Jetzt werden die Experten warscheinlich die Hände übern Kopf
zusammenschlagen, aber ich habe den Potentialausgleich meiner Sat Anlage
(4-Fach LNB mit integr.Multischalter) folgendermassen gelöst.
Aussengeflecht der Kabel direkt am LNB verbunden, dann mit 1,5 mm^2 zur
nächsten Steckdose und dort mit dem PE verbunden.
Das man mit mindestens 4mm^2 zur Potentialausgleichschiene gehen soll
weiß ich eigentlich. Nur ist mir nicht ganz klar warum.
Die Anlage hatte vorher überhaupt keinen PA und da habe ich immer einen
leichten Schlag bekommen wenn ich die Schirmung berührt habe.
Das Phänomen habe ich mit meinem PA jedenfalls abgestellt.
Vielleicht kann mir mal jemand verständlich erklären warum das
eigentlich so ist.
Das hängt wohl irgendwie mit der Entstörung und den Y-Kondensatoren
zusammen,
aber richtig begriffen habe ich das noch nicht.
Warum sind die SAT-Reciever nicht von vornherein geerdet, die meisten
habe ja auch ein Metallgehäuse.
Also ist meine Verkabelung jetzt irgendwie gefährlich und welche "worst
case" Szenarien führen dazu. Oder welche negativen Auswirkungen hat das
sonst.
Noch eine kleine Zusatzfrage, 2 der Sat Kabel haben nur einen
Wellenwiderstand von 50 Ohm. Verschlechtert sich dadurch der Empfang,
oder ist das für LNB, Multischalter oder Reciever schädlich.
Bitte entschuldigt mein gesundes Halbwissen, vielleicht kann mir
trotzdem jemand helfen.
Grüsse
Hat das 50 Ohm-Kabel bei 2150 MHz noch eine erträgliche Dämpfung?
Natürlich kommt es zu Reflektionen, aber ich hätte eher wegen der
Dämpfung Bedenken (die verschluckt sowieso die Reflektionen).
Wenn Sat-Reciver und LNB mit Schutzleiter verbunden sind, könnte es
durch Spannungsunterschiede zu Strömen durch das Kabel kommen, da der
Potentialunterschied sehr niederohmig ist, könnte theoretisch das
Sat-Kabel durchbrennen. Dazu kommt, dass die Antenne vermutlich auch
noch am Blitzableiter hängt.
Solange Du alle Stecker drin lässt, passiert nichts.
Wenn Du den SAT Stecker rausziehst oder wieder hineinsteckst, kann es
passieren dass Dir der Tuner Eingang hops geht, weil die innere Ader des
F-Steckers immer vor der Masse verbunden wird. Und wenn dann der besagte
Potentialunterschied besteht, hast Du eben diese Spannung am Eingang des
Tuners.
Besser: Den Multischalter ordentlich erden. Wenn es sein muss, dann halt
an der Steckdose, wo das Ding drin hängt.
Richtig: Alles an PE mit extra Kabel (16mm2) zum Hausverteiler.
Gruss
Andy
<<Hat das 50 Ohm-Kabel bei 2150 MHz noch eine erträgliche Dämpfung?>>
Keine Ahnung, wie gesagt, die Anlage hatte vorher überhaupt keinen
Potenzialausgleich und lief (bis auf Störungen bei starken Gewitter)
ohne Probleme.
<<Besser: Den Multischalter ordentlich erden. Wenn es sein muss, dann
halt
an der Steckdose, wo das Ding drin hängt.>>
Der Multischalter ist schon im LNB, wo ich ja alle Schirmungen auch
geerdet habe.
<<Wenn Sat-Reciver und LNB mit Schutzleiter verbunden sind, könnte es
durch Spannungsunterschiede zu Strömen durch das Kabel kommen, da der
Potentialunterschied sehr niederohmig ist, könnte theoretisch das
Sat-Kabel durchbrennen. Dazu kommt, dass die Antenne vermutlich auch
noch am Blitzableiter hängt.>>
Soweit ich das verstanden habe kommt zwar irgendwie Spannung auf die
Schirmung, jedoch mit sehr geringen Strömen.
Man unterscheidet ja Potentialausgleich und Erdung zum Blitzschutz.
Blitzschutz ist meines Wissens nach nicht erforderlich und bei meiner
Anlage auch nicht vorhanden.
Den einzigsten Unterschied zum normgerechten Potentialausgleich und
meiner Lösung sehe ich halt im Adernquerschnitt.
Oder wenn im Fehlerfall an der Steckdose, der PE Kontakt zum
Aussenleiter bekommt. Dann müsste aber sofort die Sicherung fliegen.
Ob die angeschlossenen Reciever dadurch den Geist aufgeben?
4mm^2 sind glaube ich beim PA vorgeschreiben, 16mm^2 bei Erdung zum
Blitzschutz.
Also ist meine PA Leitung nur etwas hochohmiger, wegen dem geringeren
Querschnitt.
Also was mich interessiert, wie genau kommt die Spannung auf die
Schirmung.
Und wo genau hat meine Lösung Nachteile gegenüber dem normgerechten PA
und welches konkrete Szenario müsste eintreten.
Ich frage mich eben wozu braucht es 4mm^2 Kupferkabel und einen direkten
Anschluss an die PA-Schiene.
Christoph Kessler schrieb:
"Wenn Sat-Reciver und LNB mit Schutzleiter verbunden sind, könnte es
durch Spannungsunterschiede zu Strömen durch das Kabel kommen, da der
Potentialunterschied sehr niederohmig ist, könnte theoretisch das
Sat-Kabel durchbrennen."
=> Für meine Begriffe jedoch nur bei direktem Blitzeinschlag, in dem
Fall wohl egal ...
Lt. VDE ist diese Verbindung über den Hauptpotentialausgleich zumindest
mittelbar sowieso vorhanden, und sei es über Kondensatoren, die man bei
direktem Blitzeinschlag getrost als Kurzschluss betrachten kann ...
Gruss
Hallo, Peter,
man sollte den PA nach Norm durchführen:
Sonst gibt's die schlimme Möglichkeit, dass, falls nach einem
( direkten ) Blitzeinschlag Feuer entsteht, die Brandversicherung nicht
zahlt.
Also, hat man einen Blitzableiter usw. nach Norm ( selbst, wenn dadurch
der Blitz erst angezogen sein sollte ) belegt mit den entsprechenden
Papieren, und es passiert was, gibt's vermutlich weniger Ärger, wie bei
der vorgeschlagenen Lösung "Erdung über Steckdose".
Bitte bedenken !
Gruss
Hi,
also eigentlich sollte das so (Bild) aussehen.
4mm² sind in der VDE 0855 Teil 1 so vorgeschrieben und dienen nur
der Vermeidung von Spannungsunterschieden Koaxialkabel-Koaxialkabel-
Mast.
Vom Mast muss ein grösserer Querschnitt (Hauptpotentialausgleich)
gewählt werden.Da diese Leitung der evtl. Blitzeinwirkung standhalten
muss. Man tut aber gut daran Die Antenne direkt zu erden,
und die Erde nochmals zum Hauptpotezialausgleich zu führen.
Wigbert
Erstmal danke für die Antworten.
Mit der Versicherung ist natürlich ein Argument, obwohl es wohl bei
allen selbstbau Lösungen Probleme geben dürfte. Nur ist es, bei
normgerechten Aufbau, für die Versicherung natürlich schwer nachweisbar,
das kein Elektriker die Anlage angeschlossen hat.
Ich werde dann wohl auch in ein 4mm^2 Kabel investieren. Aber nochwas
Grundsätzliches.
Die Sat-Schüssel ist an der Hauswand montiert und nicht auf dem Dach,
dann ist meines Wissens, ein Blitzschutz nicht erforderlich. Der LNB hat
ja auch keine leitende Verbindung zur Schüssel, also sollte doch auch
nur bei direktem Blitzschlag Strom über das Kabel fliessen können.
Ist dann rein theoretisch nicht ein dünneres Kabel bei direktem
Blitzschlag besser. Das würde noch ausserhalb des Hauses durchbrennen.
Und bleibt immer noch die Frage wie kommt überhaupt eine so hohe
Spannung auf die Abschirmung und warum wird das Herstellerseitig nicht
verhindert.
Also die Sat-Reciever von vornherein mit einem Schuko Stecker
ausgerüstet.
Dann wär zwar immer noch Spannung, ohne Potentialausgleich, auf der
Schirmung aber bestimmt keine 70V+ mehr.
Dadurch habe ich mir meinen Reciever nämlich durchgebraten. Weil ich
ohne alle Netzstecker zu ziehen daran rumgefummelt habe.
Ist warscheinlich so gewollt und kurbelt die Wirtschaft an.
Hallo, Peter,
"Die Sat-Schüssel ist an der Hauswand montiert und nicht auf dem Dach,
dann ist meines Wissens, ein Blitzschutz nicht erforderlich. Der LNB hat
ja auch keine leitende Verbindung zur Schüssel, also sollte doch auch
nur bei direktem Blitzschlag Strom über das Kabel fliessen können."
Ja, es gibt Ausnahmen für den Erdungszwang, hängt von Höhe über Boden,
Abstand von Dachoberkante o.ä. ab ( weiss die exakten Daten nicht
auswendig ).
"Ist dann rein theoretisch nicht ein dünneres Kabel bei direktem
Blitzschlag besser. Das würde noch ausserhalb des Hauses durchbrennen."
Diese Überlegung mag für "kleine" Blizstromstärken gut stimmen.
Allerdings: Schlägt ein satter Blitz ditekt in einen üblichen Ableiter
ein, ist er danach nicht mehr zu finden. Ich bin nicht sicher, ob der
Querschnitt in diesem Fall von 1 bis 4 mm² überhaupt einen Unterschied
macht ? Kennt sich da einer aus ?
( Ich habe mal folgendes Bild gesehen:
Blitzableiter aussen angebracht, Potentialausgleich und alles weitere
nach Vorschrift installiert => Bei Direkteinschlag überbrückte ein
Teilblitz im Haus eine Strecke von einem halben Meter zwischen Steckdose
und Zentraleizkörper, war schon eindrucksvoll. )
Gruss
Hallo erstmal an das gesamte Himmelfahrtskommando,
ein direkter Blitzeinschlag hat eine gewaltige Kraft. Ich bin vom Fach
und glaubt mir eins. Bei einem direkten Blitzeinschlag wird nach Eurer
Zeichnung ein Feuerball in die Wohnung fahren und dort alles zerstören
was aus Metall ist und auch alles das was sich im Radius davon ca.10m
der Metallteile befindet.
Denkweise ändern !!!
Der Blitz sucht immer den geringsten Widerstand. Den Blitz mit möglichst
hohem Querschnitt AUßEN am Haus notfalls in die Dachrinne oder am besten
am Blitzableiter erden. Ich empfehle 16qmm da dieser einen wesentlichen
geringeren Widerstand hat als das Schirmgeflecht. Wichtige Regel. Immer
von Wohnbereichen weg leiten.
Es geht darum den größten Teil der Energie wegzuleiten und im Boden zu
versenken.
Gruss Justin
@Justin: habe ich das richtig verstanden, dass ich den Mast der
SAT-Anlage auch an die Dachrinne bzw. den Ablauf anbinden kann?
@All: Ich habe anscheinend auch das Problem mit unterschiedlichen
Potenzialen auf den einzelnen Koaxleitungen (4-Fach-LNB) - beim
Hantieren an den Steckern bekommt man ab und zu eine gewischt und einige
Steckerkupplungen sehen stark korrodiert aus.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es keine gute Idee, die
Koax-Abschirmungen untereinander 'hart kurzzuschliessen' - wie sieht
denn die korrekte Lösung aus?
Schüssel mit Dachrinne verbinden garantiert nicht immer einen
ausreichenden niederohmigen Blitzschutz. Schon gar nicht wenn ein
PVC-Rohr in die Erde führt....
Bei Blitzeinschlag glüht selbst ein dicker Blitzableiter kurz. Genau
deshalb wird der auch auf Betonklötzchen in Abstand über das Dach
geführt.
Ob am 4-fach-LNB die Kablelabschirmungen kurzschließen eine gute Tat ist
kann ich noch nicht einschätzen. Fakt ist, daß manche
Empfänger/HiFi-Anlagen ihre Masse von woanders bekommen könnTen oder
auch nicht. Folge davon könnten auch Brummschleifen durch
Ausgleichsströme sein. Da sollte im Zweifel der Blitzschutzprofi sein
Auge drauf werfen.
Threadreanimation auf Hinweis. Zur Ursprungsfrage:
Weder PE noch PEN sind für Erdungszwecke unzulässig.
oszi40 schrieb:> Schüssel mit Dachrinne verbinden garantiert nicht immer einen> ausreichenden niederohmigen Blitzschutz. Schon gar nicht wenn ein> PVC-Rohr in die Erde führt....
Blitzstromtragfähig genietete oder gelötete Dachrinnen und Fallrohre
können als Erdleiterersatz genutzt werden. Aber auch wenn sie in
Gussrohre münden, sind sie keine Erder.
oszi40 schrieb:> Bei Blitzeinschlag glüht selbst ein dicker Blitzableiter kurz. Genau> deshalb wird der auch auf Betonklötzchen in Abstand über das Dach> geführt.
Siehe Tabelle D.3 der Blitzschutznorm DIN EN 62305 (VDE 0185-305) oder
DEHN Blitzplaner Tabelle 5.2.2.1. Selbst ein 16 mm² Cu wird von einem
seltenen Blitz mit 200 kA (Stoßstrom 10/350 µs) nur um 309° erwärmt und
ist weit davon entfernt zu glühen. Ein Blitzableiterdraht erwärmt sich
noch deutlich weniger und auf Klötzen wird der auch nur auf Flachdächern
verlegt.
oszi40 schrieb:> Ob am 4-fach-LNB die Kablelabschirmungen kurzschließen eine gute Tat ist> kann ich noch nicht einschätzen.
Nach maßgeblicher DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) ist der Kabel-PA
gefordert. Siehe auch Sekundärliteratur wie z. B. DEHN Blitzplaner
Kapitel 9.5 oder kleiske.de/body_fachinformation.htm .
Blitzschutz ist Brandschutz! Die Schirme aller aus LPZ 0A ins Gebäude
ein- oder ausgeführten Leitungen sind grundsätzlich möglichst
unmittelbar nach dem Eintritt ins Gebäude in den PA einzubeziehen. Bei
einer Dachantenne somit zumeist mast-/antennennah.
Peter schrieb:> Die Sat-Schüssel ist an der Hauswand montiert und nicht auf dem Dach,> dann ist meines Wissens, ein Blitzschutz nicht erforderlich. Der LNB hat> ja auch keine leitende Verbindung zur Schüssel, also sollte doch auch> nur bei direktem Blitzschlag Strom über das Kabel fliessen können.
Brauchst du auch nicht! Dazu noch 1m (?) unter der Traufkante.
Und bitte unterscheiden zwischen Blitzschutz und statischer Aufladung
bei einem Gewitter.
Wenn ein Blitz in den Schornstein oder Solaranlage einschlägt, hat man
ganz andere Probleme.
Bei vorhandenen Blitzschutz kann man den Spiegel ja mit einbinden.
Für einen Potentialausgleich die Kabel nach dem Eintritt in das Haus mit
Schellen erden.
Aber in einem Eigenheim hat das niemand gemacht. Ich habe dafür kein
Beispiel.
oszi40 schrieb:> Bei Blitzeinschlag glüht selbst ein dicker Blitzableiter kurz.
2015 kannte ich die Berechnungsgrundlagen der Tabelle D.3 der IEC
62305-1 noch nicht. Für Leser der pauschalen Einheitsblitz-These von
@oszi40 nachträglich ein mittlerweile auf Formelkenntnis basierendes
Eigenzitat:
Dipol schrieb:> Keine Theorie sondern physikalische Fakten: Der Schmelzpunkt von Stahl> beträgt ca. 1080°C und bei ca 525°C beginnt er zu glühen. Bei nur einer> Ableitung aus St/tZn mit 50 mm² Querschnitt wäre zum sichbaren Glühen> ein äußerst seltener aber auch nicht auszuschließender LEMP mit > 265 kA> bzw. eine spezifische Energie von 17,6 MJ/Ω erforderlich. Bei> Blitzschutzanlagen mit min. zwei Ableitungen jedoch noch weit mehr.
Nicht_neuer_Hase schrieb:> Diese Überlegung mag für "kleine" Blizstromstärken gut stimmen.> Allerdings: Schlägt ein satter Blitz ditekt in einen üblichen Ableiter> ein, ist er danach nicht mehr zu finden. Ich bin nicht sicher, ob der> Querschnitt in diesem Fall von 1 bis 4 mm² überhaupt einen Unterschied> macht ? Kennt sich da einer aus ?
guckst Du zb hier:
https://en.wikipedia.org/wiki/American_wire_gauge
fusing current, je nach Dauer des Strompulses, normale Blitze haben
irgendwo zwischen 20-40kA und eine Dauer von <0.1 ms. Ein 16mm^2 "hält"
28kA für 32ms aus, man geht hier natürlich mit großen Reserven dran, der
Ableiter soll auch einen starken Blitz mit Widerholung aushalten.
Pedro schrieb:> fusing current, je nach Dauer des Strompulses, normale Blitze haben> irgendwo zwischen 20-40kA und eine Dauer von <0.1 ms. Ein 16mm^2 "hält"> 28kA für 32ms aus, man geht hier natürlich mit großen Reserven dran, der> Ableiter soll auch einen starken Blitz mit Widerholung aushalten.
Damit zur von @oszi40 schon vor 10 Jahren verbreiteten These, dass
Blitze unterschiedlos "dicke" Ableitungen zum glühen bringen würden, zur
Verwirrung blitzschutzunkundiger Mitleser ein weiterer Wert für
Kupferdraht.
Als RFT und Blitzschutzfachkraft versuche ich nicht schlauer zu sein als
Wissenschaftler und Experten im CIGRE und den internationalen
Normengremien. Die Tabelle D.3 der IEC 62305-1 bezieht sich auf die
Gefährdungsklassen und Blitzströme mit Impulsform 10/350 µs.
> DIN EN 62305-1 (VDE 0185-305-1):> Ein typischer Blitz-Stoßstrom weist eine kurze Dauer Rückenhalbwertszeit: wenige
100 µs) und einen hohen Strom- Scheitelwert auf. Unter diesen Umständen sollte
deshalb auch der Skineffekt berücksichtigt werden. In der Praxis sind jedoch bei
LPS-Komponenten die Werkstoffdaten (dynamische Permeabilität des LPS-Leiters) und
die geometrische Anordnung (Leiterquerschnitt des LPS-Leiters) so beschaffen, dass
der Einfluss des Skineffekts auf die Leitererwärmung zu vernachlässigen ist.
> Für die ohmsche Erwärmung ist hauptsächlich der erste Stoßstrom eines Erdblitzes
maßgebend
Die Werte der Tabelle D.3 der IEC 62305-1 sind Stand von Wissenschaft
und Technik. Danach wird 16 mm² Cu von einem LEMP mit 10/350 µs wie
folgt erwärmt
W/R 2,5 MJ/Ω ≙ 100 kA um 16K
W/R 5,6 MJ/Ω ≙ 150 kA um 143K
W/R 10 MJ/Ω ≙ 200 kA um 319K
Der legierungsabhängig differierende Schmelzpunkt von Kupfer von 1.080
bis 1083,5 Grad Celsius wird bei gleichen Parametern aber erst bei 288°C
erreicht.
Zum Thema Leitererwärmung wird man über Google bei docplayer mit
Präsentationen der TU Ilmenau unter "Blitz- und Anlagenschutz in neuen
Energieversorgungssystemen Technisches Symposium des VDE-Bezirksverein
Thüringen e.V." fündig.
michael_ schrieb:> Und bitte unterscheiden zwischen Blitzschutz und statischer Aufladung> bei einem Gewitter.
Wie doch die Zeit vergeht!
Auch nach 5 Jahren haben Einige nichts dazugelernt.
Die Erdung einer SAT-Anlage ist niemals eine verkappter Blitzableiter.
Sondern soll nur statische Aufladungen der Athmosphäre bei Gewitter
ableiten.
Das ist schon in Radiobüchern von 1930 erklärt.
Dipol schrieb:> Als RFT und Blitzschutzfachkraft versuche ich nicht schlauer zu sein als> Wissenschaftler und Experten im CIGRE und den internationalen> Normengremien.
Aber du hättest damals besser aufpassen sollen.
michael_ schrieb:> Die Erdung einer SAT-Anlage ist niemals eine verkappter Blitzableiter.> Sondern soll nur statische Aufladungen der Athmosphäre bei Gewitter> ableiten.
So isses.
Und wenn die Schüssel ungeschützt auf dem Dach steht, muß halt noch ein
(äusserer) Blitzschutz drann - der dann am EFH, das üblicherweise keinen
hat, mehr kostet, als 100 Jahre Abo für Fernsehen über
Kabel/Internet/Streaming/was auch immer.
Oliver
Blitzschutz bezieht sich immer auf ein ganzes Objekt z.B. Gebäude. Eine
Antennenerdung kann das nicht leisten. Beim Blitzschutz wird ein
geerdetes Netz von blitzstromtragfähigen Metallleitungen, was einen
Faradayschen-Käfig bildet, über das zu schützende Objekt gelegt.
Gleichzeitig werden Versorgungsleitungen und größere
Metallkonstruktionen in den Potentialausgleich mit einbezogen. Bei einer
normgerechten Antennenerdung wird die Blitzenergie, die in die
Antennenanlage gelangt, auf kurzem Wege über den äußeren Blitzschutz zur
Erde abgeleitet. Es gehört zu den Erdungsmaßnahmen auch ein
Potenzialausgleich zwischen den Antennenkomponenten und der Hauserde.
MfG
michael_ schrieb:> Die Erdung einer SAT-Anlage ist niemals eine verkappter Blitzableiter.> Sondern soll nur statische Aufladungen der Athmosphäre bei Gewitter> ableiten.> Das ist schon in Radiobüchern von 1930 erklärt.
Man könnte glauben, wir wären in einem CB-Funk-Forum, wo mehrheitlich
berufsfremde User ihr normwidriges Hörensagen verbreiten.
Auf welche Bücher du dich beziehst ist dein Geheimnis, ich halte es für
müßig das Kapitel „Blitzschutzanordnung“ aus dem "Kompendium der
Funktechnik" von Dr. Eugen Nesper von 1931 mit Empfehlungen für
Grobfunkenstrecken, Erdungsschaltern (!) und Blitzschutzpatronen von
KATHREIN zu zitieren.
Auf Vorkriegsnormen basierende Bücher sind von hostorischem Wert aber
für konkreten Blitzschutz unbrauchbar. Ein Zitat aus dem nicht ganz so
musealen Kleinhuis Leitfaden "Äußerer und Innerer Blitzschutz" von 1994
ist unverändert aktuell:
> 11. Erdung von Antennenanlagen> Die Erdung von Antennenanlagen ist im Prinzip eine Blitzschutzmaßnahme, da
Antennen, die in den meisten Fällen an exponierten Stellen von Gebäuden angebracht
sind, als ungewollte Fangeinrichtungen angesehen werden müssen.
Für den Schutz gegen den elektrischen Schlag nach DIN VDE 0100-410 und
zur Vermeidung ominöser statischer AUF-Ladungen, wie sie bei
Langdrahtantennen auftreten können, genügen normkonforme PA-Leiter mit
2,5 mm² Cu (geschützt) oder 4 mm² Cu (ungeschützt).
Die seit DIN 57855-1 (VDE 0855-1):1984-05 für Erdungsleiter von Antennen
und nach DIN VDE 0185-x für Blitzschutzpotenzialausgleich geforderten
min. 16 mm² Cu, 25 mm² Alu oder 8 mm Blitzableiterdraht sind normativ
ausschließlich zum Brandschutz bei atmosphärischen ENT-Ladungen (=
Blitze) gefordert. Auch die abgelösten Altquerschnitte von 10 mm² Cu und
16 mm² Cu waren für ≥ 100 kA blitzstromtragfähig, wurden aber stärker
erwärmt.
michael_ schrieb:> Aber du hättest damals besser aufpassen sollen.
Keine Sorge, bei den Normen zu Antennensicherheit und Blitzschutz habe
ich wie ein Luchs aufgepasst. Längst abgelöste Normen wie die
ABB-Bestimmungen ab 1957 und VDE 0855 Teil 1/9.59 habe ich nicht nur
griffbereit, sondern auch im Blut. Auch über die gerade abgeschlossene
Revision der IEC 60728-11, Ed. 5, oder die DIN VDE 0855-300 für
Funksende-/empfangsantennen kann man sich mit mir unterhalten. Die
Vorwurf ist völlig unbegründet und perlt an mir ab.
TIPP: Stöber mal auf der VDE-Homepage ob es dort etwas gibt, wo
Antennenerdung dem Äußeren und der Potenzialausgleich dem Inneren
Blitzschutz zuordnet sind, obwohl doch die Reihe IEC 62305-x formal nur
für Gebäude mit einem Blitzschutzsystem (umgangssprachlich laienhaft:
Blitzableiter) zuständig ist.
Oliver S. schrieb:> So isses!> Und wenn die Schüssel ungeschützt auf dem Dach steht, muß halt noch ein> (äusserer) Blitzschutz drann - der dann am EFH, das üblicherweise keinen> hat, mehr kostet, als 100 Jahre Abo für Fernsehen über> Kabel/Internet/Streaming/was auch immer.
NEIN! So isses eben nicht Oliver. Den Tag an dem sich User, die noch nie
eine Norm gelesen oder sich ernsthaft mit Sekundärliteratur befasst
haben, nicht normwidrige Besserwisser-Weisheiten posten, werde ich wohl
nicht mehr erleben.
• Blitzschutzanlagen sind BAURECHTLICH - mit und ohne erdungspflichtige
Antennen - nur für bestimmte Gebäude gefordert.
• Normkonform geerdete Dachantennen ersetzen kein behördlich nach Reihe
IEC 62305 gefordertes Blitzschutzsystem. Eine Norm, welche wegen
erdungspflichtiger Dachantennen ein Blitzschutzsystem fordert, gab und
gibt es NICHT.
• Nach IEC 60728-11 und Reihe IEC 62305 wird aber schon lange mehr oder
dringlich EMPFOHLEN erdungspflichtige Dachantennen nach dem Stand der
Technik in LPZ 0B zu stellen und insbesondere NICHT mehr wie früher
üblich an LPS direkt zu erden.
• Konventionelle Direkterdungen sind suboptimal aber BEDINGT noch
zulässig, sofern IEC 60728-11 und IEC 62305 eingehalten werden.
Hat man dich schon mal als Schwatzkopf bezeichnet? Meine Vermutung
lautet ganz klar JA!
Deine Aussage hier hat keinerlei Relevanz und geht am Thema vorbei.
Normen sind das Eine, notwendig und erforderlich ist das Andere!
Ich habe jetzt dazu zwei Verständnisfragen.
Wenn jetzt die SAT-Schüssel an der Hauswand montiert ist (dichter 1,5 m)
und das mehr als 2 m unterhalb der Dachkante, dann ist meines Wissens
kein Blitzschutz vorgeschrieben. Was also bleibt, ist der
Potentialausgleich. Richtig?
Jetzt versorgt die SAT-Schüssel nur einen SAT-Receiver, der wiederum an
einem Fernseher angeschlossen ist. Wenn beides Geräte der Schutzklasse
II sind, ergibt sich ein Ableitstrom, der unterhalb von 3,5 mA liegt.
Ist trotzdem ein Potentialausgleich vorgeschrieben und wenn ja, wo kann
ich das nachlesen?
Gruß
Uwe
Openbsd schrieb:> Hat man dich schon mal als Schwatzkopf bezeichnet? Meine Vermutung> lautet ganz klar JA!
Nö, voll daneben! Normfreie Besserwisser haben mich aber schon als
normengeil oder Paragrafenreiter geadelt.
Openbsd schrieb:> Deine Aussage hier hat keinerlei Relevanz und geht am Thema vorbei.
Oh Verzeihung, der Titel lautet "Potenzialausgleich Sat Anlage", da ist
blitzstromtragfähige Erdung natürlich völlig OT. Da bereits ab der
ersten Antwort so themenfremde Stichworte wie Blitzschutz und Erdung
genannt wurden, kommt deine Beschwerde allerdings etwas verspätet.
Openbsd schrieb:> Normen sind das Eine, notwendig und erforderlich ist das Andere!
Die Entscheidung darüber trifft im Schadensfall ein Staatsanwalt nach §
319 StGB oder ein Gericht, nicht ich und nicht du. In solchen Fällen
werden von Gerichten qualifizierte EMV-Sachkundige/Sachverständige
beigezogen und sicherlich keine Normverweigerer gefragt.
Ne, da liegst Du leider völlig daneben. Es geht hier nur um einen
Potentialausgleich und eben nicht um Blitzschutz.
Wer lesen kann und nicht nur Normengeschwaetz nachplappern, sie aber
nicht versteht und anwenden kann, der ist eindeutig im Vorteil!
Uwe M. schrieb:> Wenn jetzt die SAT-Schüssel an der Hauswand montiert ist (dichter 1,5 m)> und das mehr als 2 m unterhalb der Dachkante, dann ist meines Wissens> kein Blitzschutz vorgeschrieben. Was also bleibt, ist der> Potentialausgleich. Richtig?
Richtig Uwe, aber das weißt du als User in Satellitenforen doch schon
längst.
Uwe M. schrieb im Beitrag #6100605
> Jetzt versorgt die SAT-Schüssel nur einen SAT-Receiver, der wiederum an> einem Fernseher angeschlossen ist. Wenn beides Geräte der Schutzklasse> II sind, ergibt sich ein Ableitstrom, der unterhalb von 3,5 mA liegt.> Ist trotzdem ein Potentialausgleich vorgeschrieben und wenn ja, wo kann> ich das nachlesen?
Erstens in der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2019-02 in einer
Normauslegestelle, zweitens in Sekundärliteratur wie z. B. dem DEHN
Blitzplaner und drittens wurde die Passage in Satellitenforen von
normkundigen Paragrafenreitern schon im Überfluss zitiert.
Bei nicht erdungspflichtiger Fassadenmontage, Anschluss nur einer
WOHNEINHEIT und wenn die Summe der Ableitströme aller Endgeräte kleiner
3,5 mA(eff) beträgt, darf auch der PA entfallen.
In der kommenden IEC 60728-11 wird die zulässige Summe der Ableitströme
aufgrund der Vorgaben anderer Normen auf 5 mA(eff) erhöht.
Dipol schrieb:> Richtig Uwe, aber das weißt du als User in Satellitenforen doch schon> längst
Ich war mir fast sicher, dass das richtig ist. Ich habe aber null mit
der Materie zu tun und daher sicherheitshalber meine Nachfrage.
In Sattelitenforen bin ich übrigens nicht aktiv, aber in einem anderen
Forum hatte ich das wohl tatsächlich schon mal gelesen.
Dipol schrieb:> Bei nicht erdungspflichtiger Fassadenmontage, Anschluss nur einer> WOHNEINHEIT und wenn die Summe der Ableitströme aller Endgeräte kleiner> 3,5 mA(eff) beträgt, darf auch der PA entfallen.>> In der kommenden IEC 60728-11 wird die zulässige Summe der Ableitströme> aufgrund der Vorgaben anderer Normen auf 5 mA(eff) erhöht.
Also zurückkommend auf das Problem von Peter dem TE. Da er nur einen
SAT-Receiver + Fernseher anschließt, die Schüssel an der Hausaußenwand
montiert ist, ist also kein Blitzschutz und auch kein Potentialausgleich
notwendig. Wenn er nun trotzdem eine Leitung zum PE legt ist das kein
gesetzlich geforderter Potentialausgleich, sondern eine Funktionserdung
und somit ein Querschnitt von 1,5 mm² tolerierbar. Sehe ich das richtig?
Zwei Dinge, die ich dann noch anmerken möchte.
Für die Verbindung mit dem Schutzleiterkontakt der Steckdose empfehle
ich ein Kaltgerätekabel zu nehmen, das Kabel einige cm hinter dem
Stecker durchzuschneiden, den Gelb-Grünen freizulegen und diesen für die
Funktionserdung zu verwenden. Weiterhin empfehle ich die beiden Stifte
des Steckers abzusägen, denn somit ist selbst im Falle eines Fehlers im
Stecker ausgeschlossen, dass der Gelb-Grüne mit 230 V in Berührung
kommt.
Weiterhin ist bei einer alten noch genullten Hausstromverkabelung
(TNC-System) dringend von der Lösung abzuraten.
Gruß
Uwe
Openbsd schrieb:> Ne, da liegst Du leider völlig daneben. Es geht hier nur um einen> Potentialausgleich und eben nicht um Blitzschutz.>> Wer lesen kann und nicht nur Normengeschwaetz nachplappern, sie aber> nicht versteht und anwenden kann, der ist eindeutig im Vorteil!
Wer hier wohl daneben liegt?
Solche Aussagen sind typische Ausflüchte von selbsternannten
"Praktikern" denen die Voraussetzungen zum Nachlappern einer Norm
fehlen. Wer die Norm gelesen hat und behauptet, dass man Dachantennen
nur nicht blitzstromtragfähig in einen ungeerdeten
Schutzpotenzialausgleich einbeziehen müsse, hat sie total missverstanden
und sollte dringend zur Nachschulung.
Siehe Kapitel 11.1 "Schutz gegen atmosphärische Überspannungen und
Verhinderung von Spannungsunterschieden". Es würde mich erstaunen, wenn
du daraus etwas nachplappern könntest. Auf Basis profunden Unwissens
sollte man Antenneninstallationen Fachleuten mit Normenkenntnis
überlassen.
Uwe M. schrieb:> Also zurückkommend auf das Problem von Peter dem TE.> ...
Sorry, diesen Teil möchte ich nochmal korrigieren und da ich meinen
Beitrag nicht mehr bearbeiten kann, hier die korrigierte Version:
Also zurückkommend auf das Problem von Peter dem TE.
Fall 1
Er nur einen SAT-Receiver + Fernseher angeschlossen, die Schüssel an der
Hausaußenwand montiert ist, es ist also kein Blitzschutz und auch kein
Potentialausgleich notwendig. Wenn er nun trotzdem eine Leitung zum PE
legt ist das kein gesetzlich geforderter Potentialausgleich, sondern
eine Funktionserdung und somit ein Querschnitt von 1,5 mm² tolerierbar.
Sehe ich das richtig?
Fall 2
Es sind mehrere SAT-Receiver + Fernseher angeschlossen, die Schüssel an
der Hausaußenwand montiert ist, ist also kein Blitzschutz notwendig. Ein
fachgerechter Potentialausgleich entsprechend IEC 60728-11 bzw. EN
60728-11 hingegen ist Plicht. Die Verbindung über 1,5 mm² zum PE einer
Steckdose ist also nicht zulässig.
Wenn Fall 1 zutreffend ist, zwei Dinge, die ich dann noch anmerken
möchte.
Für die Verbindung mit dem Schutzleiterkontakt der Steckdose empfehle
ich ein Kaltgerätekabel zu nehmen, das Kabel einige cm hinter dem
Stecker durchzuschneiden, den Gelb-Grünen freizulegen und diesen zu
verwenden. Weiterhin empfehle ich die beiden Stifte des Steckers
abzusägen, denn somit ist selbst im Falle eines Fehlers im Stecker
ausgeschlossen, dass der Gelb-Grüne mit 230 V in Berührung kommt.
Weiterhin ist bei einer alten noch genullten Hausstromverkabelung
(TNC-System) dringend von der Lösung abzuraten.
Gruß
Uwe
@ Openbsd
Nicht ich habe hier den Thread gekapert, sondern andere hier. Ich habe
mit „ON TOPIC“ an das Thema gehalten und versucht die Fragen des TE zu
beantworten.
Meine Antworten sind basierend auf Normen und somit auf die gesetzlichen
Anforderungen. Wenn ich etwas in der Auslegung der Normen falsch
interpretiert habe, so bitte ich um eine sachliche Korrektur.
Eine Antwort „für die Tonne“ ist für die Tonne, denn damit kann keiner
etwas anfangen.
Gruß
Uwe
PS
Ich sehe gerade, der Thread ist ja uralt. Das habe ich leider erst jetzt
gesehen. Damit ist das Thema für mich erledigt, weil der TE nicht mehr
mitlesen wird und für ihn das Thema längst erledigt sein wird.
Warum werden immer nur alte Threads, die viele Jahre ruhen, wieder
ausgegraben? Was soll das? :-(
Zum Abschluss plappere ich noch einen Passus der DIN EN 60728-11 (VDE
0855-1):2019-02 nach:
> 11.2.3.3 FALL A - Erdung erforderlich ohne Blitzschutzsystem>> Sofern das Gebäude nicht mit einem Blitzschutzsystem nach Reihe IEC 62305
ausgestattet ist und
>> ■ ein Blitzschutzsystem von den lokalen Behörden nicht vorgeschrieben ist oder> ■ die Daten zur Risikobewertung nicht verfügbar oder nicht anwendbar sind,>> müssen der Mast und die Kabelschirme (äußere Leiter) der Koaxkabel nach 11.3.2
geerdet werden.
In 11.3.2 steht, dass Klemmen und Drahte für Blitzströme ausgelegt sein
müssen und wie Erdungsleiter aus 16 mm² Cu, 25 mm² Alu oder 50 mm² Stahl
zu führen sind.
Die Aushebelung der Erdungspflicht über eine aufwändige Risikoanalyse
gemäß IEC 62305-2 ist in Deutschland vom zuständigen Gremium DKE/K 735
nicht gewollt, siehe Fußnoten mit Bezug auf C.10 auf Seite 88.
> Die Aushebelung der Erdungspflicht über eine aufwändige Risikoanalyse> gemäß IEC 62305-2 ist in Deutschland vom zuständigen Gremium DKE/K 735> nicht gewollt, siehe Fußnoten mit Bezug auf C.10 auf Seite 88.
Allein daran kannst Du erkennen wie paradox das Normungs System ist.
Je nach politischer und wirtschaftlicher Interessenlage kommt dort u. U.
Nur Bloedsinn raus.
Openbsd schrieb:> Allein daran kannst Du erkennen wie paradox das Normungs System ist.>> Je nach politischer und wirtschaftlicher Interessenlage kommt dort u. U.> Nur Bloedsinn raus.
Was paradox oder gar Blödsinn ist und was nicht, ist Ansichtssache. Man
stelle sich doch nur vor, dass jedes Land abweichende Containergrößen
hätte.
Im deutschen Normengremium ist man der Ansicht, dass die Erdungspflicht
von Antennen nicht davon abhängen sollte, ob die Energie- und
TK-Leitungen einen Überspannungsschutz haben oder nicht oder wie viele
Feuerlöscher installiert sind.
Die Option der Risikoanalyse nach IEC 62305-2 wurde von den Italienern
im IEC durchgesetzt, obwohl dort ebenso wenig Blitzschutzfachkräfte wie
bei uns damit überhaupt umgehen können.
Dipol schrieb:> Openbsd schrieb:>>> Allein daran kannst Du erkennen wie paradox das Normungs System ist.>>>> Je nach politischer und wirtschaftlicher Interessenlage kommt dort u. U.>> Nur Bloedsinn raus.>> Was paradox oder gar Blödsinn ist und was nicht, ist Ansichtssache. Man> stelle sich doch nur vor, dass jedes Land abweichende Containergrößen> hätte.>
Ja, kommt so langsam die Erkenntnis?
Was überhaupt kein Problem wäre, sondern eher wünschenswert.
Plastikmüll Transporte im Container braucht niemand! Nur diese
Verbrecher die daran verdienen!
> Im deutschen Normengremium ist man der Ansicht, dass die Erdungspflicht> von Antennen nicht davon abhängen sollte, ob die Energie- und> TK-Leitungen einen Überspannungsschutz haben oder nicht oder wie viele> Feuerlöscher installiert sind.>> Die Option der Risikoanalyse nach IEC 62305-2 wurde von den Italienern> im IEC durchgesetzt, obwohl dort ebenso wenig Blitzschutzfachkräfte wie> bei uns damit überhaupt umgehen können.
Heilige EU, das wird sie auch noch schaffen diese Sonderlocken
gerichtlich zu verbieten!