Am Mittwoch sagte Christoph Grabenwarter, Vizepräsident des
Verfassungsgerichtshofs: "Die verdeckte Erfassung und Identifizierung
von Lenkern, die Verarbeitung von Daten aus Section-Control-Anlagen
durch Sicherheitsbehörden, die geheime Überwachung verschlüsselter Daten
und die Ermächtigung zur Installation eines Programms zur Überwachung
von Bürgern" seien allesamt rechtswidrig.
https://www.derstandard.at/story/2000112140618/bundestrojaner-verfassungsgerichtshof-kippt-tuerkis-blaues-ueberwachungspaket
Namaste
In Niedersachsen gab es meines Wissens nur deshalb Ärger um die section
control, weil es an einer einfachgesetzlichen Rechtsgrundlage fehlte.
Inzwischen wurde das nds Polizeigesetz nachgebösert und die Anlage
wieder in Betrieb genommen.
Wenn man Frau Lambrecht genau zuhört, kann man eigentlich nur noch
auswandern, in irgend eine vergleichsweise nette Diktatur: das
Grundrechtsverständnis dieser Dame ist einfach sub omne canone!
Das Hauptproblem dabei war vor allem, dass niemand die Überwacher
kontrolliert hat. Mit den Daten hätte man alles mögliche machen können.
Und das es nicht in Ordnung ist jemanden ohne Verdacht zu überwachen.
walta
Das Problem an dieser und ähnlicher Angelegenheiten, in denen
Sicherheitsorgane Zugriff auf Daten bekommen ist, daß diese (Polizei,
Ordnungsämter, etc.) schlichtweg nicht das notwendige kompetente
Personal haben.
Da hat es doch letzte Woche erst die Meldung gegeben, daß in DE ein
Polizist Ermittlungsergebnisse verloren hat, weil ein IT-Techniker das
Notebook upgedatet hat und die Daten waren dann weg - d.h. die Daten
waren ohne Backup und wahrscheinlich nicht einmal verschlüsselt.
In Ö war die BVT-Affäre (Hausdurchsuchung beim Amt für Verfassungsschutz
und Terrorbekämpfung - das muß man mal schaffen): Dabei sind
Festplatten, USB-Sticks udgl. offenbar herumgelegen, auch Listen mit
V-Leuten usw.
Das sind höchstvertrauliche Daten und die Leute behandeln das wie eine
Tageszeitung; auch Ermittlungsakten sind ja offenbar quasi fürs
Home-Office mit nach Hause genommen worden - der ganze Saustall muß
eigentlich vor die Tür gesetzt werden.
In der dt. Bundeswehr (war erst in der "Welt" ein Artikel) gibt es ein
SAP-Derivat, das aber nur mäßig eingesetzt wird und somit
Beschaffungsvorgänge nicht sauber abgebildet sind.
Diese Beispiele - und das sind nur die prominenten - zeigen leider
ganz klar, daß Sicherheitskräfte in punkto Datenumgang insgesamt
inkompetent sind und mein Vertrauen in sie damit einfach nicht gegeben
sein kann.
Der Datensicherheit müßte mindestens genauso viel Aufmerksamkeit
gewidmet werden wie einem Schieß- und Fitneßtraining. Da das
ausschließlich Denkarbeit ist, gibt es keine Altersgrenze: Wer da
versagt, der fliegt.
Jürgen W. schrieb:> Das Problem an dieser und ähnlicher Angelegenheiten, in denen> Sicherheitsorgane Zugriff auf Daten bekommen ist, daß diese (Polizei,> Ordnungsämter, etc.) schlichtweg nicht das notwendige kompetente> Personal haben.>
Ich halte Deine Meinung für viel zu großzügig, wenngleich die von Dir
gesehenen Kritikpunkte durchaus berechtigt sind.
Vorliegend geht es aber darum, dass bewusst und gewollt Daten von
Unverdächtigen erhoben und verarbeitet werden. Die Rechtsprechung der
Instanzgerichte, die dies auf einfachgesetzlicher Grundlage billigt,
übersieht hier ganz wesentliche Probleme des Grundrechts auf
informationelle Selbstbestimmung.
Besondere Aufmerksamkeit verdient auch der Umstand, dass bestimmte
Informationen, sofern sie überhaupt an die Öffentlichkeit gelangen, von
den verantwortlichen Behörden nicht kommentiert werden; warum die Presse
hier schön artig still hält, statt Alarm zu schlagen, ist eine weitere
interessante Frage.
Ich meine hier exemplarisch den Fall des in Berlin verschwundenen
Teenagers Rebecca, deren Schwager alsbald mit einer vermuteten hiermit
in Verbindung stehenden Straftat in Verbindung gebracht wurde.
Wesentliches Indiz insoweit war ein Lichtbild aus einer
Überwachungsanlage, das den Schwager am Steuer eines Fahrzeuges auf dem
Weg in Richtung Polen zeigte. Es handelte sich allerdings nicht etwa um
eine Geschwindigkeits- oder Rotlichtüberwachung; insoweit wurden gegen
den Schwager auch keinerlei Vorwürfe erhoben. Warum dieses Lichtbild
überhaupt gefertigt wurde und warum sich an dieser Stelle auf welcher
Rechtsgrundlage eine Kamera befindet, wurde meines Wissens bisher nicht
mitgeteilt.
Zu stören scheint das aber kaum jemand. Liegt das etwa daran, dass nur
wenige unter uns sind, die die kleine Schwester ihrer Partnerin
umbringen und dann nach Polen fahren? Falls ja: falsch gedacht, auf den
Schwager trifft dies, wie auch die zuständige Staatsanwaltschaft weiß,
vermutlich ebenfalls nicht zu.
Percy N. schrieb:> Warum dieses Lichtbild> überhaupt gefertigt wurde und warum sich an dieser Stelle auf welcher> Rechtsgrundlage eine Kamera befindet, wurde meines Wissens bisher nicht> mitgeteilt.
Doch dazu gab es sogar Erklärungen. Brandenburg hat dies Imho im
Polizeigesetz geregelt, und für das Erlassen dieses Gesetzes die
Grundrechtspolitische Schwäche des dortigen Parlaments genutzt. es ist
also nur eine Frage der Zeit bis es von jemanden mit Interesse und
Beharlichkeit vors BVG gebracht wird. da dieses nicht von Amts wegen
tätig werden kann sondern nur im Klagefall und nach vorheriger Ablehnung
der Klage durch Vorinstanzen.
Klagen in Deutschland aber dürfen nur Betroffenen, welche dazu wissen
müssen, dass dieser Grundrechtswidrige Zustand sie persönlich betrifft.
Dementgegen ist es In Deutschland offensichtlich nicht notwendig, dass
Beweismittel in Verfahren gegen Verdächtige einen Mindeststandard an
Rechtmäßigkeit bei deren Beschaffung erfüllen müssen.
So ist es unerheblich ob eine Hausdurchsuchung rechtmäßig zustande
gekommen ist. Wenn dabei Zufallsfunde Beweismittel für den Verdacht auf
eine andere Straftat oder nur Ordnungswidrigkeit ergeben, so genügt die
Erbringung selbiger Beweise ohne Frage nach deren rechtmäßiger Erhebung
oder Sicherung.
d.H. der Stadt tut was er will solange das Höchstgericht ihn nicht
hindert. Umgekehrt benötigt der Bürger immer eine ausdrückliche
Erlaubnis sofern diese nicht allgemein erteilt ist.
Namaste
Stammen solche Fotos von den blauen Säulen, die zur Überwachung der
LKW-Maut an Bundestraßen aufgestellt wurden (kurz nachdem der Staat das
Mautunternehmen übernommen hatte - wenn ich mich recht erinnere)?
Winfried J. schrieb:>> Doch dazu gab es sogar Erklärungen. Brandenburg hat dies Imho im> Polizeigesetz geregelt, und für das Erlassen dieses Gesetzes die> Grundrechtspolitische Schwäche des dortigen Parlaments genutzt.
Das mag sein; mir ist zu Herkunft und Zweckbestimmung der Aufnahme
nichts bekannt.
> es ist> also nur eine Frage der Zeit bis es von jemanden mit Interesse und> Beharlichkeit vors BVG gebracht wird. da dieses nicht von Amts wegen> tätig werden kann sondern nur im Klagefall und nach vorheriger Ablehnung> der Klage durch Vorinstanzen.>
Vorsicht, die Rechtswegerschöpfung ist nicht immer Voraussetzung!
> Klagen in Deutschland aber dürfen nur Betroffenen, welche dazu wissen> müssen, dass dieser Grundrechtswidrige Zustand sie persönlich betrifft.>
Das ist hier leicht zu konstruieren: "Ich möchte zu einem noch nicht
genau bestimmen zukünftigen Zeitpunkt überwachte brandenburgische
Straßen benutzen, ohne dabei erfasst zu werden".
> Dementgegen ist es In Deutschland offensichtlich nicht notwendig, dass> Beweismittel in Verfahren gegen Verdächtige einen Mindeststandard an> Rechtmäßigkeit bei deren Beschaffung erfüllen müssen.
Ja, exakt dieser Problemkreis ist hier tangiert. Interessanterweise sah
wimre das zu Recht verrufene Zollfahndungsdienstgesetz noch vor,
Beweismittel ausschließlich für das Verfahren zuzulassen, für das sie
erhoben worden waren. Dem Gesetzgeber scheint das ketzte Quäntchen
Rechtsstaatlichkeit mittlerweile abhanden gekommen zu sein.
> So ist es unerheblich ob eine Hausdurchsuchung rechtmäßig zustande> gekommen ist. Wenn dabei Zufallsfunde Beweismittel für den Verdacht auf> eine andere Straftat oder nur Ordnungswidrigkeit ergeben, so genügt die> Erbringung selbiger Beweise ohne Frage nach deren rechtmäßiger Erhebung> oder Sicherung.>
und führt zV zum "rechtmäßigen" Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses.
Dessen Früchte stammen dann überhaupt nicht mehr vom verbotenen Baum.
Wenn der Staat an die Gewinnung der Beweismittel dieselben Maßstäbe
anlegen würde wie an Finanztransaktionen im Bereich der Geldwäsche, sähe
die Justiz anders aus.
> d.H. der Stadt tut was er will solange das Höchstgericht ihn nicht> hindert.
Jein. Der Staat ist zB auch der Bundespräsident, und die mE
herausragende Innovation des BPräs Köhler war die Verweigerung der
Ausfertigung eines seiner Meinung nach verfassungswidrigen Gesetzes.
Welche Grundrechtsaffinität man vom gegenwärtigen Amtsinhaber erwarten
sollte, kann vielleicht Murat Kurnaz beantworten.
Dafür hat es das BVerfG für tunlich gehalten, ungefragt Hinweise zu
geben, wie man eine unliebsame Partei, die sich zu nahezu allgemeinen
Bedauern nicht verbieten lässt, wirtschaftlich durch Abkoppeln von der
staatlichen Parteienfinanzierung aushungern kann.
Immerhin ist die Hamburgische Justiz ggü der Exekutive zumindest im
Bereich G20-Gipfel dermaßen willfährig, dass vorläufig niemand die
Wiedererrichtung des Volksgerichtshofes zu befürchten braucht.
Womit wir wieder bei Kant angelangt und der Frage von Recht Haben und
Recht genießen.
Eine Untermieterin meiner Mutter erhielt eine befristete Stelle als
juristische Fachkraft (einser abschluss) in der Rechtsberatung des
Stadtbezirkes Friedrichshain die in Berlin und routinemäßig ein
Arbeitszeugnis mit folgendem entlarvenden Satz darin. „Frau .... ist
nicht in der lage hr im Studium erworbenes Wissen nicht An zuwenden.“
ihr wurde also der Vertrag nich verlängert weil sie die Bürger korrekt
beraten hat, was die Ausgaben ihres AGs dahin beeinflusste dass dieser
den bBeratenen die ihnen gesetzlich zustehen Gelder auch auszahlen
musste. dass war mein Aha-Moment zum Rechtsverständnis der Angestellten
deutscher Behörden. Dass dies zu großen Teilen Österreichs nicht anders
ist ist zu bedauern aber festigt mein Bild Über das Saatswesen Als
Machtinstrument gegen seine Bürger im Allgemeinen. ...
....
https://www.morgenpost.de/berlin/article216602761/So-funktioniert-die-automatische-Kennzeichenfahndung.html
Irgendwo wurde das auch ausführlicher ventiliert, aber völlig folgenlos
schließlich trifft es ja nur einen „Verdächtigten“, Also jemanden der
leider Grundrechte hat, welche man ihm gern ohne jede Rechtsgrundlage
verwehrte.
Nun, ja andere Leid wird oft erst durch eigenes Erfahrung erfassbar.
Die gewünschte Fehlbesetzung des Höchstamtes in Österreich wurde ja
verhindert was sich wohl inzwischen als ziemlicher Glücksfall erwies.
und bei der Bevölkerung gröstenteils Zufriedenheit erzeugt.
Namaste
Freu Dich doch, dass zumindest Euer höchstes Gericht noch funktioniert -
so jedenfalls mein Eindruck.
Das ist durchaus nicht überall im Verbreitungsgebiet von mc.net
selbstverständlich.
Percy N. schrieb:> Freu Dich doch, dass zumindest Euer höchstes Gericht noch funktioniert -> so jedenfalls mein Eindruck.>> Das ist durchaus nicht überall im Verbreitungsgebiet von mc.net> selbstverständlich.
Tue ich.
Namaste
Percy N. schrieb:> Freu Dich doch, dass zumindest Euer höchstes Gericht noch funktioniert -> so jedenfalls mein Eindruck.
Bei uns probieren sie es grad zweigleisig. In einem bestehenden Gesetz
wird der Datenschutz mit recht deutliche Strafen gefordert und in einem
neuen Entwurf wird effektiver Datenschutz verboten. Mal gespannt wie das
weitergeht, am Ende hat Winfried mit seiner Verschwörungstheorie noch
recht. Die Methode, Gesetze konsequent gegen das BVerfG zu bauen -
steter Tropfen höhlt den Stein - geht mir auf die Nerven.
Ich bin mir nicht sicher, ob die das tatsächlich zielstrebig betreiben
oder ihnen vielmehr einfach nur die Begeisterung für die hehre Sache im
Dienst am Volk durchgeht. Jedenfalls habe ich zumindest hin und wieder
den Eindruck, dass manchen Politikern, die es auf Grund ihrer vita auf
jeden Fall besser wissen müssten, im Grundrechtsbereich auxh noch der
letzte Rest ihres Judizes abhanden kommt (so etwa Wiefelspütz und
Bosbach im Zusammenhang mit dem Luftsicherheitsgesetz..
Parallel dazu gibt es sicherlich schon länger das Verfahren, sich die
Sache leicht zu machen und ei fach ein maximal böses Gesetz zu
verabschieden, um zu sehen, was passiert.
So mancher fährt sein Auto nicht zur Werkstatt, sondern gleich zum TÜV.
Die werden schon sagen, was sie stört.
Das irre ist nur, dass den Leuten anscheinend jedes Unrechtsbewusstsein
abgeht!
Winfried J. schrieb:> Okham sagt dazu:> Verschwörung ist nicht notwendig wo systematisches aufspalten der> Verantwortung zum gleichen Ergebnis führt.>
Das erklärt aber zB nicht, warum Frau Lambrecht derzeit mit teilweise
grotesken Plänen unterwegs ist.
Percy N. schrieb:> Das erklärt aber zB nicht, warum Frau Lambrecht derzeit mit teilweise> grotesken Plänen unterwegs ist.
Ich verstehe insbesondere nicht, wieso jemand wie sie heute einen Strick
dreht, an dem sie morgen selbst an der Laterne baumelt. Einen gewissen
Selbsterhaltungstrieb sollte man doch annehmen dürfen.
Solche Instrumente werden in genau den rechten Kreisen, gegen die das an
sich (auch) gerichtet ist, sicherlich gerne genutzt werden. Gute
Beziehungen zu jenen, die dann problemlos an die Daten kommen, sollen ja
streckenweise vorhanden sein, sagt man.
Jürgen W. schrieb:> Diese Beispiele - und das sind nur die prominenten - zeigen leider> ganz klar, daß Sicherheitskräfte in punkto Datenumgang insgesamt> inkompetent sind und mein Vertrauen in sie damit einfach nicht gegeben> sein kann.
Nicht nur Sicherheitskräfte:
https://www.heise.de/ct/artikel/Warum-eine-komplette-Arztpraxis-offen-im-Netz-stand-4590103.html
Was das ganze in meinen Augen eigentlich noch brisanter macht:
Eigentlich dürfte so ein Fehler in der Routersoftware nicht dazu führen,
dass sämtliche Daten zugänglich sind. Da muss noch die eine oder andere
Authentifizierungsserver dazwischen.
Aber man merkt es ja auch an dem ganzen IoT-Zeug: nicht nur über Jahre
entwickelte Sicherheitspraktiken, sogar der gesunde Menschenverstand
wird über Bord geschmissen - Authentifizierung auf Clientenseite:
https://www.heise.de/security/meldung/Vaillant-Heizungen-mit-Sicherheits-Leck-1840919.html
A. K. schrieb:> Solche Instrumente werden in genau den rechten Kreisen, gegen die das an> sich (auch) gerichtet ist, sicherlich gerne genutzt werden. Gute> Beziehungen zu jenen, die dann problemlos an die Daten kommen, sollen ja> streckenweise vorhanden sein, sagt man.
Ja, auf lange Sicht besteht dieses Problem sicherlich auch, aber das
betrifft jede autoritäre Regierung (wobei die Äußerungen mancher
Politiker nicht nur als autoritär - v. Dohnanyi - , sondern tatsächlich
als totalitär - Gauck - einzuordnen sind).
Der Wahn der Justizministerin treibt sie jedoch derzeit dazu, Andreas
Schwarz verpflichten zu wollen, ständig zu überprüfen, ob hier auch
immer der angemessene Ton zu angemessenen Inhalten eingehalten wird. Bei
Verstößen kann es dann nicht mehr sein Bewenden damit haben, dass Lothar
oder Frank böse Beiträge löschen (zum Selbstschutz eher mehr als
weniger!), sondern diese müssten gesichert und der Staatsanwaltschaft
mitgeteilt werden.
Was soll dieser Blödsinn? Die Moderatoren sind überhaupt nicht in der
Lage, zuverlässig zu beurteilen, ob ein bestimmter Beitrag
strafrechtlich relevant ist oder nicht; ob im Einzelfall zusätzlich noch
öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht, können sie erst recht
nicht ermitteln.
Sicherlich wird ein Mordaufruf zweifelsfrei als strafbar und
meldepflichtig eingeordnet werden können; was aber, wenn hier jemand
schreibt, es sei ihm lieber, wenn der 17-jährige Nachbarssohn bekifft
grinsend in der Ecke liegt als wenn derselbe unter dem Einfluss von zwei
Flaschen Wein randaliert - das wäre doch glatt eine Billigung von
Straftaten?
Harald W. schrieb:> Aber das Gesetz war doch auch schon vorher ziemlich böse. :-)
Novellierungen haben es leichter durch gewunken zu werden speziell wenn
sie so umfangreich sind , dass niemand sich die Mühe macht alles
detailliert zu prüfen.
Bei Neufassung / Neuerlass herrscht mehr Aufmerksamkeit.
Namaste
Percy N. schrieb:> Ja, auf lange Sicht besteht dieses Problem sicherlich auch, aber das> betrifft jede autoritäre Regierung
Du brauchst keine autoritäre Regierung und möglicherweise auch keine
lange Sicht. Du brauchst nur gute Beziehungen zwischen jenen Organen,
die leicht Zugang bekommen, und jenen Rechtsextremen, die mit dem
Material etwa anfangen können. Und ich fürchte, dass diese guten
Beziehungen teils bereits vorhanden sind, vielleicht sogar in
Personalunion.
Wenn es tatsächlich um Zugang à la Password geht, dann funktioniert das
ausserdem in beide Richtungen. Nicht nur passives reingucken, sondern
auch aktiv mitmischen. Wenns so kommt, dann wünscht man sich die
heutigen Hasspostings zurück. Die kommen wenigstens nicht vom eigenen
Account.
A. K. schrieb:> Die kommen wenigstens nicht vom eigenen Account.
was aber für den Geneigten auch kein Problem darstellte.
Es bedürfte nur des passenden Anreizes. Und ich wüsste sogar welcher aus
einen Informationsdealer einen Informationsfälscher machte. Und hin und
wieder .....
Nein, das wäre ja schon wieder VT
Sowas machen anständige Leute nicht.
Namaste