Jetzt werden die Experten warscheinlich die Hände übern Kopf zusammenschlagen, aber ich habe den Potentialausgleich meiner Sat Anlage (4-Fach LNB mit integr.Multischalter) folgendermassen gelöst. Aussengeflecht der Kabel direkt am LNB verbunden, dann mit 1,5 mm^2 zur nächsten Steckdose und dort mit dem PE verbunden. Das man mit mindestens 4mm^2 zur Potentialausgleichschiene gehen soll weiß ich eigentlich. Nur ist mir nicht ganz klar warum. Die Anlage hatte vorher überhaupt keinen PA und da habe ich immer einen leichten Schlag bekommen wenn ich die Schirmung berührt habe. Das Phänomen habe ich mit meinem PA jedenfalls abgestellt. Vielleicht kann mir mal jemand verständlich erklären warum das eigentlich so ist. Das hängt wohl irgendwie mit der Entstörung und den Y-Kondensatoren zusammen, aber richtig begriffen habe ich das noch nicht. Warum sind die SAT-Reciever nicht von vornherein geerdet, die meisten habe ja auch ein Metallgehäuse. Also ist meine Verkabelung jetzt irgendwie gefährlich und welche "worst case" Szenarien führen dazu. Oder welche negativen Auswirkungen hat das sonst. Noch eine kleine Zusatzfrage, 2 der Sat Kabel haben nur einen Wellenwiderstand von 50 Ohm. Verschlechtert sich dadurch der Empfang, oder ist das für LNB, Multischalter oder Reciever schädlich. Bitte entschuldigt mein gesundes Halbwissen, vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen. Grüsse
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Hat das 50 Ohm-Kabel bei 2150 MHz noch eine erträgliche Dämpfung? Natürlich kommt es zu Reflektionen, aber ich hätte eher wegen der Dämpfung Bedenken (die verschluckt sowieso die Reflektionen). Wenn Sat-Reciver und LNB mit Schutzleiter verbunden sind, könnte es durch Spannungsunterschiede zu Strömen durch das Kabel kommen, da der Potentialunterschied sehr niederohmig ist, könnte theoretisch das Sat-Kabel durchbrennen. Dazu kommt, dass die Antenne vermutlich auch noch am Blitzableiter hängt.
Solange Du alle Stecker drin lässt, passiert nichts. Wenn Du den SAT Stecker rausziehst oder wieder hineinsteckst, kann es passieren dass Dir der Tuner Eingang hops geht, weil die innere Ader des F-Steckers immer vor der Masse verbunden wird. Und wenn dann der besagte Potentialunterschied besteht, hast Du eben diese Spannung am Eingang des Tuners. Besser: Den Multischalter ordentlich erden. Wenn es sein muss, dann halt an der Steckdose, wo das Ding drin hängt. Richtig: Alles an PE mit extra Kabel (16mm2) zum Hausverteiler. Gruss Andy
<<Hat das 50 Ohm-Kabel bei 2150 MHz noch eine erträgliche Dämpfung?>> Keine Ahnung, wie gesagt, die Anlage hatte vorher überhaupt keinen Potenzialausgleich und lief (bis auf Störungen bei starken Gewitter) ohne Probleme. <<Besser: Den Multischalter ordentlich erden. Wenn es sein muss, dann halt an der Steckdose, wo das Ding drin hängt.>> Der Multischalter ist schon im LNB, wo ich ja alle Schirmungen auch geerdet habe. <<Wenn Sat-Reciver und LNB mit Schutzleiter verbunden sind, könnte es durch Spannungsunterschiede zu Strömen durch das Kabel kommen, da der Potentialunterschied sehr niederohmig ist, könnte theoretisch das Sat-Kabel durchbrennen. Dazu kommt, dass die Antenne vermutlich auch noch am Blitzableiter hängt.>> Soweit ich das verstanden habe kommt zwar irgendwie Spannung auf die Schirmung, jedoch mit sehr geringen Strömen. Man unterscheidet ja Potentialausgleich und Erdung zum Blitzschutz. Blitzschutz ist meines Wissens nach nicht erforderlich und bei meiner Anlage auch nicht vorhanden. Den einzigsten Unterschied zum normgerechten Potentialausgleich und meiner Lösung sehe ich halt im Adernquerschnitt. Oder wenn im Fehlerfall an der Steckdose, der PE Kontakt zum Aussenleiter bekommt. Dann müsste aber sofort die Sicherung fliegen. Ob die angeschlossenen Reciever dadurch den Geist aufgeben? 4mm^2 sind glaube ich beim PA vorgeschreiben, 16mm^2 bei Erdung zum Blitzschutz. Also ist meine PA Leitung nur etwas hochohmiger, wegen dem geringeren Querschnitt. Also was mich interessiert, wie genau kommt die Spannung auf die Schirmung. Und wo genau hat meine Lösung Nachteile gegenüber dem normgerechten PA und welches konkrete Szenario müsste eintreten. Ich frage mich eben wozu braucht es 4mm^2 Kupferkabel und einen direkten Anschluss an die PA-Schiene.
Christoph Kessler schrieb: "Wenn Sat-Reciver und LNB mit Schutzleiter verbunden sind, könnte es durch Spannungsunterschiede zu Strömen durch das Kabel kommen, da der Potentialunterschied sehr niederohmig ist, könnte theoretisch das Sat-Kabel durchbrennen." => Für meine Begriffe jedoch nur bei direktem Blitzeinschlag, in dem Fall wohl egal ... Lt. VDE ist diese Verbindung über den Hauptpotentialausgleich zumindest mittelbar sowieso vorhanden, und sei es über Kondensatoren, die man bei direktem Blitzeinschlag getrost als Kurzschluss betrachten kann ... Gruss
Hier nochmal eine Zeichnung, wie ich meine das verstanden zu haben.
Hallo, Peter, man sollte den PA nach Norm durchführen: Sonst gibt's die schlimme Möglichkeit, dass, falls nach einem ( direkten ) Blitzeinschlag Feuer entsteht, die Brandversicherung nicht zahlt. Also, hat man einen Blitzableiter usw. nach Norm ( selbst, wenn dadurch der Blitz erst angezogen sein sollte ) belegt mit den entsprechenden Papieren, und es passiert was, gibt's vermutlich weniger Ärger, wie bei der vorgeschlagenen Lösung "Erdung über Steckdose". Bitte bedenken ! Gruss
Hi, also eigentlich sollte das so (Bild) aussehen. 4mm² sind in der VDE 0855 Teil 1 so vorgeschrieben und dienen nur der Vermeidung von Spannungsunterschieden Koaxialkabel-Koaxialkabel- Mast. Vom Mast muss ein grösserer Querschnitt (Hauptpotentialausgleich) gewählt werden.Da diese Leitung der evtl. Blitzeinwirkung standhalten muss. Man tut aber gut daran Die Antenne direkt zu erden, und die Erde nochmals zum Hauptpotezialausgleich zu führen. Wigbert
Erstmal danke für die Antworten. Mit der Versicherung ist natürlich ein Argument, obwohl es wohl bei allen selbstbau Lösungen Probleme geben dürfte. Nur ist es, bei normgerechten Aufbau, für die Versicherung natürlich schwer nachweisbar, das kein Elektriker die Anlage angeschlossen hat. Ich werde dann wohl auch in ein 4mm^2 Kabel investieren. Aber nochwas Grundsätzliches. Die Sat-Schüssel ist an der Hauswand montiert und nicht auf dem Dach, dann ist meines Wissens, ein Blitzschutz nicht erforderlich. Der LNB hat ja auch keine leitende Verbindung zur Schüssel, also sollte doch auch nur bei direktem Blitzschlag Strom über das Kabel fliessen können. Ist dann rein theoretisch nicht ein dünneres Kabel bei direktem Blitzschlag besser. Das würde noch ausserhalb des Hauses durchbrennen. Und bleibt immer noch die Frage wie kommt überhaupt eine so hohe Spannung auf die Abschirmung und warum wird das Herstellerseitig nicht verhindert. Also die Sat-Reciever von vornherein mit einem Schuko Stecker ausgerüstet. Dann wär zwar immer noch Spannung, ohne Potentialausgleich, auf der Schirmung aber bestimmt keine 70V+ mehr. Dadurch habe ich mir meinen Reciever nämlich durchgebraten. Weil ich ohne alle Netzstecker zu ziehen daran rumgefummelt habe. Ist warscheinlich so gewollt und kurbelt die Wirtschaft an.
Hallo, Peter, "Die Sat-Schüssel ist an der Hauswand montiert und nicht auf dem Dach, dann ist meines Wissens, ein Blitzschutz nicht erforderlich. Der LNB hat ja auch keine leitende Verbindung zur Schüssel, also sollte doch auch nur bei direktem Blitzschlag Strom über das Kabel fliessen können." Ja, es gibt Ausnahmen für den Erdungszwang, hängt von Höhe über Boden, Abstand von Dachoberkante o.ä. ab ( weiss die exakten Daten nicht auswendig ). "Ist dann rein theoretisch nicht ein dünneres Kabel bei direktem Blitzschlag besser. Das würde noch ausserhalb des Hauses durchbrennen." Diese Überlegung mag für "kleine" Blizstromstärken gut stimmen. Allerdings: Schlägt ein satter Blitz ditekt in einen üblichen Ableiter ein, ist er danach nicht mehr zu finden. Ich bin nicht sicher, ob der Querschnitt in diesem Fall von 1 bis 4 mm² überhaupt einen Unterschied macht ? Kennt sich da einer aus ? ( Ich habe mal folgendes Bild gesehen: Blitzableiter aussen angebracht, Potentialausgleich und alles weitere nach Vorschrift installiert => Bei Direkteinschlag überbrückte ein Teilblitz im Haus eine Strecke von einem halben Meter zwischen Steckdose und Zentraleizkörper, war schon eindrucksvoll. ) Gruss
Hallo erstmal an das gesamte Himmelfahrtskommando, ein direkter Blitzeinschlag hat eine gewaltige Kraft. Ich bin vom Fach und glaubt mir eins. Bei einem direkten Blitzeinschlag wird nach Eurer Zeichnung ein Feuerball in die Wohnung fahren und dort alles zerstören was aus Metall ist und auch alles das was sich im Radius davon ca.10m der Metallteile befindet. Denkweise ändern !!! Der Blitz sucht immer den geringsten Widerstand. Den Blitz mit möglichst hohem Querschnitt AUßEN am Haus notfalls in die Dachrinne oder am besten am Blitzableiter erden. Ich empfehle 16qmm da dieser einen wesentlichen geringeren Widerstand hat als das Schirmgeflecht. Wichtige Regel. Immer von Wohnbereichen weg leiten. Es geht darum den größten Teil der Energie wegzuleiten und im Boden zu versenken. Gruss Justin
@Justin: habe ich das richtig verstanden, dass ich den Mast der SAT-Anlage auch an die Dachrinne bzw. den Ablauf anbinden kann? @All: Ich habe anscheinend auch das Problem mit unterschiedlichen Potenzialen auf den einzelnen Koaxleitungen (4-Fach-LNB) - beim Hantieren an den Steckern bekommt man ab und zu eine gewischt und einige Steckerkupplungen sehen stark korrodiert aus. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es keine gute Idee, die Koax-Abschirmungen untereinander 'hart kurzzuschliessen' - wie sieht denn die korrekte Lösung aus?
Schüssel mit Dachrinne verbinden garantiert nicht immer einen ausreichenden niederohmigen Blitzschutz. Schon gar nicht wenn ein PVC-Rohr in die Erde führt.... Bei Blitzeinschlag glüht selbst ein dicker Blitzableiter kurz. Genau deshalb wird der auch auf Betonklötzchen in Abstand über das Dach geführt. Ob am 4-fach-LNB die Kablelabschirmungen kurzschließen eine gute Tat ist kann ich noch nicht einschätzen. Fakt ist, daß manche Empfänger/HiFi-Anlagen ihre Masse von woanders bekommen könnTen oder auch nicht. Folge davon könnten auch Brummschleifen durch Ausgleichsströme sein. Da sollte im Zweifel der Blitzschutzprofi sein Auge drauf werfen.
Threadreanimation auf Hinweis. Zur Ursprungsfrage: Weder PE noch PEN sind für Erdungszwecke unzulässig. oszi40 schrieb: > Schüssel mit Dachrinne verbinden garantiert nicht immer einen > ausreichenden niederohmigen Blitzschutz. Schon gar nicht wenn ein > PVC-Rohr in die Erde führt.... Blitzstromtragfähig genietete oder gelötete Dachrinnen und Fallrohre können als Erdleiterersatz genutzt werden. Aber auch wenn sie in Gussrohre münden, sind sie keine Erder. oszi40 schrieb: > Bei Blitzeinschlag glüht selbst ein dicker Blitzableiter kurz. Genau > deshalb wird der auch auf Betonklötzchen in Abstand über das Dach > geführt. Siehe Tabelle D.3 der Blitzschutznorm DIN EN 62305 (VDE 0185-305) oder DEHN Blitzplaner Tabelle 5.2.2.1. Selbst ein 16 mm² Cu wird von einem seltenen Blitz mit 200 kA (Stoßstrom 10/350 µs) nur um 309° erwärmt und ist weit davon entfernt zu glühen. Ein Blitzableiterdraht erwärmt sich noch deutlich weniger und auf Klötzen wird der auch nur auf Flachdächern verlegt. oszi40 schrieb: > Ob am 4-fach-LNB die Kablelabschirmungen kurzschließen eine gute Tat ist > kann ich noch nicht einschätzen. Nach maßgeblicher DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) ist der Kabel-PA gefordert. Siehe auch Sekundärliteratur wie z. B. DEHN Blitzplaner Kapitel 9.5 oder kleiske.de/body_fachinformation.htm . Blitzschutz ist Brandschutz! Die Schirme aller aus LPZ 0A ins Gebäude ein- oder ausgeführten Leitungen sind grundsätzlich möglichst unmittelbar nach dem Eintritt ins Gebäude in den PA einzubeziehen. Bei einer Dachantenne somit zumeist mast-/antennennah.
TIPPFEHLER: Richtig muss es natürlich lauten, dass weder PE noch PEN für Erdung zulässig sind.
Peter schrieb: > Die Sat-Schüssel ist an der Hauswand montiert und nicht auf dem Dach, > dann ist meines Wissens, ein Blitzschutz nicht erforderlich. Der LNB hat > ja auch keine leitende Verbindung zur Schüssel, also sollte doch auch > nur bei direktem Blitzschlag Strom über das Kabel fliessen können. Brauchst du auch nicht! Dazu noch 1m (?) unter der Traufkante. Und bitte unterscheiden zwischen Blitzschutz und statischer Aufladung bei einem Gewitter. Wenn ein Blitz in den Schornstein oder Solaranlage einschlägt, hat man ganz andere Probleme. Bei vorhandenen Blitzschutz kann man den Spiegel ja mit einbinden. Für einen Potentialausgleich die Kabel nach dem Eintritt in das Haus mit Schellen erden. Aber in einem Eigenheim hat das niemand gemacht. Ich habe dafür kein Beispiel.
oszi40 schrieb: > Bei Blitzeinschlag glüht selbst ein dicker Blitzableiter kurz. 2015 kannte ich die Berechnungsgrundlagen der Tabelle D.3 der IEC 62305-1 noch nicht. Für Leser der pauschalen Einheitsblitz-These von @oszi40 nachträglich ein mittlerweile auf Formelkenntnis basierendes Eigenzitat: Dipol schrieb: > Keine Theorie sondern physikalische Fakten: Der Schmelzpunkt von Stahl > beträgt ca. 1080°C und bei ca 525°C beginnt er zu glühen. Bei nur einer > Ableitung aus St/tZn mit 50 mm² Querschnitt wäre zum sichbaren Glühen > ein äußerst seltener aber auch nicht auszuschließender LEMP mit > 265 kA > bzw. eine spezifische Energie von 17,6 MJ/Ω erforderlich. Bei > Blitzschutzanlagen mit min. zwei Ableitungen jedoch noch weit mehr.
Nicht_neuer_Hase schrieb: > Diese Überlegung mag für "kleine" Blizstromstärken gut stimmen. > Allerdings: Schlägt ein satter Blitz ditekt in einen üblichen Ableiter > ein, ist er danach nicht mehr zu finden. Ich bin nicht sicher, ob der > Querschnitt in diesem Fall von 1 bis 4 mm² überhaupt einen Unterschied > macht ? Kennt sich da einer aus ? guckst Du zb hier: https://en.wikipedia.org/wiki/American_wire_gauge fusing current, je nach Dauer des Strompulses, normale Blitze haben irgendwo zwischen 20-40kA und eine Dauer von <0.1 ms. Ein 16mm^2 "hält" 28kA für 32ms aus, man geht hier natürlich mit großen Reserven dran, der Ableiter soll auch einen starken Blitz mit Widerholung aushalten.
Pedro schrieb: > fusing current, je nach Dauer des Strompulses, normale Blitze haben > irgendwo zwischen 20-40kA und eine Dauer von <0.1 ms. Ein 16mm^2 "hält" > 28kA für 32ms aus, man geht hier natürlich mit großen Reserven dran, der > Ableiter soll auch einen starken Blitz mit Widerholung aushalten. Damit zur von @oszi40 schon vor 10 Jahren verbreiteten These, dass Blitze unterschiedlos "dicke" Ableitungen zum glühen bringen würden, zur Verwirrung blitzschutzunkundiger Mitleser ein weiterer Wert für Kupferdraht. Als RFT und Blitzschutzfachkraft versuche ich nicht schlauer zu sein als Wissenschaftler und Experten im CIGRE und den internationalen Normengremien. Die Tabelle D.3 der IEC 62305-1 bezieht sich auf die Gefährdungsklassen und Blitzströme mit Impulsform 10/350 µs. > DIN EN 62305-1 (VDE 0185-305-1): > Ein typischer Blitz-Stoßstrom weist eine kurze Dauer Rückenhalbwertszeit: wenige 100 µs) und einen hohen Strom- Scheitelwert auf. Unter diesen Umständen sollte deshalb auch der Skineffekt berücksichtigt werden. In der Praxis sind jedoch bei LPS-Komponenten die Werkstoffdaten (dynamische Permeabilität des LPS-Leiters) und die geometrische Anordnung (Leiterquerschnitt des LPS-Leiters) so beschaffen, dass der Einfluss des Skineffekts auf die Leitererwärmung zu vernachlässigen ist. > Für die ohmsche Erwärmung ist hauptsächlich der erste Stoßstrom eines Erdblitzes maßgebend Die Werte der Tabelle D.3 der IEC 62305-1 sind Stand von Wissenschaft und Technik. Danach wird 16 mm² Cu von einem LEMP mit 10/350 µs wie folgt erwärmt W/R 2,5 MJ/Ω ≙ 100 kA um 16K W/R 5,6 MJ/Ω ≙ 150 kA um 143K W/R 10 MJ/Ω ≙ 200 kA um 319K Der legierungsabhängig differierende Schmelzpunkt von Kupfer von 1.080 bis 1083,5 Grad Celsius wird bei gleichen Parametern aber erst bei 288°C erreicht. Zum Thema Leitererwärmung wird man über Google bei docplayer mit Präsentationen der TU Ilmenau unter "Blitz- und Anlagenschutz in neuen Energieversorgungssystemen Technisches Symposium des VDE-Bezirksverein Thüringen e.V." fündig.
EDIT-Funktion nicht gefunden: Statt 288° hätte es 288 kA lauten müssen.
michael_ schrieb: > Und bitte unterscheiden zwischen Blitzschutz und statischer Aufladung > bei einem Gewitter. Wie doch die Zeit vergeht! Auch nach 5 Jahren haben Einige nichts dazugelernt. Die Erdung einer SAT-Anlage ist niemals eine verkappter Blitzableiter. Sondern soll nur statische Aufladungen der Athmosphäre bei Gewitter ableiten. Das ist schon in Radiobüchern von 1930 erklärt. Dipol schrieb: > Als RFT und Blitzschutzfachkraft versuche ich nicht schlauer zu sein als > Wissenschaftler und Experten im CIGRE und den internationalen > Normengremien. Aber du hättest damals besser aufpassen sollen.
michael_ schrieb: > Die Erdung einer SAT-Anlage ist niemals eine verkappter Blitzableiter. > Sondern soll nur statische Aufladungen der Athmosphäre bei Gewitter > ableiten. So isses. Und wenn die Schüssel ungeschützt auf dem Dach steht, muß halt noch ein (äusserer) Blitzschutz drann - der dann am EFH, das üblicherweise keinen hat, mehr kostet, als 100 Jahre Abo für Fernsehen über Kabel/Internet/Streaming/was auch immer. Oliver
Oliver S. schrieb: > muß halt Aha. Und wie wärs denn damit? https://www.vde.com/de/blitzschutz/arbeitsgebiete/faq/blitzschutz-antennenerdung
Blitzschutz bezieht sich immer auf ein ganzes Objekt z.B. Gebäude. Eine Antennenerdung kann das nicht leisten. Beim Blitzschutz wird ein geerdetes Netz von blitzstromtragfähigen Metallleitungen, was einen Faradayschen-Käfig bildet, über das zu schützende Objekt gelegt. Gleichzeitig werden Versorgungsleitungen und größere Metallkonstruktionen in den Potentialausgleich mit einbezogen. Bei einer normgerechten Antennenerdung wird die Blitzenergie, die in die Antennenanlage gelangt, auf kurzem Wege über den äußeren Blitzschutz zur Erde abgeleitet. Es gehört zu den Erdungsmaßnahmen auch ein Potenzialausgleich zwischen den Antennenkomponenten und der Hauserde. MfG
michael_ schrieb: > Die Erdung einer SAT-Anlage ist niemals eine verkappter Blitzableiter. > Sondern soll nur statische Aufladungen der Athmosphäre bei Gewitter > ableiten. > Das ist schon in Radiobüchern von 1930 erklärt. Man könnte glauben, wir wären in einem CB-Funk-Forum, wo mehrheitlich berufsfremde User ihr normwidriges Hörensagen verbreiten. Auf welche Bücher du dich beziehst ist dein Geheimnis, ich halte es für müßig das Kapitel „Blitzschutzanordnung“ aus dem "Kompendium der Funktechnik" von Dr. Eugen Nesper von 1931 mit Empfehlungen für Grobfunkenstrecken, Erdungsschaltern (!) und Blitzschutzpatronen von KATHREIN zu zitieren. Auf Vorkriegsnormen basierende Bücher sind von hostorischem Wert aber für konkreten Blitzschutz unbrauchbar. Ein Zitat aus dem nicht ganz so musealen Kleinhuis Leitfaden "Äußerer und Innerer Blitzschutz" von 1994 ist unverändert aktuell: > 11. Erdung von Antennenanlagen > Die Erdung von Antennenanlagen ist im Prinzip eine Blitzschutzmaßnahme, da Antennen, die in den meisten Fällen an exponierten Stellen von Gebäuden angebracht sind, als ungewollte Fangeinrichtungen angesehen werden müssen. Für den Schutz gegen den elektrischen Schlag nach DIN VDE 0100-410 und zur Vermeidung ominöser statischer AUF-Ladungen, wie sie bei Langdrahtantennen auftreten können, genügen normkonforme PA-Leiter mit 2,5 mm² Cu (geschützt) oder 4 mm² Cu (ungeschützt). Die seit DIN 57855-1 (VDE 0855-1):1984-05 für Erdungsleiter von Antennen und nach DIN VDE 0185-x für Blitzschutzpotenzialausgleich geforderten min. 16 mm² Cu, 25 mm² Alu oder 8 mm Blitzableiterdraht sind normativ ausschließlich zum Brandschutz bei atmosphärischen ENT-Ladungen (= Blitze) gefordert. Auch die abgelösten Altquerschnitte von 10 mm² Cu und 16 mm² Cu waren für ≥ 100 kA blitzstromtragfähig, wurden aber stärker erwärmt. michael_ schrieb: > Aber du hättest damals besser aufpassen sollen. Keine Sorge, bei den Normen zu Antennensicherheit und Blitzschutz habe ich wie ein Luchs aufgepasst. Längst abgelöste Normen wie die ABB-Bestimmungen ab 1957 und VDE 0855 Teil 1/9.59 habe ich nicht nur griffbereit, sondern auch im Blut. Auch über die gerade abgeschlossene Revision der IEC 60728-11, Ed. 5, oder die DIN VDE 0855-300 für Funksende-/empfangsantennen kann man sich mit mir unterhalten. Die Vorwurf ist völlig unbegründet und perlt an mir ab. TIPP: Stöber mal auf der VDE-Homepage ob es dort etwas gibt, wo Antennenerdung dem Äußeren und der Potenzialausgleich dem Inneren Blitzschutz zuordnet sind, obwohl doch die Reihe IEC 62305-x formal nur für Gebäude mit einem Blitzschutzsystem (umgangssprachlich laienhaft: Blitzableiter) zuständig ist. Oliver S. schrieb: > So isses! > Und wenn die Schüssel ungeschützt auf dem Dach steht, muß halt noch ein > (äusserer) Blitzschutz drann - der dann am EFH, das üblicherweise keinen > hat, mehr kostet, als 100 Jahre Abo für Fernsehen über > Kabel/Internet/Streaming/was auch immer. NEIN! So isses eben nicht Oliver. Den Tag an dem sich User, die noch nie eine Norm gelesen oder sich ernsthaft mit Sekundärliteratur befasst haben, nicht normwidrige Besserwisser-Weisheiten posten, werde ich wohl nicht mehr erleben. • Blitzschutzanlagen sind BAURECHTLICH - mit und ohne erdungspflichtige Antennen - nur für bestimmte Gebäude gefordert. • Normkonform geerdete Dachantennen ersetzen kein behördlich nach Reihe IEC 62305 gefordertes Blitzschutzsystem. Eine Norm, welche wegen erdungspflichtiger Dachantennen ein Blitzschutzsystem fordert, gab und gibt es NICHT. • Nach IEC 60728-11 und Reihe IEC 62305 wird aber schon lange mehr oder dringlich EMPFOHLEN erdungspflichtige Dachantennen nach dem Stand der Technik in LPZ 0B zu stellen und insbesondere NICHT mehr wie früher üblich an LPS direkt zu erden. • Konventionelle Direkterdungen sind suboptimal aber BEDINGT noch zulässig, sofern IEC 60728-11 und IEC 62305 eingehalten werden.
Hat man dich schon mal als Schwatzkopf bezeichnet? Meine Vermutung lautet ganz klar JA! Deine Aussage hier hat keinerlei Relevanz und geht am Thema vorbei. Normen sind das Eine, notwendig und erforderlich ist das Andere!
Ich habe jetzt dazu zwei Verständnisfragen. Wenn jetzt die SAT-Schüssel an der Hauswand montiert ist (dichter 1,5 m) und das mehr als 2 m unterhalb der Dachkante, dann ist meines Wissens kein Blitzschutz vorgeschrieben. Was also bleibt, ist der Potentialausgleich. Richtig? Jetzt versorgt die SAT-Schüssel nur einen SAT-Receiver, der wiederum an einem Fernseher angeschlossen ist. Wenn beides Geräte der Schutzklasse II sind, ergibt sich ein Ableitstrom, der unterhalb von 3,5 mA liegt. Ist trotzdem ein Potentialausgleich vorgeschrieben und wenn ja, wo kann ich das nachlesen? Gruß Uwe
Openbsd schrieb: > Hat man dich schon mal als Schwatzkopf bezeichnet? Meine Vermutung > lautet ganz klar JA! Nö, voll daneben! Normfreie Besserwisser haben mich aber schon als normengeil oder Paragrafenreiter geadelt. Openbsd schrieb: > Deine Aussage hier hat keinerlei Relevanz und geht am Thema vorbei. Oh Verzeihung, der Titel lautet "Potenzialausgleich Sat Anlage", da ist blitzstromtragfähige Erdung natürlich völlig OT. Da bereits ab der ersten Antwort so themenfremde Stichworte wie Blitzschutz und Erdung genannt wurden, kommt deine Beschwerde allerdings etwas verspätet. Openbsd schrieb: > Normen sind das Eine, notwendig und erforderlich ist das Andere! Die Entscheidung darüber trifft im Schadensfall ein Staatsanwalt nach § 319 StGB oder ein Gericht, nicht ich und nicht du. In solchen Fällen werden von Gerichten qualifizierte EMV-Sachkundige/Sachverständige beigezogen und sicherlich keine Normverweigerer gefragt.
Ne, da liegst Du leider völlig daneben. Es geht hier nur um einen Potentialausgleich und eben nicht um Blitzschutz. Wer lesen kann und nicht nur Normengeschwaetz nachplappern, sie aber nicht versteht und anwenden kann, der ist eindeutig im Vorteil!
Uwe M. schrieb: > Wenn jetzt die SAT-Schüssel an der Hauswand montiert ist (dichter 1,5 m) > und das mehr als 2 m unterhalb der Dachkante, dann ist meines Wissens > kein Blitzschutz vorgeschrieben. Was also bleibt, ist der > Potentialausgleich. Richtig? Richtig Uwe, aber das weißt du als User in Satellitenforen doch schon längst. Uwe M. schrieb im Beitrag #6100605 > Jetzt versorgt die SAT-Schüssel nur einen SAT-Receiver, der wiederum an > einem Fernseher angeschlossen ist. Wenn beides Geräte der Schutzklasse > II sind, ergibt sich ein Ableitstrom, der unterhalb von 3,5 mA liegt. > Ist trotzdem ein Potentialausgleich vorgeschrieben und wenn ja, wo kann > ich das nachlesen? Erstens in der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2019-02 in einer Normauslegestelle, zweitens in Sekundärliteratur wie z. B. dem DEHN Blitzplaner und drittens wurde die Passage in Satellitenforen von normkundigen Paragrafenreitern schon im Überfluss zitiert. Bei nicht erdungspflichtiger Fassadenmontage, Anschluss nur einer WOHNEINHEIT und wenn die Summe der Ableitströme aller Endgeräte kleiner 3,5 mA(eff) beträgt, darf auch der PA entfallen. In der kommenden IEC 60728-11 wird die zulässige Summe der Ableitströme aufgrund der Vorgaben anderer Normen auf 5 mA(eff) erhöht.
Dipol schrieb: > Richtig Uwe, aber das weißt du als User in Satellitenforen doch schon > längst Ich war mir fast sicher, dass das richtig ist. Ich habe aber null mit der Materie zu tun und daher sicherheitshalber meine Nachfrage. In Sattelitenforen bin ich übrigens nicht aktiv, aber in einem anderen Forum hatte ich das wohl tatsächlich schon mal gelesen. Dipol schrieb: > Bei nicht erdungspflichtiger Fassadenmontage, Anschluss nur einer > WOHNEINHEIT und wenn die Summe der Ableitströme aller Endgeräte kleiner > 3,5 mA(eff) beträgt, darf auch der PA entfallen. > > In der kommenden IEC 60728-11 wird die zulässige Summe der Ableitströme > aufgrund der Vorgaben anderer Normen auf 5 mA(eff) erhöht. Also zurückkommend auf das Problem von Peter dem TE. Da er nur einen SAT-Receiver + Fernseher anschließt, die Schüssel an der Hausaußenwand montiert ist, ist also kein Blitzschutz und auch kein Potentialausgleich notwendig. Wenn er nun trotzdem eine Leitung zum PE legt ist das kein gesetzlich geforderter Potentialausgleich, sondern eine Funktionserdung und somit ein Querschnitt von 1,5 mm² tolerierbar. Sehe ich das richtig? Zwei Dinge, die ich dann noch anmerken möchte. Für die Verbindung mit dem Schutzleiterkontakt der Steckdose empfehle ich ein Kaltgerätekabel zu nehmen, das Kabel einige cm hinter dem Stecker durchzuschneiden, den Gelb-Grünen freizulegen und diesen für die Funktionserdung zu verwenden. Weiterhin empfehle ich die beiden Stifte des Steckers abzusägen, denn somit ist selbst im Falle eines Fehlers im Stecker ausgeschlossen, dass der Gelb-Grüne mit 230 V in Berührung kommt. Weiterhin ist bei einer alten noch genullten Hausstromverkabelung (TNC-System) dringend von der Lösung abzuraten. Gruß Uwe
Openbsd schrieb: > Ne, da liegst Du leider völlig daneben. Es geht hier nur um einen > Potentialausgleich und eben nicht um Blitzschutz. > > Wer lesen kann und nicht nur Normengeschwaetz nachplappern, sie aber > nicht versteht und anwenden kann, der ist eindeutig im Vorteil! Wer hier wohl daneben liegt? Solche Aussagen sind typische Ausflüchte von selbsternannten "Praktikern" denen die Voraussetzungen zum Nachlappern einer Norm fehlen. Wer die Norm gelesen hat und behauptet, dass man Dachantennen nur nicht blitzstromtragfähig in einen ungeerdeten Schutzpotenzialausgleich einbeziehen müsse, hat sie total missverstanden und sollte dringend zur Nachschulung. Siehe Kapitel 11.1 "Schutz gegen atmosphärische Überspannungen und Verhinderung von Spannungsunterschieden". Es würde mich erstaunen, wenn du daraus etwas nachplappern könntest. Auf Basis profunden Unwissens sollte man Antenneninstallationen Fachleuten mit Normenkenntnis überlassen.
Uwe M. schrieb: > Also zurückkommend auf das Problem von Peter dem TE. > ... Sorry, diesen Teil möchte ich nochmal korrigieren und da ich meinen Beitrag nicht mehr bearbeiten kann, hier die korrigierte Version: Also zurückkommend auf das Problem von Peter dem TE. Fall 1 Er nur einen SAT-Receiver + Fernseher angeschlossen, die Schüssel an der Hausaußenwand montiert ist, es ist also kein Blitzschutz und auch kein Potentialausgleich notwendig. Wenn er nun trotzdem eine Leitung zum PE legt ist das kein gesetzlich geforderter Potentialausgleich, sondern eine Funktionserdung und somit ein Querschnitt von 1,5 mm² tolerierbar. Sehe ich das richtig? Fall 2 Es sind mehrere SAT-Receiver + Fernseher angeschlossen, die Schüssel an der Hausaußenwand montiert ist, ist also kein Blitzschutz notwendig. Ein fachgerechter Potentialausgleich entsprechend IEC 60728-11 bzw. EN 60728-11 hingegen ist Plicht. Die Verbindung über 1,5 mm² zum PE einer Steckdose ist also nicht zulässig. Wenn Fall 1 zutreffend ist, zwei Dinge, die ich dann noch anmerken möchte. Für die Verbindung mit dem Schutzleiterkontakt der Steckdose empfehle ich ein Kaltgerätekabel zu nehmen, das Kabel einige cm hinter dem Stecker durchzuschneiden, den Gelb-Grünen freizulegen und diesen zu verwenden. Weiterhin empfehle ich die beiden Stifte des Steckers abzusägen, denn somit ist selbst im Falle eines Fehlers im Stecker ausgeschlossen, dass der Gelb-Grüne mit 230 V in Berührung kommt. Weiterhin ist bei einer alten noch genullten Hausstromverkabelung (TNC-System) dringend von der Lösung abzuraten. Gruß Uwe
Fall 1 ---> Tonne Fall 2 ---> Tonne Schlussfolgerungen ---> Tonne Threads zu kapern ist nicht gut, da kommt nur Murks dabei herum.
@ Openbsd Nicht ich habe hier den Thread gekapert, sondern andere hier. Ich habe mit „ON TOPIC“ an das Thema gehalten und versucht die Fragen des TE zu beantworten. Meine Antworten sind basierend auf Normen und somit auf die gesetzlichen Anforderungen. Wenn ich etwas in der Auslegung der Normen falsch interpretiert habe, so bitte ich um eine sachliche Korrektur. Eine Antwort „für die Tonne“ ist für die Tonne, denn damit kann keiner etwas anfangen. Gruß Uwe PS Ich sehe gerade, der Thread ist ja uralt. Das habe ich leider erst jetzt gesehen. Damit ist das Thema für mich erledigt, weil der TE nicht mehr mitlesen wird und für ihn das Thema längst erledigt sein wird. Warum werden immer nur alte Threads, die viele Jahre ruhen, wieder ausgegraben? Was soll das? :-(
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Bearbeitet durch User
Zum Abschluss plappere ich noch einen Passus der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2019-02 nach: > 11.2.3.3 FALL A - Erdung erforderlich ohne Blitzschutzsystem > > Sofern das Gebäude nicht mit einem Blitzschutzsystem nach Reihe IEC 62305 ausgestattet ist und > > ■ ein Blitzschutzsystem von den lokalen Behörden nicht vorgeschrieben ist oder > ■ die Daten zur Risikobewertung nicht verfügbar oder nicht anwendbar sind, > > müssen der Mast und die Kabelschirme (äußere Leiter) der Koaxkabel nach 11.3.2 geerdet werden. In 11.3.2 steht, dass Klemmen und Drahte für Blitzströme ausgelegt sein müssen und wie Erdungsleiter aus 16 mm² Cu, 25 mm² Alu oder 50 mm² Stahl zu führen sind. Die Aushebelung der Erdungspflicht über eine aufwändige Risikoanalyse gemäß IEC 62305-2 ist in Deutschland vom zuständigen Gremium DKE/K 735 nicht gewollt, siehe Fußnoten mit Bezug auf C.10 auf Seite 88.
> Die Aushebelung der Erdungspflicht über eine aufwändige Risikoanalyse > gemäß IEC 62305-2 ist in Deutschland vom zuständigen Gremium DKE/K 735 > nicht gewollt, siehe Fußnoten mit Bezug auf C.10 auf Seite 88. Allein daran kannst Du erkennen wie paradox das Normungs System ist. Je nach politischer und wirtschaftlicher Interessenlage kommt dort u. U. Nur Bloedsinn raus.
Openbsd schrieb: > Allein daran kannst Du erkennen wie paradox das Normungs System ist. > > Je nach politischer und wirtschaftlicher Interessenlage kommt dort u. U. > Nur Bloedsinn raus. Was paradox oder gar Blödsinn ist und was nicht, ist Ansichtssache. Man stelle sich doch nur vor, dass jedes Land abweichende Containergrößen hätte. Im deutschen Normengremium ist man der Ansicht, dass die Erdungspflicht von Antennen nicht davon abhängen sollte, ob die Energie- und TK-Leitungen einen Überspannungsschutz haben oder nicht oder wie viele Feuerlöscher installiert sind. Die Option der Risikoanalyse nach IEC 62305-2 wurde von den Italienern im IEC durchgesetzt, obwohl dort ebenso wenig Blitzschutzfachkräfte wie bei uns damit überhaupt umgehen können.
Dipol schrieb: > Openbsd schrieb: > >> Allein daran kannst Du erkennen wie paradox das Normungs System ist. >> >> Je nach politischer und wirtschaftlicher Interessenlage kommt dort u. U. >> Nur Bloedsinn raus. > > Was paradox oder gar Blödsinn ist und was nicht, ist Ansichtssache. Man > stelle sich doch nur vor, dass jedes Land abweichende Containergrößen > hätte. > Ja, kommt so langsam die Erkenntnis? Was überhaupt kein Problem wäre, sondern eher wünschenswert. Plastikmüll Transporte im Container braucht niemand! Nur diese Verbrecher die daran verdienen! > Im deutschen Normengremium ist man der Ansicht, dass die Erdungspflicht > von Antennen nicht davon abhängen sollte, ob die Energie- und > TK-Leitungen einen Überspannungsschutz haben oder nicht oder wie viele > Feuerlöscher installiert sind. > > Die Option der Risikoanalyse nach IEC 62305-2 wurde von den Italienern > im IEC durchgesetzt, obwohl dort ebenso wenig Blitzschutzfachkräfte wie > bei uns damit überhaupt umgehen können. Heilige EU, das wird sie auch noch schaffen diese Sonderlocken gerichtlich zu verbieten!
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