Am Mittwoch sagte Christoph Grabenwarter, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs: "Die verdeckte Erfassung und Identifizierung von Lenkern, die Verarbeitung von Daten aus Section-Control-Anlagen durch Sicherheitsbehörden, die geheime Überwachung verschlüsselter Daten und die Ermächtigung zur Installation eines Programms zur Überwachung von Bürgern" seien allesamt rechtswidrig. https://www.derstandard.at/story/2000112140618/bundestrojaner-verfassungsgerichtshof-kippt-tuerkis-blaues-ueberwachungspaket Namaste
Das ist ja der Hammer. Unglaublich. .. und nun ?
In Niedersachsen gab es meines Wissens nur deshalb Ärger um die section control, weil es an einer einfachgesetzlichen Rechtsgrundlage fehlte. Inzwischen wurde das nds Polizeigesetz nachgebösert und die Anlage wieder in Betrieb genommen. Wenn man Frau Lambrecht genau zuhört, kann man eigentlich nur noch auswandern, in irgend eine vergleichsweise nette Diktatur: das Grundrechtsverständnis dieser Dame ist einfach sub omne canone!
Das Hauptproblem dabei war vor allem, dass niemand die Überwacher kontrolliert hat. Mit den Daten hätte man alles mögliche machen können. Und das es nicht in Ordnung ist jemanden ohne Verdacht zu überwachen. walta
Walta S. schrieb: > Und das es nicht in Ordnung ist jemanden ohne Verdacht zu überwachen. > Genau das scheint in Niedertrachten niemanden zu stören.
Das Problem an dieser und ähnlicher Angelegenheiten, in denen Sicherheitsorgane Zugriff auf Daten bekommen ist, daß diese (Polizei, Ordnungsämter, etc.) schlichtweg nicht das notwendige kompetente Personal haben. Da hat es doch letzte Woche erst die Meldung gegeben, daß in DE ein Polizist Ermittlungsergebnisse verloren hat, weil ein IT-Techniker das Notebook upgedatet hat und die Daten waren dann weg - d.h. die Daten waren ohne Backup und wahrscheinlich nicht einmal verschlüsselt. In Ö war die BVT-Affäre (Hausdurchsuchung beim Amt für Verfassungsschutz und Terrorbekämpfung - das muß man mal schaffen): Dabei sind Festplatten, USB-Sticks udgl. offenbar herumgelegen, auch Listen mit V-Leuten usw. Das sind höchstvertrauliche Daten und die Leute behandeln das wie eine Tageszeitung; auch Ermittlungsakten sind ja offenbar quasi fürs Home-Office mit nach Hause genommen worden - der ganze Saustall muß eigentlich vor die Tür gesetzt werden. In der dt. Bundeswehr (war erst in der "Welt" ein Artikel) gibt es ein SAP-Derivat, das aber nur mäßig eingesetzt wird und somit Beschaffungsvorgänge nicht sauber abgebildet sind. Diese Beispiele - und das sind nur die prominenten - zeigen leider ganz klar, daß Sicherheitskräfte in punkto Datenumgang insgesamt inkompetent sind und mein Vertrauen in sie damit einfach nicht gegeben sein kann. Der Datensicherheit müßte mindestens genauso viel Aufmerksamkeit gewidmet werden wie einem Schieß- und Fitneßtraining. Da das ausschließlich Denkarbeit ist, gibt es keine Altersgrenze: Wer da versagt, der fliegt.
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Jürgen W. schrieb: > Das Problem an dieser und ähnlicher Angelegenheiten, in denen > Sicherheitsorgane Zugriff auf Daten bekommen ist, daß diese (Polizei, > Ordnungsämter, etc.) schlichtweg nicht das notwendige kompetente > Personal haben. > Ich halte Deine Meinung für viel zu großzügig, wenngleich die von Dir gesehenen Kritikpunkte durchaus berechtigt sind. Vorliegend geht es aber darum, dass bewusst und gewollt Daten von Unverdächtigen erhoben und verarbeitet werden. Die Rechtsprechung der Instanzgerichte, die dies auf einfachgesetzlicher Grundlage billigt, übersieht hier ganz wesentliche Probleme des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Besondere Aufmerksamkeit verdient auch der Umstand, dass bestimmte Informationen, sofern sie überhaupt an die Öffentlichkeit gelangen, von den verantwortlichen Behörden nicht kommentiert werden; warum die Presse hier schön artig still hält, statt Alarm zu schlagen, ist eine weitere interessante Frage. Ich meine hier exemplarisch den Fall des in Berlin verschwundenen Teenagers Rebecca, deren Schwager alsbald mit einer vermuteten hiermit in Verbindung stehenden Straftat in Verbindung gebracht wurde. Wesentliches Indiz insoweit war ein Lichtbild aus einer Überwachungsanlage, das den Schwager am Steuer eines Fahrzeuges auf dem Weg in Richtung Polen zeigte. Es handelte sich allerdings nicht etwa um eine Geschwindigkeits- oder Rotlichtüberwachung; insoweit wurden gegen den Schwager auch keinerlei Vorwürfe erhoben. Warum dieses Lichtbild überhaupt gefertigt wurde und warum sich an dieser Stelle auf welcher Rechtsgrundlage eine Kamera befindet, wurde meines Wissens bisher nicht mitgeteilt. Zu stören scheint das aber kaum jemand. Liegt das etwa daran, dass nur wenige unter uns sind, die die kleine Schwester ihrer Partnerin umbringen und dann nach Polen fahren? Falls ja: falsch gedacht, auf den Schwager trifft dies, wie auch die zuständige Staatsanwaltschaft weiß, vermutlich ebenfalls nicht zu.
Percy N. schrieb: > Warum dieses Lichtbild > überhaupt gefertigt wurde und warum sich an dieser Stelle auf welcher > Rechtsgrundlage eine Kamera befindet, wurde meines Wissens bisher nicht > mitgeteilt. Doch dazu gab es sogar Erklärungen. Brandenburg hat dies Imho im Polizeigesetz geregelt, und für das Erlassen dieses Gesetzes die Grundrechtspolitische Schwäche des dortigen Parlaments genutzt. es ist also nur eine Frage der Zeit bis es von jemanden mit Interesse und Beharlichkeit vors BVG gebracht wird. da dieses nicht von Amts wegen tätig werden kann sondern nur im Klagefall und nach vorheriger Ablehnung der Klage durch Vorinstanzen. Klagen in Deutschland aber dürfen nur Betroffenen, welche dazu wissen müssen, dass dieser Grundrechtswidrige Zustand sie persönlich betrifft. Dementgegen ist es In Deutschland offensichtlich nicht notwendig, dass Beweismittel in Verfahren gegen Verdächtige einen Mindeststandard an Rechtmäßigkeit bei deren Beschaffung erfüllen müssen. So ist es unerheblich ob eine Hausdurchsuchung rechtmäßig zustande gekommen ist. Wenn dabei Zufallsfunde Beweismittel für den Verdacht auf eine andere Straftat oder nur Ordnungswidrigkeit ergeben, so genügt die Erbringung selbiger Beweise ohne Frage nach deren rechtmäßiger Erhebung oder Sicherung. d.H. der Stadt tut was er will solange das Höchstgericht ihn nicht hindert. Umgekehrt benötigt der Bürger immer eine ausdrückliche Erlaubnis sofern diese nicht allgemein erteilt ist. Namaste
Stammen solche Fotos von den blauen Säulen, die zur Überwachung der LKW-Maut an Bundestraßen aufgestellt wurden (kurz nachdem der Staat das Mautunternehmen übernommen hatte - wenn ich mich recht erinnere)?
Winfried J. schrieb: > > Doch dazu gab es sogar Erklärungen. Brandenburg hat dies Imho im > Polizeigesetz geregelt, und für das Erlassen dieses Gesetzes die > Grundrechtspolitische Schwäche des dortigen Parlaments genutzt. Das mag sein; mir ist zu Herkunft und Zweckbestimmung der Aufnahme nichts bekannt. > es ist > also nur eine Frage der Zeit bis es von jemanden mit Interesse und > Beharlichkeit vors BVG gebracht wird. da dieses nicht von Amts wegen > tätig werden kann sondern nur im Klagefall und nach vorheriger Ablehnung > der Klage durch Vorinstanzen. > Vorsicht, die Rechtswegerschöpfung ist nicht immer Voraussetzung! > Klagen in Deutschland aber dürfen nur Betroffenen, welche dazu wissen > müssen, dass dieser Grundrechtswidrige Zustand sie persönlich betrifft. > Das ist hier leicht zu konstruieren: "Ich möchte zu einem noch nicht genau bestimmen zukünftigen Zeitpunkt überwachte brandenburgische Straßen benutzen, ohne dabei erfasst zu werden". > Dementgegen ist es In Deutschland offensichtlich nicht notwendig, dass > Beweismittel in Verfahren gegen Verdächtige einen Mindeststandard an > Rechtmäßigkeit bei deren Beschaffung erfüllen müssen. Ja, exakt dieser Problemkreis ist hier tangiert. Interessanterweise sah wimre das zu Recht verrufene Zollfahndungsdienstgesetz noch vor, Beweismittel ausschließlich für das Verfahren zuzulassen, für das sie erhoben worden waren. Dem Gesetzgeber scheint das ketzte Quäntchen Rechtsstaatlichkeit mittlerweile abhanden gekommen zu sein. > So ist es unerheblich ob eine Hausdurchsuchung rechtmäßig zustande > gekommen ist. Wenn dabei Zufallsfunde Beweismittel für den Verdacht auf > eine andere Straftat oder nur Ordnungswidrigkeit ergeben, so genügt die > Erbringung selbiger Beweise ohne Frage nach deren rechtmäßiger Erhebung > oder Sicherung. > und führt zV zum "rechtmäßigen" Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses. Dessen Früchte stammen dann überhaupt nicht mehr vom verbotenen Baum. Wenn der Staat an die Gewinnung der Beweismittel dieselben Maßstäbe anlegen würde wie an Finanztransaktionen im Bereich der Geldwäsche, sähe die Justiz anders aus. > d.H. der Stadt tut was er will solange das Höchstgericht ihn nicht > hindert. Jein. Der Staat ist zB auch der Bundespräsident, und die mE herausragende Innovation des BPräs Köhler war die Verweigerung der Ausfertigung eines seiner Meinung nach verfassungswidrigen Gesetzes. Welche Grundrechtsaffinität man vom gegenwärtigen Amtsinhaber erwarten sollte, kann vielleicht Murat Kurnaz beantworten. Dafür hat es das BVerfG für tunlich gehalten, ungefragt Hinweise zu geben, wie man eine unliebsame Partei, die sich zu nahezu allgemeinen Bedauern nicht verbieten lässt, wirtschaftlich durch Abkoppeln von der staatlichen Parteienfinanzierung aushungern kann. Immerhin ist die Hamburgische Justiz ggü der Exekutive zumindest im Bereich G20-Gipfel dermaßen willfährig, dass vorläufig niemand die Wiedererrichtung des Volksgerichtshofes zu befürchten braucht.
Womit wir wieder bei Kant angelangt und der Frage von Recht Haben und Recht genießen. Eine Untermieterin meiner Mutter erhielt eine befristete Stelle als juristische Fachkraft (einser abschluss) in der Rechtsberatung des Stadtbezirkes Friedrichshain die in Berlin und routinemäßig ein Arbeitszeugnis mit folgendem entlarvenden Satz darin. „Frau .... ist nicht in der lage hr im Studium erworbenes Wissen nicht An zuwenden.“ ihr wurde also der Vertrag nich verlängert weil sie die Bürger korrekt beraten hat, was die Ausgaben ihres AGs dahin beeinflusste dass dieser den bBeratenen die ihnen gesetzlich zustehen Gelder auch auszahlen musste. dass war mein Aha-Moment zum Rechtsverständnis der Angestellten deutscher Behörden. Dass dies zu großen Teilen Österreichs nicht anders ist ist zu bedauern aber festigt mein Bild Über das Saatswesen Als Machtinstrument gegen seine Bürger im Allgemeinen. ... .... https://www.morgenpost.de/berlin/article216602761/So-funktioniert-die-automatische-Kennzeichenfahndung.html Irgendwo wurde das auch ausführlicher ventiliert, aber völlig folgenlos schließlich trifft es ja nur einen „Verdächtigten“, Also jemanden der leider Grundrechte hat, welche man ihm gern ohne jede Rechtsgrundlage verwehrte. Nun, ja andere Leid wird oft erst durch eigenes Erfahrung erfassbar. Die gewünschte Fehlbesetzung des Höchstamtes in Österreich wurde ja verhindert was sich wohl inzwischen als ziemlicher Glücksfall erwies. und bei der Bevölkerung gröstenteils Zufriedenheit erzeugt. Namaste
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Freu Dich doch, dass zumindest Euer höchstes Gericht noch funktioniert - so jedenfalls mein Eindruck. Das ist durchaus nicht überall im Verbreitungsgebiet von mc.net selbstverständlich.
Percy N. schrieb: > Freu Dich doch, dass zumindest Euer höchstes Gericht noch funktioniert - > so jedenfalls mein Eindruck. > > Das ist durchaus nicht überall im Verbreitungsgebiet von mc.net > selbstverständlich. Tue ich. Namaste
Percy N. schrieb: > Freu Dich doch, dass zumindest Euer höchstes Gericht noch funktioniert - > so jedenfalls mein Eindruck. Bei uns probieren sie es grad zweigleisig. In einem bestehenden Gesetz wird der Datenschutz mit recht deutliche Strafen gefordert und in einem neuen Entwurf wird effektiver Datenschutz verboten. Mal gespannt wie das weitergeht, am Ende hat Winfried mit seiner Verschwörungstheorie noch recht. Die Methode, Gesetze konsequent gegen das BVerfG zu bauen - steter Tropfen höhlt den Stein - geht mir auf die Nerven.
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Ich bin mir nicht sicher, ob die das tatsächlich zielstrebig betreiben oder ihnen vielmehr einfach nur die Begeisterung für die hehre Sache im Dienst am Volk durchgeht. Jedenfalls habe ich zumindest hin und wieder den Eindruck, dass manchen Politikern, die es auf Grund ihrer vita auf jeden Fall besser wissen müssten, im Grundrechtsbereich auxh noch der letzte Rest ihres Judizes abhanden kommt (so etwa Wiefelspütz und Bosbach im Zusammenhang mit dem Luftsicherheitsgesetz.. Parallel dazu gibt es sicherlich schon länger das Verfahren, sich die Sache leicht zu machen und ei fach ein maximal böses Gesetz zu verabschieden, um zu sehen, was passiert. So mancher fährt sein Auto nicht zur Werkstatt, sondern gleich zum TÜV. Die werden schon sagen, was sie stört. Das irre ist nur, dass den Leuten anscheinend jedes Unrechtsbewusstsein abgeht!
Okham sagt dazu: Verschwörung ist nicht notwendig wo systematisches Aufspalten der Verantwortung zum gleichen Ergebnis führt. Namaste
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Winfried J. schrieb: > Okham sagt dazu: > Verschwörung ist nicht notwendig wo systematisches aufspalten der > Verantwortung zum gleichen Ergebnis führt. > Das erklärt aber zB nicht, warum Frau Lambrecht derzeit mit teilweise grotesken Plänen unterwegs ist.
Einzeller finden sich immer ein wo das Machtbedürfnis wie im Supermarkt bedient wird. Man muss nur alle Skrupel hintanstellen . Namaste
Percy N. schrieb: > Das erklärt aber zB nicht, warum Frau Lambrecht derzeit mit teilweise > grotesken Plänen unterwegs ist. Ich verstehe insbesondere nicht, wieso jemand wie sie heute einen Strick dreht, an dem sie morgen selbst an der Laterne baumelt. Einen gewissen Selbsterhaltungstrieb sollte man doch annehmen dürfen. Solche Instrumente werden in genau den rechten Kreisen, gegen die das an sich (auch) gerichtet ist, sicherlich gerne genutzt werden. Gute Beziehungen zu jenen, die dann problemlos an die Daten kommen, sollen ja streckenweise vorhanden sein, sagt man.
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Jürgen W. schrieb: > Diese Beispiele - und das sind nur die prominenten - zeigen leider > ganz klar, daß Sicherheitskräfte in punkto Datenumgang insgesamt > inkompetent sind und mein Vertrauen in sie damit einfach nicht gegeben > sein kann. Nicht nur Sicherheitskräfte: https://www.heise.de/ct/artikel/Warum-eine-komplette-Arztpraxis-offen-im-Netz-stand-4590103.html Was das ganze in meinen Augen eigentlich noch brisanter macht: Eigentlich dürfte so ein Fehler in der Routersoftware nicht dazu führen, dass sämtliche Daten zugänglich sind. Da muss noch die eine oder andere Authentifizierungsserver dazwischen. Aber man merkt es ja auch an dem ganzen IoT-Zeug: nicht nur über Jahre entwickelte Sicherheitspraktiken, sogar der gesunde Menschenverstand wird über Bord geschmissen - Authentifizierung auf Clientenseite: https://www.heise.de/security/meldung/Vaillant-Heizungen-mit-Sicherheits-Leck-1840919.html
A. K. schrieb: > Solche Instrumente werden in genau den rechten Kreisen, gegen die das an > sich (auch) gerichtet ist, sicherlich gerne genutzt werden. Gute > Beziehungen zu jenen, die dann problemlos an die Daten kommen, sollen ja > streckenweise vorhanden sein, sagt man. Ja, auf lange Sicht besteht dieses Problem sicherlich auch, aber das betrifft jede autoritäre Regierung (wobei die Äußerungen mancher Politiker nicht nur als autoritär - v. Dohnanyi - , sondern tatsächlich als totalitär - Gauck - einzuordnen sind). Der Wahn der Justizministerin treibt sie jedoch derzeit dazu, Andreas Schwarz verpflichten zu wollen, ständig zu überprüfen, ob hier auch immer der angemessene Ton zu angemessenen Inhalten eingehalten wird. Bei Verstößen kann es dann nicht mehr sein Bewenden damit haben, dass Lothar oder Frank böse Beiträge löschen (zum Selbstschutz eher mehr als weniger!), sondern diese müssten gesichert und der Staatsanwaltschaft mitgeteilt werden. Was soll dieser Blödsinn? Die Moderatoren sind überhaupt nicht in der Lage, zuverlässig zu beurteilen, ob ein bestimmter Beitrag strafrechtlich relevant ist oder nicht; ob im Einzelfall zusätzlich noch öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht, können sie erst recht nicht ermitteln. Sicherlich wird ein Mordaufruf zweifelsfrei als strafbar und meldepflichtig eingeordnet werden können; was aber, wenn hier jemand schreibt, es sei ihm lieber, wenn der 17-jährige Nachbarssohn bekifft grinsend in der Ecke liegt als wenn derselbe unter dem Einfluss von zwei Flaschen Wein randaliert - das wäre doch glatt eine Billigung von Straftaten?
Percy N. schrieb: > Inzwischen wurde das nds Polizeigesetz nachgebösert Aber das Gesetz war doch auch schon vorher ziemlich böse. :-)
Harald W. schrieb: > Aber das Gesetz war doch auch schon vorher ziemlich böse. :-) Novellierungen haben es leichter durch gewunken zu werden speziell wenn sie so umfangreich sind , dass niemand sich die Mühe macht alles detailliert zu prüfen. Bei Neufassung / Neuerlass herrscht mehr Aufmerksamkeit. Namaste
Percy N. schrieb: > Ja, auf lange Sicht besteht dieses Problem sicherlich auch, aber das > betrifft jede autoritäre Regierung Du brauchst keine autoritäre Regierung und möglicherweise auch keine lange Sicht. Du brauchst nur gute Beziehungen zwischen jenen Organen, die leicht Zugang bekommen, und jenen Rechtsextremen, die mit dem Material etwa anfangen können. Und ich fürchte, dass diese guten Beziehungen teils bereits vorhanden sind, vielleicht sogar in Personalunion. Wenn es tatsächlich um Zugang à la Password geht, dann funktioniert das ausserdem in beide Richtungen. Nicht nur passives reingucken, sondern auch aktiv mitmischen. Wenns so kommt, dann wünscht man sich die heutigen Hasspostings zurück. Die kommen wenigstens nicht vom eigenen Account.
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A. K. schrieb: > Die kommen wenigstens nicht vom eigenen Account. was aber für den Geneigten auch kein Problem darstellte. Es bedürfte nur des passenden Anreizes. Und ich wüsste sogar welcher aus einen Informationsdealer einen Informationsfälscher machte. Und hin und wieder ..... Nein, das wäre ja schon wieder VT Sowas machen anständige Leute nicht. Namaste
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