Hallo!
Ich habe etwas entwickelt.
Das ist kein Gerät, eher ein Modul (Hilfsmittel).
Es ist ein bestimmtes OEM Autoradio gegeben.
Das wird in den bestimmten Fahrzeugen ab 2003 eingebaut.
Das Radio hängt ständig an Klemme 30 und wird über CAN-Bus Befehl
eingeschaltet (nicht über Zündplus).
Wenn man das Radio in ein älteres Fahrzeug einbauen möchte, funktioniert
das nicht, weil es dort noch kein Can-Bus gibt, oder die bestimmte Can
Nachricht fehlt um das ein zu schalten.
Ich habe jetzt ein Modul entwickelt, dass an das Autoradio per Can
angeschlossen wird.
In den älteren Fahrzeugen findet man ja Klemme 15 (Zündplus) überall.
Ich schaue mit meinem Modul, ob Zündplus anliegt, und wenn dies der Fall
ich, schicke ich zum Radio periodisch per Can eine bestimmte Nachricht.
Somit wird das Radio eingeschaltet. Sobald Klemme 15 kein Strom mehr
führt, geht auch keine Can Nachricht raus, und das Radio geht aus.
Da es sich nur um ein einziges (beliebtes) Radio (bei dem es
funktioniert) handelt, kann man von keinen grossen Stückzahlen für meine
Module sprechen.
Es gibt aber Leute, den ich mit meiner Entwicklung helfen würde.
Die zwar geringe, aber bestehende Nachfrage ist also da.
Wenn es hoch kommt, werde ich ca. 50 Module im Jahr verkaufen können.
Die Frage ist:
Was brauche ich alles, um das legal zu verkaufen?
Finanzamt ist klar.
Muss das Modul noch irgendwie gesondert geprüft werden?
Von EMV kann man hier kaum reden. Die Schaltung braucht ca. 100mA, wenn
gerade eine Nachricht raus geht. Ansonsten nur ca. 20mA.
Das sollte keine Störungen auf dem KFZ Bordnetz verursachen können.
Ansonsten ist alles Verpolungssicher, mit einer Sicherung abgesichert
und gegen übliche Störungen im KFZ-Bordnetz geschützt.
Da es sich ja um kein EIGENSTÄNDIGES Gerät handelt, kann das auch kein
Gerät heissen, sondern ein Modul oder Baugruppe, oder so. Stimmt das?
Danke
Andre schrieb:> Von EMV kann man hier kaum reden. Die Schaltung braucht ca. 100mA, wenn> gerade eine Nachricht raus geht. Ansonsten nur ca. 20mA.> Das sollte keine Störungen auf dem KFZ Bordnetz verursachen können.
Kann das Bordnetz auch keine Störungen auf dein Modul verursachen?
Dann musst du das auch noch zulassen, dass es eine e-Nummer bekommt und
für den Einbau in ein KFZ zugelassen ist.
Mal nur kurz was zu den Prüfmethoden: Da werden z.B. Spannungsimpulse
Positiver als auch Negativer Spannung jenseits der 100V in den
Versorgungseingang deiner Schaltung rein gejagt.
Man kann gar nicht genug mit Suppressordioden um sich werfen.
ESD ist auch noch ein Thema.
mfg mf
Ok.
Suppressor Diode und der Varistor in Kombination mit der Spule ist mit
auf der Schaltung.
Zum ESD: Die Klemme 15 wird über einen Optokoppler abgefragt, damit ich
keine direkte Verbindung zum µC Pin habe.
Mehr kann man da meiner Meinung nach nicht viel machen.
Wie, warum und wo wird das zugelassen? Wer und warum gibt mir die
e-nummer?
Warum hört sich das schon wieder so kompliziert an? Ich meine für so
eine einfache und kleine Schaltung, die nicht mal eine geringste
Gefährdung des Fahrzeuges darstellt.
Danke
Schaffst du es, die Schaltung komplett aus dem Radio zu versorgen?
Dann könnte man sich ja drumherummogeln.
Andererseits ist das Abgreifen von der 15 schon ein tiefer Eingriff in
die Fahrzeugelektrik. Was passiert bei einem Kurzschluss?
Ich hab hier im Forum was gefunden:
Beitrag "E-Nummer für Elektronik im KFZ"
Prosit(möge es dir zunutze sein)!
mfg mf
Hi,
die E Kennzeichnung erhälst du nach erstellen der CE Kennzeichnung bei
der unebdingt ein Gutachten eines "Notified Bodies" (akkreditierten
Prüflabors) notwendig ist vom KBA...
Für ein solches Nischenprodukt wohl das KO Signal das alleine das
Gutachten so viel kostet das du wohl kaum mehr mit Plus aus der Sache
herausgehst.
Glücklicherweise -für dich- wurde aber die EU EMV Richtlinie 2004/104/EG
durch die RL 2009/19/EG derart abgeändert das die Pflicht zur E
Kennzeichnung NUR NOCH für Sicherheitsrelevante elektronische Bauteile
besteht (Steuergeräte z.B.).
Für eindeutig nicht sicherheitsrelevante Elektronische Bauelemente -wozu
ein Radio mit Peripherie zweifellos gehört- ist die E Kennzeichnung
somit nicht mehr notwenig und es reicht eine "normale" CE Erklärung, die
man sich auch notfalls selbst erstellen kann wenn man die nötigen
Messmittel zur abarbeitung der Spezifischen Anforderungen hat.
Falls man den einen oder anderen Punkt nicht slebst prüfen kann muss man
nur diesen in Auftrag geben.
-> Das KÖNNTE noch ein vertretbarer Aufwand sein, da muss du dich dann
mal genauer schlau machen. (Im Übrigen KANN man seit dieser änderung für
diese "nichtsicherheitsrelevanten" Bauteile keine E Kennzeichnung mehr
bekommen)
Evtl. könnte auch noch eine registrierung bei der EAR notwendig sein
wenn das nicht unter eine Ausnahme fällt (Elektroaltgeräteverordnung).
Das musst du prüfen. Wenn die notwendig ist und du machst das nicht weil
es dir zu teuer ist (ärgerlich aber bezahlbar) kann es sehr sehr teuer
werden!
Gruß
Carsten
Andre schrieb:> Warum hört sich das schon wieder so kompliziert an? Ich meine für so> eine einfache und kleine Schaltung, die nicht mal eine geringste> Gefährdung des Fahrzeuges darstellt.
Erste Möglichkeit:
Bau ein kleines Gerät, das auf den CAN-Bus einfach nur ständig den
Identifier 0 schickt, schon ist dein Bus blockiert und es läuft keine
Kommunikation mehr, muss zur REparatur, das Gerät wird entdeckt und
rausgenommen auf private Kosten.
Zweite Möglichkeit:
Deine Schaltung ist unschuldig, aber es kommt zu einem Unfall,
Versicherung sucht einen Weg sich vor dem Zahlen zu drücken. Moment mal,
der Besitzer hat ja in die Systemeletronik eingegriffen,
Versicherungsschutz erloschen.
Irgendeiner muss dann die Zeche zahlen, entweder der Besitzer oder der
Hersteller der Schaltung.
Dritte Möglichkeit:
Es läuft alles wunderbar, nie ein Unfall und der Kunde ist zufrieden.
Problem:
Wie stellst du sicher, das 3. eintrifft?
>Schaffst du es, die Schaltung komplett aus dem Radio zu versorgen?
Wird schwer. Das Radio hat zwar ein Remote Ausgang für den TV Tuner und
Verstärker zum Beispiel, ist aber mit ca. 100mA belastbar. Will auf
keinen Fall diesen Ausgang vom Radio kaputt machen.
>Dann könnte man sich ja drumherummogeln.
Mit welcher Begründung?
>Was passiert bei einem Kurzschluss?
Kl.15 ist ja irgendwo abgesichert.
Nur Not brennt meine 0,2mm düne Leiterbahn durch.
>Abgreifen von der 15 schon ein tiefer Eingriff in die Fahrzeugelektrik
Glaube ich dir zwar, finde ich aber absurd.
Gruss
@Carsten: Was ist dann damit
Beitrag "Re: E-Nummer für Elektronik im KFZ"
und dem darauf folgenden Post?
Insbesondere dass hier die 15 abgegriffen wird, finde ich etwas
problematisch. Vielleicht denke ich in letzter Zeit auch etwas zuweit in
Richtung (Design-)FMEA.
@Andre: Das mit dem Finanzamt ist eine gute Idee. Melde auch noch ein
Gewerbe an(UG, Haftungsbeschränkt oder eine "ltd." in UK, auf 1£
beschränkt). Wenn ein Auto deiner Kunden abbrennt(sei es nichtmal durch
einen Fehler deines Gerätes) haben sie dich ganz schnell am A****. Da
ist es entweder gut, was in der Hand zu haben und andererseits, nicht so
viel blechen zu müssen.
mfg mf
EDIT:
ICh sollte mich einloggen, dann klappt auch das mit dem Ändern/Ergänzen:
Eine zusammenstellung der EMV Vorschriften mit einigen für Techniker
ohne juristische Fortbildung "Verständlichen" Auslegungen findest du auf
den Seiten des Polizeitechnischen Institutes (gehört zur Hochschule der
Polizei). Die befassen sich natürlich in erster Linie mit der Aufwirkung
auf die Funktechnik (und Sondersignalanlagen), aber deine Radioergänzung
kannst du getrost in die selbe Klasse wie ein Funkgerät einordnen. Da
die Abstrahlung von Energie wegfällt sogar noch darunter ;-)
http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern.dhpol.local/indexc58c.html?rubrik_id=6
Speziell würde ich mir z.B. dieses Dokument ansehen:
http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern.dhpol.local/Funk/Regelungen/TR_EMV/EMV/EMV-Rechtsvorschriften.pdf.html
Gruß
Carsten
>>Was passiert bei einem Kurzschluss?>Kl.15 ist ja irgendwo abgesichert.>Nur Not brennt meine 0,2mm düne Leiterbahn durch.
Bau doch noch ne Feinsicherung ein.
Hallo,
1)verzichte auf den "schnöden Mammon".
2)Stelle ein schönes Eagle File den hex Code und evtl. den Source Code
hier ein:
http://www.mikrocontroller.net/forum/codesammlung
3)wähle ein geeignetes Lizenzmodel welches den kommerziellen Einsatz
verbietet.
4)Freue dich das du so eine nützliche Schaltung verbreitest hast und
sicherlich auch einige in das schöne Hobby Elekronikbasteln und den
Umgang mit den µC hingeführt hast.
mfg
"Vorschlag"
holger schrieb:> Bau doch noch ne Feinsicherung ein.
Nee. Ein Fusistor(=fusible resistor), der gleichzeitig als Sicherung und
Vorwiderstand dient. :)
Andre schrieb:> Remote Ausgang für den TV Tuner und> Verstärker zum Beispiel, ist aber mit ca. 100mA belastbar
100mA reichen locker für einen kleinen 8-Bit µC aus, der ja nur ab und
zu was senden muss(den Rest der Zeit kann er z.B. auch 2schlafen"). Um
auf dem Dosenbus senden zu können, muss eigentlich keine Energie
aufgewendet werden. Die einzige Verbindung geht ja zum Radio.
mfg mf
>Erste Möglichkeit:
Angenommen, du hast eine LED Tischlampe gebaut.
Diese hat sich komischerwiese in ein Snack verwandelt, und du hats
diesen Snack aufgegessen.
Klingt blöd?
Wie soll sich die ID von alleine ändern? Bei den Übertragungsfehlern?
Dann wird ziehmlich sicher GAR keine Nachricht rausgehen.
Und falls doch: Wie willst du dich als bester Elektroniker und
Programmierer der Welt dagegen schützen?
>Zweite Möglichkeit:
Ich GLAUBE, die Versicherung ist in der Beweispflicht. Und das sollte
schwer zu beweisen sein.
Gruss Andre
Mini Float schrieb:> @Carsten: Was ist dann damit> Beitrag "Re: E-Nummer für Elektronik im KFZ"> und dem darauf folgenden Post?
DAs habe ich doch schon beantwortet: DAS ist hinfällig!
Das ergab sich aus der Richline 2004/104/EG die 2005 ? im Kraft trat...
Da der Thread 2005 gestartet wurde und der NEUESTE Beitrag von 08 stammt
beziehen sich mit absoluter Sicherheit alle Beiträge auf diese
Richtlinie.
Und wie ich schrieb:
Carsten Sch schrieb:> Glücklicherweise -für dich- wurde aber die EU EMV Richtlinie 2004/104/EG> durch die RL 2009/19/EG derart abgeändert das die Pflicht zur E> Kennzeichnung NUR NOCH für Sicherheitsrelevante elektronische Bauteile> besteht (Steuergeräte z.B.).
Wurde 2009, also vier Jahre nach dem Start des Threads und auch länger
nach dem letzten Beitrag, eine NEUE geänderte Richtlinie verabschiedet,
die RL2009/19/EG die genau das was im Thread diskutiert wurde nicht mehr
fordert. (Und im übrigen z.B. auch den Bestandschutz für die Übernahme
von Altgeräten ohne Kennzeichnung in neue FzG wieder einführte.)
Aber was hier noch gar nicht beachtet wurde: Wenn das Gerät eh nur für
ALTFAHRZEUGE gedacht ist spielt das -abhängig vom alter- überhaupt keine
Rolle. Die REgelungen gelten ja nur für Fahrzeuge die zu der Zeit in den
Verkehr gebracht wurden. Altfahrzeuge sind davon nicht betroffen. In
meinem alten Golf III darf ich an elektronik mit einbauen was ich will,
zumindest solange diese keine Aussenwirkung hat (Wie Lichter das hätten
u-ä.)
Man müsste sch also anschauen wann welche Regelung galt. Ab 98 gab es
meine ich die ersten Einschränkungen, weiß aber nicht mehr ob das -nur-
für Funktechnik galt oder schon für "alles".
Gruß
Carsten
>100mA reichen locker für einen kleinen 8-Bit µC aus...
ja, aber der Tranciever braucht bei Aktivität 80mA, da der Bus ja
Terminiert ist.
Habe ich das richtig verstanden, dass man KEINE CHANCE hat, sich mit der
Elektronik egal, ob Haus oder Auto ETWAS dazu zu verdienen?
Gruss
Andre schrieb:> Was brauche ich alles, um das legal zu verkaufen?
Wo willst du das denn verkaufen?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Leute sich im Blöd-ist-geil-Markt
darum kloppen werden.
Andre schrieb:> Es ist ein bestimmtes OEM Autoradio gegeben.> Das wird in den bestimmten Fahrzeugen ab 2003 eingebaut.
Das ist doch sehr speziell. Ich denke sowas kann man in den
einschlägigen Foren als Bausatz anbieten. Die Platine machst du
natürlich komplett fertig, packst da ein 1-Euro-Gehäuse bei, damit es
ein Bausatz ist und das war's dann für dich.
Wenn sich das einer einbaut, macht er das auf eigene Verantwortung.
Das Teil ist ja auch nicht gefährlich oder in irgendeiner verboten. Im
Gegensatz zu diesem Antitunigteil von dem Hugo, dessen Thread hier heute
rausgeflogen ist.
Andre schrieb:> Habe ich das richtig verstanden, dass man KEINE CHANCE hat, sich mit der> Elektronik egal, ob Haus oder Auto ETWAS dazu zu verdienen?
Nein.
Du darfst nur nicht das ganze Geschwafel der Leute, die hier ihr
Halbwissen darbieten, allzu Ernst nehmen. Denen zufolge stehst du schon
bei dem Gedanken daran, etwas verkaufen zu wollen mit einem Bein im
Knast.
mfg.
Floh schrieb:> Erste Möglichkeit:> Bau ein kleines Gerät, das auf den CAN-Bus einfach nur ständig den> Identifier 0 schickt, schon ist dein Bus blockiert und es läuft keine> Kommunikation mehr, muss zur REparatur, das Gerät wird entdeckt und> rausgenommen auf private Kosten.
Wie soll diese Schaltung einen kompletten CAN-Bus lahmlegen, den es so
gar nicht gibt. Wenn ich das richtig verstanden hab, stellt dieses Modul
lediglich für das Radio einen CAN-Bus bereit, damit es auch mit älteren
Autos kompatibel ist. Das schlimmste was da passieren ist, das bei 130
sachen aufer Bahn das radio ausgeht.
Aber ich würde auch sagen, biete es als OpenSource an und für die Leute
die keinen bock auf löten und sowas haben, kannst du dann einen Bausatz
bereitstellen. Dann setzte den obligatorischen "Auf eigene Gefahr" Satz
drunter und alles ist gut :D
Danke schön.
>Die Platine machst du natürlich komplett fertig, packst da ein 1-Euro->Gehäuse
bei, damit es ein Bausatz ist und das war's dann für dich.
Das ist natürlich ein sehr guter Tip.
Dann brauche ich ja nur noch beim Finanzamt die Tätigkeit anmelden und
das war´s?
Und wenn das Finanzamt so anfängt:
Was verkaufen Sie denn?
Bausatz? -Ok
Was für ein Bausatz? - Ach für Auto?
hat das denn eine e-Nummer? -Nein???
....
usw.
Oder bin ich mit meinem "Bausatz" komplett raus und muss dann dem
Finanzamt nicht näher erklären was das ist und wozu das ist?
Danke
Gruss Andre
Andre schrieb:> Habe ich das richtig verstanden, dass man KEINE CHANCE hat, sich mit der> Elektronik egal, ob Haus oder Auto ETWAS dazu zu verdienen?
NEIN - Falsch verstanden...
Du musst aber in JEDEM Fall eine CE erklärung abgeben...
Im besten Fall kostet es nur Schweiss und Zeit, im schlechtesten Fall
ein paar tausden Euro wenn du wirklich gar nichts selber machen kannst
und auch keine Kontakte zu "Messgerätebesitzern" hasst.
Oder du "erfindest" ein paar Messwerte, WENN das aber auffliegt wird es
richtig teuer.
Je nach Kategorie musst du dich bei der EAR registrieren oder nicht.
http://www.stiftung-ear.de/
Eventuell könnte deine Anwendung davon sogar befreit sein, aber dass
musst du selber abklären.
GGf könnte es hinsichtlich des Entsorgungsrisikos ratsam sein mit einem
Dienstleister wie diesem hier zusammenzuarbeiten:
http://www.take-e-way.de/
Die E Kennzeichnung brauchst du ja wie gescdhrieben wahrscheinlich
nicht, das würde richtig teuer werden.
Der Rest ist dann normales gewerbliches Handeln mit den sonstigen
Diengen wie Gewerbeamt IHK usw.!
Es sind also schon gewisse Hürden da, die aber nicht all zu hoch sind
wenn man sich geschickt anstellt. Allerdings ist es solange man legal
und halbwegs risikoarm agieren will so das man um diese
Anfangsinvestitionen nicht herumkommt die bei geschicktem Handeln so im
untersten 4 Stelligen Bereich liegen dürften. Ohne EAR bei
freigestellten Produkten deutlich weniger. Wenn dein Produkt das
hergibt, dann steht dem Vermarkten nichts mehr im WEge...
Aber so mal ebend 5 Geräte im Monat über Ebay verkaufen um so 100Euro
nebenher zu verdienen, DAS ist damit leider wirksam unterbunden...
Peilst du aber so 1000Eur/Monat umsatz an, dann sollten die Kosten bei
guter Kalkulation schnell wieder drin sein.
Ach ja- gerade als HErsteller ist eine Haftpflicht die auch
Produkhaftung abdeckt sicher nicht die schlechteste Idee - wenn dann
doch mal die Schaltung ein Feuer verursacht. Aber ein Muss ist es
nicht... (Wenn du dir SICHER bist das nichts passieren kann und du dir
da selbst voll vertraust...)
Gruß
Carsten
Ok, danke an Alle.
Falls Jemand noch was dazu beitragen kann, würde ich das sehr gerne
lesen.
Aber die Idee mit dem Bausatz ist in meinem Fall der einfachste und
vernünftigste Weg.
Der Gewinn wird, wenn es gut läuft, 4k euro im Jahr nicht überschreiten.
Bei so einer Summe ist das mit den ganzen e-nummern, Zulassungen usw.
einfach utopisch.
Gruss Andre
Andre schrieb:> Oder bin ich mit meinem "Bausatz" komplett raus und muss dann dem> Finanzamt nicht näher erklären was das ist und wozu das ist?>> Danke> Gruss Andre
Das Finanzamt will nur eine ganz grobe Angabe, also soetwas wie
"Vertrieb von Elektronikbausätzen" Viel mehr passt fast auch gar nicht
in das vorgesehene FEld ;-)
Wobei du das ja das erste mal beim Gewerbeamt angeben musst!
Das ist ja deine erste Anlaufstelle. Die leiten die Daten dann an das FA
und die Kammern (IHK/HK) weiter. Je nachdem was du dann einträgst da
einträgst wird sich entweder die IHK oder die HK für zuständig erklären
und dich als "Zwangsmitglied" aufnehmen. Solange du aber einen gewissen
Umsatz nicht überschreitest ist das Kostenlos...
(Bei der obigen Angabe wird es wohl die IHK sein...)
Es könnte allerdings sein, je nach TExt, das die HK das für einen
Handwerkliche Tätigkeit in einem Beruf mit "Meisterpflicht" hält. Dann
würdest du aufgefordert eine entsprechende Qualifikation nachzuweisen.
(Im Normalfall Meisterbrief, teilweise auch durch Studienabschluss
ersetzbar...) Hast du diese Quali dann nicht und auch keinen
"verantwortlichen" Angestellten mit dieser Quali, dann würde man dir
ganz schnell die Pistole auf die Brust setzen und sagen: Stellen sie
inenrhalb der nächsten Tage einen "Meister" ein oder wir machen den
Laden dicht!
Solange aber nur "Vertrieb..." draufsteht wird das sicher nicht
passieren... Wenn du aber wie manch ein Findiger dann noch auf die Idee
kommen solltest alles was du bisher irgendwo als GEfälligkeit gemacht
hast, wie mal ausgeholfen E-Leitungen zu ziehen, mit als
Unternehmenszweck einzusetzen könnte das auf dich zukommen. (Wenn die
GEfahr nicht da wäre hätte das ja nur vorteile möglichst umfangreiche
"tätigkeiten" anzugeben...)
Gruß
Carsten
Andre schrieb:> ja, aber der Tran S ciever braucht bei Aktivität 80mA, da der Bus ja> Terminiert ist.
Ja - im Radio terminiert. Also nur die Hälfte. Und weils so schön ist
sparen wir uns den SN75176 und nehmen entweder die Stromsparvariante von
Maxim oder gleich zwei kleine MOS-Transen oder Bipos, die man mit dem
"Diodentrick" auf "schnell schalten" trimmt.
mfg mf
Beim Can, das kannst du ohne Tranceiver arbeiten, einfach ein uC am
besten
mit Komparator und nimm einfach die SW-Can implementation für Avr.
Günstig und funktioniert, speziell für solche Sachen.
Ich würde dir raten, biete den programmierten IC sowie Platine für
10-15€ an.
Sprich, das ist dann ein Bausatz, keine CE-Pflicht. EAR müsste auch
wegfallen
durch den Verwendungszweck.
Andre schrieb:> Aber die Idee mit dem Bausatz ist in meinem Fall der einfachste und> vernünftigste Weg.
Bei kleinen Stückzahlen sicher richtig, zumindest wenn man die für die
bei diesem Fertiggerät notwendigen Messungen für die CE Erklärung nicht
selbst machen kann.
ABER ACHTUNG: Hinsichtlich der EAR muss ein Bausatz WIRKLICH ein Bausatz
sein. Es KÖNNTE sein das es NICHT reicht einfach nur Platine und GEhäuse
getrennt zu liefern. Es gab das wohl schon ein paar Probleme und
laufende REchtsstreitigkeiten mit Vertreiblern die meinte so die EAR
umgehen zu können. Eine generell einheitliche Richtung lässt sich da
leider noch nicht sagen, aber ein gewisser Anteil "eigenarbeit" den der
Kunde leisten muss bevor er das Gerät in Betrieb nimmt - der deutlich
über das hinausgeht was de rKäufer eines Fertiggerätes tolerieren würde-
das reicht zumindest für eine Sicherheit nicht.
So dinge wie Platine und GEhäuse getrennt, Einen Widerstand weglassen
und nur diesen durch dne Kunden einlöten lassen, einen Draht einstecken
lassen, das hat es alles schon gegeben... Und es ist fast alles
schiefgegangen.
ICh würde da eher in die Richtugn gehen, alles was Empfindlich
(Halbleiter) ist vorlöten (lassen) und durch die Kunden dann nacher
Stecker sowie Widerstände und alle ähnlich robusten Bauteile bestücken
zu lassen... Damit sollte man auf der sicheren Seite sein!
Gruß
Carsten
guest schrieb:> EAR müsste auch wegfallen> durch den Verwendungszweck.
EAR fällt weg weil es ein Bausatz ist!
Wenn der Verwendungszweck selbst auch EAR befreit ist um so besser, dann
braucht man sich hinsichtlich der Mindestleistung der Kunden keine
Sorgen machen - Aber wenn es aus sicht der Aussenstehenden ein Bausatz
ist, dann reicht das schon.
Gruß
Carsten
Carsten Sch. schrieb:> Wobei du das ja das erste mal beim Gewerbeamt angeben musst!> Das ist ja deine erste Anlaufstelle.
Kann man machen, muss man aber nicht. Das macht man, wenn man gewerblich
tätig ist. Da gibt man Hard- und Softwareentwicklung an und keine
Handwerkskammer pisst einem an den Karren.
Für's erste reicht es völlig, dem Finanzamt das mitzuteilen, aber auch
nur wenn man eine Steuernummer haben will. Ansonsten gibt man das bei
der nächsten Steuererklärung als "Einnahme aus selbständiger Tätigkeit
an". Wenn die dann meinen, das sei gewerblich und nicht freiberuflich,
werden sie sich schon melden.
Die einzige Straftat, die man in diesem Zusammenhang begehen kann, ist
Steuerhinterziehung. Aber das tut man ja nicht, wenn man das in seiner
Steuererklärung angibt.
Carsten Sch. schrieb:> Und es ist fast alles schiefgegangen.
So ein Blödsinn.
Ein Beispiel und ich nehme das "Blödsinn" zurück und schäm' mich dafür.
mfg.
>Da gibt man Hard- und Softwareentwicklung an und keine Handwerkskammer >pisst
einem an den Karren.
Wollen die dann keinen Meisterbrief sehen?
Ich habe ja kein, ich bin ein einfacher Elektroniker, der etwas Ahnung
hat und "bisschen" programmieren kann.
Gruss Andre
Andre schrieb:> ja, aber der Tranciever braucht bei Aktivität 80mA, da der Bus ja> Terminiert ist.
Ja - im Radio terminiert. Also nur die Hälfte(Eine Leitung muss für ein
dominantes Bit nach Masse geschaltet werden, nur die andere auf VCC).
Und weils so schön ist nimm doch gleich zwei kleine MOS-Transen oder
Bipos, die man mit dem "Diodentrick" auf "schnell schalten" trimmt.
mfg mf
Andre schrieb:> Wollen die dann keinen Meisterbrief sehen?
Wer? Das Finanzamt? Das Gewerbeamt?
Keiner von beiden.
Wenn du allerdings angibst, daß du elektrische Geräte reparierst, dann
kommt irgendwann die Handwerkskammer auf dich zu.
Aber Entwicklung ist kein zulassungspflichtiges Handwerk. Das ist
überhaupt kein Handwerk.
Andre schrieb:> ich bin ein einfacher Elektroniker
Wie lange bist du das denn schon?
Wenn du das länger als drei Jahre seit deiner Ausbildung, inkl.
Bundeswehr, machst, bist du Altgeselle und kannst dich sogar wie ein
Meister in die Handwerksrolle eintragen lassen. Und dann kann sich der
Rest der Welt gehackt legen. Das einzige, was du nicht darfst, ist
Lehrlinge ausbilden.
Aber wenn du das nur nebenher machst, also in geringem Maße, darfst du
die handwerkliche Tätigkeit auch ohne Handwerkskarte ausüben. Sofern du
die Qualifikation hast. Einfach mal bei der Handwerkskammer anrufen.
Einen Nachteil hat die Handwerksgeschichte nämlich: Du bist gesetzlich
rentenversicherungspflichtig.
Ansonsten gibt es bei der IHK regelmässig Infoabende.
So und jetzt Schluß und nur noch Technik, bevor der Thread verschoben
wird.
mfg.
>So und jetzt Schluß und nur noch Technik
Danke noch mal für die Hilfe.
Zur Technik gibt es nichts zu sagen, die ist erprobt und ausgereift :)
Gruss Andre
Thomas Eckmann schrieb:> Carsten Sch. schrieb:>>> Und es ist fast alles schiefgegangen.>> So ein Blödsinn.>> Ein Beispiel und ich nehme das "Blödsinn" zurück und schäm' mich dafür.
WEnn ich Zeit habe dann suche ich jetzt mal den ganz konkreten Fall und
sicher dokumentierten FAll raus..
Stand sogar mal in der gedruckten Presse meine ich.
auf anhieb habe ich als "direkten Treffer" nur das hier in Petto wo
ebend genau das passiert sein soll, also die Platine und Gehäuse wurden
getrennt geliefert bei denen die es erhalten haben udn aneblich hat der
Verkäufer trotzdem den Strafbescheid bekommen...
(Nur leider ist den Aussagen nicht mehr wirklich zu glauben, wobei das
bei dieser person früher mal anders war....)
http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=41301
Aber für den Anfang muss das hier reichen, es sollte zumindest zu denken
geben:
> Fallen Bausätze unter das ElektroG?> Wie wir von einer inoffiziellen Stelle erfahren haben, werden Bausätze> von der EAR so gehandhabt, dass sie unter das ElektroG fallen, wenn aus> Ihnen im zusammengebauten Zustand ein Gerät entsteht, das unter das> ElektroG fällt. Voraussetzung ist allerdings, dass für den Zusammenbau> kein "Fachmann" erforderlich ist. Was in diesem Fall jedoch unter> einem "Fachmann" zu verstehen ist, konnte uns leider nicht beantwortet> werden.
Von hier:
http://www.elektor.de/forum/foren-ubersicht/elektor-foren-der-treffpunkt-fur-elektroniker/forum-zu-weee-und-elektrog/faqs-zu-weee-und-elektrog.170624.lynkx
Die Argumentation ist dahinter seitens der EAR ist folgende:
Ein Bausatz der von einem Laien in betrieb zu nehmen ist entspricht dem
fertigen Gerät. ENDE! Hierzu gibt es auch massenweise konkrete Aussagen
und Fälle. Google hilft!
Natürlich ist die EAR als "möchtegernBehörde" nicht die Gesetzgebende
Instanz. Sie nimmt aber als "beliehene" Organisation hoheitliche
Aufgaben war und der Bürger hat nur die Wahl zwischen dem -sich fügen-
und dem Klageweg vor dem Verwaltungsgericht auf eigenes Risiko.
Nur wenn spezielle Fachkenntnisse für die Inbetriebnahme erforderlich
sein sollten gilt das mit dem "Bausatz=Fertiggerät" nicht (wobei die EAR
im Zweifelsfall eher die Anmeldepflicht annimmt und man dann auf eigenes
Risiko dagegen vorgehen müsste)
Wenn nun aber nur die fertige Platine in das Gehäuse eingesetzt werden
muss, dann dürften dazu wohl >90% der BEvölkerung Deutschlands zwischen
10 und 80 Jahren in de rLAge sein. Also keinerlei Fachkenntnisse
erforderlich. Selbes könnte man noch über nur einen Widerstand
behaupten.
ISt es aber nicht mehr als nur die Ansammlung von einzelnen Bauteilen,
dann sieht es schon nicht mehr nach "jedermann" aus und es dürfte selbst
der EAR schwerfallen hier zu erklären warum 10 Bauteile zusammen in der
Tüte registrierungspflichtig sind, verkaufe ich die selben 10 Bauteile
aber aufgrund von Einzelbestellung zusammen sind sie es nicht...
Gruß
Carsten
Für den Bau der Dinger:
Mitgliedschaft bei der IHK gefordert, evtl. gratis (bei ein paar Euro
Jahresumsatz).
Und mit "darf man einfach einbauen" wär ich sehr vorsichtig. Es langt,
wenn dein Modul zB die Tachoanzeige stören KÖNNTE, dass es Ärger gibt.
Außerdem falsch: Für Altfahrzeugelektronik ist selbstverständlich auch E
Pflicht. Nur wenn vor Inkrafttreten der Verordnung schon etwas im
Altfahrzeug legal drin war (ohne E) darf es auch bleiben.
Gruß
Achim