Genau, Digi-Key übernimmt ggf. anfallende Zollgebühren. Die
Einfuhrumsatzsteuer ist hiervon jedoch unabhängig und hat "zufällig"
dieselbe Höhe wie die innerdeutsche Umsatzsteuer.
Als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen kann man für Einfuhrumsatzsteuer
genauso einen Vorsteuerabzug geltend machen wie für Umsatzsteuer.
Zollgebühren kann man natürlich nicht abziehen.
Da Digi-Key eigentlich nur Geschäftskunden beliefert, werden dort
Nettopreise aufgeführt, so wie bei Mouser, Farnell, RS (mit Ausnahme des
Raspberry-Pi-Privatkundenshops).
Meistens funktioniert die Abrechnung der Zollgebühren automatisch
zwischen Digi-Key, dem Zoll und dem Frachtführer, so dass man nur noch
eine Mitteilung darüber erhält, wie hoch der Zollanteil war. Manchmal
funktioniert das aber nicht, so dass man die Zollgebühren beim
Frachtführer in bar bezahlen muss, aber von Digi-Key zurückerstattet
bekommt.