ich habe mit Fa.Wittig (tek4you_us) richtig Streß!
Ich habe am 27.02.10 ein W2012a gekauft, und habe es innerhalb der
14-tägigen Umtauschzeit zurück geschickt.
- Rückgabe wurde am 13.03.10 eingeleitet, am 18.03.10 laut
Sendungsverfolgung DHL bei der Firma Welec eingegangen
-am 30.03 das erste Mal die Rückzahlung angemahnt
- Rückinfo vom Kunden am 05.04.10
Zitat:
"Hallo uwe_elektronic,
Bitte entschuldigen Sie, dass Ihre Rueckzahlung noch nicht
ausgefuehrt wurde. Ich kuemmer mich gleich morgen darum.
Frohe Ostern Thomas
tek4you_us"
- am 14.04.10 2- Mahnung
Zitat:
"Hallo tek4you_us,
Sehr geehrte Damen und Herren ,
vielen Dank für Ihre Rückinfo vom 5.04.
Leider ging jedoch bis heute noch keine Zahlung von Ihnen auf meinem
Konto ein. Wir bitten nochmals um Überprüfung des Sachverhalts und
gleichzeitig um Verständnis dafür dass wir die Zahlung, innerhalb der
nächsten zehn Tage ab Ausstellung dieses Schreibens, erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
uwe_elektronic"
-da es keine Reaktion gab, erfolgte am 26.04.10 die dritte Mahnung
Zitat:
"Hallo tek4you_us,
in Bezug auf meine Rückgabe und meine 1. sowie auch meine 2. Mahnung
musste ich heute feststellen, dass Ihre Zahlung bei mir noch immer nicht
eingegangen ist. Dies bedeutet einen einseitigen Vertragsbruch
Ihrerseits. Nach geltendem Recht kann ich die offene Forderung bereits
jetzt bei Gericht anmelden. Ich gebe Ihnen jedoch trotzdem noch eine
letzte Möglichkeit, Ihre vertragliche Verpflichtung zu erfüllen, indem
Sie unverzüglich die ausstehende Rückzahlung in Höhe von 251,00 € an
mich zur Zahlung bringen.
Nach geltendem Recht bin ich befugt, die anfallenden Kosten geltend zu
machen. Alle bereits angefallenen und noch entstehenden Kosten
(Mahnkosten, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) gehen zu Ihren Lasten.
uwe_elektronic"
-Rückinfo vom Kunden am 26.04.10:
Zitat:
„Hallo uwe_elektronic,
Bitte entschuldigen Sie die weitere Verspaetung der Rueckzahlung. Ich
werde es im Moment weiterleiten und man sool sich sofort darum kuemmern.
Die EUR251 sind noch diese Woche an Sie zu erstatten. Viele Gruesse
Thomas
tek4you_us“
-2. Rückinfo vom Kunden am 27.04.10:
Zitat:
„Sehr geehrter Herr Sydow,
bitte verzeihen Sie die Verzögerung Sie erhalten Ihr Geld natürlich
zurück. Wir haben alles bereits eingeleitet und das Geld wird Anfang
kommender Woche auf Ihren Konto sein. Bitte senden Sie zum Abgleich Ihre
Daten zu. Denn wir können aus der e-mail keinen Bezug hergestellen.
Mit den besten Grüssen
Ihre Wittig Electronics Wittig „
-am 27.04 wurden von mir nochmals alle relevanten Daten übermittelt.
Zitat:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
Danke für die umgehende Rückinfo.
Hier meine genauen Daten :
der Artikel wurde über Ebay gekauft Artikel:1XXXXXXXXX
Ihre Rechnung vom 27.02.2010 DE2XXXXXX Rechnungs NR.XXXX
Rücksendung am 13.03.2010 eingeleitet.
......................
...............Sparrkasse
BLZ XXXXXX Kto.XXXXXXXXX
Mit freundlichen Grüßen
......„
-03.05.10 nach wie vor kein Geldeingang, Einleitung Mahnbescheid !
Zittat:
„Werter Herr Wittig,
leider kann ich, den mit Ihrem Schreiben vom 27.04.2010 versprochenen
Zahlungseingang für die Gutschrift des zurückgesandten Gerätes W2012a
zum Wochenanfang dieser Woche nicht bestätigen.
Daher sehe ich mich gezwungen am Mittwoch den 05.05.2010 das
gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, falls die von Ihnen wiederholt
zugesagte Zahlung in Höhe von 251.00€ nicht bis morgen (Dienstag
04.05.2010) meinem Konto gutgeschrieben sein sollte.
Hochachtungsvoll
......
-da es keine Rückmeldung oder Zahlungseingang gab, wurde schließlich am
17.05.10 der Mahnbescheid beim Amtsgericht eingereicht.
Bis heute ist kein Zahlungseingang erfolgt.
Wenn nach 14 Tagen kein Widerspruch beim zuständigen Amtsgericht
eingegangen ist, kannst Du einen Vollsterckungsbescheid beantragen. Es
empfiehlt sich aber vorher beim Gericht nachzufragen, ob da bereits
andere Massnahmen laufen, Zahlungsunfähigkeit etc ... sonst hast Du
Kosten für den Grihctsvollzieher und der bringt Dir nichts.
uwido schrieb:> Wenn nach 14 Tagen kein Widerspruch beim zuständigen Amtsgericht> eingegangen ist, kannst Du einen Vollsterckungsbescheid beantragen.
Die 14 Tage sind aber ab Zustellung. Amtsgerichtsmühlen können
schon mal langsam mahlen...
Der Mahnbescheid war reine Zeitverschwendung, denn die Brüder werden
aller Voraussicht nach widersprechen. Dann mußt du klagen.
Mit dem Mahnbescheid haben sie Zeit gewonnen.
War das ein Einkauf in der Bucht? Da gibt es Zwei des weiter oben
genannten Anbieters. Einer mit Endung _eu (97,4% positive Bewertungen)
und einer mit Endung _us (96,3% positive Bewertungen). Das sagt doch
eigentlich schon alles über die Seriösität dieser Anbieter. Never!
Uhu Uhuhu schrieb:> Der Mahnbescheid war reine Zeitverschwendung, denn die Brüder werden> aller Voraussicht nach widersprechen. Dann mußt du klagen.>> Mit dem Mahnbescheid haben sie Zeit gewonnen.
Und was hättest Du vorgeschlagen? Mir ist kein anderer Weg als über den
Mahnbescheid bekannt.
Der Mahnbescheid ist nicht mehr Voraussetzung für eine Klage.
Ich hätte statt Mahnbescheid einen Anwalt eingeschaltet - das
signalisiert Entschlossenheit und man geht gleichzeitig einigermaßen
sicher, daß die Kerle auch die Inkassokosten incl. Anwalt bezahlen.
Gastino G. schrieb:>> Der Mahnbescheid war reine Zeitverschwendung, denn die Brüder werden>>> aller Voraussicht nach widersprechen. Dann mußt du klagen.>>>>>> Mit dem Mahnbescheid haben sie Zeit gewonnen.>>>> Und was hättest Du vorgeschlagen? Mir ist kein anderer Weg als über den>> Mahnbescheid bekannt.
Das hat irgend ein Vogel der Menschen angreift verzapft, vergiss es. (:
Uhu Uhuhu schrieb:> Der Mahnbescheid ist nicht mehr Voraussetzung für eine Klage.
Es ist aber eine günstige Möglichkeit, den Schuldner unter Druck zu
setzen oder gar eine Möglichkeit zu bekommen, seine Schulden eintreiben
zu lassen.
> Ich hätte statt Mahnbescheid einen Anwalt eingeschaltet - das> signalisiert Entschlossenheit und man geht gleichzeitig einigermaßen> sicher, daß die Kerle auch die Inkassokosten incl. Anwalt bezahlen.
Wieso bist Du da sicher? Erstmal musst Du bei dem Streitwert einen
Anwalt finden und dann kann der auch nicht viel mehr machen, als
Briefchen schreiben oder Klage einreichen. Das einzige, was Dir da
sicher ist, sind die Anwaltskosten, die bei Dir anfallen.
Hey uhu, versuchste schon wieder jeden zu belehren wenn dir seine
Meinung nicht passt? (Gleich bekomme ichs wieder, aber ordentlich).
>Wieso bist Du da sicher? Erstmal musst Du bei dem Streitwert einen>Anwalt finden und dann kann der auch nicht viel mehr machen, als>Briefchen schreiben oder Klage einreichen. Das einzige, was Dir da>sicher ist, sind die Anwaltskosten, die bei Dir anfallen.
Stimmt natürlich.
Für 251 Euro machen das schon die meisten Anwälte, allerdings sollte
der auch richtig beraten(Pro und Contra und schriftlich).
Mir scheint, das hier bereits das Insolvenzverfahren läuft oder
verschleppt wird. Das müsste sich herausfinden lassen.
Bei so einem Geschäftsgebaren wäre wohl Strafanzeige wegen Betrugs
angesagt. Natürlich muss man seine zivilen Forderungen selbst
durchsetzen und wenn die widersprechen kann sich das hinziehen.
Das gilt dann auch für das Mahnverfahren durch das MAHNGERICHT.
Ich befürchte, das die Kohle nur noch Geschichte ist.
Einzige Idee die ich noch habe, den bezahlten Artikel noch mal bestellen
und mit der gezahlten Summe verrechnen und dann das Teil in der Bucht
höchstmöglich verticken. Ansonsten mit dem Totalverlust weiterleben.
Gastino G. schrieb:> Es ist aber eine günstige Möglichkeit, den Schuldner unter Druck zu> setzen oder gar eine Möglichkeit zu bekommen, seine Schulden eintreiben> zu lassen.
Das ist rein virtueller Druck: Der Widerspruch ist ein Kreuzchen auf dem
Antwortbogen des Mahnbescheides.
Ein Mahnbescheid ist nur dann sinnvoll, wenn eine einigermaßen
realistische Aussicht besteht, daß der Schuldner nicht von der
hartgeseottenen Sorte ist.
Eine Firma, die seit Jahren auf dem Web für diese Tour bekannt ist,
zählt garantiert zu denen...
> Wieso bist Du da sicher? Erstmal musst Du bei dem Streitwert einen> Anwalt finden und dann kann der auch nicht viel mehr machen, als> Briefchen schreiben oder Klage einreichen. Das einzige, was Dir da> sicher ist, sind die Anwaltskosten, die bei Dir anfallen.
Anwälte gibt es wie Sand am Meer - die nehmen auch kleine Sachen. Für
das Eintreiben der Anwaltskosten ist der Anwalt verantwortlich.
Wenn man einen Anwalt einschaltet, dann spuren die Brüder in der Regel,
weil sie genau wissen, daß sie sehr schlechte Karten haben, wenn eine
unbestrittene Forderung professionell eingetrieben wird.
Die rechenen damit, daß kleine Leute sich auf der Nase rumtanzen lassen
und diese Rechnung geht ja auch meistens auf.
Eins sollte man aber auf keinen Fall tun: drohen. Die Einschaltung des
Anwaltes muß wie ein Paukenschlag kommen, wenn im Guten nichts geht.
>Wenn man einen Anwalt einschaltet, dann spuren die Brüder in der Regel,>weil sie genau wissen, daß sie sehr schlechte Karten haben, wenn eine>unbestrittene Forderung professionell eingetrieben wird.
Selbst wenn das in den meisten Fällen zutrifft, wenn eine Insolvenz
ansteht, lassen die sich nicht so leicht ins Bockshorn(diesmal richtig)
jagen lassen. Da wird alles gerafft was man bekommt. Anwaltsforderung
hin oder her.
Kaufst du da öfter, uhu, oder führst du eine Statistik über User
die sich hier seit Jahren über diese Firma auslassen?
Wenn deine These zutrifft, sollte der TS doch mal die
Staatsanwaltschaft bemühen und der Firma mal auf den Zahn
fühlen.
Scotty, du nervst. Zu faul, auch nur einmal Google & Co. zu bemühen und
von lesen des Threads ganz zu schweigen, aber alles besser wissen.
Troll dich. Leute, die zwar schreiben, aber nicht lesen können, werden
hier nicht gebraucht.
Ach uhu, glaubst du , du wirst hier gebraucht?
Da leidest du aber an krankhafter Selbstüberschätzung.
Du wirst doch hier nur geduldet, wie alle hier.
QED
Wenn das deine Meinung ist, ist das deine Meinung
und wenn das Wörtchen "Wenn" nicht wäre, wäre das
Wörtchen "Wenn" nicht mehr.
Na gut, hatte heute viel zu tun. Bist du immer gut drauf?