Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Gratis-Mittagessen bei Auslandsaufenthalt: Verweigern und dafür Spesen?


von Sarah E. (meneymaus)


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Hey Leute,

ich bin beruflich bald in Norwegen (hoher Spesensatz). Mittags gibt es 
in der Firma gratis essen (kalt und schmeckt nicht).

Von der Buchführung her müsste ich ja nun 40 % von meinen Spesen 
abziehen, was deutlich mehr Geld ist als das Mittagessen wert ist, zumal 
das Frühstück im Hotel immer sehr reichhaltig und lecker ist.

Kann ich das Mittagessen dort nun verweigern und stattdessen die Spesen 
bekommen?


LG Sarah

von Udo S. (urschmitt)


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Du musst auf jeden Fall das Frühstück von den Spesen abziehen.

von konservativer_Gesellschaftskritiker (Gast)


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verhandlungssache, normalerweise geht das. Aber 40% werden einem für den 
Mittag nicht abgezogen, dafür gibt es normalerweise auch feste Sätze. 
Norwegen ist natürlich super, gibt über 70 Euro steuerfreie Spesen am 
Tag.

von Mark B. (markbrandis)


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Es geht halt entweder oder:

1.) Entweder man nimmt das von der Firma zur Verfügung gestellte Essen 
ein, dann muss man den Tagessatz entsprechend kürzen.
2.) Oder man geht anderswo essen und bezahlt dies selbst, dafür wird das 
dann auch nicht vom Tagessatz abgezogen.

Beides zusammen geht natürlich nicht, also sowohl in der Firma essen als 
auch den vollen Tagessatz kassieren.

: Bearbeitet durch User
von Markus (Gast)


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Ehm, einfach nichts sagen?
Das Geht aber nur, wenn es nicht irgendwie gebucht wird.

Wo kein Henker da kein Richter

von Sarah E. (meneymaus)


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Frühstück ist klar, das steht ja sowieso auf der Hotelrechnung.

Ich hab nicht vor mittags da zu essen und die Pauschale zu 
kassieren...ich will nur die Pauschale und da mittags nichts essen.


Da kommt mir gerade ne andere Idee...wenn man ein Hotel bucht, und die 
Übernachtungspauschale in Anspruch nimmt, wie ist das dann mit der 
Abrechnung? Wenn das Hotel z.b. 150 € kostet und Frühstück 10 €. Kann 
ich dann 160 € bezahlen und der Spesensatz ist davon nicht betroffen?

Ich könnte ja in Deutschland auch 4,80 € für's Frühstück einbehalten und 
selbst beim Bäcker um die Ecke was essen.


P.S. Spesensatz in Norwegen ist übrigens "nur" 64 €

LG Sarah

von mao (Gast)


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Geh zum Betriebsrat!

Laut Wiki
http://de.wikipedia.org/wiki/Norwegische_K%C3%BCche
"Das moderne norwegische Frühstück ist sehr reichhaltig und entspricht 
eher dem englischen als dem kontinentalen Frühstück. Das Mittagessen 
(lunsj, trad. "formiddagsmat") ist dagegen eher ein Imbiss und oft kalt. 
Das Abendessen (middag) wird bereits zwischen 17 und 18 Uhr eingenommen 
und ist die warme Hauptmahlzeit des Tages. Teilweise folgt noch ein 
Imbiss gegen 21 Uhr (aftensmat oder "kveldsmat"), der auch aus Kaffee 
und Kuchen bestehen kann.[2]"


Es scheint sich hier nicht um das Mittag zuhaneln wie es in Deutschland 
stattfindet (auf dieses dürfte sich das Gesetz/Arbeitsvertrag etc. 
beziehen - sollte es aus kulturellen gründen mehr den dortigen Abendbrot 
entsprechen). Daher sag das es dort kein äquivalenten Mittagstisch gibt 
und du daher nach wie vor darauf angewiesen bist dich privat zuversorgen 
und damit dir weiterhin kosten entstehen und das du diese in der der 
Spesen Abrechnung berücksichtigen wirst! (Nächstes mal gehs nach China 
und dort besteht der Mittagstisch den aus ganz anderen Sachen...;))

von Fugger (Gast)


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>Nächstes mal gehs nach China und dort besteht der Mittagstisch den aus >ganz 
anderen Sachen...;))

Ja. Leckere Hühnerfüße und Köpfe. Aber die fluffigen weissen Brötchen 
fand ich toll.

von Tim S. (Gast)


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Was ist eigentlich mit der Sprachreise geworden?
Immer noch beim gleichen Arbeitgeber?

Beitrag "Sprachreise im Urlaub - Kein Spesen, nur Hotel und Unterricht wird bezahlt"

von Sarah E. (meneymaus)


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Sehr aufmerksam :-)

Ja bin ich noch...Reise ist aufgrund schlechter betrieblicher Lage 
verschoben worden...könnte mir vorstellen ,dass es im Herbst wieder 
aufgenommen wird das Thema weils jetzt besser läuft.

von Marius S. (lupin) Benutzerseite


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Sarah E. schrieb:
> Da kommt mir gerade ne andere Idee...wenn man ein Hotel bucht, und die
> Übernachtungspauschale in Anspruch nimmt, wie ist das dann mit der
> Abrechnung?

Selbst günstig buchen, bei langen Aufenthalten Ferienwohnungen statt 
Hotel. Pauschale nehmen, was überbleibt ist deins. Wenn du im Hilton 
gebucht hast und jede Nacht 100 Euro drauf zahlst ist das auch dein 
Problem :-)

von Marius S. (lupin) Benutzerseite


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Uii in Norwegen gibt es 182€ die Nacht.

Soo teuer kann es da doch gar nicht sein...

von Uli (Gast)


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Guten Morgen,

bei uns muss das Hotel explizit auf die Rechnung schreiben, das 
Frühstück nicht im Zimmerpreis enthalten ist.

Ebenso wird bei uns die Auslöse um 25% gekürzt, wenn Frühstück im 
Zimmerpreis enthalten ist.

Übernachtungspauschale kommt auf deinen Arbeitgeber an, nicht alles 
Firmen wollen Pauschal abrechen.

Habt Ihr keine Reisekostenrichtlinie?

von Steel (Gast)


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Sarah E. schrieb:
> Ich könnte ja in Deutschland auch 4,80 € für's Frühstück einbehalten und
> selbst beim Bäcker um die Ecke was essen.

Nein, kannst Du nicht mehr. In Deutschland ist das Frühstück seit 
einigen Jahren schon dank der Mövenpick-Partei in der Rechnung extra 
ausgewiesen, da es nun einen anderen Mwst.-Satz hat als die 
Übernachtung. Da geht nix mehr mit pauschal 4,80 abziehen. Endweder ganz 
oder gar nicht.

Marius S. schrieb:
> Uii in Norwegen gibt es 182€ die Nacht.

Relativiert sich. Norwegen ist eines der teuersten Länder der Welt (wenn 
man aus einem Niedriglohnland wie Deutschland kommt). Ein Bier 0,3l in 
der Hotel-Lobby kostet gerne mal 12,- Euro

von Sarah E. (meneymaus)


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Schaut mal:

"2. Kann der Arbeitnehmer auf Geschäftsreisen zusätzlich zu den vom 
Arbeitgeber erstatteten Kosten für die Geschäftsessen den 
Verpflegungsmehraufwand voll geltend machen?

Ja, der Arbeitnehmer bekommt trotzdem zusätzlich den vollen 
Verpflegungsmehraufwand. Nur wenn die Mahlzeit keine Bewirtung im Sinne 
der Lohnsteuerrichtlinien (vgl. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG (R 8.1 Abs. 
8 Nr. 1 LStR)) darstellt, entsteht dem Arbeitnehmer ein geldwerter 
Vorteil, der mit den amtlichen Sachbezugswerten bewertet und versteuert 
werden muss. Der Bewirtungsbeleg des Geschäftsessens muss zur 
steuerlichen Anerkennung korrekt ausgefüllt werden. "

Heißt dass nicht, dass man tatsächlich beides kassieren darf?

Für mich ist irrelevant, weil ich das Mittagessen da sowieso nicht mag, 
aber tatsächlich sieht es so aus, dass es korrekt wär.
Ich glaube, man darf es nur dann nicht, wenn ich z.B. jemanden zum essen 
einlade auf einer Dienstreise und die Rechnung von mir und meinem 
gegenüber einreiche, dann darf ich nicht zusätzlich noch den Spesen 
kassieren.

Der angegebene Paragraph im Gesetz lautet übrigens:

"Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern: 
[...]Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem 
Anlass, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen übersteigen, die nach der 
allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe 
und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind. 2Zum Nachweis der Höhe 
und der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen hat der 
Steuerpflichtige schriftlich die folgenden Angaben zu machen: Ort, Tag, 
Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen. 3Hat 
die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, so genügen Angaben zu 
dem Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung; die Rechnung über die 
Bewirtung ist beizufügen;"


LG Sarah

: Bearbeitet durch User
von Werner (Gast)


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Also:

20% Frühstück
40% Mittag
40% Abendbrot

-------------

100% Spesen


---

http://www.spesen-ratgeber.de/sachbezugswerte-2012/


Evtl. kannst du es darüber abrechnen ...

von Sarah E. (meneymaus)


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Ich hab noch bissl weiter gelesen, so wie ich es sehe müsste ich doch 
einen Teil (vermutl. 40 % der Spesen abziehen).

Daher werde ich da einfach mittags nichts essen.

von Sarah E. (meneymaus)


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Oh man, das ist komplizierter als ich dachte.

Wenn ich irgendwo ein Hotel nehme mit Frühstück und die Rechnung 
einreiche, zieht mir die Firma 4,80 € vom Spesen ab.

Nun steht da was von 1,57 €. Wann wird dieser Betrag abgezogen?

Lt. dem Bericht würde mir nur 2,83 an Sachbezugswerten abgezogen werden 
für das Mittagessen.

40 % vom norwegischen Spesensatz wären aber 25,60 €.

Weiß jemand genaueres?

von Giz (Gast)


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Das kann jede Firma machen wie sie will, deswegen solltest du einfach in 
die für dich gültige Reisekostenrichtline deiner Firma nachsehen. 
Gesetzlich geregelt ist lediglich bis zu welcher höhe die Beträge 
steuerfrei sind.

Bei uns werden z.B. fürs Frühstück Pauschal 1,60€ abgezogen und fürs 
Mittag/Abendessen je 2,39€.

von Wilhelm F. (Gast)


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Sarah E. schrieb:

> Mittags gibt es
> in der Firma gratis essen (kalt und schmeckt nicht).

Surströmming wie in Schweden? OK, bei so einem extremem Ding würde ich 
auch verzichten. Sonst genieß mal fremdländische Kost. ;-)

Ich stehe hier auch mit Einheimischen auf Kriegsfuß, weil ich nur noch 
türkisch griechisch spanisch italienisch koche. Schon nur bei Olivenöl 
gehen die hier flüchten, warum eigentlich? Casu Marzu ist da bei mir 
auch nicht dabei.

von Steel (Gast)


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Sarah E. schrieb:
> Wenn ich irgendwo ein Hotel nehme mit Frühstück und die Rechnung
> einreiche, zieht mir die Firma 4,80 € vom Spesen ab.

Das ist nicht mehr zulässig in Deutschland. Siehe meinen Hinweis von 
oben.

von Amateur (Gast)


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Es gibt entweder eine tarifliche Regelung, eine Betriebsvereinbarung 
oder eine einfache Absprache hierzu.

Was es aber nirgendwo gibt ist eine Diskussion HINTERHER.

Oder anders ausgedrückt: Falsche Reihenfolge.

von Dumdi D. (dumdidum)


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Um es klarer zu machen: Das hängt alles von der Reisekostenregelung der 
Firma ab, in der Du arbeitest. Die ganzen Beträge sind nur das, was das 
Finanzamt anerkennt. D.h. das Finanzamt erkennt auch an, dass das 
Frühstück nur mit 1,57 bewertet (d.h. von Deinen Spesen abgezogen wird), 
obwohl es viel teurer war. Ob Deine Firma da mitgeht ist ein vollkommen 
andere Frage.

Einige Firmen ersetzen auch nur alles Essen gegen Rechnung - da lohnt 
sich der Aufenthalt für den Angestellten gar nicht.

von Mark B. (markbrandis)


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Wilhelm F. schrieb:
> Schon nur bei Olivenöl gehen die hier flüchten, warum eigentlich?

Weil se bleed sind. ;-)

von Christian (Gast)


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Sarah E. schrieb:

> Von der Buchführung her müsste ich ja nun 40 % von meinen Spesen
> abziehen, was deutlich mehr Geld ist als das Mittagessen wert ist, zumal
> das Frühstück im Hotel immer sehr reichhaltig und lecker ist.
>
> Kann ich das Mittagessen dort nun verweigern und stattdessen die Spesen
> bekommen?

Wieso verwendest Du das drastische Wort "verweigern", ist dort vor Ort 
jemand, der Dir das Essen aufzwingen will? Du nimmst einfach nicht am 
kostenlosen Essen teil. Punkt.

Ich kenne das Problem, bin öfter bei einem Kunden in Paris und dieser 
Kunde lädt uns dann kostenlos in seine Kantine ein. Das Essen da ist 
zwar gut, aber es werden fast 20 Euro dafür abgezogen. Eigentlich würde 
ich daher lieber auf das Essen verzichten und die 20 Euro mehr Spesen 
nehmen. Das wäre aber unhöflich gegenüber dem Kunden und deswegen machen 
wir es nicht.

Wenn es dieses Höflichkeitsproblem nicht gibt, verstehe ich nicht, wo 
das Problem sein sollte, einfach nicht mit essen zu gehen und dann 
gegenüber der eigenen Firma später wahrheitsgemäß anzugeben, dass kein 
kostenloses Mittagessen eingenommen wurde. Schließlich bezahlt die Firma 
ja auch nichts für dieses Essen.

Und wenn dann der unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, dass einem 
jemand von der Buchführung dumm kommen will, von wegen er wisse aber, 
dass es dort in Norwegen kostenlos was zu essen gibt, sagt man, dass das 
eben nicht wahrgenommen werden konnte, weil die Zeit zu knapp war, dass 
Essen unverträglich war oder was auch immer.

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