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Moderator Persönliche Seite #3447381
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lalala schrieb:
> Nur für kommerzielle Webseiten. (um als kommerziell zu gelten reicht
> aber auch schon eine Werbeeinblendung)

Hatte das nicht irgendein Gericht sogar noch niedriger angesetzt?
So nach der Art: „Alles, was über rein persönliche Informationen
hinausgeht, braucht ein Impressum.“  Insbesondere also sämtliche
Webseiten, die irgendeine Art von allgemeiner Darstellung enthalten
(der beispielsweise vergleichbar ist mit dem, was man sonst auch als
Zeitschriftenartikel veröffentlichen würde).  Irgendeine Absicht,
Gewinn zu erzielen, wurde jedenfalls nicht vorausgesetzt.  Die
Argumentation war (wenn ich mich recht erinnere), dass auch eine
Druckschrift, die kostenlos verteilt wird (keine 
Gewinnerzielungsabsicht)
impressumspflichtig ist.

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