Kennt hier zufällig jemand die Firma "Elektrotechnik Plötz", bzw. deren
Onlineshop unter "http://www.gx2.epelektro.de"?
Vor rund drei Wochen habe ich über diesen Onlineshop Kameras bestellt
und vorab bezahlt.
Seitdem erfolgte immer (noch) keine Lieferung, und sämtliche (geschätzt
15++) Kontaktversuche - per direkter Email, WebMail übder den Shop,
Telefax oder Telefon - blieben bislang ohne das geringste Echo.
Und: Sollte sich dieser Anbieter als "geschäflich mausedode Leich'"
erweisen, lohnt es sich erfahrungsgemäß überhaupt, wegen dieser peanuts
die juristische Keule schwingen zu lassen?
Rainer V. schrieb:> Seite unter o.g. Link kann nicht angezeigt werden. Ist es diese hier?> http://www.epelektro.de/
Bingo!
Um den von mir oben vergessenen finalen Schrägstrich erweitert sollte
auch der auf den eigenen Geschäftspapieren der Firma angegebene Link:
http://www.gx2.epelektro.de/
funtionieren...
Das gute alte Einschreiben mit Rückschein wäre das Mittel meiner Wahl.
Lieferung anmahnen ,bis zum .... Frist setzen.
Wenn bis dahin nicht geliefert Anzeige wegen Betrug erstatten und damit
zum Anwalt.
Viel Erfolg
Pastor Braune schrieb:
...
> Wenn bis dahin nicht geliefert Anzeige wegen Betrug erstatten und damit> zum Anwalt.
...
Schon richtig... ...erfährt man aber bspw. hier, daß jeder Versuch,
"einem nackten Mann verprassten Vorschuss wieder aus der Tasche zu
ziehen" vermutlich erfolglos bleiben wird, kann man auf diesen
Stresstest auch verzichten... ;-)
> Viel Erfolg
Danke!
Allgemein sieht die Seite jetzt nicht nach Betrug aus→
* Elektromeister, Gefahrenmeldeanlagentechniker
* Mitglied der HWK Düsseldorf NR. *
* Mitglied als Sachverständiger im BDSH Nr. *
Ich vermute mal eher, dass die Seite ein Ein-Mann-Betrieb ist und er
vielleicht einen Arbeitsunfall oder ähnliches hatte. Dann kann eine
Reaktion natürlich etwas dauern.
Und außerdem lernen wir: Größere Geldbeträge nicht per Vorkasse zahlen.
Die beste Zahlweise wäre hier Nachnahme gewesen.
Anzeige bei der Polizei stellen. Kostet nix und nach dem offiziellen
Schreiben der Staatsanwaltschaft kommt meisstens Leben in die Sache.
Wenn dir das zuviel Aufwand für die 400EUR ist kannstes auch bleiben
lassen...
Du wohnst in Neuss, die Adresse des Händlers ist in Velbert ... ein
Katzensprung.
Fahr am Samstag (oder Freitag nachmittag) da hin und klingle an der
Haustür ...
Frag' mal bei der HWK nach ...
Schüttel schrieb:> Wird die TAN Nr. von der Sparkasse wirklich (immer) im Klartext> angezeigt?> ... Sachen gibts!
die überweisung ist angenommen, die tan verbraucht. die könntest du
jetzt theoretisch auf plakatwänden in der ganzen stadt plakatieren, das
wäre kein risiko.
gefährlich wird es nur wenn du die noch unbenutzten tans veröffentlichs.
Sicher, dass eine Überweisung, ausgeführt im "Fenster" auch wirklich bei
der Bank ankommt, und somit auch die TAN?
Was "ich" auf dem Bildschirm sehe muss nicht immer der Realität
entsprechen.
Aber das Thema sollten wir hier nicht breittreten...
Mal blöd gefragt?
Ich wohne auch in der Nähe Velbert. Wenn dort Vorkasse herrscht, warum
holst du die Sachen dann nicht selber dort ab? Geht doch auch schneller
und du kannst die Ware prüfen. Dann hättest du dir auch gleich den Ärger
erspart.
Naja, manchmal achtet man nicht im Vorhinein darauf wo die Ware
herkommt. Mir ist es zumindest schon so gegangen, dass ich die Ware im
Nachbarort hätte holen können...
www
So ist es mir Elektro Plötz auch ergangen.
Da ist ein Betrüger am Werken.
Ich hatte die HWK in Düsseldorf eingeschaltet,
davon hat er sich aber nicht beeindrucken lassen.
Auf Einschreiben hat er auch nicht reagiert.
Hallo zusammen.
Bei mir steht auch noch eine Lieferung für 150,00 Euro aus.
Nachdem ich nun mehr erfahren habe, werde ich auf die Erstellung eines
Mahnbescheides verzichten, da ich auf diesen Kosten auch sitzen bleiben
werde.
Schüttel schrieb:> Wird die TAN Nr. von der Sparkasse wirklich (immer) im Klartext> angezeigt?
Ja, die TAN ist nach der Transaktion verbraucht und mithin wertlos.
Zitat von der Shopseite:
"Unser Shop ist aufgrund von Wartungsarbeiten im Moment nicht
erreichbar.
Bitte besuchen Sie uns zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal."
Nix tun würde ich nicht, denn damit rechnen diverse "Händler".
Ich habe nen Fall bei der Staatsanwaltschaft liegen, der nunmehr schon
länger als 3 Monate alt ist. Zwar habe ich innerlich das Geld schon
abgeschrieben aber ich habe alles getan, was ich tun konnte.
Zivilrechtlich kann ich leider (noch) nicht gegen den Händler vorgehen,
da ich bis heute keine Adresse meines Händlers bekommen habe (die
Empfängerbank hat schnelle Hilfe zugesagt, wenn seitens der
Staatsanwaltschaft eine Anfrage käme, jedoch bis heute nix).
(Die Adresse war falsch aber ich verm. der Ort passt trotzdem.)
Aber wenn das Ding irgendwann mal anläuft, wird es für den "Händler"
unangenehm.
Das ist aber ärgerlich und immer wieder traurig,das einem die Hände so
gebunden sind.Immerhin hat keiner eine Gelddruckmaschine im
Keller.....so wie ich....sondern muß sein Geld erarbeiten.Ich würde auch
eine Anzeige machen.Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Outi O. schrieb:> Ich habe nen Fall bei der Staatsanwaltschaft liegen, der nunmehr schon> länger als 3 Monate alt ist. Zwar habe ich innerlich das Geld schon> abgeschrieben aber ich habe alles getan, was ich tun konnte.
3 Monate ist noch gar nichts. Die Staatsanwaltschaft wird das erst
einmal an die Kripo abgeben und versuchen den Herren ausfindig zu
machen. Dort wird er dann eine Ladung erhalten, wo er sich zu der Sache
äußern darf. Wenn er wirklich Dreck am Stecken hat, wird er dort
natürlich noch nicht erscheinen.
Ich gehe mal davon aus, dass die StA Dir den Eingang Deiner Strafanzeige
mitgeteilt hat und Du damit ein Aktenzeichen hast. Ich würde noch drei
Monate warten und dann bei der StA mal den Sachstand anfragen.
Vielleicht können die Dir auch die aktuelle Adresse des Herrn geben.
Dann bleiben Dir die Kosten erspart, dies über einen Anwalt zu machen.
> Zivilrechtlich kann ich leider (noch) nicht gegen den Händler vorgehen,> da ich bis heute keine Adresse meines Händlers bekommen habe (die> Empfängerbank hat schnelle Hilfe zugesagt, wenn seitens der> Staatsanwaltschaft eine Anfrage käme, jedoch bis heute nix).> (Die Adresse war falsch aber ich verm. der Ort passt trotzdem.)>> Aber wenn das Ding irgendwann mal anläuft, wird es für den "Händler"> unangenehm.
Du musst nur Fristen beachten, dass die Sache nicht verjährt. Also nicht
zu lange warten mit dem "Nichts tun". Aber derzeit hast Du noch alle
Zeit der Welt. Daher würde ich weiter abwarten und zusehen was bei der
Staatsanwaltschaft rauskommt.
Wird der freundliche Shopbetreiber angeklagt, dann kannst Du einen
Antrag nach dem Zwei-in-Eins-Prinzip stellen. Dann werden Dir im
Strafverfahren Schadenersatz und auch Beträge zugesprochen. Hat den
Vorteil, dass Du nicht eine weitere Klage einreichen musst. Wenn der bei
seiner Verhandlung ankommt und hat den Schaden noch nicht beglichen,
wird das Strafmaß für ihn sowieso größer. Also wird er sich schon
überlegen, ob er vorher das Geld nicht zurückzahlt.
Also erst noch was warten. Im Moment ist keine Eile geboten. Aber nicht
aus den Augen verlieren.
Andreas H. schrieb:> Dort wird er dann eine Ladung erhalten, wo er sich zu der Sache> äußern darf.
Was mich wundert: Es muß doch auch Leute geben, die dort in der Nähe
wohnen und geprellt wurden. Daß er von denen noch keine Ladung
erhalten hat....
MfG Paul