Hey Leute, ich bin beruflich bald in Norwegen (hoher Spesensatz). Mittags gibt es in der Firma gratis essen (kalt und schmeckt nicht). Von der Buchführung her müsste ich ja nun 40 % von meinen Spesen abziehen, was deutlich mehr Geld ist als das Mittagessen wert ist, zumal das Frühstück im Hotel immer sehr reichhaltig und lecker ist. Kann ich das Mittagessen dort nun verweigern und stattdessen die Spesen bekommen? LG Sarah
Du musst auf jeden Fall das Frühstück von den Spesen abziehen.
verhandlungssache, normalerweise geht das. Aber 40% werden einem für den Mittag nicht abgezogen, dafür gibt es normalerweise auch feste Sätze. Norwegen ist natürlich super, gibt über 70 Euro steuerfreie Spesen am Tag.
Es geht halt entweder oder: 1.) Entweder man nimmt das von der Firma zur Verfügung gestellte Essen ein, dann muss man den Tagessatz entsprechend kürzen. 2.) Oder man geht anderswo essen und bezahlt dies selbst, dafür wird das dann auch nicht vom Tagessatz abgezogen. Beides zusammen geht natürlich nicht, also sowohl in der Firma essen als auch den vollen Tagessatz kassieren.
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Ehm, einfach nichts sagen? Das Geht aber nur, wenn es nicht irgendwie gebucht wird. Wo kein Henker da kein Richter
Frühstück ist klar, das steht ja sowieso auf der Hotelrechnung. Ich hab nicht vor mittags da zu essen und die Pauschale zu kassieren...ich will nur die Pauschale und da mittags nichts essen. Da kommt mir gerade ne andere Idee...wenn man ein Hotel bucht, und die Übernachtungspauschale in Anspruch nimmt, wie ist das dann mit der Abrechnung? Wenn das Hotel z.b. 150 € kostet und Frühstück 10 €. Kann ich dann 160 € bezahlen und der Spesensatz ist davon nicht betroffen? Ich könnte ja in Deutschland auch 4,80 € für's Frühstück einbehalten und selbst beim Bäcker um die Ecke was essen. P.S. Spesensatz in Norwegen ist übrigens "nur" 64 € LG Sarah
Geh zum Betriebsrat! Laut Wiki http://de.wikipedia.org/wiki/Norwegische_K%C3%BCche "Das moderne norwegische Frühstück ist sehr reichhaltig und entspricht eher dem englischen als dem kontinentalen Frühstück. Das Mittagessen (lunsj, trad. "formiddagsmat") ist dagegen eher ein Imbiss und oft kalt. Das Abendessen (middag) wird bereits zwischen 17 und 18 Uhr eingenommen und ist die warme Hauptmahlzeit des Tages. Teilweise folgt noch ein Imbiss gegen 21 Uhr (aftensmat oder "kveldsmat"), der auch aus Kaffee und Kuchen bestehen kann.[2]" Es scheint sich hier nicht um das Mittag zuhaneln wie es in Deutschland stattfindet (auf dieses dürfte sich das Gesetz/Arbeitsvertrag etc. beziehen - sollte es aus kulturellen gründen mehr den dortigen Abendbrot entsprechen). Daher sag das es dort kein äquivalenten Mittagstisch gibt und du daher nach wie vor darauf angewiesen bist dich privat zuversorgen und damit dir weiterhin kosten entstehen und das du diese in der der Spesen Abrechnung berücksichtigen wirst! (Nächstes mal gehs nach China und dort besteht der Mittagstisch den aus ganz anderen Sachen...;))
>Nächstes mal gehs nach China und dort besteht der Mittagstisch den aus >ganz
anderen Sachen...;))
Ja. Leckere Hühnerfüße und Köpfe. Aber die fluffigen weissen Brötchen
fand ich toll.
Was ist eigentlich mit der Sprachreise geworden? Immer noch beim gleichen Arbeitgeber? Beitrag "Sprachreise im Urlaub - Kein Spesen, nur Hotel und Unterricht wird bezahlt"
Sehr aufmerksam :-) Ja bin ich noch...Reise ist aufgrund schlechter betrieblicher Lage verschoben worden...könnte mir vorstellen ,dass es im Herbst wieder aufgenommen wird das Thema weils jetzt besser läuft.
Sarah E. schrieb: > Da kommt mir gerade ne andere Idee...wenn man ein Hotel bucht, und die > Übernachtungspauschale in Anspruch nimmt, wie ist das dann mit der > Abrechnung? Selbst günstig buchen, bei langen Aufenthalten Ferienwohnungen statt Hotel. Pauschale nehmen, was überbleibt ist deins. Wenn du im Hilton gebucht hast und jede Nacht 100 Euro drauf zahlst ist das auch dein Problem :-)
Uii in Norwegen gibt es 182€ die Nacht. Soo teuer kann es da doch gar nicht sein...
Guten Morgen, bei uns muss das Hotel explizit auf die Rechnung schreiben, das Frühstück nicht im Zimmerpreis enthalten ist. Ebenso wird bei uns die Auslöse um 25% gekürzt, wenn Frühstück im Zimmerpreis enthalten ist. Übernachtungspauschale kommt auf deinen Arbeitgeber an, nicht alles Firmen wollen Pauschal abrechen. Habt Ihr keine Reisekostenrichtlinie?
Sarah E. schrieb: > Ich könnte ja in Deutschland auch 4,80 € für's Frühstück einbehalten und > selbst beim Bäcker um die Ecke was essen. Nein, kannst Du nicht mehr. In Deutschland ist das Frühstück seit einigen Jahren schon dank der Mövenpick-Partei in der Rechnung extra ausgewiesen, da es nun einen anderen Mwst.-Satz hat als die Übernachtung. Da geht nix mehr mit pauschal 4,80 abziehen. Endweder ganz oder gar nicht. Marius S. schrieb: > Uii in Norwegen gibt es 182€ die Nacht. Relativiert sich. Norwegen ist eines der teuersten Länder der Welt (wenn man aus einem Niedriglohnland wie Deutschland kommt). Ein Bier 0,3l in der Hotel-Lobby kostet gerne mal 12,- Euro
Schaut mal: "2. Kann der Arbeitnehmer auf Geschäftsreisen zusätzlich zu den vom Arbeitgeber erstatteten Kosten für die Geschäftsessen den Verpflegungsmehraufwand voll geltend machen? Ja, der Arbeitnehmer bekommt trotzdem zusätzlich den vollen Verpflegungsmehraufwand. Nur wenn die Mahlzeit keine Bewirtung im Sinne der Lohnsteuerrichtlinien (vgl. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG (R 8.1 Abs. 8 Nr. 1 LStR)) darstellt, entsteht dem Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil, der mit den amtlichen Sachbezugswerten bewertet und versteuert werden muss. Der Bewirtungsbeleg des Geschäftsessens muss zur steuerlichen Anerkennung korrekt ausgefüllt werden. " Heißt dass nicht, dass man tatsächlich beides kassieren darf? Für mich ist irrelevant, weil ich das Mittagessen da sowieso nicht mag, aber tatsächlich sieht es so aus, dass es korrekt wär. Ich glaube, man darf es nur dann nicht, wenn ich z.B. jemanden zum essen einlade auf einer Dienstreise und die Rechnung von mir und meinem gegenüber einreiche, dann darf ich nicht zusätzlich noch den Spesen kassieren. Der angegebene Paragraph im Gesetz lautet übrigens: "Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern: [...]Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind. 2Zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen hat der Steuerpflichtige schriftlich die folgenden Angaben zu machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen. 3Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, so genügen Angaben zu dem Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung; die Rechnung über die Bewirtung ist beizufügen;" LG Sarah
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Also: 20% Frühstück 40% Mittag 40% Abendbrot ------------- 100% Spesen --- http://www.spesen-ratgeber.de/sachbezugswerte-2012/ Evtl. kannst du es darüber abrechnen ...
Ich hab noch bissl weiter gelesen, so wie ich es sehe müsste ich doch einen Teil (vermutl. 40 % der Spesen abziehen). Daher werde ich da einfach mittags nichts essen.
Oh man, das ist komplizierter als ich dachte. Wenn ich irgendwo ein Hotel nehme mit Frühstück und die Rechnung einreiche, zieht mir die Firma 4,80 € vom Spesen ab. Nun steht da was von 1,57 €. Wann wird dieser Betrag abgezogen? Lt. dem Bericht würde mir nur 2,83 an Sachbezugswerten abgezogen werden für das Mittagessen. 40 % vom norwegischen Spesensatz wären aber 25,60 €. Weiß jemand genaueres?
Das kann jede Firma machen wie sie will, deswegen solltest du einfach in die für dich gültige Reisekostenrichtline deiner Firma nachsehen. Gesetzlich geregelt ist lediglich bis zu welcher höhe die Beträge steuerfrei sind. Bei uns werden z.B. fürs Frühstück Pauschal 1,60€ abgezogen und fürs Mittag/Abendessen je 2,39€.
Sarah E. schrieb: > Mittags gibt es > in der Firma gratis essen (kalt und schmeckt nicht). Surströmming wie in Schweden? OK, bei so einem extremem Ding würde ich auch verzichten. Sonst genieß mal fremdländische Kost. ;-) Ich stehe hier auch mit Einheimischen auf Kriegsfuß, weil ich nur noch türkisch griechisch spanisch italienisch koche. Schon nur bei Olivenöl gehen die hier flüchten, warum eigentlich? Casu Marzu ist da bei mir auch nicht dabei.
Sarah E. schrieb: > Wenn ich irgendwo ein Hotel nehme mit Frühstück und die Rechnung > einreiche, zieht mir die Firma 4,80 € vom Spesen ab. Das ist nicht mehr zulässig in Deutschland. Siehe meinen Hinweis von oben.
Es gibt entweder eine tarifliche Regelung, eine Betriebsvereinbarung oder eine einfache Absprache hierzu. Was es aber nirgendwo gibt ist eine Diskussion HINTERHER. Oder anders ausgedrückt: Falsche Reihenfolge.
Um es klarer zu machen: Das hängt alles von der Reisekostenregelung der Firma ab, in der Du arbeitest. Die ganzen Beträge sind nur das, was das Finanzamt anerkennt. D.h. das Finanzamt erkennt auch an, dass das Frühstück nur mit 1,57 bewertet (d.h. von Deinen Spesen abgezogen wird), obwohl es viel teurer war. Ob Deine Firma da mitgeht ist ein vollkommen andere Frage. Einige Firmen ersetzen auch nur alles Essen gegen Rechnung - da lohnt sich der Aufenthalt für den Angestellten gar nicht.
Wilhelm F. schrieb: > Schon nur bei Olivenöl gehen die hier flüchten, warum eigentlich? Weil se bleed sind. ;-)
Sarah E. schrieb: > Von der Buchführung her müsste ich ja nun 40 % von meinen Spesen > abziehen, was deutlich mehr Geld ist als das Mittagessen wert ist, zumal > das Frühstück im Hotel immer sehr reichhaltig und lecker ist. > > Kann ich das Mittagessen dort nun verweigern und stattdessen die Spesen > bekommen? Wieso verwendest Du das drastische Wort "verweigern", ist dort vor Ort jemand, der Dir das Essen aufzwingen will? Du nimmst einfach nicht am kostenlosen Essen teil. Punkt. Ich kenne das Problem, bin öfter bei einem Kunden in Paris und dieser Kunde lädt uns dann kostenlos in seine Kantine ein. Das Essen da ist zwar gut, aber es werden fast 20 Euro dafür abgezogen. Eigentlich würde ich daher lieber auf das Essen verzichten und die 20 Euro mehr Spesen nehmen. Das wäre aber unhöflich gegenüber dem Kunden und deswegen machen wir es nicht. Wenn es dieses Höflichkeitsproblem nicht gibt, verstehe ich nicht, wo das Problem sein sollte, einfach nicht mit essen zu gehen und dann gegenüber der eigenen Firma später wahrheitsgemäß anzugeben, dass kein kostenloses Mittagessen eingenommen wurde. Schließlich bezahlt die Firma ja auch nichts für dieses Essen. Und wenn dann der unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, dass einem jemand von der Buchführung dumm kommen will, von wegen er wisse aber, dass es dort in Norwegen kostenlos was zu essen gibt, sagt man, dass das eben nicht wahrgenommen werden konnte, weil die Zeit zu knapp war, dass Essen unverträglich war oder was auch immer.
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