Hi Leute,
ich habe bei ebay LED's gekauft, die als 5W warmweiß beworben wurden.
Gemessen waren's dann nur 2 Watt und warmweiß schienen die mir auch
nicht.
Nun möchte der Verkäufer schnell das Geschäft rückabwickeln, um
vermutlich mit mir seine Ruhe zu haben und den nächsten über den Leisten
ziehen zu können.
Ich möchte aber auf Erfüllung bestehen - will sagen: er soll mir Ware
mit der zugesicherten Eigenschaft liefern - meinetwegen, indem er sie
von Osram kauft - und dafür bluten, daß er mich und andere übers Ohr
hauen will.
Kann ich auf Erfüllung bestehen oder hat er ein Recht auf
Rückabwicklung?
Viele Grüße
Mr. BinSauer
BinSauer schrieb:> Gemessen waren's dann nur 2 Watt
Vorwiderstand bzw. Konstantstromquelle falsch dimensioniert?
> warmweiß schienen die mir auch nicht.
Was dann?
>> Gemessen waren's dann nur 2 Watt> Vorwiderstand bzw. Konstantstromquelle falsch dimensioniert?
12V DC Labornetzteil angeschlossen und mit einem Metrawatt Amperemeter
gemessen => 2W statt 12W. Ist das eine falsche Meßmethode, wenn die LED
für 12V angepriesen war?
>> warmweiß schienen die mir auch nicht.> Was dann?
Schlimmes kalt-weiß - wie uralte Neon-Röhren.
> Ich möchte aber auf Erfüllung bestehen - will sagen: er soll mir Ware> mit der zugesicherten Eigenschaft liefern - meinetwegen, indem er sie> von Osram kauft - und dafür bluten, daß er mich und andere übers Ohr> hauen will.
Sehr süß.
Gründe ein Unternehmen, daß mit "ihm" im Wettbewerb steht. Etabliere
einen florierenden Geschäftsbetrieb dieses Unternehmens für einige Zeit,
damit nicht der Verdacht aufkommt, Du hättest das Unternehmen nur für
Deinen Rachefeldzug gegründet.
Achte peinlichst darauf, das die Angaben Deines Unternehmens exakt den
Produkteigenschaften entsprechen, z.B. durch regelmäßig durchgeführte
unabhängige Gutachten.
Nach ein bis zwei Jahren kannst Du Testkäufe bei "ihm", Deinem pöhsen
Mitbewerber, durchführen und die Ware ebenfalls durch unabhängige
Gutachten prüfen lassen.
Nun endlich hast Du die Möglichkeit, "ihn" via Abmahnung mal so richtig
bluten zu lassen.
Hast Du darauf keinen Bock, nimm das Geld zurück :-)
BinSauer schrieb:> Nun möchte der Verkäufer schnell das Geschäft rückabwickeln, um> vermutlich mit mir seine Ruhe zu haben und den nächsten über den Leisten> ziehen zu können.>> Ich möchte aber auf Erfüllung bestehen - will sagen: er soll mir Ware> mit der zugesicherten Eigenschaft liefern - meinetwegen, indem er sie> von Osram kauft - und dafür bluten, daß er mich und andere übers Ohr> hauen will.
Was, wenn der Verkäufer sagt "leider ausverkauft"? Dann kann er vorerst
nicht mehr liefern und lässt dich lange warten oder aber er schlägt eine
Alternative vor, z. B. kaltweiße LED's mit 2W statt 5W zum ¼ des
Preises.
BinSauer schrieb:> 12V DC Labornetzteil angeschlossen und mit einem Metrawatt Amperemeter> gemessen => 2W statt 12W. Ist das eine falsche Meßmethode, wenn die LED> für 12V angepriesen war?
Ja, da LEDs mit Konstantstrom betrieben werden.
Hi Leute,
Eure Antworten frustrieren mich doch ein wenig:
Kann man als Kunde keine Nachbesserung oder Nachlieferung ERZWINGEN?
Hat der Verkäufer wirklich DAS RECHT, statt der Nachbesserung oder
Nachlieferung eine Rückabwicklung anzubieten?
Das ist die Frage, um die es mir hier eigentlich geht.
Viele Grüße
B.S.
BinSauer schrieb:> Nun möchte der Verkäufer schnell das Geschäft rückabwickeln, um> vermutlich mit mir seine Ruhe zu haben und den nächsten über den Leisten> ziehen zu können.
Du schreibst selbst, dass es nur eine Vermutung sei. Das er den
"Nächsten über den Leisten zieht" würde ich sogar eine Unterstellung
nennen.
BinSauer schrieb:> Ich möchte aber auf Erfüllung bestehen - will sagen: er soll mir Ware> mit der zugesicherten Eigenschaft liefern - meinetwegen, indem er sie> von Osram kauft - und dafür bluten, daß er mich und andere übers Ohr> hauen will.
... und für deine Unterstellung muss er also bluten.
Willst du hier als Beschützer der Witwen und Waisen gefeiert werden, für
etwas was du nur vermutest?
Oder hast du konkrete Beweise für deine Anschuldigungen? Dann kläre das
mit dem Händler.
Chris hat völlig Recht - ich hatte mich verschrieben
(das ist wohl die Wut):
Ich hatte geschrieben:
> 2W statt 12W
Ganz so krass ist es dann doch nicht. Es sollte heißen:
"2W statt 5W"
Will sagen: die LED's waren als 5W angepriesen und ich habe per UxI
nachgemessen, daß die Dinger nur 2W haben.
@Chris: Danke für den Hinweis.
So kann man sich "vertun".
Selbstverständlich kann sich auch ein Händler mal so "vertun".
Aber bei besagtem Herrn ist das kein Einzelfall: 4 von insgesamt 5 bei
ihm bestellten Produkte wichen in ähnlicher Form von den beworbenen
Eigenschaften ab..
Gruß
B.S.
> ... und für deine Unterstellung muss er also bluten.> Willst du hier als Beschützer der Witwen und Waisen gefeiert werden,> für etwas was du nur vermutest?> Oder hast du konkrete Beweise für deine Anschuldigungen?> Dann kläre das mit dem Händler.
Mal etwas Generelles dazu:
Wenn Ihr es grundsätzlich okay findet, daß Händler Ihre Waren mit
falschen Angaben anpreisen und damit Euch als Kunden zum Kauf
verführen können, dann ist das Okay (für Euch).
Wenn Ihr auf meinem Standpunkt seid und so etwas nicht okay findet,
dann helft mir bitte mit etwas juristischem Wissen bzgl. Kaufverträgen,
Wandlung, Nachbesserung und Co.
Viele Grüße
B.S.
@TE: Lies bitte worum es in dieser Forumsrubrik geht:
***********
Wenn ihr etwas kaufen oder verkaufen wollt, dann seid ihr hier richtig.
****************
Da Du nix verkaufen/ kaufen willst, bist Du hier in der falschen
rubrik.
@ MOD: Bitte Thread schließen, damit dieser Unsinn hier aufhört. Danke.
Andrew Taylor schrieb:> @ MOD: Bitte Thread schließen, damit dieser Unsinn hier aufhört. Danke.
Schließen nicht, aber ich habe ihn mal in Offtopic verschoben.
Willkommen im realen Leben.
Im BGB steht, daß die Rückabwicklung durchgeführt wird, wenn der Händler
die beschriebene Ware nicht liefern kann. Wenn Du nachweist, kannst Du
gerichtlich Geld erzwingen, nichts anderes.
Ob das BGB hier zählt, weiß ich nicht, wohnt der Händler in .de oder in
.cn? Da Du das nicht geschrieben hast, vermute ich .de. Bei .cn würdest
Du gar nichts bekommen.
Das einzige, was Du tun kannst, ist Dispute, denn irgendwo zählt das
Ebay-Kleingedruckte und Käuferschutz.
Und das, wozu auch ich (regelmäßiger aliexpress-Kunde) auffordern
möchte: Ware erst testen (wobei Schönheitsfehler und miese Qualität zu
akzeptieren sind) und bei grundlegenden Problemen gnadenlos disput
eröffnen. Nach einer Bewertung ist es meist verloren.
Wenn die Lampen 5W verbraten sollen, hänge doch noch einen Widerstand
parallel. :-P Ansonsten müßtest Du die Lumen nachmessen, was durchaus
schwerer möglich ist. Das ist die übliche Blöderei, daß man die
Aufnahmeleistung (=Kosten) als leistungsstark bewirbt und vergißt daß
die Abgabeleistung nur eine müde Träne ist.
Vielleicht hast Du Glück und das Ding ist bald sowieso kaputt: meine .cn
Leuchtmittel hatten 20% Frühausfälle (<100h). Darum kaufe ich sie nicht
mehr sondern warte, bis im hiesigen Supermarkt ein
Werbungs-Sonderangebot auf Osram steht, und schlage dann zu.
BinSauer schrieb:>> Wenn Ihr auf meinem Standpunkt seid und so etwas nicht okay findet,> dann helft mir bitte mit etwas juristischem Wissen bzgl. Kaufverträgen,> Wandlung, Nachbesserung und Co.
Geh zu einem Anwalt, der hat das entsprechende juristische Wissen und
auch die Möglichkeit, ggf. Forderungen durchzusetzen.
Mir scheint, Du bist da ein wenig unbedarft rangegangen. Wenn die Ware
nicht die zugesicherten Eigenschaften hat, kannst Du Rückabwicklung
verlangen.
Des weiteren könntest Du theoretisch auf Schadenersatz klagen, wenn Du
hieb- und stichfest einen erlittenen Schaden nachweisen kannst. Als
Privatverbraucher und wegen der paar Euros stehen die Chancen da aber
ziemlich schlecht, kannst ja mal Deine Rechtsschutzversicherung fragen,
so Du eine hast. Vermutlich werden die Dich aber nur auslachen.
Was die Unbedarftheit betrifft, jeder weiß daß man gerade auf
Plattformen wie ebay sehr sehr vorsichtig sein muß, viele werden schon
mal ähnliche Erlebnisse gehabt haben. Das verbucht man dann unter
Lebenserfahrung und versucht das nächste mal etwas schlauer zu sein.
Gerade wenn es um technische Dinge geht, muß man großen Wert auf
Plausibilität legen, da scheint's mir bei Dir Nachholbedarf zu geben:
BinSauer schrieb:> Schlimmes kalt-weiß - wie uralte Neon-Röhren.
Neonröhren willst Du bestimmt nicht zuhause haben, die leuchten nämlich
rot. Was Du meinst sind Leuchtstoffröhren. Es geht also schon bei den
Begrifflichkeiten los und hört da noch lange nicht auf.
Abzocker sind recht verbreitet bei ebay. Und ja, ich bin da auch schon
reingefallen, bei aller Vorsicht. Ich überlege inzwischen bei jedem
ebay-Kauf, ob mir der Preis einen eventuellen Misserfolg wert ist.
Lass Dir Dein Geld zurückgeben, gib ihm die passende Bewertung, spül den
Ärger mit einem guten Glas Wein runter und dann kaufe die LEDs bei
jemand, der seriöser erscheint. Vermutlich werden sie dort mehr kosten.
Hallo,
das ist ja inzwischen ein alter Hut. Nirgends wird so beschissen wie bei
Angaben zu LEDs und Akkus. Jeder will immer mehr Lichtleistung, jeder
will noch mehr Akkuleistung, also wird eine Null mehr ans Angebot
gepinselt und die Lemminge kaufen. Nach ein paar Wochen wieder das
gleiche Spiel....
Da gab es schon Mignonakkus (NiMH) bis zu 3500mAh, es gab schon 5mm-LEDs
bis 1W usw.
In Ordnung ist das nicht, kommt aber nur, weil der Kopf kaum noch
benutzt wird. Wenn Dir einer ein 5-Pfund-Brot von der Größe einer
Schrippe andrehen will, würdest Du ulkig kucken. Bei einer LED nimmt man
das aber hin...?
Old-Papa
BinSauer schrieb:> - Leistung: 5W> - LED Anzahl: 5x SMD
Da sind also 5 LEDs drin die laut Datenblatt je 1W haben.
Glückwunsch, das ist einer der ältesten Tricks.
Da nur eine ca. Aussage über Lm und Farbort getroffen wurde steht es Dir
frei diese Daten in einem akreditierten Labor überprüfen zu lassen.
Das kostet für das volle Programm nur ein paar tausend und gibt Dir das
gute Gefühl aus der moralischen Überlegenheit heraus zu agieren.
Hör auf zu heulen und nimm das Geld.
Es gibt genügend qualitativ hochwertige LED Beleuchtungen im deutschen
Rechtsraum zu erwerben, nur kosten die eben auch richtig Geld.
Da wird dann aber immer gleich von verbrecherischen Kapitalistenhorden
gefaselt denen man dank China Direktimport nicht mehr hilflos
ausgeliefert sei.
Sowas kann garnicht oft genug passieren, sonst kann ich mit
Elektronikentwicklung nämlich bald aufhören und als Kistenschlepper beim
China Importeur anheuern.
Old Papa schrieb:> Wenn Dir einer ein 5-Pfund-Brot von der Größe einer> Schrippe andrehen will, würdest Du ulkig kucken.
Da hat dann vielleicht Einer die Flinte in's Korn geworfen und ein
Teil davon ist in dem Mehl für's Brot gelandet.
MfG Paul
Michael Knoelke schrieb:> Sowas kann garnicht oft genug passieren, sonst kann ich mit> Elektronikentwicklung nämlich bald aufhören und als Kistenschlepper beim> China Importeur anheuern.
Dem ist Nichts hinzuzufügen.
BinSauer schrieb:> Wenn Ihr es grundsätzlich okay findet, daß Händler Ihre Waren mit> falschen Angaben anpreisen und damit Euch als Kunden zum Kauf> verführen können...
Sag dem Typen, der mit dem Gewehr hinter Dir steht und Dich zwingt, auf
Sofortkauf zu klicken, dass Du nichts mehr bei Ebay kaufen willst.
Siehste, geht doch.
benutzt du kein Paypal? Wenn du aber andere warnen willst, dann vergib
eine negative Bewertung mit einer Begründung.
Wegen der paar @ zum Anwalt rennen da wäre mir die Zeit zu schade und
wenn jemand meint er kann das machen weil er eine
Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hat. Macht das mal 2-3
mal und die Versicherung kündigt und dann wird es schwer wieder so eine
Versicherung zu bekommen.
BinSauer schrieb:> Wenn Ihr es grundsätzlich okay findet, daß Händler Ihre Waren mit> falschen Angaben anpreisen und damit Euch als Kunden zum Kauf> verführen können, dann ist das Okay (für Euch).
Das findet wohl keiner ok.
Du machst hier allerdings aus einem Fall, der dir_ mit _einem
Händler passiert ist einen Betrugsvorwurf.
Bist du sicher, dass es Betrug ist, also vorsätzliche Täuschung?
Kannst du es beweisen?
Wo hängt es dann? Anzeige genügt.
Ansonsten solltest du vorsichtig sein, dem Händler gegenüber oder in der
Öffentlichkeit solche Behauptungen zu äußern. Das könnte sonst evtl.
juristische Folgen für dich haben.
Wenn ich mir das Angebot so ansehe, dann würde ich die 5W in dem kleinen
Gehäuse eh nicht glauben. Das passt meines Erachtens thermisch nicht.
Das Angebot scheint nicht seriös.
BinSauer schrieb:> Ich möchte aber auf Erfüllung bestehen - will sagen: er soll mir Ware> mit der zugesicherten Eigenschaft liefern - meinetwegen, indem er sie> von Osram kauft - und dafür bluten, daß er mich und andere übers Ohr> hauen will.
Ein Recht auf "Blutrache" kennt das deutsche Schuldenrecht bisher noch
nicht.
Vielleicht fragst Du mal bei den Jungs vom "Islamischen Staat" an, ob
die nicht für Dich tätig werden möchten. Ich glaube, in der Scharia geht
es im Rechtssystem blutiger zu als bei der deutschen Juristerei.
Als ich damals mein kaufmännisches Grundwissen erworben habe, konnte ein
Kunde bei Lieferung mangelhafter Ware nach seiner Wahl verlangen
- Nacherfüllung (Lieferung einwandfreier Ware)
- Preisminderung (Erstattung eines Teils des Kaufpreises)
- Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufs)
Das konnte der Kunde sich zwar aussuchen, was er davon verlangt, aber
der Händler brauchte sich auf "Nacherfüllung" und "Preisminderung" nicht
einlassen, wenn er nicht wollte. Das einzige, wozu der Händler rechtlich
verpflichtet war und bei Lieferung mangelhafter Ware nicht ablehnen
durfte, war "Wandelung", also Rückgängigmachung des Kaufs.
Nach der Schuldrechtsreform gibt es "Wandelung" nun nicht mehr, sondern
das Kind heißt nun "Rücktritt" oder "Rücktrittsrecht", aber vom Prinzip
her ist alles beim alten.
Verlangen kannst Du als Kunde vom Händler viel, wenn der Tag lang ist
und Du eigentlich etwas anderes möchtest. Aber Einlassen braucht er sich
nur auf den Rücktritt vom Kauf.
Vielleicht beim nächsten mal doch eher bei einer seriösen Firma Ware
bestellen und nicht bei einem dubiosen Billigheimer bei eBay. Aber die
ehrlich kalkulierte Ware kostet dann vielleicht auch mehr als die vom
Billigheimer auf eBay, der seine Ware besser anpreist als sie
tatsächlich ist.
Wie gesagt: Blutrache kennt das deutsche Schuldnerrecht nicht, auch wenn
Du es Dir noch so sehr wünschst, dass der eBay-Händler bluten soll, weil
die gelieferte LED-Lampe nun so gar nicht zur Anpreisung im
Beschreibungstext passen will.
Kommt auch etwas auf die Vertragsform an es gibt Sachen da kommt nicht
mehr so leicht raus. Da mussten schon große Baukonzerne bluten weil sie
eine Leistung nicht erbringen konnten.
Aber wie gesagt PayPal hätte hier schon geholfen und Tatsachen kann man
immer noch in die Bewertungen schreiben.
Ich nutze lieber eine große Anzahl an LEDs auf einer große Fläche
verteilt, als diese 1-5 zurück versetzen High-Power-Reflektor LEDs z.B.
im MR16 Gehäuse. Licht und Wärmeverteilung finde ich da wesentlich
besser. Was der Lebensdauer zuträglich ist.
Bei mir sind die jetzt fast 4 Jahre 24h/7d drin hatte noch keinen
Ausfall. Achja 3,5W und um die 350 Lumen.
Wenn du willst, dass die LED-Leuchte mehr Strom verbraucht, informier
dich doch mal, wie der Typ hier das gelöst hat:
Beitrag "Amper hoch skillen?"
Entweder deine Leuchte ist halt defekt oder der Verkäufer kann die
angegebenen Daten nicht einhalten. Entweder wars ein Chinese, dann ist
das nicht unüblich, oder es war ein deutscher der Chinaware importiert
und hier vercheckt. Dann ebenfalls nicht unüblich. Mutmaße ich jetzt
einfach mal so. Bei nem seriösen Händler bekommst du natürlich gleich
Ersatz, der die Daten einhält. Beim Chinamann wirst du eventuell den
gleichen Schrott noch mal bekommen. Oder du verlangst einfach dein Geld
zurück, oder einen Teilbetrag. Rückversand nach China kannst du
natürlich knicken, nach DE wärs möglich wobei, da der Händler dafür
meistens aufkommt und keine Lust auf schlechte Bewertungen hat, wird er
dir einfach das Geld zurückgeben, falls er klug ist.
Ansonsten hast du natürlich Recht. Artikel haben so zu sein wie sie
verkauft werden. Genau wie Politiker unabhängig Entscheidungen treffen
sollen. Willkommen im Leben. Deine Hysterie bringt dich nicht weiter.
Lerne, wie's eben läuft. ;-)