Heidelberg Home Eco 11 kW mit CEE betreiben

OP #8096307
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Hallo Forum,

auch wir haben uns ein Elektroauto zugelegt und in meiner Vorfreude die Heidelberg Home Eco 11 kW Wallbox mitbestellt. Nun stellt sich heraus, dass der Elektriker den kompletten Zählerschrank aus dem Jahr 1992 gegen einen größeren tauschen muss, um bei der Installation der Wallbox Platz für die erforderliche Technik zu schaffen. Das kostet 4.700 Euro.

Da wir in der Garage ohnehin einen CEE-Stecker haben, möchte ich die stationäre Wallbox einfach mit einem CEE-Stecker versehen und als mobile Wallbox betreiben. Bei den Stadtwerken melde ich sie ebenfalls als mobile Ladeeinrichtung an.

Begehe ich damit ein Kapitalverbrechen oder gibt es bereits Erfahrungen von Menschen in ähnlichen Situationen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Meinungen und Ratschläge.

Ruddy

#8096309
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Es hätte doch eh ein Kabel von dem Zählerschrank zur Wallbox gelegt werden müssen. Gibt es ggf. die Möglichkeit mit einem 5x10mm² zur Garage zu fahren und dort eine Unterverteilung zu setzen in der alles notwendige eingebaut wird?

Edit: Man könnte dann ggf. auch gleich die Sicherung und den FI für die CEE Dose mit einbauen und damit Platz im Zählerschrank schaffen.

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#8096311
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Udo S. schrieb:

Es hätte doch eh ein Kabel von dem Zählerschrank zur Wallbox gelegt werden müssen. Gibt es ggf. die Möglichkeit mit einem 5x10mm² zur Garage zu fahren und dort eine Unterverteilung zu setzen in der alles notwendige eingebaut wird?

Es geht mit um die Fernsteuermöglichkeit der Wallbox, die Netzbetreiber wollen die direkt beim Zähler haben. Aber bei einer 11kW Wallbox ist die ja noch keine Pflicht.

Der Elektriker sieht ein Opfer...

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#8096313
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H. H. schrieb:

Es geht mit um die Fernsteuermöglichkeit der Wallbox, die Netzbetreiber wollen die direkt beim Zähler haben. Aber bei einer 11kW Wallbox ist die ja noch keine Pflicht.

Soweit ich die aktuelle Situation verstehe ist die Fernsteuerbarkeit noch keine Pflicht, muß aber zukünftig möglich sein. So schreibt es z.B. mein VNB ewe netz.

Ein konzessionierter Betrieb wird sich also hüten eine Wallbox ohne Fernsteuerbarkeit zu installieren.

Praktmatische Lösung: Steckerleitung an Wallbox, nix anmelden. Ist natürlich ganz falsch.

Zum Thema FI: Wenn Verteilung von 1992 sollte schon ein 30mA-FI verbaut sein - auch für die 16A-CEE-Dose.

#8096316
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Jörg K. schrieb:

Praktmatische Lösung: Steckerleitung an Wallbox, nix anmelden. Ist natürlich ganz falsch.

Meiner Meinung nach bessere Lösung: Wallbox zurückgeben und eine mobile Wallbox für Anschluss an CEE kaufen. Die sollte dann einen Typ-B RCD integriert haben. Alternativ den RCD der CEE Steckdose gegen einen Typ-B tauschen.

H. H. schrieb:

Es geht mit um die Fernsteuermöglichkeit der Wallbox, die Netzbetreiber wollen die direkt beim Zähler haben.

Meine neue Wärmepumpe muss die Option auch haben (Genauer gesagt eigentlich nur die 7kW Zusatzheizung). Trotzdem wurde sie an eine UV angeschlossen, die ich vorher im neuen Heizungsraum gesetzt hatte. Das einzige was der Elektriker bemängelte und nachgerüstet hat, war der SLS vor dem Zähler, da war nur ein Ausschalter und 32A Neozed Sicherungen direkt nach dem Zähler.

#8096318
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Udo S. schrieb:

Meiner Meinung nach bessere Lösung: Wallbox zurückgeben und eine mobile Wallbox für Anschluss an CEE kaufen. Die sollte dann einen Typ-B RCD integriert haben.

Die Heidelberg-WB hat den Gleichstromfehlerschutz integriert, der vorgelagerte FI Typ A reicht also aus. So schreibt es auch die Installationsanweisung der WB

Alternativ den RCD der CEE Steckdose gegen einen Typ-B tauschen.

Er wird wohl keinen FI nur für die CEE-Dose haben

H. H. schrieb:

Es geht mit um die Fernsteuermöglichkeit der Wallbox, die Netzbetreiber wollen die direkt beim Zähler haben.

Meine neue Wärmepumpe muss die Option auch haben (Genauer gesagt eigentlich nur die 7kW Zusatzheizung). Trotzdem wurde sie an eine UV angeschlossen, die ich vorher im neuen Heizungsraum gesetzt hatte. Das einzige was der Elektriker bemängelte und nachgerüstet hat, war der SLS vor dem Zähler, da war nur ein Ausschalter und 32A Neozed Sicherungen direkt nach dem Zähler.

Dann habt Ihr einen VNB der es mit seinen TAB nicht so genau nimmt oder Du hast schon ein APZ-Feld in der Verteilung. Das APZ-Feld wird zwar von keinem VNB genutzt (die setzen das Smartmeter-Gateway und die Relaisbox für die Steuersignale auf eine Hutschiene am Zähler) aber immer noch gefordert.

#8096320
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H. H. schrieb:

Es geht mit um die Fernsteuermöglichkeit der Wallbox, die Netzbetreiber wollen die direkt beim Zähler haben. Aber bei einer 11kW Wallbox ist die ja noch keine Pflicht.

Aber sicher ist das auch für 11kW Lader Pflicht. Den Buchstaben des Gesetzes nach sowohl für fest installierte Wallboxen, als auch für über CEE angeschlossene Lader…

In der Praxis sind die allermeisten Netzbetreiber aber noch gar nicht in der Lage, das technisch umzusetzen (einige aber schon). Das ändert aber nix an der Pflicht ;) Üblicherweise bedeutet das, dass man halt ein geeignetes Steuerkabel vom Zählerschrank zur Wallbox legt, und das erst mal nirgendwo anschließt. Die Wallbox muss allerdings die Steuerungsfunktionen haben.

Ebenfalls in der Praxis merkt der Netzbetreiber erst mal nix von einer mobil angeschlossen Wallbox. Wenn aber doch irgend wann mal, kommst du in Argumetationsschwierigkeiten.

Deine Entscheidung.

Oliver

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#8096323
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Jörg K. schrieb:

Die Heidelberg-WB hat den Gleichstromfehlerschutz integriert, der vorgelagerte FI Typ A reicht also aus. So schreibt es auch die Installationsanweisung der WB

Ok, das wusste ich nicht.

Jörg K. schrieb:

Dann habt Ihr einen VNB der es mit seinen TAB nicht so genau nimmt oder Du hast schon ein APZ-Feld in der Verteilung.

Das nicht, aber es wurde vor gut 30 Jahren ein Zählerschrank für 6 Zähler plus zwei Extra Felder gesetzt. Da nur noch 4 Wohnungen existieren ist genügend Platz im Schrank.

#8096341
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Jörg K. schrieb:

Praktmatische Lösung: Steckerleitung an Wallbox, nix anmelden. Ist natürlich ganz falsch.

Es ist eine Grauzone. Regelmäßig am selben Platz genutzte Mobile Wallboxen müssen angemeldet werden, genauso wie auch die fest verbauten. Nun kann man sich halt die Frage stellen, was genau ist "regelmäßig"? für 2 Wochen im Jahr im Urlaub, wie ich dies nutze bei meinen Eltern, 1 Mal im Monat? Ab mehr als 1 mal in der Woche dürfte es schwer werden, das als nicht regelmäßig zu erklären. Aber formal hmmm...

#8096352
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Christian B. schrieb:

Regelmäßig am selben Platz genutzte Mobile Wallboxen müssen angemeldet werden

Ja und wenn nicht? Kommt dann die Wallbox-Polizei und schreibt ein Ticket?

Das wird niemals jemand mitbekommen. Falls die im einsichtigen Außenbereich installiert werden soll -> Sichtschutz vorsehen.

Wenn aber doch irgend wann mal, kommst du in Argumetationsschwierigkeiten.

Ja richtig. Das gibt sicher ne 25 EUR OWI.

Also einfachste Lösung: Wallbox fest installieren und zwar an die vorhandene CEE Leitung. Alles was man da evt. noch brauchen sollte, z.B. FI, kann man vor Ort in nen kleinen Verteilerkasten packen. Ende der Geschichte.

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#8096360
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Cyblord -. schrieb:

Ja und wenn nicht? Kommt dann die Wallbox-Polizei und schreibt ein Ticket?

Das kannst du deinen Ortsnetzbetreiber fragen.

Wenn in der Straße noch mehr Cyblords wohnen, könnte es für alle teuer werden.

Wenn das die einzige Wallbox ist, spielt das wohl keine wirkliche Rolle. Aber spätestens, wenn die Netzstabilität leidet, weil das Netz so schon an der Kotzgrenze arbeitet (weil der dringend nötige Netzausbau halt verpennt wurde, oder weil Leitungen Asbach uralt sind u.s.w.) Könnte man durchaus gravierenden Ärger bekommen. Theoretisch, bei renitenten, uneinsichtigen "Kunden" bis hin zur Trennung des Stromanschlusses vom Netz.

#8096361
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Christian B. schrieb:

Cyblord -. schrieb:

Ja und wenn nicht? Kommt dann die Wallbox-Polizei und schreibt ein Ticket?

Wenn in der Straße noch mehr Cyblords wohnen, könnte es für alle teuer werden. Wenn das die einzige Wallbox ist, spielt das wohl keine wirkliche Rolle. Aber spätestens, wenn die Netzstabilität leidet, weil das Netz so schon an der Kotzgrenze arbeitet (weil der dringend nötige Netzausbau halt verpennt wurde

Was ändert ein 4700 EUR Anschluss vom Elektriker daran? Es geht darum das Ding günstig anzuschließen. Was ändert eine legale mobile Anbindung vs. einer fixen Selbstinstallation daran?

Könnte man durchaus gravierenden Ärger bekommen. Theoretisch, bei renitenten, uneinsichtigen "Kunden" bis hin zur Trennung des Stromanschlusses vom Netz.

Hätte könnte und theoretisch. D.h. mit einer Wahrscheinlichkeit von 0.0001% bekommst du dann was? Einen Brief dass du das Ding stilllegen sollst weil nicht korrekt angemeldet.

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OP #8096362
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Vielen Dank für die zahlreichen Hinweise. Das hilft mir sehr bei der Orientierung. Folgende habe ich noch:

Die Sicherheitsanforderungen sind grundsätzlich erfüllt:

  • Der Heidelberg Home Eco 11 kW verfügt über einen integrierten DC-Fehlerstromschutz bei 6 mA.
  • Im Zählerschrank läuft der CEE-Stecker über einen FI (mit anderen Verbrauchern kombiniert).

Die gesetzlichen Anforderungen sind mittelmäßig:

  • Der Heidelberg Home Eco 11 kW ist nicht steuerbar. Der Elektriker möchte ihn mit einem steuerbaren Lasttrennschalter nachrüsten.
  • Dann ist da noch die Sache mit der Anmeldung (ich werde eine stationäre Ladeeinrichtung als mobile deklarieren.)

Muss ich dafür wirklich einen bestehenden Zählerschrank aus dem Jahr 1992 für 4.700 Euro komplett austauschen? Der Sparrefekt des E-Autos wäre dahin...

Ich wollte den Heidelberg Home Eco 11 kW (unbenutzt, ungeöffnet) über eine Kleinanzeige verkaufen, aber niemand möchte mehr als die Hälfte des Kaufpreises zahlen. Wenn ich doch tatsächlich eine mobile Ladeeinrichtung kaufen sollte, werde ich ihn ebenfalls über den bestehenden CEE-Anschluss in der Garage betreiben.

Ist es wirklich falsch, illegal oder verboten, den bestehen, neuen Heidelberg Home Eco 11 kW als mobile Ladeeinrichtung umzufunktionieren und genau so wie eine mobile zu betrieben?

#8096364
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Ruddy M. schrieb:

Muss ich dafür wirklich einen bestehenden Zählerschrank aus dem Jahr 1992 für 4.700 Euro komplett austauschen?

Die Antworten darauf hast du doch bekommen.

Der Sparrefekt des E-Autos wäre dahin...

Willkommen in der Welt der E-Auto-Dullis. Für die komplette Experience fehlt dir jetzt noch die Nachrüstung von PV und Wärmepumpe. Da siehst du dann Spareffekte verpuffen dass es nur so raucht.

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#8096367
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Cyblord -. schrieb:

Was ändert ein 4700 EUR Anschluss vom Elektriker daran? Es geht darum das Ding günstig anzuschließen. Was ändert eine legale mobile Anbindung vs. einer fixen Selbstinstallation daran?

das ändert daran folgendes: Der Netzbetreiber weiß von dieser Ladestation und hat, theoretisch, die Möglichkeit, sie bei, sich anbahnenden Netzengpässen, vorübergehend zu drosseln. Natürlich nicht ohne Gegenleistung: zum einen bekommt man für die reine Option der Steuerbarkeit eine Kompensationszahlung (in meinem Fall 150Euro im Jahr) und zum Anderen verpflichtet sich der Netzbetreiber, sein Netz auszubauen, wenn er von der Option der Drosselung gebrauch macht.

Meldet man sie nicht an, weiß er aber gar nichts davon und bekommt es, im Zweifel, nur durch Auswertung von Logfiles mit.

Cyblord -. schrieb:

Hätte könnte und theoretisch. D.h. mit einer Wahrscheinlichkeit von 0.0001% bekommst du dann was? Einen Brief dass du das Ding stilllegen sollst weil nicht korrekt angemeldet.

ja, vermutlich ist das der Erste Schritt, esseidenn, etwas ist dadurch kaputt gegangen, dann muss man mit Regressforderungen rechnen. Die NAV ist da unerbittlich.

Ruddy M. schrieb:

Dann ist da noch die Sache mit der Anmeldung (ich werde eine stationäre Ladeeinrichtung als mobile deklarieren.)

Das spielt keine Rolle ob Stationär oder mobil, einzig die Anschlusslast ist relevant, in dem Fall 11kW. 22kW sind genehmigungspflichtig, 11kW nur Meldepflichtig.

#8096376
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Cyblord -. schrieb:

Da siehst du dann Spareffekte verpuffen dass es nur so raucht.

ist das so? ich musste meinen Zählerschrank nur beim Einbau der PV (die mit der Wallbox einher ging) mit Überspannungsableitern pimpen lassen, die passten aber noch rein. Auch bei der Installation der Wärmepumpe letztes Jahr musste nichts gemacht werden am Zählerschrank.

Nunja, und was das Verpuffen der Spareffekte angeht: bei aktuellen Spritpreisen spare ich allein mit dem e Fahrzeug schon über 3000Euro im Jahr, dazu kommen 800, die ich weniger für den Betrieb der Wärmepumpe als der Gasheizung vorher zahlen musste und dann kommen da noch die 1500Euro weniger Stromkosten, welche mir die PV letztes Jahr beschert hat. Dieses Jahr bin ich jetzt schon bei 5000kWh Einsparung, da wird also noch einiges dazu kommen bis ende des Jahres. Unterm Strich bezahle ich also 5300Euro weniger pro Jahr an Betriebskosten. Das ist schon mehr als nur ein Urlaub.

#8096377
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Christian B. schrieb:

ist das so? ich musste meinen Zählerschrank nur beim Einbau der PV (die mit der Wallbox einher ging) mit Überspannungsableitern pimpen lassen, die passten aber noch rein. Auch bei der Installation der Wärmepumpe letztes Jahr musste nichts gemacht werden am Zählerschrank.

Wir wissen inzwischen dass du als Stockholm-Syndrom-E-PV-Fanboy Opfer hier ganz ganz spezielle Ansichten hast. Du siehst ja dass er TE sich hier seine Einsparungen ganz selbst ausrechnen konnte. Dem laberst du kein Mittagessen mehr in die Tasche.

Gehst du eigentlich auch von Tür zu Tür und machst Werbung für deine Religion?

Angehängte Dateien:
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#8096385
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Cyblord -. schrieb:

bekommt man für die reine Option der Steuerbarkeit eine Kompensationszahlung (in meinem Fall 150Euro im Jahr)

Jap. Opfer.

Was soll das mit Opfer zu tun haben? Ich habe mit meinem Netzbetreiber einen Vertrag geschlossen, der mir pro Jahr 150 Euro einbringt für die Option, dass er eine Steuerung nachrüstet, mit der er meine WP auf 4,3 kW drosseln darf. Die hat aber nur 3,5kW elektrische Leistung. Er darf also nur die elektr. Zuheizung abschalten, die bei mir eh nicht aktiv ist weil unnötig. Ich bekomme also 1500€ in 10 Jahren für nichts.

Wer für den Anschluss einer Wallbox sich einen neuen Hauptsicherungskasten verkaufen lässt, der ist Opfer von der VDE "Mafia".

#8096388
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Cyblord -. schrieb:

Stockholm-Syndrom-E-PV-Fanboy

Wer keine Argumente hat nimmt Beleidigungen. So kennen wir unseren Cyblord. Aber du darfst gerne 3 oder 4 Euro für dein Super Benzin bezahlen wenn irgendwann fast alle anderen auf E-Autos umgestiegen sind. Du darfst auch gerne 15 oder 20ct für dein Gas zum Heizen bezahlen, wenn ich 30 oder 25 ct für Strom bezahle und mit einer WP mit einem COP von über 3 heize. Im Gegensatz zu dir bekommen andere da kein Geifer um den Mund, die gönnen dir gerne das Festhalten an alte dann teurere Technologie.

#8096389
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Udo S. schrieb:

Wer für den Anschluss einer Wallbox sich einen neuen Hauptsicherungskasten verkaufen lässt, der ist Opfer von der VDE "Mafia".

Absolut korrekt.

Aber letztlich läuft das auf einen viel allgemeineren Fakt raus: Wer im Eigenheim nicht das meiste selbst machen kann wird ausgenommen und verarscht. Grade bei den aktuellen Handwerkerpreisen. D.h. vor allem Elektro + Heizung sollte man zu 95% selbst machen können.

#8096390
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Christian B. schrieb:

bei aktuellen Spritpreisen spare ich allein mit dem e Fahrzeug schon über 3000Euro im Jahr, dazu kommen 800, die ich weniger für den Betrieb der Wärmepumpe als der Gasheizung vorher zahlen musste und dann kommen da noch die 1500Euro weniger Stromkosten, welche mir die PV letztes Jahr beschert hat.

Toll! Wie sieht denn die Rechnung unter Berücksichtigung der erforderlichen Investitionen aus? Vermutlich nicht mehr ganz so rosarot.

#8096393
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Cyblord -. schrieb:

Aber letztlich läuft das auf einen viel allgemeineren Fakt raus: Wer im Eigenheim nicht das meiste selbst machen kann wird ausgenommen und verarscht. Grade bei den aktuellen Handwerkerpreisen. D.h. vor allem Elektro + Heizung sollte man zu 95% selbst machen können.

Das ist nicht ganz richtig. Wenn man die Förderung abgreifen will, ist man an bestimmten Stellen auf den Handwerker angewiesen, selbst wenn man es selbst könnte, weil man schlichtweg für bestimmte Arbeiten eine Berechtigung braucht. Interessant wird es halt wenn etwas passieren sollte und größerer Schaden entsteht, dann ist schnell Ende mit Lustig.

Viel ätzender finde ich da da solche Vorgaben, wie den Energieberater, den man nachweisen muß, wenn man bei der KFW die Förderung beantragt.

#8096399
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Hans schrieb:

Toll! Wie sieht denn die Rechnung unter Berücksichtigung der erforderlichen Investitionen aus? Vermutlich nicht mehr ganz so rosarot.

Nicht viel Anders: Das Auto hab ich angeschafft, als mein Pendlerfahrzeug nicht mehr wirtschaftlich zu reparieren war und das 2. Fahrzeug ebenfalls schon nicht mehr wirtschaftlich war. Gut, normalerweise hätte ich mir keinen Neuwagen geholt, sondern einen Gebrauchten, aber ich wollte nicht nochmal 6 Jahre warten, bis der nächste Pendelwagen schrott ist. Und da seither die Diesel- und Benzinpreise nur nach oben gingen, mit ganz kurzen Entspannungsphasen, sehe ich da keinen Schaden drin. Selbiges gilt für die Wärmepumpe: Wurde angeschafft, als die Gasheizung kaputt ging. Kostete mich 15k Eigenmittel, 7-8k hätte ich für eine neue Gasheizung bezahlen müssen. Ergo: hab ich die Mehrkosten in 10 Jahren wieder rein, wenn die Preise stabil bleiben, wovon sicher nicht auszugehen ist, es wird also schneller gehen. Die einzige, wirkliche Investition war die PV Anlage. Die hätte ich nicht gebraucht.

#8096400
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Hans schrieb:

Viel ätzender finde ich da da solche Vorgaben, wie den Energieberater, den man nachweisen muß, wenn man bei der KFW die Förderung beantragt.

wofür? für die Wärmepumpe? sicher nicht. für Dämmmaßnahmen? Vielleicht. Hatten wir damals, als wir das gemacht haben auch, weil noch unklar war, was wir überhaupt brauchen. Aber das war vor irgendeiner Förderung, also kann ich nicht sagen, ob das Zwingend erforderlich ist. Außerdem kann man viele Einsparpotentiale auch ohne Energieberater und Kredit schon nutzen.

#8096437
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Christian B. schrieb:

Wenn das die einzige Wallbox ist, spielt das wohl keine wirkliche Rolle. Aber spätestens, wenn die Netzstabilität leidet, weil das Netz so schon an der Kotzgrenze arbeitet (weil der dringend nötige Netzausbau halt verpennt wurde, oder weil Leitungen Asbach uralt sind u.s.w.) Könnte man durchaus gravierenden Ärger bekommen.

Wer kommt dann? Der Staatsanwalt? Und krabbelt deine Leitungen ab? Es muss dann im Zweifelsfall erst mal nachweisbar bzw ermittelbar sein dass da überhaupt eine illegale Wallbox installiert ist...

#8096438
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H. H. schrieb:

Es geht mit um die Fernsteuermöglichkeit der Wallbox, die Netzbetreiber wollen die direkt beim Zähler haben. Aber bei einer 11kW Wallbox ist die ja noch keine Pflicht.

Und wovon träumst Du nachts? Bei uns will der VNB für alles ab 4,2kW nach §14a verfahren! Imho gilt das allgemein für alles was nach dem 01. Januar 2024 installiert worden ist.

#8096513
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Zeig doch mal Bilder vom Zählerschrank. In den allermeisten Fällen kann man die geforderten Sachen für den §14a einfach nachrüsten. Mittlerweile haben viele VNB ihre TAB auch angepasst, z.B. erlauben die Sachsen Netze auch das alte TSG Feld anstatt eines APZ Feldes. Oder sogar ein externes APZ in unmittelbarer Nähe. Zwei LAN Kabel, ein Schütz für die Abschaltung und fertig. Das geht vielleicht sogar als nicht "wesentliche" Änderung/Erweiterung der Kundenanlage durch und erfordert daher ziemlich sicher keinen neuen Verteiler.

(Firma: Schweigstill IT) Persönliche Seite #8096538
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Christian B. schrieb:

Hans schrieb: wofür? für die Wärmepumpe? sicher nicht.

An meinem Wohnort (Kronshagen, Schleswig-Holstein) wird ein Gutachten des Energieberaters für jeden förderwürdigen Furz gefordert. Diese Erfahrung machte schon die Eigentümerin der anderen Haushälfte, und als vor wenigen Wochen unser Heizungsbauer zu Besuch war, um ein Angebot für eine WP zu erstellen, wies er auch explizit auf das erforderliche Gutachten hin. Wir unterhielten uns ausführlich über den intellektuellen Bodensatz, den es bei diesen Gutachtern gibt. Unsere Nachbarin hatte mir mal ihr Gutachten gezeigt, und das war kompletter Müll, da weder die Konstruktion des Hauses dazu passte noch die darauf basierenden Berechnungen. Das allermeiste war zwar per starrem Programm vorgegeben, aber bei den Freitexten stellte der Gutachter gnadenlos seine völlige Inkompetenz unter Beweis. Ich hätte das Gutachten nicht bezahlt, sondern ihm um die Ohren gehauen.

Die Gutachter wissen aber auch, dass bei Förderanträgen nur auf das Vorhandensein des Gutachtens geschaut wird, aber nicht auf dessen Inhalt. Daher können sie es sich erlauben, Müll abzuliefern.

#8096544
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Andreas S. schrieb:

Unsere Nachbarin hatte mir mal ihr Gutachten gezeigt, und das war kompletter Müll, da weder die Konstruktion des Hauses dazu passte noch die darauf basierenden Berechnungen. Das allermeiste war zwar per starrem Programm vorgegeben, aber bei den Freitexten stellte der Gutachter gnadenlos seine völlige Inkompetenz unter Beweis.

Im Forum haben wir einen zertifizierten Passivhausberater mit Gesellenbrief Elektriker und Studium, dessen Forenbeiträge auch nicht nach Kompetenz klingen.

Andreas S. schrieb:

Die Gutachter wissen aber auch, dass bei Förderanträgen nur auf das Vorhandensein des Gutachtens geschaut wird, aber nicht auf dessen Inhalt. Daher können sie es sich erlauben, Müll abzuliefern.

Du hast das System durchschaut.

Andreas S. schrieb:

An meinem Wohnort (Kronshagen, Schleswig-Holstein) .. [ .. ] unser Heizungsbauer zu Besuch war, um ein Angebot für eine WP zu erstellen,

Ist doch nicht so dolle weit, gibt es keine polnische Firma, die das für knapp die Hälfte erledigt und damit Förderung uninteressant macht?

Die baut auch gleich Deine Wallbox an, wegen der dieser Thread eröffnet wurde!

#8096547
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Ruddy M. schrieb:

Das kostet 4.700 Euro

Es schreibt dir jemand, der 2016 sein E-Auto gekauft hat.

Damals haben die in Heidelberg noch Druckmaschinen oder Zement hergestellt.

Daher kaufte ich mir den NRGkick von Dinitech, direkt in Österreich bestellt.

Die Gute Nachricht: Gibt es immer noch.

Einfach in CEE stecken und laden. (meine Version kann auch 22 kW, aber einfache 11 kW gibt es auch).

Zuleitung zur 16A CEE Dose sollte 5x 2,5 qmm haben, besser natürlich 4 qmm. Und separate Sicherungen 3x16 A. Keine Abzweig- und Klemmdosen dazwischen, das wäre gut. Ein eigener FI , normaler Typ, Baumarkt 40-60 Euro, gut, warum nicht. Aber nicht zwingend.

Als allererstes aber: Deinen bisherigen Elektriker tauschen. Soll woandes Gold schürfen.

Gruss

: Bearbeitet durch User
#8096572
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Andreas S. schrieb:

Diese Erfahrung machte schon die Eigentümerin der anderen Haushälfte, und als vor wenigen Wochen unser Heizungsbauer zu Besuch war, um ein Angebot für eine WP zu erstellen, wies er auch explizit auf das erforderliche Gutachten hin.

Das ist nicht wirklich glaubhaft! Für die Förderung der Wärmepumpe benötigt man eine Heizlastberechnung. Die kann ein Energbieberater erstellen, aber auch der Heizungsbauer direkt selbst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier ein Bundesland oder gar ein Landkreis exklusive Forderungen für die Förderung durchsetzen kann, da dies eine Bundesförderung ist. Ich hab das selbst letztes Jahr durch, außer dem Heizungsbauer brauchte ich dafür niemanden. Und selbst der hatte es leicht, weil die Heizlastberechnung schon vorlag, die hab ich schon 2010 für den Einbau der Fussbodenheizung erstellt bekommen und konnte sie somit dem Heizungsbauer einfach weitergeben.

#8096575
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Richtig, das darf mittlerweile alles der Heizungsbauer machen. Seit Juni werkelt hier auch die Wärmepumpe statt der Gasheizung. Planung, Auslegung und Heizlastberechnung habe ich gemacht, war auch leicht, denn ich hatte seit dem Einzug eh alle Daten der Gasheizung im 5 min Raster in der Datenbank. Den hydraulischen Abgleich hatte ich damals nach dem Neubau auch selbst gemacht. Der Heizungsbauer hat alles KfW Sachen ausgefüllt und es gab die Förderung. Die Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bein VNB ist allerdings wirklich ein Ding für sich. Die leben in ihrer eigenen Welt, die mit der Realität nix zu tun hat.

#8096578
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Ich frage mich immer, warum in Deutschland alles immer mit so einem Riesengeschiss einhergeht, und warum es einer Förderung mit all diesen Hindernissen bedarf.

In Schweden reisst mal die alte Ölheizung raus, und stellt eine Wärmepumpe in den Keller, die die Wärme aus einer Erdsonde holt. Die WP wird an die alten Heizungen angeschlossen, und gut ist es.

Klar muss man auch dort eine Skizze vom Grundstück einreichen, und den Bohrplatz der Sonde angeben, dass der nicht zu nahe beim Nachbarn liegt, das dauert dann ein paar Tage, und der Stempel ist gesetzt.

Allerdings ist die Geologie in Schweden auch unkritischer. So eine Bohrung der Erdsonde von 140 m Tiefe, und die Installation der Wärmepumpe von Nibe oder IVT kostet ca 15-20.000 €.

Bei uns muss man da erstmal ein geologisches Gutachten machen, was ja ob der Erfahrungen in Staufen nachvollziehbar und OK ist, aber dann der ganze andere behördliche Kladderadatsch.

Die Aktion bei meinem Bekannten in Schweden hätte bei uns wohl eher mindestens 50.000 € gekostet, denn eine WP kostet in Deutschland deutlich mehr, obwohl in Schweden der MwSt-Satz bei 25 % liegt.

Dann das Theater mit dem el. Anschluss. In Schweden gibt es abgelegene Häuser mit Wallbox und Erdwärmepumpe, auch im kalten Norden. Da hängt dann teilweise auch mal ein Heizstab, eine Pelletheizung oder der Kachelofen mit dran. Das ist dort kein Thema, aber bei uns muss das alles immer so totreguliert werden.

#8096591
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Thomas S. schrieb:

Dann das Theater mit dem el. Anschluss. In Schweden gibt es abgelegene Häuser mit Wallbox und Erdwärmepumpe, auch im kalten Norden. Da hängt dann teilweise auch mal ein Heizstab, eine Pelletheizung oder der Kachelofen mit dran. Das ist dort kein Thema, aber bei uns muss das alles immer so totreguliert werden.

Das kann man verteufeln, aber man muss auch sehen, dass der SAIDI Wert in Deutschland bei ca. 11Minuten liegt, in Schweden pendelt er zwischen 30 und 60 Minuten. Insbesondere abgelegenere Gebiete können auch mal ein paar Tage ohne Strom aushalten müssen. Da hab ich lieber die Sicherheit und nehme die Bürokratie dafür in kauf.

#8096616
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Thomas S. schrieb:

In Schweden

Zwar nicht Schweden aber ich konnte mir letztens ein Bild der viel zitierten Wärmepumpenwende in Dänemark machen. In einem großen Haus dort. Also ja, die haben eine Split-Klima mit Heizfunktion im Wohnzimmer. Dann in irgendeinem Abstellschrank einen elektrischen Warmwasserboiler mit kleinem Speicher und in jedem Raum noch einen Elektro-Heizkörper. Kaminofen natürlich Standard.

Da muss ich sagen so ein Flickwerk und dann das meiste halt schlicht per Strom. Das muss man auch wollen. Und man braucht die passenden Strompreise dazu. Technisch sind unsere Zentralheizungen mit WW die es hier in jedem Haus gibt (oder mal gab), schon eine andere Hausnummer und aus meiner Sicht immer noch weit voraus.

: Bearbeitet durch User
#8096628
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So ist es teilweise auch in Schweden, dass da Ölradiatoren an der Wand hängen. Aber viele haben dort Luft-Luft-WPs, Luft-Wasser, oder Erdwärme, wobei LL oder LW ab dem nördlicheren Mittelschweden eher nicht mehr im Winter so effektiv ist. Da wird eher mit Pellets oder mit Holzzentralheizung geheizt, oder eben elektrisch.

Ich schaue mich ja regelmäsig nach Immobilien in Schweden um, und da sehe ich fast immer mindestens einen Kachelofen, da die Häuser oft aus den 30ern stammen. Oft gibt es da auch in den Städten Fernwärme, ebenso wie in Dänemark. Die Skandinavier haben eben Risikostreuung, was Wärme betrifft.

Die haben nie so eine Gasleitungsinfrastruktur aufgebaut, die es bei uns gibt, und Ölzentralheizungen sind auch eher selten.

#8096632
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Andreas S. schrieb:

An meinem Wohnort (Kronshagen, Schleswig-Holstein) wird ein Gutachten des Energieberaters für jeden förderwürdigen Furz gefordert. ...

Genauso wird das in DE gehandhabt. Da müssen immer noch Leute, die eigentlich an der Stelle völlig überflüssig sind, ihr Stück vom Kuchen ab haben. Unsere Politiker sorgen schon mit den gesetzlichen Vorgaben dafür, daß es uns nicht zu gut geht.

Ich erwäge auch die Umstellung auf Wärmepumpe. Auf den Energieberater wurde ich auch vom Installateur hingewiesen. Zudem muß der Elektriker noch einen neuen Zählerschrank setzen, die alte Anlage läuft dann quasi als Unterverteilung. Die Außeneinheit der WP braucht auch noch ein Fundament und es sind auch noch Tiefbauarbeiten für die Leitungsverlegung erforderlich. Am Ende wird eine Summe heraus kommen, wo ich überlegen muß, ob es nicht günstiger ist den alten Gaskessel weiter zu betreiben und falls bei einem Defekt nicht reparapel gegen einen Neuen zu tauschen.

(Firma: Schweigstill IT) Persönliche Seite #8096669
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Manfred P. schrieb:

Ist doch nicht so dolle weit, gibt es keine polnische Firma, die das für knapp die Hälfte erledigt und damit Förderung uninteressant macht?

400 km Luftlinie bis zur polnischen Grenze. Naja.

Die baut auch gleich Deine Wallbox an, wegen der dieser Thread eröffnet wurde!

Ich brauche keine weitere Wallbox. Unsere funktioniert einwandfrei, und bei der Installation habe ich auch schon die Leitungen (5*6 mm², Cat 7) für die zukünftige Wallbox unserer Nachbarin mitverlegt. Hierbei habe ich tatsächlich auf die Förderprämie verzichtet.

Es gibt in unserem Kaff tatsächlich eine Hifi- und Fernsehladen, der sich neuerdings auf die Installation von Wallboxen spezialisiert hat. Dessen Preise sind aber reichlich übertrieben. Bei ihm kosten schon die einfachsten Modelle über 2 kEUR, natürlich zuzüglich Installation. Den Vogel schießt aber unser Energieversorger mit 5 kEUR zzgl. Material, aber inklusive Wallbox ab.

#8096679
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Andreas S. schrieb:

400 km Luftlinie bis zur polnischen Grenze. Naja.

Das sehen die nicht so eng. Die fahren an, erledigen die Arbeit bei dir recht schnell, gut und günstig, und wenn du da noch ein Gästezimmer hast, und Kost und Logis bietest, dann geht das recht günstig. Ansonsten sind eben noch Hotelkosten mit drin. Wie es mit der Garantie/Gewährleistung aussieht, darüber kann ich jedoch nichts sagen.

Ich weiss das nur von einem anderen Gewerk bei meinem Bruder nahe Kulmbach, eine Abspanndecke in mehreren Räumen, und das war wirklich saubere Arbeit, auch etwa 350...400 km bis zur Polnischen Grenze

OP #8096801
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Vielen Dank für die zahlreichen Meinungen. Ich war schon überzeugt eine mobile Wallbox kaufen zu müssen, bis ich gestern mit den Stadtwerken telefoniert habe.

Zunächst einmal ein Bild des Zählerschrankes (Baujahr 1992). Die Garage mit der CEE-Dose liegt genau auf der anderen Seite derselben Mauer. Aus der Abzweidose werden alle Lampen, Steckdosen und der Garagentorantrieb in der Garage mitversorgt.

Ich habe gestern bei den Stadtwerken angerufen und so getan, als ob ich eine "mobile" Ladestation anmelden möchte. Der Mensch wies mich darauf hin, dass ich eine solche Anmeldung nicht als Privatperson durchführen kann. Es müsse ein Elektrikerbetrieb sein.

Dann sagte ich ihm, dass es sich um eine mobile Ladeeinrichtung für die CEE-Dose handelt. Daraufhin fragte er, ob die Dose von einem Elektriker angepasst würde. Ich dürfte nach §14 nicht einfach eine beliebige Dose nehmen. Sie muss angepasst und steuerbar sein (...) Ähnlich wie auch hier angedeutet... Ich soll mich an einen Elektriker wenden.

Das verstehe ich jetzt nicht. Darf man jetzt auch eine echte mobile Ladeeinrichtung, wie die hier empfohlene NRGkick, nicht mehr mit einer bestehenden CEE-Steckdose betreiben?

Eine funktionierende Zählerschrank nur deswegen mit 4700 Euro zu erneuern, ist für mich übertrieben, und momentan nicht machbar. Machen das alle so oder bin ich der einzige Newbie/Opfer, der sich ausnehmen lassen wird?

Die Freude am E-Auto ist mir jedenfalls seit gestern entwicht.

Angehängte Dateien:
#8096809
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Ruddy M. schrieb:

Darf man jetzt auch eine echte mobile Ladeeinrichtung, wie die hier empfohlene NRGkick, nicht mehr mit einer bestehenden CEE-Steckdose betreiben?

Wenn sie maximal 4,2kW zieht, dann ja. Bei mehr, musst du §14a beachten.

Such dir einen anderen Elektriker, der das mit minimalem Aufwand bereit ist zu machen. Wallbox bedeutet aber eigener Stromkreis ohne Abzweig und Steuerbarkeit. In dem Fall ein Schütz, was die hart vom Netz trennt. Platz ist genug im Kasten.

#8096828
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Ruddy M. schrieb:

als ob ich eine "mobile" Ladestation anmelden möchte

Also, ich kapier nicht recht, warum du das "anmelden" willst. Gibt es dann eine Förderung abzugreifen?

11 kW, das ist die Anschlußleistung eines üblichen Herdes mit Backofen. Ich habe noch von niemandem gehört, er hätte den Küchenherd seiner Frau jetzt angemeldet. Oder die Kreissäge, die ist auch "angemeldet", und mein Werkstatt-Heizlüfter 3-phasig?

Lasse deine 16A 3-Phasen Dose von jemanden anschauen und prüfen. NICHT vom bisherigen Elektriker.

Oder notfalls 'ne neue 3x16A setzen direkt nebem dem Zählerkasten.

Dann NRGkick kaufen, anstöpseln und glücklich sein.

Gruss

#8096835
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Klaus F. schrieb:

Dann NRGkick kaufen

Die Volvo Ladewürste sind etwas günstiger ... https://mamoparts.com/volvo-pure-electric-ladekabel-6-m-cee-stecker-rot-fuer-16a-industriesteckdose-mode-2-32324390?c=18784 ... und auch modular (3~ CEE16 rot, 1~ CEE blau, Schuko)

Hersteller ist Delta Electronics https://www.deltaww.com/en-US/index

Soweit ich weiß, müssen 3~ CEE16 rot noch nicht beim Netzbetreiber angemeldet werden 🤔

Viel Spaß beim Strom Verheizen! mfg mf

mfg mf

#8096860
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Ruddy M. schrieb:

Der Heidelberg Home Eco 11 kW ist nicht steuerbar. Der Elektriker möchte ihn mit einem steuerbaren Lasttrennschalter nachrüsten.

laut Anleitung dazu: "Die Wallbox kann optional über externe Schaltelemente (z. B. Schüsselschalter) gesperrt oder freigegeben werden. Dazu muss im Elektronikgehäuse der Stecker (Abb. 6/2) abgezogen und die daran befindliche Drahtbrücke entfernt werden. An die frei werden den Kontakte des Steckers muss dann eine zweipolige Leitung angeschlossen werden, die durch die Kabeleinführung (Abb. 6/3) zum entsprechenden Schaltelement geführt wird." vllt. könnte darüber auch zumindest an/aus Steuerbarkeit realsiert werden, ohne gleich die ganze Wallbox hart ein/aus zu schalten...

Bei mir kam im Zuge von PV ein neuer Zählerschrank rein, der alte wurde einfach zum Unterverteiler degradiert. Wallbox hatte ich schon vor der PV-Anlage (und noch vor dem §14a-Kram). Das APZ-Feld oder wie es heißt ist bislang leer. Das Smart-Meter-Gateway sitzt Huckepack auf der "modernen Messeinrichtung". Steuerbox oder Anschluss Smart-Meter-Gateway an das EMS der PV-Anlage gibt es nicht, d.h. gesteuert wird hier bislang auch nichts durch den Netzbetreiber/Messstellenbetreiber...

#8096891
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Ruddy M. schrieb:

Machen das alle so oder bin ich der einzige Newbie/Opfer, der sich ausnehmen lassen wird?

Das ist bei uns genauso. Es geht um die Steuerbarkeit der Wallbox bzw. WP. Mit anderen Worten, wenn der Versorger meint es könne knapp werden, dann drehen sie Dir schlichtweg den Saft für Wallbox und/oder WP ab. Ist halt DE, einerseits möchte man klimaneutrale Heizung und Mobilität und andererseits gibt es die Infrastruktur nicht her, weil für diesen Mehrverbrauch schlichtweg nicht ausgelegt.

#8096900
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H. H. schrieb:

Und die vom TE gekaufte Wallbox ist ab Werk auf 3x6A eingestellt, also 4,14KVA.

Genauso würde ich das auch machen. Macht etwas mehr Ladeverluste, aber dafür kann man das einfach anstecken und fertig. Und wenn´s doch mal schneller gehen muss, kann man ja immer noch kurzzeitig mal auf 13A hoch gehen, da kräht auch kein Hahn danach. Anmelden hat den einzigen Vorteil, dass man dann eins der 3 Module nutzen kann und (wenn alle mietspielen) Netzentgelte zum Teil erlassen bekommt. Ich bekomme pro Jahr pauschal 180€ zurück (Modul 1, SachsenNetze), da sind die Mehrausgaben für die §14a Erweiterung und Anmeldung nach 3 Jahren wieder rein.

: Bearbeitet durch User
#8097078
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Hans schrieb:

dann drehen sie Dir schlichtweg den Saft für Wallbox und/oder WP ab. Ist halt DE, einerseits möchte man klimaneutrale Heizung und Mobilität und andererseits gibt es die Infrastruktur nicht her, weil für diesen Mehrverbrauch schlichtweg nicht ausgelegt.

das ist, so für sich genommen, populistisches Geschwätz.

Nochmal zur Klarstellung: Falls der Ortsnetzbetreiber eine Drosslung(!) auf 4,2kW für maximal 2h anordnet (und darum geht es), dann muss er einen Ausbauplan vorlegen, wie er solche Engpässe in Zukunft verhindern kann. Und dieser Plan muss relativ kurzfristig umgesetzt werden. Bei Wärmepumpenbesitzern wird man von einer etwaigen Drosselung somit üblicherweise überhaupt nichts merken und wenn man das Auto über Nacht lädt, auch nicht.

Ruddy M. schrieb:

Eine funktionierende Zählerschrank nur deswegen mit 4700 Euro zu erneuern, ist für mich übertrieben, und momentan nicht machbar. Machen das alle so oder bin ich der einzige Newbie/Opfer, der sich ausnehmen lassen wird?

Nunja, dir fehlen die SLS und die Überspannungsableiter, ob man die Nachrüsten kann, kann dir ein entsprechend konzessionierter Elektriker sagen. Wenn es geht, ist es bei Weitem nicht so teuer.

Klaus F. schrieb:

Also, ich kapier nicht recht, warum du das "anmelden" willst. Gibt es dann eine Förderung abzugreifen?

So ist nunmal die Gesetzeslage. Ob es einem gefällt oder nicht. Unabhängig von der Förderung

#8097145
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SLS sind schon als "laienbedienbare Freischalteinrichtung" sinnvoll und werden bei Umbauten daher relativ strikt gefordert. Alte Anlagen können oft nur im HAK freigeschaltet werden oder über NH Trenner, manche sogar noch mit Diazed Sicherungen. Da hat es so manche Unfälle gegeben, auch wegen der anscheinend großen Versuchung da vor dem Zähler Strom zu klauen.

Mit der Verbreitung von PV Anlagen hat sich das Risiko eines "Durchschlages" von der Anlagenseite zum Netz erhöht. Daher nun auch die Forderung nach einem Überspannungsableiter auf der Netzseite, zusätzlich zum Schutz des WR/der Panels durch einen ÜSS auf der PV Seite. Ich hatte gerade erst einen Satz ÜSS auf der DC Seite zerschossen, Gewitterschaden (eigentlich weit weg aber irgendwie....)

#8097207
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Mit ein bissl rum Telefonieren findet sich bestimmt ein Elektriker, der die SLS, den Überspannungsschutz (reicht ja beides auf Hutschiene, Sammelschiene wird nicht da sein) einbaut und die Anlage gleich fit für SVE macht. Kostet vielleicht 600€ Material plus 3h Arbeit. Platz wäre genug, das Feld links unten ist offenbar plombierbar, also kann da der Kram für die Dimmung rein (kommt eh nie, ist aber gefordert, Gründe sind ja oben). Nach Anmeldung hast du die Kosten durch Modul 1 relativ schnell wieder rein. Oder halt einfach mit 6A 3phasig laden und gut. Da kannst du auch einfach einen CEE Stecker an die Wallbox montieren und aus die Maus. Das war ja die eigentliche Frage. Das wird eh meist überschätzt. Kann doch über Nacht nuckeln. Ich lade hier mit 13A um einerseits die Elektronik auf beiden Seiten zu schonen und andererseits um die Verluste gering zu halte. Selbst das geht noch viel zu schnell.

: Bearbeitet durch User
#8097264
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Christian B. schrieb:

das ist, so für sich genommen, populistisches Geschwätz.

Ist es natürlich nicht. Aber wenn man nur durch die rosarote Brille schaut, dann ist das wohl so.

Christian B. schrieb:

Nochmal zur Klarstellung: Falls der Ortsnetzbetreiber eine Drosslung(!) auf 4,2kW für maximal 2h anordnet (und darum geht es), dann muss er einen Ausbauplan vorlegen, wie er solche Engpässe in Zukunft verhindern kann. Und dieser Plan muss relativ kurzfristig umgesetzt werden. Bei Wärmepumpenbesitzern wird man von einer etwaigen Drosselung somit üblicherweise überhaupt nichts merken und wenn man das Auto über Nacht lädt, auch nicht.

Ich habe mich, wegen der beabsichtigten Umrüstung, mit einigen Leuten unterhalten die schon länger Wärmepumpe einsetzen und da gibt es durchaus Leute, den die WP schon mal gedrosselt wurde. Am Netz wurde da gar nix ausgebaut/geändert. Eine Ausbaupflicht der Netze bei Drosselung wird vom §14a EnWG nicht gefordert. Ebensowenig gibt es eine zeitbegrenzte Drosselung. Wie lange die Drosselung auf 4,2kW erfolgt liegt im Ermessen

Ja man hat Anspruch auf eine Entschädigung, allerdings schwankt diese von Anbieter zu Anbieter und kann zwischen 120€ und 200€ betragen Christian R. schrieb im Beitrag #8096900:

Ich bekomme pro Jahr pauschal 180€ zurück (Modul 1, SachsenNetze)

Das kann für Deinen Anbieter so gelten, bei mir sähe das ganz anders aus, da wären es nur 118€ Netto (141€ Brutto). Pauschalisieren kann man da gar nichts. Auch gesetzliche Regelungen können sich ändern zum Positiven als auch zum Negativen, man weis einfach nicht was die Zukunft bringt.

#8097280
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Christian R. schrieb:

Mit ein bissl rum Telefonieren findet sich bestimmt ein Elektriker, der die SLS, den Überspannungsschutz (reicht ja beides auf Hutschiene, Sammelschiene wird nicht da sein) einbaut und die Anlage gleich fit für SVE macht.

Ein Elektriker der beim Netzbetreiber gelistet wird da nicht was hin fummeln, der macht das so wie vom Netzbetreiber gefordert.

#8097400
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Hans schrieb:

Eine Ausbaupflicht der Netze bei Drosselung wird vom §14a EnWG nicht gefordert. Ebensowenig gibt es eine zeitbegrenzte Drosselung. Wie lange die Drosselung auf 4,2kW erfolgt liegt im Ermessen

Das stimmt so nicht:

Es gibt klare zeitliche Grenzen, die sich nach dem technischen Ausbaustand des Netzbetreibers richten:

Der Regelfall (Statische/Präventive Steuerung): Solange der Netzbetreiber den Netzzustand noch nicht datenbasiert in Echtzeit überwachen kann (was derzeit auf fast alle Netze zutrifft), darf die Drosselung auf 4,2 kW maximal 2 Stunden pro Tag betragen. Zudem müssen diese potenziellen Drosselfenster im Voraus transparent auf der Webseite des Netzbetreibers veröffentlicht werden. https://green-planet-energy.de/reduzierte-netzentgelte

Die Ausnahme (Dynamische/Netzorientierte Steuerung): Verfügt der Netzbetreiber über Echtzeitdaten aus der Trafostation und den Kabelverteilern, darf er nur bei einem akuten, messtechnisch nachgewiesenen Engpass drosseln. Auch hier gilt die Vorgabe: Nur so lange wie absolut nötig. Eine dauerhafte Drosselung ("Dauer-Dimmen") als Ersatz für fehlende Netzkapazität ist explizit verboten. https://enyo-energy.de/magazin/14a-enwg-einfach-erklaert

und auch, was den Ausbau angeht: Sobald ein Netzbetreiber an einem Netzknoten eine Drosselung vornimmt – oder dies durch die Netzauslastung absehbar wird –, greifen harte rechtliche Konsequenzen:

Unverzügliche Abhilfepflicht: Der Netzbetreiber muss den Engpass unverzüglich durch Netzausbau oder Netzoptimierung beseitigen. Er darf die Drosselung nicht als Dauerzustand missbrauchen, um Investitionen in die Infrastruktur aufzuschieben.

Berichtspflicht und Transparenz: Jeder Steuerungs-Eingriff muss dokumentiert werden. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, diese Daten zu veröffentlichen. Häufen sich die Drosselungen in einem Bereich, schaut die Bundesnetzagentur sehr genau hin und leitet im Zweifel Verfahren ein.

Anschlussgarantie: Der Netzbetreiber darf den Anschluss einer Wärmepumpe oder Wallbox niemals mit Verweis auf ein "zu schwaches Netz" ablehnen oder verzögern. Er muss Sie sofort anschließen und darf im Gegenzug im absoluten Notfall für maximal 2 Stunden am Tag dimmen, während er parallel das Netz verstärken muss. https://anfragenfluss.de/neuigkeiten/14a-enwg-steuerbare-verbrauchseinrichtungen-installateure

Man darf das nicht damit verwechseln, dass man bestimmte Sperrzeiten bekommt, die mittels Rundsteuerempfänger durchgesetzt werden. Das betrifft aber dann sowieso nur die, die einen spezifischen Wärmepumpentarif haben.

Hans schrieb:

Ich habe mich, wegen der beabsichtigten Umrüstung, mit einigen Leuten unterhalten die schon länger Wärmepumpe einsetzen und da gibt es durchaus Leute, den die WP schon mal gedrosselt wurde

Das ist halt der Unterschied zwischen: Mit einigen Unterhalten und tatsächlich die Rechtslage mal zu recherchieren. Menschen erzählen vielmals Unsinn, insbesondere, wenn Sie keine Fachleute auf dem Gebiet sind. Dazu kommt, dass bei den allermeisten EFH vermutlich nur der elektrische Heizstab gedrosselt wird, zumindest, wenn es eine halbwegs moderne Anlage ist. Das dürften die allermeisten nichtmal bemerken.

: Bearbeitet durch User
#8097404
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Hans schrieb:

Christian R. schrieb:

Mit ein bissl rum Telefonieren findet sich bestimmt ein Elektriker, der die SLS, den Überspannungsschutz (reicht ja beides auf Hutschiene, Sammelschiene wird nicht da sein) einbaut und die Anlage gleich fit für SVE macht.

Ein Elektriker der beim Netzbetreiber gelistet wird da nicht was hin fummeln, der macht das so wie vom Netzbetreiber gefordert.

Es ging mir nicht um Pfusch sondern um die Forderungen pragmatisch mit minimalem Einsatz zu erfüllen.

#8097411
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Christian B. schrieb:

Mit einigen Unterhalten und tatsächlich die Rechtslage mal zu recherchieren.

Und Äpfel umd Birnen auseinander halten können sollte man auch.

Es gibt seit Urzeiten Wärmepumpentarife/-anschlüsse, die von vornherein vertraglich pro Tag x Stunden abgeschaltet werden dürfen. Das hat mit 14a nix zu tun. Und ja, da wird dann auch vertragsgemäß schon mal abgeschaltet.

Das in D wirklich mal irgendwann irgendwo eine WP nach14a gedrosselt wurde, halte ich auch für fraglich.

Oliver

#8097416
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Hans schrieb:

Ist es natürlich nicht. Aber wenn man nur durch die rosarote Brille schaut, dann ist das wohl so.

Natürlich ist es Blödsinn durch die blaue Brille, den du hier schreibst.

Hans schrieb:

Ebensowenig gibt es eine zeitbegrenzte Drosselung. Wie lange die Drosselung auf 4,2kW erfolgt liegt im Ermessen

Ach, dann kannst du dazu ja bestimmt den entsprechenden Passus im 14a zitieren. Ansonsten schreibst du hier Fake News.

: Bearbeitet durch User
(Firma: Autotronic) #8097655
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Ruddy M. schrieb:

Da wir in der Garage ohnehin eine CEE-Steckdose haben, möchte ich die stationäre Wallbox einfach mit einem CEE-Stecker versehen und als mobile Wallbox betreiben.

Ja, schraub dir einfach einen roten dreiphasigen 11kW CEE-Stecker (3x16A) an deine mobile Ladebox und stelle den Strom intern fix auf 3x6 Ampere Ladestrom ein (Pulsweite auf Klemme CP = 10%). Das entspricht 4,2kW Ladeleistung und reicht beim Laden über Nacht in den meisten Fällen aus (10 Stunden mal 4,2kW = etwas weniger als 40kWh, wegen Ladewirkungsgrad).

Dadurch entfällt die komplette lästige ferngesteuerte Regelbarkeit von den EVUs oder den Netzbetreibern und es entfällt sowohl die Anmeldepflicht als auch die Genehmigungspflicht.

Merkmale einer mobilen Ladebox sind das auf 30cm gekürzte Eingangskabel und ein fest montierter Handgriff oder Trageriemen. Damit bist du dann VDE-technisch voll im grünen Bereich.

Ein 6mA DC RCD ist ja sowieso schon in deiner Ladebox enthalten.

OP #8097869
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Nach viel Lesen, zahlreichen Telefonaten und Umfragen habe ich nun die endgültige Antwort erhalten. Daher hier mein Fazit für zukünftige E-Auto-Käufer.

Ich hatte eine lange Beratung mit einem anderen Elektriker (ehemaliger Schulfreund meiner Frau), der mir ein etwas günstigeres Angebot (s.Foto) gemacht hat, mir aber vor allem die Situation haargenau erklärt hat. Nachfolgend die Zusammenfassung:

Das Hinzufügen oder Bezogen werden von mehr als 4,2 kW aus dem öffentlichen Stromnetz ist seit dem 01.01.2024 ohne Anmeldung und ausdrückliche Zustimmung des Netzbetreibers nach § 14a EnWG untersagt und illegal. Installationen vor dem 01.01.2024 genießen vollen Bestandsschutz. Alle Anpassungen oder neue Installationen ab dem 01.01.2024 unterliegen verpflichtend § 14a EnWG.

Die Idee mit dem CEE-Stecker oder die manuelle Begrenzung des Ladestroms ist somit seit dem 01.01.2024 illegal und unverhandelbar. Für den Netzbetreiber ist nicht entscheidend, wie die Wallbox im Alltag betrieben wird, sondern die technische Nennleistung laut Hersteller. Es wird auch nicht zwischen mobilen und stationären Wallboxen unterschieden. Selbst wenn ich eine mobile Wallbox, wie den NRGkick oder den go-e Charger gekauft hätte, müsste die Hausinstallation gemäß § 14a EnWG nachgerüstet werden.

Bei der Anmeldung fragt das Stadtwerk ganz genau nach Hersteller, Modellnummer etc., die dann im Profil der Straße vermerkt werden. Es gibt bereits Straßen bei uns, für die keine neuen Installationen/Anmeldungen angenommen werden. Die Anwohner müssen warten, bis das Netz der Straße ausgebaut wird. Die Stadtwerke kommen dem rasanten Anstieg nicht hinterher...

Er rät dringend davon ab zu tricksen, da er selbst (der neue Elektriker) im Auftrag der Stadtwerke den ordnungsgemäßen Zustand bereits bei Kunden einfordern musste. Die neuen Smartmeter merken sich Verbrauchsprofile, die vom Netzbetreiber sporadisch ausgelesen und verglichen werden. Illegales Laden (Nicht-Anmeldung, mehrere KW über Stunden) fliegt dann auf.

Es bleibt nur die Option, die Hausinstallation nach § 14a EnWG nachzurüsten oder an einer öffentlichen Ladestation zu laden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten Autostromvertrag abzuschließen. Das Stadtwerk würde dann eine separate Energielieferung mit eigener Technik, eigenem Zählerschrank und eigener Ladebox zur Miete installieren. Man bezahlt dann monatlich die Miete, die Grundgebühr und die geladenen Kilowattstunden.

Na dann, liebe Neulinge: Macht nicht denselben Fehler wie ich. Informiert Euch sehr gut bevor ihr euch in das Abenteuer EMobilität stürzt!

Angehängte Dateien:
#8097877
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Oliver S. schrieb:

Ruddy M. schrieb:

Das Hinzufügen oder Bezogen werden von mehr als 4,2 kW aus dem öffentlichen Stromnetz ist seit dem 01.01.2024 ohne Anmeldung und ausdrückliche Zustimmung des Netzbetreibers nach § 14a EnWG untersagt und illegal.

Das ist falsch, sowohl für Wallboxen als auch generell.

Sehe ich auch so. Meines Wissens gilt: Über 4,2 bis 11 kW ist das zwar anmeldepflichtig aber nicht genehmigungspflichtig! Nur Verbraucher >11kW sind genehmigungspflichtig.

Wie das bei "mobilen Wallboxen" aussieht, scheint etwas eine Grauzone zu sein. bei manchen Stadtwerken steht dann der sinnige Satz: "Eine mobile Wallbox darf erst installiert werden wenn sie angemeldet wurde". Was natürlich schwachsinnig ist, denn etwas mobiles wird nicht installiert, sondern nur eingesteckt. Bei einem anderen Stadtwerk fand ich dann die Formuliertung: "Kann man etwas einfach einstecken, muss er nicht gemeldet werden". Das würde aber im Umkehrschluss bedeuten, eine mobile Box muss ich auch für 11kW nicht melden.

Wie so oft in Deutschland triumphiert mal wieder der Amtsschimmel und die Bürokraten über den gesunden Menschenverstand. Menschen sollen tausende von Euros ausgeben, nur dass die Stadtwerke vielleicht in 5 bis 10 Jahren dann Verbraucher sanft abregeln können.

#8097880
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Christian B. schrieb:

Der Regelfall (Statische/Präventive Steuerung): Solange der Netzbetreiber den Netzzustand noch nicht datenbasiert in Echtzeit überwachen kann (was derzeit auf fast alle Netze zutrifft), darf die Drosselung auf 4,2 kW maximal 2 Stunden pro Tag betragen. Zudem müssen diese potenziellen Drosselfenster im Voraus transparent auf der Webseite des Netzbetreibers veröffentlicht werden. https://green-planet-energy.de/reduzierte-netzentgelte

So wie Du schreibst hättest Du es gerne. Aber es ist nicht so und auch auf der von Dir verlinkten Seite wird es anders beschrieben. Zitat von https://green-planet-energy.de/reduzierte-netzentgelte: "Nur geringe Drosselung möglich Der Netzbetreiber darf die Geräteleistung temporär auf minimal 4,2 kW limitieren. Damit könnt ihr Wärmepumpe, Wallbox und Co. weiter nutzen und werdet kaum etwas von einer Drosselung mitkriegen, die darüber hinaus ohnehin sehr unwahrscheinlich ist."

Richtig ist in Deiner Aussage, daß auf minimal 4,2kW gedrosselt werden darf. Von einer konkreten zeitlichen Begrenzung steht da gar nix. Der Begriff "temporär" ist variabel - 4 Stunden sind auch noch temporär und auf einen längeren Zeitraum betrachtet ist sogar 1 Tag temporär. Vorankündigen muß der Netzbetreiber dies auch nicht - steht auch nicht im verlinkten Artikel. Zudem wird so eine Vorankündigung auch schwer umsetzbar sein, da man die Netzbelastung nicht exakt vorhersagen kann. Wenn eine Vorankündigung überhaupt möglich, dann wäre dies auch nur ein sehr sehr kleines Zeitfenster zum reagieren.

Auch in den anderen beiden Links Deines Posts steht nichts von einer zeitlichen Begrenzung der Drosselung. Wenn überhaupt eine zeitliche Aussage gemacht wird, dann steht dort: "nur so lange wie erforderlich". Auch dies ist ein dehnbarer Bergriff und reicht von wenigen Minuten bis zu vielen Stunden.

Von einer Dokumentatioinspflicht des Netzbetreibers steht in keinem der verlinkten Artikel etwas. Natürlich wird es Netzbetreiber dokumentieren, schon aus Eigeninteresse, aber er muß es nicht dem Christian B. auf die Nase binden.

Christian B. schrieb:

Das ist halt der Unterschied zwischen: Mit einigen Unterhalten und tatsächlich die Rechtslage mal zu recherchieren.

Die Rechtslage ist das eine, die Praxis das Andere. Erst beides zusammen gibt ein vollständiges Bild.

Christian B. schrieb:

Menschen erzählen vielmals Unsinn

In den Spiegel geschaut?

Christian B. schrieb:

Dazu kommt, dass bei den allermeisten EFH vermutlich nur der elektrische Heizstab gedrosselt wird, zumindest, wenn es eine halbwegs moderne Anlage ist. Das dürften die allermeisten nichtmal bemerken.

Alles nur Vermutung Deinerseits.

Nimm die (rosa) Brille ab, damit Du klarer gucken kannst.

#8097881
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Ruddy M. schrieb:

Das Hinzufügen oder Bezogen werden von mehr als 4,2 kW aus dem öffentlichen Stromnetz ist seit dem 01.01.2024 ohne Anmeldung und ausdrückliche Zustimmung des Netzbetreibers nach § 14a EnWG untersagt und illegal. Installationen vor dem 01.01.2024 genießen vollen Bestandsschutz. Alle Anpassungen oder neue Installationen ab dem 01.01.2024 unterliegen verpflichtend § 14a EnWG.

Stimmt so halb: denn bis 11kW benötigt es nur die Anmeldung, nicht aber die Zustimmung. Und wenn die Stadtwerke in einer Straße einen Kapazitätsengpass ausmachen, dann müssen sie den beseitigen oder schnellstens die Technik zur Bedarfsgerechten Abregelung nach $14A installieren, was aber dann am Ende nur heist, dass man dennoch ausbauen muss.

Viel wichtiger ist doch die Frage: Kann der Elektriker deinen Zählerschank normkonform mit SLS und Überspannungsableitern nachrüsten oder kann / will er es auch nicht? Das ist dein einziges Problem. Wenn er das kann, soll er halt die Wallbox gleich noch mit anschließen und die Anmeldung beim Ortsnetzbetreiber machen, fertig.

#8097889
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Udo S. schrieb:

Hans schrieb:

Ebensowenig gibt es eine zeitbegrenzte Drosselung. Wie lange die Drosselung auf 4,2kW erfolgt liegt im Ermessen

Ach, dann kannst du dazu ja bestimmt den entsprechenden Passus im 14a zitieren. Ansonsten schreibst du hier Fake News.

Nee kann ich nicht zitieren und auch der Christian kann es nicht, sonst hätte er das bestimmt schon längst getan.

Ich habe das hier https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/Beschluss/BK6-22-300_Beschluss_Anlage1.pdf?__blob=publicationFile&v=1 gefunden.

Aber auch da steht nichts von einer konkreten zeitlichen Beschränkung. Dort steht im Absatz 4.3: "Die Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezuges erfolgt im notwendigen Umfang im Sinne von Ziffer 4.1., solange sie nach Intensität und zeitlicher Dauer und unter diskriminierungsfreier Heranziehung aller im betreffenden Netzbereich angeschlossenen teilnahmeverpflichteten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen erforderlich ist, ..." Auch kein konkreter Zeitraum, der wäre in diesenm Zusammenhang auch Blödsinn.

Es wird auch nicht gefordert daß der Netzbetreiber nach einer Drosselungsmaßnahme, sofort sein Netz ausbauen muß. Er ist nach Drosselungsmaßnahmen lediglich verpflichtet dies bei bei zukünftigen Ausbauplanungen zu berücksichtigen.

#8097936
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Ruddy M. schrieb:

Es bleibt nur die Option, die Hausinstallation nach § 14a EnWG nachzurüsten oder an einer öffentlichen Ladestation zu laden

Es bleibt immer noch die 3. Option, nämlich Laden mit <= 4,2kW. Entweder völlig konform mit einem Ladeziegel, der gar nicht mehr kann (z.B. ein einphasiger mit blauem CEE dran, hast dann halt 3,7kW), oder halt mit einer dauerhaft gedrosselten 11kW Ladeeinrichtung, was dann nicht so völlig gesetzestreu ist, aber im Ergebnis das gleiche. Da du nun das Ding schon hast, aber auch nicht verkauft bekommst, könntest du das machen.

Ruddy M. schrieb:

Na dann, liebe Neulinge: Macht nicht denselben Fehler wie ich. Informiert Euch sehr gut bevor ihr euch in das Abenteuer EMobilität stürzt!

Die allermeisten informieren sich, bevor sie eine Wallbox kaufen, oder betrieben sie in der Grauzone. Wer sich nicht informiert und eine stationäre Wallbox kauft, ist halt selbst Schuld. Das ist wie überall und war schon immer so. Wenn man sich nicht informiert, wird man entweder beschissen oder kriegt was unpassendes.

Und E-Mobilität ist längst kein Abenteuer mehr. Eher sind die Netzbetreiber auf einem anderen Stern, denn den Beamten da geht´s nur um die Dividende, und sie versuchen, wo immer es geht, den Fortschritt zu behindern (PV, Wallbox, Wärmepumpe...)

#8098045
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Hans schrieb:

So wie Du schreibst hättest Du es gerne. Aber es ist nicht so und auch auf der von Dir verlinkten Seite wird es anders beschrieben.

gut, ich hab nochmal recherchiert und zwar im offiziellen Beschlussdokument zum §14A: https://www.bfw-newsroom.de/wp-content/uploads/2026/08/260831_Beschluss_Bundesnetzagentur.pdf Seite 67, 2. Absatz. Da steht, dass die Drosselung auf 2h täglich begrenzt ist.

die Ausbaupflicht kommt in dem Dokument übrigens auch vor: S.45, letzter Abschnitt.

Es ist also durchaus so, wie ich es sagte, nicht, wie du dir das so denkst.

übrigens steht auch auf Seite 67, dass der Netzbetreiber 24Monate Zeit hat für den Netzausbau. die Zeit läuft, wenn er das erste mal die Drosselung (die dort Einsenkung genannt wird) anwendet. Damit ist das Ominöse: "kurzfristig" nun auch direkt geklärt.

: Bearbeitet durch User
(Firma: Hobbytheoretiker) #8098100
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Christian R. schrieb:

Die allermeisten informieren sich, bevor sie eine Wallbox kaufen,

Das setzt lesen können voraus. Wenn nach der PISA Studie 1/3 nicht mehr lesen kann, die Hälfte es wieder verlernt, dann sind wir bei 2/3 die vorher nicht sich mangels lesen können, nicht vorher informieren können. Diese Ausrede kann aber niemand mehr wirklich ziehen, weil die KI kann vorlesen. :o)

#8098249
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Klaus F. schrieb:

Ohne jetzt zu politisch zu werden steht fest: Niemand braucht sich zu wundern daß nichts vorangeht, wir werden von verbeamteten Sesselfurzern zu Tode reguliert.

ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen: So funktioniert unsere Demokratie nunmal! Da gibt es unterschiedliche Interessen, die es gilt, möglichst so unter einen Hut zu bekommen, dass man möglichst viele erwischt. Wenn du schonmal an solchen Beschlüssen, oder besser, den Vorlagen dazu mitgearbeitet hättest, wüsstest du, dass diese in kleinen Ausschnitten von, darauf spezialisierten, kleinen Arbeitsgruppen erarbeitet werden. Wenn das fertig ist, wird es mit einem größeren Kreis überarbeitet. Ja, das dauert lange, es wird auch nie alle Interessen zu 100% decken. Das ist so. Aber so ist der Weg. Ich hab selbst schon an Beschlussvorlagen mitgearbeitet, das ist mühselig und Zeitaufwändig.

#8098291
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Hans schrieb:

Christian B. schrieb:

Wenn du schonmal an solchen Beschlüssen, oder besser, den Vorlagen dazu mitgearbeitet hättest, wüsstest du, dass diese in kleinen Ausschnitten von, darauf spezialisierten, kleinen Arbeitsgruppen erarbeitet werden.

Du bist ja, wie der Schwabe sagen würde, ein richtiges Gscheidle - kannst alles, weist alles.

Für den hätten wir Schwaben ein paar ganz andere Worte...

#8098329
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Christian B. schrieb:

unsere Demokratie

Ja, sowas kommt raus, wenn die Experten sich über Physik und Mathematik hermachen.

Nur: Es fehlt jetzt der §14B , welcher den Herd / Backofen der Hausfrau reguliert. Ab 2027 wird die Anmeldepflicht für neue Herde eingeführt.

§14C regelt dann kurz darauf meine Kreissäge mit dem 5,5 kW 3P Motor. Hoffentlich kommt die Leitungsreduzierung nicht mittendrin beim 35cm Eichenstamm. Eine 10-sekündige Voransage wäre erforderlich, ein Eichenstammdurchsägevorwarngerät.

Dann hätte ich noch den Brotkneter in der Küche, der hat auch 3P Anschluss, italienisches Fabrikat. Anschlußleistung 0,75 kW. Passt für §14D.

Achja, das grosse Schweißgerät, auch 3P. Ca. 1,5 kW , ein Fall für §14E.

Ok, die Flex 2,2 kW und anderes Kleinzeugs, zwar nur 1P, aber sicher ist da auch schon ein §14x oder gar §15 in Vorbereitung.

Ab 2030 darf man nachts nur noch mit Taschenlampe zum Klo, hat doch die dortige Lampe auch 0,025kW. Das läppert sich, stell dir die 1-5 Millionen Leute vor, die jede Nacht unangemeldet auf Klo rennen.

Es gibt also viel zu tun für die Experten.

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#8098350
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Hans schrieb:

Du bist ja, wie der Schwabe sagen würde, ein richtiges Gscheidle - kannst alles, weist alles.

Ich bin offensichtlich nur besser informiert als du. Das ist aber nicht mein Problem, sondern Deins.

Dafür rede ich nicht bei Themen mit, von denen ich keine Ahnung habe. Ist ein überholtes Konzept, ich weiß, aber ich halte mich halt noch dran. Und ich bin durchaus in der Lage, einzusehen, wenn ich falsch lag. Andere beharren halt auf ihrer Meinung, selbst wenn sie eindeutig mit Fakten widerlegt wurde.

Klaus F. schrieb:

Ja, sowas kommt raus, wenn die Experten sich über Physik und Mathematik hermachen.

Naja, offensichtlich sind die Experten durchaus in der Lage zu differenzieren, zwischen einem Herd und einer Kreissäge, die vielleicht mal 2h am Tag in Betrieb sind und diese Zeit auch nicht konstant mit maximalem Strom betrieben werden und einer Wallbox, wo es schnell auch mal 5h a 11kW werden können oder gar einer Wärmepumpe, die im Winter idealerweise komplett durchläuft.

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#8098441
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Christian B. schrieb:

Naja, offensichtlich sind die Experten durchaus in der Lage zu differenzieren, zwischen einem Herd und einer Kreissäge, die vielleicht mal 2h am Tag in Betrieb sind und diese Zeit auch nicht konstant mit maximalem Strom betrieben werden und einer Wallbox, wo es schnell auch mal 5h a 11kW werden können oder gar einer Wärmepumpe, die im Winter idealerweise komplett durchläuft.

Zumal ein Herd mit 11 kW nur dann diese Leistung zieht, wenn man alle Platten und den Backofen gleichzeitig einschaltet. Danach wird es durch die Taktung der Platten, und des Backofens verteilt. Daher unterliegen Herde nicht dem §14, auch nicht die Nachtspeicheröfen, und da kommen schnell mal 11 kW und mehr zusammen, aber da ist auch die Infrastruktur vorhanden.

Früher wurden die in Hochhäusern verbaut, und da steht ein entsprechender Trafo vor dem Haus. Abgesehen davon, solche Heizungen heute noch zu verbauen, was Wahnsinn wäre, würde das aber wohl nicht mehr genehmigt werden.

Durchlauferhitzer werden auch nur selten genutzt, da gibt es aber schon lange eine Einschränkung, dass nur noch elektronisch gesteuerte zugelassen sind.

#8098500
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Thomas S. schrieb:

Abgesehen davon, solche Heizungen heute noch zu verbauen, was Wahnsinn wäre, würde das aber wohl nicht mehr genehmigt werden.

Naja, die erleben gerade eine art revival in form von IR Heizungen. Ja, ist natürlich nicht direkt vergleichbar, aber am Ende eben doch: Man macht aus 1 kWh Strom 1kWh Wärme, nur gerichteter und direkter. Zum Heizen einer Wohnung, insbesondere im Altbau, meist denkbar ungeeignet, wird dennoch verbaut weil es in der Anschaffung ja billig ist.

Armin X. schrieb:

Und wie macht diese Vorgabe das Heizen oder Laden eines E-Autos besser? Bzw welche Vorteile, außer ein wenig mehr Vollkasko habe ich dadurch?

Die werden in den aktuellen Technischen AnschlussBedingungen der Netzbetreiber gefordert. Solange man an der bestehenden Anlage nichts ändert, gibt es keine Nachrüstpflicht. Will man sie aber Erweitern (eben durch eine Wallbox, z.B.) muss das vorhanden sein und der aktuellen TAB entsprechen. Ob man es nachrüsten kann oder nicht, ist den TAB egal. In dem gezeigten Schrank würde ich da aber von ausgehen, dass das möglich ist und man somit für einen Bruchteil der Kosten hinkommt.

#8098528
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Ralf X. schrieb:

Thomas S. schrieb:

Durchlauferhitzer werden auch nur selten genutzt, da gibt es aber schon lange eine Einschränkung, dass nur noch elektronisch gesteuerte zugelassen sind.

Welches Land soll das sein?

Deutschland. Mit seltener Nutzung meine ich zeitliche Nutzung, nicht die vorhandene Häufigkeit der Geräte. Habe ich ein wenig unglücklich formuliert.

#8098587
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Christian B. schrieb:

In dem gezeigten Schrank würde ich da aber von ausgehen, dass das möglich ist und man somit für einen Bruchteil der Kosten hinkommt.

Würde, hätte, könnte - alles Konjunktiv. Der Elektriker wird sich hüten den Schrank aufzupimpen, weil das ein viel zu großer Eingriff in die bestehende Anlage wäre. Er müßte dann die ganze Anlage auf den aktuellen Stand bringen. Wäre bei mir ähnlich. Der Elektriker ist gerade raus und hat mir folgenden Vorschlag gemacht: Komplett neuer Zählerschrank gemäß TAB in der Nähe des HA. Das Kabel vom HA zur alten Anlage wird vom HA getrennt und die alte Anlage quasi als UV im neuen Zählerschrank mit Vorsicherung angeklemmt. Am Ende sind das ca. 5T€. Mag sein das das für Dich Peanuts sind, für mich ist das viel Geld.

Am Ende, mit allen erforderlichen Investitionen, kommt (bei mir) für den ganzen Kram ein Preis raus der fast das Doppelte der förderfähigen Summe beträgt. Nach Abzug der Mindestförderung von 46% bleibt da immer noch ein ordentlicher Batzen übrig. Dieser Rest auf 10 Jahre umgelegt bedeutet, das ich jedes Jahr 3000-3500€ durch diese Maßnahme einsparen müßte, damit wenigstens ein Nullsummenspiel heraus kommt. Diese Einsparung ist wohl nicht zu erreichen. Ob das unter diesen Bedingungen sinnvoll ist, muß ich mir noch sehr genau überlegen.

#8098598
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Hans schrieb:

Würde, hätte, könnte - alles Konjunktiv. Der Elektriker wird sich hüten den Schrank aufzupimpen, weil das ein viel zu großer Eingriff in die bestehende Anlage wäre. Er müßte dann die ganze Anlage auf den aktuellen Stand bringen.

Das kommt immer auf den Bestand und den Elektriker an. Bei meinem Schrank (installiert Mitte der 90ger) hat er den Hauptschalter vor dem Zähler und die Neozed hinter dem Zähler durch einen SLS ersetzt und einen Kombiableiter Typ 1,2,3 nachgerüstet.

#8098600
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Hans schrieb:

Am Ende sind das ca. 5T€. Mag sein das das für Dich Peanuts sind, für mich ist das viel Geld.

wäre für mich auch viel Geld. Da würde ich mir dann tatsächlich noch eine zweite Meinung einholen, oder eine Dritte.

Hans schrieb:

Am Ende, mit allen erforderlichen Investitionen, kommt (bei mir) für den ganzen Kram ein Preis raus der fast das Doppelte der förderfähigen Summe beträgt. Nach Abzug der Mindestförderung von 46% bleibt da immer noch ein ordentlicher Batzen übrig. Dieser Rest auf 10 Jahre umgelegt bedeutet, das ich jedes Jahr 3000-3500€ durch diese Maßnahme einsparen müßte, damit wenigstens ein Nullsummenspiel heraus kommt.

also 30-35000Euro halte ich für etwas sehr hoch gegriffen für die Installation einer einfachen Wallbox und wenn man die Förderung noch mit drauf rechnet, ist man ja sogar schon bei 65k. Wenn ich allerdings so große Maßnahmen vorhabe, könnte es tatsächlich sein, dass der Schrank an sich schon nicht mehr ausgereicht hätte. Aber das bedeutet auch: du willst deutlich mehr als eine Wallbox installieren oder die Wallbox ist 10km vom Hausanschluss entfernt. Oder: da soll noch viel mehr gemacht werden, sowas wie eine Wärmepumpe und eine PV Anlage samt Wallbox in etwa. Das käme dann vom Preis her schon eher hin. Ob sich das rechnet, muss man halt sehen. Ich hab das nicht auf einmal gemacht: zuerst kam das E Fahrzeug, ein Jahr später dann die PV Anlage (9,6kWp + 9,6kWh Speicher und 11kW Wallbox) dank KfW442 Programm, was den Ausschlag gab (und Rücklagen meinerseits). Wieder ein Jahr später ist dann die Heizung ausgestiegen, sodass eine Wärmepumpe Einzug hielt. Dieses Jahr nun kam noch die Erweiterung der PV auf dem Garagendach dazu: Kostenpunkt 3500Euro bisher für 9,3kWp samt Unterkonstruktion und Wechselrichter. Weil das Garagendach hätte eh neu gemacht werden müssen. Da aber allein das notwendige Trapezblech schon 2500Euro gekostet hätte, hab ich nochmal 1000 draufgelegt, eine EPDM Folie mit 1mm Dicke auf das bestehende Dach gelegt, ordentlich an den Seiten befestigt und dicht verklebt und dann die UK montiert.

SLS hatte ich schon im Zählerschrank, nur die Überspannungsableiter mussten neu installiert werden zusammen mit der PV Anlage. Sowohl die PV als auch die Wärmepumpe haben eigene UV bekommen, die Wärmepumpe eine einreihige, die PV Anlage eine dreireihige, was gut war, da so die dritte Reihe noch frei war für den Anschluss meiner Garagendachanlage.

Wenn ich jetzt mal die Kosten zusammenzähle: die PV auf dem Hausdach hat mich 23k-8500 gekostet, die Wärmepumpe 15k Eigenmittel und die Dach PV, wie gesagt, 3500. Aktuell spare ich mit dem Setup ca 4000Euro im Jahr ein. Theoretisch sogar noch mehr, aber das kann ich noch nicht genau sagen, wieviel genau. Ich fahre aber auch viel mit ca 35000km. Das ist der Haupttreiber. Allein die Stromkosten vs Diesel sorgen derzeit für ca 3k Einsparung.

#8098604
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Hans schrieb:

Das Kabel vom HA zur alten Anlage wird vom HA getrennt und die alte Anlage quasi als UV im neuen Zählerschrank mit Vorsicherung angeklemmt. Am Ende sind das ca. 5T€

Bei mir wurde wie oben erwähnt das gleiche (im Zuge von PV) gemacht und ich habe dafür vielleicht 1/3 von deinen 5.000€ bezahlt. Aber ich kann natürlich nicht sagen, was da bei dir dann alles rein gerechnet ist. Je nachdem könnte sich aber ggf. lohnen weitere Angebote einzuholen...

#8098624
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Bernd H. schrieb:

Bei mir wurde wie oben erwähnt das gleiche (im Zuge von PV) gemacht und ich habe dafür vielleicht 1/3 von deinen 5.000€ bezahlt.

Die Frage ist halt wann das bei Dir war.

Lt. Recherche liegen die Kosten für so etwas bei 1500-4000€. Es kommt halt auf den Umfang der konkret anfallenden Arbeiten an. Er hat die Kosten vorab auf ca. 4000€ geschätzt, auf das konkrete Angebot warte ich noch. Allerdings habe ich bei diversen Umbaumaßnahmen gelernt, das am Ende immer noch was drauf kommt. Das ist ein Altbau (Grundsubstanz fast 100 Jahre alt) und da weis man nie 100%ig was kommt. Meistens tun sich da noch Baustellen auf mit denen man nicht gerechnet hat. Man tut also gut daran gleich von Anfang an mehr einzuplanen - das schützt vor bösen Überraschungen.

#8098625
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Hans schrieb:

Wenn Du den Thread aufmerksam gelesen hättest, da wüßtest Du das ich von einer WP spreche.

ok, dann hab ich das wohl verwechselt.

Wärmepumpe ist halt so eine Sache, da sind derzeit viele Glücksritter unterwegs. Meine Gasheizung ging letzten März kaputt, wobei sie das schon im Dezember 23 ankündigte. Ich hatte also genug Zeit, mich umzusehen. Förderbedingungen: maximal 35%, weil die Gasheizung erst 15 Jahre alt war. Von 8 Angeboten, die ich eingeholt habe, waren 6 im Bereich zwischen 28 und 32k. 1 war bei 20k, und einer bei 23k. Bevor ich den letzten bekommen habe, war ich schon soweit, das komplett in Eigenregie zu machen.

Fakt ist folgendes: Für die Anlage, wie sie bei mir im Keller und Garten verbaut ist, hätte ich bei Heizungsdiscount24 frei Bordsteinkante ca. 11000Euro bezahlen müssen. All inkl. Da die Förderung aber bis 30k geht, orientieren sich viele Firmen daran und rechnen das dann passend. Man muss halt hier wirklich aufpassen und bei mir war das relativ einfach, da wir schon eine sehr moderne Heizungsanlage haben, deren thermischen Abgleich ich selbst gemacht habe und das auch von Anfang an so kommuniziert habe.

Ich kann dir daher nur raten, noch mehr Angebote einzuholen, wobei das mit dem geplanten Auslaufen der Förderung sicher nicht einfacher wird. Es ist halt gerade eine ziemlich doofe Zeit dafür. Sollte die Förderung wegfallen, werden sich auch die Preise kurze Zeit später wieder normalisieren, nur muss man diese Zeit halt auch haben. Ich hatte sie nicht und ohne Heizung zu leben ist halt absolut keine Option, auch im März schon nicht. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen.

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