Moin,
kann mal bitte ein Mod ein fixes Posting mit Links zu den ERA Seiten
posten? Die Fragen diesbezüglich nehmen hier offenbar exponentiel zu.
Ich empfehle mal:
1) www.igmetall.de
2)
www.igmetall.de/cps/rde/xchg/internet/style.xsl/metall-und-elektro-889.h
tm
und vielleicht
3)
de.wikipedia.org/wiki/Tarifvertrag_%C3%BCber_das_Entgelt-Rahmenabkommen
Vielen Dank!
Cheers
Um den ewigen Spekulationen endlich mal ein Ende zu setzen:
Anbei die aktuelle ERA Taritabelle, Baden-Württemberg. Ergänzt habe ich
eine Spalte mit 15% Leistungszulage (was laut ERA das Abteilungsmittel
sein sollte) und eine Spalte mit dem Jahresgehalt bei 13,25
Monatsgehältern (was eine normale Firma zahlt, alles andere sind
Scheißläden, die euch verarschen wollen). Orange markiert habe ich die
Zeile, bei der ihr als normaler Ingenieur in der Entwicklung nach ca. 5
Jahren sein solltet.
Dazu noch ein pdf mit den Kriterien, die zur Ermittlung der ERA
Einstufung eines Arbeitsplatzes angewendet werden. Die Einstufung
bezieht sich wohlbemerkt auf den Arbeitsplatz, nicht auf den
Mitarbeiter!!!
PS: Ich bin mir nicht sicher, ob die Forensoftware das pdf genomen hat.
Vielleicht zu groß (1,6MB)?
Gruß Markus
Markus G. schrieb:> Orange markiert habe ich die> Zeile, bei der ihr als normaler Ingenieur in der Entwicklung nach ca. 5> Jahren sein solltet.
Ja, aber nur wenn man schon 5 Jahre in der Firma ist, da die
Leistungszulage am Anfang nicht bei 15% liegen wird.
@Markus G.:
Danke für diese Informationen. Man sieht hier auch, dass die Ausbildung
bei der Einstufung doch eine Rolle spielt. Jemand mit einen
Universitätsabschluss erhält mehr Punkte als jemand mit einem
Fachhochschulabschluss. Aus meiner Sicht zurecht.
Hallo zusammen,
wenn ich mir die Merkmalsstufen so anschaue, müsste ja eigentlich jeder
min. EG10 bekommen was bei einem 35 Stunden Vertrag 48k€ p.a. sind und
bei einem 40 Stunden Vertrag ca. 55k€ p.a. Kann das sein? Ich meine wenn
ich mir die einzelnen Merkmalsklassen anschaue und die Punkte
zusammenaddiere ist EG 10 wirklich die unterste Stufe und dann dafür
55k€ p.a. ist das wirklich so in der Realität?
Gruß
Jürgen B. schrieb:> wenn ich mir die Merkmalsstufen so anschaue, müsste ja eigentlich jeder> min. EG10 bekommen was bei einem 35 Stunden Vertrag 48k€ p.a. sind und> bei einem 40 Stunden Vertrag ca. 55k€ p.a. Kann das sein?
Ja, warum nicht? Die 15% Leistungszulage bekommt man ja nicht am Anfang,
es können durchaus ein bis zwei Jahre vergehen, bis man die 15% erreicht
hat.
>Jetzt brauchts nur noch eine Liste der Firmen, die nach IGM bezahlen.
Vielleicht kann ja ein Mod. hier solch ein Listenelement zum Ausfüllen
bereitstellen
Jürgen B. schrieb:> ch meine wenn> ich mir die einzelnen Merkmalsklassen anschaue und die Punkte> zusammenaddiere ist EG 10 wirklich die unterste Stufe und dann dafür> 55k€ p.a. ist das wirklich so in der Realität?
Ja, kann ich auch für Bayern bestätigen, ist das
Absolventeneinstiegsgehalt.
man kann das doch gar nicht über einen Kamm scheren. Hier wird z.B. mit
ERA9 eingestellt (Bayern, große bekannte Firma), ERA10 gibts bei der
Firma als Einstiegsgehalt natürlich auch. Das hängt einfach von den
Entscheidern (Chef und Personalabteilung) ab.
Ich habe mal einen Anfänger FH kalkuliert und komme auf 51 Punkte, bei
mir wären es 70, bei dem, was ich tue. Ich hätte dann EG17 glaube ich.
Mit 30% Zulage lande ich bei 83k. Angeboten werden so 80k-90k. Langt
aber nicht, weil Selbständigkeit noch mehr bringt.
Minteo schrieb:> Langt> aber nicht, weil Selbständigkeit noch mehr bringt.
Für die Selbstständigkeit sollte man aber noch weitere Fakten
berücksichtigen. Angestelltenverhältnis und Selbstständigkeit haben
beide ihre Vor- und Nachteile, insbesondere das Stichwort
Einkommenssicherheit sollte da neben der Einkommenshöhe noch
berücksichtigt werden
Da gibts doch so n rotes Buch mit genauer Arbeits-Beschreibung, z.B.
Software Entwickler EG13 mit Tätigkeitsbeschreibung und Anforderung Dxy,
...
Weiß jemand wo man das runterladen kann?
Nach der Uniabschluss (Dipl.-Ing) sah es so aus bei mir:
2008: EG 14 35h
2009: EG 15 35h
2010:EG 15 40h
2011:EG 16 40h
und nächsten Monat werde ich in EG 17 eingruppiert. Die Leistungszulage
war immer in den Bereich 12-15%.
Es gibt also durchaus gute Firmen.
Servus,
ich habe eine Frage zum Leistungsabhängigem Entgelt.
Was ist denn jetzt der Unterschied zwischen dem Durchschnitt von 14% und
dem individuellen Leistungsentgelt?
Sind das 2 Unterschiedliche Methoden zur Berechnung?
Kann man sich das aussuchen?
Danke für die Antworten!!!
Im Durschnitt soll 14% Leistungszulage bezahlt werden.
Wie Du genau eingruppert bist, entscheidet Dein Chef bzw. auch die
Personalabteilung.
Aussuchen kannst Du dir das in der Regel nicht.
In Bayern gibt es bis zu 100 Leistungspunkte, wobei 1 Punkt 0,28% mehr
Geld bedeutet. --> Im Schnitt haben dann die Leute 50 Punkte.
Ein Beispiel:
Begonnen wird mit 0 Punkten, nach der Probezeit gibt's dann 35 Punkte.
Einmal im Jahr gibt es ein Mitarbeitergespräch, da kannst Du in den
Punkten steigen bzw. auch fallen.
Leider hat das bei vielen Firmen nicht wirklich was mit
"Leistungsbeurteilung" zu tun, da die Punkte gedeckelt sind.
Sepp schrieb:> Im Durschnitt soll 14% Leistungszulage bezahlt werden.
Ob eine Firma sich daran hält, ist dann die andere Frage.
> Wie Du genau eingruppert bist, entscheidet Dein Chef bzw. auch die> Personalabteilung.> Aussuchen kannst Du dir das in der Regel nicht.
Korrekt.
> In Bayern gibt es bis zu 100 Leistungspunkte, wobei 1 Punkt 0,28% mehr> Geld bedeutet. --> Im Schnitt haben dann die Leute 50 Punkte.
Und in BaWü sieht's schon wieder anders aus. Deshalb: Bei Fragen zu ERA
immer das Bundesland mit angeben. Sonst ist eine vernünftige Antwort
nicht möglich.
> Ein Beispiel:> Begonnen wird mit 0 Punkten, nach der Probezeit gibt's dann 35 Punkte.> Einmal im Jahr gibt es ein Mitarbeitergespräch, da kannst Du in den> Punkten steigen bzw. auch fallen.> Leider hat das bei vielen Firmen nicht wirklich was mit> "Leistungsbeurteilung" zu tun, da die Punkte gedeckelt sind.
Genau so ist es. Mit tatsächlicher Leistung hat die "Leistungszulage"
wenig bis gar nichts zu tun.
Bei meiner Firma wird trotz Tarifbindung keine Leistungszulage gezahlt.
Diese wurde durch eine Gewinnbeteiligung (abhängig vom
Gesamtwirtschaftlichen Erfolg) und eine fixe Grundzulage ersetzt.
Hallo nochmal,
es geht um das Bundesland Byern.
und was ist dann das Betriebliche Volumen des leistungsabhängigem
Entgelts?
14% ist Durchschnitt
bei 13% müssen Maßnahmen egriffen werden durch Arbeitgeber und
Betriebsrat
bei 12,5% ist eine Aufzahlung auf 13% vorzunehmen
bei 15% müssen Maßnahmen egriffen werden durch Arbeitgeber und
Betriebsrat
heißt dass dann einfach wenn der Durchschnitt zu gut oder zu schlecht
ist müssen die "Probleme" dafür gefunden und bereinigt werden?
Aber wenn einzelne Personen überdurchschnittlicht gut sind ist das okay
und bekommen dann z.B. 28% zum tariflichen Grundentgel?
Dirk schrieb:> Ja, warum nicht? Die 15% Leistungszulage bekommt man ja nicht am Anfang,> es können durchaus ein bis zwei Jahre vergehen, bis man die 15% erreicht> hat.
Bezieht sich die Leistungszulage auf ein Monatsgehalt oder auf das
Jahresgehalt?
Unwissend schrieb:> Dirk schrieb:>> Ja, warum nicht? Die 15% Leistungszulage bekommt man ja nicht am Anfang,>> es können durchaus ein bis zwei Jahre vergehen, bis man die 15% erreicht>> hat.>> Bezieht sich die Leistungszulage auf ein Monatsgehalt oder auf das> Jahresgehalt?
LOL. 15% pro Monat vom Monatsgehalt oder 15% pro Jahr vom Jahresgehalt.
Suchs dir aus.
Nein, also dein Grundgehalt wird einfach um 15% höher und fertig. So
einfach ist das.
cyblord ---- schrieb:> Nein, also dein Grundgehalt wird einfach um 15% höher und fertig. So> einfach ist das.
D.h die Zulage wir jeden Monat ausbezahlt?
Ja die Zulage wird monatlich auf dein Grundentgelt prozentual
aufgerechnet
Warum sollte das 1 bis 2 Jahre dauern?
Wenn die 1. Leistungsbeurteilung nach 3 oder 6 Monaten stattfindet kann
ich doch auch schon 14% bekommen oder sehe ich das falsch?
Eric S. schrieb:> Wenn die 1. Leistungsbeurteilung nach 3 oder 6 Monaten stattfindet kann> ich doch auch schon 14% bekommen oder sehe ich das falsch?
So ist es. Es muss normalerweise nach 6 Monaten eine LZ festgelegt
werden. Bei einem Einsteiger wird die aber nicht 14% betragen. Wie
sollte man das rechtfertigen? Dann gibts halt nur 5-10% am Anfang.
Eric S. schrieb:> Wenn die 1. Leistungsbeurteilung nach 3 oder 6 Monaten stattfindet kann> ich doch auch schon 14% bekommen oder sehe ich das falsch?
Theoretisch ja, praktisch nein. Da wo ich arbeite ist die erste
Steigerung nach Ablauf der Probezeit von 0% auf 5%. Was weitere
Steigerungen betrifft, ist man danach der Willkür des Arbeitgebers
ausgeliefert ;-) aber unter 5% geht es nicht mehr.
Markus G. schrieb:> Orange markiert habe ich die> Zeile, bei der ihr als normaler Ingenieur in der Entwicklung nach ca. 5> Jahren sein solltet.
Wobei man allerdings auch Region, Branche etc. berücksichtigen muss.
Hatte in Stuttgart auch EG15, jetzt in der Pampa (BaWü) nur noch EG12
(was für die Region schon recht gut ist).
Natürlich spottet meine Stellenbeschreibung jeder Beschreibung, aber ich
hab mich lange genug beworben, um festzustellen, dass hier keine Firma
ein EG15-Gehalt zahlen würde...
Jürgen B. schrieb:> wenn ich mir die Merkmalsstufen so anschaue, müsste ja eigentlich jeder> min. EG10 bekommen was bei einem 35 Stunden Vertrag 48k€ p.a. sind und> bei einem 40 Stunden Vertrag ca. 55k€ p.a. Kann das sein? Ich meine wenn> ich mir die einzelnen Merkmalsklassen anschaue und die Punkte> zusammenaddiere ist EG 10 wirklich die unterste Stufe und dann dafür> 55k€ p.a. ist das wirklich so in der Realität?
In welcher Stufe, mit Universitäts Master, fängt man dann in Bayern in
einer Entwicklungsabteilung mit 2 Jahren Berufserfahrung an? Ist EG11
realistisch? Was sind diese Stufen A und B?
In Zahlen (40h Woche):
ERA 9A: knapp 55k€/Jahr (bei 12,95 Gehältern, die bekommt man nach 6
Monaten)
ERA 10A: rund 61k€/Jahr (bei 12,95 Gehältern, die bekommt man nach 6
Monaten)
ERA 9B: gut 58k€/Jahr (bei 13,25 Gehältern, die bekommt man nach 36
Monaten)
ERA 10B: knapp 65k€/Jahr (bei 13,25 Gehältern, die bekommt man nach 36
Monaten)
Bei 14% Leistungszulage:
ERA 9B: knapp 66,7k€/Jahr (bei 13,25 Gehältern, die bekommt man nach 36
Monaten)
ERA 10B: knapp 73,9k€/Jahr (bei 13,25 Gehältern, die bekommt man nach 36
Monaten)
Einstufung schrieb:> In welcher Stufe, mit Universitäts Master, fängt man dann in Bayern in> einer Entwicklungsabteilung mit 2 Jahren Berufserfahrung an? Ist EG11> realistisch? Was sind diese Stufen A und B?
Hängt von der Firma ab. Ich habe kürzlich die Einstufung eines Kollegen
mit Promotion mitbekommen. Ihm wurde EG10 geboten. Ich denke EG10 ist
mit 3 Jahren Berufserfahrung drin. Meine ehemaligen Kommilitonen steigen
auch gerade ein. Als Master kann man EG9 erwarten. Habe auch schon einen
Fall mitbekommen, bei dem EG8 geboten wurde.
Bronco schrieb:>> Wobei man allerdings auch Region, Branche etc. berücksichtigen muss.> Hatte in Stuttgart auch EG15, jetzt in der Pampa (BaWü) nur noch EG12> (was für die Region schon recht gut ist).> ...dass hier keine Firma ein EG15-Gehalt zahlen würde...
EG 15 (Baden-Württemberg) erreicht ein Master mit 3 bis 5 Jahren
Berufserfahrung. Einstieg mit EG 13. Bachelor mit EG 12.
Von EG 15 nach 12: In welcher Region in BaWü wird so schlecht bezahlt?
Einstufung schrieb:> Jürgen B. schrieb:>> wenn ich mir die Merkmalsstufen so anschaue, müsste ja eigentlich jeder>> min. EG10 bekommen was bei einem 35 Stunden Vertrag 48k€ p.a. sind und>> bei einem 40 Stunden Vertrag ca. 55k€ p.a. Kann das sein? Ich meine wenn>> ich mir die einzelnen Merkmalsklassen anschaue und die Punkte>> zusammenaddiere ist EG 10 wirklich die unterste Stufe und dann dafür>> 55k€ p.a. ist das wirklich so in der Realität?>> In welcher Stufe, mit Universitäts Master, fängt man dann in Bayern in> einer Entwicklungsabteilung mit 2 Jahren Berufserfahrung an? Ist EG11> realistisch? Was sind diese Stufen A und B?
Für den Stellenwert (Punktzahl) gibt es Musterbeispiele.
Als Berufsanfänger kann man sich an folgendem grob orientieren:
Tarifgebiet Bayern
Bachelor EG 9
Master EG 10
Tarifgebiet Baden-Wü.
Bachelor EG 12
Master EG 13
Das Gehalt ist in beiden Tarifgebieten etwa gleich. D.h. EG 10 (Bayern)
ist etwa gleich mit EG 13 (Ba-Wü).
Es gibt keine bundesweit einheitlichen Entgeltgruppen - jedes
Tarifgebiet hat eigene Tarifverträge und somit eigene Gahaltsstrukturen.
Das verwechseln viele Leute.
Einstufung schrieb:> Sepp schrieb:>> A bekommt man i.d.R. am anfang, nach 18 Monaten die B.>> Danke. Gilt das unabhängig von der Berufserfahrung?
In der Regel fängt man in Stufe A an und wird nach 18 Monaten
automatisch in Stufe B eingeordnet.
Mitleser schrieb:> Einstufung schrieb:>> In welcher Stufe, mit Universitäts Master, fängt man dann in Bayern in>> einer Entwicklungsabteilung mit 2 Jahren Berufserfahrung an? Ist EG11>> realistisch? Was sind diese Stufen A und B?>> Hängt von der Firma ab. Ich habe kürzlich die Einstufung eines Kollegen> mit Promotion mitbekommen. Ihm wurde EG10 geboten. Ich denke EG10 ist> mit 3 Jahren Berufserfahrung drin. Meine ehemaligen Kommilitonen steigen> auch gerade ein. Als Master kann man EG9 erwarten. Habe auch schon einen> Fall mitbekommen, bei dem EG8 geboten wurde.
Tarifgebiet Bayern
Techniker Berufsanfänger EG 8
Bachelor Berufsanfänger EG 9 (entspricht EG 12 Ba-Wü)
Master Berufsanfänger EG 10 (entspricht EG 13 Ba-Wü)
Promotion Berufsanfänger EG 11
Master mit 2 J. BE sollte EG 11 sein - Verhandlungssache!
Die Promotionszeit wird üblicherweise nur zur Hälfte als Berufserfahrung
gewertet. Also 4 Jahre Doktorstudium gleich 2 J. Beruferfahrung.
Das mag schon sein, aber ich habe fünf Fallbeispiele bei denen diese
Ordnung genau um eine ganze Stufe nach unten gerutscht ist. Darunter
alles Konzerne im DAX. Die Region ist Erlangen/Nürnberg/Regensburg. Eine
Außnahme stellt München dar, hier bekommt man als Master i.d.R. EG10.
Jo S. schrieb:> Von EG 15 nach 12: In welcher Region in BaWü wird so schlecht bezahlt?
Wobei man fairer Weise sagen muss, dass EG12 bei 40h, 15% und 13,25 fast
70000.- sind. Das ist schon ein Wort, wenn man keine Stuttgarter Miete
zahlen muss.
Moment, IGM Standard sind 35h! Wieso schreibt ihr alle von 40? Nehmt ihr
die alle so wortlos hin?
Ich habe auch in deiner Region 68k, aber mit 35h. Mich wundert, wie
selbstverständlich ihr euch zu 40 bewegen lasst. Wenn dann alle auf 40
sind, werden die Gehälter langsam nach unten geregelt.
Dann verdient ihr mit 40h genau so viel wie früher mit 35h.
Sinn und Verstand schrieb:> Wenn dann alle auf 40 sind,
Ist nicht möglich.
> werden die Gehälter langsam nach unten geregelt.
Daher falsch.
> Dann verdient ihr mit 40h genau so viel wie früher mit 35h.
Man verdient exakt (40/35) = 14,286% mehr brutto. Pro Standort kann nur
ein gewisser Anteil von Angestellten einen 40h Vertrag haben, der Anteil
liegt weit unter 50%.
Ja, ist EG14 + entsprechende Zulage.
@Mark Brandis und die anderen:
Du verstehst noch nicht ganz... Regeln werden auch geändert!
Heutige Quoten an 40h Leuten werden nach und nach immer mehr
aufgeweicht.
Google mal danach, es wird so lang ausgeweitet, bist keiner mehr 35h
hat. Das ist das Ziel, um Kosten zu senken.
Wie senkt das Kosten? Ganz einfach, das Gehaltsniveau wird Schritt für
Schritt auf die gleiche Ebene gebracht, wie heute für 35h.
Über die Jahre verteilt, akzeptiert man doch eh alles. Sieht man doch,
wie z.B. die letzten 10 Jahre schon laufen.
Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass Arbeitgebern da nichts
einfällt, wie sie das Stück für Stück anstellen? Die sind bewandert in
Psychologie.
Mark Brandis schrieb:> ... Pro Standort kann nur> ein gewisser Anteil von Angestellten einen 40h Vertrag haben, der Anteil> liegt weit unter 50%.
Man wird die Produktiven bei 40h einstellen. Wenn die 50% Grenze
erreicht ist, kommen halt ein paar Stellen mit 28h Verträge dazu
(Büroangestellte weiblich). Damit ist der IGM-Tarif-Frieden im
IG-metall-Tarif-Disneyland wieder gewahrt!
Mark Brandis schrieb:> Man verdient exakt (40/35) = 14,286% mehr brutto.
Naja, wenn man die Überstundenzuschläge zu den 5h dazu rechnet, sollte
schon mehr rauskommen, ansonsten ist ja das ned soviel mehr!
Marx W. schrieb:> Naja, wenn man die Überstundenzuschläge zu den 5h dazu rechnet, sollte> schon mehr rauskommen
Was für Überstundenzuschläge? Die 36. bis 40. Arbeitsstunde wird ganz
exakt genau so bezahlt wie die erste bis fünfunddreißigste.
Mark Brandis schrieb:> Marx W. schrieb:>> Naja, wenn man die Überstundenzuschläge zu den 5h dazu rechnet, sollte>> schon mehr rauskommen>> Was für Überstundenzuschläge? Die 36. bis 40. Arbeitsstunde wird ganz> exakt genau so bezahlt wie die erste bis fünfunddreißigste.
Ab der ersten Stunde Mehrarbeit gibts es 25% Zuschlag. Siehe hier:
http://www.igmetall.de/metall-und-elektro-monatsentgelte-907.htm
Mit einem 40h-Vertrag sollte man also schon (40 / 35 - 1) * 1,25 = 17,9%
mehr bekommen als mit 35h. Sonst ist besser, sich die Überstunden mit
Zuschlag auszahlen zu lassen.
Nebenbei hat man bei 35h weiterhin die Flexibilität, nach 7 Stunden nach
Hause zu gehen oder mal einen Gleittag zu nehmen ... Ich würde daher
meinen 35h-Vertrag auch nicht für 25% mehr gegen 40h wechseln. :)
Angestellter schrieb:> Ab der ersten Stunde Mehrarbeit gibts es 25% Zuschlag.
Jetzt muss man noch dazu sagen, was denn eigentlich Mehrarbeit ist:
"Zuschlagspflichtige Mehrarbeit liegt vor, wenn die festgelegte
regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit überschritten wird. Sie muss
vom/von der Vorgesetzten angeordnet und vom Betriebsrat genehmigt worden
sein."
Quelle z.B. hier:
http://dialog.igmetall.de/fileadmin/images/3-Ratgeber/arbeitszeit.pdf
Mark Brandis schrieb:> Angestellter schrieb:>> Ab der ersten Stunde Mehrarbeit gibts es 25% Zuschlag.>> Jetzt muss man noch dazu sagen, was denn eigentlich Mehrarbeit ist:>> "Zuschlagspflichtige Mehrarbeit liegt vor, wenn die festgelegte> regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit überschritten wird. Sie muss> vom/von der Vorgesetzten angeordnet und vom Betriebsrat genehmigt worden> sein."
Exakt. Die "festgelegte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit" sind bei
einem 35h-Vertrag 35 Stunden, also wird ab der 36. Stunde bereits der
Zuschlag bezahlt.
Angestellter schrieb:> Exakt. Die "festgelegte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit" sind bei> einem 35h-Vertrag 35 Stunden, also wird ab der 36. Stunde bereits der> Zuschlag bezahlt.
Und weiter? Bei einem 40 Stunden Vertrag gibt es keinen Zuschlag auf die
5 Stunden mehr, weil diese eben genau zur festgelegten wöchentlichen
Arbeitszeit gehören. Nichts anderes habe ich behauptet.
In der Regel haben IG-Metall Firmen auch Gleitzeitkonten, so dass ein
Arbeitnehmer z.B. in einer Woche 40h arbeiten könnte und in der nächsten
Woche 30 Stunden. Macht im Mittel exakt seine vertraglichen 35 Stunden.
Bekommt er dafür in der einen Wochen einen Zuschlag? Nein, natürlich
nicht.
Mark Brandis schrieb:> Angestellter schrieb:>> Exakt. Die "festgelegte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit" sind bei>> einem 35h-Vertrag 35 Stunden, also wird ab der 36. Stunde bereits der>> Zuschlag bezahlt.>> Und weiter? Bei einem 40 Stunden Vertrag gibt es keinen Zuschlag auf die> 5 Stunden mehr, weil diese eben genau zur festgelegten wöchentlichen> Arbeitszeit gehören. Nichts anderes habe ich behauptet.
Deshalb ist man mit einem 40h-Vertrag schlechter dran als mit einem
35h-Vertrag + ausbezahlter Mehrarbeit. Darum ging es ja ursprünglich.
Wenn man sich auf einen 40h-Vertrag einlässt, sollte man also mehr als
14% gegenüber 35h aushandeln, z.B. durch eine freiwillige Zulage.
> In der Regel haben IG-Metall Firmen auch Gleitzeitkonten, so dass ein> Arbeitnehmer z.B. in einer Woche 40h arbeiten könnte und in der nächsten> Woche 30 Stunden. Macht im Mittel exakt seine vertraglichen 35 Stunden.> Bekommt er dafür in der einen Wochen einen Zuschlag? Nein, natürlich> nicht.
Man könnte sich die 5 Überstunden mit Zuschlag auszahlen lassen und 5
Minusstunden vom Gleitzeitkonto nehmen. Allerdings muss man natürlich
irgendwann das Gleitzeitkonto wieder auffüllen. Dafür gibts natürlich
keinen Zuschlag ...
Angestellter schrieb:> Deshalb ist man mit einem 40h-Vertrag schlechter dran als mit einem> 35h-Vertrag + ausbezahlter Mehrarbeit.
Einverstanden.
Aber mein Arbeitgeber zahlt keine Mehrarbeit, sondern schickt die Leute
nach Hause, sobald sie ein paar Überstunden haben.
D.h. wenn Du das Geld haben willst, dann brauchst Du dort eben einen
40h-Vertrag.
Wobei ich allerdings dazusagen muss, dass bei uns eine unfassbare
Beamtenmentalität herrscht. Sowas hab ich bisher noch nicht erlebt.
@nur so
@Sinn und Verstand
Was macht Ihr denn so?
Beim Marquardt haben sie mir EG13 angeboten, aber da wollt ich nicht
hin.
Angestellter schrieb:>> "Zuschlagspflichtige Mehrarbeit liegt vor, wenn die festgelegte>> regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit überschritten wird. Sie muss>> vom/von der Vorgesetzten angeordnet und vom Betriebsrat genehmigt worden>> sein.">> Exakt. Die "festgelegte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit" sind bei> einem 35h-Vertrag 35 Stunden, also wird ab der 36. Stunde bereits der> Zuschlag bezahlt.
Nur wenn vom Betriebsrat gwenehmigt und vom Chef ausdrücklich
angeordnet.
>>95% dessen, was so "Überstunden" genannt wird, ist formal völlig freiwillig.
Damit gibts auch keine Zuschläge.
Stelle fest, dass hier bzgl. ERA (fast) nur Bayern und BaWü drankommt.
Als Ex-NRW ERA-Empfänger mal meinen Senf dazu:
Ich war in der Autozulieferindustrie beschäftigt mit FH-Studium. In
unserer Abt. bekamen alle EG12. Das war gegenüber den anderen
Abteilungen unterdurchschnittlich, denn bei denen gab es EG13 und das
ist auch so der Standard. Von einem firmenfremden aber branchengleichen
Kollegen hörte ich mal, dass die alle EG13 bekommen und manche auch
EG14.
EG12 war bei mir ca. 57k€/a, also inkl. freiwillige Zulagen (Weihnachts-
& Urlaubsgeld) und Leistungszulage. Lt. Personalabt. und Betriebsrat
sollte die durchschnittliche Leistungsabteilung bei 10 oder 12% liegen,
genau weiß ich es nicht mehr. Mit EG13 kam man aber über die 60k€,
schätze mal so 62k€.
Es gibt also gravierende Unterschiede zwischen den Bundesländern.
[Nebenbei:] Warum wir nur EG12 bekamen, lag wohl daran, dass unser
Gruppenleiter eine ziemliche Niete war und irgendwann mal vor meiner
Zeit vom Sachbearbeiter zum GL hochgelobt wurde. Als das passierte haben
2 der 7 Gruppenmitglieder (= Festangestellte) die Firma sofort verlassen
und der dritte hat die Abt. gewechselt. Und damit so ein Gruppenleiter
nicht sofort wieder abgesägt wird, kann man wenigstens mit den Finanzen
umgehen = niedrige ERA-Einstufung und Leistungszulagen = Nasenfaktor in
einstelligen Prozentbereich, meistens zwischen 7% und 9%. Der
nächsthöhere Vorgesetzte, der Abt.-Leiter, guter Freund und Beförderer
des GL, stand da übrigens passiv hinter. Eine Vater-Sohn-Beziehung,
altersmäßig jedenfalls passend (der Abt.-Leiter ist ca. 15 bis 20 Jahre
älter als der GL). Aber inoffiziell bezeichnete man dieses Verhältnis
als Geschwür.[/Nebenbei]
@Klaus S. : Was war der Grund warum du gewechselt hast und wo bist du
seit dem tätig? Immer noch in der Autoindustrie oder in einer ganz
anderen Branche? Frage deshalb weil ich selber in der Autobranche tätig
bin und mir ein Wechsel in ein anderes Gebiet auch überlege und mir
vorstelle, dass dies nicht so leicht ist.
Mfg
Entgeltgruppen der Metall- und Elektroindustrie in Bayern
Entgeltgruppe 1
Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie durch
kurze Unterweisung erworben werden.
Entgeltgruppe 2
Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie durch
Anlernen erworben werden.
Entgeltgruppe 3
Es handelt sich um eine Arbeitsaufgabe, für die sowohl Ablauf als auch
Ausführung weitgehend festgelegt sind.
Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der
Regel in einer Zeit* von etwa 6 Wochen erworben werden, oder
gleichwertige auf andere Weise erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten.
*Anmerkung: Gemeint ist die bei zweckgerichteter Vorgehensweise
notwendige Zeit, um die für die Erfüllung der Aufgabe erforderlichen
Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlangen. Notwendig ist die Zeit, die ein
durchschnittlicher Arbeitnehmer ohne aufgabenbezogene Vorkenntnisse
benötigt.
Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf
andere Weise erworben werden.
Entgeltgruppe 4
Es handelt sich um eine Arbeitsaufgabe, für die sowohl Ablauf als auch
Ausführung teilweise festgelegt sind.
Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, die einer
zusätzlichen aufgabenbezogenen Qualifikation zur Erfüllung von
Tätigkeiten höherer Schwierigkeit entsprechen.
Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf
andere Weise erworben werden.
Stufe C:
Die Arbeitsaufgabe stellt erkennbar höhere Anforderungen als in der
Stufe B, die jedoch noch nicht für die nächste Entgeltgruppe ausreichen.
Gleichgestellt werden Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel
durch eine einschlägige zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung
erworben werden.
Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf
andere Weise erworben werden.
Entgeltgruppe 5
Es handelt sich um eine Arbeitsaufgabe, die Entscheidungen bei der
Arbeitsausführung voraussetzt.
Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der
Regel durch eine einschlägige mindestens dreijährige abgeschlossene
Berufsausbildung erworben werden.
Gleichgestellt werden Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel
durch eine einschlägige zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und
längere zusätzliche fachspezifische Erfahrung erworben werden.
Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf
andere Weise erworben werden.
Entgeltgruppe 6
Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der
Regel durch eine einschlägige mindestens dreijährige abgeschlossene
Berufsausbildung und fachspezifische Zusatzqualifikation erworben
werden.
Die erforderliche Zusatzqualifikation kann auch durch eine
fachspezifische Erfahrung von etwa 15 Monaten erreicht werden.
Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf
andere Weise erworben werden.
Entgeltgruppe 7
Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der
Regel durch eine einschlägige mindestens dreijährige abgeschlossene
Berufsausbildung und erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation
erworben werden.
Die erforderliche Zusatzqualifikation kann auch durch eine mehrjährige,
d.h. mindestens 3-jährige fachspezifische Erfahrung erreicht werden.
Gleichgestellt werden Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel
durch eine qualifizierte Weiterbildung zum Meister oder Fachwirt
erworben werden.
Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf
andere Weise erworben werden.
Entgeltgruppe 8
Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der
Regel durch eine einschlägige mindestens dreijährige abgeschlossene
Berufsausbildung und umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation
erworben werden.
Gleichgestellt werden Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel
durch eine qualifizierte Weiterbildung (z.B. Techniker, Betriebswirt)
erworben werden. Dazu gehören auch Meister oder Fachwirte mit
zusätzlichen Aufgaben wie z.B. Führungsaufgaben und fachlicher
Verantwortung für unterstellte Mitarbeiter.
Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf
andere Weise erworben werden.
Entgeltgruppe 9
Es handelt sich um eine Arbeitsaufgabe, die Entscheidungs- und
Dispositionsspielraum im Rahmen der Aufgabenstellung voraussetzt.
Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der
Regel durch eine einschlägige mindestens dreijährige abgeschlossene
Berufsausbildung und eine über die der EG 8 hinausgehende
fachspezifische Zusatzqualifikation erworben werden.
Gleichgestellt werden Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel
durch eine qualifizierte Weiterbildung und darauf bezogene
fachspezifische Zusatzqualifikation oder durch ein einschlägiges,
abgeschlossenes Studium mit einer bis zu 4-jährigen Regelstudiendauer
erworben werden.
Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf
andere Weise erworben werden.
Entgeltgruppe 10
Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der
Regel durch eine einschlägige mindestens dreijährige abgeschlossene
Berufsausbildung und besonders umfangreiche fachspezifische
Zusatzqualifikation erworben werden.
Gleichgestellt werden Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel
durch eine qualifizierte Weiterbildung und darauf bezogene erweiterte
fachspezifische Zusatzqualifikation erworben werden.
Gleichgestellt werden Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel
durch ein einschlägiges, abgeschlossenes Studium mit einer bis zu
4-jährigen Regelstudiendauer und darauf bezogene fachspezifische
Zusatzqualifikation oder durch ein einschlägiges, abgeschlossenes
Studium mit einer mehr als 4-jährigen Regelstudiendauer erworben werden.
Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf
andere Weise erworben werden.
Entgeltgruppe 11
Es handelt sich um eine Arbeitsaufgabe, die Entscheidungen bezüglich der
eigenen Aufgabenstellung voraussetzt.
Anmerkung:
Die Formulierung zum Handlungsspielraum bedeutet nicht, dass der
Arbeitnehmer über seine Arbeitsaufgabe selbst entscheidet.
Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der
Regel durch eine einschlägige mindestens dreijährige abgeschlossene
Berufsausbildung, qualifizierte Weiterbildung und darauf bezogene
umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation erworben werden.
Gleichgestellt werden Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel
durch ein einschlägiges, abgeschlossenes Studium mit einer bis zu
4-jährigen Regelstudiendauer und darauf bezogene erweiterte
fachspezifische Zusatzqualifikation oder durch ein einschlägiges,
abgeschlossenes Studium mit einer mehr als 4-jährigen Regelstudiendauer
und darauf bezogene fachspezifische Zusatzqualifikation erworben werden.
Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf
andere Weise erworben werden.
Entgeltgruppe 12
Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der
Regel durch eine einschlägige mindestens dreijährige abgeschlossene
Berufsausbildung, qualifizierte Weiterbildung und darauf bezogene,
besonders umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation erworben
werden.
Gleichgestellt werden Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel
durch ein einschlägiges, abgeschlossenes Studium mit einer bis zu
4-jährigen Regelstudiendauer und darauf bezogene umfangreiche
fachspezifische Zusatzqualifikation oder durch ein einschlägiges,
abgeschlossenes Studium mit einer mehr als 4-jährigen Regelstudiendauer
und darauf bezogene erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation
erworben werden.
Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf
andere Weise erworben werden.
Jo S. schrieb:> Tarifgebiet Bayern>> Techniker Berufsanfänger EG 8> Bachelor Berufsanfänger EG 9 (entspricht EG 12 Ba-Wü)> Master Berufsanfänger EG 10 (entspricht EG 13 Ba-Wü)> Promotion Berufsanfänger EG 11>> Master mit 2 J. BE sollte EG 11 sein - Verhandlungssache!
Woher kommen diese Zahlen?
superhans schrieb:> Woher kommen diese Zahlen?
Siehe mein langer Post.
Wichtig ist aber stets:
"Die Arbeitsaufgabe erfordert"
Wenn du als Dr. Dipl.-Ing blub mit 10 Jahre BE Boden schrubbst bekommst
trotzdem nur EG1
Arschgwaf schrieb:> Wichtig ist aber stets:> "Die Arbeitsaufgabe erfordert"
Naja, könnte auch heissen "der Arbeitgeber möchte gern für folgende
Aufgabe bezahlen..."
Arschgwaf schrieb:> Wichtig ist aber stets:> "Die Arbeitsaufgabe erfordert"> Wenn du als Dr. Dipl.-Ing blub mit 10 Jahre BE Boden schrubbst bekommst> trotzdem nur EG1
Richtig!
Deshalb waren auch die AG für ERA. Damals hatte ich mich kurz gewundert,
warum AG Gehaltsstrukturen der IGM haben wollen...
Da bleibt man halt 30 Jahre in ERA10. Entwicklung ist halt Entwicklung.
Seeehr praktisch.
Fragender schrieb:> @Klaus S. : Was war der Grund warum du gewechselt hast
Weil
a) Firma Krise hatte und ca. 7% der Festangestellten los werden wollte
b) ich bei mein Chef in der Schussline stand und bei der Gelegenheit hat
er es ausgenutzt.
> und wo bist du> seit dem tätig? Immer noch in der Autoindustrie oder in einer ganz> anderen Branche? Frage deshalb weil ich selber in der Autobranche tätig> bin und mir ein Wechsel in ein anderes Gebiet auch überlege und mir> vorstelle, dass dies nicht so leicht ist.
Was wohl nicht gehen wird, sind 2 Wechsel gleichzeitig, also z. B. von
der HW-Entwicklung in die SW-Entwicklung und dabei noch die Branche
wechseln. Versuche einen Wechsel hinzubekommen, z. B. die Abteilung und
dann vllt. noch in der selben Firma. Aber es ist richtig, wenn du aus
dem Autobau kommst, dann bringst du auch den Stallgeruch mit. Viele
Firmen stört das, andere nicht. Aber auch die Firmengröße aus der du
kommst spielt eine Rolle. Es ist leichter von einem Konzern in den
Mittelstand zu wechseln als andersrum. Und die Zeit bei dem jetzigen
Arbeitgeber ist auch wichtig. Nach dem Studium sind 2 Jahre ok wenn man
wechselt, danach aber sollten es grob 5 Jahre sein und nicht wieder 2
Jahre, denn dann könnte der neue Arbeitgeber meinen, dass du in 2 Jahren
wieder wechselst.
Arschgwaf schrieb:> superhans schrieb:>> Woher kommen diese Zahlen?>> Siehe mein langer Post.
Schon komisch, daß sich die Leute nicht für die Bewertungskriterien
ihrer Arbeitsplätze interessieren. Ich glaub die meisten haben davon
nicht einmal Grundkenntnisse.
>> Wichtig ist aber stets:> "Die Arbeitsaufgabe erfordert"> Wenn du als Dr. Dipl.-Ing blub mit 10 Jahre BE Boden schrubbst bekommst> trotzdem nur EG1
Genau.
So kommt es vor, daß eine Firma einen Master für eine Bachelorstelle
einstellt und ihn "nur" ein Bachelorgehalt bezahlt. Das ist auch gerecht
so.
Man soll sich also nicht wundern, wenn z.B. in BaWü ein Master
Einsteiger EG 12 bekommt, das eigentlich für Bachelorstellen vorgesehen
ist. Oder in Bayern EG 9 statt EG 10.
Sepp schrieb:> Deshalb waren auch die AG für ERA. Damals hatte ich mich kurz gewundert,> warum AG Gehaltsstrukturen der IGM haben wollen...>
Die AG schließen sich nur deshalb freiwillig dem Tarifverbund an, weil
sie dadurch Vorteile haben: Konflikte zw. AN und AG werden außerhalb des
Unternehmens geführt, Tarifvereinbarungen werden akzeptiert.
> Da bleibt man halt 30 Jahre in ERA10. Entwicklung ist halt Entwicklung.
Nein, auch innerhalb der Entwicklung gibt es unterschiedliche
Aufgabenniveaus (siehe Fallbeispiele) mit entsprechenden Vergütungen.
Wenn das bei deinem (ehemaligen) AG anders praktiziert wird/wurde, dann
ist das das Problem der Betroffenen: Läßt sich z. B. ein inoffizieller
Entwicklungskoordinator mit einem Anfängergehalt abspeisen, dann ist er
selber schuld.
Welche ERA-Gruppe steht einer Gruppenleiterposition zu, wenn diese in
einem mittelständischem Unternehmen angesiedelt ist?
Personalverantwortung für 6 Mitarbeiter, die Abteilung ist das -Herz- in
der Produktion (also geht in der Abteilung nichts, geht in den anderen
auch nichts) und es wird Meister/Techniker/Studium als Qualifikation
gefordert.
EG 10 oder 11?
Was würdet ihr sagen?
Bei uns ist ein Gruppenleiter mit 6 Leuten in ERA 12, nach 1 Jahr AT
(wenn man will --> Da AT nur noch 24 Tage Urlaub und keine Ü-Stunden
Erfassung mehr bedeutet!).
Allerdings in der Entwicklung. In der Produktion kenne ich mich nicht
aus
Jo S. schrieb:> Nein, auch innerhalb der Entwicklung gibt es unterschiedliche> Aufgabenniveaus (siehe Fallbeispiele) mit entsprechenden Vergütungen.
Ich kenne die Fallbeispiele. Kann Dir aber mehrer Firmen nennen, die
einen Entwickler immer in ERA10 lassen. Mit Glück gibt's ne freiwillige
Sonderzahlung.
Sepp schrieb:> Jo S. schrieb:>> Nein, auch innerhalb der Entwicklung gibt es unterschiedliche>> Aufgabenniveaus (siehe Fallbeispiele) mit entsprechenden Vergütungen.>> Ich kenne die Fallbeispiele. Kann Dir aber mehrer Firmen nennen, die> einen Entwickler immer in ERA10 lassen. Mit Glück gibt's ne freiwillige> Sonderzahlung.
wenn´s sich die Leute gefallen lassen ...
Das ist das Problem - weil wir uns nicht organisieren!
Jo S. schrieb:> wenn´s sich die Leute gefallen lassen ...>> Das ist das Problem - weil wir uns nicht organisieren!
Ist sicherlich auch ein Problem.
Ein anderes ist einfach die Mentalität der Firmen.
Aber verhandeln ist schwer, wenn der Chef sagt (so bei BMW geschehen):
"Ich muß eh Budget einsparen, wenn sie kündigen, käme mir das sehr
gelegen."
momo schrieb:> Welche ERA-Gruppe steht einer Gruppenleiterposition zu, wenn diese in> einem mittelständischem Unternehmen angesiedelt ist?> Personalverantwortung für 6 Mitarbeiter, die Abteilung ist das -Herz- in> der Produktion> es wird Meister/Techniker/Studium als Qualifikation gefordert.> EG 10 oder 11?
In den Fallbeispielen sind auch die verschiedenen Aufgaben der
Fertigungsmeister gut beschrieben mit zugehöriger Eingruppierung.
Wenn es z.B. um Auftragsteuerung geht, dann vermutlich Meister M3 = EG 9
(Bayern), wäre EG 12 (BaWü).
Die höchste Meisterfunktion ist M4 = EG 11 (Bayern), das ist bei uns ein
stellvertretender Fertigungsleiter, also der sich um das Tagesgeschäft
zu kümmern hat.
Wenn die einen geeigneten Techniker für die Stelle finden, kann es sein,
daß der eine etwas bessere Bezahlung bekommt, wenn die Firma meint, daß
Entwicklungspotenzial für M4 oder Fertigungsleiter vorhanden ist.
Sepp schrieb:> Jo S. schrieb:>> wenn´s sich die Leute gefallen lassen ...>>>> Das ist das Problem - weil wir uns nicht organisieren!>> Ist sicherlich auch ein Problem.>> Ein anderes ist einfach die Mentalität der Firmen.>> Aber verhandeln ist schwer, wenn der Chef sagt (so bei BMW geschehen):> "Ich muß eh Budget einsparen, wenn sie kündigen, käme mir das sehr> gelegen."
Das ist das nächste Problem:
Wir sind rational denkende Menschen - im Geschäftsleben ist das aber
anders, da wird viel getrickst. Auch Verhandeln will gelernt sein. Das
ist im Allgemeinen nicht die Stärke eines Ing. Aber auch das kann man
lernen und sich vor allem bewußt machen, wie Verhandlungstaktiken
funktionieren und wie man richtig argumentiert.
Wiederum das Hauptproblem: fehlende Beruforganisation.
Sepp schrieb:> Aber verhandeln ist schwer, wenn der Chef sagt (so bei BMW geschehen):> "Ich muß eh Budget einsparen, wenn sie kündigen, käme mir das sehr> gelegen."
Ja und wer fällt auf so ne plumpe Masche rein? Natürlich wärs am besten
für das Budget er könnte alle Mitarbeiter entlassen. Aber warum wurden
dann überhaupt welche Eingestellt? Ah vielleicht weil irgendjemand die
Arbeit tun muss und wer weiß, vielleicht bringen die ja mehr Geld als
sie kosten. Solls ja geben. Au backe mit so einem Chef hat man doch
leichtes Spiel, da lacht man doch über so ne Aussage.
Minteo schrieb:> Ich habe mal einen Anfänger FH kalkuliert und komme auf 51 Punkte,
FH oder Bachelor Anfänger kommt in EG 12 (BaWü)
Uni / Master Anfänger in EG 13
> bei> mir wären es 70, bei dem, was ich tue. Ich hätte dann EG17 glaube ich.> Mit 30% Zulage lande ich bei 83k. Angeboten werden so 80k-90k. Langt> aber nicht, weil Selbständigkeit noch mehr bringt.
EG 17 bei 40h ---> >83k vermutlich aber AT >90k
Jürgen B. schrieb:> wenn ich mir die Merkmalsstufen so anschaue, müsste ja eigentlich jeder> min. EG10 bekommen was bei einem 35 Stunden Vertrag 48k€ p.a. sind und> bei einem 40 Stunden Vertrag ca. 55k€ p.a. Kann das sein? Ich meine wenn> ich mir die einzelnen Merkmalsklassen anschaue und die Punkte> zusammenaddiere ist EG 10 wirklich die unterste Stufe und dann dafür> 55k€ p.a. ist das wirklich so in der Realität?
Die Gehaltsgruppen in der Merkmalliste (Thread oben) beziehen sich nur
auf das Tarifgebiet Baden-Württemberg. EG 10 (BaWü) <48k
Die Merkmalliste ist generell gültig, aber die EG sind
tarifgebietsspezifisch.
In Baden-Württemberg:
Bachelor Anfänger ---> EG 12 (BaWü) entspricht EG 9 (Bayern)
Master Anfänger ---> EG 13 (BaWü) entspricht EG 10 (Bay)
Die Gehälter sind in beiden Gebieten fast gleich.
Für andere Trifgebiete gilt entsprechendes.
Hallo Leute,
Ich stehe vor dem Wechsel in ein Unternehmen mit ig Metall Tarif.
Mitarbeiter weltweit mehr als 50.000
Wenn ich z.b. mit eg 8 oder eg 9 eingestuft werde. Ist möglich
irgendwann mal auf eg 9 bzw. 10 zu kommen? Oder bleibt man ein Leben
lang in der gleichen Gruppe. Dass man durch eine andere Stelle neu
gruppiert werden kann ist mir bewusst. Und auch dass man innerhalb der
Stufe nach 12 bzw. 18 Monaten wechselt.
Danke für eure antworten..
Wenn das schon so ein riesiger Laden ist, dann haben die auch einen
Betriebsrat (BR) und der kann dir deine Fragen am konkretesten
beantworten. Denn für die Höhergruppierung gibt es Anforderungen, die
auch mit deinen Chef verhandelt werden. Könnte ja sein, dass auf die
Höhegruppierung ein anderer Kollege auch scharf ist und wer am besten
verhandelt......
Wenn es aber in der Abteilung keine Möglichkeit zu Höhergruppierung
gibt, kommste auch nicht höher. Da hilft dann z. B. ein
Abteilungswechsel, Firmenwechsel oder auch Weiterbildung, womit man dann
höher bezahlte Jobs machen kann vermutlich in anderen Abteilungen. Aber
das kann die der BR genau erklären.
montags muffel schrieb:> Wenn ich z.b. mit eg 8 oder eg 9 eingestuft werde. Ist möglich> irgendwann mal auf eg 9 bzw. 10 zu kommen? Oder bleibt man ein Leben> lang in der gleichen Gruppe.
Klar ist das möglich, allerdings geht das nicht automatisch von statten.
Das ist Verhandlungssache mit deinem Chef, dass er dich irgenwann eine
Stufe höher eingruppieren lässt. Dafür solltest du natürlich bisher mit
Leistung überzeugt haben. Normalerweise zieht es aber auch eine
Übernahme von mehr Verantwortung nach sich, da die Stellenbeschreibung
dazu geringfügig angepasst werden muss.
montags muffel schrieb:> Wenn ich z.b. mit eg 8 oder eg 9 eingestuft werde. Ist möglich> irgendwann mal auf eg 9 bzw. 10 zu kommen?
Na, klar doch ... möglich ist alles.
Was meinst du mit eg 8 oder 9 ?
Zocker_23 schrieb im Beitrag #3715749:
> Wird hier über Ingenieurgehälter geredet oder über Entlohnung von> Bretzelbäckern.
In der Frage ging es nicht um Ingenieursgehälter sondern um eine
Lohngruppe, die (vllt.) Facharbeiter-Niveau hat. Auch die Leute werden
in eine EG eingestuft.
> Mein Gott, warum habt ihr eine Ingenieursausbildung gemacht ?
Der Fragende hat nie behauptet eine Ingenieursausbildung absolviert zu
haben. Aufgrund der Schreibweise glaube ich auch nicht, dass "montags
muffel (Gast)" überhaupt studiert hat.
Hallo zusammen,
ich bin Softwareentwickler in einem relativ großen mittelständischen
Unternehmen, welches an den Metall NRW Tarif gebunden ist (ERA NRW). Ich
habe einen 35-Stunden-Vertrag und bin eigentlich nur selten mal
unterwegs für die Firma. Jetzt war es allerdings erforderlich, dass ich
sehr kurzfristig nach Südamerika musste, wo innerhalb von 8 Tagen sehr
viele Stunden zusammengekommen sind (so um die 100), welche ich zum Teil
tagsüber, zum Teil auch nachts und am Wochenende leistete. Da ich
keinerlei Erfahrung mit Zuschlägen und bezahlten Überstunden habe
(normalerweise landen die nur auf meinem Gleitzeitkonto und können
abgefeiert werden) wäre es super, wenn mir jemand mit ein wenig
Erfahrung auf dem Gebiet ein paar grundsätzliche Fragen beantworten
könnte, denn auch mit ausgiebigem Rumgooglen fand ich keine klärende
Antwort. Ich fand zwar eine Tabelle bei der IG Metall
(http://www.igmetall.de/internet/docs_0178322_Metall_und_Elektro_Zuschlaege_daa835a6ab064c6a762a0b8a195605e34c17d353.pdf),
allerdings finde ich dort keine Angabe, ob man die Zuschläge addiert
oder nicht. Deswegen frag' ich jetzt einfach mal konkret drauflos und
hoffe, dass mir der ein oder andere ein bißchen Licht ins Dunkel bringen
kann. Das hilft bestimmt auch anderen, die diese Infos suchen:
1. Ich habe für die Anreise 20h gebraucht (Flüge, Taxifahrten), zählt
das als Arbeitszeit? Falls ja, gelten dann hierbei auch die Zuschläge
für Überstunden, Nachtarbeit etc.?
2. Wenn ich beispielsweise an einem Montag von 12:00 mittags bis 19:30
dort im Büro war und dann von 23:00 bis 04:30 nachts noch an einer
Anlage vor Ort gearbeitet habe, gelten dann die Stunden für den Montag
oder zählt die Zeit nach 00:00h schon zum Dienstag?
3. Wenn ich an einem Samstag von 13:00h bis Sonntag nachts um 04:00h
arbeite, wie verhält es sich dann? Normalerweise arbeite ich ja weder
Samstag noch Sonntag, ist das dann sofort Mehrarbeit? Und wenn ich
Samstag nachts arbeite, gibt es dann den Nachtzuschlag von 50% (für
Mehrarbeit ab 22 Uhr) PLUS den Sonntagszuschlag von 70% (da ja ab 00:00h
Sonntag ist), oder gilt da dann nur der höhere Zuschlag? Oder gilt der
Sonntagszuschlag hier dann gar nicht, weil das ja so gesehen ja nur ein
"langer Samstagabend" war? Das ist mir absolut nicht klar.
4. Wenn ich das richtig verstehe ist alles das Mehrarbeit, was über
meine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht. Daher mal eine
Frage zum Verständnis: Mein Gleitzeitkonto darf ein maximales Guthaben
von 20 Stunden aufweisen, alles danach wird gekappt. Aus diesem Grund
habe ich jetzt einen Überstundenantrag gestellt, um mir die Mehrarbeit
auszahlen lassen zu können. Vor der Dienstreise war ich 16h im Plus.
Wenn ich den Rest des Monats sozusagen Dienst nach Vorschrift mache
(also 7h am Tag), dann wäre mein Konto am Ende des Monats doch 16h +
(100h - 35h normale Arbeitszeit pro Woche) = 81 Stunden. Kriege ich
diese dann in jedem Fall schon einmal zu meinem normalen Stundensatz
entsprechend meiner Eingruppierung ausbezahlt? Und dazu dann je nach
Umfang für einzelne zuschlagsberechtigte Stunden(blöcke) dann steuerfrei
den jeweiligen Zuschlag?
Das ist ganz schön verwirrend, muss ich sagen. Danke schonmal im Voraus,
es wäre super, wenn mir hier jemand helfen könnte, denn momentan könnten
mir die Personalabteilung so ziemlich alles erzählen! ;) Nicht, dass ich
denen grundsätzlich misstraue, aber ich gehe der Sache einfach gerne auf
den Grund und weiß dann, wo ich dran bin.
Hast Du keine Kollegen, die du fragen kannst? Ich kanns nur wiedergeben,
wie unsere Firma (auch IGM, allerdings Bayern) das handhabt:
zu 1.) Bis max. 12h/Tag sind Reisezeiten buchungsfähig. Der Rest ist
Freizeit. Und ja, Zuschläge (je nach Zeit) gibt es. Trick: Übernacht
reisen! Dann sind z.B. 2x10h drin :-) Ich kenne Deine Reisezeiten aber
nicht. Es gilt Ortszeit der Firma.
zu 2.) Nur bis 23:59 (Ortszeit des Einsatzortes) gilt der Tag. Ab 0.00h
ist der nächste Tag.
zu 3.) Ab 0.00 ist Sonntag, BEIDE Zuschläge werden addiert
zu 4.) Ja, das ist Mehrarbeit. Wir können 250h aufbauen, daher
eigentlich kein Problem. Ausbezahlen gibt es nicht, nur abfeiern. Ist
man über 250h, verfällt der Rest gnadenlos (aber erst zum Ende des
Monats).
Ich weiß aber auch, das andere Firmen das anders handhaben.
Hey Sepp, danke für deine Antwort! Das ist ja schon mal ganz
aufschlussreich. Ich bin tatsächlich über Nacht gereist, bin ja mal
gespannt, was unter'm Strich dabei herauskommt ;-) Der Grund, warum ich
keinen Kollegen fragen konnte ist der, dass die normalerweise auch nur
montags bis freitags unterwegs sind, Nacht- oder Wochenendarbeit kommt
eigentlich nie vor. Mal schauen, ob sich noch mehr Leute melden!?
> ich bin Softwareentwickler in einem relativ großen mittelständischen> Unternehmen, welches an den Metall NRW Tarif gebunden ist (ERA NRW).
Dann kann man davon ausgehen, dass eure Firma einen Betriebsrat (BR) hat
und der kann oder sollte dazu was sagen können. Außerdem gibt es für
einige Dinge Betriebsvereinbarungen (BV, firmeninterne Einigung zu einem
Sachverhalt zwischen Geschäftsführung und BR), die in jeder Firma anders
gehandhabt werden und nicht im Tarifvertrag geregelt sind. Auch wenn es
keine BV zu ein paar Umständen gibt, dann haben sich evtl. schon
Gerichte damit beschäftigen müssen. Aber auch hier sollte der BR auf dem
laufenden sein.