Hallo ich bin da gerade etwas sprach- und ratlos und würde gerne mal
eure Meinung dazu hören.
Ich habe über ein Online-Auktions-Haus im Internet einen Artikel
gekauft. Diesen Artikel habe ich via PayPal bezahlt und auch erhalten.
Doch habe ich nicht ein Päckchen bekommen sondern zwei von dem
Verkäufer. Dieses ist mir erst nicht aufgefallen da mir an diesem Tage
mehr Pakete zugestellt wurden.
Als ich Paket 1 aufmachte war da mein Artikel mit Rechnung und allem
drum und dran drin. Doch im Zweiten Paket waren zwei Backsteine in viel
Luftpolsterfolie verpackt.
Ich wusste nicht was dieses solle und sah absolut kein Sinn darin. Also
rief ich den Verkäufer an und befragte Ihn wie wo was das solle. Er war
wohl genauso erstaunt wie ich und konnte mir keine Erklärung geben. Ich
solle Ihm doch mal ein Bildchen zusenden.
Also Bild gemacht email geschrieben und ihm mitgeteilt, wolle er die
Backsteine und das Päckchen wieder haben so solle er mir das Porto
überweisen und ich sende es ihm zu.
Es tat sich nix und da bei uns eine Woche Später Papiermüll war und ich
hier vor Kartons bald umkomme habe ich es entsorgt.
Just an diesem Tag, also eine Woche später, erreicht mich ein
Mitarbeiter der Firma auf meinem Handy und meint ich solle das Gerät
welches sich in dem zweiten Paket befand zurücksenden.
Ich gab Ihn zu verstehen das ich kein weiteres gerät habe. So wollte er
einen Schadensersatz haben.
Ich schrieb nach dem Anruf dem Verkäufer eine email da ich mir nicht
sicher war ob es echt vom Verkäufer war. Dieses wurde mir bestätigt und
ich soll nun den Karton zurücksenden da sie ihn als Beweisstück
benötigen. Diesen habe ich aber nicht mehr. Der Verkäufer haz auf meine
eMail nicht reagiert und somit dachte ich es hat sich erledigt.
Irgendwie komm ich mir gerade ein wenig komisch vor und überlege ob der
mich nicht duppen will.
Was würdet Ihr machen?
Ich würde das Beweisfoto (und einen eventuellen Zeugen) gut aufbewahren
und ansonsten gar nix machen.
Du hast Deine richtige Ware erhalten und bezahlt, damit ist der Fall für
Dich abgeschlossen.
Wenn der Verkäufer jetzt was von Dir will, muß er handeln. Und solange
kein Mahnbescheid von einem Gericht kommt, würde ich rein gar nix
machen.
Einem Mahnbescheid würde ich dann widersprechen und wenn der Verkäufer
nicht locker läßt einen Anwalt einschalten. Dafür brauchst Du dann die
Beweise.
Ich würde höchstens dem Auktionhaus einen Hinweis geben. Wenn es mehrere
Käufer gibt, denen es genauso geht, dann können die den Verkäufer
rausschmeißen.
Bleib cool ...
Ich gehe davon aus, dass du die gemachten Fotos und den ursprünglichen
EMail-Verkehr noch hast.....
Wenn ja dann schwamm drüber......
Schadenersatz auf einen Backstein finden die Anwälte dann bestimmt auch
lustig.......
>Doch im Zweiten Paket waren zwei Backsteine in viel>Luftpolsterfolie verpackt.
unfrei so zurücksenden oder einfach ab in die Tonne und froh
sein nochmal Glück gehabt zu haben
weiterhin dort nie wieder bestellen
Was noch ergänzend dazu gesagt werden sollte:
Zum einen habe ich kein Zeugen der das öffnen der Pakete gesehen hat und
zum zweiten, waren auf beiden Paketen die gleichen Aufkleber mit der
gleichen Sendungsnummer drauf. Diese Aufkleber habe ich noch da ich den
Postboten befragen wollte wie das sein kann. Der Postbote sagte mir das
dieses normal nicht geht und sie es mit Sicherheit als ein Paket erfasst
haben.
Hätte ich mich also nicht gerührt und bei dem Verkäufer nachgefragt was
das soll, so hätte ich nach Aussage von DHL nur ein Paket bekommen.
Selber schuld wenn man ehrlich ist :-(
André Menzel schrieb:> Ich gehe davon aus, dass du die gemachten Fotos und den ursprünglichen> EMail-Verkehr noch hast.....> Wenn ja dann schwamm drüber......> Schadenersatz auf einen Backstein finden die Anwälte dann bestimmt auch> lustig.......
Klar habe ich die Bilder und die Mails.
thomas s. schrieb:> ich würde sehr gernen die fotos sehen :D
Ich auch, da ich die Geschichte nicht so recht glaube (Zitat "Dieses ist
mir erst nicht aufgefallen da mir an diesem Tage mehr Pakete zugestellt
wurden.").
Ansonsten: Ebay einschalten, PayPal einschalten, Anzeige erstatten.
Alles kostenlos & dein Recht.
Das leiber als Noname schrieb:> Kann ich hochladen aber was bringt das?
Vielleicht hat ja irgendwer noch einen ähnlichen Backstein rumliegen,
und würde Dir diesen kostenlos überlassen. :-)
Gruss
Harald
Mein Tipp: abwarten und Tee trinken.
Du musst bei unverlangt zugesendeter Ware selbst gar nix machen - Du
musst sie nur eine gewisse Zeit aufheben.
Biete ihnen an, dass sie die Backsteine bei Dir abholen können.
Die Backsteine sind sicher nicht zufällig ins Paket reingerutscht.
Entweder wollen die Dich betrügen oder jemand anderen und sie haben die
Aufkleber doppelt gedruckt - wie auch immer.
Wie schon jemand schrieb: einem Mahnbescheid widersprechen, restliche
Drohungen in Ablage P und gemütlich zurücklehnen.
Davis schrieb:> Ansonsten: Ebay einschalten, PayPal einschalten, Anzeige erstatten.> Alles kostenlos & dein Recht.
Wieso? Das alles muß der Verkäufer machen, aber ich bezweifele mal, das
der das tun wird.
Ansonsten schliesse ich mich meinen Vorschreibern an: So ganz
glaubwürdig ist die Story nicht...
Oliver
Davis schrieb:> Ich auch, da ich die Geschichte nicht so recht glaube (Zitat "Dieses ist> mir erst nicht aufgefallen da mir an diesem Tage mehr Pakete zugestellt> wurden.").
Was ist daran ungewöhnlich? Hier kommen auch gerne mal drei bis vier
Pakete gleichzeitig an - und ich schaue auch nicht direkt an der Tür bei
jedem auf den Absender.
du musst falsch gelieferte Ware aufbewahren und den Verkäufer über
seinen Irrtum informieren. Du darfst die Ware weder behalten , noch
vernichten.
Ob dir das mit den Backsteinen jemand abkauft ist fraglich. Die Fotos
kannst du ja auch gemacht haben, nachdem du die Ware gegen die
Backsteine ausgetauscht hast.
Ich will dir hier nichts unterstellen, aber wenn ich mich in die Lage
des Verkäufers versetzte, würde ich auch eher denken, dass du die Ware
gegen Backsteine ausgetauscht hast, als jemand von der Post.
Berichte mal , wie es ausgeht.....
Davis schrieb:> thomas s. schrieb:>>> ich würde sehr gernen die fotos sehen :D>> Ich auch, da ich die Geschichte nicht so recht glaube (Zitat "Dieses ist> mir erst nicht aufgefallen da mir an diesem Tage mehr Pakete zugestellt> wurden.").>> Ansonsten: Ebay einschalten, PayPal einschalten, Anzeige erstatten.> Alles kostenlos & dein Recht.
Ich habe mehrere Bestellung laufen. An diesem Tag wurden mir 3 Pakete
zugestellt. Bei der Annahme der Pakete habe ich nicht auf die Absender
geschaut und Unterschrieben.
Das von diesen drei Paketen zwei von einem Verkäufer dabei waren wusste
ich bei der Annahme nicht.
> Back1.jpg
Unglaubwürdig.
So verpackte Backsteine hätten den Transport nicht überstanden, sondern
den Karton durchschlagen und sich aus der Luftpolsterfolie ausgewickelt.
Klar waren diese so nicht verpackt und auch mit mehr Luftpolsterfolie
umwickelt (Paket füllend). Ich habe diese wieder in den Karton gestellt
und das Bild gemacht damit ich Ihm seine Bitte nachkommen konnte und die
Bilder zusenden.
usr schrieb:> unfrei so zurücksenden oder einfach ab in die Tonne
das sind beides unkluge Vorgehensweisen weil der Versanddienstleister
die Versandkosten (unfrei = teuer), wenn der Empfänger die Annahme
verweigert, vom Absender haben will. Auch einfach wegschmeissen ist
nicht gut weil es sich rein rechtlich immer noch um "Ware" handelt und
du eine zeitlich begrenzte Aufbewahrungspflicht hast. Allerdings wird
der Händler wohl ein Problem mit der Erklärung (Backsteine-Versand)
haben. Du hast aber auch ein Problem zu Beweisen das da wirklich
Backsteine drin waren.
stimmt das gewicht des gerätes mit den backsteinen überein?
wenn nicht schreib an DHL, die weigen die dinger bei jedem Zentrum bei
ein und ausgang.
Unbeding eine Anzeige bei der Polizei wegen betrug gegen unbekannt. Das
kann dir sonst auf die füsse fallen (ja, die backsteine auch).
wobei deine lage relativ komfortabel ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Lieferung_%28Deutschland%29
Clemens S. schrieb:> stimmt das gewicht des gerätes mit den backsteinen überein?> wenn nicht schreib an DHL, die weigen die dinger bei jedem Zentrum bei> ein und ausgang.
Ja, das auf jeden Fall.
> Unbeding eine Anzeige bei der Polizei wegen betrug gegen unbekannt. Das> kann dir sonst auf die füsse fallen (ja, die backsteine auch).
Wo wurde er denn betrogen?
Backsteine eine angemessene Zeit aufbewahren, das reicht.
Den Rest muss der Verkäufer erledigen.
§ 241a BGB:
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung
unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen
Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung
nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung
einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei
Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher
statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung
angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht
verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.
Hier trifft wohl Absatz 2 zu:
D. h. dem Verkäufer muss ein Irrtum zugestanden werden.
Also Ware eine angemessene Zeit aufheben und den Verkäufer informieren
(Sorgfaltspflicht). Dann kann sich der Verkäufer äußern, wie er sich den
weiteren Fortgang vorstellt.
In diesem Falle, drängt sich zumindest der Verdacht auf, dass der
Verkäufer nicht wirklich lautere Absichten hat (wer versendet schon
Backsteine?). Man könnte also schon darüber nachdenken mit dem Zeugs mal
eine nahegelegene Polizeiwache aufzusuchen. Schon alleine deswegen, weil
er der Verkäufer sowas ja möglicherweise mehrfach versucht.
Gruß
rosch schrieb:> Du hast aber auch ein Problem zu Beweisen das da wirklich>> Backsteine drin waren.
Warum muss ich das beweisen?
Mal übel gesagt:
Der Verkäufer sendet mir zwei Pakete zu. Eins mit meiner Ware und eins
mit Backsteinen.
Eine Woche später verlangt er ein Gerät zurück welches Du nie bekommen
hast.
So kann man auch Geld machen. Auch wenn ich den Karton noch hätte. Ich
kann klar nie beweisen das Backsteine drin waren da ich hier alleine
bin.
Also merke, Pakete nur noch unter Zeugen öffnen?
Aber wer sagt dann das ich nicht das Paket vorab geöffnet habe und
wieder zugemacht, damit der Zeuge dann aussagen kann das Backsteine drin
waren.
Kann doch nicht sein oder?
Clemens S. schrieb:> stimmt das gewicht des gerätes mit den backsteinen überein?>> wenn nicht schreib an DHL, die weigen die dinger bei jedem Zentrum bei>> ein und ausgang.
Ich kenne das Gewicht des Gerätes welches darin gewesen sein sollte
nicht.
Er hat doch nach DHL-Unterlagen nur ein Packet bekommen. Und das
enthielt die bestellte Ware nebst Rechnung, die kann er auch vorweisen.
Also muß der Verkäufer alles, was er behauptet, auch beweisen. Soll er
doch versuchen...
Oliver
Oliver schrieb:> Er hat doch nach DHL-Unterlagen nur ein Packet bekommen. Und das> enthielt die bestellte Ware nebst Rechnung, die kann er auch vorweisen.>> Also muß der Verkäufer alles, was er behauptet, auch beweisen. Soll er> doch versuchen...>> Oliver
Das ist richtig, doch war ich halt so erstaunt und habe ja gesagt das
ich zwei Pakete bekommen habe. Und Ihm sogar die Bilder zugesendet.
Hätte ich mein Maul gehalten wäre ich fein raus.
Das leiber als Noname schrieb:> rosch schrieb:>> Du hast aber auch ein Problem zu Beweisen das da wirklich>>>> Backsteine drin waren.>> Warum muss ich das beweisen?
Eben - Du musst gar nichts beweisen.
Wenn der Verkäufer Ansprüche gegen Dich zu haben glaubt, dann muss er
natürlich nachweisen, dass das Gerät im Paket war - und zwar an Deiner
Haustür. Es reicht nicht, dass er ein Foto vom Verpacken etc. macht
(wobei ja schon das ein beliebiges Paket sein könnte). Denn er haftet
bei B2C auf dem gesamten Transportweg. Wenn bei der Post der Inhalt
getauscht wurde - sein Pech - muss er sich drum kümmern und mit DHL
zanken.
> Kann doch nicht sein oder?
Das ist auch nicht so :-)
Außerdem muss der Verkäufer zuallererst mal nachweisen, dass er
überhaupt einen Vertrag mit Dir geschlossen hat.
Kein Vertrag -> keine Pflichten auf Deiner Seite
Chris D. schrieb:> Wo wurde er denn betrogen?
Jemand erregt den Irrtum, dass anstelle von zwei Backsteinen ein Gerät
versendet wurde.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch
beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung
oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
und da du nicht weiß wer dich verscheissert gegen Unbekannt. könnte ja
auch der paketdienst gewesen sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
das ist mein unbedarfte laienmeinung ;)
Du solltest mal den Rat eines Juristen einholen. Soweit ich weiss ist
der Verkäufer in der Nachweispflicht, falls etwas nicht passt. Ich kann
aber auch falsch liegen.
Hast du nur die Kartons weggeworfen, oder auch die Steine?
Wenn nur die Kartons, dann 'no worries'. Im Garantiefall interessier die
Verpackung auch nicht, da du das Gerät gekauft hast und die Verpackung
nur Mittel zu Zweck ist.
Ich würde dem Verkäufer schreiben, dass die Steine zur Abholung bereit
stehen. Sollen Sie verschickt werden => Gebühr fällig.
Hinweis: Ich bin kein Jurist und hafte daher auch nicht für meine
Aussage!
Ich habe noch die zwei Aufkleber weil ich die Post befragen wollte warum
es ein und dieselbe Sendungsnummer ist und die Backsteine die liegen bei
mir im Garten und jetzt kommt es bei anderen da ich selber auch welche
besitze.
Also du hast ein Gerät, die zugehörige Rechnung und die beiden
Backsteine erhalten? Im Paket mit den Backsteinen war keine Rechnung?
Der Email mit den Bildern wurde nicht widersprochen?
Jetzt wird der genaue Wortlaut dieser Rechnung wichtig. Wenn sie korrekt
ist müsste sinngemäß dies darauf stehen: Zahlungsart PayPal. Ihre
Zahlung ist am XX.XX.XXXX bei uns eingegangen. In dem Fall würde ich der
Dinge harren, die noch kommen.
Wenn das aber fehlt bist du derjenige, der übers Ohr gehauen werden
soll. Dann wäre es wichtig schriftlich eine korrekte Rechnung zu
fordern. Wenn das nicht innerhalb einer angemessenen Frist geschieht
eine mit der Androhung einer Anzeige garnierte Mahnung hinterherschicken
und ggfs. Anzeige erstatten.
Das leiber als Noname schrieb:> ..Also> rief ich den Verkäufer an und befragte Ihn wie wo was das solle. ..
Das war Fehler.
Wenn Du hast 2 Pakete bekommt, dann nichts sagen und nichts fragen.
Einfach paar Monate abwarten.
Ezis B. schrieb:> Wenn Du hast 2 Pakete bekommt, dann nichts sagen und nichts fragen.> Einfach paar Monate abwarten.
Es gibt halt auch noch ein paar ehrliche Menschen, auch wenn das hier
auf Unverstaendnis stoesst.
Das zweite Paket war ne Dublette der Post. Die dienen zum Ausbalancieren
der Postwagen ;)
Versehen? Wer hat schonmal aus Versehen Backsteine verschifft?
Georg W. schrieb:> In dem Fall würde ich der> Dinge harren, die noch kommen.
Das ist der einzig richtige Rat. Wenn die Gegenseite tatsächlich
rechtliche Schritte unternimmt, dann kann man sich immer noch einen
Anwalt suchen, solange die gar nichts machen, oder nur drohen, einfach
aussitzen.
Oliver
Mal kurz zur Info dazu. Ich habe diesen Monat ein Lieferung von einem
Händler bekommen. Diese eine (DHL) Lieferung bestand aus 3 Paketen. Alle
drei Pakete hatten eine eigene Paketnummer, die ich auch getrennt
verfolgen konnte. (Interessant war das zwei Pakete ganz anderes liefen
und mehrere Stunden später, egal für hier) Auf dem Paketen war eine
Paket(sendungs)nummer 1/3 bis 3/3 vermerkt, jedes hatte aber eine eigene
Paketnummer (waren sogar fortlaufend). Dieses wird gemacht wenn das
Gewicht oder das Volumen die Grenzen überschreitet.
Was ich damit sagen möchte, es gab nicht eine Nummer sondern drei.
Schau doch mal online nach was bei der Paketnummer angegeben ist,
(Ausdruck aufbewahren)
Frag doch einfach mal nach um was für ein Gerät es sich handeln würde.
Georg W. schrieb:> Also du hast ein Gerät, die zugehörige Rechnung und die beiden> Backsteine erhalten? Im Paket mit den Backsteinen war keine Rechnung?> Der Email mit den Bildern wurde nicht widersprochen?>>> Jetzt wird der genaue Wortlaut dieser Rechnung wichtig. Wenn sie korrekt> ist müsste sinngemäß dies darauf stehen: Zahlungsart PayPal. Ihre> Zahlung ist am XX.XX.XXXX bei uns eingegangen. In dem Fall würde ich der> Dinge harren, die noch kommen.> Wenn das aber fehlt bist du derjenige, der übers Ohr gehauen werden> soll. Dann wäre es wichtig schriftlich eine korrekte Rechnung zu> fordern. Wenn das nicht innerhalb einer angemessenen Frist geschieht> eine mit der Androhung einer Anzeige garnierte Mahnung hinterherschicken> und ggfs. Anzeige erstatten.
Die Rechnung sieht wie folgt aus.
Mik schrieb:> Mal kurz zur Info dazu. Ich habe diesen Monat ein Lieferung von einem> Händler bekommen. Diese eine (DHL) Lieferung bestand aus 3 Paketen. Alle> drei Pakete hatten eine eigene Paketnummer, die ich auch getrennt> verfolgen konnte. (Interessant war das zwei Pakete ganz anderes liefen> und mehrere Stunden später, egal für hier) Auf dem Paketen war eine> Paket(sendungs)nummer 1/3 bis 3/3 vermerkt, jedes hatte aber eine eigene> Paketnummer (waren sogar fortlaufend). Dieses wird gemacht wenn das> Gewicht oder das Volumen die Grenzen überschreitet.> Was ich damit sagen möchte, es gab nicht eine Nummer sondern drei.> Schau doch mal online nach was bei der Paketnummer angegeben ist,> (Ausdruck aufbewahren)> Frag doch einfach mal nach um was für ein Gerät es sich handeln würde.
Wie hier schon gesagt. Eine und die selbe Paketnummer/Sendungsnummer.
Dieses hat als ich den Zusteller befragte Ihn auch sehr verwundert und
dieses wäre normal gar nicht möglich. Da ich den Zusteller befragen
wollte habe ich diese Paketaufkleber auch noch behalten.
In der Sendungsverfolgung steht auch nix von mehreren Paket und der
Zusteller sagte mir das dieses bei DHL auch nur als ein Paket laufen
kann.
Das leiber als Noname schrieb:> Die Rechnung sieht wie folgt aus.
Das ist so in Ordnung. => Ab nach draußen und das schöne Wetter nutzen!
Reagieren musst du aber falls wider Erwarten ein Mahnbescheid kommt.
Ohne fristgerechten Widerspruch wird die erhobene Forderung
vollstreckbar!
Es könnte ja auch anders gewesen sein:
Der Besteller hat die Bestellung (versehentlich/absichtlich) zweimal
unmittelbar hintereinander getätigt.
Die Software / Das Personal hat die Paypal-Zahlung fälschlich beiden
Bestellungen zugeordnet.
Die Ware ist tatsächlich zweimal angekommen.
Der Empfänger hat ja noch weitere (identische?) Backsteine im Garten
(Datum: 24.04.2013 11:38).
Der Versender hat den "Irrtum" bemerkt und will nun ein Paket zurück -
wie verständlich.
Ich glaube, wenn es Betrug sein soll, dann nicht auf kosten des Kunden,
sondern auf Kosten von DHL!
VK sagt da war "der" Gerät drinn. Empfänger sagt "Backsteine".
DHL-Mitarbeiter muss wohl was gemacht haben -> DHL zahlt für den
Verlust...
Ist ähnlich wie mit verlohrene Pakete.
Also irgendwie ist das alles äußerst merkwürdig. Du bekommst ein Paket,
dass nicht hätte zugestellt werden können von einem Versender, der nur
eines verschickt haben will?!
Zweimal die gleiche Sendungsnummer gibt es bei DHL nicht. Andere
Zusteller, wie FedEx oder Hermes machen das glaube ich. Ob es dann aber
auch unter der gleichen Sendungsnummer läuft, weiß ich nicht.
Bei DHL wird die Einlieferung spätestens im Verteilzentrum verweigert
und zurück an den Absender geschickt. Damit ist schonmal absolut
ausgeschlossen, dass das Paket vom Versender geschickt wurde.
Gegen die Theorie, dass ein Postfahrer hier etwas interveniert hat,
spricht die Tatsache, dass das zweite Paket auch zugestellt wurde.
Unterm Strich: Du bist Deiner Pflicht nachgekommen, hast den Verkäufer
informiert - mehr kannst Du nicht machen.
Bzgl. eines obigen Ratschlages: Wenn überhaupt, dann erstattet man
Strafanzeige wegen "des .Verdachtes. auf Betrug". Ohne das Wort
"Verdacht" kann das einen bösen Bummerang geben.
Den Leuten auf der Poststelle war langweilig. Die machen allerhand wenn
der Tag lang ist: Katapulte aus Karton bauen, sich mit
zusammengeknoteten Gummis auspeitschen oder eben irgendwelchen Leuten
Backsteine zuschicken.
Martin Schwaikert schrieb:> Zweimal die gleiche Sendungsnummer gibt es bei DHL nicht.
Naja, man kann das PDF mit der Paketmarke ja zweimal (oder mehr ...)
ausdrucken. Da gibts ja ne Warnung dass das ganz böse ist und man das
lassen soll. Hab mich schon immer mal gefragt was dann passieren würde.
Ich vermute mal deren Logistiksystem hat wirklich keine Möglichkeit das
rauszufiltern.
Malignes Melanom schrieb:> Martin Schwaikert schrieb:>> Zweimal die gleiche Sendungsnummer gibt es bei DHL nicht.>> Naja, man kann das PDF mit der Paketmarke ja zweimal (oder mehr ...)> ausdrucken. Da gibts ja ne Warnung dass das ganz böse ist und man das> lassen soll. Hab mich schon immer mal gefragt was dann passieren würde.
Wie gesagt: Die Sendungsnummer wird spätestens im Verteilerzentrum
eingescannt und im System erfasst. Danach kann die Sendung kein zweites
mal mehr eingescannt werden, weil das ja bedeuten würde, dass die
Sendung nach dem Einliefern ausgeliefert, und wieder eingeliefert wurde.
In einem Forum schrieb allerdings jemand, der für zwei Retouren den
gleichen Retourenschein bekommen hatte, dass bereits beim Einscannen der
Pakete das System eine Fehlermeldung ausgab, beide aber dennoch
zugestellt wurden.
Ob jetzt allerdings der Empfänger nachlösen musste, ist natürlich
unklar.
> Ich vermute mal deren Logistiksystem hat wirklich keine Möglichkeit das> rauszufiltern.
Naja, es wird ja alles registriert (Stichwort Sendeverfolgung). Aber wie
das System nun genau in diesem Fall reagiert, weiß niemand nicht genau.
Martin Schwaikert schrieb:> Naja, es wird ja alles registriert (Stichwort Sendeverfolgung). Aber wie> das System nun genau in diesem Fall reagiert, weiß niemand nicht genau.
Hab doch gleich ein relevantes Bildchen zu dieser Aussage ;)
Das leiber als Noname schrieb:> Was noch ergänzend dazu gesagt werden sollte:>> Zum einen habe ich kein Zeugen der das öffnen der Pakete gesehen hat...
manchmal komme ich mir selbst wie ein depp vor, z.b. weil ich pakete nur
noch vor laufender kamera öffne… aber anscheinend bestätigt die realität
die notwendigkeit so eines vorgehens.
Clemens S. schrieb:> und da du nicht weiß wer dich verscheissert gegen Unbekannt. könnte ja> auch der paketdienst gewesen sein.
im zweifelsfall immer dem paketdienst die schuld geben. so ein fuzzi
wollte mich letztes jahr um bücher im wert von knapp 100 eur betrügen
(unterschrift auf übernahmeschein gefälscht, paket aber nie zugestellt).
meine bücher habe ich am ende doch bekommen, er hat sie ebenfalls
bezahlen müssen (regress von der versicherung) und eine bedingte
verurteilung wegen unterschlagung und urkundenfälschung ausgefasst :-)
1.Wie ist das wenn 2 DHL-Pakete GLEICHZEITIG kommen. Muß man da für
jedes Paket EINZELN unterschreiben?
2. ... und bei gleicher Paketnummer wahrscheinlich nur 1x??
Also die Pakete sind gleichzeitig bei mir angekommen. Sie hatten die
Selbe Sendungsnummer. Die Forderung des Verkäufers ist nicht eine
Doppellieferung, sondern ein Gerät was weit aus mehr kostet und
ausversehen nicht an den richtigen Empfänger versendet wurde, sondern
wohl an mich mit der gleichen Sendungsnummer.
Ihn sei ein Fehler unterlaufen den er erst eine Woche später bemerkt hat
als der Kunde fragte wo seine Ware bleibt.
Als ich am Empfangstag nachgefragt habe wussten Sie von nix. Eine Woche
später sollte es Fakt sein das jenes Gerät welches nicht bei dem anderen
Empfänger angekommen ist bei mir gelandet ist und ich es raus rücken
solle.
Bis zu dem Zeitpunkt hatte er auf meine email mit dem Bildern nicht
reagiert. Und als ein Schaden aufgekommen ist bin ich es jetzt gewesen.
Ein Paketzusteller hatte damals ein Paket von Misco einfach vor die
Haustüre gestellt. Was er damals nicht wusste: In dem Paket war eine
Kamera im Wert von 4500 DM. Hätte er mal nicht selbst unterschrieben,
denn sie wurde gestohlen.
Misco hatte binnen weniger Tage Ersatz geliefert.
Rudi Radlos schrieb:> 1.Wie ist das wenn 2 DHL-Pakete GLEICHZEITIG kommen. Muß man da für> jedes Paket EINZELN unterschreiben?
Nein,
Du unterschreibst immer nur 1 Mal.
Vielleicht ist es ja auch ganz anders gelaufen:
Der Betrüger, wo immer er sitzen mag, hat das Paket quasi "dupliziert".
Die Kopie enthält die Backsteine und das Original wollte er selbst
behalten. Weil er das aber mit einer ganzen Reihe von Paketen gemacht
hat und dabei wohl auch unter Stress stand, hat er vergessen das eine
Paket zu behalten und so gelangten schließlich doch beide Pakete zum
Empfänger.
Auch in diesem Falle wäre es wohl nicht verkehrt, sich mit der Polizei
in Verbindung zu setzen, weil nur so rauskommen kann, dass es womöglich
eine ganze Reihe solcher Pakete mit Backsteinen gibt. Man muss ja
deswegen nicht gleich Anzeige erstatten oder dergleichen. Es ist in
jedem Falle davon auszugehen, dass bei der Polizei gewisse
Erfahrungswerte vorliegen. Die sollte man auch nutzen. Dafür ist die
Polizei ja schließlich auch da.
Wenn ich ein Paket mit Backsteinen bekommen würde, würde ich damit IMMER
zur Polizei gehen und um Rat fragen. Ich unterstelle mal, dass IMMER
etwas faul ist, wenn jemand Backsteine verschickt.
Gruß
Warum sollte jemand den Inhalt gegen Backsteine austauschen ? Wenn
jemand von DHL oder irgend jemand anderes an das Paket entwenden will,
dann nimmt er das Paket und gut ist.
Alles andere schafft doch nur Beweismittel...
Plasberg schrieb:> Ich unterstelle mal, dass IMMER> etwas faul ist, wenn jemand Backsteine verschickt.
Ach, auf unserem Nachbargrundstück wurde mal ein ganzer LKW
voller Backsteine abgeladen. :-)
SCNR
Harald
Thomas L. schrieb:> Warum sollte jemand den Inhalt gegen Backsteine austauschen ? Wenn> jemand von DHL oder irgend jemand anderes an das Paket entwenden will,> dann nimmt er das Paket und gut ist.
Weil man bei einem getrackten Paket genau nachvollziehen kann, an
welcher Stelle es aufgehört hat zu exisiteren. So kommt das Paket
erstmal regulär an und keiner merkt was. Das Problem hat dann zunächst
der Empfänger.
Das leiber als Noname schrieb:> Und wie ich das alles beweisen soll ist mir> schleierhaft.
Wieso musst du etwas beweisen? Die Beweislast dafür, dass die Ware
ordnungsgemäß und vollständig auf den Versandweg gebracht wurde und
zudem auch auf dem Postweg nichts verloren gegangen ist, liegt beim
Versender (B2C unterstellt).
Eben gerade mit der Polizei gesprochen. Ich soll mal ganz locker
bleiben. Der Verkäufer muss handeln. Ich habe meine Ware mit der
Sendungsnummer xxxx bekommen und gut ist es. Wie viel Kartons er benutzt
um dieses Sendung zu versenden und welch ein Verpackungsmaterial er für
richtig hält ist nicht mein Bier. Es gäbe Leute die so auch Ihren
überschüssigen Müll entsorgen :-)
Also mit könnte er nix.
Ist ja mal eine super Idee, ich drucke einen Paketschein lege den auf
den Kopierer und bin auf einmal meinen ganzen Bauschutt kostenloss los.
Warum ist eigendlich die Atomindustrie noch nicht darauf gekommen, da
hätten wir uns den ganzen Stress mit den Castoren und Endlager sparen
können.
Zur Polizei zu gehen ist die denkbar schlechteste Vorgehensweise,
besonders wenn man später der Beschuldigte sein könnte. Erstens haben
die oft gar keine Ahnung von der Gesetzeslage und könnten dir zu Dingen
raten die dir schaden und zweitens könnten jetzt Dinge aktenkundig sein,
die später gegen dich sprechen. Mit sowas kann man sich böse reinreiten,
auch wenn man komplett unschuldig ist.
IMMER zum Anwalt gehen. Wobei ich in diesem konkreten Fall GAR NICHTS
gemacht hätte bis entweder ein Brief vom gegnerischen Anwalt kommt oder
ein Mahnbescheid.
Malignes Melanom schrieb:> Wobei ich in diesem konkreten Fall GAR NICHTS> gemacht hätte
Nun ja, der TO hat diesen Rat jetzt gefühlte 200mal bekommen, und er hat
ihn ebenso oft ignoriert. Statt dessen immer wieder die Frage, wie er
denn seine Unschuld beweisen könne.
Über das Warum kann man spekulieren, mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit würde aber die Gegenseite (falls die überhaupt
existiert) die Geschichte anders erzählen.
Papier ist geduldig, und elektronisches im WWW sowieso...
Oliver
Also, wenn ich mir das hier durchlese - ich weiß nicht was ich da
glauben soll. Irgendein Betrug ist sicher dahinter. Aber welcher und von
wem?
Austausch auf dem Postweg würde ich ausschließen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass zwei unterschiedliche Sendungen unter gleiche
Nummer kommen (sehr unwahrscheinlich) und dann gerade diese Sendung auf
dem Postweg ausgetauscht wurde (auch sehr unwahrscheinlich) ist schon
sehr sehr klein.
Einhart Pape schrieb:> Wahrscheinlichkeit, dass zwei unterschiedliche Sendungen unter gleiche> Nummer kommen (sehr unwahrscheinlich) und dann gerade diese Sendung auf> dem Postweg ausgetauscht wurde (auch sehr unwahrscheinlich) ist schon> sehr sehr klein.
Du hast noch was vergessen.. wer zum Teufel sollte Ziegelsteine
verschicken?
Clemens S. schrieb:> Unbeding eine Anzeige bei der Polizei wegen betrug gegen unbekannt. Das>> kann dir sonst auf die füsse fallen (ja, die backsteine auch).Plasberg schrieb:> Man könnte also schon darüber nachdenken mit dem Zeugs mal>> eine nahegelegene Polizeiwache aufzusuchen. Schon alleine deswegen, weil>> er der Verkäufer sowas ja möglicherweise mehrfach versucht.Plasberg schrieb:> Auch in diesem Falle wäre es wohl nicht verkehrt, sich mit der Polizei>> in Verbindung zu setzen, weil nur so rauskommen kann, dass es womöglich>> eine ganze Reihe solcher Pakete mit Backsteinen gibt. Man muss ja>> deswegen nicht gleich Anzeige erstatten oder dergleichen. Es ist in>> jedem Falle davon auszugehen, dass bei der Polizei gewisse>> Erfahrungswerte vorliegen. Die sollte man auch nutzen. Dafür ist die>> Polizei ja schließlich auch da.>>>> Wenn ich ein Paket mit Backsteinen bekommen würde, würde ich damit IMMER>> zur Polizei gehen und um Rat fragen. Ich unterstelle mal, dass IMMER>> etwas faul ist, wenn jemand Backsteine verschickt.
Nun ich habe nur auf mehrere Ratschläge gehört hier in diesen Thread.
Electronics'nStuff schrieb:> Einhart Pape schrieb:>> Wahrscheinlichkeit, dass zwei unterschiedliche Sendungen unter gleiche>> Nummer kommen (sehr unwahrscheinlich) und dann gerade diese Sendung auf>> dem Postweg ausgetauscht wurde (auch sehr unwahrscheinlich) ist schon>> sehr sehr klein.>> Du hast noch was vergessen.. wer zum Teufel sollte Ziegelsteine> verschicken?
Ein Philanthrop der möchte, dass jeder einen besitzt?
Electronics'nStuff schrieb:> Du hast noch was vergessen.. wer zum Teufel sollte Ziegelsteine> verschicken?
Alles schon gemacht.
Nach Absprache mit dem Kunden hat er vorab ein Paket mit ziegel
bekommen.
Die gewünschten Geräte, eine Sonderentwicklung, waren noch nicht fertig.
Er mußte aber unbedingt einen Wareneingang verbuchen, sonst hätte er
wegen dem Jahreswechsel Probleme mit seiner internen Abwicklung
bekommen.
Die Ziegel wurden eine Woche später gegen die Geräte bei einem Update
:)ausgetauscht.
Jürgen D. schrieb:> Die gewünschten Geräte, eine Sonderentwicklung, waren noch nicht fertig.
Habe ich auch schon zur Rettung des verfallenden Budgets gemacht, vor
Weihnachten noch schnell ein Gerät mit Schrottkarten verschickt, aber
weshalb will der Versender dann das angeblich versandte Gerät vom TE
zurück?
Das leiber als Noname schrieb:> Nun ich habe nur auf mehrere Ratschläge gehört hier in diesen Thread.
Du hast mit Deinem Gang zur Polizei nichts falsch gemacht.
Die Polizei ist nicht so doof, wie es manche gerne darstellen. Es kommt
vielleicht manchmal so rüber, weil gerade die Älteren einen enormen
Erfahrungsschatz haben. Die haben Dinge erlebt, da kannst Du Bücher
drüber schreiben und sie würde dennoch niemand glauben. Daher bleiben
sie erstmal ein wenig entspannter, was dann halt auch mal falsch
rüberkommt.
Ein 0815 Anwalt hat mit Betrug im Internet genauso viel oder so wenig zu
tun wie ein Polizist. Der Unterschied ist nur: Er will an Dir Geld
verdienen. Allerdings wird die Summe die er an Dir verdient, wenn Du mit
einem Streitwert von 200€ (Summe ist einfach geschätzt) ankommst, nicht
besonders groß sein. Entsprechend hoch wird auch seine Motivation
ausfallen, sich mit Deinem Fall zu beschäftigen. Letztlich kannst Du mit
dem anwaltlichen Rat genauso auf Die Schnauze fallen. Dann bist Du
obendrein noch das Geld für den Anwalt los und hast ne Menge
zusätzlicher Zeit und Nerven verplempert.
Einen Anwalt brauchst Du erst dann, wenn jemand wirklich ernsthafte
Forderungen gegen Dich erhebt. In dem Fall wäre das, wenn Du einen
Mahnbescheid erhältst. Dann entsteht für Dich ein
"Rechtsschutzbedürfnis". Das ist dann auch die Grundlage dafür, dass Du
Kosten die Dir entstehen (Anwaltskosten, Arbeitsausfall etc.) der
Gegenseite in Rechnung stellen kannst.
Gruß
Plasberg schrieb:> Du hast mit Deinem Gang zur Polizei nichts falsch gemacht.
Ja, äh, woher willst du das wissen? Der Beamte kann auch notiert haben:
hat sich in Widersprüche verwickelt, war sehr nervös, wirkt
unglaubwürdig, seltsame Geschichte, etc. Und sowas kann ihm dann im
Verfahren das Genick brechen.
Der TE hat durch seinen Gang zur Polizei NICHTS gewonnen. Im besten Fall
hat er nur nichts verloren.
Die Polizei ist nicht auf deiner Seite. Sie vertritt nicht deine
Interessen, auch wenn du weisst dass du unschuldig bist. Sie kann dich
auch anlügen.
Der Anwalt hingegen arbeitet für dich. Er ist auf deiner Seite. Er ist
sogar gesetzlich dazu verpflichtet, in deinem besten Interesse zu
handeln.
Hier mal ein paar Videos um das Nachdenken anzuregen:
https://www.youtube.com/watch?v=amCSEldzKIUhttps://www.youtube.com/watch?v=6wXkI4t7nuc
Dröselt das doch jetzt nicht so auseinander, der Typ wird sich denken
entweder du scheisst du dir in die Hose und bezahlst oder gut ist.
Ich denke der kann sich seine Chancen selber ausmalen, sollte er vor
Gericht gehen. Abgesehen davon, wenn er das wiederholt getan hat und er
zum dritten Mal vor dem Richter steht mit der selben Story -> der ist
wohl nicht so dumm.
Plasberg schrieb:> Du hast mit Deinem Gang zur Polizei nichts falsch gemacht.
Ohne zu wissen, was sich die Beamten wirklich dabei gedacht haben, lässt
sich das nicht beantworten.
> Die Polizei ist nicht so doof, wie es manche gerne darstellen.
Dann sprichst Du nicht aus Erfahrungswerten! Beamte, die sich anmaßen,
"Recht" zu sprechen, aber absolut keine Ahnung von der entsprechenden
Thematik besitzen, kann man nicht mal mehr als inkompetent oder doof
bezeichen.
> Ein 0815 Anwalt hat mit Betrug im Internet genauso viel oder so wenig zu> tun wie ein Polizist. Der Unterschied ist nur: Er will an Dir Geld> verdienen.
Deswegen rennt man ja auch nicht sofort zu einem Anwalt. Der andere will
etwas von Dir, nicht umgekehrt. Nebenbei: Wer präventiv zum Halbgott in
Schwarz rennt, zahlt die Rechnung selbst und hat keinen Anspruch auf
Erstattung, solange kein Urteil zu Gunsten des Beklagten gefällt wird.
> Einen Anwalt brauchst Du erst dann, wenn jemand wirklich ernsthafte> Forderungen gegen Dich erhebt. In dem Fall wäre das, wenn Du einen> Mahnbescheid erhältst.
Auch dann braucht man noch keinen Anwalt. Man ruft bei Gericht an, lässt
sich mit dem Rechtspfleger verbinden, handelt einen Beratungsschein aus,
und dann geht man mit diesem zum Anwalt.
Dem Mahnbescheid muss nebenbei in jedem Falle widersprochen werden und
führt dann unweigerlich zu einer Verhandlung, so der Antragsteller
diesen nicht zurückzieht. Kein Widerspruch einzulegen ist nebenbei ein
Anerkenntnis und schafft eine Rechtsgrundlage für weitere Schritte wie
Pfändung.
> Dann entsteht für Dich ein> "Rechtsschutzbedürfnis". Das ist dann auch die Grundlage dafür, dass Du> Kosten die Dir entstehen (Anwaltskosten, Arbeitsausfall etc.) der> Gegenseite in Rechnung stellen kannst.
Ach da war ich oben wohl etwas zu vorschnell.
Aber wie dem auch sei: Seid mal nicht so Stasimäßig aufgelegt. Solange
er bei der Polizei keine Unterschrift unter seine Aussage geschmiert
hat, ist das noch lange nichts sinnvoll verwertbares. Prinzipiell hätte
man sich den Spaß sparen können.
Die Polizei hilft Dir auch nicht, wenn es um Bagatelle geht. Ich habe
einige Polizisten in meinem Bekanntenkreis und was man da zu hören
bekommt, lässt das Antlitz der Obrigkeit erblassen. Was mir erst vor
einiger Zeit passiert ist: Ich 100 auf der Landstraße, vor mir zieht ein
Auto aus einer Einmündung heraus. Ich bin voll in die Eisen, hab eine
50m Bremsspur gezogen und hinterher waren die Reifen natürlich hinüber.
Ich rufe bei der Polizei an, erstatte Anzeige, wusste allerdings die
letzte Stelle des Kennzeichens nicht mehr. Er sagte, er versucht anhand
der Fahrzeugdaten etwas herauszufinden. Nach 20 Minuten der Anruf, die
Suche sei erfolglos verlaufen. Ich dachte mir: Gut, rufe ich meinen
Bekannten an, soll der doch mal in der Datenbank forschen. Er sagte
darauf hin: Vergiss es. Ich: Wieso? Er: Für jede Kennzeichenabfrage
werden von unserem Etat grob 10 Euro "Systemgebühr" abgezogen. Bei einem
Bußgeld von 25 Euro darf ich genau zwei Kennzeichenabfragen machen. Ich
komme, wenn ich da zu viel herumsuche, in Teufelsküche...
... die Reifen hab ich selbst bezahlt, und eine Erkenntnis mehr
gewonnen.