Ich sehe hier viele Schaltplanbeispiele die als .png oder so auf den
Server hochgeladen wurden. Ich nutze Eagle in der Freeware Version und
frage mich nun, ist es legal selbst erstellte Schaltpläne und Layouts
hier hochzuladen? Oder braucht man irgendeine Kauf Version?
Entschuldigt wenn das eine blöde Frage ist, aber ich möchte halt
niemandem auf die Füße treten. Besonders keinen Abmahn-Anwälten oder
anderen gefährlichen Wegelagerern..
Den Schaltplan hast im besten Fall Du entworfen, Eagle war nur das
Werkzeug. Hier ist ein Hobbyforum, das heißt, Du liegst mit Deiner
Nutzung im Rahmen der Lizenz. Kein Problem also ...
Du lädst ja nicht die Software selbst hier hoch.
>Entschuldigt wenn das eine blöde Frage ist,
Sehr berechtigte Frage...
Wenn nur die private Nutzung gestattet ist, heißt das noch lange nicht,
dass man die Daten als Bildchen für Hobby/Nichtkommerzielle Nutzung
irgendwo hochladen darf. Und wenn jetzt irgendwer das Bildchen nimmt und
daraus ein kommerzielles Produkt macht? Na mit meiner GPL-Software
brauche ich mir da keine Gedanken machen...
Pico Oschi schrieb:> Ein jpg waere viel Groesser.
Ein JPEG kann bei vertretbarer Kompression keine einzelnen Linien und
Kanten abbilden. Deswegen ist es nicht zur Speicherung von Schaltplänen
und Zeichnungen geeignet.
Das liegt an der zur Kompression verwendeten
(zweidimensionalen)diskreten Kosinustranformation. Zu hohe Frequenzen,
also große Unterschiede der Farbwerte zwischen zwei benachbarten Pixeln,
werden gedämpft, da sie zusätzlichen Speicherplatz brauchen. Das
Frequenzband wird mehr oder weniger hart beschnitten, was der Clou an
dieser Kompressionsmethode ist.
Es bleiben niederfrequente Anteile übrig. Kanten/Linien erscheinen
verwaschen und/oder es bilden sich neben solchen Kanten/Linien
Phantomlinien, wenn eine Frequenz zur Korrektur dazu muss. Das ist aber
nur Verschlimmbesserung und auch nicht bei allen Bildbearbeitungstools
sichtbar.
Um Haufen von einzelnen Pixeln herum bilden sich auch sogeannte
"Speckles", die ähnlich wie bei einem Laserpointer willkürlich angehäuft
erscheinen. Auch ein Nebeneffekt des beschnittenen Frequenzbandes.
JPEG2000 ist da ein bisschen besser, da Wavelets eingesetzt werden. Das
Grundproblem mit den zu hohen Frequenzen bleibt bestehen.
mfg mf
Hmm, 2 pro, 1 contra. Jetzt weiß ich soviel wie vorher.. Hat denn
niemand die Nutzungsbedingungen durchgelesen? Ich habs jedenfalls nicht
so mit diesen trockenen Texten und dachte hier kann mir jemand helfen
;-)
Lads einfach hoch. Als PNG und nochmal als Adlerdatei.
Gab kein Mecker und wenn, dann hätte der hiesige Forenbetrieber schon
längst eins auf die Mütze bekommen müssen.
mfg mf
Legal Player schrieb:> Oder braucht man irgendeine Kauf Version?
Nein, brauchst du nicht. Du darfst nur kein Geld in irgendeiner Form
dafür verlangen. Problematisch wird es z.B. wenn du mit einem
Firmennamen als Auftraggeber Leiterplatten fertigen lässt, und der
Hersteller dich verpetzt.
siehe: http://www.cadsoft.de/downloads/freeware/?language=de
"Wenn Sie durch die Verwendung der Freeware Version von EAGLE Light Geld
verdienen (oder einsparen), dann müssen Sie eine Lizenz erwerben."
Legal Player schrieb:> Ich sehe hier viele Schaltplanbeispiele die als .png oder so auf den> Server hochgeladen wurden.
Der Großteil hier kann keine Eagle-Dateien öffnen, d.h Deine Schaltung
sehen nur sehr wenige.
PNG oder PDF kann aber jeder ansehen.
In der Regel gestatten alle CAD-Programme eine PDF-Ausgabe ohne großen
Aufwand.
Bildformate (JPG usw.) sollte man nicht verwenden, da diese nicht
vergrößerbar sind (feste Auflösung anstatt Vektoren).
Peter
Dann betrachte ich meine Frage mal als beantwortet. Eine Firma habe ich
nicht und Geld will ich mit meinen Schaltungen auch nicht verdienen. Da
hängt dann hier in D. sowieso noch viel mehr dran als die popelige
Eagle-Lizens ;-)
>Dann betrachte ich meine Frage mal als beantwortet.
Man kann natürlich immer hoffen, dass es gut geht bzw. dass man nicht
erwischt wird. Geht es meist ja auch. Es kann aber auch ganz anders
kommen. Da wird eine Firma verkauft, und dann halten irgendwelche
Anwälte sich für clever, und verschicken munter Abmahnungen. Und viele
der Empfänger trauen sich dann nicht vor Gericht und zahlen lieber die
paar hundert Euro Abmahngebühr. Mit den Datenblättern, die hier oft
hochgeladen werden, ist das ja auch so eine Sache. Ganz legal ist das
sicher nicht.
Die Schaltung hier als .png hochladen ist wohl für die meisten hier OK.
Wenn jemand aber Probleme mit Fehlern hat, ist das am einfachsten wohl
von eagle usern fastzustellen, besonders dann, wenn die Bildgröße so
gewählt ist, das man sonst ein Mikroskop braucht, um etwas zu erkennen.
Wenn sch/brd gezippt sind, dann sind die files auch nicht so groß.
Solange es deine eigenen Ideen sind, die du hier hochlädst sollte alles
ok sein. Wenn du auf anderes hinweisen willst, ist es wohl besser einen
link zu setzen, als irrtümlich etwas als "Eigentum" zu deklarieren.
Für die Eagle non-profit-Version hatte ich damals bei Cadsoft angefragt,
wie es mit Zeitschriften-Veröffentlichungen aussieht. Schließlich
bekommt man dort ein Honorar. Die Antwort lautete sinngemäß, das sei
noch im Hobbyrahmen zu sehen, also erlaubt.
Ich denke eine Veröffentlichung hier im Wiki ist ähnlich zu sehen, auch
wenn tatsächlich später jemand die Platine als Bausatz herstellen läßt.
Salewski, Stefan schrieb:> Wenn nur die private Nutzung gestattet ist, heißt das noch lange nicht,> dass man die Daten als Bildchen für Hobby/Nichtkommerzielle Nutzung> irgendwo hochladen darf.
Für den Schaltplan spielt das erstmal keine Rolle, solange man es 1.)
als PNG hochlädt (und nicht als .sch) und 2.) halt selbst kein
Geschäft damit macht: wenn jemand das kommerziell nachbauen will, muss
er sich den Schaltplan ja nochmal abtippen, und dann ist derjenige in
der Pflicht, die Lizenzbedingungen (seiner Software) einzuhalten.
Für ein Layout sollte das solange unbedenklich sein, wie die hier
hochgeladenen Daten ungeeignet sind, sie direkt für eine Fertigung zu
benutzen. Das heißt natürlich in allererster Linie wiederum, eben
keine .brd-Datei abzuladen, und entweder ohnehin nur das für die
Diskussion interessierende Detail in guter Auflösung zu posten
(allemal eine gute Idee, sich auf das wesentliche zu beschränken),
oder aber die Auflösung so weit zu reduzieren, dass die damit zu
erhaltenden Layoutdaten nicht für eine sinnvolle Produktion
ausreichend sind. Das passt aber prima zur Forderung gemäß dem
Artikel Bildformate, denn ein hier hochgeladenes Bild soll in
einer für den Webbrowser sinnvollen Größe dargestellt werden können,
d. h. so π * Daumen auf 100 dpi Auflösung bezogen.
Was ich als Benutzer einer Software mit derartigen Lizenzbedingungen
wiederum nicht tun würde, wäre das Hochladen produktionsfähiger
Gerber-/Excellon-Daten. Ansonsten könnte jemand anders daher kommen
und sie für eine kommerzielle Produktion nutzen, womit indirekt die
Lizenzbedingungen unterlaufen sind.
Legal Player schrieb:> (...) Ich nutze Eagle in der Freeware Version und> frage mich nun, ist es legal selbst erstellte Schaltpläne und Layouts> hier hochzuladen? Oder braucht man irgendeine Kauf Version?
Warum stellst Du die Frage nicht in der Eagle-Newsgroup bzw im
Cadsoft-Forum? Da bekommst Du eine Antwort direkt vom Hersteller, die in
jedem Fall belastbarer ist als das hier verteilte Halbwissen.
Sorry, bin nicht in allen möglichen Foren dieser Welt unterwegs und
extra irgendwo anmelden wollte ich mich auch nicht.
Abgesehen davon halte ich dieses Forum für ausreichend kompetent für
diese Frage :-)
Und man kann ja meistens aus den Antworten herauslesen ob es sich um
fundiertes Wissen oder nur eine Meinungsäusserung handelt. Wenn du in
den genannten Foren unterwegs bist, frage doch da mal nach. Die Frage
scheint dich selbst ja auch zu interessieren.
Legal Player schrieb:> Abgesehen davon halte ich dieses Forum für ausreichend kompetent für> diese Frage :-)
Warum denkst du, dass ausgerechnet hier im Elektronik- und µC-Forum
besonders ausgeprägter juristischer Sachverstand vorhanden ist?
... schrieb:> Warum denkst du, dass ausgerechnet hier im Elektronik- und µC-Forum> besonders ausgeprägter juristischer Sachverstand vorhanden ist?
Dieses Forum hat halt diesen guten Ruf. Ist doch nicht schlecht, oder?
Ich habe selber gerade eben mit Cadsoft telefoniert, da sich mir
momentan die gleiche Frage stellt.
Antwort war, dass ich alles veröffentlichen darf, solange ich kein Geld
damit verdiene.
Board-Files die zur Produktion taugen, nicht.
Nils S. schrieb:> Antwort war, dass ich alles veröffentlichen darf, solange ich kein Geld> damit verdiene.> Board-Files die zur Produktion taugen, nicht
Das ist natuerlich eine interessante Aussage.
Ich lege das nun so aus, dass ich restlos alles veroeffentlichen darf,
da ja nicht ich, sondern ein anderer mit meinen Board-Files Umsatz
generiert?!
Gruesse,
Richard
Auszlegen gibt es da nichts. Das ist doch eindeutig.
Ich darf zwar Kopien von DVDs erstellen, aber nicht zulassen, dass
andere die bekommen.
Genauso mit den Board Files, sobald damit Geld verdient werden kann,
muss man dafür sorgen, dass nichts davon weitergeht.
Wenn irgendwelche Controllerbasteleien veröffentlicht werden, so nach
dem Motto "helft mir, mein Layout ist kacke", ist das ja wieder was
anderes - das Layout ist nicht brauchbar.
Nils S. schrieb:> Antwort war, dass ich alles veröffentlichen darf, solange ich kein Geld> damit verdiene.> Board-Files die zur Produktion taugen, nicht.
Was letztlich auf das hinausläuft, was ich oben geschrieben habe
(außer, dass ich vorsichtshalber auch elektronisch direkt weiter
benutzbare Schaltpläne nicht veröffentlichen würde).
Wenn man das nicht so handhaben würde, wäre ja das Lizenzmodell
einfach zu unterlaufen: irgendjemand setzt sich hin und layoutet
mit der Hobby-Version, dann veröffentlicht er die Produktionsdaten,
und der beste Kumpel fängt eine Woche danach an, die fertigen
Platinen in seinem Shop zu verkaufen.
Jörg Wunsch schrieb:> wäre ja das Lizenzmodell> einfach zu unterlaufen: irgendjemand setzt sich hin und layoutet> mit der Hobby-Version, dann veröffentlicht er die Produktionsdaten,> und der beste Kumpel fängt eine Woche danach an, die fertigen> Platinen in seinem Shop zu verkaufen.
Eben daher meinte ich, dass es da nichts zum Auslegen gibt.
Elektrisch 100%ige Schaltpläne können bedenkenlos veröffentlicht werden,
da ja erstmal das Layout gemacht werden muss.
Das 1:1 abzudrucken wär ein Urheberrechtsverstoss, das wird eh keiner
machen. Das abzuzeichnen auch, kann aber jeder, egal ob das Original mit
Eagle, Bleistift oder KiCad gemacht wurde.
Nils S. schrieb:> Das 1:1 abzudrucken wär ein Urheberrechtsverstoss, das wird eh keiner> machen. Das abzuzeichnen auch, ...
Abzeichnen schafft in jedem Falle ein neues Werk. Das Urheberrecht
schützt ja nicht die Schaltung selbst, sondern eine bestimmte
Darstellung.
Jörg Wunsch schrieb:> Das Urheberrecht> schützt ja nicht die Schaltung selbst, sondern eine bestimmte> Darstellung.
Da steckt doch auch genug Arbeit drin?! Die Darstellung ist mir ehrlich
gesagt, vollkommen egal, wenn jemand versucht XY zu verkaufen, für das
ein anderer viele Stunden gebraucht hat.
Nils S. schrieb:> Jörg Wunsch schrieb:>> Das Urheberrecht>> schützt ja nicht die Schaltung selbst, sondern eine bestimmte>> Darstellung.>> Da steckt doch auch genug Arbeit drin?!
Das interessiert aber das Urheberrecht nicht. Die Schaltung kannst
du dir vielleicht patentieren lassen, oder Gebrauchsmusterschutz
oder sowas.
> Die Darstellung ist mir ehrlich> gesagt, vollkommen egal, ...
Das Urheberrecht kommt halt aus dem Bereich von Buchdruck und Kunst.
Meine Meinung:
Im wissenschaftlich-technischen Bereich wird lediglich die Darstellung
urheberrechtlich geschützt. Die sog. Schöpfungshöhe wird dabei sehr
niedrig angesetzt. Den Schaltplan hast Du entworfen, d. h., es besteht
von Deiner Seite aus ein Urheberrecht auf das entstandene Bild, selbst
wenn es technisch äußerst trivial ist und von nahezu jedem hier erstellt
werden könnte.
Die Problematik ist hier keine urheberrechtliche, sondern eine
schuldrechtliche, d. h. ob Du dieses Bild für diese Zwecke mit dem
Programm entwerfen durftest. Wenn Du Dich nachweislich schuldrechtlich
dazu verpflichtet hast, das Programm nur für private Zwecke zu nutzen,
kann der Hersteller der Software Dir rechtlich gesehen "ans Bein
pinkeln", wenn Du es kommerziell verwendest, also "Geld damit verdienst
oder sparst". Ob Cadsoft das Zustandekommen der schuldrechtlichen
Verpflichtung bei jedem Nutzer der Freeware beweisen kann, ist eine ganz
andere Frage.
Etwas anderes ist es mit den Dateien, die das Programm erzeugt. Das ist
Software, darauf hat Cadsoft demzufolge die entsprechenden
Urheberrechte. Eine Veröffentlichung von .sch und .brd-Dateien braucht
also die Zustimmung von Cadsoft.
Suchender schrieb:> Etwas anderes ist es mit den Dateien, die das Programm erzeugt. Das ist> Software, darauf hat Cadsoft demzufolge die entsprechenden> Urheberrechte.
Das sehe ich anders, aber spielt hier wohl keine große Rolle.
Entscheidend ist vielmehr, dass jemand anders sie nicht zur Produktion
eines kommerziellen Artikels benutzen kann, da ist es ziemlich egal,
ob er dafür die .brd-Datei bekommt oder daraus generierte RS-274-X-
Daten. Etwas zwiespältiger wird es mit daraus generierten PDFs: sie
enthalten ebenfalls die vollständigen Informationen für eine kommer-
zielle Herstellung (da sie anders als eine 100-dpi-Pixmap genau sind),
allerdings ist das Format wenig industrieüblich für eine kommerzielle
Fertigung.
Dirk schrieb:> Nein, brauchst du nicht. Du darfst nur kein Geld in irgendeiner Form> dafür verlangen. Problematisch wird es z.B. wenn du mit einem> Firmennamen als Auftraggeber Leiterplatten fertigen lässt, und der> Hersteller dich verpetzt.
wenn eine Firma noch nicht mal die 1000 Euro für eine Eagle Lizenz hat
aber mit Leiterplatten (im weitesten Sinne) Geld verdient ist ihr auch
nicht mehr zu helfen.
p.s.: @Jörg: in den Extended Gerber Daten steht üblicherweise das Tool,
mit welchem sie erstellt wurden nicht drin. Allerdings ist es für die
Cam Abteilung eines Leiterplattenfertigers nicht unbedingt unmöglich
herauszufinden, mit welchem Tool ein Layout erstellt wurde. Jedes
Programm hat so seine Eigenarten die man mit der Erfahrung mitbekommt.
Allerdings ist (Extended) Gerber aus Eagle eher ungewöhnlich. Da der Cam
Prozessor bei Eagle besonders nette "Gimmics" bereit hält akzeptieren
die meissten LP Hersteller die Eagle Board Files und generieren sich
selbst daraus die Gerber Daten. Das ist unterm Strich einfacher als nach
jeder 2. Platine einen Streit um die Übernahme der Ausschußkosten
auszufechten.
Ich verfolge diese Diskussion jetzt ein Paar Tage und ehrlich gesagt
kann ich nicht nachvollziehen, warum hier uhrheberrechtliche Bedenken
geäußert werden. Wenn ich einen Tisch baue und dazu Werkzeuge der Firma
X verwende, hat Firma X dann irgendwelche Rechte an diesem Tisch? Oder,
um im Computerbereich zu bleiben, wenn ich mit Hilfe des C-Compilers der
Firma Y eine Programm schreibe, hat diese Firma dann Rechte an meinem
Programm? Warum sollte es dann Problematisch eine, einen selbst
erstellten Schaltplan irgendwo hochzuladen? Eagle ist nur ein Werkzeug.
Wie sollte sich da bitte irgend ein Anspruch ableiten lassen?
>Firma Y eine Programm schreibe, hat diese Firma dann Rechte an meinem>Programm?
Doch, wenn es mit einem Werkzeug ist, was nur für den Lehrling gedacht
ist.
Der Meister darf das Werkzeug aber nicht verwenden, weil er das Geld
daran verdient!
Michael_ schrieb:> Doch, wenn es mit einem Werkzeug ist, was nur für den Lehrling gedacht> ist.> Der Meister darf das Werkzeug aber nicht verwenden, weil er das Geld> daran verdient!
Richtig. Nur der Lehrling darf das Werkzeug verwenden. Das entstandene
Werkstück ist aber nach der Fertigstellung durch den Lehrling nicht mehr
an das Werkzeug gebunden. Selbst wenn die Werkzeugbenutzungsbedingungen
vorschreiben das der Lehrling keinen Gewinn mit dem Werkstück machen
darf, so kann er das Werkstück doch dem Meister oder sonst jemandem
schenken. Was der dann damit macht, liegt weder im Einflußbereich des
Lehrlings noch des Werkzeugherstellers.
Das bedeutet solange Legal Player kein Geld für den Upload erhält oder
durch den Upload einspart ist alles legal. Für eine eventuelle
kommerzielle Nutzung durch eventuelle Downloader sind alleine diese
verantwortlich.
Otto Normalverbraucher schrieb:> Das bedeutet solange Legal Player kein Geld für den Upload erhält oder> durch den Upload einspart ist alles legal. Für eine eventuelle> kommerzielle Nutzung durch eventuelle Downloader sind alleine diese> verantwortlich.
Das ist deine Meinung. Cadsoft hat da eindeutig eine andere Meinung
veröffentlicht, wie du weiter oben nachlesen kannst. Das nimmt dich
letztlich als Benutzer der nichtkommerziellen Version in die Pflicht,
dafür Sorge zu tragen, dass das Nichtkommerzialitätsgebot nicht
unterlaufen werden kann.
Ob du das nun als Nutzer gut findest oder nicht, kannst du ja selbst
entscheiden: niemand zwingt dich, genau diese Lizenz zu diesen
Bedingungen zu kaufen. Wenn du's aber tust, musst du dich dran
halten, d. h. du musst dir von vornherein darüber im Klaren sein,
dass de facto (eben wegen der Nichtkontrollierbarkeit) kein fertiges
Layout irgendwo zum Download hingelegt werden kann, zumindest nicht
im produktionsfähigen Zustand.
Daraus könnte man sich höchstens noch dadurch irgendwie herauswinden,
dass man sicherstellt, dass jeder, der das Layout bekommt, explizit
zustimmt, es nicht kommerziell zu nutzen und es nicht weiterzugeben.
Kann aber am Ende trotzdem darauf hinauslaufen, dass Cadsoft bei
Verstößen ihren Lizenznehmer verklagt, und du dann denjenigen, der
gegen deine Bestimmung verstoßen hat, selbst in die Pflicht nehmen
musst. Dass Cadsoft gegen illegale Nutzung vorgeht, wäre ja wohl
nun nicht das erste Mal, wie wir alle wissen ...
Jörg hat es hier auf den Punkt gebracht: Als Hobbyist Lizenznehmer
machst du Eagle-Files besser nicht öffentlich. Damit könnten dann auch
die "Juristen" hier Ruhe geben.
Legal Player schrieb:> Ich nutze Eagle in der Freeware Version und> frage mich nun, ist es legal selbst erstellte Schaltpläne und Layouts> hier hochzuladen?
Das kann wohl niemand rechtssicher beantworten da es juristisch noch
Neuland ist. Bei Cadsoft steht aber klar formuliert:
>Die Benutzung ist auf nicht-kommerzielle Anwendungen oder Evaluierung >beschränkt.
Mit nichtkommerziell meinen die:
> Die Definition von nicht-kommerziell ist recht einfach:> Wenn Sie durch die Verwendung der Freeware Version von EAGLE Light Geld> verdienen (oder einsparen), dann müssen Sie eine Lizenz erwerben.
Das machst du ja nicht wenn du einen Schaltplan hochlädst. Im Gegenteil
du verzichtest durch die Veröffentlichung darauf.
Prinzipiell:
Wenn jemand drittes dein Eagle Design nutzt braucht er ein eigenes
Eagle. Mit den Binaries kann er ja so nichts anfangen. Er muss sich
also selbst um die Lizenz kümmern. Schickt er deine Binaries zum
Hersteller und macht dann damit Kohle ist es vermutlich legal (da die
Hersteller ja lt Cadsoft jede Version zur Herstellung Nutzen können).
Das ist aber ein extrem exotischer Fall.
Die Bedingungen sagen doch eindeutig:
Dirk schrieb:> "Wenn Sie durch die Verwendung der Freeware Version von EAGLE Light Geld> verdienen (oder einsparen), dann müssen Sie eine Lizenz erwerben."Jörn Paschedag schrieb:> Jörg hat es hier auf den Punkt gebracht: Als Hobbyist Lizenznehmer> machst du Eagle-Files besser nicht öffentlich. Damit könnten dann auch
Das sehe ich nicht so. Wenn ich ein Layout zum Download anbiete, dann
ist eben genau die obige Bedingung nicht erfuellt. Wenn jemand anderes
damit Geld verdient, ist die Bedingung immer noch nicht erfuellt. Da
steht " Wenn SIE....".
Erst dann, wenn der andere mir als Gegenleistung eine Platine der Serie
kostenlos schickt(fuer die er sonst Geld verlangt), ist die Bedingung
erfuellt.
Aber was lehrt uns das: Von solchen Tools mit juristischen
Spitzfindigkeiten besser ganz die Finger lassen. Sonst kommt man
vielleicht doch in eine solche Schlammschlacht. Und wie es mit
Schlammschlachten immer ist: Man ist hinterher dreckig, auch als Sieger.
citb
citb schrieb:> Das sehe ich nicht so. …Nils S. schrieb:> Antwort war, dass ich alles veröffentlichen darf, solange ich kein Geld> damit verdiene.> Board-Files die zur Produktion taugen, nicht.
Nun ja, dann dürfte die klare Konsequenz sein das man NUR .png Bildchen
hochlädt und gar keine .sch/.brd Dateien. Dann müssten eigentlich alle
zufrieden sein..
Ich werds in Zukunft jedenfalls so halten.
Enthalten die XML-Files von Eagle 6 im Gegensatz zu den früheren
Binär-Dateien überhaupt noch (verschlüsselte) Daten als Schutz oder zur
Rückverfolgung des Erstellers?
vn nn schrieb:> Dass der Urheberrechtswahnsinn heutzutage die persönliche Freiheit immer> weiter einschränkt?
Nicht so wirklich.
Es gibt ja Alternativen ohne das Risiko, mit einer Fa. eine
Vertragsbeziehung eingehen zu muessen, die schreibt:
> "Wenn Sie durch die Verwendung der Freeware Version von EAGLE Light Geld> verdienen (oder einsparen), dann müssen Sie eine Lizenz erwerben."
und dann sich nicht an den Text ihrer eigenen Lizenz halten will -auf
welchen Kanaelen auch immer:
> Antwort war, dass ich alles veröffentlichen darf, solange ich kein Geld> damit verdiene. Board-Files die zur Produktion taugen, nicht.
Das Zweite ist jedenfalls nicht vom Ersten gedeckt.
Aber, klare Entscheidung: Finger weg.
Balu schrieb:> Enthalten die XML-Files von Eagle 6 im Gegensatz zu den früheren> Binär-Dateien überhaupt noch (verschlüsselte) Daten als Schutz oder zur> Rückverfolgung des Erstellers?
Das tut eigentlich nichts mehr zur Sache, man haelt sich ja an die
Vertragsbedingungen, oder?
citb
citb schrieb:> Das tut eigentlich nichts mehr zur Sache, man haelt sich ja an die> Vertragsbedingungen, oder?
Inwieweit überhaupt zutreffender Vertragsbedingungen?
Ohne den zweifelsfrei führbaren Nachweis, das Eagle 6 zur Erstellung
dieser Datei verwendet wurde, überhaupt anwendbarer
Vertragsbestimmungen?
Angesichts einer vollends Text-basierten Datei, die nicht
auszuschließenderweise ebenso mit Hilfe eines per Tastatur gefütterten
Texteditors oder gar mit Bleistift und Papier erstellt werden kann?
Bezüglich dieser Datei verhält sich Eagle als ein Interpreter mit
angeschlossenem Grafikeditor - und unterliegt so genutzt als Programm
ganz gewiß sämtlichen Rechten Cadsofts.
Diese Rechte am Programm jedoch auf eine Daten-Datei nicht zweifelsfrei
belegbaren Ursprungs zu erweitern, erscheint mir rechtlich kaum
durchsetzbar zu sein.
Balu schrieb:> Diese Rechte am Programm jedoch auf eine Daten-Datei nicht zweifelsfrei> belegbaren Ursprungs zu erweitern, erscheint mir rechtlich kaum> durchsetzbar zu sein.
Richtig. Aber:
citb schrieb:> Sonst kommt man> vielleicht doch in eine solche Schlammschlacht. Und wie es mit> Schlammschlachten immer ist: Man ist hinterher dreckig, auch als Sieger.
Es gibt viel zu viele Anwaelte, die nichts zu tun haben. (Nichts
Sinnvolles).
citb
citb schrieb:> Es gibt viel zu viele Anwaelte, die nichts zu tun haben. (Nichts> Sinnvolles).
;-) Full Ack!
Wobei die Aussicht, sich mit dem EuGH-Generalanwalt anlegen zu müssen,
selbst übelste Winkeladvokaten zu vorsichtiger Besinnung verhelfen
könnte...
Balu schrieb:> Die XML-"Text"-Dateien von Eagle 6 erscheinem mir vergleichbar zu sein> mit Programmiersprachen, die der Europäische Gerichtshof nicht vom> Copyright gedeckt, erfasst und geschützt sieht:
Ja, und?
Die "Sprache" selbst muss ja auch nicht dadurch abgedeckt sein. Sowie
du aber Eagle benutzt, um damit ein Dokument zu erstellen, musst du
dich an dessen Vertragsbedingungen halten, denn dazu hast du dich
vertraglich verpflichtet.
Das von dir bemühte Urteil würde es nur einer anderen Software (bpsw.
Kicad) gestatten, in ebendieser Dokumentensprache eigene Dateien zu
erzeugen. Diese wären natürlich nicht vom Nichtkommerzialitätsgebot
des Eagle-Vertrags betroffen.
citb schrieb:> Um so wichtiger und hilfreicher waere eine Klarstellung von CADSOFT.
Was gibt es an der oben geposteten Aussage denn noch noch klarzustellen?
Die war doch eindeutig: zur Produktion geeignete Daten darf man nicht
veröffentlichen.
Ob man das nun gut oder schlecht findet, mag doch jeder selbst für
sich entscheiden, wenn er sich für dieses Lizenzmodell entscheidet.
Es ist ja nicht so, dass es keine Alternative dazu gäbe.
Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) schrieb:
citb schrieb:
>> Um so wichtiger und hilfreicher waere eine Klarstellung von CADSOFT.> Was gibt es an der oben geposteten Aussage denn noch noch klarzustellen?> Die war doch eindeutig: zur Produktion geeignete Daten darf man nicht> veröffentlichen.
Kommt aber auf den GENAUEN Wortlaut solcher unterschriebener Erkärungen
an, siehe
"Sollte diese Programmkopie durch mein vorsätzliches oder fahrlässiges
Handeln von mir
oder von einem Dritten jemals für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden,
mache ich
mich strafbar, .."
d.h. Cadsoft MUSS DIR im Zweifel den Vorsatz oder zumindest die
Fahrlässigkeit nachweisen. Ob es beispielsweise bereits Fahrlässig ist
einem guten Freund im guten Glauben die Dateien überlassen zu haben, der
dann damit Blödsinn treibt (andere Beispiele sind denkbar), ist eine
Frage die letztlich nur ein Gericht entscheiden kann und NICHT Cadsoft.
Ich würde jedenfalls eine solche Erklärung erst gar nicht
unterschreiben. Es gibt Konkurrenten mit ähnlichen Modellen (günstige
nichtkommerzielle Lizenzen) die auch ohne solche Knebelverträge
auskommen. So einen Wisch braucht es dabei nicht.
Adler schrieb:> Kommt aber auf den GENAUEN Wortlaut solcher unterschriebener Erkärungen> an, siehe
Ja, wenn du dich mit ihnen vor Gericht herumstreiten willst.
Ansonten kann man es auch einfach dabei bewenden lassen und deren
oben wiedergegebene Aussage glauben.
> Ob es beispielsweise bereits Fahrlässig ist> einem guten Freund im guten Glauben die Dateien überlassen zu haben
Beim Thema des Threads geht es um eine Veröffentlichung (hier als
"hochladen" bezeichnet).
Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) schrieb:
Adler schrieb:
>> Kommt aber auf den GENAUEN Wortlaut solcher unterschriebener Erkärungen>> an, siehe> Ja, wenn du dich mit ihnen vor Gericht herumstreiten willst.
Was heißt "wollen"? Wenn sie dir an den Karren fahren musst du reagieren
und bei den Lizenzpreisen ist klein beigeben nicht stets die erste Wahl.
> Ansonten kann man es auch einfach dabei bewenden lassen und deren> oben wiedergegebene Aussage glauben.> Ob es beispielsweise bereits Fahrlässig ist> einem guten Freund im guten Glauben die Dateien überlassen zu haben> Beim Thema des Threads geht es um eine Veröffentlichung (hier als> "hochladen" bezeichnet).
Ach Jörg, jetzt gibt dich nicht so kleinlich. Die Gedanken sind frei.
Hochladen kann auch mal unbewusst im Eifer des (Foren-) Gefechts
geschehen usw. Wer nur die Downloadversion nimmt hat eh kaum was zu
befürchten, aber wer der Knebelerklärung gedankenlos beigetreten ist,
der muss halt auspassen. Dennoch gilt immer, ohne Entscheidung vor einem
Gericht sind alle Drohbebährden seitens einer Firma erstmal nur
bedrucktes Papier.
Vieleicht sollte man die lockerung der Lizenzbedingungen in die
Eagle-Wishlist aufnehmen.
Die Frage ist nämlich, ob sich Cadsoft nicht selbst ans Bein pinkelt:
Wenn jemand eine "günstige" Lizenz kauft und die Daten trotzdem nicht
veröffentlichen darf, warum soll er dann überhaupt Geld bezahlen? Dann
könnte er auch eine geklaute Version verwenden bei der er zwar auch
nichts Veröffentlichen kann, aber wenigstens kostenlos und mit größerem
Funktionsumfang.
Da der Hobbyist vieleicht auch mal eine Schaltung in einer
Fachzeitschrift veröffentlichen möchte, was mit der NonProfit Version
ebenfalls nicht gestattet ist, braucht er Eagle nicht zu kaufen uns
setzt direkt auf Kicad oder Sprint.
Die 166€ sind ein fairer Preis, der Knebelvertrag aber destruktiv.
Jörg Wunsch schrieb:> Was gibt es an der oben geposteten Aussage denn noch noch klarzustellen?> Die war doch eindeutig: zur Produktion geeignete Daten darf man nicht> veröffentlichen.
Der Post lautet:
Nils S. schrieb:> Ich habe selber gerade eben mit Cadsoft telefoniert, da sich mir> momentan die gleiche Frage stellt.>> Antwort war, dass ich alles veröffentlichen darf, solange ich kein Geld> damit verdiene.> Board-Files die zur Produktion taugen, nicht.
Erstens hat das nicht mehr Beweisgehalt als eine Bemerkung am
Stammtisch, das wird nicht der fuer solche Aussagen Bevollmaechtigte der
Fa. Cadsoft gewesen sein. Der haette bemerkt, dass schon die Definition
unhaltbar ist. Ein Boarddesign mit einem Loetauge in der Mitte taugt im
richtigen Format natuerlich zu Produktion. (Ja es ist sinnlos, aber das
steht dort nicht)
Zweitens kann das auch die Fa. selbst inkognito sein.
Im Streifall gilt das Geschriebene und das lautet nun einmal:
> "Wenn Sie durch die Verwendung der Freeware Version von EAGLE Light Geld> verdienen (oder einsparen), dann müssen Sie eine Lizenz erwerben."
Und genau diese Bedingung ist allein durch das Hochladen einer
Schaltplan- oder Boarddatei eben nicht erfuellt.
Es ist natuerlich interessant, dass die jahrelange Propaganda seitens
der "Rechteindustrie" schon solchen vorauseilenden Gehorsam
hervorzaubert.
Aber, ich kann mich nur wiederholen:
Nach einer Schlammschlacht ist man hinterher dreckig, auch als Sieger.
Also: Finger weg, es gibt Alternativen.
Ich bin trotzdem weiterhin an einer offiziellen Stellungnahme von
Cadsoft interessiert. Und nein, ich werde Cadsoft nicht kontaktieren.
Das sollte jemand machen, der das Programm auch verwendet.
citb
>> Ich bin trotzdem weiterhin an einer offiziellen Stellungnahme von> Cadsoft interessiert. Und nein, ich werde Cadsoft nicht kontaktieren.> Das sollte jemand machen, der das Programm auch verwendet.>> citb
Die Aussage, Sie dürfen mit den Dateien, die Sie erstellen kein Geld
verdienen, ist doch eindeutig. Wenn Sie Dateien mit der EAGLE Freeware
oder mit der Hobby-Lizenz erzeugt haben und diese im Internet bereit
stellen, ist das kein Problem, solange Sie kein Geld damit verdienen.
Wenn ein Dritter diese Dateien runterlädt und diese in großem Stil
produzieren lässt und verkauft, nehme ich an dass derjenige eine
EAGLE-Lizenz dafür benötigt und diese muss dann eine kommerzielle sein.
Wenn Sie als urspünglicher Autor dieser Dateien dabei leer ausgehen, ist
das ziemlich ärgerlich für Sie. Wir werden auch nicht von Ihnen
verlangen eine kommerzielle Lizenz zu kaufen.
Wenn ihnen dieser Dritte allerdings entsprechend Geld für Ihre Dateien
bietet, freuen wir uns, wenn Sie sich davon dann eine kommerzielle
Lizenz kaufen.
Richard Hammerl
CadSoft Computer GmbH
Richard Hammerl schrieb:> Die Aussage, Sie dürfen mit den Dateien, die Sie erstellen kein Geld> verdienen, ist doch eindeutig.
Finde ich auch. Wie man hier ellenlang über diese 100% klare Aussage
diskutieren kann ist mir schleierhaft.
Wie man daraus ein Verbot zum Upload hier ableiten kann ist mir auch
nicht klar.
Text- und Leseverständniss scheint bei so manchen hier wenig ausgeprägt.
gruß cyblord
Richard Hammerl schrieb:> Wenn ein Dritter diese Dateien runterlädt und diese in großem Stil> produzieren lässt und verkauft, nehme ich an dass derjenige eine> EAGLE-Lizenz dafür benötigt und diese muss dann eine kommerzielle sein.
Diese Annahme ist aber nicht mehr gerechtfertigt, wenn man statt
einer Eagle-Board-Datei Fertigungsdaten (RS-274-X) irgendwo hinlegt.
Soviel zu "klare Aussage" …
citb schrieb:> Also: Finger weg, es gibt Alternativen.
So sehe ich das für mich auch. Muss jeder für sich entscheiden.
cyblord ---- schrieb:> Text- und Leseverständniss scheint bei so manchen hier wenig ausgeprägt.
Ein sachlicher Diskussionsstil ohne Unterstellungen und Beleidigungen
dafür bei manch anderem nicht.
Jörg Wunsch schrieb:> Diese Annahme ist aber nicht mehr gerechtfertigt, wenn man statt> einer Eagle-Board-Datei Fertigungsdaten (RS-274-X) irgendwo hinlegt.>> Soviel zu "klare Aussage" …
Die Aussage ist immernoch klar und sie gilt auch für Fertigungsdaten.
Wenns sie mit Eagle erstellt wurden. Das Problem an dieser Stelle ist
doch nur der Nachweis dass diese Daten mit Eagle erstellt wurden und
nicht mit einem komplett anderen Programm. Das fängt doch schon bei
einem png des Schaltplans an. Ich kann auch mspaint einen Schaltplan
malen der wie ein eagle schaltplan aussieht. Wer könnte also nun
Nachweisen dass der Schaltplan wirklich mit Eagle erstellt wurde?
Niemand. Aber um das Beweisen geht es doch gar nicht, sondern erstmal
darum was erlaubt ist und was nicht.
Also ganz einfach: Du erstellst Fertigungsdaten mit eagle. Willst du
damit Geld verdienen -> kommerz. Lizenz. Hochladen darfst du natürlich.
Will jemand anders damit Geld verdienen -> dieser jemand braucht eine
kommerz. Lizenz. Ich verstehe dein Problem mit dieser einfachen Regelung
nicht. Ob nun Schaltplan, Board oder Fertigungsdaten ist doch Jacke wie
Hose.
> cyblord ---- schrieb:>> Text- und Leseverständniss scheint bei so manchen hier wenig ausgeprägt.>> Ein sachlicher Diskussionsstil ohne Unterstellungen und Beleidigungen> dafür bei manch anderem nicht.
Anhand der Posts bin ich leider zu dieser Einschätzung gekommen, so Leid
es mir tut.
gruß cyblord
Was soll der Streit?
Sehen wir es doch mal praktisch.
Wenn jemand hier so eine Bastel-Platine hochladen tut, dann interessiert
es Cadsoft überhaupt nicht, wenn damit zehn Platinen gegen Geld
hergestellt werden.
So eine Vorlage ist doch nicht geeignet, um 10000 Stck. zu fertigen. Da
fehlen meist Passmarken und bestückereigene Vorgaben wie
Bauteilausrichtung usw.
Und wenn jemand auch nur die klitzekleinchte Änderung wie die
Platinenbezeichnung macht, übernimmt er die Verantwortung und benötigt
dafür die kommerzielle Version.
Michael_ schrieb:> Und wenn jemand auch nur die klitzekleinchte Änderung wie die> Platinenbezeichnung macht, übernimmt er die Verantwortung und benötigt> dafür die kommerzielle Version.
Noch nichtmal eine Änderung muss derjenige durchführen, es reicht wenn
dieser jemand Geld bekommt und nicht der Uploader. (siehe Post von
Cadsoft).
Im übrigen gebe ich dir recht. Cadsoft ist das Treiben der ganze
Freeware Hobbyisten relativ egal. An die kann man so oder so keine
kommerzielle Lizenz verkaufen. Die kann man höchstens auf die Non-Profit
locken wo aber das Problem genau gleich bleibt. Also lieber etwas
liberaler sein und dafür sorgen dass die eigene Produkte auch in
Hobbykreisen schön zirkulieren. Das schadet nie aber hilft fast immer.
Ich finde die Einstellung von Cadsoft wirklich gut in dieser Beziehung.
cyblord ---- schrieb:> Will jemand anders damit Geld verdienen -> dieser jemand braucht eine> kommerz. Lizenz.
Warum sollte derjenige sich eine kommerzielle Eagle-Lizenz kaufen,
wenn er doch nur die Fertigungsdaten benutzen will? Er muss ja nicht
einmal ahnen, dass das mit einer Eagle-Hobbylizenz angefertigt worden
ist, und erst recht hat derjenige die besagte Erklärung nicht
unterschrieben.
Sicher, die Frage klingt erstmal akademisch, aber darin steckt meiner
Meinung nach zumindest eine Hintertür, mit der man die Hobbylizenz
aushebeln kann. Nutzer A kauft die billige Hobbylizenz, erstellt
damit in seiner Freizeit ein Layout und legt die damit erzeugten
Produktionsdaten auf seinen Webserver. Sein Kumpel B nimmt sich dann
die Daten und verwertet sie kommerziell. A hat nicht gegen seine
Lizenz verstoßen (er hat ja nichts dran verdient), B auch nicht (er
hat ja nichts derartiges unterschrieben).
Wer ganz ängstlich ist, macht einfach folgendes:
Auf den genutzten Leiterbahnlayern einfach einen fetten Schriftzug
draufpacken und das ganze hochladen. Damit kann erst einmal niemand Geld
verdienen, da das Layout elektrisch völlig unbrauchbar ist. Will es nun
jemand fertigen lassen, muss er den Schriftzug mit Eagle aktiv
entfernen. Somit ist es dann das Layout des Downloaders und auch sein
Lizenzproblem.
Jörg Wunsch schrieb:> Sicher, die Frage klingt erstmal akademisch, aber darin steckt meiner> Meinung nach zumindest eine Hintertür, mit der man die Hobbylizenz> aushebeln kann. Nutzer A kauft die billige Hobbylizenz, erstellt> damit in seiner Freizeit ein Layout und legt die damit erzeugten> Produktionsdaten auf seinen Webserver. Sein Kumpel B nimmt sich dann> die Daten und verwertet sie kommerziell. A hat nicht gegen seine> Lizenz verstoßen (er hat ja nichts dran verdient), B auch nicht (er> hat ja nichts derartiges unterschrieben).
Die Lizenz gilt auch ohne den Unterschriebenen Wisch. Ist ja eher selten
dass bei Software so ein Ding unterzeichnet werden muss. Trotzdem gelten
die Lizenzbedingungen.
Und ja, so wie du sagst ist es in der Tat schwierig einen Lizenzverstoss
nachzuweisen. Trotzdem verwendet B hier Daten welche mit einem Programm
erstellt wurden welches das kommerzielle Verwenden dieser Daten nicht
getattet. Ob er dies wissen müsste ist die andere Frage.
Die Idee von Dirk finde ich gut. Der Schutz für einen
unerwünschten Nachbau ist somit einigermaßen gegeben.
Denn die Nacharbeit mit einem anderen Adler sollte,
sofern es gemacht wird, dessen ID in dem geänderten Boardfile
hinlassen.
Ob diese ID dann noch in den Produktionsfiles beim Hersteller
verbleibt, weiß man bei Cadsoft sicher.
Bisher durfte der LP-Hersteller die CAM-Funktionen, auch von der
Free-Version, für die Erstellung der Fertigungsdaten einsetzen.
Ob der LP-Hersteller allerdings im Fall der Fälle überhaupt
Daten rausrücken muß, ich weiß es nicht, bin kein Jurist.