Hallöle,
ich habe mir einen neuen Fernseher (SmartTV) gekauft. Somit brauche ich
einen Internetanschluss hinter dem Fernseher.
Ein Kabel ziehen scheidet leider aus da es zum einen kacke aussehen
würde und zum anderen kann/darf ich hier in der Mietwohnung nix fest
verlegen.
Wlan geht nicht weils der TV nicht kann.
Also habe ich mir so ein PLC set von Devolo gekauft. Theroretisch geht
das ganze auch nur nicht ins Wohnzimmer da das auf einer anderen Phase
hängt. Nachgemessen mit Verkängerungskabel und Duspol. (400V kommen
raus)
Habe gesehen, dass ich nun einen Phasenkoppler brauche.
Leider kosten die Dinger so viel wie das ganze PLC-Set. So bin ich auf
die Idee gekommen so etwas selber zu bauen.
Hat jemand Erfahrung wie diese Dinger aufgebaut sind?
Im Internetz habe ich bisher gefunden:
1
10nF 1kV im dreieck geschaltet
Wie würdet ihr das machen?
Danke und schöne Ostern
Ingo
> kann/darf ich hier in der Mietwohnung nix fest verlegen.
Das kann nicht sein, sowas ist gesetzlich geregelt!
> ich habe mir einen neuen Fernseher (SmartTV) gekauft
So "Smart" ist das auch wieder nicht, verkaufen die die Sch....e jetzt
schon fest eingebaut?
Gruß, Bernd
Ingo Ramser schrieb:> Also habe ich mir so ein PLC set von Devolo gekauft.
Aua! Und der Nachbar hat Rundfunk- und TV-Störungen, wenn der die
Bundesnetzagentur einschaltet, kann es eine Stilllegungsverfügung setzen
und dem Meßeinsatz mit bis zu 3000 Euro darfst du als Verursacher auch
noch bezahlen. Hat der gestörte Nachbar eine Rechtsschutzversicherung
oder Geld, steht ihm auch der zivilrechtliche Weg offen, da sind wir
dann auch schnell im 4stelligen Eurobereich. Also: Finger weg von PLC!
Unzuverlässig ist der Schrott dazu.
Achja, der Phasenkoppler muß die entsprechenden Prüfungen bestanden
haben und ist vom Elektriker zu installieren. Bei Selbstbau und
Selbstmontage verweigern Hausrat- und Gebäudeversicherung die
Regulierung, falls es zu einem Brand kommt.
Mein Rat: Mach, was Alternativ(Gast) empfiehlt. Das funktioniert
zuverlässig und ist wesentlich preiswerter als ein Besuch von der
Regulierungsbehörde oder ein Gerichtsverfahren. Oder frage mal den
Hersteller des Fernsehers nach einem kompatiblen WLAN-Adapter. Ist nicht
teurer als das PLC-Geraffel.
Gruß
Jadeclaw.
B e r n d W. schrieb:>> kann/darf ich hier in der Mietwohnung nix fest verlegen.>> Das kann nicht sein, sowas ist gesetzlich geregelt!
Kabel hinter der Fußleiste zu verlegen, kann der Vermieter sicherlich
nicht verbieten, ebensowenig das Bohren von Löchern im normalen Umfang
z.B. zum Aufhängen von Küchenschränken. Das meterweise Aufstemmen der
Wände aber wohl schon, das ist schon ein ziemlicher Eingriff in die
Bausubstanz.
Übrigens, man kann Kabel auch oben auf den Absatz von der Fußleiste
aufkleben, wenn man sauber arbeitet, sieht man das kaum und beim Auszug
ist das recht rückstandsfrei wieder zu entfernen. Die Fußleiste ist dann
halt etwas in der Höhe 'gewachsen'. Habe ich schonmal gemacht, hat kein
Mensch bemerkt.
Gruß
Jadeclaw.
Jadeclaw Dinosaur schrieb:> Aua! Und der Nachbar hat Rundfunk- und TV-Störungen, wenn der die> Bundesnetzagentur einschaltet, kann es eine Stilllegungsverfügung setzen> und dem Meßeinsatz mit bis zu 3000 Euro darfst du als Verursacher auch> noch bezahlen. Hat der gestörte Nachbar eine Rechtsschutzversicherung> oder Geld, steht ihm auch der zivilrechtliche Weg offen, da sind wir> dann auch schnell im 4stelligen Eurobereich.
Hast du dafür eine Quelle?
Die Devoloadapter haben ein CE Zeichen uns sind in Deutschland
zugelassen.
Falls da etwas kommen sollte, würde ich wiederum meine
Rechtsschutzversicherung bemühen um gegen Devolo vorzugehen.
Für einsfuffzich wirste schlauer:
https://www.heise.de/artikel-archiv/ct/2011/02/084_Funkstress
Für die mir bekannten Fälle kann ich dir leider keinen Link anbieten,
nicht jeder breitet sein Privatleben im Internet aus.
Und jetzt noch ein paar Takte zum Thema CE:
1.: Das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen. Es ist eine Behauptung des
Herstellers, daß das damit beklebte Gerät die relevanten Normen und
Standards einhält. Wenn du das Gerät kaufst, ist der Wahrheitsgehalt
dieser Behauptung meist noch unbewiesen. Das ändert sich erst, wenn die
Bundesnetzagentur mal ein Gerät aus der Serie geprüft hat, wird
stichprobenartig gemacht, weil mehr geht aufgrund der Personaldecke bei
der BNetzA nicht. Das alte Fernmeldetechnische Zentralamt gibt es ja
leider nicht mehr, da mußte früher alles durch, PLC-Geräte hätten es da
nie durch die Prüfung geschafft. Und der größte Teil des heutzutage
verkauften Chinapreßmülls wohl auch nicht.
2.: Neben Einzelverfügungen kann die Bundesnetzagentur auch ganze
Geräteserien aus dem Verkehr ziehen, nämlich dann, wenn der Hersteller
in der zum CE-Zeichen gehörenden Konformitätserklärung gelogen hat. Bei
PLC-Geräten wird grundsätzlich gelogen - man testet einfach im Leerlauf.
Bei voller Datenlast sieht es mit dem Störpegel schon ganz anders aus.
Leider wird die BNetzA gegen Hersteller meist nur aktiv, wenn
sicherheitsrelevante Dienste gestört werden, z.B. Flugfunk, Polizeifunk.
3.: CE kann auch heißen: China Export.
siehe:
http://www.tomshardware.de/ErP-Netzteil-Mainboard,testberichte-240732-3.htmlhttp://www.elektrofachkraft.de/fachwissen/fachartikel/haftungen/das-ce-kennzeichen-wird-nachgeahmt-und-missbraucht/
Regards
Nohab.