Forum: Offtopic Datenschutzbeschwerde gegen "Sicherheitskonzept in Österreich erfolgreich


von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Am Mittwoch sagte Christoph Grabenwarter, Vizepräsident des 
Verfassungsgerichtshofs: "Die verdeckte Erfassung und Identifizierung 
von Lenkern, die Verarbeitung von Daten aus Section-Control-Anlagen 
durch Sicherheitsbehörden, die geheime Überwachung verschlüsselter Daten 
und die Ermächtigung zur Installation eines Programms zur Überwachung 
von Bürgern" seien allesamt rechtswidrig.

https://www.derstandard.at/story/2000112140618/bundestrojaner-verfassungsgerichtshof-kippt-tuerkis-blaues-ueberwachungspaket


Namaste

von Pandur S. (jetztnicht)


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Das ist ja der Hammer. Unglaublich. .. und nun ?

von Percy N. (vox_bovi)


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In Niedersachsen gab es meines Wissens nur deshalb Ärger um die section 
control, weil es an einer einfachgesetzlichen Rechtsgrundlage fehlte. 
Inzwischen wurde das nds Polizeigesetz nachgebösert und die Anlage 
wieder in Betrieb genommen.

Wenn man Frau Lambrecht genau zuhört, kann man eigentlich nur noch 
auswandern, in irgend eine vergleichsweise nette Diktatur: das 
Grundrechtsverständnis dieser Dame ist einfach sub omne canone!

von Walta S. (walta)


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Das Hauptproblem dabei war vor allem, dass niemand die Überwacher 
kontrolliert hat. Mit den Daten hätte man alles mögliche machen können.
Und das es nicht in Ordnung ist jemanden ohne Verdacht zu überwachen.

walta

von Percy N. (vox_bovi)


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Walta S. schrieb:
> Und das es nicht in Ordnung ist jemanden ohne Verdacht zu überwachen.
>

Genau das scheint in Niedertrachten niemanden zu stören.

von Jürgen W. (Firma: MED-EL GmbH) (wissenwasserj)


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Das Problem an dieser und ähnlicher Angelegenheiten, in denen 
Sicherheitsorgane Zugriff auf Daten bekommen ist, daß diese (Polizei, 
Ordnungsämter, etc.) schlichtweg nicht das notwendige kompetente 
Personal haben.

Da hat es doch letzte Woche erst die Meldung gegeben, daß in DE ein 
Polizist Ermittlungsergebnisse verloren hat, weil ein IT-Techniker das 
Notebook upgedatet hat und die Daten waren dann weg - d.h. die Daten 
waren ohne Backup und wahrscheinlich nicht einmal verschlüsselt.

In Ö war die BVT-Affäre (Hausdurchsuchung beim Amt für Verfassungsschutz 
und Terrorbekämpfung - das muß man mal schaffen): Dabei sind 
Festplatten, USB-Sticks udgl. offenbar herumgelegen, auch Listen mit 
V-Leuten usw.
Das sind höchstvertrauliche Daten und die Leute behandeln das wie eine 
Tageszeitung; auch Ermittlungsakten sind ja offenbar quasi fürs 
Home-Office mit nach Hause genommen worden - der ganze Saustall muß 
eigentlich vor die Tür gesetzt werden.

In der dt. Bundeswehr (war erst in der "Welt" ein Artikel) gibt es ein 
SAP-Derivat, das aber nur mäßig eingesetzt wird und somit 
Beschaffungsvorgänge nicht sauber abgebildet sind.

Diese Beispiele - und das sind nur die prominenten - zeigen leider 
ganz klar, daß Sicherheitskräfte in punkto Datenumgang insgesamt 
inkompetent sind und mein Vertrauen in sie damit einfach nicht gegeben 
sein kann.

Der Datensicherheit müßte mindestens genauso viel Aufmerksamkeit 
gewidmet werden wie einem Schieß- und Fitneßtraining. Da das 
ausschließlich Denkarbeit ist, gibt es keine Altersgrenze: Wer da 
versagt, der fliegt.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Jürgen W. schrieb:
> Das Problem an dieser und ähnlicher Angelegenheiten, in denen
> Sicherheitsorgane Zugriff auf Daten bekommen ist, daß diese (Polizei,
> Ordnungsämter, etc.) schlichtweg nicht das notwendige kompetente
> Personal haben.
>
Ich halte Deine Meinung für viel zu großzügig, wenngleich die von Dir 
gesehenen Kritikpunkte durchaus berechtigt sind.

Vorliegend geht es aber darum, dass bewusst und gewollt Daten von 
Unverdächtigen erhoben und verarbeitet werden. Die Rechtsprechung der 
Instanzgerichte, die dies auf einfachgesetzlicher Grundlage billigt, 
übersieht hier ganz wesentliche Probleme des Grundrechts auf 
informationelle Selbstbestimmung.

Besondere Aufmerksamkeit verdient auch der Umstand, dass bestimmte 
Informationen, sofern sie überhaupt an die Öffentlichkeit gelangen, von 
den verantwortlichen Behörden nicht kommentiert werden; warum die Presse 
hier schön artig still hält, statt Alarm zu schlagen, ist eine weitere 
interessante Frage.

Ich meine hier exemplarisch den Fall des in Berlin verschwundenen 
Teenagers Rebecca, deren Schwager alsbald mit einer vermuteten hiermit 
in Verbindung stehenden Straftat in Verbindung gebracht wurde. 
Wesentliches Indiz insoweit war ein Lichtbild aus einer 
Überwachungsanlage, das den Schwager am Steuer eines Fahrzeuges auf dem 
Weg in Richtung Polen zeigte. Es handelte sich allerdings nicht etwa um 
eine Geschwindigkeits- oder Rotlichtüberwachung; insoweit wurden gegen 
den Schwager auch keinerlei Vorwürfe erhoben. Warum dieses Lichtbild 
überhaupt gefertigt wurde und warum sich an dieser Stelle auf welcher 
Rechtsgrundlage eine Kamera befindet, wurde meines Wissens bisher nicht 
mitgeteilt.

Zu stören scheint das aber kaum jemand. Liegt das etwa daran, dass nur 
wenige unter uns sind, die die kleine Schwester ihrer Partnerin 
umbringen und dann nach Polen fahren? Falls ja: falsch gedacht, auf den 
Schwager trifft dies, wie auch die zuständige Staatsanwaltschaft weiß, 
vermutlich ebenfalls nicht zu.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Warum dieses Lichtbild
> überhaupt gefertigt wurde und warum sich an dieser Stelle auf welcher
> Rechtsgrundlage eine Kamera befindet, wurde meines Wissens bisher nicht
> mitgeteilt.

Doch dazu gab es sogar Erklärungen. Brandenburg hat dies Imho im 
Polizeigesetz geregelt, und für das Erlassen dieses Gesetzes die 
Grundrechtspolitische Schwäche des dortigen Parlaments genutzt. es ist 
also nur eine Frage der Zeit bis es von jemanden mit Interesse und 
Beharlichkeit vors BVG gebracht wird. da dieses nicht von Amts wegen 
tätig werden kann sondern nur im Klagefall und nach vorheriger Ablehnung 
der Klage durch Vorinstanzen.

Klagen in Deutschland aber dürfen nur Betroffenen, welche dazu wissen 
müssen, dass dieser Grundrechtswidrige Zustand sie persönlich betrifft.

Dementgegen ist es In Deutschland offensichtlich nicht notwendig, dass 
Beweismittel  in Verfahren gegen Verdächtige einen Mindeststandard an 
Rechtmäßigkeit bei deren Beschaffung erfüllen müssen.
So ist es unerheblich ob eine Hausdurchsuchung rechtmäßig zustande 
gekommen ist. Wenn dabei Zufallsfunde  Beweismittel für den Verdacht auf 
eine andere Straftat oder nur Ordnungswidrigkeit ergeben, so genügt die 
Erbringung selbiger Beweise ohne Frage nach deren rechtmäßiger Erhebung 
oder Sicherung.

d.H. der Stadt tut was er will solange das Höchstgericht ihn nicht 
hindert. Umgekehrt benötigt der Bürger immer eine ausdrückliche 
Erlaubnis sofern diese nicht allgemein erteilt ist.

Namaste

von Martin L. (makersting)


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Stammen solche Fotos von den blauen Säulen, die zur Überwachung der 
LKW-Maut an Bundestraßen aufgestellt wurden (kurz nachdem der Staat das 
Mautunternehmen übernommen hatte - wenn ich mich recht erinnere)?

von Percy N. (vox_bovi)


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Winfried J. schrieb:
>
> Doch dazu gab es sogar Erklärungen. Brandenburg hat dies Imho im
> Polizeigesetz geregelt, und für das Erlassen dieses Gesetzes die
> Grundrechtspolitische Schwäche des dortigen Parlaments genutzt.

Das mag sein; mir ist zu Herkunft und Zweckbestimmung der Aufnahme 
nichts bekannt.

> es ist
> also nur eine Frage der Zeit bis es von jemanden mit Interesse und
> Beharlichkeit vors BVG gebracht wird. da dieses nicht von Amts wegen
> tätig werden kann sondern nur im Klagefall und nach vorheriger Ablehnung
> der Klage durch Vorinstanzen.
>

Vorsicht, die Rechtswegerschöpfung ist nicht immer Voraussetzung!

> Klagen in Deutschland aber dürfen nur Betroffenen, welche dazu wissen
> müssen, dass dieser Grundrechtswidrige Zustand sie persönlich betrifft.
>
Das ist hier leicht zu konstruieren: "Ich möchte zu einem noch nicht 
genau bestimmen zukünftigen Zeitpunkt überwachte brandenburgische 
Straßen benutzen, ohne dabei erfasst zu werden".

> Dementgegen ist es In Deutschland offensichtlich nicht notwendig, dass
> Beweismittel  in Verfahren gegen Verdächtige einen Mindeststandard an
> Rechtmäßigkeit bei deren Beschaffung erfüllen müssen.


Ja, exakt dieser Problemkreis ist hier tangiert. Interessanterweise sah 
wimre das zu Recht verrufene Zollfahndungsdienstgesetz noch vor, 
Beweismittel ausschließlich für das Verfahren zuzulassen, für das sie 
erhoben worden waren. Dem Gesetzgeber scheint das ketzte Quäntchen 
Rechtsstaatlichkeit mittlerweile abhanden gekommen zu sein.

> So ist es unerheblich ob eine Hausdurchsuchung rechtmäßig zustande
> gekommen ist. Wenn dabei Zufallsfunde  Beweismittel für den Verdacht auf
> eine andere Straftat oder nur Ordnungswidrigkeit ergeben, so genügt die
> Erbringung selbiger Beweise ohne Frage nach deren rechtmäßiger Erhebung
> oder Sicherung.
>
und führt zV zum "rechtmäßigen" Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses. 
Dessen Früchte stammen dann überhaupt nicht mehr vom verbotenen Baum.
Wenn der Staat an die Gewinnung der Beweismittel dieselben Maßstäbe 
anlegen würde wie an Finanztransaktionen im Bereich der Geldwäsche, sähe 
die Justiz anders aus.

> d.H. der Stadt tut was er will solange das Höchstgericht ihn nicht
> hindert.

Jein. Der Staat ist zB auch der Bundespräsident, und die mE 
herausragende Innovation des BPräs Köhler war die Verweigerung der 
Ausfertigung eines seiner Meinung nach verfassungswidrigen Gesetzes.
Welche Grundrechtsaffinität man vom gegenwärtigen Amtsinhaber erwarten 
sollte, kann vielleicht Murat Kurnaz beantworten.

Dafür hat es das BVerfG für tunlich gehalten, ungefragt Hinweise zu 
geben, wie man eine unliebsame Partei, die sich zu nahezu allgemeinen 
Bedauern nicht verbieten lässt, wirtschaftlich durch Abkoppeln von der 
staatlichen Parteienfinanzierung aushungern kann.

Immerhin ist die Hamburgische Justiz ggü der Exekutive zumindest im 
Bereich G20-Gipfel dermaßen willfährig, dass vorläufig niemand die 
Wiedererrichtung des Volksgerichtshofes zu befürchten braucht.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Womit wir wieder bei Kant angelangt und der Frage von Recht Haben und 
Recht genießen.

Eine Untermieterin meiner Mutter erhielt eine befristete Stelle als 
juristische Fachkraft (einser abschluss) in der Rechtsberatung des 
Stadtbezirkes Friedrichshain die in Berlin und routinemäßig ein 
Arbeitszeugnis mit folgendem entlarvenden Satz darin. „Frau .... ist 
nicht in der lage hr im Studium erworbenes Wissen nicht An zuwenden.“ 
ihr wurde also der Vertrag nich verlängert weil sie die Bürger korrekt 
beraten hat, was die Ausgaben ihres AGs dahin beeinflusste dass dieser 
den bBeratenen die ihnen gesetzlich zustehen Gelder auch auszahlen 
musste. dass war mein Aha-Moment zum Rechtsverständnis der Angestellten 
deutscher Behörden. Dass dies zu großen Teilen Österreichs nicht anders 
ist ist zu bedauern aber festigt mein Bild Über das Saatswesen Als 
Machtinstrument gegen seine Bürger im Allgemeinen. ...
.... 
https://www.morgenpost.de/berlin/article216602761/So-funktioniert-die-automatische-Kennzeichenfahndung.html

Irgendwo wurde das auch ausführlicher ventiliert, aber völlig folgenlos 
schließlich trifft es ja nur einen „Verdächtigten“, Also jemanden der 
leider Grundrechte hat, welche man ihm gern ohne jede Rechtsgrundlage 
verwehrte.
 Nun, ja andere Leid wird oft erst durch eigenes Erfahrung erfassbar.

Die gewünschte Fehlbesetzung des Höchstamtes in Österreich wurde ja 
verhindert was sich wohl inzwischen als ziemlicher Glücksfall erwies. 
und bei der Bevölkerung gröstenteils Zufriedenheit erzeugt.

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Freu Dich doch, dass zumindest Euer höchstes Gericht noch funktioniert - 
so jedenfalls mein Eindruck.

Das ist durchaus nicht überall im Verbreitungsgebiet von mc.net 
selbstverständlich.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Freu Dich doch, dass zumindest Euer höchstes Gericht noch funktioniert -
> so jedenfalls mein Eindruck.
>
> Das ist durchaus nicht überall im Verbreitungsgebiet von mc.net
> selbstverständlich.

Tue ich.

 Namaste

von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> Freu Dich doch, dass zumindest Euer höchstes Gericht noch funktioniert -
> so jedenfalls mein Eindruck.

Bei uns probieren sie es grad zweigleisig. In einem bestehenden Gesetz 
wird der Datenschutz mit recht deutliche Strafen gefordert und in einem 
neuen Entwurf wird effektiver Datenschutz verboten. Mal gespannt wie das 
weitergeht, am Ende hat Winfried mit seiner Verschwörungstheorie noch 
recht. Die Methode, Gesetze konsequent gegen das BVerfG zu bauen - 
steter Tropfen höhlt den Stein - geht mir auf die Nerven.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Ich bin mir nicht sicher, ob die das tatsächlich zielstrebig betreiben 
oder ihnen vielmehr einfach nur die Begeisterung für die hehre Sache im 
Dienst am Volk durchgeht. Jedenfalls habe ich zumindest hin und wieder 
den Eindruck, dass manchen Politikern, die es auf Grund ihrer vita auf 
jeden Fall besser wissen müssten, im Grundrechtsbereich auxh noch der 
letzte Rest ihres Judizes abhanden kommt (so etwa Wiefelspütz und 
Bosbach im Zusammenhang mit dem Luftsicherheitsgesetz..

Parallel dazu gibt es sicherlich schon länger das Verfahren, sich die 
Sache leicht zu machen und ei fach ein maximal böses Gesetz zu 
verabschieden, um zu sehen, was passiert.

So mancher fährt sein Auto nicht zur Werkstatt, sondern gleich zum TÜV. 
Die werden schon sagen, was sie stört.

Das irre ist nur, dass den Leuten anscheinend jedes Unrechtsbewusstsein 
abgeht!

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Okham sagt dazu:
Verschwörung ist nicht notwendig wo systematisches Aufspalten der 
Verantwortung zum gleichen Ergebnis führt.

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Winfried J. schrieb:
> Okham sagt dazu:
> Verschwörung ist nicht notwendig wo systematisches aufspalten der
> Verantwortung zum gleichen Ergebnis führt.
>
Das erklärt aber zB nicht, warum Frau Lambrecht derzeit mit teilweise 
grotesken Plänen unterwegs ist.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Einzeller finden sich immer ein wo das Machtbedürfnis wie im Supermarkt 
bedient wird.

Man muss nur alle Skrupel hintanstellen .

Namaste

von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> Das erklärt aber zB nicht, warum Frau Lambrecht derzeit mit teilweise
> grotesken Plänen unterwegs ist.

Ich verstehe insbesondere nicht, wieso jemand wie sie heute einen Strick 
dreht, an dem sie morgen selbst an der Laterne baumelt. Einen gewissen 
Selbsterhaltungstrieb sollte man doch annehmen dürfen.

Solche Instrumente werden in genau den rechten Kreisen, gegen die das an 
sich (auch) gerichtet ist, sicherlich gerne genutzt werden. Gute 
Beziehungen zu jenen, die dann problemlos an die Daten kommen, sollen ja 
streckenweise vorhanden sein, sagt man.

: Bearbeitet durch User
von Matthias S. (da_user)


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Jürgen W. schrieb:
> Diese Beispiele - und das sind nur die prominenten - zeigen leider
> ganz klar, daß Sicherheitskräfte in punkto Datenumgang insgesamt
> inkompetent sind und mein Vertrauen in sie damit einfach nicht gegeben
> sein kann.

Nicht nur Sicherheitskräfte:
https://www.heise.de/ct/artikel/Warum-eine-komplette-Arztpraxis-offen-im-Netz-stand-4590103.html

Was das ganze in meinen Augen eigentlich noch brisanter macht:
Eigentlich dürfte so ein Fehler in der Routersoftware nicht dazu führen, 
dass sämtliche Daten zugänglich sind. Da muss noch die eine oder andere 
Authentifizierungsserver dazwischen.
Aber man merkt es ja auch an dem ganzen IoT-Zeug: nicht nur über Jahre 
entwickelte Sicherheitspraktiken, sogar der gesunde Menschenverstand 
wird über Bord geschmissen - Authentifizierung auf Clientenseite:
https://www.heise.de/security/meldung/Vaillant-Heizungen-mit-Sicherheits-Leck-1840919.html

von Percy N. (vox_bovi)


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A. K. schrieb:
> Solche Instrumente werden in genau den rechten Kreisen, gegen die das an
> sich (auch) gerichtet ist, sicherlich gerne genutzt werden. Gute
> Beziehungen zu jenen, die dann problemlos an die Daten kommen, sollen ja
> streckenweise vorhanden sein, sagt man.

Ja, auf lange Sicht besteht dieses Problem sicherlich auch,  aber das 
betrifft jede autoritäre Regierung (wobei die Äußerungen mancher 
Politiker nicht nur als autoritär - v. Dohnanyi - , sondern tatsächlich 
als totalitär - Gauck - einzuordnen sind).

Der Wahn der Justizministerin treibt sie jedoch derzeit dazu, Andreas 
Schwarz verpflichten zu wollen, ständig zu überprüfen, ob hier auch 
immer der angemessene Ton zu angemessenen Inhalten eingehalten wird. Bei 
Verstößen kann es dann nicht mehr sein Bewenden damit haben, dass Lothar 
oder Frank böse Beiträge löschen (zum Selbstschutz eher mehr als 
weniger!), sondern diese müssten gesichert und der Staatsanwaltschaft 
mitgeteilt werden.

Was soll dieser Blödsinn? Die Moderatoren sind überhaupt nicht in der 
Lage, zuverlässig zu beurteilen, ob ein bestimmter Beitrag 
strafrechtlich relevant ist oder nicht; ob im Einzelfall zusätzlich noch 
öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht, können sie erst recht 
nicht ermitteln.

Sicherlich wird ein Mordaufruf zweifelsfrei als strafbar und 
meldepflichtig eingeordnet werden können; was aber, wenn hier jemand 
schreibt, es sei ihm lieber, wenn der 17-jährige Nachbarssohn bekifft 
grinsend in der Ecke liegt als wenn derselbe unter dem Einfluss von zwei 
Flaschen Wein randaliert - das wäre doch glatt eine Billigung von 
Straftaten?

von Harald W. (wilhelms)


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Percy N. schrieb:

> Inzwischen wurde das nds Polizeigesetz nachgebösert

Aber das Gesetz war doch auch schon vorher ziemlich böse. :-)

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Harald W. schrieb:
> Aber das Gesetz war doch auch schon vorher ziemlich böse. :-)

Novellierungen haben es leichter durch gewunken zu werden speziell wenn 
sie so umfangreich sind , dass niemand sich die Mühe macht alles 
detailliert zu prüfen.

Bei Neufassung / Neuerlass herrscht mehr Aufmerksamkeit.

Namaste

von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> Ja, auf lange Sicht besteht dieses Problem sicherlich auch,  aber das
> betrifft jede autoritäre Regierung

Du brauchst keine autoritäre Regierung und möglicherweise auch keine 
lange Sicht. Du brauchst nur gute Beziehungen zwischen jenen Organen, 
die leicht Zugang bekommen, und jenen Rechtsextremen, die mit dem 
Material etwa anfangen können. Und ich fürchte, dass diese guten 
Beziehungen teils bereits vorhanden sind, vielleicht sogar in 
Personalunion.

Wenn es tatsächlich um Zugang à la Password geht, dann funktioniert das 
ausserdem in beide Richtungen. Nicht nur passives reingucken, sondern 
auch aktiv mitmischen. Wenns so kommt, dann wünscht man sich die 
heutigen Hasspostings zurück. Die kommen wenigstens nicht vom eigenen 
Account.

: Bearbeitet durch User
von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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A. K. schrieb:
> Die kommen wenigstens nicht vom eigenen Account.

was aber für den Geneigten auch kein Problem darstellte.

Es bedürfte nur des passenden Anreizes. Und ich wüsste sogar welcher aus 
einen Informationsdealer einen Informationsfälscher machte. Und hin und 
wieder .....

Nein, das wäre ja schon wieder VT

Sowas machen anständige Leute nicht.

Namaste

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