Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik E-Nummer für Elektronik im KFZ


von Thomas B (Gast)


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Hallo,

für elektronik im auto braucht man ja ne abnahme bei frequenzen über 8
khz.
Hat schonmal jemand hier im forum eine e1 prüfung über sich ergehen
lassen? Was hat es mit diesem ISO9000 auf sich? ich kontrolliere jedes
verkaufte gerät garantiert. Für was brauch ich als kleiner
einzelunternehmer ein qualitätsmanagement?

von Thomas O. (Gast)


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abo

von Dirk (Gast)


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abo

von egal (Gast)


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abo

von Bob (Gast)


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abo zum vierten ;-)

es ist schade das es soo viele gesetze gibt aber keine vernünftige
erklärung im web.

von Joachim B. (joachimb)


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Hallo,

wer kann mir sagen wo ich die Anleitung fürs ABO und die anderen
Forumsspezialitäten finde?

Einen ersten Überblick über das Typgenehmigungsverfahren gibt es
übrigens hier:
http://www.kba.de/Stabsstelle/Technik/technik1.htm

Gruß
Joachim

PS: e1 Prüfung = Typgenehmigungsverfahren (hat übrigens nichts mit
ISO9000 zu tun)

von Thomas B (Gast)


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Mir hat jemand am telefon gesagt, das ich ne iso9000 zertifizierung
benötige, bzw die firma die das produkt herstellt, da sonst keine e1
nummer vergeben werden kann.

An den abos kann man sehen, wie viele menschen interessiert an diesem
thema sind, oder evtl selbst betroffen.

von Joachim B. (joachimb)


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Ich weiß nicht mit wem Du telefoniert hast. Ich bin jedoch sicher, daß
beim KBA ordentlich nach den geltenden Regeln vorgegangen wird.

Einen Überblick zu den Regeln findest Du hier:
http://www.kba.de/Abt4_neu/Merkblaetter/merkbl.htm

Du brauchst nun eine Anfangsbewertung um als Hersteller
Typgenehmigungsverfahren beantragen zu können. Wie das mit der
Anfangsbewertung funktioniert liest Du hier:
http://www.kba.de/Abt4_neu/Merkblaetter/MAB_7_2004.pdf

Wenn Dein Laden nach DIN ISO 9000:2000 zertifiziert ist, geht das mit
der Anfangsbewertung etwas einfacher. Falls keine Zertifizierung
vorhanden ist, wählst Du einfach eine der Alternativen aus dem
Merkblatt.

von Thomas B (Gast)


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Hey danke. das istn guter input. werde ich mal drucken und heute
durchackern.

von Tobias Q (Gast)


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Hallo Thomas,

hast Du die Merkblätter durchgeackert?

Ist es bei Dir zu einer Antragstellung gekommen, oder hast Du 
aufgegeben?

Hat jemand der anderen Leser das Prozedere erfolgreich hinter sich 
gebracht?

Ich wäre sehr an Erfahrungen zum Thema interessiert!

Grüße aus Berlin,

Tobias

von Dietmar Hubrich (Gast)


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Bei mir sah das ganze folgendermaßen aus.

Ich arbeite für einen kleinen Verkehrsbetrieb mit ca. 40 Bussen. 
Nebenbei wird eben auch entwickelt und das war bis zum Jahr 2002 auch 
kein Problem. Allerdings mußten für Fahrzeuge, die ab 1.10.2002 in 
Verkehr gebracht wurden, eben die e1 Zertifizierung vorhanden sein. 
Obwohl ich nur für uns selbst entwickle und produziere, verlangten die 
Fahrzeughersteller (der für uns quasi alle Geräte und Kabel bei neuen 
Fahrzeugen mit einbaut) die e1 Zertifizierung.

Nach ersten Gesprächen mit EMV Labors konnte mir vorher keiner sicher 
sagen, ob es für uns möglich ist, die Anfangsbewertung zu schaffen. 
Deswegen eben weil ich eine ein Mann Abteilung bin und auch die 
Produktion selbst erledige.
Nix mit ISO 9000 oder ähnliches, ich hab "nur" eine gut ausgerüstete 
Werkstatt.

Ich habs trotzdem versucht und das EMV Labor hat mit dabei geholfen. Die 
eigentlich technische Prüfung nach 95/54/EC war kein Problem (Kosten ca. 
1000€), das ganze kaufmännische mit dem KBA hat das EMV Labor gemacht 
(Kosten dafür ca. 600€). Das dumme ist nur, das sämtliche Unterlagen für 
dieses Produkt eingereicht werden müssen, Schaltpläne, Bestückungspläne, 
Layoutpläne.
Die Genehmigung gilt dann nur für genau diese Version, Änderungen sind 
nicht mehr möglich.
Für die Anfangsbewertung kam ein Herr vom KBA zu uns, und hat sich die 
"Produnktionsstätten" angeschaut.  Die Kosten für diese 
Betriebsbesichtigung sind im vollem Umfang von uns zu tragen gewesen 
(ca. 500€). Jedenfalls war es ein netter Besuch, einige Zeit später kam 
dann der Brief zurück, in dem es unter anderem heißt " ... und freue 
mich Ihnen mitteilen zu können, daß ihre Firma nunmehr positiv für das 
Typgenehmigungsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bewertet ist. 
Damit wird ihr Unternehmen in die Liste der anfangsbewerteten 
Unternehmen aufgenommen und kann ohne weitere Betriebsbegehungen neue 
Typgenehmigungen nach EG-Richtlinie 72/245/EWG erhalten".

Fazit :
Ich habe meine e1 Nummer und es geht also auch für ein Mann Firmen ohne 
Produktionsstätten, ist eben nur ein wenig Aufwand und kostet eben.

von Kaule (Gast)


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Hallo,

vielen Dank für Deine Berichterstattung!

und was passiert, wenn du von deinem Produkt eine erneuerte Version 
entwickelt hast?

Wie sieht es mit den "willkürlichen" Besuchen vom TÜV/KBA-Menschen aus, 
die ab und an mal vorbeikommen um zu kontrollieren und deren Kosten du 
auch wieder tragen mußt? Weißt du was darüber?

von srb (Gast)


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Wann brauche ich denn diese E1? Wenn ich Elektronik baue, die die 
Funktion des Autos ändert/ergänzt oder auch, wenn ich eine 
Kaffeemaschine fürs Auto baue?

von Dietmar Hubrich (Gast)


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Rein rechtlich ist jede Änderung, die nicht den eingereichten Unterlagen 
dieser Prüfung entspricht, mit einer neuerlichen EMV Prüfung nach 
95/54/EC zu versehen. Ich würde das vielleicht nicht ganz so extrem 
sehen, wenn ich irgendwo in der Platine einen Pull Up Widerstand 
nachlöte, wird wohl nichts passieren.

Bei einer neuen Version müßte ich auch eine neue e1 Nummer beantragen, 
also EMV Prüfung + KBA (Kosten ca. 1000€ + 500€). Wenn man mehrere 
verschiedene Geräte hat, kann man die auch zusammen abnehmen lassen, 
dann hab ich die Kosten nur einmal. Was für mich dann wegfällt ist die 
Anfangsbewertung, da wir ja jetzt beim KBA gelistet sind .

In dem Schreiben vom KBA stand eben auch das jederzeit eine 
Produktionsbesichtigung statt finden kann, wo wir wieder die Kosten von 
zu tragen haben. Seit unserer ersten Besichtigung im Jahr 2003 hat sich 
niemand mehr gemeldet.

@srb

wie Thomas B oben schon geschrieben hat, wird für Geräte die mit 8KHz 
oder mehr schwingen eine e1 Zertifizierung benötigt. Wenn du eine 
Schaltung baust, die unterhalb der 8 kHz schwingt brauchst du auch keine 
Abnahme. Änderungen an e1 Zertifizierten (Fremd)Geräten darf man dann 
schon gar nicht machen, da die e1 damit unwirksam wäre und dem Fahrzeug 
die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) erlischt. -> Fatale Sache.

Das ist die Theorie, in der Praxis wird sich niemand daran machen, die 
Unterlagen des KBA mit den Elektronischen Komponenten in einem PKW,LKW 
oder Bus abzugleichen...

Wir hatten vor einiger Zeit einen tragischen Verkehrsunfall mit 
Todesfolge (kein eigenes Verschulden), da hatte ich schon eher damit 
gerechnet, das die Polizei den Bus auch auf e1 Geräte überprüft (prüfen 
läßt), aber es passierte nichts in dieser Richtung.

Aber wenn die Konkurenz weiß, das da ein Gerät ohne e1 ist ...

von srb (Gast)


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@Dietmar
Soweit schonmal Dank. Was ich aber noch nicht verstehe: z.B. ein Radio 
hat heutzutage einen MC drin und der schwingt sicherlich mit mehr als 
8kHz. Aber ich brauche doch für ein Radio keine allgemeine 
Betriebserlaubnis, oder doch?

von Dietmar Hubrich (Gast)


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Das Fahrzeug hat eine ABE, das Radio nicht. Wenn das Radio diese e1 
Zulassung nicht hat, verliert das Fahrzeug DADURCH die ABE.

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Was ist mit Fahrzeugen die vor diesem Datum in Betrieb genommen wurden? 
Darf man da auch ohne EL Nummer ?

von Philipp C. (ba4_philipp)


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Hier lese ich immer wieder, dass ab einer Frequenz von mehr als 8 kHz 
eine E1 Zulassung im KFZ nötig ist. Woanders liest man dann wieder gar 
nichts von 8kHz und sogar, dass eine E1 Zulassung bei Fahrzeugen mit 
Baujhar vor 1998 gar nicht nötig sei.

Kann mir jmd Quellen für diese Informationen nennen und sagen wie es 
denn nun aussieht?

Vielen Dank
Gruß Philipp

von Worschtsupp (Gast)


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> In dem Schreiben vom KBA stand eben auch das jederzeit eine
> Produktionsbesichtigung statt finden kann, wo wir wieder die
> Kosten von zu tragen haben.

Somit wurde wieder clever eine Hintertür eingebaut, um Kohle in die 
Kassen zu spülen. Nach dem Motto, wenn Scheißhauspapier gebraucht wird 
und kein Geld mehr da ist, machen wir halt mal wieder ne Besichtigung.


von JoachimB (Gast)


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Die Produktionsbesichtigungen gehn sogar noch einen Schritt weiter.
Das KBA besitzt für jede zugelassene Fertigungsstätte eine 
Zutrittserlaubnis, die von Fertiger vor der Zulassung zwingend 
eingereicht werden muß. Damit kann das KBA jederzeit z. B. Proben aus 
dem Lager entnehmen und auf Kosten des Fertigers untersuchen lassen.

Der Sinn ist jedoch nicht, wie von Worschtsupp vermutet, das 
Geldverdienen.
Hier geht es darum schnell handeln zu können, wenn z.B. Autos regelmäßig 
bei Tempo 200 in die Leitplanke fahren, weil eine Pfuscherbude 
typzugelassene Produkte nachträglich "optimiert" hat.
Die Idee besteht eher darin einen Schutzmechanismus gegen gewissenlose 
Hersteller zu haben.

von srb (Gast)


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Und deshalb kann also ein Radiohersteller immer wieder mit einer für ihn 
kostspieligen Untersuchung rechnen, denn Radios können ja ganz eindeutig 
das fahrverhalten des Auto beeinflussen.

Darf man eigentlich noch aufs Klo ohne Genehmigung?

Ich finde diese endlose Reglementierung furchtbar! Das hilft nur den 
Großen, die kleinen auszuschalten. Sonst nichts!

von Tobias Q (Gast)


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Hallo Dietmar,

vielen Dank für die detaillierte Schilderung der Anforderungen und 
Abläufe!

Wenn ich das kurz zusammenfasse, fallen also bei der erstmaligen 
Beantragung einer E-Prüfnummer für eine Schaltung in der Summe etwa 
2100,-EUR an (Summe aus KBA-Betriebsprüfung, EMV-Labor und 
KBA-Zulassung).

Zusätzlich zu dem Risiko, jederzeit erneut für Prüfungen aufkommen zu 
müssen, sind dies für 1-Personen-Unternehmen auch erhebliche Kosten, die 
oft erst nach einer gewissen Zeit refinanziert sind und einer genauen 
Kalkulation bedürfen.

Auf mich wirkt das leider auch wie eine weitere Hürde, die die 
Innovation und Selbstständigkeit in unserem Land bremst. Da wundert es 
mich garnicht, daß sich viele aus der Selbstständigkeit zurückziehen, 
oder den Schritt in selbige nicht mehr wagen.
Das Land der Dichter, Denker und Erfinder bekommt die politische 
Schlaftablette verpaßt. Gute Nacht "fine german engineering"!

Tobias

von Philipp S. (philipp)


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> Auf mich wirkt das leider auch wie eine weitere Hürde, die die
> Innovation und Selbstständigkeit in unserem Land bremst.

Es handelt sich um eine europaweite Regelung. Und die wurde in diesem 
Fall mal eins zu eins übernommen, ohne speziell deutsche Verschärfungen.

Und sie ist nicht abwegig. Ich weiß nicht, ob srb ironisch sein wollte, 
aber selbstverständlich kann ein defektes Radio das Fahrverhalten 
beeinflussen. Durch alle Fahrzeugklassen gibt es heute Elektronik, die 
in sicherheitskritische Funktionen eingeift. Für diese gilt zum Glück 
zusätzlich noch die EMV-Störfestigkeitsprüfung zur Zulassung. Aber wo es 
um mögliche tödliche Folgen geht, ist es sinnvoll, eine doppelte 
Sicherheit zu haben: die sicherheitskritischen Komponenten müssen 
störfest sein, die anderen Komponenten dürfen nicht stören. Wenn die 
eine oder andere Seite durch einen Defekt versagt, passiert also noch 
kein Unglück.

Sinnvolle Sache. Und EMV-gerechtes Design ist möglich und sollte auch 
für Kleinstanbieter möglich sein. Nur zwei Kritikpunkte lasse ich 
gelten:

1. Bei komplexen Systemen kann das EMV-Verhalten vom Betriebszustand 
abhängen, der wiederum sehr komplex von allen möglichen Umständen 
abhängt. Man kann problemlos so ein System stundenlang im EMV-Labor 
beobachten, ohne jenen kritischen Zustand zu erreichen, der zu extremen 
Störaussendungen führt. Leider habe ich keine Idee, wie sich das 
verhindern ließe.

2. Die Kosten sind unerhört. KBA-zugelassene EMV-Labor verlangen hier 
ein Vielfaches gegenüber anderen Ländern. Ich kann nicht beurteilen, ob 
hier für die Labore strengere Kriterien gelten oder woran es liegt. Aber 
hier gibt es zweifellos ein Problem für Kleinanbieter, obwohl gerade 
diese ein enormes Innovationspotential haben. Folge ist nicht nur ein 
engerer Markt, es kommen dadurch sicherlich auch Produkte auf den Markt, 
die dann eben eine getürkte oder gar keine Prüfung haben und hoffen, 
nicht erwischt zu werden. Hier könnte eine staatliche Förderung helfen, 
zum Wohle von KMU und Verkehrssicherheit.

von Kaule (Gast)


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Leider ein nicht vermeitbarer Prozeß: Die Anforderungen steigen immer 
mehr, so auch bei den Kontroll-Mechanismen. Ob es gerechtfertigt ist, 
bleibt eine andere Frage. Nur heute,wo dank Internet und Verbreitung so 
ziemlich jeder eine Schaltung bauen kann (ihr wißt schon was ich meine) 
bedarf es noch mehr Kontrolle, als vielleicht nur vor 10 Jahren, wo nur 
Freaks eine LED zum blinken bringen konnten....

Fakt ist aber, für alle wenig betuchten Neueinsteiger sind solche 
e1-Geschichten der absolute Tod.

von srb (Gast)


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Ich habe auch nichts gegen Sicherheit. Aber bitte an der richtigen 
Stelle. Und ein normales Autoradio, das nur an die 12V und die 
Lautsprecher angeschlossen ist, kann eben kein Auto lahmlegen oder 
stören. Falls doch, dann muss die Autoelektronik besser gesichert 
werden!
Wer prüft denn, ob mein Handy vielleicht mein ABS stört?
Oder ist mri da schon wieder was entgangen und ich brauche auch noch 
eine Prüfung vom KBA?!

Und nur weil es in ganz Europa so ist, muss es deshalb noch lange nicht 
richtig sein!!!

Wie gesagt, Sicherheitsprüfen können okay sein, aber dann bitte zu 
vernünftigen Preisen. Wer kann denn heute noch ein elektonisches Produkt 
auf den Markt bringen, das weniger als 200 Euro kosten soll, wenn er 
nicht mindesten 1 Million davon verkauft? Alles drunter würde ja die 
Kosten für unseren Beamtenstaat und der Selbstbeweihräucherungspolitik 
der Ämter und IHKs etc nicht tragen.

von Philipp S. (philipp)


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srb wrote:
> Ich habe auch nichts gegen Sicherheit. Aber bitte an der richtigen
> Stelle. Und ein normales Autoradio, das nur an die 12V und die
> Lautsprecher angeschlossen ist, kann eben kein Auto lahmlegen oder
> stören.

Doch natürlich! Das tut es nur nicht, weil es EMV-mäßig korrekt designed 
wurde. Bastler mit zweilagigen Platinen werden problemlos ein Radio 
bauen, das alle Grenzwerte sprengt.

> Falls doch, dann muss die Autoelektronik besser gesichert werden!

Wie geschrieben: die muß außerdem störfest sein. Aber das ist die 
falsche Einstellung.

> Wer prüft denn, ob mein Handy vielleicht mein ABS stört?

Die RegTP oder wer da gerade mal wieder die Zuständigkeit auf's Auge 
gedrückt bekommen hat. Deren Grenzwerte taugen bereits für den Einsatz 
im Auto.

> Und nur weil es in ganz Europa so ist, muss es deshalb noch lange nicht
> richtig sein!!!

Dann entfällt immerhin das beliebte Argument deutscher Regulierungswut.

> Wie gesagt, Sicherheitsprüfen können okay sein, aber dann bitte zu
> vernünftigen Preisen.

Sag ich ja: die Frage ist, warum zertifizierungstaugliche Labormessungen 
hier ein Vermögen kosten.

> Kosten für unseren Beamtenstaat und der Selbstbeweihräucherungspolitik
> der Ämter und IHKs etc nicht tragen.

Darum habe ich extra auf Europa verwiesen: es geht nicht um 
/unseren/Beamtenstaat/!

von srb (Gast)


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@Philipp
"2. Die Kosten sind unerhört. KBA-zugelassene EMV-Labor verlangen hier
ein Vielfaches gegenüber anderen Ländern"

Liesst Du eigentlich, was Du hier wie ein Beamter abläßt?
Also nur hier in Deustchland verlangen die Labors viel viel mehr. Und 
wie Du selbst geschrieben hast, werden die nur von der KBA zugelassen. 
Und wer ist die KBA? Beamte, der Staat!

Und für Schnelldenker: das mit dem Handy war ein Beispiel. Nimm 
stattdessen einen Gameboy. Der wird nicht von der RegTP geprüft, der 
braucht nur ein CE drauf. Das kann man ohne Untersuchung, denn das ist 
nur eine Versicherung.

Aber sicher kommt jetzt, daß man beim Autofahren doch nicht gameboy 
spielt, oder?

Und sicherlich sind unsere Beamten und Staatsmänner an der Regelung der 
EU völlig unbeteiligt gewesen. Wobei, da hast Du vermutlich Recht, 
sitzen sich eh ihre 4 Buchstaben nur platt

von Philipp S. (philipp)


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srb wrote:

> Also nur hier in Deustchland verlangen die Labors viel viel mehr.

»Nur« in Deutschland habe ich nicht geschrieben. Ich kenne die deutschen 
Preise und die eines Nachbarlands. Und die Differenz ist unglaublich.

> Und wie Du selbst geschrieben hast, werden die nur von der KBA zugelassen.

In jedem Land zertifiziert die zuständige Behörde, welche Labors die 
Abnahme machen dürfen. Hier ist das Preisniveau einfach erheblich höher, 
aber ich kann immer noch nicht sagen, woran das liegt. Im Gegensatz zu 
Dir ist für mich nicht offensichtlich, daß »der Staat« daran schuld 
haben soll.

> Und für Schnelldenker: das mit dem Handy war ein Beispiel. Nimm
> stattdessen einen Gameboy. Der wird nicht von der RegTP geprüft, der
> braucht nur ein CE drauf. Das kann man ohne Untersuchung, denn das ist
> nur eine Versicherung.

Untersuchen sollte derjenige, der es in Verkehr bringt, trotzdem ... 
Wenn Du auch eine Abnahme für Gameboys möchtest ... bitte sehr!

Ich finde die derzeitige Staffelung sinnvoll:

* Geräte, die zum Einbau in Kfz bestimmt sind, brauchen die e*, wenn sie 
einen bestimmten Takt überschreiten, so daß sie als Störer in Frage 
kommen.

* Geräte, deren Funktion EM-Wellen-Aussendung umfaßt, brauchen eine 
RegTP-Zulassung, weil sie zu den wahrscheinlichsten Störern gehören.

* Alle anderen Geräte stehen in der Verantwortung der 
Hersteller/Importeure, um die Bürokratie zu entlasten. Schließlich 
werden die meisten nie im Fahrzeug eingesetzt werden.

Ein durchdachter Kompromiß.

> Aber sicher kommt jetzt, daß man beim Autofahren doch nicht gameboy
> spielt, oder?

Nein. Ich meine, daß man beim Gameboy-Spielen kein Auto steuern sollte. 
(-;
Locker bleiben.

von srb (Gast)


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Hier haste nochmal ein paar Worte zum zerklauben:

von Dieter Werner (Gast)


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Nur so als allgemeiner Hinweis:
Die RegTP "firmiert" inzwischen unter BundesNetzAgentur.

von Sebastian Heyn (Gast)


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Das ist völlig richtig. Was ist denn, wenn du auf der Autobahn fährst un 
d neben dir fährt ein Bürger aus anderen EU Ländern, wo manche sachen 
nicht so genau genommen werden, und sendet mit seinem umgebauten 
CB-Funkgerät, der Frequenzhub ist modifiziert, und hinten hängt noch n 
nachbrenner dran, und dein ESP oder ABS spielt verrückt und du fährtst 
in den Graben? Diese ganzen BUS-SYSTEME im Auto machen die Technik nur 
anfällig, und nicht sicherer. Deshalb auch diese ganze 
E-Zertifizierungs-Zeremonie.

von Kaule (Gast)


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und was ist mit den anderen dingen, die im Auto benutzt werden (von 
wegen fest installiert, das ist doch nur haarspalterei)?

-Laptop
-Handy
-Gameboy/Nintendo/was auch immer
-Diktiergeräte
-Walkman/Discman/MP3 etc


Nur mal so einige verbreitete Geräte, die auch im Auto benutzt 
werden.Diese haben aber ganz sicher keine Auto-Spezifische Zulassung und 
werden dennoch millionenfach benutzt.

von srb (Gast)


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nanü? Kein Philipp, der wieder alles begründen kann?

von ich (Gast)


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Eine E1 Prüfung benötigt nicht jedes Gerät. Eine E1 Prüfung benötigt nur 
ein elektronisches Gerät, welches schwingt (8kHz ist nicht festgelegt) 
UND FEST EINGEBAUT WIRD.

Daher zählt ein Radio z.B. NICHT unter die prüfpflichtigen Geräte, da 
die Stecker ohne Werkzeug demontierbar sind. Auch alle Geräte die z.B. 
an den Zigarettenanzünder angeschlossen werden und nicht fest mit dem 
Fahrzeug verschraubt werden und auch sonst keine Verbindung zum Fahrzeug 
haben die ohne Werkzeug getrennt werden könnte brauchen KEINE e1 
Zertifizierung (Bsp. Mobile-Navis, Handy, PDA). Ein Festeinbau eines 
Handys, welches über eigenelektronik verfügt benötigt allerdings eine e1 
Prüfung sobald es fest eingebaut ist (also kein 
Zigarettenanzünder-Bluetooth-Kram). Der Festeingebaute CarPC braucht 
dagegen keine e1 Prüfung sofern die Verbindung ohne Werkzeug getrennt 
werden kann (was bei Steckern meist der Fall ist).
Ein Handy braucht KEINE e1 Prüfung, da es nicht fest eingebaut wird (mir 
ist niemand bekannt, der ein Handy angeschraubt hätte). Ein Autotelefon 
zum Einbauen jedoch schon.

Zusätzlich wird noch unterschieden ob das Gerät verbindung zum Bussystem 
hat. Werden Sicherheitskritische Systeme eingebaut, so sind die E1 
Regelungen sowieso das geringere Übel, schaut man sich nur mal die 
Erfordernisse vom KBA für z.B. ein Bremsensteuergerät an.

Was man allerdings bedenken sollte, über allem steht immer noch die CE 
Prüfung und die normale EMV Prüfung.

Ohne diese Regelung wäre ein Volksnavi unter 300€ garnicht machbar, da 
extrem streng genommen auch ein Softwareupdate eine Änderung darstellt 
und eine e1 Zulassung bräuchte. Auch wenn es niemand macht und vom KBA 
auch nicht direkt verlangt wird. Meist kann man auch ein DVD Player fest 
einbauen, sofern die Stromversorgung ohne Werkzeug getrennt werden kann. 
Dabei ist es unerheblich ob die Abdeckung der Stromversorung (z.B. 
Mittelkonsole) mit Werkzeug entfernt werden müsste. Typisch Deutsche 
Reglementierung eben.

von srb (Gast)


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@ich
Danke für diese Info.

Kurze Frage am Rande: Ein Autoradio muss also kein E1 haben, weil es 
ohne Werkzeug von der Autoelektronik getrennt werden kann. Wenn nun 
aber, wie bei meinem Radio, zusätzlich aber eine Masseverbindung zum 
Gehäuse geschraubt wird, dann muss das Radio doch eine E1 haben?
Oder gilt dieses "ohne Werkzeug" nur für Signalleitungen?

Danke.

von ??? (Gast)


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Der ursprüngliche "Sinn" hinter diesen Regelungen war wohl Das Problem, 
dass man ein Gerät sicher und ohne Werkzeug vom Fahrzeug trennen können 
muss ohne das die Sicherheit beeinträchtigt wird. Also ein Gerät spinnt 
wärend ich fahre -> ich halte betriebsbedingt -> ich trenne das Gerät 
vom Fahrzeug (und nehme es damit außer Betrieb!) -> ich kann 
weiterfahren ohne Beeinträchtigung der Fahrzeugsicherheit.

von ich (Gast)


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Solange die zusätzliche Verschraubung nicht benötigt wird (über den 
Stecker bekommt das Radio ja Masse) dann benötigt es keine e nummer. 
Aber ich glaube kaum das irgendein Autoradio eine e prüfnummer hat. 
Müsste ja auch drauf stehen und ich habe bislang keine gesehen oder je 
davon gehört das ein Radio eine e prüfnummer hat. Auch diverse 
Temperatursensorüberwachungsgerätschaften aus China und Co. brauchen 
keine prüfnummer auch wenn sie Elektronik haben, da sie prinzipiell 
garnichts mit dem Fahrzeug zu tun haben bzw. dessen Funktionsweise 
beeinflussen. Generell sollte Stromversorgung und Signalleitungen 
steckbar sein und dann das Gerät nicht gerade angeschweist werden. Dann 
gibt es keine Probleme und auf die Zulassung kann man gut und gerne 
verzichten (EMV und CE gilt ja trotzdem, was dann greift).

von ich wieder (Gast)


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Wer hat eigentlich in die Typengenehmigung für die Radreifen des ICE 
erteilt, der in Eschede verunglückt ist? Da hätten die mal draufgucken 
sollen, es hätte 100 Menschen das Leben gerettet. Aber die Großen können 
ja machen was sie wollen, hinterher ist wieder keiner zu fassen. Nur uns 
kleinen Herstellern wird die Suppe vom Staat gründlich versalzen. Hier 
sieht man, das das Ganze reine Beutelschneiderei vom Staat und eine 
weitere Maßnahme zur Umverteilung des Reichtums von unten nach oben ist, 
sonst nix.

von Thema verfehlt (Gast)


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Da der ICE nicht unter die Sammelbezeichnung KFZ fällt, findet das oben 
geschilderte Typgenehmigungsverfahren keine Anwendung.
Für so etwas ist das Eisenbahmbundesamt
http://www.eisenbahn-bundesamt.de/aktuelles/aktuelles.htm
zuständig.

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