Hallo Zusammen,
eine Frage: Wenn die Sicherheit eines Labornetzteils der EN 61010-1:
Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und
Laborgeräte – Allgemeine Anforderungen
entspricht, ist seine Ausgangsspannung dann Schutzkleinspannung? Sprich
muss es einen Sicherheitstransformator enthalten oder kann in billigen
auch was gefährlicheres verbaut sein?
Konkret geht es um das Peaktech 6035D - sollte aber bei der
grundsätzlichen Frage keine Rolle spielen, solange der Trafo unter 50V
ausgibt.
Würde mich brennend interessieren, besitze leider die Richtlinie nicht
und hab schon viel Zeit mit googlen verbracht. Ich hoffe hier im Forum
ist jemand schlauer und kann mir helfen. Vielleicht sogar mit einem
kurzen Zitat aus der Richtlinie zu den Sicherheitsanforderungen an
solche Geräte.
Natürlich ist ein Labornetzteil an sich Schutzklasse 1, jedoch müsste
man das Arbeiten an der Ausgangsseite doch als "Arbeiten an
Schutzkleinspannung" bezeichnen dürfen?
Danke und Gruß,
Doone
In der EN 61010 gibt es das Kapitel 6 - "Schutz gegen gefährliche
Körperströme".
Dort sind die Schutzmaßnahmen beschrieben, die für so ein Gerät gelten.
Wenn die Ausgangs-Klemmen nicht ausreichend gegen Berührung geschützt
sind, und davon kann man bei so einem Gerät ausgehen, dann muss die
Ausgangsspannung selber ungefählich sein.
Da der Ausgang an einem Labornetzteil üblicherweise potentialfrei, also
nicht geerdet ist, muss zum Netz hin entweder eine doppelte bzw.
verstärkte Isolierung vorhanden sein.
Alternativ wäre von der Norm her auch eine geerdete Schutzabschirmung
möglich. Dazu müsste der Trafo zwischen Primär- und Sekundärwicklung
eine geerdete Folie haben, die einen enpsrechenden Querschnitt hat, was
bei einem Labornetzgerät allerdings nicht sehr praktikabel ist.
doone schrieb:> Natürlich ist ein Labornetzteil an sich Schutzklasse 1, jedoch müsste> man das Arbeiten an der Ausgangsseite doch als "Arbeiten an> Schutzkleinspannung" bezeichnen dürfen?
Das Gerät insgesamt ist Schutzklase 1, der Breich der Ausgangsspannung
hat Schutzklasse zwei.
In der Norm steht dazu:
"Geräte, welche teilweise nach Schutzklasse II, jedoch auch teilweise
nach Schutzklasse I gebaut sind, werden als Schutzklasse I eingestuft.
Der Begriff "Schutzkleinspannung" taucht in der 61010 nur im Anhang auf.
Es wird dort also nicht direkt festgelegt, dass ein Labornetzgerät den
Anforderungen der Schutzkleinspannung entsprechen muss! Es gibt ja auch
Labornetzgeräte, die höhere Spannungen ausgeben.
Das bedeutet, nur wenn der Hersteller ausdrücklich angibt, dass das
Gerät diese Anforderungen erfüllt bzw. wenn das Symbol für Schutzklasse
III am Gerät vorhanden ist, ist es tatsächlich für Schutzkleinspannung
geeignet.
Der Beitrag von Johannes ist fein und schön erklärt!
(Das Thema ist bei genauem hinsehen ja nicht so einfach).
Zwei Anmerkungen darf ich noch machen.
- Labornetzgeräte können auch nach SK II gebaut werden.
- Kap. 6 lautet in der Ausgabe 2011-07 „Schutz gegen el. Schlag“
(pardon).
Hallo,
vielen Dank für die (ausführlichen) Antworten. Mein Problem ist dass ich
eine Gefährdungsbeurteilung für das Arbeiten an einem Labornetzteil
erstelle. Hier benötige ich eine Begründung, warum bei einem
Labornetzteil mit 24V und 2,5A keine Gefahr durch elektrischen Schlag
besteht. Habe leider Probleme eine stichhaltige Argumentation zu finden.
Der verbaute Transformator hat den Aufdruck HH150-009 30025EY. Leider
kann ich hierzu kein Datenblatt finden. Eine Schutzleiterverbindung zum
Trafo ist nicht vorhanden.
In der CE-Erklärung steht: bezüglich der Niederspannungsrichtlinie
(2006/95/EG) wurden die Normen EN-61010-1:2010 herangezogen.
Im Datenblatt hingegen heißt es: Sicherheit: IEC 1010-1.
Wäre:
Da die Ausgangsspannung des Netzteils maximal 24V DC beträgt und das
Gerät entsprechend EN-61010-1:10 zertifiziert ist, besteht bei
Verwendung eines nicht beschädigten Geräts keinerlei Gefährdung durch
elektrischen Schlag, somit darf nach Unterweisung auch ohne Aufsicht
einer Elektrofachkraft daran gearbeitet werden.
rechtlich sauber?
Unterweisung würde beinhalten:
- Gefahr bei Verwendung eines beschädigten Geräts - Nur einwandfreies
Gerät verwenden
- Gefahr durch Wärme/Brand: Gerät nicht unbeaufsichtigt betreiben, bei
Verlassen Netzstecker ziehen, keine angeschlossenen Schaltungsteile
berühren
- Gefahr durch Lichtbogen: Bei Inbetriebnahme von Schaltungen
Schutzbrille tragen
- Schaltungen, die auf Steckboards oder Platinen aufgebaut sind,dürfen
keine Elektrolytkondensatoren oder Spulen enthalten. Solche Schaltungen
dürfen nur mit einer Elektrofachkraft in Betrieb genommen werden.
Wäre dankbar für weiteres Feedback.
Danke und Gruß,
Doone
doone schrieb:> Da die Ausgangsspannung des Netzteils maximal 24V DC beträgt und das> Gerät entsprechend EN-61010-1:10 zertifiziert ist, besteht bei> Verwendung eines nicht beschädigten Geräts keinerlei Gefährdung durch> elektrischen Schlag,
1. Das Gerät ist nicht "zertifiziert", es gibt lediglich eine Erklärung
des Herstellers bzw. Importeurs, dass das Gerät zur EN-61010-1:10
konform ist. Eine Zertifizierung würde bedeuten, dass das Gerät von
einer authorisierten Stelle geprüft worden ist und dann ein
entsprechendes Zertifikat ausgestellt worden ist.
2. Konformität zur EN-61010-1:10 bedeutet nicht, dass "keinerlei
Gefärdung" bestehen kann. Es gibt immer ein gewisses Restrisiko, vor
allem wenn man nicht weiß, was mit diesem Gerät gemacht wird. Aus einer
24V DC - Quelle kann man mit einer geeigneten Schaltung durchaus
gefährliche Spannungen erzeugen.
doone schrieb:> ... somit darf nach Unterweisung auch ohne Aufsicht> einer Elektrofachkraft daran gearbeitet werden.
Das hört sich für mich ganz sinnvoll an.
> rechtlich sauber?
Da solltest du einen Jurist fragen. Es gibt da vermutlich viele Fallen,
die man beachten muss.
> Unterweisung würde beinhalten:> ...
Wo soll denn das Netzgerät eingesetzt werden? Ich würde die Unterweisung
etwas spezifischer ausrichten:
Für Schule/Ausbildung ist es ja meistens so, dass die Schaltung vom
Lehrer vorgegeben wird. Ich würde dann vorschreiben, dass nur solche
Schaltungen damit betreieben werden dürfen, die vom Lehrer/Betreuer
vorgegeben wurden oder die vom Lehrer/Betreuer genehmigt wurden.
Das bedeutet, die Schüler müssen zuerst erklären, was sie machen wollen.
Wenn sich das für den Betreuer zu gefährlich anhört, dann wird er sagen,
dass das nur unter Aufsicht geht.
Elkos und Spulen sind ja nicht generell gefährlich, solange die nicht
bei hohen Spannungen betrieben werden.
Einen Step-Down Wandler mit Elkos, der z.B. von 24 V auf 12 V wandelt,
kann man schon auch ohne Aufsicht betreiben. Ein Sperr-Wandler, der aus
24V eine Hochspannung erzeugt, eher nicht.
Die Gefahr eines Lichtbogens ist bei 24V eigentlich nicht so groß, die
Schutzbrillenvorschrift halte ich für etwas übertrieben.
Man könnte dann noch ein paar Punkte ergänzen:
- Labornetzgerät darf nicht geöffnet bzw. technisch verändert werden
- Es dürfen keine Spannungswandler für höhere Spannungen damit betrieben
werden (z.B. Inverter für KFZ/LKW, Weidezaungeräte, ...)
- Es dürfen keine Labornetzgeräte in Reihe geschaltet werden.
doone schrieb:> Habe leider Probleme eine stichhaltige Argumentation zu finden.
Die Schutzkleinspannung aus dem Titel ist es sicher nicht, das ist ein
Missverständnis - damit ist die Versorgung eines Gerätes gemeint, nicht
was rauskommt, also so eine kleine Bosch- oder Dremel-Spindel wird mit
Schutzkleinspannung betrieben.
Die Schutzmassnahme Schutzkleinspannung gilt also für ein entsprechendes
Gerät, das am Labornetzteil betrieben wird, aber nicht für das
Labornetzteil selbst.
Gruss Reinhard
oszi40 schrieb:> Auch kleine, verpolte Elkos eitern schlecht aus dem Auge.
Dass man sich die nicht ins Auge steckt, sollte eigentlich jedem klar
sein. Das gilt aber auch für alle anderen Bauteile, Werkzeug usw. ;-)
Auch wenn man einen Elko verpolt an 24V anschließt, wird der einem nicht
gleich ins Auge springen.
Johannes E. schrieb:> Auch wenn man einen Elko verpolt an 24V anschließt, wird der einem nicht> gleich ins Auge springen.
Da wäre ich nicht so sicher, ich musste schon mal nicht meine Augen,
aber das Labor reinigen, weil überall Fetzchen mit ätzender Feuchtigkeit
herumlagen. Aber es gibt sicher Menschen mit viel höherer
Risikobereitschaft.
"wird schon nicht" war auch der Standardspruch in Tchernobyl.
Gruss Reinhard