T. schrieb:
> Diese Leute sind elende Rostflecke am Spaten der
> Arbeiterklasse :-)

:-))
Das ist ein schöner Ausdruck. Den lege ich gleich in meinem 
String-Speicherbereich ab.

MfG Paul

von Heinz L. (ducttape)


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Icke ®. schrieb:
> Heinz L. schrieb:
>> Es ist bereits VERBOTEN in geschlossenen Ortschaften zu fliegen.
>
> Das trifft nur auf Modelle mit Verbrennungsmotor zu, nicht für
> elektrisch betriebene. Nichtsdestotrotz verkneift sich das ein
> vernunftbegabter Modellflieger normalerweise.

Genau deswegen WEIL der Modellflieger mit Hirn sich sowas immer 
verkniffen hat weil er nicht nur für 50 Cent Verstand hat sondern auch 
weiss dass er seinen Flieger eher schwer wiederkriegt wenn der irgendwo 
in ein Fenster einschlägt. Genau deswegen hat's dafür kein Gesetz 
gebraucht.

Blöderweise kaufen sich jetzt auch Leute Fluggeräte, die den geistigen 
Aufstieg zum Homo Sapiens noch vor sich haben. Und diese 
Oxygenverschwender machen sowas. Und genau deswegen dreht der 
Gesetzgeber jetzt durch. Und schießt, wie immer bei Aktionen der Marke 
"Operative Hektik ersetzt geistige Windstille", über's Ziel hinaus.

Das Gleiche hast ja mit der diversen Chemie für die PCB-Herstellung. Bis 
vor so 20 Jahren konntest kaufen was Du lustig bist. Problemlos. 30% 
H2O2? Kein Thema, reicht 'n 5-Liter Ballon? Dann haben Idioten das Zeug 
in die Finger bekommen. Ich red dabei jetzt noch nicht mal von Spinnern 
die im Namen ihres imaginären Freundes sich selbst und die Umgebung 
inneneinrichtungsmäßig umdekorieren wollen, da reichten schon die 
Spezialisten, die sich die Haare mit 30%igem H2O2 bleichen wollten (weil 
geht ja schneller, ist ja 10x so gut wie der 3% Mist vom Friseur, ne?). 
Und jetzt kriegst das was Du brauchst bestenfalls noch in homöopatischen 
Dosen. Und bestell ja nix Falsches, oder in der falschen Kombination, 
sonst ist der Besuch von der GSG9/COBRA inklusive.

: Bearbeitet durch User
von Philipp X. (caradhras)


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Das Problem ist doch, dass sich die Konzerne unsere Freiheit aneignen 
wollen!

Wir sollen unsere Freiheit dafür opfern, dass die großen Multis sich 
exklusiv am Allgemeingut des Luftraums bereichern können!

: Bearbeitet durch User
von Fpgakuechle K. (Gast)


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Philipp X. schrieb:

> Wir sollen unsere Freiheit dafür opfern, dass die großen Multis sich
> exklusiv am Allgemeingut des Luftraums bereichern können!

Übersetzung:
Modellflieger aller Länder vereinigt Euch - Nieder mit dem Kapital!

SCNR

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Philipp X. schrieb:
> dass die großen Multis sich
> exklusiv am Allgemeingut des Luftraums bereichern können!

bei Bodenschätzen akzeptiert das jeder.
beim Erdöl gibts auch keinen Fair-Trade

von Fpgakuechle K. (Gast)


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▶ J-A von der H. schrieb:
> Philipp X. schrieb:
>> dass die großen Multis sich
>> exklusiv am Allgemeingut des Luftraums bereichern können!
>
> bei Bodenschätzen akzeptiert das jeder.
> beim Erdöl gibts auch keinen Fair-Trade

Eigentlich schon, Öl und Bodenschätze haben viele Länder reich gemacht: 
Arabische Halbinsel, Russland, Kanada, Australien, USA, Anrainer 
Kaspisches Meer, .... Das andere Länder der Besitz an diesen nicht zu 
Wohlstand verholfen liegt selten an den Bodenschätzen selbst sondern an 
Bürgerkriegen, Korruption und ideologischer Misswirtschaft. Ein Verzicht 
auf Handel und Förderung nur weil damit Geld verdient wird macht keinen 
Sinn. Geboten ist eine Regulierung die die Interessen von Modellfliegern 
und Logistikern ausgleicht wie beispielsweise (Modell-)flugzonen um 
Modelflugplätze (heute schon die Regel).

Der Modellflugplatz in VS-Zollhäusle beweist IMHO sehr gut wie mit 
relativ einfachen Mittel (Abhören Flugfunk über Aussenlautsprecher da 
Auflage bzgl. Funkkommunikationspflicht) eine unfallvermeidende 
Kooperation von Modell- und da Rettungsfliegern ermöglicht wird:
http://www.mfgvs.de/modellflugplatz/
http://sfg-schwenningen.de/wp-content/uploads/2015/01/NfL-1-329-14-RMZ-EDTD-Donaueschingen.pdf

MfG,

von Thomas H. (nanana)


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Fpga K. schrieb:
> Geboten ist eine Regulierung die die Interessen von Modellfliegern und
> Logistikern ausgleicht

Hör mir auf mit dieser ewigen Amazon Keule. Das kann es nicht sein. Das 
Problem ist ein anderes, dass erkennt man mit einem Mindestmaß an 
technischem Verstand.

Fpga K. schrieb:
> wie beispielsweise (Modell-)flugzonen um Modelflugplätze

Was ist mit Fliegen über dem Privatgrundstück, Hangflug, Wildflug 
allgemein? Hier sollen bestehende Rechte beschnitten werden und dagegen 
lohnt es sich zu kämpfen.
Das würdest du auch tun wenn dir jemand DEIN Hobby klauen wollen würde. 
Ich kann es nicht verstehen wie du dich da so reinhängen kannst, obwohl 
es dich nicht betrifft. Vorauseilender Gehorsam?

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Thomas H. schrieb:
> Fpga K. schrieb:
>> Geboten ist eine Regulierung die die Interessen von Modellfliegern und
>> Logistikern ausgleicht
>
> Das
> Problem ist ein anderes, dass erkennt man mit einem Mindestmaß an
> technischem Verstand.

Diese "Mindestmaß an technischem Verstand" sprichts Du mir hier ab?

> Fpga K. schrieb:
>> wie beispielsweise (Modell-)flugzonen um Modelflugplätze
>
> Was ist mit Fliegen über dem Privatgrundstück, Hangflug, Wildflug
> allgemein? Hier sollen bestehende Rechte beschnitten werden und dagegen
> lohnt es sich zu kämpfen.

Diese Rechte sind längst "beschnitten" um die Ruhezone in Wohngebiete, 
Flugverkehrssicherheit, Naturschutz, Umweltschutz, Privatsphäre etc der 
Nicht-Flieger zu gewährleisten. Vieles bedurfte keine Regulierung da die 
meisten Modellflieger vernünftig genug sind mit ihren Stuben-StuKas 
keine Mitbürger zu gefährden/verärgern.
 Sture "Das ist aber mein Recht" - Anarchisten  ist so eine 
Rücksichtnahme und Bemühen um Interessen-Ausgleich aber Scheissegal - 
die Folge Überregulierung.

Das ist das Problem. Ein anderes "Politaktivisten" die unter dem 
Deckmantel "Freiheitsrechte" Modellflieger für den "Kampf gegen Multis" 
etc. instrumentalisieren wollen.



MfG,

von Thomas H. (nanana)


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Fpga K. schrieb:
> Diese "Mindestmaß an technischem Verstand" sprichts Du mir hier ab?

Ohne hier diese Diskussion wieder aufwärmen zu wollen, aber das mit den 
Logistikern hast DU geschrieben.

Fpga K. schrieb:
> Diese Rechte sind längst "beschnitten"...

Du tust so als ob sich nichts ändern würde, aber das ist falsch. Die 
Höhenbeschränkung allein ist inakzeptabel. Glaubst du der Verband (DMFV) 
würde so ein Wind machen wenn es um nichts gänge?

Ich denke es ist der falsche Weg. Die meisten würden weiter machen wie 
bisher und dadurch kriminalisiert werden. Und dann sagen sie sich, wenn 
wir eh schon illegal fliegen, scheiß auf alle anderen Regeln. Wozu ne 
Versicherung wenn sie nicht zahlen muss weil ich die Regeln nicht 
einhalte? Funkband/Leistung, egal, wir sind eh illegal. Warum in einen 
Verein gehen wenn man dort nur in Kniehöhe fliegen darf? Ich starte 
meinen 20kg Flieger jetzt hinterm Haus...

Also ICH möchte weiter legal fliegen und dafür kämpfen wir hier. Also: 
unterschreiben!

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Fpga K. schrieb:
> Eigentlich schon (...)

wird Öl von einem Kleinkrauter gebohrt?
oder kauft man die Produkte doch eher von Global-Multis?

komm mir jetzt nicht mit Freien-T,
da sind die Kraftstoffe auch blau, gelb oder grün.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Holm T. schrieb:
> ...  Diese Leute sind elende Rostflecke am Spaten der Arbeiterklasse :-)
> Gruß,
>
> Holm

Ja Holm,
wohin auch immer das auch führt, es gehört zum Prinzip der 
Arbeitsteilung, dass die Einen arbeiten und die Anderen davon 
profitieren. Und nach dem das Profitieren unterhaltsamer erscheint als 
das arbeiten kommt Letzteres immer mehr aus der Mode, was zur Folge hat, 
dass nur mehr die immer mehr schaffen müssen, welche sich nicht 
rechtzeitig verpisst haben.

and so far

Namaste

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Thomas H. schrieb:
> Fpga K. schrieb:
>> Diese "Mindestmaß an technischem Verstand" sprichts Du mir hier ab?
>
> Ohne hier diese Diskussion wieder aufwärmen zu wollen, aber das mit den
> Logistikern hast DU geschrieben.
>
> Fpga K. schrieb:
>> Diese Rechte sind längst "beschnitten"...
>
> Du tust so als ob sich nichts ändern würde, aber das ist falsch. Die
> Höhenbeschränkung allein ist inakzeptabel.
Ja aber mit den anderen Änderungen ist der Verein einverstanden und auf 
gleicher Linie mit dem Ministerium (Registrierung, Haftpflicht, 
Begrenzung der Copterflughöhe). Daran wird auch in der Petition und den 
Kommentaren dazu hingewiesen: 
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schaerfere-Regeln-fuer-zivil-genutzte-Drohnen-Modellflieger-wehren-sich-gegen-Einschnitte-3197009.html 
- "Anderen Forderungen des Bundesverkehrsministeriums, wie etwa der 
Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht von unbemannten Fluggeräten, 
die mehr als 500 Gramm wiegen, schließt sich der Verband an."


> Glaubst du der Verband (DMFV)
> würde so ein Wind machen wenn es um nichts gänge?
Ich glaube nicht - ich hab die Petition gelesen und 
Hintergrundrecherchen betrieben.


> Ich denke es ist der falsche Weg. Die meisten würden weiter machen wie
> bisher und dadurch kriminalisiert werden. Und dann sagen sie sich, wenn
> wir eh schon illegal fliegen, scheiß auf alle anderen Regeln. Wozu ne
> Versicherung wenn sie nicht zahlen muss weil ich die Regeln nicht
> einhalte? Funkband/Leistung, egal, wir sind eh illegal. Warum in einen
> Verein gehen wenn man dort nur in Kniehöhe fliegen darf? Ich starte
> meinen 20kg Flieger jetzt hinterm Haus...

Ich glaube nicht das du auf diese Weise weitere Sympathien für dein 
Hobby unter den Mitbewohnern das Planeten gewinnst und eine Haltung wie 
"Wenn ich den geringsten Kompromiss hinnehmen muss schlage ich alle 
Regeln kurz und klein" ist einfach dämlich. Und nein, Modellflug wird 
nicht illegal, er ist weiterhin gestattet.


> Also ICH möchte weiter legal fliegen und dafür kämpfen wir hier. Also:
> unterschreiben!

Ich würde lieber eine Petition unterschreiben die substantiell klärt was 
aus Sicht der Modellflieger dazu ist:
a) wie die Regeln derzeit aussehen
b) was die Modellflieger zur Zeit nutzen
c) wie eine Regelung ausschaut die eine friedliches Zusammenleben aller 
weiterhin gestattet

Schaut man sich die Kontakte zw. dem Ministerium und dem Verband an wird 
deutloch das seitens des Ministerium schon seit Jahren gedrängt wird, 
das die Modellflieger dahingehend aktiv werden. Rausgekommen ist eine 
Petition die unter dem Foto Marke "angepisster Halbstarker" jegliche 
Zahlen vermeidet und den Eindrück erweckt den Modellfliegern würde alles 
von 0 bis 1000m gehören und wenn sie nur einen Meter davon verlieren ist 
das Hobby unmöglich. Fakt ist aber das es bereits seit Jahren 
Höhenbeschränkungen gibt ohne das der Modellflug darunter gelitten hat.


Was der Modellflug essentiell an Raum braucht kann man beispielsweise an 
den Kunstflugregularien nachlesen https://de.wikipedia.org/wiki/F3A-X - 
da ist von einer Box mit 200m Abstand vom Piloten die Rede. Schaut man 
sich die Platzordnungen der Modellflugplätze an, so findet man etliche 
die "nur" bis 300 m zugelassen sind - ohne das der Verein seine Arbeit 
eingestellt hat. Die 300m resultieren aus einem "abgesenkten 
Kontrollraum" bspw. für Notarztflieger: 
http://www.aeroclub-nrw.de/pdf/modellflug%20und%20hoehe.pdf

In Stürzelberg ist für den Verein die Höhe sogar auf 150m beschränkt - 
trotzdem gibt es die Möglichkeit einen geordneten FlugBetrieb bis auf 
300m auszudehnen wennman sich einige Regeln hält: 
http://www.smc-ev.de/resources/Flugbetriebsordnung17_05_09.pdf

->
Sinnvoll wäre IMHO eine Initiative der Modellflieger, die beispielsweise 
300m als Höchsthöhe für Kunstflug nennt und die Entwicklung einer App 
vorschlägt mit der sich Beschränkungen wie beispielsweise wegen 
Naturschutz von Wiesenbrütern einfach ermitteln lassen.

MfG,

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Fpga K. schrieb:

> - "Anderen Forderungen des Bundesverkehrsministeriums, wie etwa der
> Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht von unbemannten Fluggeräten,
> die mehr als 500 Gramm wiegen, schließt sich der Verband an."

Eine Kennzeichnungspflicht ist etwas anderes als eine Registrierung.

Eine Pferdekutsche, die auf der Straße fahren will, hat eine
Kennzeichnungspflicht, ein PKW dagegen muss registriert werden.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Fpga K. schrieb:

> Eine Kennzeichnungspflicht ist etwas anderes als eine Registrierung.


Danke für den Hinweis, das ist tatsächlich vom procedere unterschiedlich 
- aber der Zweck ist der selbe.

Kennzeichnungspflicht:
 Anbringung einer Plakette mit Anschrift des Halters am Modell
Registrierung:
 Eintrag des Halters in einem Register/Datenbank; Erteilung einer 
Registriernummer; Registriernummer am Modell anbringen.

Beides dient der Identifikation des Halters.
Die Kennzeichnungspflicht wie beschrieben ist bereits in .de für einige 
(schwere) Modelle vorgeschrieben, die Registrierungs(-pflicht) wurde in 
den USA in diesem Jahr eingeführt.

Die Petition begrüßt die Kennzeichnungspflicht:
"Den Ansatz zur Kennzeichnung von Flugmodellen zwecks Identifikation des 
Halters begrüßen wir ... bereits bestehende Kennzeichnungspflicht für 
Modelle ... bewährt hat. ... Wir sind der Überzeugung, dass sich die 
Zwischenfälle durch eine Verstärkung der Kontrollmöglichkeit und einer 
stärkeren Sanktionierung nahezu komplett vermeiden lassen. ..."

Ob damit auch eine Registrierung nach US-Vorbild begrüßt wird ist IMHO 
Ansichtssache. Persönlich halte ich die Registrierung für die 
geeignetere Methode die Verantwortung des Halters umzusetzen.


US-Registrieung:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/USA-Hobby-Drohnen-muessen-ab-dem-21-Dezember-registriert-werden-3043955.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/USA-300-000-Hobbypiloten-registrieren-ihre-Drohnen-3084403.html

Kennzeichnungspflicht in .de:
http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html#10
http://www.pro-modellflug.de/faktencheck/

MfG,

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Fpga K. schrieb:
> Ob damit auch eine Registrierung nach US-Vorbild begrüßt wird ist IMHO
> Ansichtssache.

Das hatten wir doch schon: in diesem unserem Lande wirst du es kaum
schaffen, eine Registrierung für einen Betrag hinzubekommen, den man
„aus der Portokasse“ bezahlen kann.  (Ja, auch wenn die Amis sowas
hinbekommen.)

> Persönlich halte ich die Registrierung für die geeignetere Methode die
> Verantwortung des Halters umzusetzen.

Warum?  Diejenigen, denen es wichtig ist, die haben kein Problem mit
der Kennzeichnunspflicht und werden dieser genauso nachkommen, wie sie
ihre Modelle bislang freiwillig gekennzeichnet haben.  Mit einer
Registrierpflicht würde ihnen jedoch bürokratischer und finanzieller
Aufwand entstehen.

Diejenigen, denen die Gesetze sowieso drei Meter am Gesäß vorbei gehen,
werden einen Teufel tun, sich um eine Registrierung zu scheren.  Damit
begehen sie einen Ordnungswidrigkeit, für die sie haftbar sind, aber
was genau würde daran der Unterschied zwischen Kennzeichnung und
Registrierung ändern?

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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ich hab noch nicht wirklich herausgefunden, warum Änderungen in der 
Gesellschaft an den Hobbies vereinzelter abzuprallen haben.

Man möchte quasi wie ein Fels in der Brandung stehen
und hoch erhobenen Hauptes den Untouchable mimen.

Eines ist aber Sicher:
Steter Tropfen zermürbt auch den letzten Stein.

von Thomas H. (nanana)


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Fpga K. schrieb:
> Fakt ist aber das es bereits seit Jahren
> Höhenbeschränkungen gibt ohne das der Modellflug darunter gelitten hat.

Fakt ist daß überall wo es nicht anders geregelt ist (z.B. in 
Flughafennähe) der Luftraum G genutzt werden darf. Von einer 
Höhenbeschränkung kann keine Rede sein.

Fpga K. schrieb:
> Was der Modellflug essentiell an Raum braucht kann man beispielsweise an
> den Kunstflugregularien nachlesen https://de.wikipedia.org/wiki/F3A-X -
> da ist von einer Box mit 200m Abstand vom Piloten die Rede.

Modellflug ist mehr als F3A. Hier im Thread wurde schon mehrfach 
aufgeklärt wie das mit Segelflugmodellen, Thermik, usw. funktioniert. 
Egal, du weißt Bescheid. Erzähl uns von den Farben, Blinder.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Thomas H. schrieb:
> Fpga K. schrieb:
>> Fakt ist aber das es bereits seit Jahren
>> Höhenbeschränkungen gibt ohne das der Modellflug darunter gelitten hat.
>
> Fakt ist daß überall wo es nicht anders geregelt ist (z.B. in
> Flughafennähe) der Luftraum G genutzt werden darf. Von einer
> Höhenbeschränkung kann keine Rede sein.

Ja klar du kennst Dich aus  -- Selbstverständlich gibt es eine 
Beschränkung bis zu welche Höhe der Luftraum in de ohne Anmeldung genutz 
werden darf, siehe  § 16a LuftVO. Der unkontrollierte Luftraum Golf 
reicht nicht ins unendliche.

https://www.dmfv.aero/recht/nicht-ohne-grenzen-wie-hoch-darf-ich-fliegen/

Thomas H. schrieb:
> aufgeklärt wie das mit Segelflugmodellen, Thermik, usw. funktioniert.


Dann erzähl mal was man in höhe braucht um das 20 kilo geschoss sicher 
durch die deutschen Lande zu steuern.

MfG,

von Thomas H. (nanana)


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Fpga K. schrieb:
> Der unkontrollierte Luftraum Golf reicht nicht ins unendliche.

Das ist mir klar. Ich meinte das eher so dass 2500ft GND faktisch keine 
Begrenzung für Modellflieger darstellt, da diese Höhe auch für die 
großen Modelle ausreichend ist. Man kann natürlich alles falsch 
verstehen wenn man will.

Fpga K. schrieb:
> Dann erzähl mal was man in höhe braucht um das 20 kilo geschoss sicher
> durch die deutschen Lande zu steuern.

Mal als Beispiel, mit meinem 2m Segler fliege ich bei besten 
Wetterbedingungen auch mal knapp oberhalb 300m. Dieses Modell wiegt 
keine 2 kg.
Und ich fliege auch nicht "durch die deutschen Lande" sondern in einem 
Sektor von vielleicht 400m Radius um mich herum, der sehr gut einsehbar 
ist was andere (bemannte) Luftfahrzeuge angeht.

Du siehst 100m Höhenbeschränkung sind ein Witz. Und einen 5m Segler kann 
man bei gutem Wetter auch in 500m Höhe sicher fliegen.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Thomas H. schrieb:

> Fpga K. schrieb:
>> Dann erzähl mal was man in höhe braucht um das 20 kilo geschoss sicher
>> durch die deutschen Lande zu steuern.
>
> Mal als Beispiel, mit meinem 2m Segler fliege ich bei besten
> Wetterbedingungen auch mal knapp oberhalb 300m. Dieses Modell wiegt
> keine 2 kg.
> Und ich fliege auch nicht "durch die deutschen Lande" sondern in einem
> Sektor von vielleicht 400m Radius um mich herum, der sehr gut einsehbar
> ist was andere (bemannte) Luftfahrzeuge angeht.
>
> Du siehst 100m Höhenbeschränkung sind ein Witz.

Deshalb fände ich ja auch eine konstruktive Petition besser die bspw 
dreihunder Meter als Höhenbegrenzung vorschlägt und sich dafür stark 
macht Modellflugbegrenzte Zone bspw wg. Naturschutz besser zu 
kommunizieren, bspw. per App:

Beitrag "Re: Petition - Hände weg vom Modellflug, Herr Dobrindt" - 2. Hälfte

Sich als Opfer Staatlicher Willkür insbesonders da man ja alles im Griff 
hat bringt uns keinen Deut weiter.

Es ist schon verwunderlich; auf Baustellen/bei Dacharbeiten wird alles 
abgesperrt und ggf sogar ein Sicherungsposten aufgestellt damit auch ja 
keinem Passanten ein Hammer von 750g aus 10m am Kopf trifft, aber bei 
einem Kilogrammschweren Geschoß in mehrere hundert Meter ist das "Null 
-Problem"?!

MfG,

von Anja Zoe C. (zoe)


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Wenn ein Passant in mehreren hundert Metern Höhe von einem "kilogramm 
schweren Geschoß" getroffen warden würde, ware das sicher ein 
interessanter Fall :-)

Zoe

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Fpga K. schrieb:
> Deshalb fände ich ja auch eine konstruktive Petition besser die bspw
> dreihunder Meter als Höhenbegrenzung vorschlägt

Wofür?  Du hast doch weiter oben schon die derzeitigen Grenzen
zitiert.  Die sind doch offenbar durchaus ausreichend, wofür muss
man dann noch eine neue Grenze setzen?

von Gu. F. (mitleser)


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Heinz L. schrieb:
> Blöderweise kaufen sich jetzt auch Leute Fluggeräte, die den geistigen
> Aufstieg zum Homo Sapiens noch vor sich haben. Und diese
> Oxygenverschwender machen sowas. Und genau deswegen dreht der
> Gesetzgeber jetzt durch. Und schießt, wie immer bei Aktionen der Marke
> "Operative Hektik ersetzt geistige Windstille", über's Ziel hinaus.

Klasse ...
Allein schon die Formulierung verdient eine +1

von (prx) A. K. (prx)


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von Rainer U. (r-u)


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Es gibt zumindest eine Antwort, Zitat:

<Anrede>

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht vom XX. April 2016 und die darin 
enthaltenen Hinweise zu möglichen Auswirkungen von neuen luftrechtlichen 
Regelungen. Auch ich unterstütze den Modellflug und Modellsport. Zu der 
beabsichtigten Überarbeitung der luftrechtlichen Normen stehe ich in 
engem Kontakt mit der Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur, 
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, sowie dem Bundesministerium 
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Das BMVI hat mitgeteilt, 
dass es sich bei den angesprochenen Regelungen zum Entwurf einer 
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Luftfahrzeugen um 
erste Überlegungen des BMVI handelt. Die Diskussion hierzu ist innerhalb 
der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Man hat uns versichert, 
dass das BMVI auf jeden Fall die Belange der Modellflieger im Auge 
behalten werde. Der Verordnungsentwurf werde insbesondere im Rahmen der 
weiteren Abstimmung mit den Bundesressorts im Hinblick auf seinen Inhalt 
und Umfang sicherlich noch Änderungen erfahren. Außerdem werde den 
Ländern und Verbänden im Anschluss daran Gelegenheit zur Stellungnahme 
gegeben. Der zuständige Staatssekretär hat zudem kürzlich Gespräche mit 
dem Deutschen Modellflieger-Verband e.V. zu dieser Thematik geführt.

Mit den besten Grüßen

Ihr

Klaus-Dieter Gröhler, MdB

von Icke ®. (49636b65)


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Es geschehen noch Zeichen und Wunder, die Gebete der Modellflieger 
wurden erhört. Im April trat die neue LuftVO in Kraft und entgegen der 
Befürchtungen schränkt sie den Modellflug nicht unnötig ein. Die 
getroffenen Regelungen setzen genau dort an, wo es Sinn macht. Ich bin 
begeistert.
Was ist neu?
Die pauschale 100m Höhenbegrenzung ist vom Tisch. Generell gilt sie 
ausschließlich für Multikopter. Andere Flugmodelle dürfen höher, wenn 
der Aufstieg von einem Modellflugplatz erfolgt oder der Pilot einen 
Kenntnisnachweis erworben hat. Der Kenntnisnachweis ist künftig auch für 
Modelle ab 2kg Startgewicht außerhalb von Modellflugplätzen 
erforderlich. Ausgestellt werden die Kenntnisnachweise von beauftragten 
Luftsportverbänden, z.B. DMFV, nach einer Einweisung in die 
Rechtsgrundlagen und die Luftraumordnung. Momentan wird noch am 
Verfahren gearbeitet, es soll jedoch zeitnah fertig sein.
Grundsätzlich verboten ist ab sofort:
- das Fliegen über Menschenansammlungen
- das Fliegen über Unglücksorten, Katastrophengebieten sowie 
Einsatzorten von Behörden
- das Fliegen über Industrie- und Energieanlagen, militärischen 
Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten und Anlagen von 
Sicherheitsbehörden
- das Fliegen innerhalb von Wohngebieten, wenn kein Einverständnis des 
Grundstücksbesitzers vorliegt
- das Fliegen über Bundesfern- und Wasserstraßen sowie Bahnanlagen
In allen Fällen gilt ein seitlicher Mindestabstand von 100 Metern.
Die bisherige 1,5km-Regelung für den Abstand zu Flugplätzen bzw. zu 
Wohngebieten bei Verbrennerflug gilt weiterhin.
Flugmodelle ab 250g Startgewicht müssen dauerhaft und feuerfest mit Name 
und Adresse des Besitzers gekennzeichnet werden.

Ich denke, daß mit den Neuregelungen ein vernünftiger Kompromiß zwischen 
Sicherheit und Freiheit des Modellflugs getroffen wurde. Für mich 
ergeben sich keine Einschränkungen, die ich mir nicht schon freiwillig 
selbst auferlegt hätte. Wie jeder vernunftbegabte Modellpilot sonst wohl 
auch.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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hehe da kannst eigentlich nur noch über'n Acker fliegen.

btw was kostet der Kenntnisnachweis?

von (prx) A. K. (prx)


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● J-A V. schrieb:
> hehe da kannst eigentlich nur noch über'n Acker fliegen.

Das ist ja auch der Sinn der Sache. Den Rüben ist es egal.

von Icke ®. (49636b65)


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A. K. schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
>> hehe da kannst eigentlich nur noch über'n Acker fliegen.
>
> Das ist ja auch der Sinn der Sache. Den Rüben ist es egal.

Den Fluggeräten auch. Die einzigen, die von den Regelungen eingeschränkt 
werden, sind genau die, die es treffen soll. Nämlich ignorante 
Drohnenflieger, die sich nicht freiwillig an die Spielregeln halten.

● J-A V. schrieb:
> btw was kostet der Kenntnisnachweis?

Weiß bisher keiner. Das Verfahren ist noch in Arbeit.

von Timm T. (Gast)


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Icke ®. schrieb:
> Nämlich ignorante
> Drohnenflieger, die sich nicht freiwillig an die Spielregeln halten.

Aha, und jetzt halten die sich plötzlich an die Regelungen?

Warum darf ich mit einem Fluggerät mit Tragflächen über 100m, mit einem 
Fluggerät mit Rotorenauftrieb nur unter 100m?

Die Sichtbarkeit scheint ja nicht das Kriterium zu sein, einen kleinen 
Motorflieger sehe ich da genauso wenig wie einen Quadrokopter.

von (prx) A. K. (prx)


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Timm T. schrieb:
> Aha, und jetzt halten die sich plötzlich an die Regelungen?

Nö, aber so kann man sie leichter auseinander halten.

An Tempolimits hält sich übrigens auch nicht jeder.

von Georg W. (gaestle)


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Icke ®. schrieb:
> das Fliegen über Bundesfern- und Wasserstraßen
D.H. du darfst am Strand nicht mehr über die Küstenlinie hinaus fliegen. 
Seewasserstraßen zählen zu den Bundeswasserstraßen und sind grob gesagt 
die Flächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser und der 
seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres.

von (prx) A. K. (prx)


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Georg W. schrieb:
> D.H. du darfst am Strand nicht mehr über die Küstenlinie hinaus fliegen.

Ist das ein verbreitetes Szenario? Mal vorausgesetzt das läuft nicht 
unter einem der anderen Punkte und ist schon deshalb unpassend.

Die ersten zig Meter vom Nirgendwo dürften allenfalls Knöllchen-Horst 
auf den Plan rufen und jenseits davon sollte doch wohl schon das 
Eigeninteresse gegen eine mögliche Notwasserung sprechen.

: Bearbeitet durch User
von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Es gibt wohl Kitesurfer welche sich von speziellen Drohnen zur 
Trainingsaufzeichnung tracken und filmen lassen. Dabei hält die Drohne 
autonom einen definierten Abstand zum Kitesegel und zum Surfer um die 
Manöver auf Video aufzeichnen und später analysieren zu können.
O.k. das klingt etwas abgehoben aber kürzlich war das sogar mal Thema im 
TV.
Der Kitesurfer dazu ich spare mir einen Begleiter fürs Video, der ja 
auch nicht jederzeit in optimal positioniert sein kann. Ja er atte auch 
schon Verluste. ...

Es ist wohl müßig jede mögliche Anwendung im Voraus genehmigen müssen zu 
lassen, klare Verbotsregeln hingegen erscheinen geboten, schon weil es 
sonst ausartet.

Namaste

von Jeffrey L. (the_dude)


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Timm T. schrieb:
> Warum darf ich mit einem Fluggerät mit Tragflächen über 100m, mit einem
> Fluggerät mit Rotorenauftrieb nur unter 100m?
>
> Die Sichtbarkeit scheint ja nicht das Kriterium zu sein, einen kleinen
> Motorflieger sehe ich da genauso wenig wie einen Quadrokopter.

Weil Fluggeräte mit Tragfläche nicht schweben können?
Der Schwebeflug ist ja gerade bei hochauflösenden Bildaufnahme 
interessant - die DSLR auf dem StyroGlider schließt dieses Szenario ja 
faktisch aus...

Ausserdem bieten Multikopter ein ganz anderes Verhältnis zwischen 
Modellgröße/-gewicht und (anbaubare) Traglast.
Eine GoPro kann man natürlich "überall" montieren, aber für eine 
hochwertige Cam mit Tele reicht ein "einfacher" Modellflieger oder ein 
einfacher Helikopter nicht aus. Ein "gewöhnlicher" Multikopter hat 
dagegen Traglasten weit über dem Gesamtgewicht eines vergleichbaren 
Helikopters oder Segelflieger.


Im übrigen ist in der aktuellen "Modellflieger" vom DMFV eine gute 
Zusammenfassung der neuen LuftVO zu lesen.

: Bearbeitet durch User
von Georg W. (gaestle)


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Nachtrag: Der Strand ist dann natürlich auch tabu, es gilt ja noch der 
Mindestabstand von 100 Metern. Das selbe gilt auch für alle als 
Bundeswasserstraße ausgewiesenen Flüsse und Kanäle.

Der schiffbare Teil der Ruhr ist teils Bundeswasserstraße, teils 
Landeswasserstraße. Damit ist der Bereich von Rheinmündung bis Mühlheim 
Verbotszone, weiter oben aber wäre die Fliegerei erlaubt wie auch am 
Bodensee.

von Icke ®. (49636b65)


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Timm T. schrieb:

> Aha, und jetzt halten die sich plötzlich an die Regelungen?

Es gab bisher keine verbindlichen Gesetze, die das Fliegen über Nachbars 
Grundstück, Menschenmassen oder Unfallorten verboten hätten.

> Warum darf ich mit einem Fluggerät mit Tragflächen über 100m, mit einem
> Fluggerät mit Rotorenauftrieb nur unter 100m?

Nicht Flugmodelle mit Rotorauftrieb, sondern ausschließlich Multikopter 
(Drohnen) dürfen generell nur 100m hoch fliegen. Mit einem herkömmlichen 
Helikopter könnte man höher, macht aber wegen der Fluglageerkennung kaum 
Sinn.

Und ja, die Maßnahmen richten sich gezielt gegen Drohnenflieger. Denn 
das sind diejenigen, die mit ihrer Disziplinlosigkeit den Ärger erst 
heraufbeschworen haben. Die leistungsfähige Stabilisierungstechnik der 
Multikopter macht das Fliegen sehr einfach und auf engstem Raum möglich. 
Faktisch jeder kann ohne Training so ein Fluggerät in der Luft halten 
und steuern. Auch dort, wo es nicht angebracht ist. Sicher gab/gibt es 
auch unter klassischen Modellfliegern ein paar Unfug treibende Leute. 
Aber erst mit den modernen Drohnen hat es sich zum Massenphänomen 
entwickelt, dem nun ein Riegel vorgeschoben wurde.

von Icke ®. (49636b65)


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Georg W. schrieb:
> D.H. du darfst am Strand nicht mehr über die Küstenlinie hinaus fliegen.

Ich wüßte aus Modellfliegersicht keine Notwendigkeit, über der See zu 
fliegen. Im Gegenteil, die Wahrscheinlichkeit des Totalverlustes ist 
dort wesentlich höher als an Land. Auch für das Starten und Landen von 
Wasserflugzeugen ist die See aufgrund des Wellengangs denkbar 
ungeeignet. Das einzig sinnvolle in Küstennähe wäre Hangflug an den 
Dünen.

Georg W. schrieb:
> Das selbe gilt auch für alle als
> Bundeswasserstraße ausgewiesenen Flüsse und Kanäle.

Was genausowenig ein Beinbruch ist, ich sehe auch hier keine 
Notwendigkeit zum Überflug. Und selbst wenn, damit müssen wir halt 
leben.

von Timm T. (Gast)


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Icke ®. schrieb:
> Und ja, die Maßnahmen richten sich gezielt gegen Drohnenflieger.

Damit haben sie nicht lange bestand. Das klagt schnell einer weg. Du 
kannst ja auch nicht Sicherheitsgurte für Autos fordern, aber nur für 
Blaue.

Icke ®. schrieb:
> Und selbst wenn, damit müssen wir halt
> leben.

Und mit was müssen wir noch alles leben, weil ein paar 
Supergrundrechtsverfechter der Sicherheit alles opfern?

von (prx) A. K. (prx)


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Timm T. schrieb:
> kannst ja auch nicht Sicherheitsgurte für Autos fordern, aber nur für
> Blaue.

Doch. Fordern kannst du. Du kannst sogar ein Gesetz dazu machen.
Ob es dann mit Art 19 GG verträglich ist, wird sich ggf. zeigen.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #5019119 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Rainer U. (r-u)


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Icke ®. schrieb:
> Ich denke, daß mit den Neuregelungen ein vernünftiger Kompromiß zwischen
> Sicherheit und Freiheit des Modellflugs getroffen wurde.

Ich finde die Regelung dahingehend ok, dass Spielzeuge unter 250g nicht 
sinnlos gegängelt werden.

Allerdings habe ich nicht genau herausgefunden, unter welchen 
Voraussetzungen man FPV fliegen darf. Und die Unterscheidung Multikopter 
und andere Modellflugzeuge finde ich auch fraglich - ein 
Modellhubschrauber kann doch das gleiche, und eine GoPro an einem Strauß 
Luftballons filmt auch..

von Matthias X. (current_user)


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Timm T. schrieb:
> Du
> kannst ja auch nicht Sicherheitsgurte für Autos fordern, aber nur für
> Blaue.

Aber man kann Helmpflicht für Motorradfahrer fordern, aber für 
Autofahrer nicht.

von Timm T. (Gast)


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Icke ®. schrieb:
> Es geschehen noch Zeichen und Wunder, die Gebete der Modellflieger
> wurden erhört.

Dass dem DMFV jetzt einer abgeht ist klar. Damit können sie mehr 
Mitgliedschaften und Versicherungen verkaufen.

Witzig ist, dass die Haftpflicht auch für ungesteuerte Flugmodelle und 
ohne Größenbeschränkung gilt. Das sind - Papierflieger.

Ja Leute, ihr dürft einen Papierflieger nicht mehr ohne 
Modellflug-Haftpflicht segeln lassen.

So, und jetzt klatsch weiter DMFV.

von Matthias L. (limbachnet)


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Wo hast du denn etwas zur Haftpflichtversicherung gefunden? Im 
Änderungstext hab' ich auf die Schnelle gar nichts dazu gelesen:

https://www.mfsd.de/images/stories2017/BuKoaktuell/bgbl117s0683_75070.pd.pdf

Ansonste haftete schon immer der Verursacher eines Schadens für diesen 
Schaden - auch wenn nur durch einen Papierflieger verursacht wurde, 
oder?

von Timm T. (Gast)


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Matthias L. schrieb:
> Wo hast du denn etwas zur Haftpflichtversicherung gefunden?

Das steht im Luftverkehrsgesetz §43 Abs 2.

Matthias L. schrieb:
> Ansonste haftete schon immer der Verursacher eines Schadens für diesen
> Schaden

Darum geht es nicht.

Du machst Dich strafbar, wenn Du keine Haftpflicht hast, egal ob Du 
einen Schaden verursachst oder nicht. Und da jetzt alles, was irgendwie 
fliegen kann als unbemanntes Flugmodell gelten kann, auch nicht 
steuerbare, ohne Mindestmasse, fällt darunter eben auch der 
Papierflieger, den Dein Kind in der Schule aus dem Fenster wirft.

Aber das hat noch weitere Konsequenzen: Wenn Du eine Privathaftpflicht 
hast, die Modellflug ausschließt, kann die sich beim Papierflieger jetzt 
vor der Schadensbegleichung drücken: War ja Modellflug, hättest Du eine 
eigene Versicherung gebraucht.

Meine Privathaftpflicht sagt: Versichert ist Ihre gesetzliche 
Haftpflicht aus dem Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen 
Luftfahrzeugen.

Da jetzt alles versicherungspflichtig ist, ist die Privathaftpflicht 
hier raus und ich müsste eine Extraversicherung abschließen.

Danke Dop-Rind. Danke Lobbyärsche vom DMFV.

von Anja Zoe C. (zoe)


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Timm T. schrieb:

> Witzig ist, dass die Haftpflicht auch für ungesteuerte Flugmodelle und
> ohne Größenbeschränkung gilt. Das sind - Papierflieger.
>

Schon mal was von Freifliegern gehört?
(http://www.modellbau-wiki.de/wiki/Freiflugmodelle)

von Bernd K. (prof7bit)


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Anja zoe C. schrieb:
> Timm T. schrieb:
>
>> Witzig ist, dass die Haftpflicht auch für ungesteuerte Flugmodelle und
>> ohne Größenbeschränkung gilt. Das sind - Papierflieger.
>>
>
> Schon mal was von Freifliegern gehört?
> (http://www.modellbau-wiki.de/wiki/Freiflugmodelle)

Ja und? Inwiefern ändert die Existenz von irgendwelcgen anderen 
Fluggeräten was an der neu eingeführten Versicherungspflicht für 
Papierflieger?

von Matthias L. (limbachnet)


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Timm T. schrieb:
> Das steht im Luftverkehrsgesetz §43 Abs 2.

Interessant, danke!

Das wird dann eher noch interessant werden, wenn es um Definitions- und 
Auslegungsfragen geht.

Per Definition gilt das Gestz für:

> Flugzeuge
> Drehflügler
> Luftschiffe
> Segelflugzeuge
> Motorsegler
> Frei- und Fesselballone
> (weggefallen)
> Rettungsfallschirme
> Flugmodelle
> Luftsportgeräte
> sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte,
>   sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über
>   Grund oder Wasser betrieben werden können.

Freiflieger sind IMHO sowohl Flugzeuge als auch Flugmodelle als auch 
"sonstige", denn 30m Höhe sind damit ja schwerlich auszuschließen.

Aber Papierflieger? Papiertiger könnten den Papierflieger sowohl als 
Segelflugzeug oder "Sonstiges" werten, es könnte ja ein heftiger Aufwind 
kommen. Realistisch betrachtet, ist der Papierflieger nichts von 
alledem.

Welche Ansicht sich da juristisch durchsetzt, wird sich zeigen - ich 
wage keine Prognose.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Irgendwie erinnert die gesamte Diskussion ans Waffengesetz; 1972 sollte 
ja nur eine Registrierung stattfinden, es sollte natürlich keinem etwas 
weggenommen werden und heute muss man in Diskussionen verteidigen warum 
jemand überhaupt ein solches Hobby (unter strengsten Auflagen) ausüben 
dürfen sollte...

von (prx) A. K. (prx)


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Timm T. schrieb:
> Meine Privathaftpflicht sagt: Versichert ist Ihre gesetzliche
> Haftpflicht aus dem Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen
> Luftfahrzeugen.

Ist ein Stein ein versicherungspflichtiges Luftfahrzeug?

von Matthias L. (limbachnet)


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Nein.

Matthias L. schrieb:
> Per Definition gilt das Gestz für:
>
>> Flugzeuge
>> Drehflügler
>> Luftschiffe
>> Segelflugzeuge
>> Motorsegler
>> Frei- und Fesselballone
>> (weggefallen)
>> Rettungsfallschirme
>> Flugmodelle
>> Luftsportgeräte
>> sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte,
>>   sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über
>>   Grund oder Wasser betrieben werden können.

Da passt ein Stein nicht mal unter "sonstiges", weil er nicht für die 
Benutzung des Luftraums bestimmt ist. Ein Gerät ist er auch nicht. Und 
30m Höhe ist sportlich.

A propos sportlich - Diskus und Speer? Sind das Luftsportgeräte?

: Bearbeitet durch User
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Matthias L. schrieb:
>> Per Definition gilt das Gestz für:
(...)
>> Rettungsfallschirme

Ich glaub das wäre mir dabei noch relativ egal.

von Timm T. (Gast)


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Anja zoe C. schrieb:
> Schon mal was von Freifliegern gehört?

Hatten wir schon vor Jahren in der Modellbau-AG. Das ging ja gaaaanz 
früher gar nicht anders, ohne Funkfernsteuerung konntest Du das Ding nur 
losschicken und nach einiger Zeit abkippen lassen. Dafür gab es 
mechanische Zeitauslöser.

Insofern ist auch der Schwachsinn mit den 100m für "Drohnen", sprich 
Koptern - Schwachsinn. Wenn man damit Tororisten behindern will, damit 
die keine Bömbchen irgendwohin fliegen - das ging auch vor 50 Jahren 
schon mit zeitgesteuerten Freifliegern - und das geht heute genauso mit 
ferngesteuerten Fliegern, sogar lautloser, weil man die im Gleitflug 
aufs Ziel bringen kann.

Die 100m sind einzig dazu da, den kommerziellen Drohnenfliegern darüber 
einen freien Korridor zu bieten, das sind rein wirtschaftsgesteuerte 
Interessen. Und die Modellflieger klatschen dazu noch Beifall, weil sie 
den bösen Kopterfliegern, die ja gar keine richtigen Modellflieger sind, 
denn Kopterfliegen kann ja jeder, mal eins auswischen können. Und freuen 
sich, weil sie gegenüber dem Dobrind einen Pyrrhussieg errungen haben.

von Timm T. (Gast)


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Icke ®. schrieb:
> Ich wüßte aus Modellfliegersicht keine Notwendigkeit, über der See zu
> fliegen.

Und nur weil Du es Dir nicht vorstellen kannst, dürfen auch alle anderen 
das nicht wollen?

Ich wüßte aus Autofahrersicht keine Notwendigkeit, auf der Autobahn 
schneller als 130 zu fahren. Tempolimit für alle, wie wärs?

von Timm T. (Gast)


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A. K. schrieb:
> Ist ein Stein ein versicherungspflichtiges Luftfahrzeug?

Ah, ich sehe, Du hast die Problematik erkannt.

Meine Große hat vor Jahren mal so einen Styroporflieger bekommen, mit 
einfachster Fernsteuerung. Das Ding wäre damals mangels Gewicht nicht 
versicherungspflichtig gewesen, und ist damit unter meine 
Privathaftpflicht gefallen, siehe oben.

Das Ding ist inzwischen lange kaputt, aber jetzt müsste ich dafür eine 
extra Versicherung abschließen, die im Jahr mehr als der Flieger kostet.

Die nächsten Vereine liegen hier 30 und 50km entfernt.

Somit ein weiteres potentielles Hobby, welches für die zukünftigen 
Generationen gestorben ist.

von Icke ®. (49636b65)


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Timm T. schrieb:
> Danke Dop-Rind. Danke Lobbyärsche vom DMFV.

Der einzige Arsch hier bist du. Weil du wieder Grütze zu einem Thema 
absonderst, von dem du nicht den blassesten Schimmer hast.

1. Die Versicherungspflicht für Flugmodelle gibt es schon ewig. Bis 2005 
galten jedoch Ausnahmeregelungen für Modelle unter 5kg, sofern sie nicht 
mit Verbrennungsmotor angetrieben wurden. Aufgrund internationaler und 
EG-Bestimmungen (EG-Verordnung Nr. 785/2004) wurden diese Ausnahmen 
jedoch ersatzlos gestrichen. Sprich, die Haftpflicht für jegliche Art 
von im Freien betriebenen Flugmodellen gilt schon 12 Jahre und nicht 
erst seit jetzt.

2. Der DMFV ist NICHT der Gesetzgeber. Er ist NICHT verantwortlich für 
die neuen Regelungen. Ganz im Gegenteil, den Bemühungen des DMFV und 
anderer Modellsportverbände haben wir es zu verdanken, daß die von der 
BUNDESREGIERUNG erlassenen Gesetze den Mpdellflug nun doch nicht so 
drastisch einschränken, wie es ursprünglich geplant war.

3. Kommentare zum Rest deiner vor thematischer Inkompetenz strotzenden 
Ergüsse verkneif ich mir, sonst reg ich mich bloß noch auf...

von Icke ®. (49636b65)


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Rainer U. schrieb:
> Allerdings habe ich nicht genau herausgefunden, unter welchen
> Voraussetzungen man FPV fliegen darf.

Bis zu einer Höhe von 30 Meter ist FPV erlaubt, wenn entweder das 
Abfluggewicht 250g nicht überschreitet ODER ein Luftbeobachter 
assistiert. Über 30m Flughöhe muß ein zweiter Pilot nach Sichtflugregeln 
jederzeit die Kontrolle übernehmen können (z.B. Lehrer/Schüler-System).

von Matthias L. (limbachnet)


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Timm T. schrieb:
> Ich wüßte aus Autofahrersicht keine Notwendigkeit, auf der Autobahn
> schneller als 130 zu fahren. Tempolimit für alle, wie wärs?

Haben wir de facto schon. Die Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h ist 
nämlich nur so lange eine freundliche Empfehlung, wie nix passiert. Bei 
einem Unfall gibt's für Schnellfahrer eine Mitschuld:

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/verkehrsrecht/unfall-bei-tempo-200-fast-immer-mitschuld_212_212320.html


Ist nur ein Beispiel-Treffer. Mit den Suchbegriffen 
"Richtgeschwindigkeit" und "Mitschuld" gibt's noch diverse mehr.

Icke ®. schrieb:
> Sprich, die Haftpflicht für jegliche Art
> von im Freien betriebenen Flugmodellen gilt schon 12 Jahre und nicht
> erst seit jetzt.

Interessante Info, danke! Trotzdem ist die überspitzte Frage von Timm 
nicht unberechtigt. Der Papierflieger ist natürlich ein Extrembeispiel, 
aber was ist mit dem 100g-Spielzeugkopter? Da hat doch kein Mensch eine 
Modellflug-Haftpflicht - und das auch in den letzten Jahren nicht 
gehabt. Das mag bisher unte dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" 
gelaufen sein, die Unfallwahrscheinlichkeit ist bei den Spielzeugen im 
eigenen Garten auch minimal - aber strenggenommen ist auch der eigene 
Garten "im Freien", oder?

von Icke ®. (49636b65)


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Matthias L. schrieb:
> aber was ist mit dem 100g-Spielzeugkopter? Da hat doch kein Mensch eine
> Modellflug-Haftpflicht - und das auch in den letzten Jahren nicht
> gehabt.

Sicher aus Unkenntnis. Die Gesetzlage ist jedoch eindeutig, wenn auch 
nicht uneingeschränkt sinnvoll. Sogar Drachen an der Leine gelten als 
Flugmodelle.

> Das mag bisher unte dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter"
> gelaufen sein,

Das würde es auch weiterhin, wenn es nicht so viele Zwischenfälle mit 
Drohnen gegeben hätte. Fotos von der Nachbarin beim Sonnenbad zählen 
noch zu den harmloseren, Drohnen in der Einflugschneise von Flugplätzen 
sind aber nicht mehr lustig.

> die Unfallwahrscheinlichkeit ist bei den Spielzeugen im
> eigenen Garten auch minimal

Der Luftraum im Sinne der LuftVO endet nicht an Grundstücksgrenzen. Und 
auch ein kleines Modell kann durchaus erhebliche Verletzungen anrichten. 
Gerade bei Koptern mit ihren schnell drehenden Rotoren ist die Gefahr 
nicht zu unterschätzen. Ich spreche aus Erfahrung, habe selbst eine 
Narbe von einer nur 8cm kleinen Luftschraube am Finger, der Schnitt ging 
bis auf den Knochen runter. Haften mußt du übrigens in jedem Fall, auch 
ohne Versicherung.

von Matthias L. (limbachnet)


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Icke ®. schrieb:
> Sicher aus Unkenntnis.

Vermutlich - ich hab's auch nicht gewusst.

Icke ®. schrieb:
> habe selbst eine
> Narbe von einer nur 8cm kleinen Luftschraube am Finger, der Schnitt ging
> bis auf den Knochen runter.

Na, das war aber kein Spielzeug, oder? Luftschraube vom Modellflugzeug 
(Verbrenner)? Da ist mehr Rumms dahinter als bei den 
Plastik-Propellerchen der Spielzeuge. Ich hab' das Spielzeug von meinem 
Junior indoor schon abbekommen, und das ist völlig narbenfrei und ohne 
rote Flecken abgegangen...

Icke ®. schrieb:
> Haften mußt du übrigens in jedem Fall, auch
> ohne Versicherung.

Logisch. Schon immer und für alle selbst verursachten Schäden.

von Timm T. (Gast)


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Icke ®. schrieb:
> Drohnen in der Einflugschneise von Flugplätzen
> sind aber nicht mehr lustig.

Hallo! Nochmal für Dich zum mitmeiseln: Drohnen in der Einflugschneise 
von Flughäfen sind schon seit Jahren verboten. Wer das bisher gemacht 
hat, machte das illegal. Wer das jetzt macht, macht das illegal.

Wo ist der Unterschied?

von Timm T. (Gast)


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Icke ®. schrieb:
> Sogar Drachen an der Leine gelten als
> Flugmodelle.

Und eine Drachenversicherung kostet um die 150 Eur im Jahr.

Also auch keine Drachen mehr mit den Kindern. Denn die könnten sich ja 
lösen und irgendwo auf ein Auto knallen.

Ich frag mich, wie wir das als Kinder überlebt haben. Da hiess es 
einfach, nicht in der Nähe von Stromleitungen, und fertig.

von Timm T. (Gast)


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Icke ®. schrieb:
> Ganz im Gegenteil, den Bemühungen des DMFV und
> anderer Modellsportverbände haben wir es zu verdanken, daß die von der
> BUNDESREGIERUNG erlassenen Gesetze den Mpdellflug nun doch nicht so
> drastisch einschränken, wie es ursprünglich geplant war.

Und dafür beklatscht sich der DMFV jetzt auch ganz dolle. Und nebenbei 
haben sie es den "Drohnenfliegern" mal so richtig gezeigt.

Nochmal, was berechtigt den Unterschied, dass eine "Drohne", sprich 
Kopter nur 100m hoch fliegen darf, andere Flugmodelle aber darüber 
hinaus?
Auch wenn diese vielleicht kleiner und schlechter zu sehen sind?
Auch wenn diese schwieriger in der Luft zu halten sind als ein 
selbstbalancierender und im Notfall selbstlandender Drohne?
Der überzogene oder funkgestörte Flieger kommt einfach wie ein Stein 
runter und macht ne Stecklandung, der Kopter kommt gemächlich zurück.

Also, warum die Höhenbeschränkung, wenn nicht aus kommerziellen Gründen?

von Timm T. (Gast)


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Icke ®. schrieb:
> Aufgrund internationaler und
> EG-Bestimmungen (EG-Verordnung Nr. 785/2004) wurden diese Ausnahmen
> jedoch ersatzlos gestrichen.

Liest Du auch selbst, was Du hier behauptest?

(2) Diese Verordnung gilt nicht für
b) Modellflugzeuge mit einem für den Abflug zugelassenen Höchstgewicht 
(MTOM) von weniger als 20 kg;
(aus der EG-Verordnung Nr. 785/2004)

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Jörg W. schrieb:
> Fpga K. schrieb:
>> Persönlich halte ich die Registrierung für die geeignetere Methode die
>> Verantwortung des Halters umzusetzen.
>
> Warum?  Diejenigen, denen es wichtig ist, die haben kein Problem mit
> der Kennzeichnunspflicht und werden dieser genauso nachkommen, wie sie
> ihre Modelle bislang freiwillig gekennzeichnet haben.  Mit einer
> Registrierpflicht würde ihnen jedoch bürokratischer und finanzieller
> Aufwand entstehen.

Grundsätzlich sehe ich auch die "Registrierung" als wirkungsvoller an um 
einen Hobbypiloten zu ermitteln. Zumal eine Registrierung dann ja auch 
meist mit recht genauen Vorschriften einhergeht wie die zugeteilte 
Registrierungsnummer angebracht werden muss damit die auch aus 
entfernung noch gut lesbar ist.

Allerdings hat in der Praxis Jörg natürlich völlig recht. Es wäre ein 
bürokratischer Riesenaufwand der bisher auch einfach nicht zu 
rechtfertigen ist. Für Kommerzielle Fluggeräte sowie besonders große, 
schwere mit extrem leistungsfähigen Antrieben ausgestattete 
Modellflieger (die zudem dann auch extrem teuer in der Anschaffung/Bau 
sind) mag das noch im Verhältnis stehen.
Aber nicht für die vielen einfachen Flieger der unter 1kEuro klasse, von 
den "Spielzeugen" für 29,95 ganz zu schweigen. Kanonen auf Spatzen wäre 
da noch deutlich untertrieben.
Zudem muss man ja auch berücksichtigen welchen Zweck dieser Teil der 
Neuregelung verfolgt. Diese soll ermöglichen das jemand der durch das 
Flugmodell einen materiellen oder gar körperlichen Schaden erlitten hat, 
beispielsweise weil ihm jemand das Ding in die Windschutzscheibe oder 
gegen den Kopf gesteuert hat, den Besitzer auch dann ermitteln kann wenn 
dieser sich nicht zu erkennen gibt. Was ja nicht einmal aus 
Bösartigkeit/Feigheit passieren muss. Es kann ja auch schon reichen das 
man die Fähigkeiten des Geräts falsch einschätzt, das Ding viel zu hoch 
für seine Leistung steuert wo es dann von einem kräftigen Windstoss zwei 
Querstrassen weiter aus dem Sichtfeld des im Hinterhof stehenden 
Hobbypiloten verschwindet.
Und dieser Zweck ist mit einer Namensplakette genauso sicher zu erfüllen 
wie mit einer Registrierung. Bei halbwegs ehrlichen Personen gehts 
zuverlässig, bei Idioten würde eine Registrierungspflicht genauso ins 
Leere laufen.

Timm T. schrieb:
> Meine Große hat vor Jahren mal so einen Styroporflieger bekommen, mit
> einfachster Fernsteuerung. Das Ding wäre damals mangels Gewicht nicht
> versicherungspflichtig gewesen, und ist damit unter meine
> Privathaftpflicht gefallen, siehe oben.

Hatte das Ding einen Eigenantrieb oder war es nur ein Segelflugzeug?
Die Mitversicherung von nicht versicherungspflichtigen MODELLFLIEGERN 
bis 5kg galt IMMER nur für Modelle ohne Eigenantrieb!
Die entsprechenden Passagen stehen ja noch in fast allen 
Versicherugnsverträgen, nur sind die mit der Einführung der ALLGEMEINEN 
Versicherungspflicht für Luftfahrzeuge IM JAHR 2005 obsolet geworden.
(Falls "deine Große" also vor weniger als 12 Jahren noch damit geflogen 
ist habt ihr VIELLEICHT damals schon eine Ordnungswidrigkeit begangen. 
Die Versicherungspflicht für ALLE Modellflieger ist nämlich NICHT neu)

>
> Das Ding ist inzwischen lange kaputt, aber jetzt müsste ich dafür eine
> extra Versicherung abschließen, die im Jahr mehr als der Flieger kostet.

Vielleicht, aber vielleicht auch nicht!
Es gibt nämlich immer noch eine IMPLIZITE Ausnahme von der 
Versicherungspflicht für ferngesteuerte Modellflieger & Co.!
Und das ist die Frage ob es sich um ein Flugmodell oder im 
KINDERspielzeug handelt. Diese Ausnahme ist nicht explizit im Gesetz 
geregelt sondern durch die ständige Rechtssprechung entstanden!
Wenn das fragliche Flugobjekt nämlich als KINDERSPIELZEUG eingestuft 
wird dann gilt es NICHT als Flugobjekt im Sinne der LuftVG! Und evtl. 
Schäden sind doch wieder durch eine 0815 Privathaftpflichtversicherung 
abgedeckt.

Das Problem an der Sache ist aber das es durch die fehlende explizite 
Regelung KEINE EINDEUTIGE Abgrenzung zwischen Flugmodellen im Sinne der 
LuftVO einerseits und Kinderspielzeugen gibt. Diese Unterscheidungen 
treffen im Streitfalls die Gerichte immer noch für jeden Einzelfall 
extra.
Als Kriterien können da neben der wesentlichen Frage ob ein 
durchschnittliches Grundschulkind überhaupt in der Lage ist das Ding 
sachgemäß zu bedienen dann auch noch Dinge wie Gewicht und Wert eine 
Rolle spielen...
So kann bei einem Gericht noch der 199 Euro Multicopter mit 220g Gewicht 
aus dem Modellbauladen als Spielzeug gelten(aber sehr 
unwahrscheinlich!), bei einem anderen ist der Minimal-Ferngesteuerte 
Styropor-Segelflieger der für 15,95 Euro direkt neben dem Playmobil im 
Supermarkt steht und nicht mal bis zum Dachfirst des Einfamilienhauses 
kommt aber schon weit aus dem "Spielzeugbereich" raus. Bei den meisten 
Gerichten wird man irgendwo dazwischen landen!
Wirkliche Rechtssicherheit hat man also nur wenn die Versicherung die 
fraglichen Modellflieger explizit einschliesst.
Aber noch einmal: DAS IST BEREITS SEIT 12 JAHREN SO!
(Wo man allerdings ziemlich sicher sein kann, das ist die Tatsache das 
wohl jedes Gericht einen Papierflieger als Spielzeug einstufen wird. Für 
einen simplen Kinderdrachen dürfte es ähnlich sein)
Im Zweifel sollte man daher zur eigenen Sicherheit immer von der 
Ungünstigsten Variante ausgehen!

Aber gerade wegen dieser zweifelhaften Rechtslage bieten immer mehr 
Versicherungen die Versicherung kleiner Flugmodelle mit Elektromotor 
oder ganz ohne Antrieb wieder explizit als Leistung in der ganz normalen 
Privathaftpflicht mit an!
Bei mir sind beispielsweise (neben anderen nicht immer enthaltenen 
Dingen) alle Flugmodelle mit E-Motor (und natürlich ohne Eigenantrieb) 
bis 1kg Abfluggewicht ohne jede Zusatzvereinbarung über die normale 
Privathaftpflicht abgesichert. Und ich zahle sehr DEUTLICH unter 100 
Euro im Jahr für den kompletten Privathaftpflichtschutz...
(und JA - Es steht so AUSDRÜCKLICH in den allgemeinen 
Versicherungsbedingungen)
Auch und gerade in der Privathaftpflicht lohnt sich der Vergleich von 
LEISTUNG und KOSTEN! Denn kostenmäßig liegen die Verträge oft sehr nah 
beieinander, aber die Leistungen unterscheiden sich teilweise deutlich.
Aber da die absoluten Kosten so gering sind wird da oft der Vergleich 
unterlassen.

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Carsten S. (dg3ycs)


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Timm T. schrieb:
> Icke ®. schrieb:
>> Aufgrund internationaler und
>> EG-Bestimmungen (EG-Verordnung Nr. 785/2004) wurden diese Ausnahmen
>> jedoch ersatzlos gestrichen.
>
> Liest Du auch selbst, was Du hier behauptest?
>
> (2) Diese Verordnung gilt nicht für
> b) Modellflugzeuge mit einem für den Abflug zugelassenen Höchstgewicht
> (MTOM) von weniger als 20 kg;
> (aus der EG-Verordnung Nr. 785/2004)

JAIN...
Richtig ist:
Eingeführt wurde die Pflichtversicherung für Modellflieger im Jahr 2005 
durch den § 43 Abs.2 LuftVG in Verbindung mit §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG

Der "§1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG" legt fest das FLUGMODELLE explizit als 
Luftfahrzeuge zu betrachten sind.

der "§ 43 Abs.2 LuftVG" schreibt durch nationale Regelung für alle 
Luftfahrzeuge die NICHT von der o.g. EU Verordnung erfasst werden die 
verpflichtende Haftpflichtversicherung vor!

Die Versicherungspflicht für Modellflugzeuge ist im Rahmen einer 
Überarbeitung des LuftVG hinzgekommen die durch die o.g. EG-Verordnung 
Nr. 785/2004 notwendig wurde. Allerdings ist die Versicherungspflicht 
für Modellflugzeuge selbst nicht durch die o.g. Verordnung gefordert 
sondern wurde als rein nationale Regelung halt im Zuge der notwendigen 
Bearbeitung halt mit reingenommen.

Und ich muss sagen:
An der Versicherungspflicht kann ich grundsätzlich nichts aussetzen!
Diese soll ja nicht den Hobbypiloten ärgern sondern einen evtl. 
Geschädigten der vielleicht durch unglückliche Verkettung von Umständen 
unverschuldet einen sehr hohen Schaden erlitten hat davor bewahren auf 
seinen vielleicht sogar existenzbedrohenden Schaden (Okay, sehr 
unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich!) sitzen zu bleiben!

Problematisch finde ich halt nur das es in vielen 
Privathaftpflichtversicherungen nicht enthalten ist.

Davon abgeshen wäre ich im Grunde sogar für eine allgemeine 
Versicherungspflicht die grundsätzlich das abschließen einer 
Privathaftpflicht mit gewissen Mindestleistungen vorschreibt.

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Icke ®. (49636b65)


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Matthias L. schrieb:
> Na, das war aber kein Spielzeug, oder? Luftschraube vom Modellflugzeug
> (Verbrenner)? Da ist mehr Rumms dahinter als bei den
> Plastik-Propellerchen der Spielzeuge.

Es war eine Luftschraube aus Plastik an einem E-Motor bei ca. 8000 rpm. 
Sicher, nicht jeder Spielzeugflieger ist wirklich gefährlich. Der 
Gesetzgeber unterscheidet aber nicht zwischen Spielzeug und potentiell 
gefährlichen Modellen. Ich halte das auch nicht unbedingt für sinnvoll, 
ebensowenig wie Kinder-Drachen als Flugmodelle einzustufen. Die 
Schwierigkeit liegt wohl in der eindeutigen Definition, was noch 
Spielzeug ist und was nicht.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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und was machen wir nun,
wenn einem Dunkelmann solche Verbote völlig egal sind?
Wenn einer für seine Sache sogar sterben will?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Das mit der Def. läst sich leicht klären.

Keine vom Spiel abweichende Zweckbestimmung,

geringes Gefahrenpotential,
kleine Masse,
niedrige Leistung
niedriger Energievorrat.

Kann gern auch konkretisert werden für dt. Michel, wo mit Hausverstand 
nicht auskimmt.

Namaste ?

von Icke ®. (49636b65)


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Timm T. schrieb:
> Hallo! Nochmal für Dich zum mitmeiseln: Drohnen in der Einflugschneise
> von Flughäfen sind schon seit Jahren verboten. Wer das bisher gemacht
> hat, machte das illegal. Wer das jetzt macht, macht das illegal.

Das weiß ich. Nicht erst seit Jahren, die 1,5km Regel gilt quasi schon 
immer.
Allerdings gehört es zu deinem typischen Diskussionsstil, Zitate aus dem 
Kontext zu reißen und vorsätzlich falsch zu interpretieren. So auch 
hier. Ich habe NICHT behauptet, daß Drohnenflüge in Flughafennähe vorher 
legal waren, sondern daß die Zwischenfälle erst seit dem massenhaften 
Aufkommen von Drohnen ein Ausmaß erreicht haben, das die öffentliche 
Aufmerksamkeit erregt.

Timm T. schrieb:
> Und eine Drachenversicherung kostet um die 150 Eur im Jahr.

Unfug. Modellflughaftpflichtversicherungen gibt es schon für unter 30€ 
oder für einstellige Beträge als Zusatzoption zur normalen 
Haftpflichtversicherung. Ich zahle beim DMFV 60€ Jahresbeitrag incl. 
Zusatzversicherung Form 3 (Deckung bis 3 Mio auch außerhalb von 
Modellflugplätzen).

Timm T. schrieb:
> Und dafür beklatscht sich der DMFV jetzt auch ganz dolle. Und nebenbei
> haben sie es den "Drohnenfliegern" mal so richtig gezeigt.

Du scheinst es nicht begreifen zu wollen. Der DMFV ist in keinster Weise 
verantwortlich für die Initiierung der Neuregelung der LuftVO. Die kam 
vom Verkehrsministerium und sah neben weiteren Einschränkungen eine 
generelle Höhenbegrenzung auf 100m für ALLE Flugmodelle vor, 
einschließlich Drohnen. Ohne die hartnäckige Intervention der 
Modellflugverbände wäre dies mit Sicherheit auch durchgesetzt worden. 
Jetzt haben wir Regelungen, die den Modellflug praktisch nur 
unwesentlich mehr einschränken, als dies vorher schon der Fall war. Zum 
Teil profitiert der Modellflug sogar, denn bspw. bewegen sich die 
FPV-Racer nicht mehr in einer Grauzone, sondern können ihre Wettbewerbe 
völlig legal durchführen. Deine Vorwürfe gegen den DMFV sind nicht nur 
ohne jede Grundlage, sondern geradezu grotesk. Der absolute Gipfel der 
Unsachlickeit und Unkenntnis sind diese Aussagen:

Timm T. schrieb:
> Dass dem DMFV jetzt einer abgeht ist klar. Damit können sie mehr
> Mitgliedschaften und Versicherungen verkaufen.

Timm T. schrieb:
> Da jetzt alles versicherungspflichtig ist, ist die Privathaftpflicht
> hier raus und ich müsste eine Extraversicherung abschließen.
>
> Danke Dop-Rind. Danke Lobbyärsche vom DMFV.

Die aktuelle Neufassung der LuftVO hat rein gar nichts, in Worten 
-NULL-KOMMA-NIX- mit der Haftpflichtversicherung zu tun, denn die gilt 
nachweislich schon seit 2005. Wenn dir das nicht paßt, warum beschwerst 
du dich nicht beim Verkehrsministerium? Was hält dich davon ab, einen 
Drachenfliegerverein zu gründen und gegen die Versicherungspflicht für 
Kinderdrachen vorzugehen? Das wäre sicher hilfreicher als stupides 
Motzen gegen diejenigen, die im Gegensatz zu dir etwas unternommen haben 
und damit erfolgreich waren.

Timm T. schrieb:
> Liest Du auch selbst, was Du hier behauptest?
>
> (2) Diese Verordnung gilt nicht für
> b) Modellflugzeuge mit einem für den Abflug zugelassenen Höchstgewicht
> (MTOM) von weniger als 20 kg;
> (aus der EG-Verordnung Nr. 785/2004)

Die Überarbeitung der LuftVO von 2005 basiert nichtsdestotrotz auf 
dieser Verordnung. Hat Carsten Sch. hier schon ausführlich erklärt:

Beitrag "Re: Petition - Hände weg vom Modellflug, Herr Dobrindt"

Frag ansonsten den Gesetzgeber, warum die bis dato geltenden 
Ausnahmeregelungen gestrichen wurden.

von Rainer U. (r-u)


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Icke ®. schrieb:
> Bis zu einer Höhe von 30 Meter ist FPV erlaubt, wenn entweder das
> Abfluggewicht 250g nicht überschreitet ODER ein Luftbeobachter
> assistiert.

Ah ok danke. Dann bleib ich gerne unter 250g.

Matthias L. schrieb:
> Na, das war aber kein Spielzeug, oder? Luftschraube vom Modellflugzeug
> (Verbrenner)? Da ist mehr Rumms dahinter als bei den
> Plastik-Propellerchen der Spielzeuge.

Icke ®. schrieb:
> Es war eine Luftschraube aus Plastik an einem E-Motor bei ca. 8000 rpm.

Ja, das kann weh tun. Ich verwende deshalb seit einiger Zeit nur noch 
3Blatt "Bullnose" Propeller - die sind viel stabiler, kleiner, müssen 
nicht so schnell drehen und "gefühlt" tun die nicht so weh, weil die 
Außenkante keine rotierende Messerschneide ist und eher abprallt als 
schneidet.

von Timm T. (Gast)


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Icke ®. schrieb:
> Es war eine Luftschraube aus Plastik an einem E-Motor bei ca. 8000 rpm.

Und Dir hat keiner gesagt, dass man E-Motoren nicht anwerfen muss? 
Schnitte an den Fingern sind eher typische Verletzungen bei Verbrennern.

von Timm T. (Gast)


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Icke ®. schrieb:
> Die kam
> vom Verkehrsministerium und sah neben weiteren Einschränkungen eine
> generelle Höhenbegrenzung auf 100m für ALLE Flugmodelle vor,
> einschließlich Drohnen. Ohne die hartnäckige Intervention der
> Modellflugverbände wäre dies mit Sicherheit auch durchgesetzt worden.

Und? Warum die Höhenbeschränkung für Kopter und nicht für Flieger?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Timm, deine provokante Art hast du uns inzwischen ausreichend zur
Schau gestellt.  Hör bitte damit auf, denn die Grenze zur Trollerei
(vorsätzliche Störung einer Diskussion) ist überschritten.

von Anja Zoe C. (zoe)


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Carsten S. schrieb:

> Diese soll ja nicht den Hobbypiloten ärgern sondern einen evtl.
> Geschädigten der vielleicht durch unglückliche Verkettung von Umständen
> unverschuldet einen sehr hohen Schaden erlitten hat davor bewahren auf
> seinen vielleicht sogar existenzbedrohenden Schaden (Okay, sehr
> unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich!) sitzen zu bleiben!

Daß bei der Modellfliegerei was passieren kann, geht manchmal schneller 
als man denkt. Zwei Beispiele aus dem eigenen Umfeld:

* Ausfall der Steuerung, Segelflieger kracht in ein geparktes Auto.

* Landeanflug eines Segelfliegers, Radlfahrer mit Kind fahren ohne zu 
schauen quer über die Wiese. Ein Zusammenstoß ließ sich nur durch 
gezielte Bruchlandung des Fliegers vermeiden.

Klar, das erste war ein reiner Sachschaden, beim zweiten Beispiel ist 
durch die Reaktion des Piloten kein Personenschaden entstanden, aber 
auch beim vermeintlich harmlosen "Sonntagsfliegen" kann immer was 
passieren.


Zoe

von -gb- (Gast)


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Die Drohnen sind halt zu einem echten Problem geworden. Fast in allen 
Projekten, wo es um Luftfahrt, Überwachung, Radar oder Sicherheit geht, 
sind die Dinger mittlerweile ein Thema und es werden Analysen gemacht. 
Radare werden befähigt, Drohnen zu erkennen und deren Signale zu 
irgnorieren, damit sie die eigentliche Funktion nicht stören und viele 
denken auch über Abschussfunktionen nach.

Modellflug funktioniert eben nur so lange, wie es sehr wenige machen und 
er begrenzt ist. Die ganzen Jahre war es auch teuer und nur wenige 
konnten sich das leisten.  Jetzt gibt es die Plastikdrohnen und jeder 
Hanswurst  meint, überall rumfliegen zu müssen.

Viele halten sich einfach nicht an die Regeln, kommen den 
Gefahrenpunkten zu nahe und nehmen Gefahren für andere bewusst in Kauf.

Warum kann man nicht einfach die Sache dahingehend reglementieren, daß 
die Fliegerei auf 30m Höhe begrenzt wird und nur über Privatgrund auf 
Antrag passieren darf?
Dann kann sich jeder Modellbauverein ein Grundstück ausweisen lassen, 
z.B. das, eines seiner Mitglieder und dort rumfliegen?

Pferde kann man auch nich überall rumrennen lassen. Geht halt nicht.

von Thomas H. (nanana)


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G. B. schrieb:
> Warum kann man nicht...

Lass es gut sein. Das Gesetz ist fertig und es ist doch gar nicht mal so 
schlecht geworden. Es ist praxisnah und es ist eigentlich an jeden 
gedacht worden. Wobei man es eh nicht jedem recht machen kann. Schon gar 
nicht Leuten mit so abartigen Ideen wie dir.

von Silvio K. (exh)


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2016 sind 3214 Personen im Straßenverkehr umgekommen. Könnte man nicht 
einfach mal die bösen Kraftfahrzeuge verbieten? ;-) Oder die 
Maximalleistung der Autos auf 60 PS limitieren. Man kommt da auch gut 
von A nach B. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.

Petitionen bringen nichts. Die machen eh was sie wollen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Silvio K. schrieb:
> Petitionen bringen nichts.

Hast du wenigstens den ganzen Thread gelesen?

von Soul E. (Gast)


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Silvio K. schrieb:

> 2016 sind 3214 Personen im Straßenverkehr umgekommen. Könnte man nicht
> einfach mal die bösen Kraftfahrzeuge verbieten? ;-)

1970 gab es knapp 20.000 Verkehrstote. Der Gesetzgeber hat bereits 
eingegriffen und den Straßenverkehr stärker reglementiert. 
Anschnallpflicht, Alkoholverbot, Geschwindigkeitskontrollen, Tempo 30 in 
Straßen mit hohem Fußgängerverkehr, ...

Durch diese "Einmischung" der Regierung wurde die Zahl der Verkehrstoten 
um 85% gesenkt. Wobei alle oben genannten Maßnahmen seinerzeit für große 
Diskussionen und Proteste gesorgt hatten.

von Silvio K. (exh)


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Jörg W. schrieb:
> Hast du wenigstens den ganzen Thread gelesen?

Jedes Wort, nur die verlinkten Videos habe ich nicht gesehen. Was soll 
ich deiner Aussage entnehmen? War ich so am Thema vorbei?

Würde die Sache anders aussehen, wenn ich nicht den ganzen Thread 
gelesen hätte?

Die rhetorischen Fragen kann sich jeder für sich selbst beantworten, ich 
werde mich zurückhalten. Ihr werdet die Sache schon reißen. Viel Erfolg!

von Icke ®. (49636b65)


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Silvio K. schrieb:
> Jedes Wort, nur die verlinkten Videos habe ich nicht gesehen.

Offensichtlich nicht. Denn das..

> Petitionen bringen nichts. Die machen eh was sie wollen.

..stimmt in diesem Fall nicht. Der Intervention einer 6stelligen Zahl 
von Modellfliegern ist es hauptsächlich zu verdanken, daß die 
ursprünglich geplanten, massiven Einschränkungen auf ein vernünftiges 
Maß reduziert wurden.

: Bearbeitet durch User
von -gb- (Gast)


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Thomas H. schrieb:
> Lass es gut sein. Das Gesetz ist fertig und es ist doch gar nicht mal so
> schlecht geworden

"gar nicht mal so schlecht geworden"????

Hast Du mal gelesen, was jetzt verzapft wurde?

Null Sicherheitsgewinn, Mehrkosten für Nutzer und keine wirkliche 
Kontrolle über die, die unerkannte Rabaukenflüge durchführen wollen oder 
die Drohnen für Anschläge misbrauchen wollen.

Wo ist da jetzt genau der Nutzen?

(Außer, dass einige Spezis am Führerschein verdienen)?

von Bernd K. (prof7bit)


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G. B. schrieb:
> und keine wirkliche Kontrolle über die, die unerkannte Rabaukenflüge
> durchführen wollen oder die Drohnen für Anschläge misbrauchen wollen.

Es war auch vorher schon verboten Anschläge zu verüben. Das gilt meines 
Wissens nach immer noch.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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G. B. schrieb:
> Hast Du mal gelesen, was jetzt verzapft wurde?

Für diese tolle Rückfrage hast du mehr als ein halbes Jahr gebraucht?

Ab in die Mottenkiste mit dem Thread.  Wurde doch alles diskutiert.

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